landtag-mv.de ↗

Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir begrüßen das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, welches von der Bundesregierung am 12.05. dieses Jahres beschlossen wurde, ausdrücklich. Wälder und Auen, unsere Böden und damit auch unsere landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Moore, unsere Ostsee und unsere Seen und Flüsse, die Grünflächen in den Städten und auf dem Land und all diese Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) sorgt dafür, dass Ökosysteme wie Wälder und Meere gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Das ist die Zielstellung. Damit bleiben sie gleichzeitig Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Bis 2026 stehen für die verschiedenen Maßnahmen insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ANK sieht dafür 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern vor. Das Handlungsfeld 1 ist der Schutz der intakten Moore, deren Wiedervernässung, soweit dies möglich ist, mit dem Ziel, bei moorschonender Stauhaltung den Anbau von Paludikulturen zu etablieren. Dieses Handlungsfeld ist mit 1,2 Milliarden Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit drei sehr guten Projekten um Gelder aus diesem Handlungsfeld beworben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Geld in Krankenhäuser, das wäre doch was!) Das erste Projekt ist die Moorschutzagentur. Der Zuwendungsbescheid des Bundes liegt seit dem 22.08.2023 bei der Landgesellschaft vor. Das zweite sind die Moorspezialisten. Die OSTSEESTIFTUNG und die Landeslehrstätte des LUNG haben ein gesondertes Trainingsprogramm für die Fachkräftesicherung entwickelt. Der Förderumfang beträgt mehr als 30 Millionen Euro, die Bewilligung steht noch aus. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das dritte Projekt ist das Modellprojekt Moorklimaschutz Ostseeküste. Die OSTSEESTIFTUNG hat Moorflächen zur Wiedervernässung mit ANK-Mitteln finanziert, Umfang circa 30 Millionen Euro. Die Kofinanzierung wird aus dem Sondervermögen Landwirtschaft und natürlicher Klimaschutz gesichert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das im Nahverkehr, das wäre auch richtig gut!) Wir haben als Land etablierte Strukturen zur Umsetzung von Moorschutzprojekten und Träger. Der Bund etabliert an dieser Stelle eine Doppelstruktur, mit der ZUG und der Rentenbank gemeinsam. Das nur am Rande. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein wesentlicher weiterer Punkt in diesem Handlungsfeld ist die erfolgreiche Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen, wie zum Beispiel der Anbau von Paludikulturen. Hier schreibt der Gesetzgeber, und ich zitiere, dies „setzt voraus, dass für die erzeugten Produkte ein Absatzmarkt besteht. Dabei konkurrieren die Produkte“ der Paludikultur „auf dem Markt mit anderen Gütern und landwirtschaftlichen Produkten. Wie in der Nationalen Moorschutzstrategie formuliert, bedarf es verschiedener Maßnahmen, um einerseits die Erzeugung derartiger Produkte zu unterstützen, aber andererseits auch eine Nachfrage zu initiieren. Aus Gründen der Ressourceneffizienz ist“ bei Paludikulturen „vorrangig auf eine stoffliche Nutzung zu fokussieren.“ Ende des Zitates. Es sollen Initiativen der Wirtschaft unterstützt werden, die nachhaltige und gesamtgesellschaftlich vorteilhafte Produkte entwickeln und am Markt platzieren. Ich freue mich auf konkrete Ansätze in diesem Projekt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Handlungsfeld 2 ist der naturnahe Wasserhaushalt. Hier werden die Nationale Wasserstrategie und alle Maßnahmen um das Blaue Band genannt. Weitere Richtlinien sind noch nicht zu erkennen. Das Handlungsfeld 3 betrifft Meere und Küsten. Das Küstenüberflutungsprogramm, hochaktuell nach unserer Aktuellen Stunde, ist ein Projekt aus M-V. Hier steht die Bewilligung noch aus. Eine Konzeptidee bezieht sich auf Seegraswiesen, auch hier liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor. Im Handlungsfeld 4 sind Wildnis und Schutzgebiete aufgeführt. Wenn wir uns erinnern, hatten wir in der letzten Sitzung eine Debatte um das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, welches am 12.07. durch das Europäische Parlament ins Trilogverfahren verabschiedet wurde. Nur sehe ich nicht, dass Wildnis und Schutzgebiete allein für diese Zielstellung ausreichend sind. Das wäre viel zu kurz gesprungen und würde dem Gesamtgesetzentwurf nicht gerecht werden. Aber aus Sicht des BMUV soll dieses Handlungsfeld „Wildnis und Schutzgebiete“ einen großen Beitrag Deutschlands für die Umsetzung des europäischen Gesetzes leisten. Es ist von Klima- und WildnisBotschaftern, einer KlimaWildnisZentrale und von KlimaManagern in Schutzgebieten die Rede. Wenn wir, meine Damen und Herren, unsere personell nicht so gut ausgestatteten Nationalparke und Biosphärenreservate um einen vom Bund finanzierten KlimaManager ergänzen könnten, der die Arbeit in Schutzgebieten unterstützt, macht das Sinn. Zusätzliche oder parallele Strukturen, welche Projekte für das ANK identifizieren und unterstützen, bringen nur mehr Verwaltungsarbeit mit sich. Ich sehe, dass meine Lampe leuchtet, und ich habe hier noch so viel. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Sylva Rahm-Präger Protokoll ↗