Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Landesregierung legt uns heute mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz den Entwurf für ein Mantelgesetz vor, mit dem neue Gesetze hinsichtlich der Beteiligung und Mitwirkung diverser gesellschaftlicher Gruppen geschaffen und bestehende Gesetze geändert werden sollen. Das ist erst mal gut, denn alle Menschen in unserem Land, ob jung, ob alt, ob hier geboren oder hierhergezogen, sollen sich mit ihren jeweiligen Interessen angemessen in politische Entscheidungsprozesse einbringen dürfen. Allerdings gibt es in dem Entwurf der Landesregierung noch einiges an Veränderungsbedarf, um die Rechte der jeweiligen Betroffenen möglichst umfassend zu gewährleisten. Vor allem müssen Rechte, die die Beteiligung und Mitwirkung gesellschaftlicher Gruppen in den Kommunen betreffen, auch verbindlich in der Kommunalverfassung verankert werden. Zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wird mein Kollege Hannes Damm gleich noch umfassender ausführen. Ich werde mich zunächst etwas näher mit dem Integrations- und Teilhabegesetz befassen. Positiv hervorzuheben ist, dass es zu diesem Gesetzentwurf einen Beteiligungsprozess mit den Betroffenen gab. Die Ergebnisse eines solchen Beteiligungsprozesses müssen dann aber auch tatsächlich in den Gesetzentwurf einfließen. Das bedeutet, der Grundsatz der chancengerechten Teilhabe muss für alle Menschen im Land unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gelten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso, wie die Landesregierung einen Landesintegrationsbeirat einrichten muss, muss sie nach Anhörung eben dieses Gremiums auch einen Landesintegrationsbeauftragten oder eine Landesintegrationsbeauftragte bestellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Kommunale Beiräte für Migration und Integration sind auch unter einer Einwohnerzahl von 10.000 vorzusehen. Das Gleiche gilt für die Benennung von Integrationsbeauftragten, denn Menschen mit Migrationsgeschichte leben selbstverständlich auch in kleineren Gemeinden. Im Koalitionsvertrag haben Sie von Rot-Rot sich auf ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern verständigt. Hierfür liegt uns nun ein erster Aufschlag vor. Lassen Sie uns diesen Entwurf in der weiteren Beratung zum Wohle derjenigen weiterentwickeln, die nicht hier geboren, aber in den letzten Jahrzehnten und Jahren unsere Nachbar/-innen, Arbeitskolleg/-innen und Freund/-innen geworden sind! – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Wieder diese Nachbar/-innen! Völliger Blödsinn!)
