Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nun der Gesetzentwurf der Landesregierung hier in Zweiter Lesung. Wir haben uns in der Ersten Lesung damit ausführlich befasst. Meine Fraktion hat seinerzeit die Zustimmung signalisiert, wir werden auch hier in der Zweiten Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben uns im Ausschuss da lang und breit darüber verständigt, wir haben Sachverständigenanhörungen durchgeführt, die dann auch mit in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind. Und im Grunde wollte ich zu diesem Tagesordnungspunkt heute gar nicht reden, weil dazu schon alles gesagt wurde, bis dann eben der Änderungsantrag hier der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute früh auf den Tisch kam, und dazu muss ich dann auch ganz kurz Stellung beziehen. Das sehe ich nämlich ähnlich wie unser Innenminister, der Kollege Pegel hier, dass eben diese Befugnisse, die jetzt durch die Anpassung des Gesetzes vorgenommen worden sind, wir benötigen für den polizeilichen Alltag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und/oder Ordnung. Und aus diesem Grunde lehnt meine Fraktion den Änderungsantrag der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Gänze ab und wir stimmen dem Antrag der Landesregierung zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
