Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Paragraf 4 Absatz 2 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der dienstliche Schriftverkehr die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Die AfD-Fraktion verlangt mit ihrem Gesetzentwurf die Streichung dieser Vorschrift. Damit bleibe, so die Begründung zu dem Gesetzentwurf, das generische Maskulinum beibehalten. Dieses beziehe beide Geschlechter ein und diskriminiere weder das eine noch das andere Geschlecht. Demgegenüber schreibt Carolin Müller-Spitzer, Professorin am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache der Universität Mannheim, ich zitiere: „Was intersubjektiv unter einer Äußerung verstanden wird, kann nicht durch subjektives Nachdenken“ – etwa eines Abgeordneten Förster – „beantwortet werden. Dafür gibt es wissenschaftliche Methoden, die intersubjektiv nachvollziehbare Erkenntnisse erzielen.“ Und ich zitiere weiter: „Um … herauszufinden, ob unter Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum wirklich gleichermaßen Männer und Frauen verstanden werden, müssen experimentelle Studien durchgeführt werden.“ Zitatende. Empirische Studien zu der Frage, wie das generische Maskulinum nun verstanden wird, gibt es zum Glück ziemlich viele. Einige davon habe ich in der Debatte zur Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes bereits benannt. Und der Befund ist eindeutig. Das generische Maskulinum beeinflusst die mentale Repräsentation, oder vereinfacht gesprochen, unter Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum werden eben gerade nicht Männer und Frauen gleichermaßen verstanden. Schon aus sprachwissenschaftlicher Sicht ist die Begründung für den Gesetzentwurf also nicht zu halten. Hinzu kommt, der Gesetzentwurf steht nicht im luftleeren Raum. Er fügt sich vielmehr ein in eine Reihe weiterer Vorhaben mit der gleichen Stoßrichtung. Während der Haushaltsberatungen im Rechtsausschuss versuchte die AfD-Fraktion, mit ihren Änderungsanträgen sämtliche Gelder für gleichstellungspolitische Vorhaben aus dem Einzelplan 09 des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zu streichen. Das reichte bis hin zu einer Streichung der Gelder für die noch immer nicht so richtig ins Laufen gekommenen Antidiskriminierungsstelle. Es ist nur allzu offensichtlich, die AfD-Fraktion hat etwas gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Und damit stellt sie sich nicht nur gegen die Hälfte unserer Gesellschaft, sondern sie stellt sich auch noch gegen unsere Verfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Staat fördert nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Nach Artikel 13 unserer Landesverfassung ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Kommunen und aller anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Diesem Auftrag dient unter anderem das Landesgleichstellungsgesetz, und zwar gerade auch die Vorschrift des Paragrafen 4 Absatz 2. Wir lehnen die begehrte Aufhebung dieser Vorschrift ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
