Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie rufen hier ein Thema auf, das wirklich hochsensibel und auch aktuell ist. Und Sie wissen es wahrscheinlich, dass das deutsche Tierschutzgesetz gerade in der Bearbeitung ist. Und wir hoffen, dass wir das wirklich in dieser Legislaturperiode noch hinbekommen. Und da ist im Übrigen auch das Thema der Qualzuchten mit benannt, auch von unserem Haus ausdrücklich. Wir sind da hoffnungsvoll, dass wir noch weiterkommen. Aber es gibt natürlich auch andere Themen, und innerhalb der Berliner Ampel gibt es da auch sehr differenziert unterschiedliche Haltungen. Ich will mal ausdrücklich sagen, Sie haben, finde ich, das hier sehr sachlich dargestellt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Danke!) Darüber bin ich froh und auch dankbar. Denn wer Pferdeliebhaber ist oder Hundeliebhaber ist, der weiß, das sind eines der treuesten Freunde, die wir als Menschen bei uns haben. Und ich finde, ein Zitat von Johannes Rau, der im Übrigen ja einen Riesenschnauzer hatte – ich weiß nicht, ob Sie das auch gesehen haben, aber es fällt mir immer wieder auf, der hat sich als Bundespräsident, hat er eine Rede gehalten und dann kam sein Riesenschnauzer und setzte sich neben ihn, und dann sagte er, als Hund bist du unwiderstehlich, aber als Mensch bist du für mich eine der wichtigsten Bezugspersonen –, und da zeichnet sich das eben aus, finde ich. Und insofern will ich mal ausdrücklich sagen, der Tierschutz und der Umgang mit Tieren ist, glaube ich, auch gesellschaftspolitisch nach wie vor ein außerordentlich wichtiges Thema. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, wer mit Tieren und mit Pflanzen gut umgeht, der geht auch mit Menschen gut um. Insofern ist für mich persönlich der Tierschutz eine Herzensangelegenheit. Und der Paragraf 1 des Bundestierschutzgesetzes lautet sinngemäß: Niemand hat das Recht, Tieren Schäden oder Leiden zuzufügen. Und davon müssen wir uns leiten lassen. Und daher ist dieses Thema für mich persönlich sehr, sehr wichtig. Und wenn Sie sehen, was ich persönlich, man kann ja auch über mich reden, was man will, aber ich habe im Tierschutzbereich doch eine ganze Reihe von großen Entwicklungen vorangebracht, im Übrigen den Tierschutz ins Grundgesetz, den Tierschutz in die Landesverfassung. Im Übrigen, die Käfighaltung in Deutschland, dass wir die aufgegeben haben – hat meine Fraktion mich damals sehr, sehr stark unterstützt –, da bin ich auch belächelt worden. Aber heute gibt es in Deutschland keine Käfighaltung mehr, auch bei Hühnern. Und insofern ist es auch so wichtig, dass wir natürlich gesetzliche Grundlagen kennen und verstehen müssen, um diese – ohne Zweifel ein großes emotionales Thema – auch in der sachgerechten Bewertung und den notwendigen Handlungserfordernissen dann auch ableiten zu können. Und so ist es aufgrund des Paragrafen 11b des Tierschutzgesetzes verboten, „Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern“, wenn „bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen“ die genannten Qualzuchtmerkmale aufgrund züchterischer Erkenntnisse oder aufgrund von Erkenntnissen, „die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen“, zu erwarten sind. Und ich sage mal, wenn ich den Mops – ich habe nun keinen Mops, wir haben einen Schäferhund, so –, aber wenn ich den atmen höre, und ich kenne Menschen, die die auch natürlich haben, und sie dann mal nachts auch irgendwo zu Gast sind, dann sehen Sie, wie die schnarchen und wo sie fast keine Luft kriegen. Dann ist das schon ein echtes Problem, ein echtes Problem! Und die leiden, die leiden wie ein Hund, wenn ich das so sagen darf. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Und insofern ist klar, die zuständigen Behörden, und das sind in Mecklenburg-Vorpommern die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, können bereits heute das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit sich vorhersagen lässt, dass die Nachkommen die entsprechende Störung oder diese Veränderung zeigen, dass sie sich quälen und damit eine Qualzucht darstellen. Weiterhin gibt es eine Ermächtigungsregelung für das Bundesministerium, die näheren Einzelheiten zu regeln und bestimmte Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn diese Züchtung eben zu diesen Qualzuchten führen kann. Der sogenannte Qualzuchtparagraf wurde übrigens bereits 1986 eingeführt. Sie haben das wahrscheinlich auch alles wahrgenommen. Und ein Verstoß gegen den Paragrafen 11b Tierschutzgesetz stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld mit bis zu 25.000 Euro belegt werden kann. Weiterhin bietet im Übrigen das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Paragrafen 12 eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsgrundlage für das Verbot zum Halten oder des Ausstellens von Wirbeltieren, was Qualzuchten anbetrifft. Und insofern, glaube ich, ist das ja hier heute – nun ist meine Redezeit schon fast wieder rum –, aber extreme Merkmalsausprägungen werden eben reglementiert. Interessant ist daher auch die Frage, ab wann können wir wissenschaftlich nachvollziehbar und rechtssicher von Qualzuchten sprechen. Diese Frage, die diskutieren wir zurzeit auf Bundesebene. Ein Aspekt ist mir auf jeden Fall noch mal wichtig. Es gibt eben auch verschiedene andere Staaten – Sie haben das ja angedeutet –, die bessere Regelungen mittlerweile haben. Und sie haben, Österreich, die Schweiz, Finnland, Norwegen, Schweden haben ähnliche Formulierungen zu den Qualzuchten. Auch die Niederlande haben Anfang des Jahres das geplante Mopshaltungsverbot – in der Presse haben Sie das sicherlich auch gehört – für kurzschädelige Hunde ja durchgesetzt. Vor diesem Hintergrund der dargestellten rechtssystematisch sauberen Regelungslagen möchte ich noch mal ausdrücklich sagen, wir sind mit dem BMEL in einem Diskurs, also dem Bundeslandwirtschaftsministerium, und wir gehen davon aus, da das BMEL final zeitnah angekündigt hat, dass es fachliche und rechtlich sichere – und wir landen ja mit solchen Problemen auch vor Gericht –, einen Merkmalskatalog für Hunde vorlegen wird. Das soll in Kürze kommen. Insofern bin ich gerne bereit, wenn es denn den Wunsch des Ausschusses gibt, das auch noch mal vorzutragen, den Gesamtstand. Und insofern sind Qualzuchten für mich eine der schlimmsten Entwicklungen, die wir haben. Und Tiere darf man nicht quälen. Und ich glaube, das habe ich deutlich gemacht, dass wir da alles daransetzen werden, hier weiterzukommen. – Herzlichen Dank! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jens-Holger Schneider, AfD)
