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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe meine Einbringungsrede doch ein bisschen abrupt abbrechen müssen. Ich würde hier gerne noch einmal fortsetzen mit dem Handlungsfeld 5. Das sind die Waldökosysteme. Und ich muss sagen, dass wirklich viel Geld hier zur Verfügung steht. Wir haben für klimaangepasstes Waldmanagement 900 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Jahresende stehen noch 200 Millionen Euro zum Abruf bereit. Und es geht wirklich darum, es geht nicht darum, in den deutschen Wäldern vor allem Bäume zu kultivieren, die schnell wachsen, sondern Waldökosysteme zu entwickeln, die aufgrund ihrer Baumartenzusammensetzung und einer möglichst heterogenen Altersstruktur eine hohe Naturnähe aufweisen und damit besser angepasst sind an die Herausforderungen der Klimakrise. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich denke, das ist ein ganz wichtiger, ein ganz wichtiges Handlungsfeld, von dem wir auch profitieren können. Und ich hoffe, dass auch noch weitere Richtlinien innerhalb dieses Handlungsfeldes dann sozusagen in Erscheinung treten. Hier wird vom Einschlagstopp in alten, naturnahen Buchenwäldern gesprochen, (Christian Brade, SPD: Jawoll!) was ich total unterstützen würde, weil wir genau diese in unserem Bundesland haben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und wenn wir das hinbekommen und dafür dann auch die entsprechenden Richtlinien sind und auch die privaten Waldbesitzer mit ins Boot geholt werden können, dann wäre das schon wirklich ein wunderbarer, ein wunderbarer Blumenstrauß. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Das Handlungsfeld 6, die Böden als Kohlenstoffspeicher: Es ist auch für unser Bundesland, das ist für alle Bundesländer ganz wichtig, weil es geht hier tatsächlich darum, den Humusaufbau im Boden voranzutreiben. Also es geht um diesen Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, LULUCF wird es genannt. Und hier ist zum Beispiel so ein Punkt, wo man sagen muss, da muss man wirklich gucken, die Abgrenzung zur GAP und die Abgrenzung zu den AUKM in den Ländern, weil es geht auch um die Baumreihen, es geht um Agroforstsysteme, Hecken, Baumreihen und die Strukturelemente in der Landschaft. Also das ist zum Beispiel so ein Punkt, der noch nicht ganz klar ist. Einen wichtigen Punkt setzt die ANK, denke ich, voraussichtlich mit der Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräten zur bodenschonenden Bewirtschaftung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich denke, auch das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt, weil es geht zum Schluss darum, auch das Wasserhaltevermögen im Boden zu fördern und damit einen Beitrag zur Ertragssicherung zu leisten. Für dieses Handlungsfeld ist noch keine, ich sage mal, sind noch keine Richtlinien da, aber an sich, denke ich, wenn diese Richtlinien bestehen, können wir für unsere Landwirtschaft noch einiges aus diesem Handlungsfeld mitnehmen. Entsiedlungsmaßnahmen werden dort auch mitgedacht. Auch das ist wichtig. Darüber haben wir schon öfter diskutiert, über devastierte Flächen. Wie kann man damit umgehen? Auch dieses ist in diesem Handlungsfeld 6 mitgedacht. Wie gesagt, da fehlen noch die Richtlinien oder die Ansätze, wie man damit umgehen kann. Handlungsfeld 7, der natürliche Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, da gab es bis dato noch keine neuen Richtlinien. Aber wir haben eine Förderrichtlinie, die ist am 14.07.2023 herausgegeben worden. Da geht es um Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, also um kommunale Flächen. Und es geht dort hauptsächlich um den Wasserrückhalt in der Fläche, um Städte wieder klimaresilienter zu gestalten, um die Lebensverhältnisse in Städten und im ländlichen Raum zu verbessern, Attraktivität von Städten zu erhöhen. Also ich denke mal, das ist ein großer Komplex. Der ist mit dieser Richtlinie vom 14.11. jetzt untersetzt worden, denke ich. Und dort, ja, da ist der Bund auf einem richtigen und guten Weg. Eins möchte ich hier unbedingt noch nennen, das ist das natürliche Klimaschutzprogramm in Unternehmen, KfW-Umweltförderprogramm. Diese Richtlinie ist ganz aktuell, die ist erst vom 19.10. dieses Jahres. Und die Förderung erfolgt über KfW-Förderkredite, auf die abhängig von der Unternehmensgröße bei Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der geförderten Maßnahme ein Tilgungszuschuss zwischen 40 und 60 Prozent gewährt wird. Ich denke mal, dass das eine ganze Menge ist, (Rainer Albrecht, SPD: Das denke ich auch.) Tilgungszuschuss von 40 bis 60 Prozent für Unternehmen. Also auch dieser Bereich ist mitgedacht und jetzt am 19.10. mit einer Richtlinie hinterlegt. Es geht auch dort auf Unternehmengrundstücken, Betriebsgeländen natürlich darum, das Grauwasser besser zu nutzen, ein vernünftiges Niederschlagsmanagement zu machen und so weiter. Also es sind nicht alles Sachen, die so weit ab von der Realität sind, sondern das sind Dinge, die uns wirklich auch genau helfen, die den Betrieben helfen, die auch der Landwirtschaft helfen können. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Handlungsfeld 8 umfasst den Bereich der Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung. Da ist eine ganze Menge aufgezählt, wo ich dann denke, na hoffentlich führt das nicht zu einer überbordenden, ich sage mal, Bürokratie zum Schluss. Es geht darum natürlich, Emissionsdaten zu erfassen, vor allen Dingen für diesen Land Use, Land Use Change and Forestry. Und es geht um Bodenmonitoringzentrum, Biodiversitätsmonitoring, alles wichtige Dinge. Aber ich hoffe, dass Technik, IT und KI so viel bringen, dass für all das Monitoring keine zusätzlichen Heerscharen von, ich sage jetzt mal, Mitarbeitern notwendig sind. Das wäre meine dringende Bitte an den Bund an dieser Stelle. Im Handlungsfeld 9, Forschung und Kompetenzaufbau, welches sehr umfänglich ist, da bin ich wirklich gestolpert über den Punkt 9.7., das ist aus dem DAS-Förderprogramm, hier die veröffentlichte Richtlinie vom 29.09., heißt, der ANK-DAS-ZUG-Förderaufruf. Also das Wort ist apokalyptisch. Das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen! Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft, also die ZUG, betreut die DAS-Förderrichtlinie und den ANK-DAS-Förderaufruf als Projektträgerin im Auftrag des BMUV. Vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 können sich Kommunen und weitere Akteure um eine Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung bewerben. In dem Topf sind insgesamt 65 Millionen Euro. Also es ist auch nicht wenig Geld. In dem Fall würde ich mir mehr Übersicht wünschen. Man muss wirklich sehr lange suchen. Diese Richtlinie ist neu. Ich habe erst mal probiert oder lange gebraucht, sie zuzuordnen, zu welchem Handlungsfeld sie jetzt gehört. Vielleicht kann man das auch noch verbessern. Das wäre für die Nutzer so einer Richtlinie. Das Fenster ist ja nicht lange auf, vom 1. November bis 31. Januar, also es ist ein ganz kurzes Zeitfenster. Wir haben sozusagen drei Monate, um diese 65 Millionen, das würde ich dann auch schon mal Windhundprinzip nennen, für Lösungen zur Klimaanpassung, um dieses Geld sozusagen zu binden. Und vielleicht noch ein letzter Satz: Da wir uns jetzt am Ende des Jahres 2023 befinden, stehen effektiv noch zwei Jahre zur Umsetzung von Maßnahmen des ANK oder besser gesagt zur Bindung der Maßnahmen zur Verfügung. Und deswegen ist es, glaube ich, ganz richtig, dass wir alle, ich will nicht sagen, Druck machen, ich weiß, dass, wenn man solche Richtlinien macht, sie müssen abgesichert sein, es muss geguckt werden, dass es keine Doppelförderung gibt. Da sind wir aber als Land auch in der Pflicht. Aber wir brauchen natürlich diese Richtlinien möglichst schnell. Zu den anderen Punkten würde ich jetzt weiter nichts ergänzen. Das habe ich, glaube ich, dann schon genannt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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