Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Heute liegt uns mit diesem Artikelgesetz auch der angekündigte Gesetzentwurf für das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz vor. Das begrüßen wir. Die UN-Kinderrechtskonvention wird damit nach über 30 Jahren endlich auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in einer landesgesetzlichen Regelung unterfüttert. Bis auf zwei Ausnahmen haben bereits alle anderen Bundesländer Regelungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung verabschiedet, manche seit Jahrzehnten. Jetzt könnte man vielleicht denken, die Landesregierung unter Manuela Schwesig hätte sich so viel Zeit gelassen, um dann ein besonders gutes und umfassendes Gesetz für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Land zu erarbeiten. Genau, weil Frau Schwesig persönlich das Themenfeld Kinder- und Jugendrechte fast ein Jahrzehnt von 2008 bis 2017 als Ministerin in Land und Bund verantwortet hat, da hätte es nicht überrascht, die Gesetzeserarbeitung wäre Chefinnensache gewesen, aber leider Nein. Auch könnte man denken, es habe so lange gedauert, weil so viele junge Menschen frühzeitig und dauerhaft in den Erarbeitungsprozess im Ministerium eingebunden waren, so, wie es die UN-Kinderrechtskonvention, die Sie selbst zitiert haben, und die Qualitätskriterien von Ministerpräsidentin Schwesigs früherem Ressort, dem Bundesfamilienministerium, vorsehen. Leider falsch gedacht. Kinder und Jugendliche wurden durch die Landesregierung von Manuela Schwesig nicht an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt. Ja, genau. Ihre Landesregierung hat ein Gesetz zur Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geschrieben und hat dabei nicht ein einziges Kind oder einen einzigen Jugendlichen strukturiert beteiligt, obwohl es die UN-Kinderrechtskonvention und die Qualitätskriterien fordern. Nicht ein einziges! Auch hätte man davon ausgehen können müssen, dass sich Sozialministerin Drese an das hält, was sie vor nicht einmal einem ganzen Jahr versprochen hat, ich zitiere: „Im Rahmen der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ werden derzeit wichtige Erkenntnisse unter Beteiligung junger Menschen und Fachkräfte zusammengetragen.“ Und jetzt kommt der relevante Teil: „Diese Informationen werden im Anschluss in den Gesetzschreibungsprozess für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz einfließen.“ Leider hört sie nicht mal zu. Frau Drese, wie Sie sicherlich wissen, wird der Bericht der Enquete-Kommission zum Thema „politische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ frühestens am 19. Januar 2024 verabschiedet. Die Empfehlungen konnten also gar nicht mehr berücksichtigt werden bei der Erarbeitung des Gesetzes, da ja dieses Gesetz mit dem heutigen Tage an den Landtag übergeben wird. Vergleicht man die Entwürfe mit der heutigen Vorlage, so hätte sich die Enquete-Kommission auch ihre umfangreiche und tatsächlich unaufgeforderte Stellungnahme – da nicht angefordert – zum Gesetz sparen können. Auch wurden die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Gutachten und Expertisen aus dem Enquetecluster „politische Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen“ schlicht nicht berücksichtigt. Versprechen gebrochen! Es reicht eben nicht, einfach zu beteuern, dass man Fachwissen berücksichtigen würde, man muss dann auch das ins Gesetz reinschreiben, worin sich die Expert/- innen alle einig sind. Und ein Punkt der Expert/-innen ist für meine Fraktion ganz besonders zentral und wesentlich bei diesem Gesetz, die Rechte für Kinder und Jugendliche müssen verbindlich sein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht keine Kann-, keine Sollregelung, nichts davon ist an dieser Stelle akzeptabel. Wir müssen im Verlauf der Gesetzesberatung in den Gremien des Landtages dahin kommen, dass wir ein rechtssicheres, verbindliches Gesetz bekommen, welches Mussregelungen für die politische Beteiligung auf Landes- und auf kommunaler Ebene vorsieht. Die jungen Menschen selbst, der Städte- und Gemeindetag, die Jugendverbände, alle Praktiker/-innen und Expert/-innen, die in der Enquete-Kommission zum Thema gesprochen oder ihre Expertise schriftlich beigesteuert haben, alle, alle sind sich einig, es braucht die Mussregelung, sonst bleibt es ein frommer Wunsch, dass Kinder und Jugendliche zukünftig angemessen beteiligt werden und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt so mitwirken können, wie es ihnen zusteht. Lassen Sie uns gemeinsam in den Ausschussberatungen dafür Sorge tragen, dass sich junge Menschen in unserem Bundesland auf ein wirklich gutes Gesetz freuen können und sich in ihrem Umfeld dann auch real etwas zu Ihrem Wohl verändert, dass sie es verändern können. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie, vor allem die Abgeordneten von SPD und LINKEN, sich diesem wichtigen Thema der Verbindlichkeit noch einmal widmen könnten. Lassen Sie uns zusammen dafür Sorge tragen, dass künftig nicht mehr Erwachsene darüber entscheiden, ob Kinder und Jugendliche überhaupt gehört werden oder nicht! Die jungen Menschen haben ein Recht darauf, und – noch wichtiger – sie haben unser Vertrauen auch verdient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
