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Thomas Diener

CDU 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, der Genesungswunsch hat noch nicht gewirkt. Gleichwohl geht es hier um ein auch sehr emotionales Thema. Wer kennt das nicht? Heimtiere, die aufgrund ethischer Vorstellungen von Züchtern und Haltern enormes Leid ertragen müssen: unser Deutscher Schäferhund, der regelmäßig an der Hüftgelenkdysplasie leidet, und die Nacktkatze, der jegliche Haare zur Regulierung der Körperwärme oder der Sensorik fehlen. Das ist nur Zufall, dass wir gerade den Deutschen Schäferhund als Beispiel genommen haben und nicht den Mops. Aber das passt ja auch ganz gut heute, habe ich festgestellt. Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber mit den Paragrafen 11 und 11c der Zucht und dem Handel von Tieren im Tierschutzgesetz Raum gegeben. Es ist ja schon ein bisschen was zitiert worden, und das darf ich auch tun. Unter Paragraf 11b ist das Verbot von Qualzuchten normiert. Sie ist erfüllt, ich zitiere, „wenn … die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen … zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen … oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.“ Leider ist der Paragraf 11b auslegungsfähig, sodass das BMEL eine Sachverständigengruppe hierzu eingesetzt hat, die seit jüngstem ein Gutachten vorgelegt hat, sodass der vorgelegte Antrag überwiegend ins Leere läuft, denn Tierschutzrecht ist unmittelbares Bundesrecht. Die Bundesregierung hat die Thematik erkannt und bereits entsprechende Schritte eingeleitet. Auch die AfD hat jederzeit die Möglichkeit, über ihre Bundestagsfraktion im Bundestag selbst tätig zu werden und einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag einzubringen. Weshalb der Weg über die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde, ist noch nicht nachzuvollziehen. Dennoch will ich klarstellen, dass meine Fraktion in den zurückliegenden Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass Tierschutz nicht nur in der Nutztierhaltung zur Anwendung kommen darf. Vielmehr muss auch die Heimtierhaltung entsprechend reguliert werden, um den Schutz von Heimtieren zu gewährleisten. Aus den von mir genannten Gründen lehnen wir daher Ihren Antrag ab. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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