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Nikolaus Kramer

AfD 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Zunächst möchte ich den Beamten hier in unserem Land den Dank meiner Fraktion aussprechen für ihren täglichen Dienst, den sie hier für unser Land und unsere Leute leisten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte gar nicht in den ersten Werbeblock des Innenministers beispringen, sondern an den zweiten Werbeblock anknüpfen, denn das ganze Juristische, das hat der Innenminister hier schon ganz hervorragend dargelegt. Sehr geehrte Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an Ihrem Antrag stört mich zum einen, bei all dem, was Sie gesagt haben, Frau Oehlrich, in Ihrer Einbringung, haben Sie völlig recht, das sind schockierende Nachrichten, die da hin und her geschickt worden sind. Dementsprechend wurde ja dann auch gehandelt. Da sind wir ganz bei Ihnen. Wir sind da auch ganz bei Ihnen, dass Extremismus jedweder Couleur nichts im Berufsbeamtentum, weder im Bund noch hier bei uns im Land, zu suchen hat. Ganz klar, da sind wir absolut einer Meinung. Aber in Ihrem Antrag, Frau Oehlrich oder meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sprechen Sie lediglich von Rechtsextremismus. Und das ist mir auch zu einseitig gedacht. Kein Wort von politischem Extremismus, von religiösem Extremismus. Sie sprechen lediglich von politischem Rechtsextremismus. Und da ist schon der erste Fehler im Ansatz Ihres Gesetzentwurfes, was Sie hier vorhaben in den Landtag einzubringen und gegebenenfalls dann umzusetzen. Und damit kann meine Fraktion natürlich nicht mitgehen. Das ist uns zu einseitig gedacht, denn wie gesagt, jeder Fall von Extremismus, egal welcher Couleur, ist, gar keine Frage, ein Fall zu viel und bedarf absoluter dienstrechtlicher Konsequenzen, die natürlich dann auch auf das Entfernen aus dem Dienst hinauslaufen müssen, keine Frage. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Ihrem Ansinnen tauschen Sie das Prozessrisiko bei den Beamten. Jetzt kann also der Dienstherr nach Ihren Vorstellungen qua Verwaltungsakt sagen, jawoll, ich wünsche die Entfernung aus dem Polizeidienst, und dann muss – um jetzt bei dem Beispiel Landespolizei zu bleiben – der Polizeibeamte dann, wenn er sich zu Unrecht mit diesem Verwaltungsakt behandelt sieht, dagegen klagen. Bisher ist es so – und da finden wir, das ist genau der richtige Weg, so, wie er bisher gegangen wurde –, dass der Dienstherr ihn aus dem Dienst klagen muss, um allein auch der Rolle des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gerecht zu werden, weil das Berufsbeamtentum ist natürlich auch an eine hohe Alimentation gebunden und der Beruf des Beamten bringt eine hohe Verantwortung mit sich, für den Beamten selbst, aber auch für den Dienstherrn. Und deswegen sollte diese Verantwortung des Prozessrisikos nach unserem Dafürhalten, nach dem Dafürhalten meiner Fraktion, eben beim Dienstherrn bleiben. Und ich möchte Ihnen auch widersprechen, Frau Oehlrich, Sie haben in Ihrer Einbringung gesagt, dass es hier eben nicht zu einer Beweislastumkehr kommt. Doch, natürlich, weil der Beamte durch den Weg seiner Klage eben seine Unschuld beweisen muss. Und schlussendlich ist Ihr Ansinnen hier vehement abzulehnen, weil als Ziel für Ihren Antrag Sie selbst auf der Drucksache formulieren, das Ziel ist die Beschleunigung des gesamten Prozesses. Da bin ich ganz bei Ihnen. Das muss schnell, aber rechtsstaatlich genauestens geprüft und dann entschieden werden. Aber wenn ich lediglich von diesem Prozessrisikowechsel vom Dienstherrn zum Beamten denke, wird es die Prozesse nicht einen Tag, nicht einen Monat und auch nicht mal eine Minute beschleunigen, weil der Weg vors Gericht ist derselbe und die Bearbeitung vor Gericht bleibt auch dieselbe. Wenn Sie also eine Beschleunigung dieser ganzen Prozesse wollen, also nicht der Prozesse als Prozess im gerichtlichen Sinne, sondern der Prozesse der Entstehung bis zu einem Gerichtsurteil, dann sollten Sie lieber bei den Verhandlungen für mehr Personalaufbau sich beim Justizministerium starkmachen, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und aus all den genannten Gründen ist Ihr Antrag abzulehnen und bedarf auch keiner weiteren Behandlung nach meinem Dafürhalten in den entsprechenden Ausschüssen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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