Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie konnten alle sehen, wie schwer ich an diesem Gesetz hier getragen habe bis hier. Es ist – das habe ich heute dem Minister schon gesagt – ein dickes Brett geworden für die kurze Zeit der Durcharbeitung. Und ich habe mir die größte Mühe gegeben und kann zumindest einschätzen, dass in den Reden gemeinsam inzwischen fast zusammengetragen worden ist, was alles in dem Gesetz sozusagen angesprochen und geregelt wird. Dem Vorblatt ist zu entnehmen, dass das Finanzausgleichgesetz von 2020, dessen Güte wir ja auch in den Haushaltsberatungen vor zwei Jahren schon sehen konnten, nämlich, dass die Ausstattung der Kommunen mit Finanzen in die Höhe gegangen war. Das ist offensichtlich ja auch das Ziel des Finanzausgleichsgesetzes gewesen. Und da gibt es eben diese Prüfpflichten alle zwei Jahre – der Minister hat darauf hingewiesen –: Beteiligungsquote, Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis, relative Mindestfinanzausstattung mit investiver Bindung von Schlüsselzuweisungen. Und zunächst schätze ich ein, es ist prinzipiell begrüßenswert, dass es eine gesetzliche Selbstbindung zur Überprüfung der Auswirkungen des FAG 2020 auf die Kommunalfinanzen durch das Land gibt. Und wenn man sich jetzt den Paragrafen 6 anguckt – das ist einer dieser Prüfaufträge zur Beteiligungsquote –, da wird ein Rechenverfahren angewandt, das eine gewisse Objektivität reklamiert. Ich sag mal so ein bisschen, tja, launisch, das Prüfgutachten ist was für Liebhaber abstrakter, statistischer Kochkunst. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Vielen Dank für die Mitlieferung dieses Gutachtens! Aber das ist nicht das Entscheidende. Ich glaube, die Kommunen sind erfreut über das Ergebnis, denn die kriegen ein bisschen mehr und nicht weniger. Das sind diese ominösen 7,3 Millionen Euro. Und wir haben völlig unterschiedliche Einschätzungen gehabt in den Reden, handelt es sich nun um Prozente oder sonst was. Ich stelle mal fest, es sind 0,73 Promille, die sozusagen diese Veränderung der Beteiligungsquote hat, aber das macht eben diese 7,3 Millionen Euro aus. Zur Mindestfinanzausstattung möchte ich auch eine Bemerkung machen. Das soll ja also seit 2020 die Haushaltskonsolidierung vorantreiben. Zunächst ist ja schon gesagt worden, es bleibt alles beim Alten, erst mal bis 2027. Der Mechanismus ist, 90 Prozent Finanzkraft pro Einwohner sollen zu 90 Prozent ausgeglichen werden. Was dann dahinterliegt, ist ja, dass es am Ende zielgemäß ungefähr um 20 Prozent Unterschiede zwischen den Kommunen geht. Und da hat der Minister angesprochen, es ist ein Erfolg zu sagen, wir belassen das da, senken es auf jeden Fall nicht ab, das heißt, dieser Konsolidierungsprozess wird zielgemäß weitergeführt. Ich hab mal die ketzerische Frage, ob auch darüber nachgedacht worden ist, ob vielleicht auch eine Erhöhung der Quote nicht zur Angleichung der Lebensverhältnisse mehr beitragen könnte, was womöglich Ziel der Landespolitik sein sollte. Ich werde dazu zumindest im Ausschuss nachfragen, ob das überhaupt erwogen worden ist. Dann vielleicht noch etwas zur investiven Bindung der Schlüsselzuweisungen: Das war für mich sehr interessant, weil da ja rausgekommen ist, dass im Zeitraum 2020 bis 22 von diesen investiven Schlüsselzuweisungen in den zwei Jahren insgesamt nur fünf Kommunen sozusagen profitiert haben beziehungsweise die in Anspruch genommen haben und nur drei Kommunen durchgehend in den zwei Jahren. Und wer sind diese Kommunen oder was sind diese Kommunen? Das sind Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, also die Städte sozusagen, die offensichtlich auch die Verwaltungsmöglichkeit und die Mittel dafür hatten, dann zusätzlich auch diese Investitionen zu greifen. Ich finde aber trotzdem richtig, dass man jetzt nicht davon abrückt, sondern zunächst noch mal zwei Jahre guckt, ob nicht in den folgenden zwei Jahren dann auch die anderen auf den Dreh gekommen sind, von diesen Investitionsmitteln zu profitieren. Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Ausgleich für übertragene Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis knapp um 4 Millionen erhöht worden ist auf irgendwas 260 oder sonst wie noch mehr Millionen Euro, die praktisch der kommunalen Familie ja insgesamt dann zustehen. Interessant dabei ist die Neuverteilung. Da ist durch den Prüfprozess auch eine Neuverteilung rausgekommen. Und dass das mit 8,4 Millionen zulasten der Landkreise und mit 9,4 Millionen zugunsten der kleinen Gemeinden und Ämter geht, das hat sicherlich die Prüfung rausgefunden. Ich kann mir aber vorstellen, dass das nicht ganz ohne Konflikt abgeht, wenn die einen sozusagen weniger kriegen und die anderen mehr. Ich glaube, da müssen wir dann im Ausschuss auch noch mal Fragen stellen. Zur Schulfinanzierung: Da hatte ich das, bis wir mit diesem Punkt angefangen haben, so verstanden, dass viermal 25 Millionen – das Land steuert in den nächsten vier Jahren viermal 25 Millionen – aus der Finanzausgleichsmasse kommen. Ich hatte in der Kürze der Zeit nicht begriffen, dass diese 50/50-Prozent-Finanzierung dann noch mal zu einer Aufstockung der Mittel auf 400 Millionen beitragen soll. Ich nehme das jetzt zur Kenntnis, möchte das aber dann auch sozusagen noch mal schriftlich haben wollen, dass das dann auch tatsächlich so ist. Sonst hätte ich nämlich im Ausschuss gefragt, auch wenn 430 Millionen sozusagen Investitionsaufwand für die nächsten vier Jahre ausgerechnet werden, dann wäre man mit 200 Millionen im Grunde ja deutlich in der Unterfinanzierung gewesen. Aber es scheint ja so zu sein, dass 400 Millionen da dann doch zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Übrigen ist es ja so – ich glaube, das ist auch gesagt worden –, dass das pauschal ausgezahlt wird an die Landkreise und die kreisfreien Städte, diese 25 Millionen auf jeden Fall jedes Jahr. Und abschließend – die Zeit geht jetzt auch zu Ende – für dieses dicke Gesetz wollte ich noch darauf hinweisen, dass das ja insgesamt einen Aufwand, Vollzugsaufwand für das Land von 61 Millionen Euro bedeutet. Und die setzen sich dann eben aus den Sonderbedarfszuweisungen Feuerwehr, Schule, aus den 7,3 Millionen für die, sagen wir mal, Schlüsselzuweisungen waren das, glaube ich, und dann noch 4 Millionen im übertragenen Wirkungskreis zusammen. Das ist das, was ich entnehmen konnte bisher diesem Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
