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Ann Christin von Allwörden

CDU 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Corona, Bronchitis und Co schlagen um sich und reißen Löcher in unsere Reihen, und so muss auch ich jetzt meinen erkrankten Kollegen Marc Reinhardt vertreten. Und ich sende natürlich auch liebend gerne die herzlichsten Genesungsgrüße an Marc nach Hause, ans Krankenbett. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Zum Finanzausgleichsgesetz: Das FAG Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Jahr 2020 neu gefasst. Wegen der erheblichen Änderungsbedarfe muss es zum Jahr 2024 erneut angepasst werden. Zum einen sind die kommunale Beteiligungsquote, die Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis, die relative Mindestfinanzausstattung und die investive Bindung für Schlüsselzuweisungen zu überprüfen. Sodann ist die Antragsfrist für Sonderbelastungszuweisungen zum Ausgleich von Belastungen bei der Bewältigung einer möglichen Energie- und Gasmangellage für die kommunalen Aufgabenträger zu verlängern, weil die notwendigen Beschaffungen wegen Lieferschwierigkeiten teilweise erst in 2024 realisiert werden können. Das Budget für den neuen Vorwegabzug zur Finanzierung des kooperativen E-Governments wurde mit 2,7 Millionen Euro zu niedrig angesetzt und muss erhöht werden. Es besteht erheblicher Investitionsbedarf bei den Feuerwehren in unserem Land. Da reichen die Sonderbedarfszuweisungen nicht aus, um den Förderbedarf zu decken. Und schließlich besteht übergangsweise Anpassungsbedarf bei den herabbezogenen Vorgaben für die Beantragung von Hilfen zum Haushaltsausgleich und von Sonderzuweisungen wegen der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts und damit der Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer A und B. Wat sperrig! Zu dem Entwurf des Gesetzes gab es am 3. November 2023 ein Kommunalgespräch zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben eben gerade schon vom Minister viel dazu gehört. In der Diskussion stehen die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau von Land und Kommunen für 2024 bis 2027, die Stärkung der kommunalen Eigeninvestitionskraft und allgemeinen Infrastrukturpauschale, der verbleibende Abrechnungsbetrag des Jahres 2022, der den Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2024 zurückgeführt werden soll, die FAG-Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis, die zu erhöhen sind, der Mindestbetrag der Zuweisung für Wohngeldeinsparung und die Auswirkung der Grundsteuerreform. Wir werden den Gesetzentwurf in die zuständigen Fachausschüsse überweisen und dort gegebenenfalls die notwendigen Änderungen beraten. Und ja, wir haben es ja auch eben schon gehört, es ist natürlich schwierig, in der Ersten Lesung einen Gesetzentwurf zu beraten, den wir noch nicht mal kennen. Deswegen kann ich dazu auch nicht viel ausführen und muss auch feststellen, viel Zeit bleibt uns auch nicht. Das heißt, das wird schon eine Kraftanstrengung, denn immerhin soll es zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zwei Monate sind für einen Gesetzentwurf nicht viel, vor allen Dingen, wie gesagt, wenn dieser noch nicht mal zur Ersten Lesung bereitliegt. Ja, also ich wünsche uns dann gutes Gelingen für diesen Auftrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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