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Plenarprotokoll 8/28

25.02.2026 · 354 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (61)BSW (32)SPD (25)CDU (10)fraktionslos (8)

Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie und die Gäste auf der Besuchertribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales herzlich zur bereits 28. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu blicken. Gibt es dazu von Ihrer Seite Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige Abwesenheit der Abgeordneten Bommert, Skopec und Stohn angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf und bitte um Aufmerksamkeit. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Ausbau der Windenergie steuern, Energieversorgung sichern, Kosten begrenzen: Wirtschaftliche Stärke durch strategische Steuerung der Energiewende Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/2423 in Verbindung damit: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung Gesetzentwurf der SPD-Fraktion Drucksache 8/1970 (Neudruck) 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung Drucksache 8/2437 und Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung Gesetzentwurf der BSW-Fraktion 2026 5 Drucksache 8/2401 1. Lesung und Stopp des Wildwuchses von Windenergieanlagen im Land Brandenburg – Bundesratsinitiative zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2345 Zudem liegen uns folgende Änderungsanträge vor: ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2442, ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2445 und ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2444. Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Lüttmann für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Björn Lüttmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden hier manchmal etwas vom schönen Wetter ausgeschlossen, (Lars Hünich [AfD]: Gecancelt! Gecancelt werden Sie!) aber der Frühling hat sichtbar, wenn auch nicht kalendarisch, begonnen. Nicht nur ich, sondern wahrscheinlich viele Menschen in unserem Land blicken derzeit wieder auf ihre Solaranlagenapp und prüfen, ob in dieser Hinsicht ordentlich geerntet werden kann. Ich glaube, die nächsten Tage sind recht vielversprechend. Auch darauf freuen wir uns. Warum können wir das tun? Weil vor 26 Jahren, und zwar auf den Tag genau, am 25. Februar 2000, das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag beschlossen worden ist. Während das Gesetz für die einen im Rückblick das erfolgreichste Klimaschutzgesetz aller Zeiten ist, welches weltweit viele Nachahmer gefunden hat, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) ist es für andere vor allem ein teures Subventionsprogramm mit einer gewissen Umverteilungswirkung von unten nach oben – insbesondere aufgrund der EEG-Umlage, die bis 2022 Bestand hatte. Weil unsere Gesellschaft im Spannungsfeld dieser unterschiedlichen Einschätzungen lebt, zwischen Zuspruch und Ablehnung der erneuerbaren Energien, ist es wichtig, dass wir heute darüber sprechen. Hermann Scheer, einer der Väter des EEG und sozialdemokratischer Vordenker der Energiewende, hat die negativ gemeinte Bezeichnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als „Subvention“ immer zurückgewiesen. Für ihn war das Gesetz die einzige Chance für die erneuerbaren Energien, überhaupt marktfähig, ja konkurrenzfähig zu werden. Ich glaube, Hermann Scheer wäre heute stolz auf Deutschland und besonders stolz auf Brandenburg, denn heute sind wir in Brandenburg die Vorreiter der Energiewende. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Zuruf von der AfD: Vorreiter des Untergangs!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausbau des Ökostromanteils in Deutschland ist eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte: Lag der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2000 deutschlandweit noch bei 6,3 %, so liegt er heute bei rund 60 %; das ist zehnmal so hoch. Wir reden sehr oft davon: In Brandenburg könnte der Bruttostromverbrauch rechnerisch heute schon zu 100 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Rund 4 000 Windenergieanlagen, 170 000 Photovoltaikanlagen, 80 000 Wärmepumpen und 33 000 solarthermische Systeme sind auf brandenburgischem Boden aufgebaut worden. Hinzu kommen rund 700 Biogasanlagen, die ebenfalls zu einem wichtigen Rückgrat unserer Energieversorgung geworden sind. Seitdem wir im Jahr 2000 aufgebrochen sind, sind viele Milliarden Euro in Brandenburg in den Bau von Anlagen, in Serviceleistungen, in Flächenpachten und Kommunalhaushalte geflossen. Die Umsätze der Brandenburger Wind- und Solarbranche liegen aktuell bei rund 4 Milliarden Euro jährlich. 20 000 Menschen arbeiten in dieser Branche – und das ist schon eine ganze Menge. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Bis 2040 – so die Hochrechnung der Branche selbst – könnte der Umsatz sogar bei 13 Milliarden Euro liegen und könnten bis zu 65 000 Menschen dort Arbeit finden. Dafür müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen. Natürlich profitieren auch unsere Gemeinden von Steuern, vom Wind- und Solareuro sowie im besten Fall vom direkten Anschluss an die erneuerbaren Energien, wie es etwa das energieautarke Dorf Feldheim oder der Klimapark Steinhöfel demonstrieren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist unglaublich!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für viele Unternehmen war die Vorreiterrolle Brandenburgs bei den erneuerbaren Energien ein wichtiger Grund, sich hier anzusiedeln – ob wir über die E-Mobilität von Tesla in Grünheide sprechen, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Mercedes!) die Batterievorproduktion, das Recycling der BASF Schwarzheide, die angekündigte Großbatterieinvestition der LEAG am Kraftwerkstandort Jänschwalde, das Großrechenzentrum der Schwarz-Gruppe in Lübbenau oder die Cloudansiedlung von Amazon in Baruth/Mark und Finsterwalde. Sie alle und viele weitere profitieren von der Verfügbarkeit und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Ja, man kann sagen, unsere Vorreiterrolle bei den erneuerbaren Energien ist zu einem zentralen Standortfaktor für Brandenburg geworden. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, so viel zur Erfolgsgeschichte. Doch natürlich gibt es auch die Schattenseite: Ein Teil der Ansiedlung von erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Windkraft, verlief recht ungesteuert und wurde gegen den Protest der Menschen durchgesetzt. Zu unseren Vorschlägen, hier Verbesserungen vorzunehmen, eine bessere Steuerung abzusichern, wird im Anschluss noch meine Kollegin Maxi Schmidt ausführen. Oft genug profitierten die Menschen an den Standorten nicht von den dort erzeugten Energien. Im Gegenteil: Die Brandenburgerinnen und Brandenburger durften als Dank für die Ansiedlung der Erneuerbaren jahrelang auch noch höhere Netzentgelte zahlen, was zu Recht als ungerecht empfunden wurde. Gut, dass die Landesregierung hier inzwischen Verbesserungen beim Bund erreicht hat. (Zuruf des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Aber: Wenn dann noch Milliarden von Euro für Strom gezahlt werden müssen, der im überlasteten Netz nicht abgenommen werden kann – die so genannten Redispatchkosten –, wenn man die mangelnde Stabilität der Energieleistung von Sonne und Wind zu bestimmten Jahreszeiten und die hohen Kosten der Industrie für die Umstellung ihrer Werke auf die Erneuerbaren berücksichtigt, dann habe ich Verständnis dafür, dass die erneuerbaren Energien teilweise an Zustimmung verloren haben. (Lars Günther [AfD]: Teilweise?!) Hinzu kamen die Überforderung und Ängste der Menschen, als plötzlich kurzfristige Umrüstungen der heimischen Heizsysteme angedroht wurden – Stichwort: Heizungsgesetz. Ich erinnere mich noch sehr gut an weinende Senioren in meinem Wahlkreisbüro. Das hat bei mir einen Eindruck hinterlassen, und ich glaube, bei vielen anderen Menschen auch. Deswegen ist die Meldung von gestern Abend, dass die aktuelle Bundesregierung sich nun beim Heizungsgesetz auf einen neuen Kompromiss geeinigt hat, sehr zu begrüßen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist sehr wichtig, dass unsere künftige Energie- und Wirtschaftspolitik nicht nur von Idealismus, sondern vor allem von einem hohen Maß an Realismus getragen wird. Wir brauchen weiterhin einen sicheren Mix aus erneuerbaren Energien und konventionellen Energietechnologien – als Absicherung dahinter. So war es auch immer geplant – mit Gaskraftwerken als Übergangstechnologie bis zum Erreichen einer möglichst vollständigen Versorgung durch erneuerbare Energien. Umso schlimmer traf uns die Abschaltung des russischen Gases, das jahrzehntelang ein Garant für unseren Wohlstand war. Die vermeintlich sichere und günstige Versorgung unserer Industrie und auch die Nutzung des Gases als Übergangsenergie sind seitdem deutlich schwieriger, und unsere Wirtschaft leidet jetzt doppelt: unter höheren Energiepreisen und unter dem Druck, schnell CO -neutral zu produzieren, zumal die CO -Bepreisung 2 2 steigt. Als SPD-Fraktion wissen wir: Wir müssen künftig noch stärker eine Strategie anwenden, mit der die Erfordernisse des Klimawandels nicht geleugnet werden und mit der wir zugleich wirtschaftlich und sozial nicht überfordert sind. Neben unserem Einsatz bei EU und Bund für bezahl- und planbare Energiepreise und für einen verlässlichen Pfad der klimaneutralen Transformation müssen wir hier in Brandenburg aktiv werden. Um mit den Worten unseres Ministerpräsidenten zu sprechen: „Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten und die Strompreise zu senken, müssen wir erneuerbaren Strom verstärkt dort nutzen, wo er erzeugt wird. Das steigert nicht nur die Effizienz der Energienutzung, sondern auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Genau so ist es: Der Strom sollte möglichst an der Quelle genutzt werden. (Beifall SPD) Wenn die Menschen vor Ort profitieren und die Wirtschaft günstig produzieren kann, wird die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien auch wieder steigen – da bin ich mir sicher. (Beifall SPD) Wir wissen, dass wir diese Akzeptanz brauchen, wenn wir den Klimaplan und die Energiestrategie weiter erfolgreich umsetzen wollen. Unsere Kommunen spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle, und deswegen müssen wir sie gezielt dabei unterstützen, die Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung, der Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten, dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Autos und der Einführung von Energiemanagementsystemen ergeben. Auch müssen wir unseren Unternehmen helfen, denn einige Industriezweige sind bei ihrer Produktion weiterhin auf Verfahren angewiesen, in deren Verlauf unvermeidbar CO entsteht. Das 2 gilt etwa für die Stahl- oder die Zementindustrie. Diesen Unternehmen müssen wir dabei helfen, auf dem Weg zur Klimaneutralität tragfähige Lösungen zu finden. Unter anderem deshalb setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Investitionen der Unternehmen in die Transformation auch aus den Einnahmen der CO -Bepreisung finanziert werden können. 2 (Beifall SPD) Es ist klar: Nur gemeinsam – Land, Kommunen und Wirtschaft – ist ein realistischer, wirtschaftlich und sozial verträglicher Umbau unserer Energieversorgung hinzubekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die flächendeckende Versorgungssicherheit bleibt der zentrale Maßstab unseres energiepolitischen Handels. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss durch flexible und perspektivisch wasserstofffähige Gaskraftwerke ergänzt werden. Sie sichern die Stabilität des Systems in Zeiten geringer Einspeisung und schaffen bei den Unternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertrauen. Die Brandenburger Kraftwerkstandorte bieten mit ihrer vorhandenen Infrastruktur sehr gute Ansiedlungsbedingungen; die Ausschreibungsmodalitäten auf der Bundesebene dürfen nicht zu Nachteilen führen. Vielmehr brauchen wir einen verlässlichen Investitionsrahmen, mit dem für unsere Kraftwerkstandorte faire Investitionschancen sichergestellt werden. Dafür setzen wir uns beim Bund ein; dazu fordern wir die Bundesregierung auf. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Meine sehr geehrten Damen und Herren, um unseren Standortvorteil bei der Wind- und Solarenergie für die Brandenburger Wirtschaft weiter auszubauen, sollten wir erstens in Brandenburg erzeugten Strom möglichst vor Ort nutzen und speichern, zweitens den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau von Netzen und Speicherkapazitäten synchronisieren, drittens 2026 7 eine verlässliche Stromversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen hinbekommen und viertens eine faire Verteilung der Netzentgelte und eine weitere Absenkung der Redispatchkosten erreichen. Das müssen wir jetzt schaffen! (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Auch die Bundesregierung hat das erkannt; sie arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Der Industriestrompreis wird schon vorbereitet, und jetzt geht es auch um die stärkere Steuerung des Stromnetzzugangs, um die mögliche Verpflichtung der Einspeiser, sich am Bau der Infrastruktur zu beteiligen, und die Reduzierung von Entschädigungszahlen für nicht abgenommenen Strom. Das findet größtenteils unsere Zustimmung. Brandenburg wird sich nun mit unserem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und unserem Wirtschaftsminister Daniel Keller aktiv in die weitere Ausgestaltung dieses Gesetzes einbringen – immer mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben und gleichzeitig die Netzentgelte und Strompreise dauerhaft zu senken. Eines ist doch klar: Die Energiewende muss für alle fair sein. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Meine sehr geehrten Damen und Herren, 26 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz sind ohne Zweifel eine Erfolgsgeschichte. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten fordert uns die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien aber auch stark heraus. Was aber gar nicht geht, ist die Rückkehr zu alten Mustern, wie sie hier etwa von der rechten Seite kommen. Wir werden gleich wieder die alte Platte mit dem vermeintlichen Schlager hören: Wenn wir nur zu Atomkraft und Kohle zurückkehren, wird alles wieder gut. Ganz im Ernst: Problemlösungskompetenz hat die AfD hier wieder nicht zu bieten. Die AfD verschweigt auch immer: Welche Dörfer in der Lausitz sollen denn eigentlich als nächste abgebaggert werden? Wo genau in Brandenburg wollen Sie eigentlich das notwendige Atommüllendlager aufmachen? – Darauf hätte ich gern einmal eine Antwort; vielleicht hören wir sie gleich, im nächsten Redebeitrag. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Julian Brüning [CDU]) Wir brauchen in diesen Zeiten keine rückwärtsgewandten Schwarzmaler, sondern Optimistinnen und Optimisten. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich bin überzeugt davon: Wenn wir die Energiewende realistischer und wirtschaftlich und sozial verträglicher machen und sie vernünftig steuern, kann die Verbindung erneuerbarer Energien und wirtschaftlicher Entwicklung eine noch größere Erfolgsgeschichte werden – ein Zukunftsprogramm für Brandenburg. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich gern Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Hannah-Arendt-Gymnasiums Potsdam. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lüttmann und sehr geehrte SPD-Fraktion, wenn Sie wegen dieser Aktuellen Stunde und Ihres Gesetzentwurfs Lob und die Beruhigung aufgebrachter Bürger erwarten, werden Sie eine Enttäuschung erleben. Eine Initiative, die erklärtermaßen dem Ziel dient, „den eingeschlagenen Weg der Energiewende langfristig zu sichern“, verdient kein Lob, sondern gründliche Kritik. Seit 2019 stagniert das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland, während es in den USA um über 15 % und im EU-Durchschnitt um 7,5 % gewachsen ist. Die Industrieproduktion lag 2025 in Deutschland auf dem Stand von 2006. Anders als Herr Lüttmann es in seinen Fantasien wahrnimmt, gehört Brandenburg in einer wirtschaftlich schwachen Bundesrepublik Deutschland zu den Bundesländern mit der schlechtesten Bilanz. Der Hauptgrund ist die deutsche Energiewende. Bei reichlich Wind und Sonne müssen wir Strom ins Ausland verschenken oder gar für die Abnahme zahlen. Bei Windstille und Dunkelheit müssen wir im Ausland Kohle- und Atomstrom kaufen. Dieser Aberwitz wurde von der rot-grünen Bundesregierung – Herr Lüttmann hat es gesagt – vor 26 Jahren mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg gebracht. Damals hieß es zur Begründung, erneuerbare Energien seien Zukunftstechnologien und eine Anschubfinanzierung sei notwendig. Diese Anschubfinanzierung gibt es mittlerweile seit 26 Jahren. Allein die Einspeisevergütung hat 350 Milliarden Euro gekostet; die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität und CO -freie Lebensweise 2 könnten nach Schätzungen 1,5 bis 2,5 Billionen Euro kosten. Sehr geehrte Damen und Herren, der Kampf gegen das CO ist 2 wie Maos Kampf gegen die Feldsperlinge. Deren Ausrottung als vermeintliche Schädlinge führte zu einer Hungersnot, weil Insekten überhandnahmen. Zwar leiden wir in Deutschland nicht an Hunger, aber an einer Deindustrialisierung, die unser Land ärmer und hässlicher macht. Wenn dann auch noch Naturparks im Namen der Weltrettung zu Windparks umgebaut werden sollen, regt sich in Deutschland eben Widerstand – Gott sei Dank und völlig zu Recht. (Beifall AfD) Um diesen Widerstand zu brechen, beschlossen die Bundesregierung und die EU-Kommission im April 2022 das berüchtigte „Osterpaket“ und im Dezember 2022, quasi als Weihnachtspaket, die EU-Notfallverordnung 2022/2577. Damit wurde der Ausbau erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit eskaliert. Nachfolgend ermöglichte dann eine Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 3. Juli 2024 Windenergievorhaben auch außerhalb von Windvorranggebieten. Damit sorgten die SPD und ihre Bündnispartner für Goldgräberstimmung beim ökoindustriellen Komplex mit dem ökologisch perversen Ergebnis, dass mittlerweile 90 % der beantragten Windkraftanlagen außerhalb von Windeignungsgebieten liegen, wie zum Beispiel im Naturpark Dahme-Heideseen. Hier beginnt die Geschichte der heute vorliegenden Gesetzentwürfe der SPD- und der BSW-Fraktion; denn diese Geschichte ist ganz wesentlich die Geschichte der Auseinandersetzung um diesen Windpark im Naturgebiet Dahme-Heideseen. Dort möchte die Firma Energiequelle 55 Windräder – ursprünglich waren es 80 – bauen, deren Höhe 260 Meter beträgt, die zehnmal so hoch sind wie die sie umgebenden Bäume. Der Wald, in dem das geschehen soll, gehört zum größten Teil dem Grafen Hatzfeldt, der in Rheinland-Pfalz lebt und den Wald zu einem günstigen Preis – er musste keinen Kredit aufnehmen – von der Treuhand-Nachfolge kaufte und übernahm. Er kaufte ihn, um naturgemäße Waldwirtschaft zu betreiben. Die „Berliner Zeitung“ hat ausgerechnet, dass Graf Hatzfeldt mit diesem Windpark Dahme-Heideseen allein durch Pacht jährlich 6 Millionen Euro einnehmen könnte, ohne einen Finger krumm zu machen. Dagegen sind die möglichen Zahlungen an die betroffenen Gemeinden, Herr Lüttmann, gerade mal Krümel. Gleich nach Bekanntwerden der Pläne für den Windpark Dahme-Heideseen formierte sich ziviler Widerstand. Der Bürgermeister von Halbe, der wie ein Lobbyist der Firma Energiequelle aufgetreten war, wurde abgewählt. Das Kuratorium des Naturparks lehnt den Windpark entschieden ab. Die Bewohner der betroffenen Gemeinden schlossen sich zur Bürgerinitiative „Rettet den Naturpark Dahme-Heideseen!“ zusammen. Sie organisierten Einwohnerversammlungen, sie organisierten eine große Demonstration in Teupitz mit mehreren Hundert Teilnehmern – was dort wirklich sehr viel ist. In Einwohnerbefragungen in den betroffenen Gemeinden sprachen sich zwischen 55 und 92 % der Einwohner gegen den Windpark aus. Alle Gemeinden sprachen sich gegen diesen Windpark aus. Die Bürgerinitiative besuchte auch Landtagsabgeordnete und forderte unter Verweis auf Nordrhein-Westfalen einen Stopp der Genehmigung von Windrädern außerhalb von Vorranggebieten bis zur rechtskräftigen Aufstellung von Teilregionalplänen – also das berühmte Moratorium. Nun wird seit Monaten insbesondere im Landtag und im Speziellen in der SPD-Fraktion ein Streit zwischen Umweltschützern und Windkraftlobbyisten ausgetragen. Im Ergebnis liegen heute zwei Gesetzentwürfe und zwei Anträge vor. Unsere Anträge werden nachfolgend meine Kollegen Daniel Münschke und Heiko Gehring behandeln; ich äußere mich nachfolgend zu den Gesetzentwürfen von SPD und BSW – in drei Punkten. Punkt eins: Rückwirkung. Das Moratorium, das SPD und BSW beantragen, soll zehn Monate zurückwirken. Ich darf daran erinnern: Die Firma Geldquelle [sic!] reichte den Antrag für den Windpark in Dahme-Heideseen Ende Juni 2025 ein, also vor acht Monaten. Jede Verzögerung des Gesetzes würde dazu führen, dass der Windpark außerhalb des Moratoriums liegt, von anderen Vorhaben ganz zu schweigen. Die Büchse der Pandora wurde ja im Juli 2024 geöffnet, also vor 20 Monaten. Mit einer Rückwirkungsfrist von zehn Monaten bliebe das Moratorium reine Wählertäuschung, sehr geehrte Damen und Herren der SPD und des BSW. Zu den rechtlichen Bedenken gegen die Rückwirkung sage ich zweierlei: Erstens: Rechtliche Bedenken, sogar verfassungsrechtliche, gibt es auch gegen den Vorrang der Windkraft vor allen anderen Belangen, vor allem dem Naturschutz. Professor Boehme-Neßler hat das unlängst im Auftrag von Vernunftkraft e. V. dargelegt. Uns allen hier im Landtag sollten diese Bedenken wichtiger sein als die Argumente der Windkraftlobby. Darüber hinaus zeigt – zweitens – gerade die SPD-Fraktion in diesem Haus, dass der politische Wille mehr zählt als rechtliche Bedenken. Denken wir nur an das unlängst beschlossene Omnibusgesetz, das sinnvollerweise Spielhallengenehmigungen mit Windradabständen verknüpft. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Punkt zwei zu den Gesetzentwürfen: Die Geltungsdauer des Moratoriums, Herr Scheetz, die Zwölf-Monats-Frist, die Sie beide in Ihren Gesetzentwürfen vorschlagen, ist falsch. Was, wenn sich die Festlegung von Windeignungsgebieten verzögert? Dürfen dann doch überall Windräder gebaut werden? Also, so viel ist klar: Die Sperre muss mindestens bis zur Fertigstellung und Feststellung der Teilregionalpläne Wind gelten, und so muss dies auch im Gesetz formuliert werden. (Beifall AfD) Mein dritter Punkt betrifft die Sperrwirkung. Hier gibt es einen kleinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen den Entwürfen von SPD und BSW. Gemäß SPD-Entwurf müssen Windkraftprojekte genehmigt werden, wenn die Unterlagen bis zu zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes vollständig vorlagen. Gemäß BSW-Entwurf müssen sie materiell vollständig vorgelegen haben. „Materiell vollständig“ bedeutet, dass der Antrag inhaltlich prüffähig sein muss. Das macht es den Vorhabenträgern schwerer, sich auf den Stichtag zu berufen. Deshalb ist der BSW-Antrag besser. Er wird dem Schutzanliegen des Moratoriums besser gerecht. Damit zu einer abschließenden Generalbewertung. Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und dort am Stream, zum Scheitern der Energiewende gehört nicht nur eine unsichere – ich sage nur das Stichwort Gasspeicher – und überteuerte Energieversorgung, sondern auch die Bereicherung des ökologisch-industriellen Komplexes auf Kosten der Allgemeinheit und der Natur. Noch einmal: Graf Hatzfeldt könnte mit dem Windpark Dahme-Heideseen 6 Millionen Euro Pacht einnehmen. Das ist der Grund, warum allein im Jahr 2024 in Brandenburg 150 Anträge auf Vorbescheide für insgesamt 877 Windräder eingereicht wurden, 30-mal mehr als in den Jahrzehnten davor. Addiert man die derzeitigen Kapazitäten und die Kapazitäten der seit 2024 beantragten und genehmigten Anlagen, dann werden künftig in Brandenburg nicht 2,2, sondern mehr als 3 % der Landesfläche der Windkraft geopfert. Das sind 50 % mehr, als der Gesetzgeber verlangt. Das verkraften die Netze nicht, das verkraftet die Natur nicht, und das verkraften vor allem die Menschen nicht. (Beifall AfD) Die Sprecherin der Bürgerinitiative Löhme-Willmersdorf-Börnicke, Sandra Krüger, schrieb vergangenen Sonnabend einen Brief an alle Fraktionsvorsitzenden dieses Hauses. Ich zitiere aus diesem Brief: In den vergangenen Jahren sind in unserer Region bereits über 80 Windkraftanlagen entstanden. Gleichzeitig befindet sich in unserer Gegend einer der größten Solarparks 2026 9 Deutschlands. Insgesamt werden zurzeit schon mehr als 8 % der Fläche unserer Region für die Erzeugung regenerativer Energie genutzt. Nun plant ein Investor, in unserer Gegend weitere zehn Windräder mit einer Höhe von jeweils 250 Metern zu bauen. Ein Windeignungsgebiet, das unsere drei Ortschaften sowie das Naherholungsgebiet Löhmer Haussee zusätzlich belasten würde, muss verhindert werden. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. – Zitat Ende. Das, Herr Lüttmann, ist die Realität Ihrer Energiewende, und ich sage Ihnen: Weder ein Moratorium noch der dauerhafte Ausschluss des Baus von Windrädern außerhalb von Windvorranggebieten löst das Problem dieser gescheiterten Energiewende. Dieses Problem wird nur durch einen kompletten Stopp der Energiewende und die Rückkehr zu einer menschen-, natur- und umweltfreundlichen Energiepolitik gelöst. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für das BSW spricht Frau Abgeordnete Meyer. Bitte. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Zum wiederholten, aber bestimmt nicht zum letzten Mal sprechen wir heute über den Windkraftwildwuchs, denn ein Moratorium kann auch nicht alle Fehler der Ampelregierung zu diesem Thema korrigieren. (Beifall BSW und AfD) Dass sich die SPD anfangs schwergetan hat, ein Moratorium auf den Weg zu bringen, und sogar Probleme hatte, das Wort „Moratorium“ auszusprechen – geschenkt! Auch bei Herrn Gursch von der CDU könnte man denken, er wäre zur Einsicht gekommen, weil er auf Facebook postet: Wir tun was gegen den Wildwuchs. – Aber was uns hier von SPD und CDU vorgeführt wird, ist ein Etikettenschwindel, denn man tut nur so, anstatt die Menschen vor Ort ernst zu nehmen. (Beifall BSW und AfD) Um diesem Wildwuchs wirklich zu begegnen, haben wir schon im Frühjahr des vergangenen Jahres nach NRW geschaut. Dort hatte der Landtag das Landesplanungsgesetz zum 15. Februar 2025 geändert. Der neue § 36a Landesplanungsgesetz NRW sieht eine befristete zehnmonatige rückwirkende Untersagung von Genehmigungen außerhalb geplanter Windenergiegebiete vor (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) und enthält – wie unser Entwurf – Befreiungsmöglichkeiten für Vorhaben, bei denen eine Störung der Durchführung der Planung ausgeschlossen ist. Ursprünglich sollte diese Untersagung sechs Monate gelten, aber nachdem es in NRW nicht alle Regierungsbezirke innerhalb dieser Frist geschafft haben, hat der Landtag im August das Moratorium von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert. In der Parlamentsdokumentation des Landtags NRW sind wir in der Drucksache 18/15167 auf die Antwort der Landesregierung vom 7. August auf die Frage nach Klageverfahren, insbesondere gegen die Untersagung eines Windenergievorhabens, gestoßen. Der Landesregierung sind demnach keine Klageverfahren bekannt. NRW hat unter einer schwarz-grünen Landesregierung eine Lösung gefunden, um den Wildwuchs von Windkraft zu stoppen. Bis in den Herbst hinein hat es gedauert, bis das BSW im Brandenburger Landtag seinen damaligen Koalitionspartner SPD davon überzeugen konnte, die Regelung aus NRW für uns zu übernehmen. Vermutlich haben Sie es damals und auch in diesem Jahr wieder verzögert, weil damals schon klar war: Mit der Verzögerung verschaffen wir den Vorhabenträgern Zeit, ihre Projekte vorzuziehen, die in die Zeit eines Moratoriums gefallen wären – da stört eine Rückwirkung natürlich nur. Das nenne ich scheinheilig. (Beifall BSW und AfD) Ich kann mich noch gut an den Redebeitrag von Herrn Gursch im Ausschuss erinnern. Einer Ihrer Kritikpunkte war, dass die Frist von zwölf Monaten dem Ansinnen nicht helfe. Wortwörtlich heißt es – nicht im Ausschuss, sondern im Plenum; Plenarprotokoll 8/21, auf Seite 43 –: „Das Gesetz verschlechtert die Planungsrealität und führt zu Unsicherheit und Rechtsrisiken, denn der Planungsdruck vor Ort wird künstlich verstärkt. Das Gesetz setzt die Regionalen Planungsgemeinschaften massiv unter Erwartungsdruck, innerhalb von zwölf Monaten ihre Pläne fertigzustellen […]. Das Risiko schlechter und hastiger Planung steigt damit ohne Grund.“ Na gut, Herr Gursch, dass Sie diese Frist mit Ihrem im AIL beschlossenen Änderungsantrag sogar entgegen den Warnungen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages auf zwölf Monate verkürzt haben, ist typisch für CDU-Politiker. „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ (Beifall BSW und AfD) Aber dass Sie sich auf eine imaginäre Rechtsunsicherheit berufen und damit die vorgesehene zehnmonatige Rückwirkung streichen, müssen Sie einmal den von Wildwuchs betroffenen Brandenburgern erklären. Damit übernehmen Sie vollkommen ungefiltert die Kritik des Landesverbandes Erneuerbare Energien aus der Dezember-Anhörung im Ausschuss. (Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Die Erfahrungen aus NRW haben gezeigt, dass die dortige zehnmonatige Rückwirkung nicht beklagt worden ist. Im Übrigen ist der Ausbau der Windkraft in NRW 2025 auch nicht zum Erliegen gekommen, (Zuruf von der AfD: Leider!) wovor die Branchenvertreter ja gewarnt hatten. NRW war 2025 mit 262 neuen Windkraftanlagen Spitzenreiter. Warum ist die Rückwirkung aber so entscheidend für ein wirkliches Moratorium? Hier die Zahlen des MIL zu offenen Genehmigungsverfahren in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2025: Regionalplanungsgemeinschaft Oderland-Spree: 69 offene Genehmigungsverfahren für 245 Windkraftanlagen. Regionalplanungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel: 72 offene Genehmigungsverfahren für 297 Windkraftanlagen. Regionalplanungs-gemeinschaft Lausitz-Spreewald: 68 offene Genehmigungsverfahren für 417 Windkraftanlagen. (Zuruf von der AfD: So viel!) Ich habe den aktuellen Stand dieser offenen Genehmigungen in drei Kleinen Anfragen – 8/2346, 8/2347 und 8/2348 – erfragt, aber leider noch keine Antwort von der Landesregierung erhalten. Zur aktuellen Situation in Brandenburg. Hier gibt es bereits über 4 000 Windräder. Damit liegen wir nach Niedersachsen heute schon auf Platz 2. Nach Bundesgesetzgebung reicht das nicht, weil jedes Bundesland ein Flächenziel erfüllen muss. Für Brandenburg sind das 2,2 % der Landesfläche, die bis 2032 für Windkraft auszuweisen sind. Hier kommen die Regionalen Planungsgemeinschaften ins Spiel, die diese Flächen aussuchen und ihre Verwendung beschließen müssen. Das bedeutet eine langjährige, sorgfältige Prüfung, Abwägung – an dieser Stelle vielen Dank an die Regionalen Planungsgemeinschaften für ihre Arbeit! – (Beifall BSW) und Planung, damit die Festlegung der Windgebiete möglichst konfliktarm erfolgt. Kommunen, Bürgerinitiativen und einzelne Bürger können Einwände vorbringen. Allerdings stehen Kommunen in Zeiten knapper Kassen unter Druck und sehen in Wind- und Solarparks eine zusätzliche Einnahmequelle. Trotzdem werden auch diese Einnahmen die schlechter werdende Haushaltslage der Kommunen nicht wesentlich verbessern; das muss man ganz klar sagen. Die Ursache für den Wildwuchs liegt jedoch nicht in Brandenburg, sondern auf der Bundesebene. Wenn Politiker, wie in der Ampelregierung, keine Ahnung und kein Interesse daran haben, welche Auswirkungen ihre Gesetze im wirklichen Leben haben, brauchen wir uns über die Beschleunigungsgesetze eines Robert Habeck von den Grünen nicht zu wundern. Dann brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn Menschen, die sich in ihrer Freizeit für den Naturschutz einsetzen und erleben müssen, dass unter dem Deckmantel des Klimaschutzes auf Kosten der Brandenburger Landschaft dickes Geld verdient wird – Herr Berndt hat es ausgeführt –, von der Politik enttäuscht sind. (Beifall BSW und AfD) Die Altparteien auf der Bundesebene setzen sich über die Menschen vor Ort hinweg. Mit den Folgen des Windkraft-Turbos aus dem Jahr 2023 – wer das nicht mehr vor Augen hat, kann es in der „Welt am Sonntag“ vom 8. Februar nachlesen – haben wir seitdem zu tun: Genehmigungen außerhalb von Windenergiegebieten, Errichtung von Windrädern in Wäldern und Schutzgebieten. Ja, Sie haben richtig gehört: Für die Errichtung von Windrädern wird Wald gerodet. Dass Kommunen diesen Weg gehen, kann man fast noch verstehen, aber private Waldbesitzer verpachten ihre Fläche und generieren damit sehr viel höhere Einnahmen, als sie mit der Bewirtschaftung, der Holzproduktion, verdienen würden. Auch dann wird Wald gerodet. Für den einen ist es eine simple Wirtschaftlichkeitsrechnung – das betrifft nicht nur Windparks, sondern auch Solar- und Batterieparks –, für die anderen, nämlich die Menschen vor Ort, bleiben die starken Belastungen im täglichen Leben, wie Schlagschatten oder Infraschall, wenn die Windräder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen stehen, oder ganz allgemeine Belastungen wie eine verschandelte Landschaft. Wenn der Windpark im Naturpark Dahme-Heideseen nicht verhindert wird, werden dort über 50 Windräder mit einer Höhe von bis zu 260 Metern stehen. Die Aufstellung der Regionalpläne dient dazu, all diese Belastungen zu reduzieren; denn es wird angestrebt, dass für Windparks eher zusammenhängende Flächen und damit in der Anzahl weniger ausgewiesen werden, als wenn unzählige kleine Windparks entstehen. Meine Damen und meine Herren von der AfD, Ihr Antrag, bestehend aus zwei Punkten, ist aus BSW-Sicht zustimmungsfähig, weil er den Landtagsbeschluss der Koalition vom September letzten Jahres konkretisiert. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, soll ebenfalls so geändert werden, dass die Regionalplanung gestärkt und vor Störungen geschützt wird. Da es sich hierbei aber um Bundesratsinitiativen handelt und eine Vorbereitung und Behandlung im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern notwendig ist, ist wohl klar, dass das noch Monate dauern wird. Kurzfristig hilft das Brandenburg nicht. Deshalb ist ein Moratorium mit Rückwirkung so dringend notwendig. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Auf unserer Besuchertribüne hat es wieder einen Wechsel gegeben. Ich begrüße ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Pückler-Gymnasiums Cottbus. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Gursch für die CDU-Fraktion fort. Bitte. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Gerade in Brandenburg erleben wir, wie eng Wirtschaft, die Energiewende und im Besonderen das Leben im ländlichen Raum miteinander verbunden sind. Die erneuerbaren Energien sollten – wir erleben das gerade in der bundesweiten Debatte zum Heizungsgesetz – sinnvoll sein und auf die Akzeptanz unserer Bürger treffen. Daher ist es richtig, was Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf den Weg bringt. Das geplante Netzpaket hat unter anderem zum Ziel, die Abschaltvergütung und die Redispatchkosten zu senken. Das ist ein wichtiger Schritt; denn wir sehen auch in Brandenburg, dass es, wenn die Netze überlastet sind und Windkraftanlagen abgeschaltet werden müssen, zu steigenden Preisen und berechtigtem Ärger beim Betrachten der Stromrechnung führt. Das hat in den letzten Jahren eine Dimension 2026 11 erreicht, die wir nicht länger ignorieren können. Allein die Redispatchkosten lagen bei über 3 Milliarden Euro. Das Netzpaket sendet damit ein klares Signal: Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss an den Netzausbau und an die tatsächliche Kapazität gekoppelt werden. (Beifall CDU und SPD) Genau das ist der richtige Ansatz, denn eines ist klar: Wir sind zwar durch die erneuerbaren Energien zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort geworden, aber der Netzausbau kommt nicht mehr hinterher. Wenn wir also ernsthaft und lösungsorientiert über die Zukunft der Windkraft sprechen, kann es ein stumpfes „Weiter so!“ nicht geben. Genau deshalb brauchen wir mehr Steuerung beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Corrado Gursch CDU

Nein. – Dazu gehört auch, dass wir die dezentrale Stromversorgung für Unternehmen einfacher machen. Wer vor Ort produziert, wer investiert, wer Arbeitsplätze schafft, sollte auch die Möglichkeit haben, Strom aus erneuerbaren Energien direkt und unbürokratisch zu nutzen. (Beifall CDU und SPD) Das entlastet die Netze, senkt die Kosten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Perspektivisch – und damit möchte ich den Blick auf die Bundesebene beenden – brauchen wir zudem ein klares Leistungsziel statt eines reinen Flächenziels. Entscheidend ist doch nicht, wie viele Hektar ausgewiesen werden, sondern wie viel Leistung tatsächlich zur Verfügung steht. Was können wir nun in Brandenburg tun? Zum Regionalplanungsgesetz ist bereits viel gesagt worden. Was mir jedoch noch wichtig ist: Erstens. Die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen. Die Kommunen und die Menschen vor Ort wissen am besten, was wo funktioniert und wie es funktioniert. Als Beispiel nehme ich die steigenden Heizkosten, die für viele Menschen zu einer echten Herausforderung geworden sind. Hier können die erneuerbaren Energien einen Beitrag dazu leisten, dass Heizen nicht zum unbezahlbaren Luxus wird. (Beifall CDU und SPD) Zweitens. Die Benehmensherstellung beschleunigt nicht den Genehmigungsprozess einzelner Anlagen. Sie beschleunigt die Aufstellung der Regionalpläne, und genau das ist die einzig wirksame Methode, um eine echte Konzentrationswirkung zu erzielen. Drittens. Die hier schon oft und auch eben wieder besprochene Rückwirkung: Warum verzichten wir darauf? Es ist eine Risikoabwägung für unseren Landeshaushalt, und wir wollen den Unternehmen den Vertrauensschutz geben, den sie verdienen. Unser Wirtschaftsstandort lebt von Planungs- und Rechtssicherheit. Wer hier suggeriert, dass man Regeln einfach nachträglich anpassen kann, stellt unter Beweis, dass ihm unternehmerisches Handeln fremd ist. Auch was die Kollegin Meyer eben gesagt hat, ist so nicht ganz richtig: In NRW ist diese Rückwirkung nicht möglich. Das hat auch das Gericht in Münster festgestellt. Außerdem: Dass die BSW-Fraktion und die AfD-Fraktion diese Risiken immer noch nicht sehen wollen, spricht aus meiner Sicht Bände. Werte Kollegen des BSW, Sie hatten ein Jahr Zeit, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Mit der CDU kommt es jetzt. (Beifall CDU und SPD) Ich möchte mich bei der SPD ausdrücklich dafür bedanken, dass wir dieses Gesetz in dieser kurzen Zeit auf den Weg bringen konnten. Das zeigt, was möglich ist: Politik aus der Mitte mit tragfähigen Lösungen für die Menschen und die Unternehmen unserer Heimat. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD – Lachen bei der AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. Das war schon wie eine Bewerbung. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat für eine Kurzintervention das Wort für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gursch, Sie haben allen Grund, keine Zwischenfragen zuzulassen: weil Sie mit Sicherheit keine Antworten haben. Sie treten ans Pult und sagen, dass die Energiewende und die wirtschaftlichen Daten in Brandenburg und in ganz Deutschland so gut seien, dass wir international gut dastehen. Und natürlich wissen Sie – ich habe Ihnen die Zahlen ja genannt –, dass Deutschland im Vergleich der Industriestaaten ganz hinten liegt, dass wir bei der Industrieproduktion auf dem Stand von 2006 sind, dass Brandenburg in den letzten beiden Jahren in Deutschland auf dem letzten bzw. vorletzten Platz lag und dass das etwas mit der Energiewende zu tun hat, als deren Lobbyist Sie hier einmal mehr aufgetreten sind. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen eines – Frau Meyer hat die Zahlen genannt, ich habe die Zahlen genannt –: Nachdem die Ampel unter der Führung der SPD – das wollen wir nicht vergessen, der Hauptschuldige an diesem ganzen Desaster ist die SPD, noch vor den Grünen – die Büchse der Pandora geöffnet hat, nachdem es möglich wurde, Windräder in Wald- und Naturschutzgebiete zu stellen, gibt es eine irrwitzige Zahl von Anträgen. Wenn diese Projekte realisiert werden, haben wir nicht 2,2 %, sondern über 3 % der Landesfläche für die Windkraft geopfert. Wollen Sie das? Wenn Sie die Rückwirkung nicht wollen, dann wollen Sie das. Dann sagen Sie das, und dann sagen Sie den Leuten auch, dass Ihr Moratorium nichts anderes als billige Wählertäuschung ist! Dann bekennen Sie sich wenigstens dazu, dass Sie die Partei der Windlobbyisten sind! Aber reden Sie nicht von Natur- und Umweltschutz. (Beifall AfD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Gursch schüttelt den Kopf. Er möchte sich zu der Kurzintervention nicht äußern. – Dann fahren wir in der Rednerliste fort, und der Minister für Wirtschaft spricht zu uns. Herr Keller hat das Wort. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Superhechte!) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe jetzt einige Wortbeiträge gehört. Ich habe Frau Meyer von der BSW-Fraktion sehr genau zugehört, aber auch Herrn Berndt von der AfD. Man hat so ein bisschen das Gefühl, als wäre heute die entscheidende Frage, ob die Energiewende kommt. Ich will Ihnen hier noch einmal deutlich sagen: Das ist eine völlig falsche Frage. Die Energiewende ist schon längst Realität. Die einzige, entscheidende Frage ist doch, ob wir die Energiewende gestalten oder ob wir, wie es sich die AfD wünscht, am Rand stehen, zuschauen und anderen die Möglichkeit geben, davon zu profitieren. (Beifall SPD und CDU) Herr Berndt, Brandenburg hat sich längst entschieden. Brandenburg hat in den letzten Jahren nicht nur die Energiewende gestaltet, sondern es sind auch über 30 000 neue Arbeitsplätze in diesem Bereich entstanden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wir haben vor Ort Wertschöpfung generiert. Brandenburg nutzt hier die Chance. Es ist auch richtig so, dass wir diesen Weg gehen. Das will ich vorab sehr deutlich sagen. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Sagen Sie das doch den Leuten im Spreewald!) Herr Berndt, ich finde es erstaunlich: Auch heute sitzen wieder Schülerinnen und Schüler im Publikum; die hören genau zu. Und Sie lehnen die Energiewende kategorisch ab, Sie lehnen auch kategorisch den Ausbau der erneuerbaren Energien ab, ob im Ausschuss oder hier. Ich bin immer ein bisschen verwundert: Sie stellen es im Plenum immer so dar, als ob die Energiewende eine rein deutsche – oder eine europäische – Erfindung wäre. Es gibt knapp 190 Nationen. Davon haben 130 klare Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Apropos: Es sind auch Länder wie China, Indien und die USA dabei. Alle machen es. Entweder irren sich 130 Nationen, oder Sie müssen sich überlegen, ob Sie etwas an Ihrer Position verändern. Sie erwecken den Anschein, als ob Sie die einzigen Wissenden auf der Welt wären, und das finde ich schon sehr beachtlich. Das muss ich wirklich so sagen. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister, gestatten Sie zwei Zwischenfragen, oder möchten Sie fortfahren? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Frau Präsidentin, ich würde die Fragen gern später beantworten. Ich will mit der Rede erst einmal beginnen. (Heiterkeit bei der SPD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Danke schön. – Dann fahre ich erst einmal fort. Lassen Sie mich eine weitere Frage stellen: Wo entstehen denn in den nächsten 20 Jahren Arbeitsplätze? Entstehen die Arbeitsplätze dort, wo teuer Strom importiert werden muss, oder entstehen die Arbeitsplätze vielleicht dort, wo wir regionalen, günstigen – auch grünen – Strom vor Ort haben? (Dennis Hohloch [AfD]: Wo haben wir denn günstigen Strom?) Ich finde, auch hier liegt die Antwort auf der Hand. Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Brandenburg hat eine klare energiepolitische Zielstellung. Wir bauen die Energieversorgung der Zukunft konsequent auf, und zwar im Dreiklang – für uns sind wichtig: die Versorgungssicherheit, die Bezahlbarkeit und als Letztes ganz sicher auch die Zukunftsfähigkeit und die Chancen, die wir für die Wirtschaft daraus ziehen. Lassen Sie mich zuerst zur Versorgungssicherheit kommen. Brandenburg braucht eine Energieversorgung, die sicher und stabil ist. Wenn wir über Stabilität und Resilienz reden, müssen wir auch darüber reden, dass wir eine Energie brauchen, die unabhängig von Rohstoffimporten ist. Wir produzieren heute über 9,5 Gigawatt Strom mit über 4 000 Windkraftanlagen im Land: Das ist Strom, der vor Ort produziert wird, der uns unabhängig macht. Wenn ich hier in den Raum schaue, stelle ich fest: Ich weiß nicht, ob alle wissen, dass die Bundesrepublik knapp 20 bis 40 Milliarden Euro ausgibt, um Strom und Energie zu importieren. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen. Das ist ein Faustpfand, und es ist doch einfach, den Leuten zu erklären, dass diese 20 bis 40 Milliarden Euro an Wertschöpfung gut und gern hier im Land entstehen können, dass wir die Energie nicht importieren müssen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Zuruf von der AfD) Herr Berndt, wenn Sie schon nicht an CO -Einsparungen glau-2 ben, müssen Sie aber daran glauben, dass die Wertschöpfung im Bereich der Energie ins eigene Land gehört, dass uns das auch resilienter und unabhängiger macht. Sie können den Brandenburgern nicht erklären, warum Sie weiter für Gasimporte in großem Maße sind, warum wir uns weiterhin in Abhängigkeit von 2026 13 Russland oder den USA begeben, warum wir den Weg der Resilienz hier nicht gehen wollen. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie importieren doch LNG! Sie wollen doch Wasserstoff importieren!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über Versorgungssicherheit sprechen, müssen wir neben der Produktion von Energie im eigenen Land auch darüber reden, wie wir Stabilität im Stromnetz erreichen. Dabei geht es auch um steuerbare Leistungen im Strombereich. Herr Lüttmann und Herr Gursch haben es angesprochen: Wir brauchen – das Land Brandenburg hat dies in den letzten Jahren eingefordert – eine Kraftwerkssicherheitsstrategie, wir brauchen weitere regelbare Kraftwerke. Brandenburg ist dafür prädestiniert. Ich bin dankbar, dass der Ministerpräsident im letzten Jahr mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei der LEAG war. Da ist noch einmal deutlich geworden, dass dort das Fachpersonal vorhanden ist, dass dort die Infrastruktur vorhanden ist. Wir werden dafür sorgen, dass auch in Zukunft ein Gaskraftwerk in der Lausitz steht und dass regelbare Leistung aus der Lausitz kommt, und insoweit werden wir die Bundesministerin auch beim Wort nehmen. (Beifall SPD und CDU) Wenn wir über Versorgungssicherheit sprechen, reden wir sowohl von der Produktion erneuerbarer Energien vor Ort als auch von steuerbarer Kraftwerksleistung. Beides sind zwei Seiten derselben Medaille. Man kann sich nicht immer nur das eine beliebig herauspicken und das andere vergessen. Und ja: Wenn wir über Energie reden, reden wir auch über Bezahlbarkeit. Hinsichtlich der Bezahlbarkeit haben wir noch einiges zu tun. Ein Thema hat Herr Lüttmann schon angesprochen: die Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Dabei geht es um mehr Gerechtigkeit bei den Netzentgelten im gesamten Bundesgebiet. Seitdem spart eine vierköpfige Familie knapp 140 bis 180 Euro. Zusätzlich nimmt die Bundesregierung gerade 6,5 Milliarden Euro in die Hand, um vor allem bei den Übertragungsnetzentgelten zu entlasten. Das ist eine kurzfristige Lösung. Mittel- und langfristig – Herr Gursch, Herr Lüttmann und auch andere haben es angesprochen – gilt es, zu schauen, was die Kostentreiber sind. Kostentreiber ist zum Beispiel der Redispatch. In den letzten Jahren haben wir knapp 3 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Windkraftanlagenbauer zu entschädigen, weil der Strom nicht abgenommen werden konnte, weil abgeregelt werden musste. Es ist gut, dass durch Katherina Reiche jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch liegt. Wir selbst haben gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative eingereicht, die eines sehr deutlich sagt: Wir müssen jetzt auch steuern. „Steuern“ heißt nicht, dass wir erneuerbaren Energien ausbremsen wollen, sondern „steuern“ heißt an der Stelle: Wir wollen, dass die Windkraftanlagenbauer erst einmal dort Windkraftanlagen bauen, wo der Strom gesichert abgenommen werden kann. Wenn sie sich trotzdem dafür entscheiden, Windkraftanlagen in Regionen zu bauen, in denen der Strom nicht das ganze Jahr abgenommen werden kann, muss das Risiko vom Endkunden – er bezahlt das nämlich – wieder ein Stück weit zu den Windkraftanlagenbauern hin verschoben werden. Dann können diese selbst entscheiden, nach welchen Maßstäben sie bauen. Das ist fair, das ist in Ordnung, und das bremst die erneuerbaren Energien auch nicht aus. (Beifall SPD und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir über Akzeptanz reden, reden wir natürlich auch darüber – Frau Meyer, ich weiß gar nicht, warum man das so negativ darstellt –, dass wir sagen: Wo Windkraftanlagen entstehen, Energie vor Ort produziert wird, sollen auch die Kommunen davon profitieren. Was ist denn daran schlecht? (Zuruf des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Das ist Wertschöpfung vor Ort. Es gibt die Gewerbesteuer, andere Einnahmen. Warum soll der Windeuro oder der Solareuro keine Einnahmequelle sein? Derzeit fließen über die Beteiligungsgesetze bereits knapp 1,5 bis 3 Millionen Euro an die Kommunen. Im Jahr 2030 werden es über 30 Millionen Euro sein. Das ist doch gut, das ist eine Erfolgsgeschichte. Ich weiß gar nicht, wie man sich dem verweigern und sagen kann, man ist dagegen. Wenn wir über Akzeptanz reden, reden wir auch darüber, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land wieder mehr darüber entscheiden müssen, wo sie Windkraftanlagen haben wollen und wo nicht. Liebe AfD, Sie stellen es immer so dar, als wären die Bürgerinnen und Bürger gegen Windkraftanlagen. So einfach ist es eben nicht. Sie wollen entscheiden können, wo sie stehen, und sie wollen auch entscheiden können, dass sie in bestimmten Regionen nicht stehen. Wir geben das Flächenziel von 2,2 % vor, es gibt unsere Regionalen Planungsgemeinschaften, die dann sagen, wo diese Flächen sind. Und ja: Zu diesem Zeitpunkt sind noch nicht alle Regionalpläne fertig, aber mit dem Gesetzesvorschlag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion regeln wir die Zwischenzeit sinnvoll. Herr Tabbert wird nachher genauer darauf eingehen. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch über die Zukunftsfähigkeit sprechen. Ich habe es schon gesagt: Brandenburg braucht auch eine gewisse Zukunftsfähigkeit. Industrie wird sich dort ansiedeln, wo grüner, wo günstiger Strom – gern regional, genutzt vor Ort – verfügbar ist. Wir sehen doch jetzt schon, dass die eine oder andere Industrieansiedlung lieber in Brandenburg und eben nicht in Bayern oder in Baden-Württemberg erfolgt. Wir sehen doch jetzt schon, dass die Unternehmen nicht nur nach Förderanreizen und Ähnlichem, sondern auch nach der Energieverfügbarkeit fragen. Sie fragen nach grüner und bezahlbarer Energie, die sie vor Ort nutzen können. Dass wir jetzt schon unseren Standortvorteil erleben, dass es zu Ansiedlungen vor Ort kommt, weil wir genau das anbieten können, ist doch eine Erfolgsgeschichte. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Dementsprechend ist die Energiewende eben kein isoliertes Klimaprojekt, wie es der eine oder andere hier immer darstellen will. Katherina Reiche hat es richtig gesagt: Sie ist eine der größten wirtschaftlichen Modernisierungsprojekte der letzten 30 Jahre. Wir werden uns daran messen lassen, ob wir es schaffen, sie so zu gestalten, dass die Zukunft und die Chancen auch hier im Land abgebildet sind. Auch wenn es Herr Lüttmann heute schon gesagt hat – Herr Berndt, ich habe Ihnen ja zugehört; stellen Sie jetzt gern Ihre Fragen; denn ich komme langsam zum Ende –: Man muss auch einmal Tacheles reden. Ich höre Ihren Kollegen im Ausschuss zu, ich höre sie auch heute wieder. Heute haben Sie – ich zitiere Sie – von „menschenfreundlicher, naturverbundener Energieversorgung“ gesprochen und gesagt, dafür stehe die AfD. Ich muss sagen, diese beiden Adjektive hätte ich nicht sehr oft mit Ihnen in Verbindung gebracht, aber sei’s drum. Ich will noch einmal deutlich sagen: Sie denken, dass Gasimporte, Abhängigkeit von USA und Russland gut sind, dass Wertschöpfung im Ausland besser ist, dass der Abbau von Braunkohle – ohne, dass Sie sagen, wo dann ein Dorf mehr abgebaggert wird –, dass Atomstrom – ohne, dass Sie sagen, wohin der Müll kommen soll – menschenfreundlich und naturverbunden sind. Ich denke, nicht. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Das Einzige, was Sie versuchen, ist, die Diskussion über erneuerbare Energien ideologiegetrieben zu führen. Sie versuchen, daraus einen Ideologiekampf zu machen, und suchen damit den eigenen Vorteil. Ich sage: Am Ende geht es nicht um Ideologie, sondern um Verantwortung – Verantwortung für Arbeitsplätze, für Wettbewerbsfähigkeit, vor allem auch für die Menschen in unserem Land. Was mich an Ihrer Debatte am meisten ärgert: Herr Berndt, die Zukunft wartet nicht, die Investitionen warten nicht, und die Unternehmen warten nicht, bis bei Ihnen die Erkenntnis wächst. Deshalb dürfen wir uns heute nicht im Klein-Klein verlieren. Wir müssen steuern, wir müssen ermöglichen, wir müssen vor allem auch gestalten. Und ich sage ganz zum Schluss: Brandenburg war Energieland, Brandenburg ist heute Energieland, und Brandenburg wird auch in Zukunft Energieland sein. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Insgesamt wurden drei Kurzinterventionen angemeldet: vom Abgeordneten Dr. Berndt, vom Abgeordneten Peschel und von der Abgeordneten Meyer. Ich bitte darum, sie nacheinander vorzutragen, sodass der Herr Minister sie anschließend insgesamt beantworten wird. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Keller, was Sie am meisten ärgert, ist, dass wir recht haben und Sie unrecht haben. (Beifall und Heiterkeit AfD) Sie reden von Energiesouveränität und haben sie doch kaputtgemacht. Sie sind diejenigen, die dafür verantwortlich sind, dass wir keine Kernkraft nutzen, (Beifall AfD) dass keine Kohle mehr gefördert wird, dass kein Schiefergas gefördert wird, dass in Schwedt russisches Öl boykottiert wird. Sie haben das zu verantworten. Sie importieren das teure Flüssiggas aus den USA, das übrigens absolut umweltschädlich ist. Sie haben mit Ihrer Energiewende dafür gesorgt, dass Deutschland von einem Land, das Strom exportiert hat, zu einem Stromimporteur geworden ist, dass wir abhängig geworden sind. Ihre Politik schafft Energieabhängigkeit. (Beifall AfD) Damit sind wir Geisterfahrer. In den letzten Jahren wurden in China über 70 Kohlekraftwerke aufgemacht, in Indien über 50. Wenn man ein paar Jahre mehr nimmt, ergibt sich wahrscheinlich eine dreistellige Zahl an Kohlekraftwerken. Und die USA haben völlig zu Recht erklärt, dass CO kein Gift ist. CO ist der 2 2 Baustoff der Photosynthese und sorgt dafür, dass wir Zucker und Sauerstoff haben. CO ist kein Gift, aber Ihre Klimaideologie ist 2 Gift. (Beifall AfD) Wir stellen uns völlig außerhalb des internationalen Kontextes, und wir werden unsere Wirtschaft enorm schädigen – nein, wir haben unsere Wirtschaft schon enorm geschädigt. Wir sorgen mit dieser Energiewende dafür, dass wir nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Es hat ja einen Grund, dass Deutschland bei der Industrieproduktion auf den Stand von 2006 zurückgefallen ist. Ich will Ihnen auch sagen: Was Sie den Kommunen als Wind- und als Solareuro anbieten, ist schäbig. Das ist ein Bruchteil dessen, was sich Leute wie Graf Hatzfeldt in die Taschen stecken. (Beifall AfD) Ich habe mir die Zahlen für Luckau angeschaut. Luckau, das von einer irrwitzigen Anzahl von Windrädern umgeben ist, kann 200 000 Euro über den Windeuro einnehmen. Aber in diesem Jahr verzeichnet Luckau ein Defizit von 2 Millionen Euro – infolge der Energiewende, infolge Ihrer Wirtschaftspolitik. Die Reduzierung dieses Defizits sorgt nur dafür, dass es ein bisschen später in die Haushaltssicherung kommt, und Luckau hat überhaupt nichts davon. Diese Brosamen für die Kommunen sind ein schäbiges Argument und ansonsten nur der Versuch, die Kommunen zu erpressen, nichts weiter. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Herr Keller, Sie sind der Wirtschaftsminister. Sie sollten die Wirklichkeit wahrnehmen. Wenn Spreewaldgurke schließt, wenn Tschernitz schließt, wenn Britz schließt, wenn Fürstenwalde schließt, dann sind immer die Energiekosten der Faktor Nummer eins. Das haben Ihnen die Betriebsräte aus der Lausitz geschrieben; sie haben es an Herrn Merz geschrieben und gesagt, es sei höchste Zeit, diese Politik zu beenden. (Dennis Hohloch [AfD]: Es gibt regional günstigen Strom, hat er gesagt!) 2026 15 Das kommt bei Ihnen nicht an. Dann sagen Sie wenigstens offen: Wir vertreten eine Ideologie der Weltverbesserung, und die Menschen und die Wirtschaft sind uns egal. – Das wäre wenigstens ehrlich und keine Heuchelei, wie Sie sie hier betreiben. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Die nächste Kurzintervention macht Herr Abgeordneter Peschel. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Frau Präsidentin! Herr Minister Keller, eine Bemerkung vorab. Es ist Ihr gutes Recht, eine Zwischenfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zuzulassen. Aber ich glaube, zur wertschätzenden Kommunikation im Haus gehört es nicht, zu sagen: Jetzt kommen Sie aber langsam mal mit Ihren Zwischenfragen! – Jeder Abgeordnete entscheidet immer noch selbst, wann er ans Mikro tritt. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Erstens. Sie haben auf die Wertschöpfungsketten durch erneuerbare Energien und entstandene Arbeitsplätze abgehoben. Meine Frage, die ich Ihnen gern während Ihrer Rede gestellt hätte, lautet: Wie viele Unternehmen in Brandenburg produzieren Windkraftanlagen, wie viele Unternehmen in Brandenburg stellen Photovoltaik-Module her? (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) Ich habe mir diese Frage natürlich schon selbst beantwortet: Null. Wir hatten diese Unternehmen im Land Brandenburg, und es ist uns nicht gelungen, sie zu halten bzw. diesen Wirtschaftszweig intensiv auszubauen. Zweitens. Herr Minister, ich glaube nicht, dass irgendein Abgeordneter in seinem Redebeitrag darauf abgestellt hat, dass es unschicklich ist, wenn Kommunen von der Ansiedlung alternativer, erneuerbarer Energien in ihrem Gemeindegebiet profitieren. Ich denke, es spricht nichts dagegen, dass die Kommunen entsprechende Einnahmen erzielen, und ich habe, wie gesagt, in den Redebeiträgen auch nichts Gegenteiliges gehört. – Danke schön. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Die dritte Kurzintervention schließt sich an. Frau Abgeordnete Meyer, bitte. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Die Anzahl der Kurzinterventionen zeigt schon einiges. – Ich höre immer: Arbeitsplätze. Wahrscheinlich stehen in Tschernitz und Hennigsdorf zu wenige Windräder. (Beifall BSW und AfD) Zum Thema Kommunen. Die SPD hat in den Beratungen zum Gesetz für die Sonderabgaben Windeuro und Solareuro eine niedrigere Beteiligung durchgesetzt – das nur am Rande. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Ich habe mich in meiner Rede überhaupt nicht negativ dazu geäußert, dass Kommunen beteiligt werden. Ich habe lediglich gesagt, dass Kommunen unter Druck stehen, wenn sie in einer schwierigen Haushaltslage sind, und dass es Konflikte mit dem Naturschutz und dem Heimatschutz gibt, wenn Menschen, die dort wohnen, sagen: Wir wollen im Naturpark Dahme-Heideseen keine Windräder. – Insoweit gibt es unterschiedliche Interessen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Letzter Punkt. Über 1 400 Windräder befinden sich gerade im Genehmigungsverfahren. Da kann man nicht sagen, die Rückwirkung räumt alles ab. (Beifall BSW und AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Minister Keller möchte auf alle drei Kurzinterventionen reagieren. Bitte sehr. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Berndt, es ist natürlich schwierig, mit Ihnen über dieses Thema zu diskutieren – das habe ich schon immer gesagt –, wenn Ihre Fraktion und Ihre Partei das Thema Klimaschutz in Gänze als völlig irrelevant ansehen. Die Anerkennung der Tatsache, dass es einen Klimawandel gibt, lehnen Sie ab, und Sie sehen nicht die Notwendigkeit, CO einzusparen. Mit Ihnen dann 2 über Instrumente zur CO -Einsparung zu diskutieren, ist sehr be-2 schwerlich. (Vereinzelt Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Gehen Sie doch auf die Argumente von Herrn Dr. Berndt ein!) – Herr Hohloch, nun seien Sie doch nicht so aufgeregt. Haben Sie mal ein bisschen mehr Vertrauen zu Ihrem Fraktionsvorsitzenden, dass er Fragen auch selbst formulieren kann. Ich will zum zweiten Punkt kommen, der Entwicklung in China und Indien. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: USA!) Herr Berndt, Sie sagen, dass dort neue Kraftwerke gebaut werden. Das ist zum einen bevölkerungsbedingt. Da dort Industrie aufgebaut bzw. wiederaufgebaut wird, besteht dort auch ein größerer Strombedarf. (Zurufe von der AfD und vom BSW) Dabei verschweigen Sie, dass Indien und China sehr klare energiepolitische Ziele formuliert haben. Ich kann Ihnen sagen, warum Indien mit ganz viel Kraft die Solarenergie und die Windkraft ausbaut: weil es sich unabhängig machen will; denn derzeit werden dort 90 % des Energiebedarfs über Energieimporte gedeckt. Deswegen ist es das klare Ziel, Solar- und Windenergie auszubauen. (Vereinzelt Beifall SPD) Ich weiß nicht, warum Sie – als Einzige hier im Parlament! – behaupten, wir brauchten gar keine erneuerbaren Energien. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Und was ich absurd finde: Sie bemängeln jetzt, dass man … (Dennis Hohloch [AfD]: An wen verkauft Russland eigentlich gerade sein Gas – war es China?) Sie bemängeln, dass wir hier Windkraft- und Photovoltaikanlagenbauer sowie Betreiber entsprechender Anlagen haben, die Gewinne machen. Das haben Sie bemängelt. Sie haben ein Problem damit, dass es deutsche Unternehmen gibt, die hier erneuerbare Energien produzieren und Gewinne erzielen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Auf der anderen Seite finden Sie es völlig in Ordnung, wenn wir durch Energieimporte genau diese Gewinne nach Russland oder, wie derzeit, in die USA fließen lassen. (Björn Lüttmann [SPD]: Genau!) Ich habe Ihnen genau zugehört: Wenn die Gewinne nach Russland fließen, finden Sie das in Ordnung. Bei den USA finden Sie es vielleicht nicht ganz so in Ordnung; da differenzieren Sie ja ein bisschen. Das ist doch absurd! Das können Sie doch den Menschen hier nicht erklären. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Diese Gewinne und die Wertschöpfung – die Erneuerbaren tragen ja zur Wertschöpfung bei – sollen natürlich hier im Land bleiben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Tun sie aber nicht!) Herr Peschel, ich habe vorhin vielleicht 60 Sekunden geredet, und schon sind die ersten zwei Fragen angemeldet worden. Lassen Sie mich doch erst einmal etwas länger reden. Sie sind selbstverständlich frei in Ihrer Entscheidung, dann noch eine Frage zu stellen oder ein Kurzintervention zu machen. Ich ducke mich doch nicht weg. Ich bin doch da und antworte Ihnen gern. Dann will ich Ihnen noch etwas deutlich sagen: Wir hatten im Ausschuss und auch heute wieder Diskussionen, in denen im Unterton zu hören war, dass der Windeuro und der Solareuro gegen andere Belange ausgespielt werden. Es wird letztlich unterstellt, wir würden den Kommunen Geld geben, und dafür seien sie eher bereit, bestimmten B-Plänen zuzustimmen oder gegenüber Solar- oder Windkraftanlagen günstiger gestimmt zu sein. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich! Genau das ist die Absicht!) Auch bei Frau Meyer habe ich den Zungenschlag herausgehört, es gehe letztlich darum, dass die Kommunen mit diesem Geld ihre Löcher stopften. Diese Behauptung finde ich unredlich, und darauf darf man auch hinweisen. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Frau Meyer, dann zu Ihren Krokodilstränen, Sie hätten damals in der Koalition Vorschläge für höhere Abgaben gemacht. Ich finde diese Aussage schon sehr herausfordernd. Wir sollten wenigstens ein bisschen bei der Wahrheit bleiben, wenn es darum geht, wer von Ihnen wann in welchen Beratungen war – oder eben nicht war. Zu Ihrer weiteren Behauptung will ich Folgendes sagen: Sie selbst haben doch entschieden, dass die Debatten, die Sie in Ihrer Fraktion führen bzw. geführt haben, für Sie viel, viel wichtiger sind als die Umsetzung von Vorhaben für dieses Land. (Steeven Bretz [CDU]: So ist es!) Sie haben durch den Zerfall Ihrer Fraktion entschieden, aus der Koalition herauszugehen. (Lachen des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Sie haben entschieden, sich lieber mit sich selbst zu beschäftigen als mit den Themen dieses Landes. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, wir gehen in die zweite Ausspracherunde. Frau Abgeordnete Schmidt eröffnet sie für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen wieder ein bisschen Ordnung in die Diskussion über diese Thematik bringen. (Oh! bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielen Dank, Frau Schmidt!) Bevor ich direkt zum Regionalplanungsgesetz ausführe, möchte ich gern ein paar Behauptungen, die hier in einigen Reden gefallen sind, richtigstellen bzw. geraderücken. 2026 17 Zunächst zur Planungssystematik: Herr Dr. Berndt, die Privilegierung von Windkraftanlagen im baurechtlichen Außenbereich ist keine neue Erfindung; diese gibt es bereits seit 1997. Seit dieser Zeit sind zahlreiche Windkraftanlagen gebaut worden; diese Feststellung ist richtig. Diese Anlagen stehen dort und werden dort auch noch eine Weile stehen. Was sich geändert hat, ist die Planungssystematik. Im Jahr 2023 trat unser Flächenzielgesetz in Kraft. Damit werden Windvorranggebiete festgelegt, die wir in den Regionalen Planungsgemeinschaften realisieren wollen. Wir brauchen gültige Regelungen, die rechtssichere Planungen auf der Grundlage der Regionalpläne ermöglichen. Das ist unser oberstes Ziel. Ich glaube, da sind wir gar nicht so weit auseinander. (Lars Günther [AfD]: Gut, dass wir das noch einmal geklärt haben!) – Mhm. – SPD und BSW hatten im November 2025 einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Das BSW kommt nun, Ende Februar, mit einem kaum veränderten Gesetzentwurf in das Plenum und beantragt die Ausschussüberweisung. Wenn das denn alles so dringlich und wichtig ist, frage ich mich, warum wir noch eine Schleife im Ausschuss drehen sollen, und das zu einem Gesetzentwurf, der sich kaum verändert hat. (Beifall SPD und CDU – Lachen des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Auch auf das Thema Naturpark Dahme-Heideseen und die Situation in Halbe und Teupitz möchte ich kurz eingehen. Ich habe mir das sehr wohl angeschaut. Wir sind im kommunalen B-Plan-Verfahren und im BImSchG-Verfahren. B-Plan-Verfahren und Regionalplan sind nicht unbedingt Dinge, die einander bedingen. Das hat am Ende des Tages auch mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nicht viel zu tun. Darauf gehe ich aber noch ausführlich ein. Konkret zum Naturpark Dahme-Heideseen: Wir alle – auch Sie – haben Schreiben der Bürgerinitiative bekommen. Sie haben die Sorge, dass Windkraftanlagen außerhalb von Windvorranggebieten genehmigt werden. Diese Sorge teile ich absolut; auch darauf gehe ich noch ein. Ich frage mich aber, wer diese Schreiben der Bürgerinitiative tatsächlich gelesen hat. Darin werden auch klare Forderungen formuliert, zum Beispiel die Streichung der Befreiungsvorbehalte. Die Befreiungsvorbehalte beziehen sich eindeutig auf Anlagen außerhalb von Windvorranggebieten. Dann frage ich mich, sehr geehrte Damen und Herren der AfD und des BSW, mit wem Sie sich unterhalten haben und warum Sie nicht selbst auf die Idee kommen, in Ihren Änderungsanträgen die Streichung der Befreiungsvorbehalte zu fordern. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ich führe jetzt zum eigentlichen Gesetzentwurf näher aus. – Sehr geehrte Damen und Herren, beim Ausbau der Windenergie setzen wir weiterhin die ambitionierten Ziele des Bundes um. Brandenburg steht zur Energiewende – wir haben es in fast allen Beiträgen gehört –, und Brandenburg übernimmt Verantwortung. Daran hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz klargemacht, dass der Ausbau der Windenergie geordnet und gesteuert erfolgen soll, nämlich auf der Grundlage planerischer Entscheidungen in den Ländern. Die Steuerung der Raumordnung obliegt nun einmal den fünf Regionalen Planungsgemeinschaften. Diese sollen mit ihren Regionalplänen bis 2032 mit mindestens 2,2 % ihrer Flächen Windvorranggebiete ausweisen. Bis Ende 2027 müssen wir ein erstes Ziel erreichen, nämlich 1,8 %. In drei von fünf Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Regionalpläne jedoch noch in Aufstellung. Solange sie nicht in Kraft sind, gilt im Außenbereich die baurechtliche Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch. Das bedeutet: Windenergieanlagen sind grundsätzlich zulässig und müssen auch außerhalb der geplanten Windvorranggebiete genehmigt werden. Mit Inkrafttreten eines Regionalplans entfällt diese baurechtliche Privilegierung im Außenbereich automatisch. Wird jedoch bis Ende 2027 kein Regionalplan verabschiedet, gilt ab 2028 die uneingeschränkte baurechtliche Privilegierung im Außenbereich, und zwar unbefristet und dann ohne jede weitere Chance, andere Planungen entgegenzustellen. Das können wir alle hier nicht wollen. So sieht es der Bundesgesetzgeber aber vor, und genau das ist das Problem. SPD und CDU wollen keinen ungeordneten und planlosen Ausbau. Dass dies nicht geschieht, dafür setzen wir uns auch künftig ein. (Beifall SPD und CDU) Unser Gesetz muss also im Wesentlichen zwei Ziele verfolgen: ein zügiges Inkrafttreten aller Regionalpläne, damit die Privilegierung im Außenbereich entfällt, und zweitens eine Beschleunigung der Planverfahren, damit die Regionalpläne rechtzeitig fertig sind und vom Bundesgesetzgeber die vorgesehene uneingeschränkte Privilegierung im Außenbereich verhindert wird. Genau darum geht es heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde in einer anderen politischen Konstellation im November eingebracht. Im Dezember haben wir eine bemerkenswerte Anhörung durchgeführt, und dort wurden rechtliche Fragen, praktische Auswirkungen und Vollzugsfragen intensiv diskutiert. Wir haben weiter beraten: mit Regionalen Planungsgemeinschaften, mit dem Landesamt für Umwelt, mit kommunalen Spitzenverbänden, auch mit Bürgerinitiativen. Wir haben den Entwurf vollzugstauglich angepasst. Heute liegt Ihnen ein Gesetzentwurf vor, der von einer neuen parlamentarischen Mehrheit von SPD und CDU getragen wird und das Ergebnis dieser Beratung ist. Ich sage ganz klar: Es gibt keinen Ausbaustopp, sondern wir schaffen hier ein Ordnungsinstrument. Was macht unser Gesetz konkret? Es schafft Windvorranggebiete im Sinne der Regionalplanungsentwürfe als der maßgeblichen Steuerungsgrundlage. Es untersagt befristet bis 31. Januar 2027 Genehmigungen außerhalb der Windvorranggebiete, die in den Regionalen Planungsgemeinschaften geplant werden. Weiterhin möglich bleiben Vorhaben im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sowie Projekte zur Erneuerung bestehender Windenergieanlagen, also Repowering. Das sind klare Vorgaben für die Planungen, Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger. Nach intensiven Beratungen haben wir uns gegen die Einzelfallbefreiungen entschieden und den Absatz zu Befreiungsvorbehalten gestrichen. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften und des Landamtes für Umwelt würdigen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, die Regionalpläne rechtswirksam zum Abschluss zu bringen. Hierfür gebührt Ihnen mein herzlicher Dank. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Was sie nämlich jetzt nicht gebrauchen können, ist eine zusätzliche Flut von Einzelfallentscheidungen außerhalb der vorgesehenen Gebiete. Einzelfallprüfungen bedeuten nämlich eines: eine zusätzliche Belastung der Regionalplanungen. Das wollen wir verhindern. (Vereinzelt Beifall SPD) Unser Ansatz hier ist deutlich klarer: Entweder das Vorhaben liegt im vorgesehenen Windgebiet, oder es liegt außerhalb. Diese Klarheit schützt die Planungen, auch die Arbeitsfähigkeit der Behörden, und sie schafft auch für Vorhabenträger und Bürgerinnen und Bürger transparente und nachvollziehbare Vorgaben – darauf liegt unser Fokus. (Beifall SPD und CDU) Ich sage es ganz deutlich: Wer den Regionalen Planungsgemeinschaften jetzt zusätzlich neue Prüfaufträge oder Einzelfallentscheidungen aufbürdet, gefährdet die Zielerreichung bis 2027, denn das Zeitfenster ist klar: Wenn die Regionalpläne bis dahin nicht in Kraft sind, gilt nach Bundesrecht erneut die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich, und zwar vollumfänglich; dann sind Windenergieanlagen außerhalb von Steuerungsinstrumenten wieder grundsätzlich zulässig. Das heißt: Wer jetzt die Planungsverfahren verlangsamt, riskiert genau das, was er vorgibt, verhindern zu wollen, nämlich einen ungesteuerten Ausbau. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist es, die Regionalpläne rechtzeitig zu verabschieden. Dafür brauchen die Planungsgemeinschaften die Konzentration auf ihre Kernaufgabe. Zugleich haben wir eine weitere Änderung zur Beschleunigung der Planverfahren vorgenommen: Die bisherige Einvernehmensregelung wurde in eine Benehmensregelung geändert. In der Anhörung wurde nämlich mehr als deutlich, dass die Benehmensregelung zwischen allen fachlich berührten Behörden zu einer Beschleunigung von vier bis sechs Monaten bei der Aufstellung der Regionalpläne führt. In der Anhörung im Dezember wurde ebenfalls die rechtliche Wirkung, insbesondere die Rückwirkung des Gesetzes, bewertet. Wir haben diese Hinweise ernst genommen und unseren Gesetzentwurf angepasst. Geschützt sind nun Vorhaben, deren vollständiger Genehmigungsantrag vor Inkrafttreten des Gesetzes eingegangen ist und bei denen das Verfahren bereits eröffnet wurde. Keine Rückwirkung: Nach Abwägung aller Risiken und im Sinne des Vertrauensschutzes brauchen wir nämlich kein Gesetz, das morgen beklagt und übermorgen aufgehoben wird. (Beifall SPD und CDU) Wer jetzt zusätzliche Hürden aufbaut, verzögert die Regionalpläne und öffnet am Ende einer Privilegierung im Außenbereich wieder Tür und Tor. Wir brauchen eine Regelung, die jetzt bis Januar 2027 trägt, damit die Regionalversammlungen ihre Regionalpläne verabschieden können, denn: Wenn ein Gesetz wegen einer angreifbaren Regelung gekippt wird, stehen wir wieder mit der vollen Privilegierung im Außenbereich da, und damit ist niemandem geholfen.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Martina Maxi Schmidt SPD

Ja.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Frau Schmidt, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Sie weisen jetzt wiederholt darauf hin, dass, wenn Ihr Gesetz jetzt nicht verabschiedet wird, droht, dass Windanlagen im Außenbereich grundsätzlich privilegiert sind und gebaut werden kann, wo immer es geschehen soll. Das ist eine bundesgesetzliche Regelung. Sie haben doch SPD-Mitglieder in der Bundesregierung – soweit ich mich erinnere. Ist denn geplant, dass die Bundesregierung diese gesetzlichen Regelungen ändert, damit dieser Druck von uns genommen wird? Wenn das nicht geplant ist, Frau Schmidt, würden Sie sich bei Ihrem Landesvorsitzenden dafür einsetzen, dass er sich in der Bundespartei oder in der Bundestagsfraktion dafür einsetzt, dass entsprechende Regelungen geändert werden?

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Vielen Dank für die Zwischenfrage. Sie entwerfen da ein ziemliches Horrorszenario. Natürlich setzen wir uns auch für die Bundesratsinitiativen ein. Das eine ist die Systematik zum Repowering, das andere sind die Redispatchkosten. Was hier noch einmal zu sagen ist – darauf will ich ja hinaus –: Gegen die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich hilft nur ein in Kraft getretener Regionalplan und nichts anderes. (Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Oder ein anderes Gesetz!) – Ein Regionalplan! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nee, ein anderes Bundesgesetz!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Windenergie braucht Akzeptanz, und ich weiß, dass dieses Thema viele Menschen bewegt. Menschen machen sich Sorgen um ihre Landschaft, um ihre Lebensqualität, um die Entwicklung ihrer Region. Diese Sorgen tue ich auch keinesfalls ab. Man hilft aber diesen Menschen nicht mit Symbolpolitik. Was hilft, ist eine wirksame 2026 19 Regionalplanung – das ist eine klare Steuerung! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Brandenburg weiterhin ein Land bleibt, das Verantwortung für seine Bürgerinnen und Bürger, für Klimaschutz, für eine sichere Energiezukunft und für eine verlässliche Planungspolitik übernimmt. Dafür steht unser Gesetzentwurf! (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Gehring. (Beifall AfD)

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Heiko Gehring AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute geht es nicht nur um Paragrafen, es geht um Vertrauen, es geht um Glaubwürdigkeit, und es geht um die Frage, ob wir die Regionalplanung wirklich ernst nehmen oder sie mit Ausnahmen wieder aushöhlen. Wir beraten hier konkret den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sowie den Gesetzentwurf der BSW-Fraktion. Beide erkennen das Problem: In drei Planungsregionen – Prignitz-Oberhavel, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald – sind die Regionalpläne noch nicht abgeschlossen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Anträge außerhalb der vorgesehenen Windvorranggebiete. Genau das verunsichert die Menschen draußen im Land. Die SPD-Fraktion schlägt vor, Genehmigungen außerhalb der vorgesehenen Gebiete bis zum 31. Januar 2027 zu untersagen – aber mit Ausnahmen für Altanträge, für bereits eröffnete Verfahren, für Repowering. Die BSW-Fraktion geht ähnlich vor: 12 Monate Untersagung, ebenfalls mit Ausnahmen für materiell vollständige Anträge und Repowering plus Befreiungsmöglichkeit. Meine Damen und Herren, beide Entwürfe wollen Ordnung schaffen, aber sie lassen Hintertüren offen. Das ist der Punkt, den viele Menschen nicht mehr verstehen. (Beifall AfD) Sie hören von Windeignungsgebieten, sie hören von Steuerung, sie hören von Regionalplanung, gleichzeitig sehen sie aber, dass Anträge weiterlaufen, dass Altverfahren privilegiert, dass Ausnahmen geschaffen werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Was bleibt da vom Versprechen klarer Regeln? Wir als AfD-Fraktion haben deshalb beantragt, § 2c so zu fassen, dass Entscheidungen über Vorhaben außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete bis zum Inkrafttreten des jeweiligen Regionalplans untersagt sind – (Beifall AfD) ohne Befristung, ohne Alt- und Antragsregelungen, ohne Repowering außerhalb der künftigen Vorranggebiete. Nicht, weil wir blockieren wollten, sondern, weil wir die Planungen ernst nehmen. Denn jede Ausnahme schafft Fakten, jeder durchgewunkene Altantrag ändert die Planungsgrundlage, jede befristete Regelung lädt dazu ein, auf Zeit zu spielen. Planungssicherheit bedeutet: Erst steht der Plan, dann kommt die Genehmigung. Das ist kein ideologischer Standpunkt, das ist ordnungspolitische Konsequenz. Wenn wir Akzeptanz im Land sichern wollen, brauchen wir klare, nachvollziehbare, gleiche Regeln für alle – keine Sonderregeln, keine Schlupflöcher, keine Übergangsdeals. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Menschen draußen erwarten von uns Klarheit, nicht juristische Feinmechanik mit Ausnahmetatbeständen. Deshalb werben wir für unseren Änderungsantrag – konsequent, transparent und ohne Hintertüren. Planung braucht eben Konsequenz, sonst bleibt sie Theorie. Vertrauen entsteht nur dort, wo Regeln ohne Ausnahme gelten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Gursch, Sie haben für die CDU-Fraktion noch zweieinhalb Minuten Redezeit. Bitte sehr.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Mein Vorredner hat eben gesagt, es komme nicht so sehr auf Paragrafen an. Das sehen wir als CDU-Fraktion ein bisschen anders. Denn was bringt uns ein Gesetz, das uns in einiger Zeit vor den Gerichten um die Ohren fliegt? Davon haben die Bürger überhaut gar nichts, (Beifall CDU – Daniel Münschke [AfD]: Woher wissen Sie das denn?) und deswegen haben wir natürlich geschaut, wie die Regelungen anderswo sind. (Abgeordneter Daniel Münschke [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Ich beantworte die Frage gleich, Herr Münschke, deswegen sage ich jetzt schon: Nein! Herr Münschke, es ist folgendermaßen: Sie haben im Ausschuss selbst gesagt, dass Sie Verfassungsprobleme sehen. Wir hatten eine Anhörung, bei der sich gezeigt hat, dass fünf von sechs Anzuhörenden die Vorlage – die damalige Vorlage von BSW und SPD – in vielen Teilen kritisieren; und in der letzten Ausschusssitzung haben Sie gesagt, dass auch Sie selbst verfassungsrechtliche Probleme sehen. Es ist nur so, dass wir daraus anscheinend andere Konsequenzen ziehen als Sie. In Nordrhein-Westfalen wurde § 36 – und deswegen lese ich das jetzt mal sehr detailliert vor; es handelt sich um Aktenzeichen B 727/24.AK – durch den Beschluss des OVG vom 26. September 2024 de facto gekippt. Ich würde jedem empfehlen, sich durchzulesen, was da passiert ist, denn genau in diese Bredouille wollen wir nicht kommen. In der Folge wurde ein neuer § 36a ohne Rückwirkung eingeführt. – Warum müssen wir diese Schleife ebenfalls drehen? Warum müssen wir eine solche Regelung erst von den Gerichten kippen lassen? Die Bürger brauchen Planungssicherheit; nur so steigert man Akzeptanz. Ich sage es noch einmal: Was bringt es uns, wenn wir den Bürgern jetzt vorgaukeln, es könnte eine Rückwirkung kommen, das würde etwas helfen – und am Ende wird alles gekippt und das gesamte Gesetz ist passé? (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) Wir wollen nicht auf diese schiefe Ebene geraten. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das Wichtigste ist, denke ich – und darin bin ich mir mit Kollegin Schmidt einig –, dass die drei Planungsgemeinschaften an den Start gehen können. Wir haben zwei Regionalpläne, die schon vorliegen. Drei sind noch offen. Ich denke, wir können die Zeit jetzt gemeinsam nutzen, damit die drei Planungsgemeinschaften wirklich an den Start gehen können. Dafür werden wir als CDU-Fraktion alles tun. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Schüler! Die Nordländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind die Vorreiter beim Ausbau der Windenergie. Bereits im September und November des letzten Jahres habe ich von dieser Stelle aus deutlich gemacht, dass der Ausbau der Windenergie mit der Akzeptanz unserer Bürgerinnen und Bürger einhergehen muss: Das Land Brandenburg bekennt sich zu der Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien mit Augenmaß und Sachverstand. Die Sicherung von Flächen für die Windenergie ist eine zentrale Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaften. Ergänzend werden auf kommunaler Ebene weitere Flächen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung bereitgestellt. Dies sichert in Brandenburg den notwendigen Ausbau der Windenergie. Mit den bundesrechtlichen Vorgaben zur Flächenbereitstellung für die Windenergie und ihrer Umsetzung auch in Brandenburg hat sich der entsprechende Rahmen für die Regionalplanung seit einiger Zeit grundlegend verändert: Die bisherigen Steuerungsmöglichkeiten während der Aufstellung der Regionalpläne wurden eingeschränkt. Zugleich müssen in kurzer Zeit, unter erhöhtem Zeitdruck, größere Flächenanteile für die Windenergie bereitgestellt werden. Das verlangt den Planungsgemeinschaften, den Kommunen und den beteiligten Fachverwaltungen in den Landkreisen erheblich mehr in Bezug auf Abstimmung und Personal sowie auf die fachlichen und finanziellen Ressourcen ab. Der Bund hat unter dem ehemaligen Wirtschaftsminister Habeck ambitionierte Flächenziele vorgegeben. Er hat ohne Vorwarnung die Regeln geändert und erwartet nun, dass die Länder und Regionen sie in kürzester Zeit umsetzen. Das stellt Brandenburg in jeder Hinsicht vor große Herausforderungen. Gleichzeitig ist aber klar: Wir stehen zur Windenergie. Dafür brauchen wir jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Planungskapazitäten und ein Bundesrecht, das die Verhältnisse in den Regionen sowie die berechtigten Interessen unserer Menschen vor Ort berücksichtigt. In den Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind seit Oktober 2024 Regionalpläne mit Vorranggebieten für die Windenergienutzung rechtswirksam. Dort gilt die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen nur noch innerhalb klar umrissener Vorranggebiete. Der weitere Ausbau wird daher gezielt auf geeignete Flächen gelenkt und räumlich gesteuert. In der Region Uckermark-Barnim wurde dies – in Brandenburg bislang einmalig – in einem integrierten Regionalplan geregelt, das heißt: Neben der Steuerung der Windenergienutzung werden mit diesem Plan auch andere Themen wie Siedlungsentwicklung, Freiraumschutz, Verkehr und Wirtschaft zusammengedacht, um die hier bereits angesprochenen Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Auch die drei anderen Regionen arbeiten mit Hochdruck an der Aufstellung ihrer Regionalpläne. In jeder dieser Regionen liegen bereits Entwürfe für sachliche Teilregionalpläne vor. Die durchgeführten Beteiligungsverfahren werden derzeit Schritt für Schritt durch Vertreter der Kommunen ausgewertet. Der geltende Rechtsrahmen für zukünftige Vorranggebiete wird umgesetzt. Unsere gemeinsame Landesplanung begleitet diesen Prozess eng, unterstützt die Planungsgemeinschaften fachlich und setzt auf frühzeitige Konfliktlösungen. Ziel ist es, die bundesrechtlich vorgegebenen Flächenziele zu erreichen, den Ausbau der Windenergie regional ausgewogen zu verteilen und zugleich Planungssicherheit zu schaffen. Dass wir dieses Thema heute beraten, hat vor allem damit zu tun, dass es auch im Land Brandenburg Projektierer gibt, die die notwendige Steuerung des Ausbaus gezielt unterlaufen. Deshalb begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Es sollte alles unternommen werden, damit die notwendige räumliche Steuerung nicht durch einen problematischen Übergangszeitraum ausgehebelt werden kann. Der Antrag der AfD-Fraktion ist demgegenüber nicht sachdienlich und im Übrigen obsolet. Eine Regelung auf Bundesebene würde in keiner Weise über den Regelungsgehalt der zur Entscheidung stehenden Initiative der SPD hinausgehen. Ihre Durchsetzbarkeit im Bundesrat wäre fraglich. (Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Nein. Und ob eine isolierte immissionsschutzrechtliche Regelung überhaupt möglich und kompetenzrechtlich vom Grundgesetz gedeckt wäre, ist aus unserer Sicht ebenfalls fraglich. Bis die Diskussion darüber auf Bundesebene abgeschlossen wäre, wären die Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg mit ihren Planungen definitiv fertig. Deshalb lehne ich den Antrag der AfD-Fraktion ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) 2026 21

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Abgeordnete Meyer hat noch anderthalb Minuten Redezeit. Sie spricht für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Ja, liebe Maxi Schmidt, unsere Gesetzentwürfe sind fast wortgleich, aber der feine und entscheidende Unterschied sind die zehn Monate Rückwirkung. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Da Sie sie nicht drin haben, gilt Ihr Moratorium für 1 400 Windräder nicht! Was Sie sagten, ist sachlich falsch, Herr Gursch: Die neue Regelung in NRW und auch unser Entwurf haben das Urteil berücksichtigt. Es gibt gegen diese neue Regelung keine Klagen, deshalb gehen wir davon aus, dass sie rechtssicher ist. (Lachen des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Energiepolitik darf nicht ideologisch und mit Klima-Panikmache erfolgen – gegen die Menschen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Im Moment erleben wir einen chaotischen, undemokratischen und unwirtschaftlichen Ausbau – (Daniel Münschke [AfD]: Ja, absolut!) undemokratisch nicht nur, weil die regionale Planung geschwächt wird, sondern auch, weil sich SPD-Abgeordnete und der Investor Energiequelle GmbH wie beim Beispiel Halbe im Naturpark Dahme-Heideseen sowohl über den Status eines Landschaftsschutzgebietes als auch über eine Einwohnerbefragung, bei der man sich mehrheitlich gegen den Windpark ausgesprochen hat, hinwegsetzen wollen; (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) unwirtschaftlich, weil aufgrund der Wetterabhängigkeit immer redundante Energieerzeugungssysteme vorgehalten werden müssen und weil die Windanlagenbetreiber aufgrund politischer Entscheidungen Einspeisevergütungen garantiert bekommen. Redispatchkosten in Milliardenhöhe, die jedes Jahr von uns allen als Stromkunden über die hohen Netzentgelte getragen werden müssen – (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) tun Sie doch mal was dagegen! Dass Hermann Scheer wirklich stolz auf die Energiewende in Brandenburg wäre, wage ich zu bezweifeln, denn mit der Art und Weise, in der Sie sie in der Ampelregierung angegangen sind – und es auch mit Ihrem halbherzigen Moratorium hier tun –, haben Sie die Menschen, die den erneuerbaren Energien positiv gegenüberstanden, schon verloren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen.

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Jenny Meyer BSW

Die Reden von Herrn Gursch und Herrn Lüttmann kann man als Sonntagsreden verbuchen – (Beifall des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) ein bisschen die Realitäten anerkannt, den Menschen nach dem Mund geredet, aber die Chance, wirklich etwas zu ändern, vergeigt! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Zum Abschluss der Debatte erhält Herr Abgeordneter Münschke für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, auf die Redebeiträge einzugehen und dann noch meine Rede zum Antrag zu halten. Mit der SPD fange ich an: Herr Lüttmann, wenn Sie erst zehn Minuten lang feiern und dann fünf Minuten lang die Schäden Ihrer Politik aufzählen, ist das kein Ausgleich, sondern ein Ge-(Vereinzelt Beifall AfD) Ein Argument habe ich mir aufgeschrieben: Viele Anlagen sind noch kein gutes System, denn Quantität ersetzt keine Qualität – und das kann man auch über die Rede von Minister Keller sagen. (Vereinzelt Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wer ständig von Akzeptanz spricht, aber die Konfliktursachen nicht benennt, der betreibt keine Akzeptanzpolitik – sehr geehrter Herr Gursch –, sondern Akzeptanzrhetorik. (Steeven Bretz [CDU]: Tolles Wort! „Akzeptanzrhetorik“! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Was von Ihrer Rhetorik zu halten ist, möchte ich Ihnen an einem Beispiel festmachen, Stichwort Windenergieanlagenabstandsgesetz: Sie von der CDU sind 2019 in den Landtagswahlkampf eingetreten und haben auf jeder Wahlkampfveranstaltung ganz 10H-Regel fordern und uns dafür einsetzen. – Sie waren dann in der Landesregierung. Was ist herausgekommen? Dass heute 1 000 m vom Gartenzaun entfernt 250 m hohe Windenergieanlagen stehen und den Menschen das Leben erschweren! (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Endlich spricht es mal einer aus im Parlament!) Das ist die Politik der CDU. Also kommen Sie hier nicht mit Pathos, sondern machen Sie mal ein bisschen realitätsnahe Politik! Sehr geehrte Frau Meyer, Sie haben das in Ihrem Redebeitrag gerade richtigerweise gesagt. Deswegen können wir Ihrem Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in 1. Lesung zustimmen: weil es darin um die Rückwirkung geht. – Übrigens, falls Sie es nicht wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Dieser Gesetzentwurf war zwischen SPD und BSW bereits verabredet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Liebe SPD, warum stellen Sie sich denn jetzt gegen diesen Gesetzentwurf? (Lars Hünich [AfD]: Warum denn wohl?!) Vielleicht weil Sie ein bisschen mit der CDU gekuschelt und danach eine Rückwärtsrolle gemacht haben, weil die Interessen mehr spielen? (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) So viel zur Ehrlichkeit. Meine Damen und Herren, jetzt versuche ich, noch einmal auf den Antrag einzugehen. Die Redner vor mir haben schon eine ganze Menge zur Situation in Brandenburg gesagt: dass offenbar jeder noch freie Acker, jede Weide, jeder Wald zweckentfremdet wird, um darauf und darin Windräder zu planen und zu bauen. Dabei spielt es mittlerweile überhaupt keine Rolle mehr, ob es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt oder nicht – Gebiete, von denen wir immer angenommen haben, dass sie besonders schutzwürdig seien, eben Landschafts-schutz-gebiete. 112 Landschaftsschutzgebiete gibt es in Brandenburg, und zu jedem einzelnen gibt es eine eigene Verordnung, in der exakt geregelt ist, was der Schutzzweck ist, sinngemäß nämlich der Schutz vor Landschaftsveränderungen und der Erhalt der Schönheit der Natur. Schutz ist Schutz – oder gar nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Vereinzelt Beifall AfD) Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt steht sogar folgender Satz: „Die Verordnung zu einem LSG enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Schädigung beispielsweise durch Baumaßnahmen“ – hört, hört! – „oder Infrastrukturmaßnahmen schützen.“ All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet in Deutschland und somit auch in Brandenburg aber nichts mehr, seitdem ausgerechnet ein Kinderbuchautor Bundeswirtschaftsminister wurde und die Besonderheit und der Schutzstatus von Landschaftsschutzgebieten auf Bundesebene praktisch abgeschafft wurden, jedenfalls dann, wenn es um Windräder geht, denn die sind ja angeblich ganz besonders umweltfreundlich – so umweltfreundlich, dass in Brandenburg mittlerweile viele Tausende von ihnen stehen, und zwar Hunderte davon außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten. Es bedeutet aber insbesondere auch deswegen nichts mehr, weil das Brandenburger Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 die damaligen Regionalpläne samt der ausgewiesenen Flächen für Windräder gekippt hat. Seitdem, also seit nunmehr über sechs Jahren, haben es gerade einmal zwei von fünf Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg geschafft, rechtssichere neue Pläne aufzustellen. Das wiederum, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum heute – mit Verlaub – wild gewordene Investoren versuchen, auf jeder noch so kleinen Scholle im Land Brandenburg ein Windrad zu errichten – und meistens gelingt es ihnen, zumindest in Form eines formalen Vorbescheids vom zuständigen Ministerium. Der wiederum bestätigt schon einmal das Okay des Ministeriums: Jawohl, grundsätzlich ist es kein Problem, an diesem Standort ein Windrad zu bauen. – Und gibt es einen Vorbescheid, ist die tatsächliche Genehmigung im Grunde nur noch eine Formalie. So ist die aktuelle Rechtslage. Sie ergibt sich aus dem – meine Damen und Herren, zuhören! – Bundes-Immissionsschutzgesetz, also einem Bundesgesetz. Das muss man wissen. Und damit komme ich konkret zu unserem Antrag mit dem Titel „Stopp des Wildwuchses von Windenergieanlagen im Land Brandenburg“. All das, was wir hier und heute zu den Gesetzentwürfen von SPD und CDU gehört haben – dass sie damit den unkontrollierten Bau von Windrädern beenden wollten und würden, dass es ein Windmoratorium geben werde, also ein zeitliches Aussetzen des Baus weiterer Windräder in Brandenburger Wäldern, auf Äckern und Feldern –, ist nämlich eine riesengroße Nebelkerze, meine sehr verehrten Damen und Herren; (Vereinzelt Beifall AfD) das hat die Kollegin Meyer schon zutreffend formuliert. Die SPD und auch die schon indirekt bestehende neue Koalition aus SPD und CDU – sie alle streuen uns hier Sand in die Augen. Sie wissen, dass sich mit ihren Gesetzentwürfen nichts, aber auch gar nichts ändern wird, und deswegen lehnen wir diese auch ab. (Vereinzelt Beifall AfD) Windräder, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden weiter geplant; es werden weitere Vorbescheide ausgestellt, sie werden genehmigt und sie werden gebaut, denn der neue Paragraf, der ins Regionalplanungsgesetz eingefügt werden soll – der Paragraf, der einen zumindest zeitweiligen Stopp des Baus neuer Windräder bringen soll –, ist ein zahnloser Tiger. Genau das hat auch schon die Anhörung im Fachausschuss im Dezember gezeigt. 2026 23 Aber wie kann das sein? Die Erklärung ist ganz einfach: Windräder werden ausschließlich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt, und Bundesrecht – Juristen wissen das – bricht nun mal Landesrecht, zumindest dann, wenn es im Bundesgesetz keine entsprechende Öffnungsklausel gibt, die ein Bundesland berechtigt, eigene abweichende Regelungen zu treffen – und genau das ist an dieser Stelle der Fall. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das maßgebliche Gesetz, und es beinhaltet keine Öffnungsklausel. Genau das haben auch die Vertreter der Windkraft-Lobby schon lange erkannt, denn sie haben – na ja, selbstverständlich – im Ausschuss angekündigt, dass eine solche Landesregelung, also ein Moratorium, für sie ein Anlass zum Klagen wäre. – Deswegen haben Sie eine Rolle rückwärts gemacht und zehn Monate in den Gesetzentwurf geschrieben, aber danach werden trotzdem Windräder außerhalb von Vorranggebieten aufgebaut werden. Aus diesem Grund kann es nur eine Lösung geben: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz muss geändert werden, und genau darauf zielt unser Antrag ab. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative anzustoßen, um das Bundesgesetz zu ändern und damit einem Landesgesetz die Wirkmacht zu geben, die es für den Stopp des Wildwuchses von Windrädern braucht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit komme ich zum Ende. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, die zuständige Ministerin konkret zu zitieren. Bereits in der letzten Juni-Sitzung, der 16. Sitzung, hat sie hier im Plenum gesagt – dann bin ich am Ende, Frau Präsidentin –: „Die aktuelle bundesrechtliche Lage gibt uns hier, leider Gottes, den Rechtsrahmen vor, an den wir uns halten müssen. Ob ich das nun gut finde oder nicht oder die Landesregierung das gut findet oder nicht: Wir müssen uns danach richten und daran halten. […] An die bundesgesetzlichen Regelungen müssen wir uns halten. Sollten sich die bundesgesetzlichen Regelungen ändern, werden wir uns dann daran halten.“ So weit Ministerin Mittelstädt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sind aufgerufen, dieser Landesregierung den Auftrag zu geben, genau diese Regelung im Bundesrat über eine Bundesratsinitiative umzusetzen. Dann tun Sie wirklich etwas für die Menschen hier in Brandenburg – und nicht mit diesen vorgegaukelten Anträgen, die Sie uns hier vorgelegt haben. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Abgeordnete Schmidt möchte die halbe Minute, die ihr als Redezeit noch zur Verfügung steht, gern nutzen. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz klar auf Frau Meyer eingehen. Der Gesetzentwurf von heute unterscheidet sich erheblich von dem aus dem November. Diese Unterschiede möchte ich auch konkret benennen: In Ihrem Entwurf hat sich eigentlich nichts geändert, bis auf die Formulierung „materiell vollständig“, die nicht rechtsunsicherer sein könnte. Wir haben „Einvernehmen“ in „Benehmen“ geändert. Wir haben keine Rückwirkung, das gibt uns Rechtssicherheit. Wir benennen ganz transparent und klar, dass wir die Windvorranggebiete für Windkraftanlagen haben wollen, mit Ausnahme von kommunalen Bauleitplanungen und Repowering. Wir wollen explizit keine Befreiungsvorbehalte, denn definieren Sie doch mal „räumliche Nähe“, „konfliktarm“ oder „Störungsfreiheit zur Planung“. Entweder die Regionalplanungsgemeinschaften planen jetzt zu Ende oder sie prüfen Einzelfallgenehmigungen, und dann stehen sie in ihrer baurechtlichen Privilegierung. Wir brauchen jetzt Regionalpläne, die in Kraft treten können, die zu Ende geplant werden, und dann entfällt auch die Privilegierung außerhalb dieser Flächen. Deshalb brauchen wir jetzt ein tragfähiges Gesetz – jetzt und heute. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Wir kommen zu einer ganzen Reihe von Abstimmungen über zwei Gesetzentwürfe und mehrere Anträge. Ich beginne mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der BSW-Fraktion, Änderung § 2c Abs. 4, Drucksache 8/2442. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2445, Stichworte: Planungssicherung in der Regionalplanung ohne Ausnahmen und dafür Änderung der Inhaltsübersicht sowie Einfügung eines neuen § 2c in Art. 1 Nummer 2. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Jetzt stehen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, Drucksache 8/2437, zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. (Beifall SPD und CDU) Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, Drucksache 8/2401, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Im Falle der Ablehnung dieses Überweisungsantrags haben wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Stichwort: Planungssicherung in der Regionalplanung ohne Ausnahmen und dafür Änderung der Inhaltsübersicht sowie Einfügung eines neuen § 2c in Art. 1 Nummer 2, Drucksache 8/2444, abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der BSW-Fraktion, Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, Drucksache 8/2401. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Damit hat sich der Gesetzentwurf erledigt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Stopp des Wildwuchses von Windenergieanlagen im Land Brandenburg – Bundesratsinitiative zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, Drucksache 8/2345. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und unterbreche die Sitzung für eine Mittagspause. Wir sehen uns um 13 Uhr wieder. (Unterbrechung der Sitzung: 11.51 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen die 28. Sitzung des Landtags Brandenburg fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 11 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Drucksache 8/2438 Fragestunde Drucksache 8/2428 (Neudruck) Uns liegen eine Dringliche Anfrage sowie 21 mündliche Anfragen vor. Bevor der Abgeordnete Kutsche seine Dringliche Anfrage formulieren kann, begrüße ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die auf Einladung der CDU-Abgeordneten Frau Walter-Mundt hier sind, ganz willkommen! (Allgemeiner Beifall) Damit erhält Herr Kutsche zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 11 (Mögliche Auswirkungen des angekündigten Stellenabbaus bei der DB Cargo auf Standorte in Brandenburg) das Wort. Bitte schön.

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Andreas Kutsche BSW

Das Thema ist nicht neu, das ist mir klar; aber es ist in der letzten Woche noch einmal neu in der Presse aufgetaucht. Ich habe am Abend des 19.02.2026 davon erfahren, dass bei der Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, von derzeit 14 000 Arbeitsstellen rund 6 200 Stellen gestrichen werden. Es gibt unterschiedliche Zahlen, ich habe einmal die niedrigste genommen. Nach Medienberichten soll das Unternehmen innerhalb eines Jahres Gewinne erzielen. Hintergrund sei ein laufendes EU-Beihilfeverfahren, das DB Cargo dazu zwinge, noch in diesem Jahr schwarze Zahlen zu schreiben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob im Zuge des angekündigten massiven Stellenabbaus bei der DB Cargo neben Senftenberg, das ja schon in aller Munde war und ist, auch weitere Standorte und Werke in Brandenburg von Arbeitsplatzkürzungen betroffen sein könnten? Seddin fällt mir dazu ein. – Vielleicht können Sie dazu ausführen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz antwortet Minister Keller. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kutsche, vielen Dank für die Nachfrage. DB Cargo betreibt in Brandenburg aktuell – Sie haben es angesprochen – ein Werk in Seddin und eine Außenstelle in Senftenberg, die zum Werk in Halle gehört. Bereits Ende August 2025 wurde bekannt, dass die DB Cargo bundesweit Werke und Außenstellen schließen will, darunter die Außenstelle in Senftenberg, die aktuell auch zum Kauf angeboten wird. Nach meinen letzten Informationen von Ende letzten Jahres sollten in Seddin sogar Arbeitsplätze aufgebaut werden. Inwieweit die Deutsche Bahn Cargo an diesen Plänen vor dem Hintergrund der gerade erst verkündeten weiteren Sparmaßnahmen festhält, ist mir derzeit noch nicht bekannt. Ich will aber dazusagen, dass wir vor Ort sowohl mit dem Betriebsrat als auch mit der Werksleitung im Gespräch sind, gemeinsam mit Herrn Tabbert weitere Gespräche geführt haben und erneut vorhaben, vor allem, was den Standort in Senftenberg betrifft, uns an die Bundesregierung zu wenden. Unserer Meinung nach ist die Stärkung des Schienengüterverkehrs ein erklärtes Ziel des Bundes, vor allem auch eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur, die hier vorausgesetzt werden muss. Diese Infrastruktur ist natürlich nur zu erhalten, wenn es auch ausreichende Instandhaltungs- und Werkstattkapazitäten gibt. Der Standort Senftenberg verfügt aufgrund seiner Lage im ostwestlichen Güterverkehrskorridor mit Anbindung an Polen, die deutschen Seehäfen und Mitteldeutschland über strategische Bedeutung. Kurzfristige betriebswirtschaftliche Optimierungen dürfen nicht dazu führen, dass mittel- und langfristig verkehrs- und klimapolitische Zielsetzungen deutlich unterlaufen werden. Vor diesem Hintergrund und wegen weiterer Aspekte, die wir gemeinsam mit dem Verkehrsminister gegenüber der Bundesregierung platzieren wollen, werben wir ausdrücklich dafür, auch kurzfristig die Situation in Senftenberg neu zu bewerten, umzulenken und sich für den Erhalt des Standortes einzusetzen. 2026 25

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf? – Herr Kutsche, bitte schön.

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Andreas Kutsche BSW

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie im Gespräch mit dem Betriebsrat und der örtlichen Werksleitung sind. Mir geht es nicht ausschließlich um Senftenberg – es ist wichtig, dass wir dazu im Gespräch bleiben und es dort weitergeht –, sondern mir geht es auch um Seddin; es gehört auch zu DB Cargo. Meine Frage lautet: Bleibt es dabei, nur mit der Werksleitung zu sprechen, oder sind Sie auch bestrebt, mit der Unternehmensführung der Deutschen Bahn ins Gespräch zu kommen? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um Arbeitsplätze in den DB-Cargo-Werken in Brandenburg zu sichern? Nach dem, was Sie gerade sagten, sind Sie mit dem Betriebsrat und der Werksleitung in Senftenberg weiterhin im Gespräch. Aber was könnte sich die Landesregierung darüber hinaus vorstellen? Vielleicht noch eine dritte Frage, die sich daraus ergibt: Können Sie Aussagen treffen, ob die Aufträge bei der DB Cargo so weit zurückgegangen sind, dass dies rechtfertigt, Stellen abzubauen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Zum ersten Punkt: Sicherlich war Schwerpunktthema des Verkehrsministers sowie von mir der Standort Senftenberg, weil wir bis dato auch die Information haben, dass in Seddin ein Stellenaufwuchs stattfinden soll. In beiden Bereichen werden wir die Gespräche intensivieren und nicht nur mit der Werks- bzw. Betriebsleitung diskutieren, sondern es gibt einen stetigen Austausch des Verkehrsministers über verschiedene Ebenen mit der Deutschen Bahn, wo auch diese Themen platziert werden. Hierzu werden wir am Ende noch einmal schriftlich nachhaken und darum werben, dass beide Standorte erhalten bleiben. Die zweite Frage ist schwierig zu beantworten. Ich würde es einmal so formulieren: Es gibt natürlich den Rechtsstreit dazu, dass es eine klare Trennung – so sieht es die EU auch vor – zwischen Bahninfrastruktur und Bahndienstleistern geben muss, die die Züge bewegen und fahren. Dabei gab es in der Vergangenheit nach meinem Informationsstand große Herausforderungen, dass durch das eine Unternehmen quasi die negativen Zahlen des anderen Unternehmens, ich sage einmal, ausgeglichen worden sind. Das geht kartellrechtlich so nicht. Das ist ein Thema. Dementsprechend muss die Deutsche Bahn überlegen, wie sie damit umgeht. Derzeit hat sie entschieden, die DB Cargo deutlich – wie soll man sagen? – zu konsolidieren, bedauerlicherweise mit Stellenabbau verbunden. Wir sagen zwei Punkte sehr deutlich: Unserer Meinung nach muss man beim Stellenabbau, beim Thema Werkstattschließung und Ähnlichem die Korridore berücksichtigen. Wenn wir vor allem Kompetenzen im Bereich der osteuropäischen Korridore – ich hatte sie vorhin genannt – abbauen, dann halten wir das für völlig fehl am Platz und für eine strukturell falsche Entscheidung. Deshalb werben wir dafür, genau mit Augenmaß hinzuschauen und sicherzustellen, dass die Ziele, die sich die Bundesregierung selbst gesetzt hat, nicht unterlaufen werden. Ich sage auch noch einmal deutlich – das ist auch Position dieser Landesregierung –, dass wir vor allem in Zukunft die Schienen- und Bahninfrastruktur – ich sage nur „Ostbahn“, um ein Thema zu nennen – nach Polen und darüber hinaus ausbauen wollen. Deshalb wäre es unserer Meinung nach kontraproduktiv, genau an dieser Stelle Schließungen vorzunehmen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Wir fahren mit der Frage 359 (Landesförderung Bahnübergang Werder [Havel]) des Abgeordneten Uwe Adler fort. Bitte schön.

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Uwe Adler SPD

Herr Minister Tabbert, im November 2018 erklärte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg in einer Pressemitteilung: „Im Ringen um das Projekt Bahntunnel in Werder (Havel) ist eine Lösung gefunden worden […]“. Demnach sollte die Baulastträgerschaft für den Fuß- und Radwegtunnel am Bahnhof Werder von der Deutschen Bahn AG auf die Stadt Werder (Havel) übergehen, da das Land den Bau auf diesem Wege mit Fördermitteln unterstützen könne. In einem Gespräch zwischen dem MIL und der Stadt Werder (Havel) im September 2025 wurde diese im Jahr 2018 auf ministerieller Ebene getätigte Zusage jedoch überraschend relativiert und die Verbindlichkeit einer finanziellen Unterstützung infrage gestellt. Dies verhindert derzeit die abschließende Unterzeichnung der sogenannten Kreuzungsvereinbarung durch die Stadt Werder (Havel). Ich frage die Landesregierung: Sich an eigene öffentliche Zusagen haltend, welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung des wichtigen Infrastrukturprojekts „Bahnübergang Werder (Havel)“ sieht sie? – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung antwortet Minister Tabbert. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Adler, die Beseitigung des Bahnübergangs an der Landstraße 90 in Werder (Havel) ist ein langjähriges, komplexes Vorhaben. Es stellt für die Stadt Werder, die Deutsche Bahn und mein Haus mit dem Landesbetrieb Straßenwesen hinsichtlich der Planung, der Finanzierung und der Umsetzung eine große Herausforderung dar. Deshalb – Sie hatten es bereits angesprochen – finden seit vielen Jahren intensive Gespräche zwischen allen Beteiligten statt. So konnten in der Vergangenheit wesentliche Planungsfortschritte erzielt werden. 2020 erfolgte die Freigabe der Entwurfsplanung für die Bahnübergangsbeseitigung, 2021 die für die Personenunterführung. Mit der Fertigstellung der notwendigen Unterlagen konnte im Jahr 2023 das Planfeststellungsverfahren beginnen, das vom zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr durchgeführt wird. Seit 2025 liegt der Entwurf der Kreuzungsvereinbarung vor. Projektbeteiligte sind der Landesbetrieb Straßenwesen, die Stadt Werder (Havel) und die Deutsche Bahn. Die Stadt Werder (Havel) hat gegenüber meinem Haus aktuell und in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie die Mittel für ihren Kostenanteil an der Kreuzungsvereinbarung, der im Eisenbahngesetz klar geregelt ist, allein nicht aufbringen kann und auf die finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg in Form von Fördermitteln angewiesen ist. Deshalb hat sie den Entwurf der Kreuzungsvereinbarung bisher nicht unterzeichnet. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung der Stadt Werder wiederum ist, dass in ausreichendem Umfang langfristige Fördermittel in den Landesprogrammen Kommunaler Straßenbau und ÖPNV-Invest zur Verfügung stehen. Ergänzend: Da die Bauphase wegen der Sperrpause der Deutschen Bahn erst 2029 beginnt, werden Fördermittel erst ab diesem Zeitpunkt benötigt. Eine Förderung von zukünftigen großen kommunalen Verkehrsvorhaben, wie der Bahnübergang Werder (Havel), kann jedoch aufgrund der gegenwärtigen Haushaltssituation derzeit nicht zugesagt werden. Unser Ministerium beabsichtigt, im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushalts für die Jahre 2027 und 2028 eine Absicherung mittel- und langfristiger Fördervolumina für die kommunale Verkehrsinfrastruktur zu erwirken. Dies sind die Programme ÖPNV-Invest und Kommunaler Straßenbau. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es Fragen? – Eine Frage des Fragestellers. Herr Adler, bitte schön.

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Uwe Adler SPD

Vielen Dank, dass Sie die Nachfrage zulassen. Ich bin bei der Interpretation Ihrer Ausführungen ein bisschen hin- und hergerissen: Wie soll ich das verstehen? Auf der einen Seite sage ich mir, Sie haben, was dieses Vorhaben betrifft, das Versprechen aus dem Jahr 2018 gerade für obsolet erklärt; auf der anderen Seite sage ich mir bei der Interpretation Ihrer Ausführungen, Sie haben mit dem Verweis auf den Haushalt 2027/2028 und die dort vorgesehenen, von Ihnen erwähnten Fördermittelprojekte eine Tür geöffnet. Können Sie das für mich noch einmal in einem Satz zusammenfassen? Also: Ist dieses Versprechen jetzt obsolet, oder werden Sie – oder das MIL – sich bei der Erstellung des Haushalts 2027/2028 dafür einsetzen, dass die Stadt Werder (Havel) diese Fördermittel erhält? Es sind, wie Sie gesagt haben, tatsächlich Scheiben, 2028/2029 beginnend. In Summe sind es wohl 6 Millionen Euro. Anfangen würde es mit einem niedrigen sechsstelligen Betrag und sich dann über mehrere Jahre erstrecken. – Vielen Dank, Herr Minister.

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Minister, bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herr Abgeordneter, die Intention meines Hauses ist, diese Maßnahme zu fördern. Gegenwärtig haben wir noch keinen Haushalt. Die Kompetenz, ihn zu beschließen, liegt bei den in diesem Saal Anwesenden. Ich glaube, im Jahr 2018 war es – ohne Wertung – sicherlich sehr mutig, dort eine Zusage zu tätigen. Es steht fest, der Kreuzungspunkt ist nötig. Wir haben dort ein hohes Verkehrsaufkommen. Ich sehe es heute als realistisch an, dass die Maßnahme gemeinsam mit der Stadt Werder (Havel) und der Deutschen Bahn durchgeführt werden kann. Ich muss aber dazusagen: Im Jahr 2018 war vorgesehen, die Maßnahme vorher umzusetzen. Aufgrund der Sperrpausen der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit den zahlreichen Baumaßnahmen auf den Hochleistungskorridoren ist das nach hinten gerutscht – verständlicherweise. Wir können nicht zwei große Korridore zum selben Zeitpunkt sperren. Da die Sperrpause auf dieser Stecke dann eingerichtet wird, gerade was den RE 1 betrifft, ist es erst ab 2029 möglich, die Baumaßnahme dort in Angriff zu nehmen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Nachfragen. Somit kommen wir zur Frage 360 (Position der Landesregierung zum Entschließungsantrag im Bundesrat zur Steuermittelfinanzierung versicherungsfremder Leistungen), gestellt von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Am Freitag, dem 30. Januar 2026, stand im Bundesrat der vom Bundesland Baden-Württemberg beantragte Entschließungsantrag „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“ auf der Tagesordnung. Hiernach soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, „zur Absicherung der Leistungsfähigkeit der GKV und SPV die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln des Bundes besonders in den Blick zu nehmen und dabei […] eine kostendeckende Finanzierung des Krankenkassenbeitrages für Bürgergeldbeziehende sowie […] eine steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu berücksichtigen“. Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich die Landesregierung zu dem Entschließungsantrag positioniert, oder aufgrund welcher Stärken und Schwächen bewertet sie diesen mit welchen vom Entschließungsantrag abweichenden Forderungen aus Brandenburg?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium Gesundheit und Soziales antwortet Ministerin Müller. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Dr. Oeynhausen, das Land Brandenburg hat dem Entschließungsantrag vorbehaltlos zugestimmt. Wie ich bereits im Januar 2026 27 an derselben Stelle auf Ihre Anfrage dargestellt habe, dokumentiert die Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund im Anschluss an die Plenarsitzung die Abstimmung. Das ist, wenn es um das reine Abstimmungsverhalten des Landes geht, für Sie einsehbar. Ich gebe Ihnen hier im Hinblick auf weitere Nachfragen, die eventuell kommen, den Hinweis: https://landesvertretung-brandenburg.de/bundesrat/abstimmungsverhalten-im-bundesrat/. Dort können Sie das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg selbst einsehen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Antrag deckte sich allerdings vollumfänglich mit den Forderungen der Landesregierung. Insbesondere mit Blick auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde gefordert, versicherungsfremde Leistungen – rechtssystematisch konkret – vollumfänglich aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren. Als Beispiel wurden die zu geringen Beiträge des Bundes zur Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern angeführt. Zu dem Sachverhalt habe ich bereits am 3. Dezember 2025 im Ausschuss für Gesundheit und Soziales ausgeführt. Aus Sicht der Landesregierung muss eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragebedarf bei der Fragestellerin. Frau Dr. Oeynhausen, bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Ministerin, es freut mich sehr, dass das Land Brandenburg dafür gestimmt hat, – dass Sie dafür gestimmt haben –, damit wir die Krankenkassenkosten senken. Ich habe nämlich nachgefragt: Allein wegen der Unterfinanzierung der Leistungen für die Bürgergeldempfänger haben die AOK-Nordost-Versicherten in den letzten zehn Jahren eine knappe halbe Milliarde Euro zusätzlich bezahlt. Bei der IKK waren es 80 Millionen Euro. Das ist richtig viel Geld. Deswegen habe ich an Sie – erstens – die Nachfrage: Welche Kenntnisse haben Sie über den Stand der Klage der beiden Krankenkassen, die unter Ihre Aufsicht fallen, hinsichtlich der Zuwendungsbescheide vom Bund, hinsichtlich der Unterfinanzierung der Leistungen für die Bürgergeldempfänger? Können Sie uns davon berichten? Zweitens. Welche Erfolgsaussichten geben Sie dem Antrag aus Baden-Württemberg? Hat Ihr Haus einmal ausgerechnet, was das für die Versicherten der AOK Nordost und der IKK bedeuten würde, wie viel an Beitragssenkung es ausmachen würde? Drittens. Haben Sie Kenntnis, ob die Klage auf andere versicherungsfremde Leistungen ausgeweitet wird? Beispiele: Telematikinfrastruktur, elektronische Patientenakte, Gematik. Auch hierbei geht es um Millionen Euro an Kosten, die auf die gesetzlich Krankenversicherten abgewälzt werden, die aber eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Zu Ihrer ersten Frage, inwieweit sich die unter meiner Aufsicht stehenden AOK und IKK dieser Klage anschließen, habe ich Ihnen bereits auf eine Ihrer mündlichen Anfragen hier im Plenum geantwortet, dass derzeit noch überlegt wird bzw. sich die Verwaltungsräte beider Kassen einem Anschluss an diese Klage geöffnet haben. Man kann feststellen, dass es das erste Mal ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung gegen den Bund klagt. Aber über die Erfolgsaussichten dieser Klage vermag ich hier genauso wenig zu spekulieren wie über die von Baden-Württemberg eingebrachte Klage. Und ob alles versicherungsfremde Leistungen sind, wie von Ihnen in der dritten Frage dargestellt, muss man im Sachzusammenhang sehen. Hinsichtlich der derzeit infrage gestellten Leistungen des SGB XI, bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegebedürftige Angehörige, ist die Zuschreibung klar: Sie sind versicherungsfremd. Ich betone: Dies ist an der Stelle sozialversicherungsfremd, ist also im falschen Gesetzbuch verankert. Wenn wir die Rentenbeiträge für Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden, übernehmen, gehört dies eben nicht in das SGB XI, sondern dann gehört es in die Rentenversicherung. Das ist das Problem an der Systematik. Ob pflegemedizinische Angebote, Digitalisierung und andere Dinge versicherungsfremd sind – es gehört ja immer zum Sachleistungsbezug, zu schauen, wie direkt es tatsächlich im Zusammenhang mit der Leistung steht –, kann man hier gar nicht rasch beurteilen. Aber bei den Fällen, über die wir jetzt reden und die auch Klagebestandteil sind, ist ganz klar, dass es keinen Sachzusammenhang mit der sozialen Pflegeversicherung gibt, sondern dass die von mir als Beispiel genannten Gelder für Rentenbeiträge ganz klar zur Rentenversicherung gehören.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich, bevor wir zur nächsten mündlichen Anfrage kommen, noch einmal darauf hinweisen, dass im Plenarsaal auch wir keine Videoaufnahmen oder Fotos machen dürfen. Ich bitte jeden Einzelnen, sich daran zu halten, und denjenigen, der dies vermutlich eben vergessen hatte, diese Aufnahme weder öffentlich noch anderweitig zu verwenden. – Dies sollte ein allgemeiner Hinweis sein. Ich habe absichtlich niemanden angeschaut. Der Betreffende weiß, dass auch er gemeint war. Das Wort erhält der Abgeordnete Falk Peschel, der nun die Gelegenheit hat, die Frage 367 („Kooperationen mit der Verteidigungsindustrie“ – gemeinsame Veranstaltung der IHK Potsdam und der Wirtschaftsförderung Brandenburg [WFBB]) zu formulieren. Bitte schön.

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Falk Peschel BSW

Herr Präsident! Am 5. März 2026 findet im Havel-Saal der IHK Potsdam eine gemeinsame Veranstaltung der IHK und der Wirtschaftsförderung Brandenburg, WFBB, unter dem Titel „Kooperationen mit der Verteidigungsindustrie“ statt. Eigentümer der WFBB sind mit 74,93 % das Land Brandenburg und mit je 4,18 % die drei Industrie- und Handelskammern sowie die drei Handwerkskammern im Land Brandenburg. Laut Veranstalterangaben werden bei dieser Veranstaltung Branchenexperten die Teilnehmer über die Beschaffung der Bundeswehr und über den Einstieg von zivilen Unternehmen bei OEM, also bei Herstellern von Originalausrüstungen für die Rüstungsindustrie, informieren. Namhafte Hersteller der Verteidigungsindustrie werden an der Veranstaltung teilnehmen und stehen für Gespräche zur Verfügung. Herr Minister Keller wird ein Grußwort halten. Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang wird die Durchführung der Veranstaltung aus Mitteln des Landes bzw. der Wirtschaftsförderung Brandenburg finanziert, prozentual und absolut?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz wird Herr Minister Keller antworten. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Peschel, ich würde am liebsten die Gegenfrage stellen: Was ist daran schlimm? Sicherlich wird versucht werden, etwas Schlimmes oder Abwegiges darzustellen. Aber lassen Sie mich gleich darauf antworten. Die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg GmbH, die WFBB, ist im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgabe der Unterstützung im Land Brandenburg ansässiger Unternehmen hinsichtlich deren Unternehmensentwicklung tätig. Auf der genannten Veranstaltung erhalten die teilnehmenden Betriebe Informationen über mögliche Einstiege als Zulieferer oder Kooperationspartner von Unternehmen der Verteidigungsindustrie. Dadurch können Brandenburger Betriebe bei Interesse neue Markt- und Absatzchancen nutzen. Die Veranstaltung wird von der IHK Potsdam und der WFBB gemeinschaftlich organisiert. Die WFBB trägt die anfallenden Kosten aus dem laufenden Budget. Ich will dazu sagen, dass wir Erkenntnisse darüber haben – die haben Sie auch –, dass es im Bereich der Rüstung einen Aufwuchs geben wird. Man hat festgestellt, dass in der Vergangenheit, sicherlich auch der Teilung Deutschlands geschuldet, viele Zulieferer der Rüstungsunternehmen in Westdeutschland angesiedelt waren und sich nur ein kleinerer Teil in Ostdeutschland befand. Wir sehen unsere Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass sich auch unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen um Aufträge bewerben können. Unter diesem Motto findet diese Veranstaltung statt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf. Bitte schön.

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Falk Peschel BSW

Herzlichen Dank für die Antwort und für die Gelegenheit, eine Nachfrage zu stellen. Ich habe in der Frage darum gebeten, einmal den Betrag aufzurufen, der für diese Veranstaltung aufgewendet wird. Können Sie diese Zahl noch liefern, Herr Minister?

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Daniel Münschke

Herr Minister, bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich habe bei der WFBB nachgefragt. Sie hat mir die Zahlen gegeben. Aus der Perspektive kann ich sie hier auch nennen. Für diese Veranstaltung werden 8 000 Euro verwendet. (Falk Peschel [BSW]: Danke schön!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Weiteren Nachfragebedarf gibt es nicht. Wir kommen damit zu Frage 362 (Zukunft der Raffinerieregion Schwedt) des fraktionslosen Abgeordneten Reinhard Simon. Herr Abgeordneter Simon, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Reinhard Simon BSW

Auf der EFRE/JTF-Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg ist auch der „Territoriale Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) für die Raffinerieregion Schwedt/Oder Brandenburg 2021-2027“ veröffentlicht. Ich frage die Landesregierung: Warum wurde in der aktuellen Version 4.0 dieses Plans die wesentliche Bedeutung der PCK für die Strom- und Wärmeversorgung der Stadt Schwedt/Oder an mehreren Stellen herausgestrichen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz antwortet nun wieder Herr Minister Keller. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Simon, vielen Dank für die sehr berechtigte Frage. Ich will den Sachverhalt gern aufklären. Die Strom- und Wärmeversorgung der Stadt Schwedt/Oder ist bis heute eng mit der Raffinerie, dem Kraftwerkbetrieb der PCK, verbunden. Die Entwicklung des Standorts in Richtung klimaneutraler Wirtschaft geht mit der Notwendigkeit der Neuausrichtung der Strom- und vor allem der Fernwärmeversorgung einher. Nicht umsonst stellt die Transformation der Fernwärmeversorgung durch den Aufbau des Innovationscampus die zweite wesentliche Säule der angestrebten JTF-Förderung in der Raffinerieregion Schwedt/Oder dar. Die grundsätzlichen Modalitäten der JTF-Förderung wurden von der Kommission in der sogenannten JTF-Verordnung geregelt. Als Voraussetzung einer möglichen Förderung der genannten Vorhaben erarbeitete das MWAEK gemäß Artikel 11 der JTF-Verordnung den Territorialen Übergangsplan für die Raffinerieregion Schwedt/Oder, den Sie angesprochen haben, begleitet von Abstimmungen mit regionalen und auch lokalen Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. 2026 29 Das EFRE/JTF-Programm des Landes Brandenburg 2021 bis 2027 inklusive der dazugehörigen territorialen Übergangspläne wurden von der Kommission im Oktober 2022 genehmigt. Jetzt kommt aber der wichtige Punkt: Im Verlauf der weiteren Konkretisierung der Vorhaben zur Transformation vor allem der Fernwärmeversorgung durch die Stadt Schwedt/Oder und der Ausgestaltung des Förderrahmens durch das MWAEK stellte sich der Weg der JTF-Förderung aus folgenden Gründen als nicht zielführend dar, um unter anderem das Thema Fernwärme zu bearbeiten: Erstens erwiesen sich die Vorhaben als langwierig, technisch komplex und innerhalb der EU-Förderperiode kaum umsetzbar. Diese Maßnahmen müssen nämlich dann auch im Zeitraum von 2021 bis 2027 mit einer kurzen Übergangsfrist abgeschlossen sein. Zweitens erschwerten die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen eine aus Sicht der Stadt Schwedt/Oder wirtschaftlich tragbare und darstellbare Umsetzung der anstehenden Investition. Drittens – das ist vielleicht der wichtige Punkt –: Wir haben nicht vor, die Vorhaben mithilfe dieser Fördermittel zu finanzieren, sind aber weiter in engem Austausch, damit wir die Fernwärmeversorgung, unter anderem für die Stadt Schwedt/Oder, mithilfe anderer Fördermittel, hier unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, die sogenannte BEW-Förderung, bereitstellen können. Das ist ein erprobtes Förderprogramm mit ähnlich hohen Sätzen, das aber, anders als die JTF-Förderung, längere Zeiträume vorsieht, um die Maßnahmen umzusetzen. Nach Abstimmung im JTF-Lenkungskreis, bestehend aus Vertretern der Stadt Schwedt/Oder, des Landkreises Uckermark, der Wirtschaft und der Wissenschaft, wurde folgerichtig beschlossen, die Vorhaben zur Transformation der Fernwärmeversorgung aus dem Territorialen Übergangsplan für die Raffinerieregion Schwedt/Oder zu streichen und stattdessen neben dem weiter bestehenden Förderschwerpunkt Innovation Campus eine Unternehmensförderung für kleine und mittelständische Unternehmen aufzulegen. Was haben wir getan? Es war uns wichtig, dass die Mittel, die wir jetzt nicht für die Fernwärmeversorgung und die Umstellung nutzen, erhalten bleiben. Diese haben wir nun in Höhe von knapp 30 Millionen Euro kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass der Mittelabfluss dort sehr gut ist. Die entsprechenden Programme und Planänderungen wurden von der Kommission im Januar 2025 genehmigt. Seitens des MWAEK wurde der neue Territoriale Übergangsplan, den Sie angesprochen haben, die sogenannte Version 4.0, auf der EFRE-/JTF-Webseite des Ministeriums veröffentlicht. Kurz zusammengefasst: Ja, die Nutzung der JTF-Förderung für das Thema Wärmeversorgung wird nicht möglich sein, aber der Einsatz anderer Fördermittel des Bundes wird möglich sein. Wir werden uns mit der WFBB und unserer Energieagentur beraten, damit die Fördermittel genutzt werden können. Und: Die vorgesehenen Mittel sind nicht verfallen, sondern sie werden jetzt kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank für die Beantwortung. – Ich schaue Richtung Fragesteller. Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Simon?

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Reinhard Simon BSW

Ich gehe davon aus, dass Ihre Antwort noch verschriftlicht wird, damit ich diese Botschaft weitergeben kann. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Gern.

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Reinhard Simon BSW

Dann wird der Alltag beweisen, ob das funktioniert.

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Daniel Münschke

Gut, das war keine Frage. Es war doch eine Frage? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Wir schicken sie Ihnen gern zu, weil es wichtig ist, dass der letzte Punkt verstanden wird: dass dieses Geld umgewidmet und für kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Wir wissen jetzt schon, dass die Richtlinie sehr gefragt ist, und wir prüfen sogar, ob wir sie mit Mitteln aus anderen Bereichen noch aufstocken können. Ich sage es hier noch einmal deutlich: Die Fernwärmeversorgung werden wir als Ministerium versuchen, mit den Fördermitteln, die wir haben, sicherzustellen – mit Bundesfördermitteln.

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Daniel Münschke

Vielen Dank für die Klarstellung, Herr Minister. – Lieber Herr Simon, normalerweise sind die Fragen im Block zu stellen, aber ich erteile Ihnen noch einmal das Wort. Bitte schön.

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Reinhard Simon BSW

Okay, danke für den Schwerbehindertenbonus. – Ich werde diese Botschaft auf der nächsten SVV verkünden und dann einen Rücklauf unserer Abgeordneten an das Ministerium herantragen. – Danke.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir kommen zur Frage 363 (Erhebliche Verzögerungen bei der Baumaßnahme Friedrichstraße in Erkner), gestellt vom Abgeordneten Vogelsänger von der SPD-Fraktion. Bitte sehr.

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Jörg Vogelsänger SPD

Die Sanierung der Flakenfließbrücke und der Friedrichstraße in Erkner ist durch die notwendige Umleitung mit erheblichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. – Dafür gibt es einige Zeugen im Saal. – Zu den Umwegen kommen täglich Staus hinzu. Deshalb war für viele betroffene Bürgerinnen und Bürger die ursprünglich vorgesehene Freigabe des ersten Bauabschnittes im November 2025 ein herbeigesehnter Termin. Leider wurde daraus eine große Enttäuschung. Am Ende der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die Bäume in der Friedrichstraße im betroffenen ersten Bauabschnitt nicht die notwendige Standsicherheit haben. Deshalb wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen keine Freigabe erteilt. Der Unmut in der Bevölkerung in der Region Erkner ist groß. Hinzu kommt die angekündigte Verzögerung hinsichtlich des Abschlusses der Gesamtmaßnahme. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie sieht der aktuelle Bauzeitplan für die drei Bauabschnitte aus?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung antwortet Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Vogelsänger, um die Standsicherheit der an der Landesstraße L 30 stehenden Bäume im ersten Bauabschnitt final beurteilen zu können, sind Begutachtungen durch Zugversuche notwendig. Nur so kann festgestellt werden, wie mit den Bäumen und den Bauarbeiten weiter verfahren werden kann. Die Zugversuche können durchgeführt werden, sobald der Boden wieder frostfrei ist. Für die nächsten drei Schritte, die Begutachtung der Bäume, die Auswertung inklusive Erstellung des Gutachtens und die Ausführung der baumpflegerischen Maßnahmen, ist jeweils eine Woche vorgesehen. Im Anschluss an das Gutachten wird der Bauablaufplan entsprechend den Ergebnissen angepasst. Parallel dazu finden bereits jetzt Abstimmungen mit der Baufirma statt – mit dem klaren Ziel, die folgenden Bauabschnitte zu optimieren und, wo möglich, Bauarbeiten vorzuziehen. Sobald der Bauablaufplan endgültig feststeht, wird die Öffentlichkeit darüber vom Landesbetrieb Straßenwesen informiert. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 370 (Wie geht es im Schloss Meseberg in Oberhavel weiter?), gestellt von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Laut Medienberichten will die Bundesregierung das aufwendig restaurierte Schloss ab Februar 2027 nicht mehr als offizielles Gästehaus nutzen. Der Grund: Gransee bzw. Meseberg sei zu weit vom Regierungsviertel entfernt. Außerdem sei die Unterhaltung des barocken Schlosses zu teuer. Die Kosten dafür werden auf über 5 Millionen Euro jährlich beziffert. Eigentümer des Schlosses ist die Messerschmitt Stiftung, die der Bundesregierung das Schloss seit etwa 20 Jahren für den symbolischen Preis von einem Euro vermietet. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Pläne mit welchem Zeitplan, mit welchen Akteuren sind der Landesregierung für ein Nutzungskonzept des Schlosses über den Januar 2027 hinaus bekannt?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium des Innern und für Kommunales antwortet Minister Wilke.

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René Wilke

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wundern sich wahrscheinlich, warum ich jetzt hier vorn stehe. (Heiterkeit der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen) Ich mich auch. (Allgemeine Heiterkeit) Man könnte sagen, das Schloss Meseberg steht in einer Kommune, (Zuruf von der CDU) deswegen ist das MIK natürlich auch dafür zuständig. De facto ist es letztlich so, dass kein Haus dafür zuständig ist. Warum das so ist, versuche ich gleich kurz zu erläutern. Vielleicht nutzen wir die Gelegenheit für einen kleinen historischen Exkurs, denn ich habe ein paar Dinge dazugelernt und will Sie daran gern teilhaben lassen. Das schöne Schloss Meseberg wurde 1736 errichtet, und der damalige Eigentümer, Carl Robert Lessing, gab es an seinen Sohn weiter, der uns allen wohlbekannt ist, Gotthold Ephraim Lessing. Für ihn wurde dort damals wohl etwas errichtet. Später war es noch Teil einer ganz besonderen Geschichte dieses Landes, nämlich der „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ von Theodor Fontane. Er bezeichnete Meseberg als „Zauberschloss“. 1945 wollte die Rote Armee das Schloss, nachdem sie es enteignet hatte, eigentlich sprengen. Das wurde damals verhindert – vor allem wohl durch das Engagement des damaligen Bürgermeisters. Das Schloss Meseberg wurde dann ein Lebensmittelgeschäft, ein Kindergarten, ein Gemeindebüro, und es waren dort noch weitere Einrichtungen untergebracht. Es verlor seinen guten baulichen Zustand, sodass damals Sicherungsmaßnahmen gegen den Verfall angeordnet werden mussten, die in begrenztem Umfang umgesetzt wurden. Nach der Wende, 1995, ging das Schloss Meseberg in den Besitz des Landes Brandenburg über. Das regelten damals der Einigungsvertrag und allerhand Gesetze zur Vermögenszuordnung. Dann kam die Messerschmitt Stiftung auf das Land zu und kaufte das Schloss Meseberg 1995 für einen Betrag von 1,2 Millionen DM. Damit verbunden – das war durchaus klug gehandhabt – wurde der Stiftung zur Auflage gemacht, investive Maßnahmen durchzuführen. Damals war von einem Umfang von mindestens 10 Millionen DM die Rede. Später stellte sich heraus, dass dort über 25 Millionen Euro an Investitionen notwendig waren. Es erfolgten Arbeiten an der Fassade und am Dach, die Wiederherstellung des historischen Parks und vieles mehr. Das Land beteiligte sich mit ganzen 20 000 DM an Arbeiten aufgrund von Bodenverunreinigungen bei einer ehemaligen Tankstelle. Der nächste Schritt war dann, dass die Messerschmitt Stiftung das Schloss der Bundesregierung zur Verfügung stellte. Diese 2026 31 nahm das auch dankend an – für einen symbolischen Mietpreis von einem Euro für 20 Jahre. Das ist trotzdem nicht kostenlos: In den Artikeln und auch in den Kleinen Anfragen, die es dazu gab, stand, dass der Betrieb pro Jahr etwa 5 Millionen Euro kostet. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Areal ab Februar 2027 nach dem Auslaufen des Mietvertrages nicht mehr nutzen zu wollen. Es handelt sich um ein zugegebenermaßen sehr schönes Gebäude mit historischem Wert in einem Landkreis, das im Besitz einer Stiftung ist. Diese Stiftung ist dafür bekannt, dass sie sich vor allem im Bereich der Technik und Raumfahrt engagiert – aber auch beim Schutz von Kunst, Kulturgütern und Denkmalen in Deutschland. Es wird Aufgabe der Stiftung sein, für das Schloss eine neue Nutzung zu finden.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es besteht Nachfragebedarf. – Frau Dr. Oeynhausen, bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Meine Frage habe ich natürlich nicht ohne Hintergedanken gestellt. Ich zitiere den Amtsdirektor von Gransee, Herrn Zehmke. Er sagte, „dass vielleicht gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Eigentümer eine tragfähige Perspektive entwickelt werden kann […].“ Weil Sie die Historie des schönen Schlosses so schön beleuchtet haben, hatte ich gerade den Eindruck, Sie wollen dem brandenburgischen Steuerzahler die Unterhaltung des Schlosses schmackhaft machen. Deswegen frage ich Sie: War die Landesregierung schon mit der Messerschmitt Stiftung und auch mit der Stadt Gransee in Kontakt? Wenn ja, mit welchen Inhalten und Plänen? Was kann sich die Landesregierung vorstellen, damit Schloss Meseberg weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich ist oder um zumindest bei der Unterhaltung mitzuhelfen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön.

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René Wilke

Prinzipiell oder zumindest zum jetzigen Zeitpunkt finde ich ein solches Signal schwierig – dass man sagt, da ist etwas sehr Schönes im Besitz einer Stiftung, die jetzt ein Vermietungsproblem hat, und das Land soll klären, wie es für diese Stiftung und das Objekt weitergeht. – Das halte ich für verfrüht. Der Amtsdirektor ist noch nicht auf uns zugekommen – jedenfalls nicht nach meinem Wissen. Im Vorfeld der Entscheidung des Bundes gab es Kontakte. Darüber wurde die Landesregierung in Kenntnis gesetzt; sie hat wiederum den Landkreis und die Kommunen in Kenntnis gesetzt. Wenn an das Land Gesprächsanfragen gerichtet werden, werden wir uns dem nicht verweigern. Ich bin gespannt, wer diese Gespräche dann führt. Zunächst sehe ich ganz klar die Stiftung im Lead. Sie ist im Umgang mit solchen Gebäuden erfahren und wird sich zunächst überlegen, wie sie für das Schloss eine Nutzung finden kann. Bis 2027 ist noch ein bisschen Zeit.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Wir kommen zu Frage 369 (Verordnung zur Fristverlängerung der Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) der Abgeordneten Meyer von der BSW-Fraktion. Bitte schön.

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Jenny Meyer BSW

Nach § 577a Abs. 2 BGB ist die Landesregierung ermächtigt, in Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch eine Rechtsverordnung die dreijährige Kündigungssperrfrist von Mietverhältnissen nach § 577a Abs. 1 BGB für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu verlängern. Mit der Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung über den 31. Dezember 2025 hinaus bis zum 31. Dezember 2029 sind die Gemeinden im Sinne von § 556d Abs. 2 BGB, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, festgestellt bzw. ausgewiesen worden. Im Redebeitrag zu unserem Mieterschutz-Antrag im Plenum am 28. Januar 2026 verwies die Landesregierung darauf, dass noch nicht genügend belastbare Zahlen vorliegen. Ich frage die Landesregierung: Für welche Städte und Gemeinden aus der Gruppe mit angespanntem Wohnungsmarkt, im Besonderen für Potsdam, liegen nun Zahlen bezüglich Leerstandsquote, Angebotsmieten, Mietpreisentwicklung, Kaufpreisentwicklung von Wohneigentum und Anteil der Mietkosten am Haushaltseinkommen vor bzw., wenn diese Zahlen nicht vorliegen, wann rechnet die Landesregierung damit, dass die Zahlen vorliegen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung antwortet Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meyer, Sie haben es angesprochen: Wie bereits im letzten Monat berichtet, ist mir bekannt, dass sich die Mieterinnen und Mieter in Brandenburg, speziell in der Stadt Potsdam, eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist über den derzeitigen gesetzlichen Zeitrahmen von drei Jahren hinaus wünschen. Ich habe Ihnen bereits erläutert, dass eine solche Verlängerung nicht auf reinen Wunsch hin erfolgen darf und Einzelvorkommnisse keine allumfassende Landesverordnung rechtfertigen. Zudem ist die Dauer der Verlängerung der Kündigungssperrfrist eine Ermessensentscheidung, die entsprechend zu begründen ist. Der Verordnungsgeber darf nicht ohne Weiteres – das heißt, ohne ausreichende Rechtfertigung – die mögliche Höchstdauer von zehn Jahren festsetzen. Für die Begründung einer solchen Verlängerung braucht es belastbare Belege, die einen so starken Eingriff in das Grundrecht auf freie Verfügung über das Eigentum rechtfertigen. Die von Ihnen genannten Zahlen zur Leerstandsquote, zu Angebotsmieten, zur Mietpreisentwicklung und zur Kaufpreisentwicklung von Wohneigentum sowie zum Anteil der Mietkosten am Haushaltseinkommen liegen mit dem Gutachten zur Erstellung einer Gebietskulisse für die Mietpreisbegrenzungsverordnungen vor. Diese Werte bilden überwiegend die Basis für die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes. Für eine verlängerte Kündigungssperrfrist sind die Angaben zu Wohnungsumwandlungen aufgrund von Verkäufen und damit verbundenen Eigenbedarfskündigungen relevant. Zur Gewinnung dieser Belege wird gegenwärtig ein Austausch mit den Kommunen vorbereitet. Potsdams Stadtverordnete haben beschlossen, sich für eine Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung einzusetzen. Ich gehe daher davon aus, dass wir dazu einen konstruktiven Austausch führen werden. Die ersten Termine sind für März 2026 angesetzt. Ob eine Kündigungssperrfristverordnung erforderlich ist, und, wenn ja, welche Geltungsdauer angemessen sein könnte, bleibt zu prüfen. Ich darf Ihnen ganz klar versichern, dass wir dies im Interesse unserer Mieter ergebnisoffen tun werden. Dieser Prozess wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Bei der Fragestellerin und bei der Kollegin Walter-Mundt gibt es Nachfragebedarf. Ich lasse zuerst beide Fragen stellen, damit Sie sie dann zusammen beantworten können. – Frau Meyer beginnt, bitte schön.

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Jenny Meyer BSW

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Sie sagten, die Zahlen liegen vor – wo finde ich sie?

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meyer. – Frau Abgeordnete Walter-Mundt, bitte schön.

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Nicole Walter-Mundt CDU

Meine Nachfrage ist dahin gehend: Seit wann haben wir Entscheidungen bzw. Gesetze nur für Potsdam? Herr Minister, halten Sie es nicht für angemessen, dass wir darüber reden, wie es in Guben, Ketzin und anderen Orten aussieht, bevor wir eine Entscheidung solcher Tragweite treffen, eine zehnjährige Verpflichtung beim Eigentum, und niemand darf seine eigene Wohnung vorher nutzen? Das halte ich für unangemessen. Ich frage Sie daher: Teilen Sie diese Auffassung?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Ich beginne mit der letzten Frage. Ich habe klar ausgeführt: Bisher haben wir die deutliche Forderung aus der Stadt Potsdam. Wir werden natürlich keine Regelung nur für die Stadt Potsdam festlegen. Auch habe ich erwähnt, dass es ein starker Eingriff in das Eigentum ist. Es geht nicht immer um zehn Jahre; in einigen Städten in Baden-Württemberg gibt es eine Fünfjahresfrist. Natürlich werden wir uns dazu mit den 36 Städten, für die wir die Kappungsgrenze eingeführt haben, in Verbindung setzen. Erst nach Rückkoppelung mit den betroffenen Kommunen können dann die nächsten Schritte vorbereitet werden. Es gibt also keinen Schnellschuss, wenn in Potsdam an einer Stelle ein Problem auftritt. Es steht aber fest, dass der Wohnungsmarkt gerade im Berliner Umland angespannt ist. Darum sind wir mit diesen 36 Kommunen in Kontakt; den dortigen angespannten Wohnungsmarkt können wir mit Zahlen aus Gutachten auch belegen. Bei Ihrer Frage gebe ich Ihnen recht: In Guben oder in der Peripherie, wo es Leerstände gibt, würde das natürlich ins Leere laufen. Das wäre nicht angemessen. Frau Meyer, Sie haben gefragt, wo die Zahlen zu finden sind. Grundlage für die Kappungsgrenze ist das Gutachten, das wir erstellt haben. Dort sind die Zahlen hinterlegt; das Gutachten ist einsehbar. Es ist auf der Internetseite zu finden.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. Es gibt keinen Nachfragebedarf. – Damit kommen wir zu Frage 368 (Entwicklung der „Hilfe zur Pflege“ im SGB XII im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Die durchschnittlichen Eigenanteile zur stationären Pflege steigen weiter und belaufen sich aktuell auf gut 2 400 Euro, im ersten Jahr sogar auf über 3 200 Euro. Dabei betrugen die Gesamtkosten für einen Heimplatz in Brandenburg Ende 2025 erstmals über 5 000 Euro pro Monat. Dadurch rutschen immer mehr Heimbewohner in die Sozialhilfe. Etwa jeder dritte bezieht mittlerweile die Hilfe zur Pflege, um seinen Platz finanziell bestreiten zu können. Ich frage daher die Landesregierung: Landesmittel in welcher Höhe wurden seit 2020 für die Hilfe zur Pflege verausgabt, bei welcher Prozentzahl an Pflegeheimbewohnern, die Mittel aus der Hilfe zur Pflege zur Finanzierung ihres Platzes bezogen haben?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Gesundheit und Soziales antwortet Frau Ministerin Müller. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, es ist natürlich eine sehr aktuelle Frage, die Sie 2026 33 stellen, gerade angesichts der steigenden Kosten und der zum 1. Januar 2026 gestiegenen Eigenanteile, die wir zu verzeichnen haben. Lassen Sie mich zunächst eine Einordnung des Eigenanteils von 2 400 Euro, von dem Sie in Ihrem Eingangstext schreiben, vornehmen. In verschiedenen Statistiken werden unterschiedliche Beträge ausgewiesen bzw. es wird mit unterschiedlichen Zahlen gearbeitet. Daher will ich die Darstellung zum Eigenanteil noch einmal klarziehen. Zur richtigen Einordnung ist es wichtig, festzuhalten, dass die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen in der stationären Wohnform inklusive der Aufwendungen für die Ausbildung durch die Pflegeversicherung anteilig finanziert werden; da ist ja ein Deckel drauf. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind bei vollstationärer Unterbringung vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Im Jahr 2023 wurde durch die Neuregelung von § 43 c SGB XI eine Erhöhung des gestaffelten Leistungszuschlags beschlossen. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Aufenthaltsdauer – bis 12 Monate, bis 24 Monate, bis 36 Monate – ab. Dementsprechend hängt auch der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von der Wohndauer ab; er reduziert sich durch den Zuschlag schrittweise. Unter Berücksichtigung dieses Zuschlags, den jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in einer stationären Einrichtung erhält, lagen die selbst zu tragenden Kosten im Jahr 2025 – Sie haben aus der AOK-Pressemitteilung zitiert – bei durchschnittlich 2 400 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind hierin bereits enthalten. Würde dieser Zuschlag jedoch nicht gezahlt bzw. wäre er nicht inkludiert, sprächen wir von einem Eigenanteil von durchschnittlich 3 361 Euro. Noch einmal zur Klarstellung: Wenn von 2 400 Euro gesprochen wird, ist dieser Zuschlag schon abgezogen. Ich erwähne das, weil sich manche angesichts ganz anderer Zahlen, von denen man in der Zeitung lesen kann, vielleicht wundern. In dem relativ niedrig erscheinenden Betrag von 2 400 Euro ist der Zuschlag schon berücksichtigt. Ohne Zuschlag läge der durchschnittliche Eigenanteil bei 3 361 Euro. Ich habe gestern in Werder (Havel) eine Senioreneinrichtung der AWO besucht und einen Lottomittelbescheid übergeben können. Der Eigenanteil in dieser Einrichtung, die 2018 eröffnet wurde, also sehr modern ist, beträgt 4 600 Euro. Bezogen auf ganz Brandenburg liegt der Eigenanteil in den AWO-Einrichtungen bei durchschnittlich 3 600 Euro. Das sind sehr hohe Beträge. Ich habe das erwähnt, um die von Ihnen genannte Summe von 2 400 Euro richtig einzuordnen. Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zahl der Bezieher der Hilfe zur Pflege, also von Sozialhilfe im Alter, zunimmt. Ich darf Sie darauf vorbereiten, dass nun eine ganze Reihe von Zahlen folgt. Ich hoffe, Sie können so schnell mitschreiben; anderenfalls verweise ich auf die Stenografinnen und Stenografen bzw. die spätere Abschrift. Angesichts der Detailtiefe mag man auch fragen, ob dieses Zahlenwerk in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage nicht besser aufgehoben wäre. Aber ich gebe Ihnen jetzt die Zahlen mit: Dem Land Brandenburg liegen die Daten zur Hilfe zur Pflege bis einschließlich des Jahres 2024 vor. Die Ausgaben haben sich seit 2020 wie folgt entwickelt: Im Jahr 2020 beliefen sich die Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege auf 89,1 Millionen Euro. Davon entfielen 67,2 Millionen Euro auf die stationäre Pflege; das entspricht einem Anteil von 75,4 %. Im Jahr 2021 stiegen die Gesamtausgaben auf 99,9 Millionen Euro, also fast 100 Millionen Euro. Die stationären Ausgaben betrugen 75 Millionen Euro; der Anteil war mit 75 % fast gleich hoch wie 2020. Dann erfolgte eine größere Veränderung bei der stationären Pflege. Man muss bedenken, dass 2022 noch Corona vorherrschte. Viele Menschen gingen nicht mehr in stationäre Einrichtungen. Die Gesamtausgaben lagen bei 78,6 Millionen Euro. Davon entfielen 51 Millionen Euro auf die stationäre Pflege; das entsprach einem Rückgang des Anteils auf 64,9 %. Im Jahr 2023 stiegen die Gesamtausgaben wieder, auf 110,6 Millionen Euro. Die stationären Ausgaben beliefen sich auf 70,7 Millionen Euro bzw. 63,9 %. Im Jahr 2024 – es ist das letzte Jahr, zu dem ich berichten kann – stiegen die Gesamtausgaben auf 138 Millionen Euro. Die Ausgaben für die stationäre Pflege betrugen 86,5 Millionen Euro; das entspricht einem Anteil von 62,7 %. Frau Oeynhausen, ich sehe, Sie haben nicht mitgeschrieben; Sie verlassen sich auf die Stenografen. Ich fasse Ihnen die Zahlen aber zusammen. Sie haben sicherlich bemerkt, dass der Anteil der Ausgaben für die stationäre Pflege von 75 % im Ausgangsjahr, 2020, auf knapp 63 % im Jahr 2024 zurückgegangen ist. Anders formuliert: Der Anteil der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen nimmt ab. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Nachfrage nach stationärer Pflege sinkt bzw. sich das diesbezügliche Auswahlverhalten verändert. Es zeigt sich also, dass die absoluten Ausgaben für die Hilfe zur Pflege im stationären Bereich gestiegen sind, der prozentuale Anteil an den Gesamtausgaben jedoch seit 2021 sukzessive zurückgeht. Der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im Land Brandenburg, die Hilfe zur Pflege beziehen, stellt sich wie folgt dar – jetzt kommen wieder ein paar Zahlen –: Im Jahr 2021 wurden knapp 25 000 Pflegebedürftige im stationären Bereich versorgt. Von diesen bezogen knapp 7 000 bzw. knapp 30 % Hilfe zur Pflege. Im Jahr 2023 sah es ähnlich aus; damals gab es 23 000 Pflegebedürftige im stationären Bereich; 29 %, also wieder knapp ein Drittel, bezogen Hilfe zur Pflege. Sowohl der Anteil – 30 % – als auch die absoluten Fallzahlen von stationär versorgten Pflegebedürftigen haben sich von 2021 bis 2023 also kaum verändert; sie sind fast konstant geblieben. Mancher hatte vielleicht anderes vermutet, weil die Ausgaben insgesamt gestiegen sind. Der Anstieg bezog sich aber nicht auf den stationären Bereich. Der Anteil von 30 % bei uns liegt zudem deutlich unter dem Bundesdurchschnitt; dort sind es 41 %. Auch daran wird deutlich, dass bei uns weniger Menschen in stationären Einrichtungen leben. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt festzustellen, dass die Entwicklung der Hilfe zur Pflege im Land Brandenburg zwar steigende absolute Ausgaben aufweist, der Anteil im stationären Bereich jedoch rückläufig und die Quote der Leistungsbeziehenden seit 2021 weitgehend stabil geblieben ist. Von einer überproportionalen oder dynamisch steigenden Inanspruchnahme im stationären Bereich kann daher auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht gesprochen werden. Ich kann Ihnen das auch aus meiner persönlichen Erfahrung bestätigen. Eine meiner Fragen gestern in Werder lautete, wer es sich angesichts des Eigenanteils von 4 600 Euro überhaupt leisten kann, in diese Einrichtung zu gehen. Fakt ist: Die Einrichtung ist ausgelastet. 60 stationär Pflegebedürftige leben dort; 30 % nehmen Hilfe zur Pflege in Anspruch. Damit wird das Bild der Gesamtstatistik nachgezeichnet.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragebedarf. Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. – Sie haben dargelegt, dass die absoluten Zahlen steigen, der prozentuale Anteil im Vergleich zu 2020 aber sinkt. Meine Frage: Für welche Aufgaben werden denn die übrigen 38 % aufgewendet? Für die Hilfe zur Pflege für ambulante Leistungen, oder wofür wird dieses Geld ausgegeben? Das hätte ich einfach zum Verständnis gern erläutert, denn Sie sprachen ja explizit von stationären Pflegeleistungen. Das Zweite ist: Diese Kosten belasten den Landeshaushalt stark. Die Frage ist nun, wie man die absoluten Kosten eindämmen kann. Sie haben in der Presse eine Debatte über eine „solidarische Pflegereform“ angestoßen. Meines Erachtens ist das ein ziemlich sozialistisches Modell; denn derjenige, der in seinem Leben gearbeitet, Leistung erbracht und sich sein Häuschen vom Mund abgespart hat, soll voll zahlen, während andere ihren Platz auf Kosten der Allgemeinheit finanziert bekommen. Ich sehe darin keine Verbesserung zum derzeitigen Modell, außer dass der Landeshaushalt davon profitieren könnte. Welche Modelle sind denn gerade auf Bundesebene, insbesondere auf Bundesratsebene, im Gespräch? Haben Sie noch alternative Vorschläge, um diese Eigenanteile zu senken?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Vielen Dank für die Fragen und Ihr Interesse an diesem Thema. – Zum Ersten: Ich habe den stationären Anteil in meiner Antwort herausgehoben, weil Sie genau danach gefragt haben. Sie haben nach den Pflegeheimbewohnern gefragt, und diese Frage habe ich beantwortet. Die Hilfe zur Pflege hat mehrere Leistungsempfänger. Dazu gehören auch solche aus dem ambulanten Bereich und Menschen, die in Schwerbehinderteneinrichtungen wohnen. Es gibt also noch mehr anspruchsberechtigte Gruppen. Wie sich das Verhältnis genau darstellt, müsste man sich insgesamt genau anschauen. Wie gesagt, auch der Anteil der ambulanten Pflege schlägt hier zu Buche. Ebenso können Menschen in Einrichtungen für Behinderte Hilfe zur Pflege im Alter beantragen. So setzt sich der Kreis der Anspruchsberechtigten zusammen. Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, ich habe es „Müller-Modell“ genannt; denn ich bin die Erste, die einen solchen Vorschlag eingebracht hat. Ich lasse ihn gerade auch wissenschaftlich prüfen. Was ist der Gedanke dahinter? Wir kennen die Deckel-Modelle. Spahn schlug vor, den Selbstkostenanteil bei 700 Euro zu deckeln. Dann gab es den Vorschlag, den Deckel bei 1 000 Euro anzusetzen. Alles, was darüber hinausgeht, würde demnach aus Bundes-, also aus Steuermitteln bezahlt. 1 000 Euro – mehr dürfte demnach vom Pflegebedürftigen nicht verlangt werden. Ich finde, solche Deckel-Modelle sind nach dem Gießkannenprinzip entwickelt worden. Deshalb habe ich das Modell vorgeschlagen, den Leistungszuschlag nach der Einkommenshöhe zu staffeln. Das ist übrigens Ausdruck unseres Solidarprinzips, Frau Dr. Oeynhausen. Wir haben seit Bismarck, also seit 150 Jahren, eine Solidaritätsversicherung, die darauf basiert, dass die Stärkeren die Schwächeren schützen. Das von mir vorgeschlagene Modell folgt genau diesem System, das heißt, die Stärkeren können mehr eingebunden werden. Natürlich sind dabei viele Aspekte zu berücksichtigen. Wenn aber das Geld knapp ist – und das ist es in der sozialen Pflegeversicherung –, wir also bestimmte Dinge nicht mehr bezahlen können – Sie selbst schreiben in Ihrer Anfrage, dass die Beiträge steigen, und das will niemand –, muss man sich Gedanken machen, wie das Geld im System besser verteilt werden kann, jedenfalls nicht per Gießkanne, dass alle dasselbe kriegen. Mir schwebt das Modell vor, den Leistungszuschlag bedarfsgerecht, in Abhängigkeit vom Einkommen, zu staffeln. Diejenigen, die am wenigsten haben, sollen einen höheren Zuschlag erhalten, und diejenigen, die sich Pflege aus eigenen Mitteln leisten können, zahlen mehr. – Das ist für mich Ausdruck des Solidaritätsprinzips. Die Hilfe zur Pflege, nach der Sie ja gefragt haben, ist im Endeffekt natürlich eine staatliche Leistung. Das Modell, das ich vorschlage, würde auch zu einer Entlastung der Kommunen führen, denn momentan sind diejenigen, die Hilfe zur Pflege beantragen, die sozial Schwächeren. Wir würden also auch die Ausgaben der Kommunen deckeln. Insofern finde ich, das ist ein gerechtes Modell. Ich hoffe, dass es in der gesamten Diskussion noch einmal aufgegriffen wird. Ein weiteres Modell wird momentan im Bundesrat nicht diskutiert. Es wird wieder über die Bürgerversicherung oder den Deckel diskutiert. Ich sage aber: Eine Deckelung bei 1 000 Euro für alle entspräche aus meiner Sicht nicht dem Gedanken der Solidargemeinschaft, nämlich die Schwächeren an der Stelle zu stärken.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Bedarf an Nachfragen. Damit beende ich die Fragestunde. Alle weiteren mündlichen Anfragen werden, wie gewohnt, schriftlich beantwortet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. 2026 35 TOP 3: Verbot für sogenannte Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Medien Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2416 Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Kotré von der AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Autokratische Staaten so- wie Diktaturen – wie etwa China oder Iran – greifen regelmäßig in den freien Meinungsaustausch ihrer Bürger ein und werden zu Recht dafür kritisiert. Dass sich Deutschland mittlerweile, was das angeht, bei diesen Staaten einreihen kann, ist erschreckend. (Beifall AfD) Täuschung als Staatsstrategie – was wie eine Verschwörungstheorie klingt, ist in den sozialen Medien wieder einmal mehr Wirklichkeit geworden. Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion musste die Landesregierung offenlegen, dass der Verfassungsschutz 287 sogenannte Fake-Accounts in den sozialen Medien betreibt. Weitere Informationen wollte man uns nicht gewähren; diese erklagen wir im Moment. Hoffentlich fällt bis zu einer Entscheidung dem Innenministerium nicht ein, in einer Nacht- und Nebelaktion die entsprechenden Akten zu schreddern; auch das ist in autokratischen Staaten durchaus möglich. (Beifall AfD) 287 Profile also, die hetzen, anstacheln und bespitzeln und ganz zufällig das soziale Klima vergiften und möglicherweise auch die Kriminalstatistik verzerren – kurz: die die Nutzer in eine von der jeweiligen Regierung gewünschte Richtung manipulieren und damit entsprechende Wahlergebnisse erzeugen sollen. Während andere über Social-Media-Verbote für Jugendliche nachdenken, geht der Verfassungsschutz, also das „Landesamt für Gehaltssicherung der Regierung“, in die Vollen und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden ganz auf seine Weise. Er mischt in Kommentarspalten, in Facebook-Gruppen und auf Plattformen, auf denen Menschen diskutieren und hin und wieder auch über Politik streiten, mit. Vermutlich mischt er nicht nur mit, sondern auch auf, möglicherweise stiftet er auch an. Das Verbot der Nutzung sogenannter Agents provocateurs kann niemand überprüfen, und so wird es sicherlich schon das ein oder andere Mal vorgekommen sein, dass inkriminierte Äußerungen erst durch das Zutun eines oder mehrerer solcher Fake-Accounts überhaupt gefallen sind. (Beifall AfD) In einem vielbeachteten Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ wird eine Agentin des Verfassungsschutzes wie folgt zitiert: Um wirklich glaubwürdig zu sein, reicht es nicht, Aussagen anderer zu liken oder zu teilen, man muss auch selber Aussagen tätigen. – Aussagen also, die dann wahrscheinlich als rechte Straftat in der Kriminalstatistik erscheinen, um die Gefahr von rechts aufzublähen und wieder einmal Gelder im Kampf gegen rechts locker machen zu können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Perfide!) Der Rechtsstaat wird ausgehebelt, und man kann sich dann nach dem Motto hinstellen: Na, seht doch mal her, der Rechtsextremismus schlägt in den sozialen Medien so richtig zu. (Vereinzelt Beifall AfD) In Wirklichkeit ist es aber der Verfassungsschutz, der ganz nach alter Manier in den Medien zuschlägt und seine Agenda zum Schutz der Regierung und zur Diffamierung der Opposition betreibt. Der Staat greift also verdeckt in die öffentliche Meinungsbildung ein, verzerrt die Debatte und setzt jegliches Vertrauen in seine Institutionen aufs Spiel. In demokratischen Systemen basiert Legitimität auf offener Kommunikation. Verdeckte Einflussnahme widerspricht diesem Prinzip vollkommen. Jürgen Habermas, einer der bekanntesten Vertreter der Frankfurter Schule – und gewiss kein AfD-Mitglied –, spricht in seiner Theorie des kommunikativen Handelns von systematisch verzerrter Kommunikation, wenn Machtstrukturen den öffentlichen Diskurs verdeckt beeinflussen. Demokratie lebt von transparenter, argumentativer Öffentlichkeit, nicht von staatlicher Manipulation, was für mich nur den Schluss zulässt, dass wir es im Hinblick auf die Fake-Accounts eben nicht mehr mit Demokratie zu tun haben. Ich denke, totalitäre Staaten kämen sicherlich auf ähnliche Ideen, um ihre Bürger zu bespitzeln und verfolgen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, das hat mit Gefahrenabwehr genauso viel zu tun wie die Politik der SPD mit Politik fürs Volk – nämlich gar nichts! (Beifall AfD) Wenn Sie das anders sehen, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD, überraschen Sie mich heute und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Adler das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Uwe Adler SPD

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert in der Überschrift und im Begründungsteil ein Verbot sogenannter Fake-Accounts des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Im Beschlussteil wird die Landesregierung aufgefordert, keine Accounts in den sozialen Medien zu betreiben, respektive derzeitige Fake-Accounts zu löschen und zum Juli 2026 einen schriftlichen Bericht zur Löschung vorzulegen. Was nun, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion? Löschen oder verbieten – da gibt es eine inhaltliche Diskrepanz in Ihrem Antrag. (Lena Kotré [AfD]: Nein, die gibt es nicht!) Liebe Abgeordnete, der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Grundlegende Voraussetzung für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. – So viel zur Einordnung. Der Verfassungsschutz ist somit Demokratiedienstleister und Frühwarnsystem unserer Demokratie und somit ein wichtiger Teil unserer deutschen Sicherheitsarchitektur. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Lachen des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Ihm stehen ausdrücklich – das betone ich noch einmal, weil es gegen die Erzählung der AfD geht –, und das normiert unsere Landesverfassung, keine polizeilichen Befugnisse zu. Die im Rahmen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde betroffenen Grundrechtseingriffe sind im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen umfassend und ausdrücklich im Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz geregelt, und hier findet sich auch ein Katalog von Maßnahmen, die nachrichtendienstliche Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der Behörde für zulässig erklären. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Teilnahme an einer Kommunikationsbeziehung im Internet unter einer Legende. (Lena Kotré [AfD]: Deshalb wollen wir es ja verbieten!) Das Anlegen sogenannter Fake-Accounts durch Virtual agents oder verdeckt Ermittelnde ist demnach grundsätzlich legal. (Dennis Hohloch [AfD]: Schon schlimm genug!) Die Landesverfassung regelt auch, dass die Verfassungsschutzbehörde einer besonderen parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Das wissen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD. Hierzu hat der Landtag die Parlamentarische Kontrollkommission bestimmt. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Und als Vorsitzender dieser kann ich Ihnen ausdrücklich sagen, dass sich die Kommission nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten, sondern auch darüber hinaus intensiv mit der von Ihnen vorgetragenen Thematik befasst. Das Ergebnis unserer Befassungen wird unter anderem im nächsten Tätigkeitsbericht der Kommission – das können Sie jetzt mitschreiben, Frau Kotré – nachzulesen sein. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Ich möchte vorab klarstellen, dass der Einsatz virtueller Agenten alle – und zwar wirklich alle – Phänomenbereiche betrifft, und nicht, wie hier suggeriert oder geargwöhnt wird, nur einzelne Beobachtungsobjekte. Die Unterstellung, der Verfassungsschutz beobachte anlasslos die politische Opposition bzw. die Bürgerinnen und Bürger oder infiltriere ihre Institutionen, (Lena Kotré [AfD]: Beweisen Sie das Gegenteil!) ist – Frau Kotré – vorsätzlich unwahr, (Lena Kotré [AfD]: Beweisen Sie es doch!) und zwar ebenso wie die Behauptung, es drohe die missbräuchliche Überwachung friedlicher Bürger einschließlich der politischen Opposition. Die AfD, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger und liebe Gäste, behauptet hier bewusst die Unwahrheit. (Beifall SPD und CDU – Lena Kotré [AfD]: Wo sind die Beweise dafür? – Gegenruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich könnte noch viel dazu sagen, aber mit Blick auf die Uhr muss ich leider abkürzen: Ich glaube, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen gerade den Rahmen der sogenannten „legal compliance“ umrissen, was im Ergebnis heißt, dass der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg rechtsstaatlich handelt. Und um Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren von der AfD, die Untauglichkeit Ihres Versuchs der politischen Vereinnahmung an nur einem Beispiel – und es gibt viele davon – vor Augen zu führen: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hunderte!)Nach einer Untersuchung des auf Datenanalysen spezialisierten Rostocker Unternehmens Somtxt haben während des Kommunalwahlkampfes – nur während des Brandenburger Kommunalwahlkampfes 2024 – zahlreiche Fake-Accounts in den sozialen Medien AfD-nahe Positionen unterstützt und verstärkt: Es seien rund 2 500 AfD-nahe Fake-Accounts festgestellt und identifiziert worden – 2 500 AfDnahe Fake-Accounts! (Beifall SPD und CDU) Und die Spur führte nach Russland! (Dennis Hohloch [AfD]: „Die Spur führte nach Russland“! – Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt tritt an ein Saalmikrofon.) Das lassen wir jetzt einfach mal so stehen. – Ich komme zum Schluss … – Sie können noch reden. 2026 37

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Adler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu?

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Uwe Adler SPD

– Nein, lasse ich nicht, die AfD kann ja noch einmal reden. Frau Kotré ist ja schon fleißig am Mitschreiben. – Der VS, der Verfassungsschutz Brandenburg, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Brandenburger, (Der Abgeordnete wendet sich zum Präsidenten.) – Ich komme zum Schluss.

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Daniel Münschke

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Uwe Adler SPD

Dann lassen Sie mich noch einen Satz sagen.

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Daniel Münschke

Einen Satz.

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Uwe Adler SPD

Vielen Dank. – Der Verfassungsschutz leistet im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine hervorragende Arbeit. Danke dafür, lieber Verfassungsschutz. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, nun erhält der Abgeordnete Genilke für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Wann kommen Sie endlich wieder auf die Regierungsbank?)

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Rainer Genilke CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Extremismus bekämpfen wir in Brandenburg in jeder Form, und zwar überall, wo er sich zeigt. Dabei ist es egal, ob es sich um Links-, Rechts-, islamistischen oder auslandsbezogenen Extremismus bzw. um Terrorismusfinanzierung und Spionage handelt. Und gerade weil sich Radikalisierung, Rekrutierung, Vernetzung und Mobilisierung heute oft online vollziehen, darf der Staat an dieser Stelle nicht blind sein – nicht in offenen Netzwerken und erst recht nicht in geschlossenen Gruppen und Kanälen. Genau dafür brauchen wir einen Verfassungsschutz, der rechtsstaatlich handelt und wirksam arbeitet. Der Einsatz legendierter Internet-Accounts ist in Brandenburg keine Grauzone, wie Sie von der AfD behaupten, sondern gesetzlich legitimiert und geregelt. Paragraf 6 Abs. 3 Nummer 12 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz – vielleicht schauen Sie mal nach – nennt dafür ausdrücklich die – ich zitiere – „Teilnahme an einer Kommunikationsbeziehung im Internet unter einer Legende“. Die AfD behauptet, solche Accounts könnten zur Anstiftung oder Aufwiegelei eingesetzt werden. Das klingt dramatisch, ist aber, wie ich meine, als Rechtsbehauptung unredlich verkürzt, (Beifall CDU und SPD) denn das Gesetz setzt dem Einsatz dieser Accounts enge Schranken. Es beschreibt zusätzliche rechtsstaatliche Grenzen und stellt klar, dass bestimmte Einflussnahmen und strafrechtlich relevante Verhaltensweisen gerade nicht Methode oder Zweck der Arbeit sein dürfen. Die AfD tut so, als gäbe es keine Kontrolle. Das Gegenteil ist richtig. Der Verfassungsschutz arbeitet nicht freischwebend, sondern innerhalb enger gesetzlicher Grenzen und unter demokratischer Aufsicht. In Brandenburg gibt es dafür die Parlamentarische Kontrollkommission. Wer also ernsthaft Kontrolle will, hat mit der PKK dafür ein Instrument, das es ermöglicht, sensibel zu informieren, ohne operative Details öffentlich preiszugeben. Und genau hier liegt der Kernfehler des AfD-Antrags: Er vermischt Kontrolle mit Enttarnung. (Lars Hünich [AfD]: Sie wissen doch selbst, dass das Schwachsinn ist!) Kontrolle heißt, dass Parlament und Rechtsstaat Grenzen setzen und deren Einhaltung prüfen. Enttarnung heißt, dass man Methoden unwirksam macht und Extremisten damit einen Vorteil verschafft. Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage offengelegt, dass der Brandenburger Verfassungsschutz 287 solcher Accounts nutzt. Gleichzeitig hat sie nachvollziehbar erklärt, warum weitergehende Angaben, etwa zu Plattformen, konkreten Accounts oder Einsatzfällen, nicht genannt werden können. Es geht um den Schutz der Arbeitsweise, den Schutz von Quellen, den Schutz der Funktionsfähigkeit und auch den Schutz von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Die AfD argumentiert mit angeblichen Verstößen gegen § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, gegen die Impressumspflicht. Schon der Anwendungsbereich dieser Norm zeigt, wie schief diese Argumentation ist: Paragraf 5 DDG richtet sich an Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, digitale Dienste. Ein legendierter Account zur Informationsgewinnung ist ersichtlich kein geschäftsmäßiger, gegen Entgelt angebotener digitaler Dienst. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Vor allem gilt: Für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist das Verfassungsschutzgesetz die maßgebliche Spezialnorm, inklusive enger Grenzen und parlamentarischer Kontrollen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss klarstellen: Der Verfassungsschutz arbeitet auf parlamentarisch legitimierter Grundlage. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Was der Verfassungsschutz auf der gegebenen Rechtsgrundlage leistet – die Beobachtung extremistischer Akteure im Netz –, betreibt heute jeder Journalist, der sich für eine investigative Recherche einen pseudonymisierten Account zulegt. Mit dem vorliegenden Antrag will die AfD die Arbeit des Verfassungsschutzes behindern. Damit öffnet sie allerdings Extremisten und Terroristen Tür und Tor. Natürlich gehört das zu ihrer Opfer- und Empörungsrhetorik, die immer dann besonders deutlich wird, wenn sich ein Terrorakt ereignet. Mich persönlich wundert das natürlich nicht, denn das ist Ihr Programm: Ich erinnere an Ihren ehemaligen Pressesprecher der Bundestagsfraktion, Christian Lüth, der gesagt hat – ich zitiere – : „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ Jeder nicht verhinderte Terroranschlag treibt Wähler in die Arme der AfD, das wissen Sie. Die Arbeit des Verfassungsschutzes hingegen leistet einen unersetzlichen Beitrag zur Bekämpfung (Dennis Hohloch [AfD]: Der Opposition!) von Extremismus und Terrorismus, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es ist eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Berndt angezeigt worden. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Genilke, nicht alles, was gesetzlich zulässig ist, ist richtig. Nicht alles, was legal ist, ist legitim. Und wenn der Brandenburger Verfassungsschutz 287 Fake-Accounts in den sozialen Medien betreibt, dann kann man hochrechnen, dass es im Bund 10 000 Fake-Accounts sind, die dazu dienen, zu Straftaten anzustiften, Leute auszuspähen und die gesellschaftliche Atmosphäre kaputt zu machen. (Gelächter der Abgeordneten Annemarie Wolf [SPD] und Rainer Genilke [CDU]) Wenn Sie darüber lachen können, Herr Genilke, sagt das sehr viel über die CDU. (Beifall AfD) Es sagt auch sehr viel darüber, welches Verständnis von Demokratie Sie haben, denn Demokratie basiert auf freier Meinungsäußerung. (Gelächter bei SPD und CDU – Steeven Bretz [CDU]: Jetzt wird es lustig! Sie müssen uns nichts über Meinungsfreiheit erzählen!) Demokratie bedeutet, die Freiheit des Andersdenkenden zu akzeptieren; und dass diese ganz selbstverständlichen Sätze Sie von der SPD und CDU triggern – auch das sagt viel über Sie. (Beifall AfD) Sie sind keine Vertreter der Demokratie. Ihr Programm heißt „unsere Demokratie“. Und „unsere Demokratie“ ist die Perversion echter Demokratie, das beweisen Ihre Redebeiträge, das beweist die Aktivität des Verfassungsschutzes, das beweist Ihr hämisches Lachen, wenn ich sage: Demokratie basiert auf der Freiheit des Andersdenkenden. (Beifall AfD) Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren – es ist alles dazu gesagt. (Beifall AfD – Lachen bei SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Abgeordneter Genilke möchte erwidern. Bitte schön.

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Rainer Genilke CDU

Dr. Berndt, manchmal ist es relativ durchsichtig. Ich habe damit gerechnet, dass Sie eine Kurzintervention halten würden, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie wollten es!) und das haben Sie natürlich prompt getan. – Es ist neu, dass die AfD irgendetwas mit Andersdenkenden gemein hat, aber es sei einmal dahingestellt, dass Sie das haben. (Lars Hünich [AfD]: Das ist ja wohl unerhört! Was soll das?! Was bilden Sie sich ein?!) Was Rechtsstaatlichkeit angeht: Sie sind die Partei, die mit Abstand die größte Zahl von Bundestagsabgeordneten hat, die mit Vorstrafen registriert sind; (Andreas Galau [AfD]: Meinungsdelikte!) 2026 39 es sind 43. Und Sie erzählen uns hier immer, bei Ihnen gehe es besonders rechtsstaatlich zu! (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte Ihnen eigentlich nicht den Gefallen tun, über das Stöckchen zu springen, das Sie dem Parlament wieder einmal so erfolgreich hinhalten, aber Fakt ist, dass es immer wieder Ihre Parteifreunde sind, die auf Computermäusen „ausrutschen“ und rechtsextreme, menschenfeindliche Inhalte teilen. Zuletzt ist das in Schwedt/Oder geschehen. Dort postete Ihre Parteifreundin Peggy Lindemann – natürlich „versehentlich“, wir kennen das – (Zurufe von der AfD) einen Beitrag, der Hitler verteidigt (Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) – hören Sie gut zu! – und nahelegt, Juden tränken Kinderblut. Genau deswegen ist der Beitrag, den der Verfassungsschutz leistet, so wichtig. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Und genau deswegen ist es so wichtig, dass er mit allen Mitteln und Befugnissen ausgestattet wird und ausgestattet bleibt, um vor den Extremisten dieses Landes zu warnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Lüders für die BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist eigentlich eines, bei dem eine sachliche Debatte angebrachter wäre. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein zentrales Versprechen enthält, nämlich dass es private Räume gibt, in denen man sicher sein kann, keiner staatlichen Überwachung zu unterliegen. (Lena Kotré [AfD]: So ist es!) Das Internet und die sozialen Medien werden täglich von Millionen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land genutzt. Sie dienen als Informationsplattformen und sind auch ein Ort der Meinungsvielfalt und des Meinungsaustauschs. Auch auf diesen Bereich erstreckt sich daher in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die berechtigte Erwartung, dass es geschützte und private Räume gibt. Wenn ich mich mit einem entfernt wohnenden Familienmitglied oder Freund unterhalte, möchte ich mir trotz aller bekannter Gefahren des Internets in diesem geschützten Raum der Unterhaltung und des Meinungsaustauschs zumindest halbwegs sicher sein können, dass mir niemand zuhört oder niemand mitschreibt und dass Onkel Kurt eben auch wirklich Onkel Kurt ist. (Heiterkeit des Abgeordneten Steffen Kubitzki [AfD]) Wir sind uns zwar sicher auch alle einig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor extremistischen Bestrebungen rechter, linker und islamistischer Milieus geschützt werden muss, aber der Schutz darf ganz sicher niemals so weit gehen, dass er das, was geschützt werden soll, durch grenzenlose und unkontrollierte Überwachung im Grunde genommen infrage stellt. (Beifall BSW) Damit sind wir bei der Frage, um die es bei der Befassung mit den Fake-Accounts als derzeit angewandtes Mittel der Beobachtung und nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung im Kern gehen sollte: Kann man darauf vertrauen, dass sich der Einsatz dieser Mittel, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung eigentlich gefährden, wirksam begrenzen und kontrollieren lässt? Die Erfahrung des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens aufgrund zu vieler V-Leute in den Strukturen der Partei zeigt deutlich auf, dass sich ein solches Vertrauen nicht per se aus der definierten Aufgabe des Verfassungsschutzes ableiten lässt. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Der Grat zwischen reiner Beobachtung zur Gefahrenerkennung und Provokation respektive Manipulation ist eben schmal – und er wird selbstverständlich nicht unbedingt breiter, wenn aktuell sogar noch über die Gewährung geheimdienstlicher Befugnisse für den Verfassungsschutz diskutiert wird. Lässt sich die zwingend erforderliche Kontrolle solch extrem sensibler nachrichtendienstlicher Mittel wie Fake-Accounts durch behördeninterne Kontrollen und die Parlamentarische Kontrollkommission sicherstellen, und zwar nicht nur formell, sondern auch in der Realität, also im erforderlichen Maß? Ich habe, wir als Fraktion haben daran ganz erhebliche Zweifel. Wie wenig rein formale Betrachtungen in solchen Fragen, bei denen es um echte und real wirksame Kontrolle geht, weiterhelfen, zeigen ja gerade die aktuellen Vorgänge rund um die PKK. Die Opposition ist in der PKK angemessen zu beteiligen, sagt das Gesetz. Rein formell ist sie es derzeit noch durch die CDU. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Und dennoch kann die wirkliche Opposition in diesem Landtag die Wirksamkeit der Kontrollmechanismen der nachrichtendienstlichen Mittel, um die es hier geht, nicht einmal beurteilen, weil sie nicht in der PKK vertreten ist. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es muss daher immer um reale Kontrollmöglichkeiten gehen, nicht um rein formell gewährleistete Kontrolle, die für eine Vielzahl von Fake-Accounts schon aus Kapazitätsgründen – so vermute ich, ich kann es ja nicht wissen – gar nicht durch die PKK sicherzustellen ist. Ein Instrument, das bei realistischer Betrachtung einer echten Kontrolle von außerhalb des Verfassungsschutzes faktisch entzogen ist, können wir nicht kritiklos hinnehmen, zumal es zugleich geeignet ist, die eigentlich zu schützende freiheitlich-demokratische Grundordnung gravierend infrage zu stellen. Wir sprechen uns daher gegen die nicht wirklich kontrollierbare Möglichkeit einer Bespitzelung und Manipulation auch von friedlichen Bürgerinnen und Bürgern durch solche Fake-Accounts aus. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Lüders, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu?

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Niels-Olaf Lüders BSW

Ja.

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Daniel Münschke

Bitte sehr, Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herzlichen Dank, Herr Lüders, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben vorhin dargelegt und davon gesprochen, dass die Opposition in der Parlamentarischen Kontrollkommission derzeit angemessen vertreten sei, und zwar durch die CDU. Nun hat die CDU zwölf Abgeordnete, ist also als kleinste Fraktion in diesen Landtag gewählt worden – und die andere der ursprünglichen Oppositionsfraktionen, die AfD, hat 30 Abgeordnete. Halten Sie es für angemessen, dass die Opposition durch die kleinste Fraktion in der PKK vertreten wird und nicht durch die Fraktion, die fast dreimal so viele Mitglieder hat?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Lüders, Sie können antworten. Bitte schön.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Dazu kann ich auf die letzte Plenarsitzung verweisen. Da haben wir ja Ihrem Antrag zugestimmt, dass der Einsetzungsbeschluss der PKK so geändert wird, dass die Opposition angemessen beteiligt wird, also auch Sie dort einen Platz finden können. (Vereinzelt Beifall AfD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielen Dank!) Ich war schon fast am Ende angelangt, aber den Schlusssatz will ich mir noch gönnen: Deswegen halten wir es für richtig, dass der Verfassungsschutz keine Fake-Accounts betreiben sollte. Und noch zum Schluss: Bundeskanzler Merz fordert ja im Moment Klarnamen in sozialen Medien. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall BSW und AfD) Ich frage mich, wie das mit den Fake-Accounts in Übereinstimmung zu bringen ist. Aber das bleibt wohl eine offene Frage. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die Aussprache wird der fraktionslose Abgeordnete von Ossowski fortsetzen. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon)

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André von Ossowski fraktionslos

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass ich in allen Redebeiträgen immer ein Befürworter unseres Verfassungsschutzes und für seine Stärkung bin. Das darf man sein; man kann auch anderer Meinung sein. Die heutige Frage der Fake-Accounts ist ein kleines Beispiel für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz ist an Recht und Gesetz gebunden – wie wir alle. So steht es im Gesetz; das ist auch selbstverständlich. (Zurufe von der AfD) Wenn wir Probleme haben und den Verfassungsschutz kontrollieren möchten, können wir die parlamentarischen Mittel nutzen, die Abgeordnete haben, zum Beispiel die Kleine Anfrage. Herr Hornauf hat es getan – Sie von der AfD haben es getan. Sie sind mit den Antworten nicht zufrieden. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Deswegen haben Sie Klage beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg erhoben, weil Sie bessere und genauere Auskünfte haben möchten. Das Verfassungsgericht wird darüber entscheiden. Die Fake-Accounts sind eine kleine Methode des Verfassungsschutzes, um seinen Aufgaben nach dem Verfassungsschutzgesetz gerecht zu werden. Der Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist oft gefallen. Damit sind übrigens auch Sie von der Opposition gemeint. Der Verfassungsschutz ist nicht gegen Sie, sondern auch für Sie da, (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) denn er sichert – schauen Sie doch einfach mal ins Gesetz! – die parlamentarische Arbeit der Opposition. (Lachen des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) 2026 41 Das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter von Ossowski, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu?

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André von Ossowski fraktionslos

Wenn Sie die Zeit stoppen, ja.

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Daniel Münschke

Wenn Sie es aufmerksam beobachtet haben, haben Sie gesehen, dass sie bereits gestoppt ist. – Der Abgeordnete Hohloch hat ebenfalls eine Zwischenfrage.

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André von Ossowski fraktionslos

Na gut.

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Daniel Münschke

Ich würde gern beide zusammen behandeln. Sie können dann sozusagen gesamtheitlich antworten. – Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, bitte schön.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Vielen Dank, Herr Kollege von Ossowski – auch ich betone das „von“. Sie sitzen ja nun in der Parlamentarischen Kontrollkommission …

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André von Ossowski fraktionslos

Nein! (Steeven Bretz [CDU]: Informiert sein!)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

… oder saßen dort drin. Es ist ja gängige Praxis, dass gerade diese Fake-Accounts dazu genutzt werden, krude Meinungsbilder im Social-Media-Bereich zu erzeugen, die wirklich sehr grenzwertig sind – anders kann ich es mir nicht erklären, denn so dumm, wie manche Leute da kommentieren, kann man nicht sein –, und zwar letztendlich, um Meinungen aus Leuten herauszupressen, die dann später Anzeigen bekommen. Halten Sie das für ein demokratisches Mittel, das angewandt werden kann oder angewandt werden sollte, um die Opposition in das Licht zu rücken, in dem Sie sie als Regierungspartei haben möchten?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Hohloch. Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege von Ossowski, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ja eben gesagt, wir sollten froh darüber sein, dass es den Verfassungsschutz gibt, weil er uns als Opposition ja auch schütze. Ich will mal ein Beispiel geben, wie der Verfassungsschutz mich, den er ja als Rechtsextremisten bezeichnet, schützt. Ich habe ein Auskunftsersuchen gestellt, weil ich wissen wollte, warum ich rechtsextrem bin. Ich kann es mir selbst nicht erklären. Ich habe dann die Antwort bekommen, dass für dieses Auskunftsersuchen keine Norm existiert. Das heißt also, der Verfassungsschutz diskreditiert jemanden und muss nicht öffentlich begründen, warum er ihn so einstuft. Nur weil ich Abgeordneter des Landtags bin, konnte ich Akteneinsicht nehmen. Als normalsterblicher Mensch, der nicht das Glück hat, hier unter diesen 88 Abgeordneten zu sitzen, (Lars Hünich [AfD]: Oh, 88!) hätte ich diese Möglichkeit wahrscheinlich nicht gehabt. (Uwe Adler [SPD]: Hat jeder! – Gegenrufe von der AfD)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, Ruhe bitte. Dennis Hohloch (AfD):* Und selbst aus den Akten ergibt sich ja keine Begründung, warum ich ein Rechtsextremist bin. (Lars Hünich [AfD]: Er hat „88“ gesagt – oh, oh!) Sind Sie der Meinung, der Verfassungsschutz schützt mich dadurch, dass er mich als Rechtsextremisten bezeichnet?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter von Ossowski, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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André von Ossowski fraktionslos

Offensichtlich haben Sie eine völlig falsche Vorstellung, wie der Verfassungsschutz die Fake-Accounts nutzt. Da werden keine kruden Meinungsbilder erzeugt. (Zurufe von der AfD: Nein!) Es ist ein kleiner Teil seiner Arbeit. Die Fake-Accounts dienen dazu, Bestrebungen in unserem Land – und zwar nicht nur von der AfD oder von Rechtsextremisten, sondern auch von elitären Bewegungen, von terroristischen Bewegungen, von möglichen islamistischen Bewegungen, Fundamentalisten, anderen Menschen, die verrückte Ideen haben, die wir uns gar nicht vorstellen können, die möglicherweise zu Straftaten führen können – zu erkennen. Sie schützen im Vorfeld, indem sie solche Straftaten möglicherweise verhindern. Ich muss Sie mal fragen: Wer geht auf diese Accounts überhaupt ein? Besser wäre ein IQ-Tester im Internet. Herr Hohloch, wenn der Verfassungsschutz einen Account hätte, würden Sie sicherlich gern mit ihm kommunizieren. Aber wer geht denn auf solche Fake-Accounts überhaupt ein? Sichern Sie doch bitte Ihre eigenen Daten im Internet. Das sind doch keine Accounts, die Sie auffordern, mit Ihnen zu kommunizieren, denen Sie antworten müssen und hinter denen jemand steht, der sich freut, etwas mit Ihnen zu tun zu haben. (Dennis Hohloch [AfD]: Das war doch gar nicht meine Frage!) Nein, so ist das nicht. Stattdessen: Man schaltet sich in Gespräche ein – ganz normal –, in wahrscheinlich ganz verrückte Accounts, die dahinter stehen. Sie sagen, Sie können sich nicht erklären, warum Sie ein Rechtsextremist sind. Viele Menschen haben Probleme, sich selbst etwas zu erklären. Ich manchmal auch: Wer bin ich? Und wann bin ich wer? (Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall AfD und SPD) Aber tatsächlich haben Sie recht: Die Bezeichnung alleine ist ja eine Einschätzung einer Behörde. Diese Bezeichnung kann man ja auch tatsächlich gerichtlich angreifen. Ich weiß nicht, ob Sie es getan haben oder ob Sie darauf Wert legen, das zu tun. Aber man kann das tun. Das hat jedoch mit den Fake-Accounts an sich erst einmal gar nichts zu tun. Es ist, wie gesagt, ein kleiner Ausschnitt aus der Arbeit des Verfassungsschutzes. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind hochqualifiziert. Sie arbeiten mit Entbehrungen, die wir nicht hinnehmen müssen. Sie und ihre Familien sind möglicherweise Anfeindungen ausgesetzt, weil man weiß, wo sie arbeiten; weil es kein Job ist, der so einfach ist. Sie können nicht alles tun, was wir machen. Sie können nicht ohne Weiteres verreisen, wie sie wollen. Also ganz ehrlich, man muss diese Arbeit auch entsprechend würdigen. (Lars Hünich [AfD]: Die Stasi – das waren auch arme Schweine, nicht wahr?) Und man muss natürlich auch sagen, sie stehen natürlich unter Weisung des Innenministeriums; das ist eine Behörde. Das war immer Ihre Kritik, dass man da eingreifen sollte. Aber ich möchte es wiederholen. Der Vorsitzende der PKK hat hier gesprochen, er gibt einmal im Jahr einen Bericht ab. Sie müssen damit zufrieden sein, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen nur von einem Teil des Parlaments, nämlich von der Parlamentarischen Kontrollkommission, untersucht werden. Ansonsten steht Ihnen das Mittel der Kleinen Anfrage zur Verfügung. Sie können möglicherweise auch nach unserer Verschlusssachenordnung – siehe Anlage 5 unserer Geschäftsordnung – entsprechend Einsicht in Unterlagen nehmen, mit einer entsprechenden Vergatterung. – So weit. Danke schön. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Mann, war das schwach!)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter von Ossowski, das war die Beantwortung der zwei Zwischenfragen. Jetzt gibt es den Wunsch nach zwei weiteren Fragen. Lassen Sie diese zu?

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André von Ossowski fraktionslos

Natürlich lasse ich die zu.

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Daniel Münschke

Gut, dann sammle ich diese Fragen auch. Als Erster hat sich der Abgeordnete Bretz gemeldet und hat jetzt das Wort. Bitte sehr.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Herr Kollege von Ossowski, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich wollte Ihr Meinungsbild zu folgendem Sachverhalt einholen. (Unmut bei der AfD) Und zwar ist der Sachverhalt folgender: In der ARD-Mediathek kann man im Quellennachweis nachlesen, warum die AfD gesichert rechtsextremistisch ist. In dem Artikel wird ausgeführt – ich frage Sie vor diesem Hintergrund, ob Sie die Argumentation nachvollziehen können; ich zitiere aus dem Artikel, den Sie unter tagesschau.de nachlesen können –: „Ein anderes Beispiel […]“ – warum die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – (Zurufe von der AfD: Frage!) „ist […] eine Aussage [… von] Dennis Hohloch.“ Dennis Hohloch ist dort namentlich genannt. „Er hatte bei einer AfD-Veranstaltung im August gesagt, Multikulti bedeute“ – ich zitiere Herrn Hohloch aus diesem Artikel – „‚Traditionsverlust,“ (Lena Kotré [AfD]: Richtig!) „Identitätsverlust,“ (Zurufe von der AfD: Ja!) „Verlust der Heimat,“ (Zurufe von der AfD: Ja!) „Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung‘.“ (Beifall AfD) 2026 43 Meine Frage an Sie, Herr Kollege von Ossowski: Können Sie nachvollziehen, dass jemand, der diese Begrifflichkeiten in einem Zusammenhang sagt, doch Zweifel an seinem Demokratieverständnis aufkommen lässt? (Beifall SPD sowie von der Regierungsbank)

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Daniel Münschke

Mir erscheint es angezeigt, darauf hinzuweisen, dass Zwischenfragen kurz und präzise zu formulieren sind. Herr Bretz, ich behalte mir vor, beim nächsten Mal dazwischenzugehen, auch wenn ich Sie jetzt habe aussprechen lassen. Ich weise aber darauf hin, dass ich bei Zwischenfragen zukünftig darauf achten werde, dass sie kurz und präzise an den Fragesteller gerichtet werden. – Herr Abgeordneter Hohloch, bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Gilt „zukünftig“ ab jetzt? (Vereinzelt Heiterkeit) Ich habe mir eine so schöne, barocke Einleitung zurechtgelegt, nachdem Herr Bretz so lang Zeit hatte. Herr Ossowski, erst einmal vielen Dank dafür, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben. Ich wiederhole sie. Meine Frage war: Inwieweit schützt mich der Verfassungsschutz als Oppositionspolitiker, indem er mich als rechtsextrem einstuft? Lassen Sie mich noch kurz eine Sache anmerken: Es ist schon erstaunlich, dass Sie sagen, dass wir unsere parlamentarische Kontrolle ausüben können, wenn, wie Sie sagen, durch die Geheimhaltungspflicht nur ein Teil der Abgeordneten die Kontrolle über die PKK ausüben kann, von der die AfD ja konsequent ausgeschlossen ist. Also kann offensichtlich die Kontrolle durch die Opposition nicht vollumfänglich ausgeführt werden. (Zuruf von Minister Robert Crumbach – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Erzählen Sie uns doch nicht so einen Blödsinn! – Gegenrufe)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, immer mit der Ruhe. Tief durchatmen, Herr Minister Crumbach. – Danke, Herr Hohloch. – Jetzt hat der Abgeordnete von Ossowski das Wort und sonst niemand. Bitte sehr.

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André von Ossowski fraktionslos

Ich freue mich erst einmal, dass der Tagesordnungspunkt Fake-Accounts zu einer solch grundsätzlichen Diskussion führt. Ich hatte es fast erwartet. Im Übrigen hat der Verfassungsschutz Sie als rechtsextremistische Bestrebung und Sie persönlich als rechtsextrem eingeschätzt – das sind die richtigen Bezeichnungen. Das ist eine Einschätzung des Verfassungsschutzes. (Lars Hünich [AfD]: Der weisungsgebunden ist!) Sie stammt nicht von mir. Sie können dagegen vorgehen. Sie fragen, ob er Sie damit schützt: Na, er bestraft Sie auch nicht. Er gibt eine Meinung über Sie und Ihr Handeln ab. Insofern wissen Sie dadurch vielleicht einfach, wo Sie stehen. (Gelächter bei der AfD) Wenn Sie vorher vielleicht nicht wussten, ob Sie sich finden oder nicht, haben Sie sich nun vielleicht gefunden – oder Sie wehren sich dagegen. Auf die Frage des Abgeordneten Bretz eingehend: Ja, die Ermittlungen zu der rechtsextremistischen Bestrebung sind eine Datensammlung, die in einer akribischen Arbeit des Verfassungsschutzes erfolgt ist. Ob die richtig gemacht wurde oder nicht, kann ich nicht einschätzen; dafür besitze ich nicht die Kompetenz. Denn das hat der Verfassungsschutz zu machen. Dafür gibt es Gerichte, die das überprüfen. Das ist in diesem Falle das Verwaltungsgericht, welches entsprechend prüft, ob die Ermittlung korrekt ist oder nicht. Noch einmal zu den Fake-Accounts: Das ist ein Thema, was hier eigentlich keiner besonderen Bedeutung unterliegt, denn Sie selber entscheiden, mit wem Sie im Internet kommunizieren und mit wem Sie sich auseinandersetzen. (Lars Hünich [AfD]: Sie wollen entscheiden, mit wem ich das darf und mit wem nicht! Sie schränken doch die Freiheit ein!) Viele Menschen haben sich im Internet schon um ihren Arbeitsplatz gebracht, indem sie nämlich während einer Krankschreibung den großen Fisch, den sie am Wochenende gefangen haben, gezeigt haben, womit sie ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt haben. Dasselbe tut man möglicherweise auch mit politischen Äußerungen, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht in Übereinstimmung zu bringen sind oder zumindest erst einmal Anlass geben, nachzufragen, was derjenige damit meint: Ist das vielleicht ein Mensch, der unsere Art zu leben infrage stellt? Das sind nicht immer Sie, sondern ich habe ja auch ganz andere im Auge, die das tun. Noch einmal: Die wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes ist, alle Phänomenbereiche – das ist genannt worden – zu kontrollieren. Angeblich ist er ausreichend besetzt; aus meiner Sicht könnten da ruhig noch ein paar Leute mehr arbeiten, um die Phänomenbereiche unter Kontrolle zu halten. Ich sage: Der Verfassungsschutz ist nicht nur für die AfD da. Das ist ja wie die Rolle einer persönlichen Zofe, die Sie dem Verfassungsschutz hier zuordnen. Das ist nicht Ihr Verfassungsschutz, sondern unser Verfassungsschutz. (Beifall SPD und CDU) Deshalb möchte ich mich bei den Mitarbeitern für ihre Arbeit bedanken. Ich komme zum Schluss. Das wird mein letzter Redebeitrag vor der Regierungsumbildung sein, deshalb darf ich an dieser Stelle – hoffentlich ohne Rüge vom Präsidenten – auch noch einmal den Ministern, die ich vielleicht nicht wiedersehen werde, für ihre gute Arbeit danken. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Daniel Münschke

Diese Wertung obliegt Ihnen. Ich halte es etwas neutraler und werde jetzt in der Aussprache dem Abgeordneten Hohloch das Wort geben, denn er hat eine Kurzintervention angemeldet. – Danach, Herr Minister Wilke, sind Sie an der Reihe. – Bitte sehr. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als Allererstes möchte ich sagen: Wenn die AfD ab 2029 hier regiert, wird dieser Verfassungsschutz aufs Minimum eingestampft, (Beifall AfD) denn wir brauchen keine Behörde, die auf die Opposition losgelassen wird. Herr Kollege von Ossowski, um auf Sie zu reagieren: Sie sagten, der Verfassungsschutz sei ja auch für uns da, für die Opposition. Also ich kann das nicht nachvollziehen. Ich werde von dieser Behörde als gesichert rechtsextrem eingestuft. Es gibt dafür keine Gründe, (Widerspruch von SPD und CDU) und ich bin sicherlich nicht dankbar dafür, dass dieser Geheimdienst auf mich losgelassen wird und mich damit „schützt“. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass ein Geheimdienst, der in den letzten Jahren massiv aufgestockt wurde, um im Internet teilweise Falschnachrichten und Fake News zu verbreiten, der unter anderem Quellen von seinen eigenen Fake-Accounts nimmt, sie im Antragsschreiben gegen die AfD in Münster vorgelegt hat und sie dann noch streichen musste, eine rechtsstaatliche Behörde ist, meine Damen und Herren. Das ist er mitnichten. (Minister Dr. Grimm: Beweise!) Dieser Verfassungsschutz schützt die Regierung und die Machthaber und nicht diesen Staat und auch nicht die Demokratie. (Beifall AfD) Ich finde es auch ein Stück weit bemerkenswert, Herr von Ossowski, wenn Sie sagen, man könne das ja gerichtlich angreifen. – Ja, selbstverständlich kann man das, wenn man sein Haus verkaufen möchte, sich zehn Jahre lang durch sämtliche Institutionen dieses Landes, durch Gerichte klagen möchte, um zum Schluss vielleicht gegen diesen Staat zu gewinnen, der mit Steuergeldern unendlich viele Ressourcen hat, um Andersdenkende kleinzukriegen. (Beifall AfD) Selbstverständlich werde ich nicht gerichtlich dagegen vorgehen. Wir werden das Ganze politisch lösen, indem die AfD dafür sorgt, dass es zukünftig keinen Geheimdienst mehr gibt, der gegen die Opposition vorgeht, sondern indem die Ressourcen des Staates dafür verwendet werden, wofür sie da sind: für die Bürger und zum Schluss der Menschen in unserem Land, mit einer ordentlichen Grenzsicherung, einer ordentlichen Abschiebepolitik und einem ordentlichen Bekämpfen von wirklichem Extremismus, wie Linksextremismus, aber auch Rechtsextremismus sowie islamistisch-religiösem Extremismus, meine Damen und Herren. Dafür ist der Staat da: unser Leben zu schützen, und nicht andere zu bekämpfen, weil sie „Gedankenverbrechen“ begehen. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Auf die Kurzintervention möchte der Abgeordnete von Ossowski antworten. Das kann er tun und erhält dafür jetzt das Wort.

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André von Ossowski fraktionslos

So viel Redezeit bekommt man ja nirgendwo. Vielen Dank, Herr Hohloch. – Ich sage es einmal anders: Wenn Sie sich dafür schämen, dass Sie als rechtsextrem eingestuft worden sind, dann können Sie das ja richtigstellen. In jedem Redebeitrag, den Sie hier im Parlament leisten, können Sie das tun. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Ganz ehrlich: Wenn ich unsere Verfassung richtig lese, ist es nicht verboten, rechts oder links bzw. rechtsextrem oder linksextrem zu sein. Das ist alles noch von unserem Grundgesetz gedeckt, sonst wäre natürlich eine andere Maßnahme zu ergreifen. Insofern: Wenn man sich in der Mitte oder an den Rändern – oder wo auch immer im Kreis – bewegt, was ist daran schlimm? Sie regen sich darüber auf, dass Sie vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist bezeichnet werden. Dafür ist der Rechtsweg gegeben. (Dennis Hohloch [AfD]: Sagen Sie mal, natürlich regt man sich darüber auf!) – Also, wie gesagt, Sie können das richtigstellen. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Meine Herren, damit setzen wir die Aussprache in der Reihenfolge fort, sodass der Minister des Innern und für Kommunales, Herr Wilke, jetzt das Wort erhält. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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René Wilke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, auf den ursprünglichen Kern der Debatte zurückzukommen, die wir hier führen, und will zunächst einmal klarmachen, dass das, was Sie hier behauptet haben, Frau Kotré und Herr Hohloch, in großen Teilen eine absolute Legende ist. Sie haben beschrieben, was diese Accounts, die übrigens „legendierte Accounts“ heißen, angeblich so tun. Das Spannende dabei ist, dass Sie eine Anfrage gestellt und, auch wenn Sie auf viele der Fragen 2026 45 keine Antworten bekommen haben, auf manche Fragen Antworten bekommen haben. (Lena Kotré [AfD]: Ja, eine einzige!) – Nein, Frau Kotré, und da helfe ich Ihnen jetzt gern auf die Sprünge. – Sie haben auch eine Antwort auf etwas bekommen, das Sie hier völlig anders dargestellt und behauptet haben. Sie haben nämlich zum Beispiel gefragt – Frage 9 in Ihrer Anfrage ist das –, ob denn diese Undercoveragenten, wie Sie sie nennen, zu Straftaten anstiften. Ich verkürze Ihre Frage einmal. Darauf haben Sie eine Antwort bekommen. Sie lautete wie folgt: „§ 6a des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes regelt die Begehung und insbesondere die engen Grenzen der Begehung von Straftaten abschließend. Die Aufforderung oder Anstiftung zu Straftaten ist danach ausgeschlossen.“ Sie behaupten hier etwas völlig anderes und ignorieren die Antwort, die Sie bekommen haben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ein anderes Beispiel: Sie suggerieren ja immer, dass der Verfassungsschutz derjenige sei, der irgendwie mit Maßnahmen gegen Sie vorgehe. Tatsächlich gibt es eine Gewaltenteilung in unserem Land, und auch dazu haben Sie eine Anfrage gestellt und gefragt, wie es denn mit der Informationsübermittlung läuft und wie die Ermittlungen geführt werden. – Zitat aus der Antwort: „Gemäß § 17 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes übermittelt die Verfassungsschutzbehörde den Staatsanwaltschaften und – vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis – der Polizei Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist.“ Das heißt, der Verfassungsschutz tut gar nicht das, was Sie ihm immer wieder unterstellen, sondern wenn er Erkenntnisse hat, die sachdienlich sind, um Straftaten zu vereiteln, werden sie wiederum an die Staatsanwaltschaft gegeben, und diese entscheidet dann, ob möglicherweise Exekutivmaßnahmen oder andere erforderlich sind. Ich komme im Verlauf meiner Ausführungen noch einmal darauf zurück.

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Daniel Münschke

Herr Minister, es gibt zwei Zwischenfragen. Lassen Sie …

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René Wilke

Nein. Wir haben jetzt viel in der Debatte gehört. Ich würde erst einmal versuchen, auf das einzugehen, was hier bisher schon stattgefunden hat.

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Daniel Münschke

Bitte sehr.

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René Wilke

Das ist insofern problematisch, als Sie einfach mal Dinge in den Raum werfen und dann auch noch von „Gedankenverbrechen“ und anderen Dingen sprechen, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun haben. Wahr ist doch: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf auch kein rechtsfreier Raum sein. (Beifall SPD) Wenn sich Menschen, die extremistische Bestrebungen verfolgen, die möglicherweise auch Anschläge planen, in irgendwelchen Hinterzimmern irgendwo treffen und diese Dinge planen und umzusetzen versuchen, ist es doch in unser aller Interesse, dass wir es bemerken, Erkenntnisse dazu haben und dagegen vorgehen. Die wenigsten werden sagen: Nein, das wollen wir lieber nicht wissen, da wollen wir blind sein, lasst die mal irgendwelche Pläne gegen dieses Land und irgendwelche Menschen machen; das wollen wir im Zweifel nicht wissen. – Aber im Internet sagen Sie: Lasst die mal in irgendwelchen verdeckten Gruppen bzw. Foren ihr Zeug machen und Anschläge planen, das wollen wir im Zweifel gar nicht wissen; schaltet mal diese Accounts ab. – Was ist denn das für eine Logik? Ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie ein Interesse daran haben können, dass wir diese Informationen nicht haben. (Vereinzelt Beifall SPD) Vielleicht auch zur Methodik – denn es läuft ja in der Regel folgendermaßen ab –: Extremisten gucken sich aus: Was sind potenzielle Anhänger? Was sind Menschen, die sie vielleicht anstiften können? Was sind Menschen, bei denen es Anknüpfungspunkte gibt, um sie vielleicht noch weiter zu beeinflussen? Das meiste, das in der Onlinewelt passiert, passiert zunächst einmal offen, und dann wird das, was eigentlich relevant ist, in verdeckte, geheime Gruppen übertragen und dort miteinander diskutiert und ausgefeilt. Genau in diese Räume müssen wir kommen, um zu wissen, was tatsächlich läuft. Dass das hilfreich ist, können wir hier einmal an drei praktischen Beispielen veranschaulichen: Es ist zum Beispiel so – ich habe jetzt einmal nur etwas aus dem Bereich des islamistischen Extremismus genommen, weil ich jetzt keine personifizierte Debatte mit Ihnen will –: Wir haben über diesen Weg Erkenntnisse von einer nordkaukasischen Szenegruppe gewonnen, Islamisten, die in solchen geheimen Gruppen Waffen und hohe Bargeldsummen gepostet und sich über Dinge ausgetauscht haben, die sie damit anstellen wollen. Hätten wir die legendierten Accounts nicht gehabt, hätten wir diese Menschen nicht daran hindern können; das war etwas, auf dem Exekutivmaßnahmen aufbauten. Ein weiteres Beispiel: Eine IS-Propagandagruppe hat gewaltverherrlichende Inhalte geteilt und sich dann in den Gruppen dazu ausgetauscht, wie es machbar wäre, Polizistinnen und Polizisten schwer zu verletzen oder zu töten. Diese Menschen konnten durch legendierte Accounts identifiziert werden. Die Strafverfolgungsbehörden wurden informiert, und daraufhin wurden gegen diese Menschen Exekutivmaßnahmen veranlasst. Es wurde damit also hoffentlich – womöglich – vereitelt, dass Menschen, Polizistinnen und Polizisten, zu Schaden kommen. Drittes Beispiel: Zwei Jugendliche planen einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen; einer von ihnen wohnt in Brandenburg. Auch dieser Plan wurde durch legendierte Accounts aufgedeckt, und so konnte dieser Anschlag verhindert werden. Deswegen sage ich: Das, was Sie hier eigentlich machen – formal auch noch falsch, denn Sie stellen hier einen Antrag, statt das Gesetz ändern zu wollen; das müssten Sie eigentlich machen, aber lassen wir das einmal beiseite –: (Lena Kotré [AfD]: Das müssten Sie doch machen! Das ist Ihre Aufgabe!) Sie wollen dafür sorgen, dass wir blind werden und dass wir nicht nur eine Hand, sondern sogar zwei Hände auf den Rücken geschnallt bekommen, wenn es darum geht, gegen solche Akteure vorzugehen. Das begründen Sie mit irgendwelchen vermeintlichen Gedankenverbrechen oder so etwas. Ich sage Ihnen einmal was: Wenn Sie in Ihren Gedanken nicht planen, diesen Staat umzustürzen, wenn Sie nicht planen, Menschen Schaden zuzufügen, wenn Sie nicht Waffen sammeln, um damit sonst etwas zu machen, brauchen Sie sich um Ihre Gedanken und auch um den Verfassungsschutz überhaupt keine Sorgen zu machen. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Warum bin ich denn drin?) Das ist es nämlich, weswegen ich beunruhigt bin, dass Sie so sehr darauf drängen, dass diese Accounts abgeschaltet werden. Anscheinend müssen Sie sich wirklich Sorgen machen und haben offenkundig Dinge zu verheimlichen. Wir jedenfalls werden immer dafür eintreten, dass wir auch dort Augen und Ohren haben, wo Menschen Dinge planen, die Schaden anrichten können, und dass wir das verhindern können, wo immer es möglich ist. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Herr Minister, Sie waren schon fertig. Alles gut, dann gibt es keine Zwischenfrage. – Aber es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Hornauf. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Sven Hornauf BSW

Herr Minister, ja, das ist das Problem. Sie haben es exakt beschrieben: Diese Behörde sucht sich ihre Ziele selbst aus, überwacht diese Ziele und gibt ihre Einschätzung dann weiter. Das Problem ist, dass die rechtsstaatliche Kontrolle eben erst danach einsetzt. Wenn ich an die jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zum Palästina-Kongress 2024 erinnern darf: Sämtliche dort ausgesprochenen Verbote, Untersagungen, Platzverweise und Einreiseverweigerungen sind auf Hinweise des Bundesamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz ergangen. Alle diese Maßnahmen sind von den Gerichten für rechtswidrig erklärt worden. Das Problem ist, sie haben trotzdem stattgefunden. Das ist das Problem beim Rechtsstaat. Deswegen funktioniert das nicht, und deswegen gehört diese Behörde abgeschafft. (Beifall BSW und AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Minister möchte antworten und kann dies jetzt tun. Bitte sehr.

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René Wilke

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich finde, was Sie gerade vorgetragen haben, ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass das System gut funktioniert. (Zurufe von der AfD) Es ist ein Beispiel dafür, dass es keine Allmacht in diesem Staat gibt. Der Verfassungsschutz hat überhaupt nicht die Macht, die Sie ihm zuschreiben. (Beifall SPD und CDU) Wenn etwas nicht standhält, wenn Gerichte zu der Auffassung kommen, dass es nicht hätte sein dürfen, wird es eben gekippt, und das ist auch gut und richtig so. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber es wurde vollzogen!) Der Unterschied ist nur: Sie wollen, dass wir blind werden, was die Möglichkeit betrifft, Dinge dieser Art überhaupt aufzudecken. Sie wollen, dass wir naiv werden. Sie wollen, dass wir ignorieren, dass es genau diese Strukturen gibt, dass es die kriminellen Netzwerke gibt, die genau dies in diesen geheimen Gruppen – natürlich nicht offen – machen. Und Sie wollen, dass wir darauf keinen Zugriff mehr haben, dies alles nicht wissen, nicht sehen und nicht dagegen vorgehen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber es wurde vollzogen!) Ich sage – und ich glaube, die meisten in diesem Hause sagen das –, mir ist es sehr viel lieber, dass wir das sehen, dass wir handlungsfähig sind, wenn wir so etwas sehen, und, ja, dass dann Gerichte diese Handlungen auch überprüfen und kippen können, wenn dabei etwas passiert ist, was so nicht hätte sein dürfen. So herum ist es doch allemal besser, als wenn wir uns blind machen gegen die Feinde der Demokratie und gegen Menschen, die versuchen, anderen Leid zuzufügen. Wie naiv muss man sein! (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Für die antrageinreichende Fraktion wird Frau Abgeordnete Kotré die Aussprache fortsetzen. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Herr Adler, ich glaube, Sie haben gedacht, Sie machen heute einen richtig großen Wurf. Sie fingen schon an mit Dingen, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Sie haben gesagt, wir würden in unserem Antrag zwei widerstreitende Aufforderungen formulieren: löschen oder verbieten. Eigentlich ist noch nicht einmal ein Transferleistung nötig, um zu sehen, dass das eine nach dem anderen kommt. Selbstverständlich werden bestehende Accounts gelöscht und alle weiteren verboten. Ich glaube, jedes Kind hätte 2026 47 darauf kommen können, hätte es über diesen Antrag einmal richtig nachgedacht. Wenn Sie uns vorhalten, es gebe die PKK, und da könne alles überprüft werden: Das ist ja der Punkt, und dazu haben wir heute schon viel gehört. Wir werden aus der PKK ausgeschlossen. Die Opposition ist in der PKK faktisch nicht mehr vertreten. (Beifall AfD) Im Moment ist sie noch durch die CDU vertreten, aber das hat sich ohnehin bald erledigt. Das ist das große Problem: Es ist einfach ein Regierungsgremium, das im Geheimen tagt und das keine Informationen diesbezüglich herausgeben will. (Beifall AfD) Wie können wir also irgendetwas überprüfen? Das ist Augenwischerei, was Sie hier betreiben. Sie sagen, dass es ungefähr 5 000 private Fake-Accounts gegeben hat. Das ist der große Unterschied: private Accounts oder staatliche Accounts, die aus staatlichen Ressourcen bezahlt werden und durch die die Demokratie eben delegitimiert wird. Das ist der große Punkt, der große Unterschied. Sie müssen zwischen privaten Fake-Accounts, wie sie vielleicht der eine oder andere hier selbst betreibt, und staatlich organisierter Meinungsmache unterscheiden. Das ist das große Problem. (Beifall AfD) Herr Genilke, Sie haben gesagt, dass es nach dem Verfassungsschutzgesetz möglich sei, an Kommunikationsbeziehungen teilzunehmen. Das ist alles richtig. Allerdings ist eine Kommunikationsbeziehung, an der man teilnimmt, eben kein Fake. (Beifall AfD) Ein Fake ist die staatliche Täuschung von Personen. Das ist eine Meinungsmache, und das ist vor allem auch eine Manipulation. Das ist einer Demokratie unwürdig, und das ist der große Unterschied. Was macht Sie von der CDU eigentlich so sicher, dass Sie nicht nach der AfD die Nächsten sind, die bespitzelt werden, die wegen ihrer Ansichten angegangen werden? Schauen Sie einmal in die sozialen Medien! Da sind Sie von der CDU beinahe genauso verfemt wie die AfD. Sie werden die Nächsten sein, die es betrifft. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Kotré, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu? Lena Kotré (AfD):* Ja, sehr gerne.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Hohloch, bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Die Frage wollte ich eigentlich dem Innenminister stellen, aber er war nicht in der Lage, die Frage zuzulassen. Deswegen frage ich Sie. (Zurufe von der SPD: Die Frage war zu spät!) Der Innenminister führte aus, dass sich unser Antrag erübrigt habe, wenn wir nichts zu verbergen hätten. Im Umkehrschluss heißt das also, wenn man nichts zu verbergen hat, braucht man im Landtag auch nicht für die bürgerlichen Freiheitsrechte einzutreten. Ist das nicht eigentlich eine Pervertierung des Freiheitsgedankens? Wie würden Sie das einschätzen? (Beifall AfD – Minister René Willke: Das habe ich doch nicht gesagt!)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Bitte schön. Lena Kotré (AfD):* Herr Hohloch, da gebe ich Ihnen absolut recht. Das ist eine Pervertierung des Freiheitsgedankens. (Beifall AfD) Wenn wir in den gesellschaftlichen Raum schauen, stellen wir also fest, wir müssen uns bespitzeln lassen, und der Staat hat dann jedes Recht, in die Kommunikation einzugreifen, uns zu überwachen und uns zu filmen, weil wir ja nichts zu verbergen haben. Das ist absolut pervers. Da kann ich Ihnen nur zustimmen. (Beifall AfD) Herr von Ossowski, Sie haben gesagt, wir seien nicht zufrieden mit den Antworten, die wir auf die Kleine Anfrage bekommen hätten. Wir haben keine Antworten bekommen. Wir haben eine einzige Antwort bekommen, und das ist die Antwort auf die Frage nach der Zahl der Fake-Accounts, die betrieben werden. Darüber hinaus wurde nichts beantwortet. (Zuruf von Minister René Willke) – Ich komme auch noch zu Ihnen, Herr Willke. Sie brauchen hier gar nicht reinzublöken. – Das steht auch dem entgegen, was Herr Willke hier eben gesagt hat. (Zurufe von der SPD) – Bleiben Sie einmal ganz ruhig, Herr Rüter. (Unruhe bei der SPD)

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Daniel Münschke

Immer mit der Ruhe. Frau Abgeordnete, ich nehme das einmal kurz zum Anlass und sage: Beruhigen wir uns! Wir atmen alle einmal ganz tief durch. – Jetzt hat die Abgeordnete Kotré das Wort. Ob es uns gefällt oder weniger gefällt, wir hören jetzt der Abgeordneten Kotré zu. – Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Herr von Ossowski, wenn Sie der Auffassung sind, dass diese Fake-Accounts besonders wichtig für die Terrorabwehr seien, schauen Sie sich doch einmal an, durch wen die wirklich relevanten Terroranschläge, die in der Vergangenheit geplant waren, aufgedeckt worden sind. Sie wurden nicht durch den deutschen Verfassungsschutz aufgedeckt, sondern es waren ausländische Geheimdienste, meistens sogar noch nicht einmal europäische Geheimdienste. Wir können wahrscheinlich an den Mossad oder an amerikanische Geheimdienste denken. Damit hat der VS mit seinen Fake-Accounts bei Facebook, X oder sonst wo überhaupt nichts zu tun. Sie sagen, dass man selbst darüber entscheidet, mit wem man kommuniziert. Spinnen wir diesen Gedanken einmal weiter und schauen nach Rheinland-Pfalz. Dort gibt es mittlerweile schon die Überlegung, dass Beamte mit beamtenrechtlichen Konsequenzen zu kämpfen haben sollen, wenn sie in privaten Gruppen beispielsweise nicht widersprechen, wenn jemand etwas Verfassungsfeindliches äußert. Wenn in diesen Accounts solche Dinge geäußert werden, muss man also aktiv widersprechen, um seine Existenz zu bewahren? Das ist absurd! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist DDR! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Ja, DDR. (Beifall AfD) Herr Wilke, Sie sind mit dem gleichen Anspruch wie Herr Adler an das Thema herangegangen. Sie wollten uns richtig vorführen und uns zeigen, dass wir im Prinzip zu blöd sind, um die Dinge richtig aufzuklären. Wir hätten die Frage gestellt, ob zu Straftaten angestiftet werde, und wir hätten die Antwort erhalten, das sei nach dem Gesetz ausgeschlossen. – Das ist kein klares Nein. Das ist einfach kein Nein! Wenn wir weiterlesen, sehen wir, dass die Landesregierung dazu gar nichts sagt, eben weil sie das geheim halten möchte. Schauen Sie sich die Anfrage im Ganzen und vor allem die Antwort im Ganzen an. Dann werden Sie das sehen. Sie stellen sich hin und sagen, das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Ja, wo gibt es überhaupt einen rechtsfreien Raum? Nirgendwo gibt es ihn. Trotzdem möchten wir nicht bespitzelt werden, und trotzdem möchten wir nicht von VS-Accounts oder von sonst etwas verfolgt werden. (Beifall AfD) Noch kurz zu Ihrer Bemerkung, wir hätten einen Antrag und keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Kleingeistiger geht es eigentlich gar nicht. Wenn wir einen Antrag vorlegen und der angenommen wird, dann ist es in Ihrer Verantwortung, an Ihrem Haus, das Gesetz dahin gehend zu ändern. (Beifall AfD) Das ist nicht nachvollziehbar. Sie sind kein Jurist; das weiß ich. Aber ich glaube, auch Sie hätten dahintersteigen können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Dazu liegt Ihnen der Antrag der AfD-Fraktion, „Verbot für sogenannte Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Medien“, auf Drucksache 8/2416 vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Nur gesunde Pflanzen liefern gesunde Lebensmittel – Zulassungsverfahren beim Bund müssen beschleunigt werden Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2412 Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Hoffmann den Antrag begründen. Bitte schön. Gordon Hoffmann (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das Sie, das uns alle jeden Tag betrifft, oftmals, ohne dass wir es wissen, ohne dass wir es direkt merken. Es geht um Pflanzenschutzmittel. In der Folge geht es dann auch um Lebensmittel und um unsere Ernährung, denn, meine Damen und Herren, nur gesunde Pflanzen liefern auch gesunde Lebensmittel. So einfach ist das. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist in der Landwirtschaft ein Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes und eine wesentliche Säule. Wie eigentlich in allen Bereichen in Deutschland und in Europa gelten auch hierbei sehr strenge Regeln. Mehrere Bundesbehörden prüfen immer sehr genau, ob ein Mittel sicher ist, sicher für die Menschen, sicher für die Tiere, sicher für die Natur, sicher für die Heimat. Meine Damen und Herren, das ist auch absolut richtig so. Nicht richtig ist es allerdings, wenn Zulassungsverfahren viel länger dauern als vorgesehen. Das EU-Recht sieht vor, dass ein Zulassungsverfahren maximal 12 Monate dauern darf; in Ausnahmefällen darf es auch einmal 18 Monate dauern. In der 2026 49 Praxis dauern diese Verfahren allerdings wesentlich länger, oftmals sogar drei bis vier Jahre. Was passiert dann eigentlich? Dann fallen oftmals bewährte Mittel weg, während die neuen, oftmals moderneren und umweltverträglicheren, noch nicht zugelassen sind und auf dem Markt nicht nachkommen. Somit entsteht eine Lücke, in der keine Pflanzenschutzmittel verfügbar sind. Besonders im Obst-, Gemüse- und Ölsaatenanbau kann das die Ertragssicherheit gefährden. Das ist wiederum ein Problem für uns alle. Denn dabei geht es nicht nur um die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe, für die ordentliche Erträge die Voraussetzung sind, um wirtschaftlich arbeiten zu können, sondern es geht auch um unsere Versorgung mit Lebensmitteln. Meine Damen und Herren, ich sage regelmäßig, sage es auch heute und werde nicht müde, es zu sagen: Wir haben Vertrauen in unsere Landwirte. (Beifall CDU und SPD) Wir haben Vertrauen in ihre Ausbildung, wir haben Vertrauen in das Fachwissen, in die Erfahrung. Deshalb haben wir auch das Vertrauen, dass die Bauern mit Pflanzenschutzmitteln verantwortungsvoll umgehen. Es ist eben nicht so, wie manchmal aus einer gewissen ideologischen Ecke heraus kolportiert wird, dass die Landwirte die Pflanzenschutzmittel „heraushauen“, als gäbe es kein Morgen. Vielmehr setzen unsere Bauern die Pflanzenschutzmittel gezielt dort ein, wo es nötig ist, sie tun dies auch nur in dem Umfang, in dem es nötig ist, und das aus mehreren Beweggründen. Eine praktische Sache: Man merkt es immer zuerst zwischen Daumen und Zeigefinger: Pflanzenschutzmittel sind außerordentlich teuer, und kein Landwirt hat Bock, mehr auszugeben, als er muss. Zum anderen hat niemand ein größeres Interesse daran, dass wir die Böden gesund halten, dass wir das Wasser sauber halten und dass wir ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen, als unsere Landwirte selbst. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Denn sie wollen ja auch in Zukunft von ihrem Land leben und können nicht einfach woanders hingehen. Sie wollen langfristig und nachhaltig von und mit ihrem Boden leben. Deshalb heißt moderne Landwirtschaft auch nicht, einfach nur mehr Mittel auszubringen; sie bedeutet vielmehr präzisen Einsatz, bessere Technik, digitale Unterstützung, geringere Aufwandmengen. Solche modernen Lösungen helfen, Erträge zu sichern und gleichzeitig Ressourcen zu schonen. Bei alldem sollten wir nicht vergessen, dass Ernährung unser grundlegendstes Bedürfnis ist. Bevor wir am Ende über Luxusfragen sprechen, muss das Elementare gesichert sein. Das ist die Ernährung. Essen steht an erster Stelle, nicht nur bei mir. (Vereinzelt Heiterkeit) Weil das so wichtig ist, wollen wir erstens, dass Brandenburg dieses Thema auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz setzt, mit dem klaren Ziel, gemeinsam mit den anderen Ländern Druck zu machen. Denn so, wie es jetzt läuft, kann es nicht bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Zweitens geht es um konkrete strukturelle Verbesserungen auf Bundesebene. Wenn Verfahren drei oder vier Jahre dauern, liegt das ja nicht an fehlendem gutem Willen. Vielmehr liegt es an zu langen Abläufen, an Abstimmungsprozessen und an personellen Engpässen. Deshalb fordern wir mehr fachliche Kapazitäten bei den beteiligten Bundesbehörden, klarere Abläufe, verbindliche Entscheidungsfristen. Für die Beschleunigung, die sich daraus ergibt, brauchen wir keine Absenkung der Standards, sondern einfach eine bessere Organisation. Drittens geht es auch um Vertrauen in Wissenschaft und um Transparenz. Zulassungsentscheidungen dürfen weder politisch motiviert noch ideologisch aufgeladen, sondern müssen wissenschaftsbasiert sein. Ich sage es klar: Wir stehen genauso wie die Landwirte zu hohen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards; aber wir stehen eben auch zu abgestimmten europäischen Verfahren. Wenn Europa einen Rahmen vorgibt, dann sollte Deutschland nicht durch zusätzliche Hürden nationale Sonderwege beschreiten, die am Ende unsere Betriebe strukturell benachteiligen. Viertens richtet sich unser Blick auch nach Europa. Seit 2019 ist kein neuer Wirkstoff mehr genehmigt worden. Das, meine Damen und Herren, ist kein Innovationsmotor, das ist Innovationsstau. Deshalb wollen wir, dass sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene stärker für risikobasierte und innovationsfreundlichere Verfahren einsetzt. – Was heißt „risikobasiert“? Das heißt, wir wollen nicht pauschal verbieten, sondern differenziert bewerten. Dort, wo es keine praktikable Alternative gibt, muss die bestehende europäische Ausnahmeregelung genutzt werden, um bewährte Wirkstoffe zu erhalten. Verantwortung vor diesem Hintergrund heißt, realistische Übergänge zu schaffen und keine Lücken entstehen zu lassen. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, das sind aus unserer Sicht die Dinge, die unsere Bauern brauchen, wenn wir über Pflanzenschutz reden, das sind die Dinge, die unsere Bauern brauchen, damit sie auch in Zukunft das tun können, wofür sie brennen: hinausgehen, ihre Äcker bewirtschaften und uns alle mit gesunden Lebensmitteln versorgen. Wir wollen unsere Bauern mit diesem Antrag dabei unterstützen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Bevor wir in der Aussprache fortfahren, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Besucherinnen und Besucher der Evangelischen Freikirchlichen Gemeinde Spandau sowie Mitglieder des Rotary Clubs Prenzlau, die auf Einladung von Frau Ministerin Mittelstädt hier sind, herzlich bei uns im Landtag zu begrüßen. Haben Sie viel Spaß bei der Debatte. (Allgemeiner Beifall) In der Aussprache erhält der Abgeordnete Jank für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Fabian Jank AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die deutschen Landwirte produzieren Lebensmittel höchster Qualität. Das gilt sowohl für Biolandwirte als auch für konventionelle Betriebe. Mir selbst erklärte neulich der Betreiber eines Bioladens, dass man in keinem Land der Welt so bedenkenlos konventionell essen kann wie bei uns in Deutschland. Da müssten doch die deutschen Agrarprodukte die meistgefragten der Welt sein, oder? Tatsächlich drehen sich ernährungspolitische Diskussionen grüner Prägung jedoch vorrangig um „bio“ oder „vegan“. Den einfachen Landwirt hat man bei dieser Betrachtung aus den Augen verloren. Zu selbstverständlich scheinen die vollen Teller seit den 50er-Jahren zu sein. (Lars Hünich [AfD]: Manche Teller waren zu voll!) Über Jahrzehnte haben wir uns vom Landleben entfremdet. Kinder und Jugendliche können kaum den Unterschied zwischen den Hauptgetreidearten benennen, Landwirte werden pauschal als subventionierte Umweltsünder abgetan, und der Pflanzenschutz wird verteufelt. Damit sind wir auch schon beim Antrag. Die Zulassung und Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sind essenziell. Sie sind ein Kostenfaktor, wenn es darum geht, zu Weltmarktpreisen produzieren zu müssen. 130 Euro pro Tonne Futterroggen gibt es aktuell für unsere Brandenburger Landwirte. Denselben Preis bekommt auch ein Landwirt aus Polen, wenn er hier verkauft. Der produziert jedoch nicht nur mit polnischen Lohnkosten und Sozialstandards, nein, der darf auch noch chemische Mittel zur Bekämpfung von Pilzen, Schadinsekten oder Unkräutern einsetzen, die hier oftmals längst verboten sind. (Vereinzelt Beifall AfD) Dieser polnische Landwirt hat de facto einen doppelten Vorteil bei gleichen Einnahmen und geringen Kosten. Das nennt man dann Chancengleichheit im europäischen Rahmen. (Beifall AfD) Seit Bestehen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, kurz GAP, geht es nur darum, Lebensmittel günstig anzubieten. Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe hat sich in Deutschland seit 1950 um 80 % reduziert. Der Kapitalbedarf der Landwirtschaft liegt bei 600 000 Euro pro Arbeitskraft und damit über dem der Industrie mit 340 000 Euro. Die Verschuldung der heimischen Landwirtschaft liegt bei 2 700 Euro pro Hektar. Und das Thünen-Institut hat prognostiziert, dass bis zu 16 % Gewinnverlust bis zum Jahr 2032 für den durchschnittlichen Landwirt hier in Deutschland zu erwarten sind. Wir sehen anhand dieser Beispiele, dass die EU kein Schutzraum für unsere deutschen Landwirte ist. Von der EU kommt kaum etwas, außer der steten Erweiterung bürokratischer Auflagen, wie zum Beispiel die in diesem Jahr in Kraft getretene EU-Verordnung über Aufzeichnungspflichten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Diese Verordnung sieht vor, dass ein Landwirt den Code für die Kulturpflanze, die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels, die Lage und Größe der Fläche, teilweise sogar die Uhrzeit der Ausbringung und das Entwicklungsstadium der Pflanze aufschreiben und 30 Tage danach in elektronischer Form vorrätig haben muss. Die in der neuen Verordnung zusätzlich geforderten Informationen sind ohnehin bei allen Betrieben vorhanden, falls es aus irgendeinem Grund zu behördlichen Kontrollen kommen sollte. Warum die jetzt vorsorglich maschinenlesbar zusammengestellt werden sollen, wissen sicherlich die in Brüssel allgegenwärtigen Lobbyisten am besten. Der Bereich des Pflanzenschutzes ist in Deutschland gut überwacht, und Landwirte sind verpflichtet, zu dokumentieren, auf welchen Flächen zu welcher Kultur welches Mittel ausgebracht wird. Darüber hinaus sind die Pflanzenschutzspritzen alle drei Jahre vom TÜV zu prüfen, und Anwender müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Die zugelassenen Mittel sind zudem sorgfältig geprüft. Bei all diesen Entwicklungen, die wir den Altparteien und ihrer Auslieferung unserer Bauern an die EU zu verdanken haben, gilt für uns, den heimischen Erzeugern den Rücken zu stärken. Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die Chancengleichheit unserer Bauern im EU-Rahmen zu verbessern. Wir werden uns der Umsetzung nicht in den Weg stellen. – Danke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Funke erhält das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD)

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Johannes Funke SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste im Plenarsaal! Dieser Landtag hat sich schon in mehreren Wahlperioden intensiv mit dem Thema Pflanzenschutzmittel beschäftigt. Die Befassungen hier standen stets in einem negativen Kontext. Ich sehe heute noch Kolleginnen und Kollegen vor mir, die in Sachen Pflanzenschutz am liebsten alles verboten hätten, aber am Ende nichts Zukunftsweisendes auf den Weg gebracht haben – so klar will ich das heute einschätzen. Auch wenn wir uns hier stark im Bundesrecht bewegen, sehe ich jetzt den Punkt erreicht, an dem sich auch die Bundesländer deutlich stärker engagieren müssen. Wir in der SPD haben gerade erst ein sehr gutes Fachgespräch dazu durchgeführt. Wir wollen diesen Schwung mitnehmen und jetzt auch beim Pflanzenschutz die richtigen Weichen stellen. Das klare Fazit unseres Fachgespräches war, dass Innovationen bei uns viel zu lange dauern. Diese Zeit haben wir nicht. (Beifall SPD und CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, SPD und CDU haben Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, der die aktuelle Situation fachlich – wie ich finde – gut erklärt und die zu lösenden Herausforderungen präzise herausarbeitet: Ein Pflanzenschutzmittel durchläuft ein Zulassungsverfahren bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, danach folgt die nationale Ebene. In Deutschland sind das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius Kühn-Institut sowie das Umweltbundesamt. Sie ahnen schon: Das dauert. Bis all diese Institutionen mit den sehr ausdifferenzierten Einvernehmens- und Benehmensregelungen zu einem Ergebnis kommen, kann es schon mal – das haben auch meine Vorredner gesagt – vier lange Jahre dauern, bis ein neues Präparat die Zulassung durchlaufen hat und auf 2026 51 den Markt kommt – statt einem Jahr, wie gesetzlich vorgeschrieben. Warum ist das ein Problem? Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Nehmen wir das kleine Insekt namens Zikade, das wie eine zu klein geratene Heuschrecke daherkommt. Niemand soll sich wundern: Die Zikade wartet nicht auf deutsche und europäische Zulassungsbehörden. Dieses kleine Insekt kann sich explosionsartig vermehren; und der Klimawandel hilft noch dabei, den Weg vom Bodensee bis zum Oderbruch in Brandenburg in kürzester Zeit zu überwinden. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der Ernst der Lage ist: In kürzester Zeit können ganze Ernten vernichtet werden, ob Zuckerrüben, Kartoffeln, Gemüse – alles kaputt in kürzester Zeit, und nichts ist mehr zu gebrauchen. Es gibt natürlich noch viele andere Schaderreger, und genau deswegen brauchen wir Pflanzenschutzmittel, die sich an die aktuellen Bedarfe möglichst genau anpassen lassen und dann aber auch schnell verfügbar sind. Darum geht es – nicht mehr und nicht weniger. Verehrte Damen und Herren, es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung die Beschleunigung der Zulassungsverfahren im Koalitionsvertrag verankert hat. Gut ist auch, dass es im Bund inzwischen eine Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung gibt. Was jedoch eindeutig fehlt, ist ein stärkeres Engagement der Länder – das gilt auch für Brandenburg. Genau diese Lücke wollen wir, SPD und CDU, heute schließen. Es muss schneller gehen. Es darf nicht so viel blockiert werden. Es muss transparenter werden. Die Entscheidungen müssen stärker auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und dürfen nicht zu einem europäischen Durcheinander führen, bei dem das eine EU-Land etwas darf, das benachbarte Land nicht, und hinterher keiner versteht, warum das so ist. Dazu dient der heutige Antrag, für den ich an dieser Stelle schon um Zustimmung bitte. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus aktuellem Anlass möchte ich noch etwas zum Einsatz von Glyphosat sagen: Wie Sie sicherlich wissen, hat US-Präsident Donald Trump erst kürzlich eine Verordnung unterschrieben, in der Glyphosat als „entscheidend für die nationale Sicherheit und die Lebensmittelsicherheit der USA“ eingestuft wurde. Ich sage dazu: Soll jeder machen, wie er kann und möchte. Man muss aber gerade bei den USA im Hinblick auf die Nahrungsmittelkette genau hinter die Kulissen schauen. Ob Sojabohnen, Mais, Raps, Luzerne oder Zuckerrüben – die Amerikaner arbeiten sehr stark mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, denen der Unkrautvernichter Glyphosat nichts anhaben kann. Roundup Ready nennt sich dieses Verfahren. Die Pflanzen sind gegen dieses Totalherbizid immun. Das wiederum verschafft den Amerikanern, und nicht nur ihnen, einen enormen Kostenvorteil bei der Erzeugung von Ackerfrüchten, mit dem wir in Brandenburg und Europa schlicht und ergreifend nicht mithalten können, und – das ist mir ganz wichtig – wir wollen da auch gar nicht mithalten. Das unterstreicht aber ganz deutlich, dass unsere Landwirtschaft, deren Produkte auch nur zu Weltmarktpreisen bezahlt werden, einen finanziellen Ausgleich verdient hat. Das haben wir bereits im letzten Plenum, nach der Grünen Woche, sehr gut herausgestellt, und das habe ich in der letzten Woche bei der Jahresversammlung des Bauernbundes noch einmal ganz deutlich gesagt, auch wenn das dort nicht jeder hören wollte: Bei uns muss jeder Hektar nach guter fachlicher Praxis und nach europäischen Spielregeln bewirtschaftet werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob ein Hektar von einem Groß- oder Kleinbetrieb bewirtschaftet wird. Ein Hektar bleibt ein Hektar. – Ich werde nicht müde, das zu sagen, weil viele der heute im Saal Anwesenden demnächst zu Gesprächen über die Gemeinsame Agrarpolitik und den Mehrjährigen Finanzrahmen in Brüssel sein werden: Bitte denken Sie daran, diesen Aspekt mitzunehmen. Unsere Richtung muss hier ganz klar sein. (Beifall SPD und CDU) Verehrte Damen und Herren, hier schließt sich nun der Kreis. Heute wollen wir als Landtag unsere Landesregierung auffordern, das Thema Pflanzenschutz innovativ, ökologisch, ökonomisch und nicht zuletzt im Sinne des Gesundheitsschutzes der Anwender in die Zukunft zu führen. Klar ist: Wir wollen weniger Pflanzenschutzmittel ausbringen. Damit ist aber auch klar: Dafür brauchen wir noch bessere Mittel, die noch zielgenauer eingesetzt werden können. Nur so lösen wir das Problem. Mit Verboten kommen wir hier keinen Schritt weiter. Zum Abschluss will ich Ihnen noch etwas zeigen. (Der Abgeordnete hält einen Stapel Papiere hoch.) Das ist die Liste – 350 Seiten lang – der Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland im ökologischen Landbau zugelassen sind. Das kann auch nicht die Lösung sein. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Eine Kurzintervention des Abgeordneten Hünich von der AfD-Fraktion wurde angezeigt. Herr Hünich, Sie haben das Wort. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Herr Funke wundert sich jetzt garantiert, warum ich nach vorn komme. Wir sind bei den Pflanzenschutzmitteln unter Umständen auf einer Linie. Überhaupt kein Thema, da sind wir dabei. Ich will nur, weil Sie das Thema Amerika angesprochen und angemerkt haben, dass wir einen Ausgleich brauchen, sagen: Um Gottes willen, hören Sie auf damit. – Wir haben uns schon öfter verständigt. Lasst uns doch bitte endlich sagen: Wir in Deutschland haben für die Landwirte, für unsere Lebensmittel, für unsere Erzeugung deutsche Standards. Doch dann müssen sie für alle gelten! Dann können wir nichts aus Amerika holen! Wir müssen uns nicht abschotten, aber wir müssen durchaus sagen: Deutsche Standards gelten für alle, auch für die Leute, die hierher exportieren. – Das ist das Entscheidende. (Beifall AfD) Was die in Amerika machen, kann uns wurscht sein. Was die in Russland machen, kann uns wurscht sein. Wenn wir sagen, dass wir keine Käfighaltung wollen, dürfen nirgendwoher Käfighaltungseier kommen. Im Großverbraucherkontext nehmen wir es aber hin. Hätten Sie gestern mal die Sendung im RBB angesehen – da ging es um die Ernährungswirtschaft. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was? Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?!) Wir brauchen unter Umständen ein neues Konzept. (Steeven Bretz [CDU]: Da muss nachgearbeitet werden!) Ich bin ja bei Ihnen: Wenn die Amerikaner tonnenweise Glyphosat auskippen, ist das deren Problem; zugleich ist es unter Umständen ein Wettbewerbsvorteil. Aber lasst uns hier doch endlich einmal anfangen, darüber nachzudenken, das Konzept für uns zu ändern. (Beifall AfD – Zurufe der Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] und Dennis Hohloch [AfD])

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Funke möchte nicht erwidern. (Steeven Bretz [CDU] an die AfD-Fraktion gerichtet: Sind Sie ideologisch gefährdet?! – Heiterkeit – Gegenrufe von der AfD) Wir setzen die Aussprache fort. Der Abgeordnete Lehmann erhält für die BSW-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Steeven Bretz [CDU] an die AfD-Fraktion gerichtet: Ich empfehle Ihnen einen Exorzismus! – Heiterkeit)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe) Herr Bretz! Liebe Freunde der angewandten Agrochemie! (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) In der Debatte wurde bereits viel Richtiges gesagt. Tatsächlich sind die langen Zulassungszeiten für Pflanzenschutzmittel im Acker- und Obstbau ein echtes Problem. Es fallen mehr Mittel weg, als neue auf den Markt kommen. Gerade im Vorjahr ist mit Flufenacet ein hocheffizientes Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern ohne vergleichbaren Ersatz gestrichen worden. Auch der Rückgang der Anbaufläche von Winterraps in Brandenburg von rund 130 000 Hektar im Jahr 2013 auf zuletzt nur noch rund 90 000 Hektar ist im Wesentlichen auf das Verbot von Neonikotinoid-Beizen zurückzuführen. In der Tat ist also eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren dringend angezeigt. Dass es dazu eines solchen Antrags bedarf, muss aber bezweifelt werden. Ich bin weit davon entfernt, die Aktivitäten oder die Inaktivität der Bundesregierung zu verteidigen, aber schon im Dezember hat das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolge mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Zur gleichen Zeit hat die EU-Kommission zeitlich unbefristete Zulassungen vieler Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat vorgeschlagen. Mit diesem Antrag nicken Sie also lediglich ab, was auf anderer Ebene längst beschlossen ist, und das ist sicherlich nicht Aufgabe des Parlaments. (Beifall BSW) Es ist auch nicht Aufgabe des Parlaments, Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnungen der AMK zu setzen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der Pflanzenschutz ist immer von zwei Seiten zu betrachten: Einerseits sichern Pflanzenschutzmittel unzweifelhaft Ernten und sind nicht ersetzbar; sie sind höchstens reduzierbar. Andererseits darf man den Mitteln der Industrie auch nicht blind vertrauen. Dass das brandenburgische Schattenkabinett der Industrie durchaus vertraut, zeigt dieser Antrag, mit dem Sie die Kernforderungen des Industrieverbands Agrar, dem Wirtschaftsverband der deutschen Agrarchemie, übernommen haben – was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Ein spezielles Wort stimmt uns in diesem Zusammenhang aber nachdenklich. Das Wort heißt „innovationsfreundlich“. Innovation hört sich immer gut an; dieses Wort haben wir jetzt in der Debatte auch schon mehrfach gehört. Welche Wirkstoffe Sie aber als innovativ bezeichnen würden, sagen Sie uns in Ihrem Antrag nicht. Die Wirtschaft verweist unter dem Stichwort „Innovation“ zum Beispiel auf die umstrittenen sogenannten neuen genomischen Techniken. Frau Mittelstädt hat sich diesbezüglich sehr deutlich für eine Deregulierung der Gentechnikregelungen der EU ausgesprochen, die dann auch Ende Dezember erfolgt ist. Welche Innovationen gibt es denn auf dem Pflanzenschutzmittelmarkt? Da sind zum Beispiel sogenannte RNA-Pflanzenschutzmittel zu nennen. Schadorganismen werden dabei mit einer gezielt gestalteten doppelsträngigen RNA besprüht, die eine spezifische RNA-Interferenz auslöst, die Synthese von Proteinen blockiert und den Schadorganismus tötet. Wirkstoffe mit RNA-Technologie gelten in der Branche als Alternative zu klassischen chemisch-synthetischen Wirkstoffen. Die Industrie bezeichnet diese Wirkstoffe sogar euphemistisch als biologisch. In den USA wurden bereits erste Pflanzenschutzmittel auf Basis von RNA zugelassen. Die Studienlage erscheint uns bei diesen Wirkstoffen allerdings noch völlig unzureichend. Es gibt erhebliche Zweifel und Unsicherheiten bei der Bewertung. Innovationsfreundliche Genehmigungsverfahren und die Beschleunigung von Zulassungsverfahren haben wir bei den Coronaimpfstoffen erlebt – mit den bekannten Auswirkungen, über die wir heute noch sprechen werden. Was fehlt in dem Antrag? Wir hätten uns eine klare Kritik am bürokratischen Aufwuchs für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln gewünscht, wie von Herrn Jank bereits dargestellt, nämlich an der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen umfassenden Aufzeichnungspflicht beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. 2026 53 Lassen Sie mich abschließend auf einen Aspekt hinweisen, der uns in dieser Debatte auch nicht egal sein darf, nämlich die Landwirte, die von den negativen Auswirkungen des jahrelangen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind. Seit 2012 ist Parkinson in Frankreich als Berufskrankheit in der Landwirtschaft anerkannt. Zwölf Jahre mussten die Betroffenen in Deutschland dafür kämpfen; erst seit 2024 können sie bei der Berufsgenossenschaft Leistungen wie Heilbehandlung und Rente beantragen. Diese Risiken dürfen bei aller Innovationsfreude nicht ausgeblendet werden. In der Gesamtschau: Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Mittelstädt, sprechen. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne und im digitalen Bereich! Der Schutz der Pflanzengesundheit mit allen seinen Maßnahmen, von ausgewogener Fruchtfolge und standortangepasster Sortenwahl über mechanische Maßnahmen der Bodenbearbeitung bis hin zum Einsatz von chemisch-synthetischen, aber auch von biologischen Präparaten, ist in unserer modernen Landwirtschaft schon fester Bestandteil professioneller ackerbaulicher Praxis. Die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe sichert Erträge und Qualität. Bekämpfungslücken erhöhen leider Gottes Risiken für den wirtschaftlichen Anbau unterschiedlicher Kulturen und werden auch insbesondere für die Gartenbaukulturen zunehmend zum Problem. Mit der EU-Verordnung 1107/2009 sind seit 2011 die Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen und -mitteln innerhalb der Europäischen Union geregelt. Der Grundsatz: Wirkstoffe werden auf EU-Ebene zugelassen, Pflanzenschutzmittel auf Bundesebene. Ziel dieser Regelung war eine Harmonisierung der Bedingungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU unter Beachtung strengster Schutzregelungen für Mensch, Tier und Umwelt. Diese Harmonisierung fand aber leider Gottes in den 15 Jahren seit dem Inkrafttreten der Verordnung nie statt. Im Ergebnis zeigen sich Probleme durch den zunehmenden Wirkstoffverlust und daraus resultierende Bekämpfungslücken – vor allen Dingen bei Kulturen mit geringerem Anbauumfang – und auch Lücken im Resistenzmanagement bei Ackerbaukulturen. Die viel zu komplizierten Bewertungssysteme und deutlich zu langwierige und nicht ausreichend koordinierte Zulassungsverfahren sind die Ursachen. Die Folgen sind – das haben wir schon gehört – Wettbewerbsnachteile wegen der – im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten – in Deutschland fehlenden Pflanzenschutzmittel. Wenn wir dem heute nicht konsequent entgegenarbeiten, drohen in Zukunft ein Verlust weiterer Wertschöpfungsketten und stärkere Importabhängigkeiten. An der Stelle sei deutlich gesagt, dass gerade der Obst- und Gemüseanbau in Brandenburg und Deutschland auf der Kippe steht. Sogar die Aufgabe unwiederbringlicher Anbaustandorte ist zu befürchten. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Die EU-Kommission und der Bund haben nachgezogen. Auf EU-Ebene gibt es ein Omnibus-Paket. Auch soll die Zulassung gerade von biologischen Verfahren – insbesondere mit mRNA oder Peptidverbindungen, wie von Herrn Lehmann angesprochen – und von Low-Risk-Mitteln beschleunigt werden. Zudem geht es um eine Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln, die unter das Pflanzenschutzgesetz fallen. Diese Vereinfachungen sind toll, reichen aber nicht aus, weil sie nur punktuell zu Verbesserungen führen. Dringend notwendige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung der zonalen Zulassungsverfahren, eine wissenschaftliche, risikobasierte Wirkstoffgenehmigung und klare Regelungen für Alternativen zu den jährlich immer wieder notwendigen Notfallzulassungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL – arbeitet zurzeit am Abbau der Bürokratie bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Im Fokus steht hier der Abbau des Rückstands bei der Bearbeitung ausstehender Zulassungen durch Verfahrensänderungen. Erste Erfolge gibt es, aber es gibt nach wie vor Verfristungen. Es bringt zudem nichts, wenn bei Verfahren die Verfristungen abgearbeitet werden, aber die Wirkstoffe immer noch nicht im Handel sind. Natürlich werden wir uns auf der Frühjahrs-AMK dafür einsetzen, dass seitens des Bundes über die ersten Ergebnisse berichtet wird. Wir werden dann nachsteuern müssen, damit die jetzt vorhandenen Wirkstofflücken geschlossen werden. (Beifall SPD und CDU) Ich empfehle, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung über den Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2412 ein. Der Titel lautet: „Nur gesunde Pflanzen liefern gesunde Lebensmittel – Zulassungsverfahren beim Bund müssen beschleunigt werden“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen. (Zuruf: Einstimmig!) – Einstimmig. Danke sehr; das ist absolut korrekt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Strukturelle Finanzprobleme des Landes angehen: Verbeamtungen in nichthoheitlichen Aufgaben stoppen, Versorgungsfonds wieder ausstatten! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2344 (Neudruck) Die Aussprache beginnt für die antragseinreichende Fraktion der Abgeordnete Galau. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Liebe Gäste!“ leider nicht mehr, aber vielleicht noch am Livestream. Wir beraten mit diesem Antrag heute über eine strukturelle Weichenstellung für die finanzielle Zukunft unseres Landes. Brandenburg steht vor erheblichen haushaltspolitischen Herausforderungen: steigende Personalausgaben, wachsende Pensionslasten, Investitionsbedarfe in Milliardenhöhe, eine angespannte kommunale Finanzlage und gleichzeitig begrenzte Spielräume auf der Einnahmenseite. In dieser Situation dürfen wir keine Entscheidungen treffen, die die strukturellen Lasten weiter vergrößern, ohne sie gegenfinanziert zu haben. Genau darum geht es heute: Verbeamtung mit Augenmaß, Rückkehr zur Funktion, keine Verbeamtung als Gewohnheit. Wir stellen klar: Hoheitliche Kernaufgaben des Staates – Polizei, Justiz, bestimmte Kontroll- und Aufsichtsfunktionen – sind selbstverständlich beamtenrechtlich zu organisieren. Da geht es um staatliche Autorität, Unabhängigkeit und besondere Treuepflichten. Aber: Die Ausweitung der Verbeamtung auf Aufgaben, die nicht hoheitlich geprägt sind, verschärft ein strukturelles Problem. Beamtenverhältnisse erzeugen langfristig Pensionsverpflichtungen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage in 20 oder 30 Jahren. Jede zusätzliche Verbeamtung ist keine Entscheidung nur für heute; sie bedeutet eine Verpflichtung bis weit in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Wir wissen: Die Pensionsausgaben werden in den kommenden Jahren außerordentlich stark ansteigen. Der demografische Effekt ist vorprogrammiert. Wer jetzt weiter verbeamtet, ohne die langfristigen Folgekosten ehrlich abzubilden, handelt finanzpolitisch fahrlässig. (Vereinzelt Beifall AfD) Noch im Jahr 2010 lagen die Versorgungsausgaben für Beamte bei unter 1 % des Landeshaushalts. Heute, im Jahr 2026, nähern sie sich bereits einem Anteil von 4 %. Ab 2035 werden jährlich über eine Milliarde Euro für Pensionen fällig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort auf unsere Kleine Anfrage 724. Unser Vorschlag ist maß- und verantwortungsvoll: Keine Verbeamtung bei nichthoheitlichen Aufgaben! Frei werdende Stellen grundsätzlich nicht erneut mit Beamten besetzen! (Beifall AfD) Das ist kein Angriff auf unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das ist eine Entscheidung für nachhaltige und solide Haushaltsführung. Damit komme ich zum zweiten wichtigen Thema dieses Antrags, dem Versorgungsfonds. Hier muss der Grundsatz lauten: Vorsorge ernst nehmen statt Rücklagen aufzehren. – Meine Damen und Herren, im Jahr 2008 wurde in Brandenburg ein Versorgungsfonds eingerichtet, und zwar mit genau diesem Ziel: zukünftige Pensionslasten generationengerecht abzusichern. Bis 2017 wurde dieser Fonds dotiert. Seit 2018 gibt es jedoch keine weiteren Zuführungen. Im Gegenteil, es wurde damit begonnen, Mittel zu entnehmen. Das Ergebnis ist ein Fonds mit einem Volumen von heute rund 900 Millionen Euro, der aber in den letzten Jahren keine systematische bzw. kontinuierliche Stärkung erfahren hat. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder davor gewarnt. Pensionsverpflichtungen verschwinden nicht, nur weil man auf Zuführungen in den Fonds verzichtet; sie bleiben bestehen und wachsen weiter. Das ist das genaue Gegenteil von nachhaltigem Wirtschaften und Ausdruck einer finanzpolitischen Haltung wie in Disneyland. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, deshalb fordern wir: Ab dem Haushalt 2027 muss der Versorgungsfonds wieder verlässlich dotiert werden, und zwar mit bis zu 50 Millionen Euro jährlich, mindestens jedoch mit 0,15 % der Gesamtausgaben des Haushalts, was, sehr grob gerechnet, rund 25 Millionen Euro entspräche. Das ist keine überzogene Forderung, sondern eine Mindestabsicherung. Andere Bundesländer – Bayern, Sachsen – zeigen, dass es nachhaltiger geht. Sie haben ihre Versorgungsfonds konsequent weiter aufgebaut und damit Vorsorge getroffen. Brandenburg hingegen hat wertvolle Jahre verloren und die Modelle der erfolgreichen Bundesländer nicht einmal geprüft, wie die Antwort auf unsere schon erwähnte Kleine Anfrage aufzeigt. Wenn wir Investitionsprogramme über Sondervermögen finanzieren können, muss es uns erst recht möglich sein, für die Pensionszahlungen an unsere Beamten vorzusorgen. Wer heute nicht vorsorgt, zwingt künftige Haushaltsgesetzgeber zu drastischen Einschnitten. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Denn Generationengerechtigkeit ist kein Schlagwort; sie ist Haushaltsrealität. Wir alle wissen: Schon in den kommenden Jahren wird sich die strukturelle Belastung der Landeshaushalte deutlich verschärfen – durch Pensionszahlungen, Sozialausgaben und steigende Betriebskosten der öffentlichen Infrastruktur. Wenn wir gleichzeitig keine Rücklagen aufbauen, sondern vorhandene sogar aufzehren, verengen wir die Spielräume in den nächsten Legislaturperioden massiv. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb auch dazu auf, zu prüfen, in welchem Umfang seit 2018 ausgesetzte Zuführungen zumindest teilweise nachgeholt werden können. Das ist ein Signal in die Zukunft: Brandenburg nimmt seine langfristigen Verpflichtungen ernst! – Wir meinen mit unserer Forderung tatsächlich 2026 55 das Übernehmen von Verantwortung, nicht aber das Einrichten eines Verschiebebahnhofs. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist immer leichter, strukturelle Probleme in die Zukunft zu verschieben. Es ist politisch bequemer, kurzfristig vorhandene Spielräume zu nutzen, statt langfristig Rücklagen zu bilden. Aber genau das hat Brandenburg, haben Sie, werte Kollegen der Regierungsparteien der letzten Jahre, immer wieder getan. Damit haben Sie unser Land in eine gefährliche Schieflage gebracht. (Vereinzelt Beifall AfD) Steigende dauerhafte Ausgaben, stagnierende Vorsorge und schrumpfende Reserven – dennoch schlagen wir heute keinen radikalen Kurswechsel vor; wir schlagen finanzpolitische Vernunft vor. (Vereinzelt Beifall AfD) Verbeamtung nur dort, wo sie funktional notwendig ist, keine Ausweitung in nichthoheitliche Bereiche, systematische Wiederauffüllung des Versorgungsfonds, Prüfung des Nachholens ausgesetzter Zuführungen – so sähe solide Haushaltsführung aus. (Lars Hünich [AfD]: Genau! Das musste mal gesagt werden!) Ja, meine Damen und Herren, auch ich weiß, dass in dem Haushaltsaufstellungsrundschreiben unseres Noch-Finanzministers steht, dass eine erneute Dotierung des Versorgungsfonds nicht beabsichtigt sei. Doch das ist wie Selbstmord begehen aus Angst vor dem eigenen Tod. Damit würde das Wahrnehmen von Verantwortung wieder nur in die Zukunft verschoben werden. Brandenburg kann nur dann handlungsfähig bleiben, wenn wir strukturelle Risiken frühzeitig begrenzen. Unser Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung wahr und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die Aussprache setzt Frau Abgeordnete Balzer von der SPD-Fraktion fort. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Melanie Balzer SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert einen Verbeamtungs- und Wiederbesetzungsstopp. Das kommt wenig überraschend. Erinnern wir uns, was Finanzminister Crumbach im Januar gesagt hat – Herr Minister, ich gebe sinngemäß wieder, was Sie gesagt haben –: Der Stellenthematik wurde im Haushaltsaufstellungsverfahren ganz besondere Beachtung geschenkt. Das muss im nächsten Doppelhaushalt fortgesetzt werden. Das hat sich die AfD zunutze gemacht. Sie musste nur noch von der Landesregierung abschreiben. Wie praktisch! (Beifall SPD) Doch während sich die AfD mit dem heutigen Antrag als Retterin des Landeshaushalts aufspielt, dürfen wir eines nicht vergessen: Schon mit dem Haushalt 2025/2026 wurde beschlossen: Keine neuen Stellen, außer bei der Polizei! Selbstverständlich war das kein einfacher Prozess. Es war sogar ein absolut schmerzhafter Prozess. Er ist – da spreche ich für die gesamte SPD-Fraktion – niemandem von uns leichtgefallen. (Beifall SPD) Aber die derzeitige Haushaltssituation ließ uns keine andere Wahl. Zurück zu dem vorliegenden Antrag. Was die AfD will, ist schon seit Monaten Thema. Aber als es darum ging, dem Haushalt 2025/2026 zuzustimmen, hat die AfD diesen abgelehnt. Das ist paradox, wie ich finde. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nee!) Was besagt der Antrag noch? Verbeamtungen seien „ausufernd vorgenommen worden“. Schauen wir uns die Zahlen des Statistikamtes einmal an – ich konzentriere mich auf die Beschäftigten des Kernhaushalts –: Das Land Brandenburg hat rund 50 000 Beschäftigte. Von diesen sind 32 555 Beamtinnen und Beamte. In den vergangenen zehn Jahren gab es einen Anstieg – ja. Es war aber ein Anstieg im niedrigen einstelligen Bereich. Unter „ausufernd“ verstehe ich etwas anderes; vielleicht schauen Sie sich die Zahlen noch einmal in Ruhe an. Nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben für das Land Brandenburg eine ganz besondere Bedeutung. Sie setzen sich jeden Tag für den Schutz der Menschen, für ein friedliches und sicheres Zusammenleben und für die Bildung unserer Kinder ein. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Und sie setzen sich für das Funktionieren des Staates ein. Der Staat hat gerade in Zeiten des Fachkräftemangels die Aufgabe, sich als verlässlicher Arbeitgeber und Dienstherr zu beweisen. Aber: Genauso muss der Staat auch die Landesfinanzen solide und zukunftsfähig gestalten, denn diese sind die Grundlage für den handlungsfähigen Staat. Wer in dem Antrag weiterliest, stellt fest, dass die AfD jetzt auch einen Verbeamtungs- und Wiederbesetzungsstopp in den Ministerien durchsetzen will und die Landesregierung auffordert, dies umzusetzen.

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Balzer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu?

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Melanie Balzer SPD

Nein.

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Daniel Münschke

Dann bitte sehr, setzen Sie fort.

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Melanie Balzer SPD

Anscheinend hat die Fraktion der AfD vergessen, dass Stellenpläne im Haushaltsaufstellungsverfahren vom Haushaltsgesetzgeber, also vom Landtag, bestimmt werden. Sie verkennen hier die grundlegendste Anforderung an das Abgeordnetendasein. Was ich auch als sehr wichtig erachte: Beamtinnen und Beamte haben eine Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und müssen uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Apropos Verfassungstreue: Sie ärgern sich ja so sehr darüber, dass Beamtinnen und Beamte aus Steuergeldern bezahlt werden. Was denken Sie, woher das Geld kommt, das die Abgeordneten der AfD in Bund und Land erhalten? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aus dem Wasserhahn?) Und was denken Sie, woher das Geld kommt, das die AfD-Mitarbeitenden – damit meine ich vor allem die Verwandten in Ihrem AfD-Familienbetrieb – jeden Monat erhalten? (Beifall SPD) Das sind Steuergelder! Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Landes; das ist keine Neuigkeit. Ich komme zum Schluss.

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Daniel Münschke

Ich frage noch einmal, Frau Abgeordnete Balzer: Der Abgeordnete Hohloch würde gern eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

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Melanie Balzer SPD

Nein.

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Daniel Münschke

Okay. Dann bitte sehr.

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Melanie Balzer SPD

Ich komme zum Schluss. – Ja, es braucht konsequente Konsolidierungsmaßnahmen. Es braucht einen tragfähigen Haushalt. Es braucht mehr finanzielle Spielräume. Daher muss das Land die Gestaltungsspielräume ausnutzen, die es direkt beeinflussen kann. Deshalb werden wir uns alle Bereiche, auch das Personal, genau anschauen. Für diese Erkenntnis brauchen wir aber die AfD nicht; dafür reicht unser gesunder Menschenverstand aus. Ihr Antrag kommt zum falschen Zeitpunkt und hat den falschen Adressaten. Kurz gesagt: Falscher Alarm! – Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Daniel Münschke

Die Aussprache wird für die CDU-Fraktion der … (Zuruf: Kurzintervention!) – Ach so, eine Kurzintervention; stimmt, richtig. – Bevor der Abgeordnete der CDU-Fraktion spricht, erhält Frau Dr. Oeynhausen für ihre Kurzintervention das Wort. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD redet unsere Finanzprobleme klein und leugnet einen exorbitanten Stellenaufwuchs. Da gebe ich Ihnen gerne Nachhilfe, offensichtlich haben Sie dem Landesrechnungshof nicht richtig zugehört. Deswegen für die SPD noch einmal ganz genau: Die Steuereinnahmen des Landes sowie die Bundeszuweisungen waren 2023 und 2024 rückläufig. Was Sie in diesen Jahren aber ganz besonders geschaffen haben, waren Stellen: 1 600 neue Landesbedienstete. Jeder dritte Euro wird für Personal ausgegeben – absolut unglaublich! Meine Damen und Herren, wenn jetzt hier diese Heucheleien kommen: „Ja, dieses Mal werden wir auf einen Einstellungsstopp bestehen und wollen damit konsolidieren“, sage ich Ihnen: Schauen Sie einmal in die Kommunen. Im Landkreis Oberhavel wurden Hunderte Stellen in der Verwaltung geschaffen. Gerade gestern wurde in meiner Kommune wieder besprochen, eine Stelle für den Pakt für Pflege auszubringen. Da verschiebt man das auf die Kommunen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was hat das denn mit dem Landtag zu tun?!) Das Steuergeld muss für die Bürger da sein. Steuergeld muss verantwortungsvoll ausgegeben werden, und dafür gibt es die AfD! Was SPD-Politik macht, haben auch die Damen und Herren von der SPD im Haushaltsausschuss gehört. 8 350 Euro pro Kopf beträgt die Verschuldung hier im Land. Zum Vergleich: Sachsen hat nicht einmal ein Fünftel dieser Verschuldung; das ist ein Vorbild. Was aber lerne ich hier von der SPD? Von SPD und DDR lernen heißt scheitern lernen. Wer das nicht will, wählt AfD – die steht für Haushaltskonsolidierung und Zukunft! (Vereinzelt Beifall AfD – Lachen bei der SPD) 2026 57

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich schaue in die Richtung der Abgeordneten Balzer. Möchten Sie darauf erwidern? (Melanie Balzer [SPD]: Danke, nein, dazu habe ich nichts zu sagen!) – Danke, nein. – Dann ist jetzt der Zeitpunkt, die Aussprache mit dem Redebeitrag des CDU-Abgeordneten Bretz fortzusetzen. Bitte sehr. Steeven Bretz (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hat meine geschätzte Kollegin Melanie Balzer alles gesagt, (Beifall SPD) sodass ich mich sehr kurzfassen kann und nur einen Aspekt ergänzen darf: Wer die Auffassung der AfD gegenüber Beamtinnen und Beamten einmal zur Kenntnis nehmen möchte, dem empfehle ich gelegentlich einen Blick in den Finanzausschuss. Die Auffassung, die dort von der Kollegin Oeynhausen in Bezug auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst Brandenburgs vorgetragen wird, ist peinlich bis beschämend. Das möchte ich Ihnen hier einmal zur Kenntnis geben. Die Auffassung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Land, die Sie dort im Ausschuss vertreten, ist nicht unsere. Deshalb sind auch solche Bemerkungen, wie Sie sie regelmäßig dort tätigen, einfach peinlich. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle einmal sagen. Im Übrigen lehnen wir ab, Mitarbeiter in der Landesverwaltung als „Kostenträger“ zu bezeichnen. Wir, die wir im Land Brandenburg Verantwortung tragen, sind dankbar für den Dienst und die Tätigkeit derjenigen, die in der Landesverwaltung zum Funktionieren dieses Landes jeden Tag ihren Beitrag leisten. Und dieses Dankeschön kann man, glaube ich, auch einmal gebührend zum Ausdruck bringen. Daher lehne ich die Bezeichnung „Kostenträger“ ab, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall SPD)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Bretz, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu? Steeven Bretz (CDU):* Bitte.

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Daniel Münschke

Herr Freiherr von Lützow, bitte sehr.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Vielen Dank, Herr Bretz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Als „Kostenträger“ sehe ich unsere Beamten nicht – das kann ich gleich voranstellen. Die Frage, die Frau Balzer ja nicht zugelassen hat – jetzt können Sie zuhören, vielleicht kann er sie besser als Sie beantworten –, lautet: Ist Ihnen bewusst, dass wir in den letzten 15 bis 20 Jahren 660 000 neue Stellen in Deutschland geschaffen haben – 660 000 neue Stellen an Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die erst einmal erwirtschaftet werden müssen? Dieses Stellenwachstum hat weltweit nicht einmal Tesla zu bieten, und das Geld muss ja irgendwoher kommen. Wir wissen, dass wir genauso wie Sie Steuergeld erhalten. Die Frage ist: Wie wollen Sie Otto Normalverbraucher draußen – wir haben schon lange kein Wirtschaftswachstum mehr, bei uns wandert die Wirtschaft ab – klarmachen, dass wir immer mehr Stellen schaffen, also den Moloch Bürokratie ausbauen? Und ich rede nicht davon, dass die Mitarbeiter schlechte Arbeit machen, um Gottes willen, die machen alle eine gute Arbeit. Aber wir müssen gucken, dass wir den Staat verschlanken, weil wir es uns irgendwann nicht mehr leisten können, nur noch den Staat zu bezahlen, während die Industrie abwandert. Wie wollen Sie das bewerkstelligen? Wenn Sie bald wieder in der Landesregierung sind, habe ich die Hoffnung, dass Sie mir als Finanzpolitiker da den Stein der Weisen zeigen können. Ich sehe ihn nicht. Ich sehe nur, dass alles immer teurer wird. Auch in den Landkreisen und Kommunen werden immer neue Stellen geschaffen.

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Daniel Münschke

Ich denke, die Frage ist angekommen. Herr Abgeordneter Bretz, Sie können erwidern. Bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank für Ihre Nachfrage, Herr Kollege. Wissen Sie, ich bin sehr dafür, die Lage differenziert zu beurteilen. Ich finde, dass wir in manchen Bereichen unseres Staates sehr wohl darauf angewiesen sind, dass wir einen hervorragend ausgestatteten Personalkörper haben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Dienst tun – insbesondere übrigens beim Verfassungsschutz. Dass wir den Verfassungsschutz in unseren Zeiten stärken, dass wir die Sicherheitskräfte und die Polizei in unseren Zeiten stärken, ist eine richtige, eine notwendige Maßnahme. Personalabbau pauschal zu diskutieren, ist falsch. Es gibt Bereiche, in denen wir – wenn ich an den Bildungsbereich etc. denke – Personal brauchen. Sicherlich haben Sie auch in dem einen oder anderen Punkt recht; da muss man auch darüber sprechen, ob es an der einen oder anderen Stelle nicht auch selbstverständlich notwendig ist, Personal abzubauen. Da gibt es aber bitte keine pauschale Antwort, sondern eine, bei der man sich die Details anguckt. Das werden wir tun, und dann wird es auch eine entsprechende Antwort geben. Eine Pauschalisierung ist jedenfalls keine gute Antwort – das lassen Sie mich an dieser Stelle sagen.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Bretz, bevor Sie zu Ihrer Rede zurückkehren: Es gibt eine weitere Zwischenfrage, und zwar von Frau Abgeordneter Dr. Oeynhausen. Lassen Sie diese zu? Steeven Bretz (CDU):* Bitte.

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Daniel Münschke

Frau Dr. Oeynhausen, bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Bretz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sind mich ja gerade angegangen, weil ich den Personalaufwuchs aus Steuermitteln, von ausgequetschten Steuerzahlern finanziert, kritisiert habe. Tauschen Sie sich in der CDU eigentlich aus? Haben Sie schon einmal mit Ihrem Generalsekretär Linnemann geredet, der jetzt einen Verbeamtungsstopp möchte? In Hessen will man das auch einführen, da ist die CDU ja in der Landesregierung. Sagen Sie: Reden Sie untereinander oder fahren Sie hier einen explizit brandenburgischen CDU-Kurs?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bretz, Sie haben das Wort. Bitte sehr. Steeven Bretz (CDU):* Die Antwort auf die erste Frage ist Ja, auf die zweite Nein, auf die dritte Ja und auf die vierte auch Nein. Danke schön. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ich gerne ausführen möchte, ist, dass Sie, Herr Galau, sicherlich einen richtigen Punkt getroffen haben, wenn Sie sagen, dass Brandenburg haushalterisch vor großen Aufgaben steht. Das trifft übrigens nicht nur auf Brandenburg zu, das trifft auf viele Bundesländer zu, und es trifft auch auf den Bund zu. Ja, wir stehen vor schwierigen Herausforderungen; sie wegzudiskutieren, macht keinen Sinn. Die Frage ist nur, ob der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, der einen Einzelbereich zum Inhalt hat und versucht, diesen als ganzheitliche Lösung zu verkaufen, richtig ist. Ich sage Ihnen: Das greift wesentlich zu kurz. Und gehen Sie einmal davon aus, dass sich der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, der Finanzminister des Landes Brandenburg und diejenigen, die sich aufmachen, dank einer stabilen parlamentarischen Mehrheit Verantwortung für Brandenburg zu übernehmen, dieser Verantwortung auch bewusst sind, und gehen Sie einmal davon aus, dass wir uns auch Gedanken gemacht haben, wie wir uns dieser Aufgabe stellen werden. Ich kann es Ihnen sagen: Sie werden von diesen Antworten, die wir uns da überlegen, in Kürze umfassend erfahren. Die Diskussion über die Ausstattung mit Personal ist nicht die alleinige, die wir zu führen haben, sondern es muss sehr viel mehr passieren. Wie wird der weitere Weg sein? Die amtierende Landesregierung hat bereits Maßnahmen veranlasst. Über diese Maßnahmen wurden Sie unter anderem im Finanzausschuss immer und stets informiert. Sie wissen, was dort diskutiert und entschieden wurde. Demnächst wird es höchstwahrscheinlich eine neue Landesregierung geben, es wird ein Haushaltsaufstellungsverfahren geben, das im Übrigen schon im Werden ist, dann wird es von der Landesregierung einen Haushaltsplan geben, in dem die Landesregierung dem Haushaltsgesetzgeber vorschlägt, wie das Geld, das das Land eingenommen hat bzw. einnehmen wird, ausgegeben werden soll. Dann ist es Sache des Haushaltsgesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob er diesen Maßnahmen folgt oder nicht. Das nennt man Haushaltsaufstellungsverfahren, und dieses Haushaltsaufstellungsverfahren wird genauso erfolgen, wie wir es Ihnen hier präsentiert haben. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg. Ich warne davor, jetzt Einzelmaßnahmen herauszugreifen, sie als den ganz großen Wurf zu tarnen und zu meinen, dass damit alle Probleme gelöst werden. Wir nehmen die auf uns zukommenden haushalterischen Herausforderungen an. Ich möchte einen letzten Satz sagen, der mir genauso wichtig ist: Es reicht nicht aus, wenn wir Politik als etwas begreifen, das sich ausschließlich mit Sparen beschäftigt. Sparen ist notwendig, Konsolidierung ist notwendig – dazu zwingt uns auch die Lage. Aber es ist auch notwendig, Herr Kollege Galau, dass wir den Menschen sagen, wofür wir stehen. Das heißt, es braucht neben dem Konsolidierungskurs, der selbstverständlich verfolgt werden muss, auch einen Kurs, der deutlich macht, was die zukünftigen gestalterischen Akzente sein sollen. Und damit bin ich bei der Quintessenz: Die Kunst besteht darin, einerseits dem Gestaltungsanspruch, den Politik haben muss und dem wir uns stellen, sowie andererseits dem Konsolidierungskurs zu genügen. Das führt im Ergebnis dazu, dass wir uns im Landtag über die politischen Prioritäten unterhalten müssen, die wir der Reihe nach angehen wollen; und ich glaube, erst wenn wir darüber Klarheit haben, lohnt es sich, auch zu fragen, welche Mittel dafür notwendig und richtig sind. Ich kann Ihnen sagen: Vertrauen Sie bitte den Kolleginnen und Kollegen, die hier im Landtag sitzen. Wir haben gute Ideen, die wir Ihnen alsbald präsentieren können; und ich glaube, dass Sie sehr überrascht – positiv überrascht – sein werden, was wir uns überlegt haben. (Andreas Galau [AfD]: Ganz sicher! Das kann ich mir vorstellen!) Dementsprechend lade ich Sie ein, nicht nur alles schlechtzumachen, nicht nur in allem Probleme zu sehen, sondern auch zu sehen …

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Daniel Münschke

Sie müssten einen geeigneten Schlusssatz finden. Steeven Bretz (CDU):* … wo es Dinge gibt, die man positiv gestalten kann. In diesem Sinne möchte ich Sie gerne auf einen Weg des positiven Gestaltens mitnehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD) 2026 59

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache fort. Abgeordneter Dorst spricht für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Christian Dorst BSW

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Kollege Bretz die Zukunft schon einmal in rosigen Farben ausgemalt hat, möchte ich jetzt gerne wieder zum Antrag zurückkommen. Klar ist: Die wachsenden Pensionsansprüche werden auch in unserem Land immer mehr zu einer finanziellen Belastung, denn laut der Prognose des MdFE werden die jährlichen Versorgungsausgaben bereits in wenigen Jahren zum ersten Mal die 1-Milliarde-Euro-Grenze übersteigen. Ich bin mir allerdings nicht so sicher, ob der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag diesbezüglich der Weisheit letzter Schluss ist. Wie würde sich ein bundesweiter Alleingang beim sofortigen Stopp der Verbeamtung von, zum Beispiel, Lehrern auswirken? Dafür brauchen wir nur in die Vergangenheit nach Berlin zu schauen: Lange Jahre war Berlin das einzige Bundesland, das angehenden Lehrern überhaupt keine Verbeamtung mehr angeboten hat. Seit dem Jahr 2022 ist sie dort wieder möglich. Der Berliner Senat begründete diesen Schritt mit einem Standortnachteil für Berliner Lehrkräfte: Auf viele Interessenten habe die Berliner Regelung abschreckend gewirkt. Viele im Land Berlin ausgebildete Lehrer wichen nach ihrem Studium nach Brandenburg aus und kehrten als Beamte in den Berliner Landesdienst zurück. Ein Alleingang ist diesbezüglich also nicht zielführend. Unter fiskalischen Gesichtspunkten sind Beamte für die öffentliche Hand sogar günstiger als Angestellte, solange sie arbeiten. Bei Angestellten des öffentlichen Diensts kommen als zusätzliche Ausgaben für die öffentlichen Haushalte im Heute noch die Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben hinzu, der Beamte entlastet den Haushalt im Heute, wird aber in der Zukunft zur Belastung. Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, im zweiten Punkt Ihres Antrags fordern Sie die Landesregierung auf, für die Finanzierung der Beamtenpensionen ab 2027 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, mindestens aber 0,15 % der Gesamtausgaben als Zuführung zum Versorgungsfonds des Landes einzuplanen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit die ausgesetzten Dotierungen des Versorgungsfonds nachzuholen sind. Blicken wir zurück in das Jahr 2017, in dem der damalige Landtag mit einem Moratorium die laufenden Zahlungen an den brandenburgischen Versorgungsfonds ausgesetzt hat: Im Jahr 2017 entsprach dies einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 128,9 Millionen Euro. Da scheinen die von Ihnen geforderten 50 Millionen Euro ziemlich aus der Luft gegriffen zu sein. Aber zumindest könnte man als AfD-Fraktion argumentieren, dass bei den aktuellen Deckungslücken in Höhe von 3,44 Milliarden Euro für 2027 und 3,28 Milliarden Euro für 2028 zusätzliche 50 Millionen Euro den Kohl auch nicht mehr fett machen. Ich halte ein solches Vorgehen für unredlich und lehne es demzufolge ab, Zuweisungen an den Versorgungsfonds über zusätzliche Kredite zu finanzieren. Fazit: Der AfD-Antrag ist zwar gut gemeint, aber ein Blankoscheck für Mehrausgaben, ohne dass eine Deckung vorliegt. So etwas sollten wir im Landtag nicht beschließen. In § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Versorgungsfondsgesetz heißt es, dass dem Sondervermögen nach Maßgabe des Haushalts Mittel zugeführt werden können. – Und mal ehrlich, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion: Ihre Verfassungsklage gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 spricht doch eher dafür, dass Sie selbst nicht davon ausgehen, dass der aktuelle Haushalt Mittel für Zuweisungen an den Versorgungsfonds hergibt. Trotzdem wäre es aus meiner Sicht wichtig, sich über die steigenden Versorgungsansprüche im zuständigen Ausschuss zu verständigen. Sollten Sie also eine Überweisung des Antrages an den Haushaltsausschuss beantragen, würden wir dem zustimmen. Ansonsten lehnen wir den Antrag ab. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung erhält Minister Crumbach das Wort. Bitte sehr.

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Robert Crumbach

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es voranstellen – es ist schon oft gesagt worden –: Ja, die Haushaltslage ist angespannt. Es bestehen vor Beginn der Haushaltsaufstellung auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung erhebliche Deckungslücken. Wir haben es gerade noch einmal gehört. Diese Deckungslücken zu schließen, wird das oberste Ziel der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2027/2028 sein. Die Frage, ob vor dem Hintergrund dieser angespannten Finanzlage des Landes eine Änderung der Einstellungspolitik vorgenommen werden sollte, ist deswegen natürlich nicht unberechtigt. Bei dieser Frage muss man jedoch verschiedene Aspekte betrachten, die Vor- und Nachteile abwägen und die Folgen einer geänderten Einstellungspolitik bedenken. So ist zu berücksichtigen, dass Tarifbeschäftigte – auch das haben wir gerade gehört – in der aktiven Zeit mehr Personalausgaben verursachen als Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Wir haben auch ein wenig über die Frage der Attraktivität von Arbeitgebern und der damit verbundenen Aussicht gehört, Fachpersonal zu gewinnen. Eine starke und leistungsfähige öffentliche Verwaltung stellt aus Sicht der Landesregierung selbstverständlich einen ganz zentralen Standortfaktor dar. In diesem Zusammenhang sind Verbeamtungen gegebenenfalls nicht nur im Bereich hoheitlicher Aufgaben im engeren Sinne zu favorisieren. Grundsätzlich sollte jedoch nur in den Kernbereichen hoheitlicher Handlungen verbeamtet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Kontext der angespannten Haushaltssituation muss natürlich auch der Umgang mit den Pensionen der Beamtinnen und Beamten gesehen werden. Es ist unbestritten, dass die Pensionssysteme vor dem Hintergrund der besonderen strukturellen Gegebenheiten in den ostdeutschen Ländern – konkret: dem zügigen Aufbau der Verwaltung nach der Wende und dem demografischen Wandel – auch in fiskalischer Hinsicht eine besondere Bedeutung haben. Fakt ist jedoch auch: Die Beamtenpensionen sollten grundsätzlich aus den laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Dass zur teilweisen Deckung zukünftiger Pensionszahlungen ein Versorgungsfonds errichtet worden ist, kann einen Beitrag zur Entlastung leisten, stellt aber keineswegs eine Gesamtlösung des Problems der Herausforderung steigender Versorgungsausgaben dar. Konkret sind weitere Zuführungen an den Versorgungsfonds immer nur nach Maßgabe des Haushaltes möglich. Das ist dann im Einzelfall zu entscheiden. Wichtig ist, den Pensionsfonds in guten Zeiten zu füllen. Was wir jetzt haben, ist für ein Bundesland quasi der Normalzustand. Ich will zusammenfassend noch einmal betonen, dass es in Zeiten angespannter Haushaltslagen durchaus angebracht erscheint, auch die Einschränkung von Verbeamtungen zu thematisieren. Mit Blick auf die langfristig ansteigenden Ausgaben für die Beamtenversorgung wird die Landesregierung prüfen, ob eine Beschränkung auf hoheitliche Aufgaben angezeigt ist. Aber worum es Ihnen geht, lieber Antragsteller, ist etwas ganz anderes. Das kann man – das hat Kollege Bretz schon erwähnt – in fast jeder Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beobachten: Sie wollen – lassen Sie es mich deutlich sagen – an die Finanzämter heran und diese austrocknen. Sie wollen Steuerhinterziehung nicht verfolgen. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ihnen ist Steuergerechtigkeit ein Dorn im Auge – und das machen wir hier nicht mit. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Deswegen ist Ihr Antrag abzulehnen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Schauen Sie, Herr Berndt, wenn Sie das so amüsiert, sollten Sie sich vielleicht mal mit Ihrer Kollegin auseinandersetzen. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Darauf muss man erst mal kommen!)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die antragseinreichende Fraktion erhält der Abgeordnete Galau das Wort. Er hat aktuell noch 2:50 Minuten zur Verfügung. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren, Sie lassen mich ehrlich gesagt ein bisschen ratlos zurück. Ich habe wieder mal – auch beim letzten Mal war es schon so – auf unseren Antrag, auf die Dinge, die wir hier fordern, außer viel heißer Luft nichts bekommen. Eigentlich habe ich fleißig mitgeschrieben, aber schon zu Frau Balzer muss ich ganz ehrlich sagen: Da wurde nichts Substanzielles auf unseren Antrag erwidert. (Steeven Bretz [CDU]: Ihr Antrag ist nicht einlassungsfähig! – Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Dazu kann man kaum etwas sagen, bis auf die Tatsache vielleicht, dass Sie gesagt haben: Ja, der kleine Aufwuchs an Stellen, der da in den letzten Jahren stattgefunden hat … – Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben aktuell 53 000 Bedienstete im Landesdienst, Beamte und Angestellte. Das war innerhalb von wenigen Jahren ein Aufwuchs um 5 000 Stellen, die dazugekommen sind. Das kann man nicht allein mit mehr Polizisten erklären. Wir haben hier also einen realen Aufwuchs – und das bedeutet natürlich auch entsprechend steigende Personalkosten. Damit komme ich auf den Finanzminister zu sprechen, der sagte: Beamte sind ja gar nicht so schlecht, weil die uns im Prinzip weniger kosten als Angestellte. – Ja, jetzt! Aber ich rede von ein paar Jahrzehnten. Das dicke Ende kommt ja hinterher; das muss man dabei bedenken. Und das ist ja der Grund, aus dem wir fordern, auch jetzt in finanziell schwierigen Zeiten weiterhin den Pensionsfonds zu dotieren, weil wir sonst eine Verschiebung der Lasten auf später haben. Und wenn Herr Bretz – ich weiß nicht, ob es von Ihnen kam – von einer Geringschätzung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst spricht – also ganz ehrlich! Wo haben Sie das in meiner Rede eben gehört? Wo steht das im Antrag? (Beifall der Abgeordneten Torsten Arndt und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Nicht die Bohne! Dazu haben wir überhaupt nichts gesagt. Ganz im Gegenteil: Ich habe extra noch einmal ausgeführt, dass sich der Antrag eben nicht gegen die aktuell Beschäftigten richtet. (Beifall der Abgeordneten Torsten Arndt und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Es geht darum, Aufgaben kritisch zu betrachten, frei werdende Stellen kritisch zu betrachten (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) und sie eben nicht mehr zu besetzen, wenn es nicht notwendig ist – oder Personal auch mal innerhalb der Verwaltung zu verschieben. Das kenne ich übrigens aus Berlin; dort hatten wir mal einen solchen Stellenpool. Was Sie hier heute angeführt haben, sind also alles überhaupt keine Argumente, die in irgendeiner Form gegen unsere zwei zentralen Punkte sprechen. Zum einen sagen wir: Im Augenblick Schluss mit Verbeamtungen in Bereichen, die nicht hoheitlich sind! Da kann man ganz normal mit Angestellten arbeiten; man kann auch mit dem Personal arbeiten, das da ist. Wir müssen unbedingt zusehen, dass wir wieder eine Verschlankung hinbekommen – ganz wichtig. Der zweite Punkt ist die Dotierung des Fonds, die einfach weiterlaufen muss, weil diese Kosten irgendwann auf uns zukommen werden – und je weniger wir für die Zukunft vorsorgen, desto schlimmer wird es für uns werden. 2026 61 Herr Dorst, Sie haben gefragt: Woher soll das Geld denn kommen? – Also, nur ein kleines Beispiel – das hatten wir erst in der letzten Sitzung –: (Zuruf des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Der Landesanteil beim BER ist um 70 Millionen Euro geringer als eingeplant. Da haben wir 70 Millionen! Die könnte man theoretisch dem Fonds zuführen – nur so als Beispiel. Geld ist also da, wenn man es dafür verwenden möchte. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber Sie wollen ja nicht. Genau das ist der Punkt. (Minister Robert Crumbach: Dass das Kredite sind, wissen Sie aber schon?!) Also, meine Damen und Herren, auch wenn es … – Wie bitte? (Minister Robert Crumbach: Dass das Kredite sind, wissen Sie aber schon?!) – Ja, also …

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Zwiegespräche draußen zu führen. – Herr Abgeordneter Galau, als Hinweis: Sie sind schon ein bisschen über der Zeit. Versuchen Sie, einen geeigneten Schlusssatz zu finden.

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Andreas Galau AfD

Dann komme ich jetzt zum Schluss: Meine Damen und Herren, der Kollege Bretz hat ja versucht, die Situation im Lande ein wenig schönzureden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein wenig!) Wir sind im Augenblick in der Situation, dass der jetzige – und der zukünftige – Finanzminister schon 2027 und 2028 nicht wissen wird, wo er jeweils mindestens anderthalb Milliarden Euro hernehmen soll. (Steeven Bretz [CDU]: Woher wissen Sie das?) Das wissen Sie nicht! Die wirtschaftliche Situation im Land ist schlicht katastrophal, und darauf habe ich einfach nur hingewiesen. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt – das gilt für jeden Einzelnen hier im Raum – und kommen zur Abstimmung über den Antrag „Strukturelle Finanzprobleme des Landes angehen: Verbeamtungen in nichthoheitlichen Aufgaben stoppen, Versorgungsfonds wieder ausstatten!“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2344, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Überweisung!) – Okay. Einen Moment, bitte. Ich halte kurz Rücksprache. (Steeven Bretz [CDU]: Wurde die Überweisung beantragt? Das muss schriftlich vorliegen! – Lars Hünich [AfD]: Hatten wir gefragt! Kennen Sie Ihre eigene Geschäftsordnung nicht?! – Gegenrufe von der CDU) Ich weise für die Zukunft darauf hin, dass es deutlich zu formulieren ist, wenn es um einen Antrag auf Überweisung und nicht um eine Ankündigung geht. Mir lag vor, dass es eine Ankündigung gab. Aber ich nehme es jetzt so auf, dass Sie das vorhin, als Sie mit der Verwaltung gesprochen haben, auch beantragt haben. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir jetzt als Erstes zum Antrag auf Überweisung des auf Drucksache 8/2344, Neudruck, vorliegenden Antrags der AfD. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den eigentlichen Antrag, dessen Titel ich soeben vorgetragen habe. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und darf die Sitzungsleitung an meinen geschätzten Kollegen, den Vizepräsidenten Genilke, übergeben.

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Rainer Genilke

Noch einmal einen schönen guten Tag, jetzt vom Platz der Sitzungsleitung aus. Wir können mit der Plenarsitzung fortfahren. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Gesetz zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2342 1. Lesung Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes „Gesetz zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen“ der Landesregierung, Drucksache 8/2342, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer mit der Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich an den Innenausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 4 des Petitionsausschusses Drucksache 8/2425 Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist die Übersicht 4 des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Wiedereinstieg in die Nutzung der Kernenergie durch Dual-Fluid-Reaktoren und Small Modular Reactors (SMR) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2151 in Verbindung damit: Fortsetzung und Wiederaufnahme der Kohleverstromung zur Sicherung der grundlastfähigen Stromversorgung Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2268 (Steffen Kubitzki [AfD] tritt ans Rednerpult.) – Habe ich Sie aufgerufen? (Steffen Kubitzki [AfD]: Nee!) – Gut. (Steffen Kubitzki [AfD] kehrt zu seinem Platz zurück. – Allgemeine Heiterkeit) Als erster Redner in der Debatte spricht der Abgeordnete Kubitzki für die AfD-Fraktion, der jetzt nach vorn kommen darf. (Beifall AfD)

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Steffen Kubitzki AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Entschuldigung, ich dachte, ich kann hier gleich ran. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Wir wollen ja Zeit sparen. Sie haben die Titel der Anträge schon vorgelesen, also kann ich mir das sparen. Hohe, stark schwankende Strompreise setzen unsere Wirtschaft schon seit Jahren und fortgesetzt massiv unter Druck; das weiß ja jeder. (Lars Hünich [AfD]: Nee, die SPD weiß es nicht!) Unternehmen schließen und wandern ab, das ist auch ein Fakt. Gleichzeitig basiert unsere Stromproduktion inzwischen in weiten Teilen auf wetterabhängigen Energiequellen. Das minimiert zwar die Emissionen, ist aber nicht grundlastfähig. Wind und Sonne liefern nicht immer dann Strom, wenn wir ihn brauchen, sondern wenn das Wetter es zulässt. Die Digitalisierung schreitet rasant voran. Künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung, Rechenzentren, die jetzt überall gebaut werden, Industrie 4.0 – all das benötigt enorme Energiemengen, und eines ist klar: Auf Dauer können wir die benötigte Versorgung nicht über teure Gasreservekraftwerke absichern – schon gar nicht, wenn völlig unklar ist, ob ein solches Reservekraftwerk überhaupt nach Brandenburg kommt, geschweige denn, zu welchen Kosten und in welchem Zeitraum es verfügbar ist. Deshalb stellen wir heute diesen Antrag. Brandenburg braucht eine neue grundlastfähige Energieerzeugung, und wir wollen sie technologieoffen, effizient und zukunftsorientiert gestalten. Unser Antrag umfasst vier zentrale Schritte. Erstens: Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für den Wiedereinstieg in die Kernenergie einzusetzen, und zwar ausdrücklich für die Förderung moderner Technologien wie Dual-Fluid-Reaktoren und Small Modular Reactors. Bundeswirtschaftsministerin Reiche – CDU – hält diese Option des Wiedereinstiegs in die Kernkraft offen. Zweitens: Wir wollen ein Forschungs- und Innovationsprogramm für moderne Kerntechnologien in Brandenburg aufbauen, gemeinsam mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Industrie. Das haben wir alles schon einmal vorgebracht. Jetzt werden einige sagen: „Täglich grüßt das Murmeltier.“ (Zuruf von der Regierungsbank: Genau!) Ich kenne die Sprüche. Ist aber egal, wir müssen ja … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das Wahre muss wiederholt werden!) – Genau. (Beifall AfD) Drittens: Wir wollen Standorte in unserem Land identifizieren, die für Pilot- und Forschungsanlagen geeignet sind. Brandenburg hat Potenzial, wir müssen es nur nutzen. Viertens: Wir fordern eine Anpassung des regulatorischen Rahmens auf Bundes- und EU-Ebene. Neue Reaktortypen müssen 2026 63 genehmigungsfähig werden, und zwar in modernen und zeitgemäßen Verfahren. Auch dafür ist das Engagement der Landesregierung im Bundesrat nötig. (Beifall AfD) Warum tun wir das? Weil es höchste Zeit ist, Deutschland wieder in den Kreis der technologischen Vorreiter zurückzuführen und zugleich unsere Versorgungssicherheit wieder jederzeit zu gewährleisten. Mit dem Atomausstieg hat unser Land den Anschluss an eine zentrale Zukunftstechnologie verloren. Während wir uns aus dem Feld zurückgezogen haben, investieren andere Länder Milliarden. Kanada und die USA entwickeln und fördern SMR-Technologien im großen Stil. Insgesamt 21 europäische Länder – das sind Fakten – halten an der Kernkraft fest und bauen sie aus oder wollen einsteigen, zum Beispiel unser Nachbar Polen. Japan und Südkorea nehmen nach objektiver energiepolitischer Neubewertung wieder Kurs auf Kernkraft. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) – Mund halten! (Lachen und vereinzelt Beifall AfD) Auch sogenannte Sonnenstaaten wie die Türkei, Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate steigen in die Kernkraft wieder ein. Das ist Fakt.

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Rainer Genilke

Sehr geehrter Herr Abgeordneter …

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Steffen Kubitzki AfD

Wir verlieren wettbewerbs…

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Rainer Genilke

Herr Kubitzki, da Sie hier mit Abgeordneten sprechen: Das Wort erteilt der Präsident, sonst niemand hier vorn, und Sie verbieten bitte auch niemandem, zu sprechen, sondern finden einen anderen Zugang, als jemandem den Mund zu verbieten. Ich glaube, Sie wissen, was ich meine. Und wenn das Ihre Rede stört, werde ich selbstverständlich eingreifen.

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Steffen Kubitzki AfD

Danke, Herr Präsident; ich werde mich daran halten. Aber in Ordnung ist es trotzdem nicht, dazwischenzubläken. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir verlieren Industrien. Moderne Kernkraft ist nicht die Kernkraft von gestern. Dual-Fluid-Reaktoren sind bis zu zehnmal effizienter als klassische Leichtwasserreaktoren. Sie können vielfältige Brennstoffe nutzen, sogar vorhandenen Atommüll. Sie können zudem zu niedrigen Kosten in Serie gefertigt werden. Beide Technologien sind sicher, kompakter, effizienter und entwickelt für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts. Ich habe ja nichts dagegen, dass man anderer Meinung ist, dass Sie zum Beispiel sagen: Das wollen wir alles nicht, wir wollen weiter unsere Windmühlen machen. – Aber wir müssen doch einfach mal dazu kommen, dass wir uns ganz normal unterhalten, ohne dass wir dazwischenbläken. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir können doch verschiedener Meinung sein, aber muss man doch darüber diskutieren. (Lars Hünich [AfD]: Da hat er doch vollkommen recht!) Versorgungssicherheit: Wir machen uns unabhängiger von geopolitischen Krisen, von fossilen Importen. Ob das jetzt russisches Öl oder Gas oder amerikanisches Fracking-Gas ist – wir machen uns unabhängiger von allem. (Vereinzelt Beifall AfD) Umweltschutz: Kernenergie ist CO -arm und emissionsfrei. Und 2 die Wirtschaftsstärke moderner Kerntechnologie schafft neue Forschungsfelder, neue Industriezweige und hochqualifizierte Arbeitsplätze – das ist nun einmal Fakt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wiedereinstieg in die Kernenergie auf Basis moderner, sicherer und effizienter Technologien ist kein Rückschritt. Er ist ein Schritt nach vorn, ein Schritt zu mehr Energiesouveränität, ein Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und ein Schritt zu mehr technologischer Stärke. Wir wollen Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Dieser Antrag ist ein Angebot, diese Zukunft gemeinsam zu gestalten. Lassen Sie uns die Chance nutzen, die die modernen Kerntechnologien bieten! Lassen Sie uns mutig sein, lassen Sie uns Verantwortung übernehmen für Brandenburg, für die Menschen in unserem Land und für eine sichere Energiezukunft! Jetzt kommen wir mal zu dem anderen Antrag, da wird ja Herr Katzmarek sicherlich dann noch mal reinhauen. (Lars Hünich [AfD]: Jetzt aber!) Und zwar geht es um die Kohleverstromung. Wir sichern Brandenburg eine verlässliche, bezahlbare und jederzeit verfügbare Stromversorgung, solange die energiepolitischen Alternativen in Bezug auf die Grundlast noch nicht real existieren. (Vereinzelt Beifall AfD) Der Antrag ist – das betone ich – in sachlich-nüchterner Weise und ohne ideologische Zuspitzung formuliert. Er orientiert sich an den realen Gegebenheiten unseres Stromsystems. Genau deshalb verdient er unsere Zustimmung. Erstens: Versorgungssicherheit ist keine theoretische Größe. Eine Stromversorgung, die im Wesentlichen auf wetterabhängigen Energieträgern beruht, ist systematisch volatil. Das ist kein politisches Werturteil, sondern eine technische Tatsache. (Vereinzelt Beifall AfD) Wind- und Solarenergie leisten einen Beitrag, sind jedoch nicht grundlastfähig. Dunkelflauten oder Phasen ohne nennenswerte Erzeugung von Wind- oder Solarstrom sind keine Ausnahmephänomene, sondern ein regelmäßig wiederkehrendes Risiko. Dieses Risiko wächst mit jedem zusätzlichen abgeschalteten grundlastfähigen Kraftwerk. (Vereinzelt Beifall AfD) In unserem Antrag stellen wir daher fest: Solange Speichertechnologien nicht in ausreichendem Umfang verfügbar und Reservekraftwerke weder gebaut noch finanziert sind, muss die bestehende gesicherte Leistung erhalten bleiben. (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Also immer!) Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde 2020 beschlossen. Das ist richtig. Aber – jetzt kommt das Aber – das war, als es noch keinen Krieg in der Ukraine gab, als mit der Nordstream-Pipeline noch sichere Gasleitungen existierten und vor allen Dingen die Hoffnung bestand, dass ganz viele der Anlagen zur Erzeugung sogenannter erneuerbarer Energie konventionelle Kraftwerke ersetzen könnten. Die Zeiten haben sich aber geändert; jetzt muss man alles ein bisschen neu denken. Alle jetzt noch verfügbaren Kohlekraftwerke sollten weiterlaufen, auch wenn das im Fall der Braunkohlekraftwerke nur für begrenzte Zeit möglich ist. Die Landesregierung sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das KVBG gestrichen oder wenigstens befristet ausgesetzt wird. Zweitens: Das allein ist keine dauerhaft tragfähige Lösung. Die energiepolitische Debatte der letzten Jahre hat suggeriert, dass Gaskraftwerke kurzfristig und kostengünstig die Rolle der Kohle übernehmen könnte. Dieser Brennstoffwechsel ist aber immens teuer und erfolgt vor allem nicht zeitgerecht. Während die Außerbetriebnahmen der Braunkohlekraftwerke mit Terminen im Gesetz stehen, gibt es noch keine Inbetriebnahmetermine für Gaskraftwerke. Die Stilllegung des Kraftwerks Jänschwalde zum 31.12.2028 erfolgt ohne jeden Ersatz. In Brandenburg und in Deutschland fehlen somit schlagartig 1 500 Megawatt an grund- und regellastfähiger Kraftwerksleistung. Gemäß der Kraftwerksstrategie erfolgen die Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke mit einem Südbonus. Für Süddeutschland werden bevorzugt Zuschläge erteilt, weil in dieser Region zuerst ein Strommangel absehbar ist. Selbst wenn das Gebot der LEAG für Schwarze Pumpe einen Zuschlag bekommt, machen hohe Gaspreise, besonders in den Wintermonaten, Gas zu einem teuren und unsicheren Energieträger. Die Ausschreibungen sind noch nicht erfolgt. Wie lange Gebotsverfahren, Prüfungen, Zuschläge, Baubeschlüsse, Planung, Genehmigung und Bau dauern werden, ist aus heutiger Sicht unklar. Die Bundesregierung geht von einer Inbetriebnahme erster Gaskraftwerke im Jahr 2031 aus – ein überaus optimistischer Termin. (Vereinzelt Beifall AfD) Bis dahin sollten bereits alle Steinkohlekraftwerke stillgelegt sein. Der Antrag benennt die Diskrepanz offen und sachlich. Er fordert nicht das Ende anderer Technologien, sondern weist darauf hin, dass Versorgungslücken nicht mit Ankündigungen geschlossen werden, sondern nur mit tatsächlich verfügbaren Leistungen. Drittens: Strompreise sind ein wichtiger Standortfaktor. Deutschland gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten Strom-preisen. In Europa sind wir, was das betrifft, einsame Spitze; wir haben fast viermal so hohe Strompreise wie zum Beispiel Ungarn. Diese Preise sind kein abstraktes Problem, sondern sie treffen Bürger, Mittelstand und Industrie unmittelbar. Sie sind Zeichen eines schlechten Energiewende-Managements, bei dem bisher fast ausschließlich der exzessive Ausbau der Wind- und Solarindustrie im Mittelpunkt stand. Wir begrüßen ausdrücklich den Ansatz von Bundeswirtschaftsministerin Reiche, über das sogenannte Netzpaket die Systemkosten zu senken. Dies kann jedoch nur ein Anfang sein. Für energieintensive Unternehmen entscheidet der Strompreis über die Wettbewerbsfähigkeit, über Investitionen und letztlich über Standorte. Daher kommt es zu immer mehr Produktionsverlagerungen und zu Werksschließungen, auch bei uns in Brandenburg. Eine stabile, grundlast- und regelfähige Stromerzeugung wirkt preisdämpfend, weil sie Angebotssicherheit schafft und extreme Preisspitzen verhindert sowie den Bau riesiger Stromspeicherkapazitäten erspart. Der Fortbetrieb bestehender Kohlekraftwerke ist daher kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Stabilisierung des Strommarktes und zum Erhalt unserer verbliebenen Reste von Industrie. Viertens: Eine leistungsfähige Industrie benötigt eine ebenso leistungsfähige Energieversorgung. Das gilt insbesondere für Grundstoffindustrien, aber auch für moderne Industrieproduktionsprozesse und Rechenzentren. Wer industrielle Wertschöpfung in Brandenburg erhalten will, muss bereit sein, zumindest für eine Übergangszeit auf bewährte Technologien zurückzugreifen, solange leistungsfähige und bezahlbare Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die sogenannten Erneuerbaren sind Zufalls-Energieerzeuger und nicht in der Lage, die Industrie rund um die Uhr zu versorgen; das steht nun einmal fest. (Beifall AfD) Sie sind das Gegenteil von Freiheitsenergie, weil sie in Abhängigkeit von Wetter und Tageszeit produzieren – mal mehr, mal weniger, manchmal auch gar nicht. Fünftens – Krise und Vorsorge: Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie „wunderbar“ ein Energiesystem ist, das sich auf einseitige Importe verlässt. Die Entscheidungen der Bundesregierung haben dazu geführt, dass bei Gas die Abhängigkeit von Russland zu den USA und den arabischen Ländern verlagert wurde. Bei den sogenannten Erneuerbaren sind wir massiv von China abhängig. Eigene Kraftwerkskapazitäten sind daher nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern auch ein strategischer Sicherheitsfaktor, der bisher sträflich vernachlässigt wurde. Wir sind im Ausland sanktionierbar geworden und damit auch politisch abhängig. Kohlekraftwerke bieten wichtige Eigenschaften: Sie sind steuerbar, sicher verfügbar und unabhängig von kurzfristigen internationalen Lieferketten. Der Antrag schlägt darüber hinaus vor, die Kohle nach Ende der heimischen Förderung auf dem Weltmarkt zu beschaffen – einem Markt, dessen Angebot in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen ist. (Beifall AfD) Auch das ist ein pragmatischer Ansatz der Versorgungssicherheit. Sechstens – jetzt komme ich zum Schluss –: Der Antrag fordert ausdrücklich keine Veränderung des technologischen Fortschritts unserer Stromerzeugungsquellen. Er fordert etwas 2026 65 deutlich Bodenständigeres: Zeit, um Speichertechnologien in ausreichendem Maß zu entwickeln und tatsächlich neue Kraftwerkskapazitäten zu bauen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag verfolgt ein klares Ziel: die Sicherung der Versorgungssicherheit, die Stabilisierung der Strompreise und die Vermeidung von Engpässen in Spitzenlast- und Dunkelflautenzeiten. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir kommen zum nächsten Redner in der Debatte. Zu uns wird der Abgeordnete Katzmarek für die SPD-Fraktion sprechen. (Beifall SPD) Lars Katzmarek (SPD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als jemand, der mit dem Bergbau aufgewachsen ist, und ich sage ganz klar: Ich stehe zu den Menschen in der Lausitz, zu den Berg- und Energiearbeitern, die über Jahrzehnte unsere Energieversorgung gesichert haben, oft unter harten Bedingungen, mit Stolz, Fachwissen und Verantwortung. Diese Menschen liegen mir sehr am Herzen. (Beifall SPD) Deshalb mache ich es konkret: Die Grundlastabsicherung ist das oberste Gebot. Das bedeutet für mich aber vor allem auch – erstens – den stetigen Ausbau von erneuerbaren Energien, zweitens den ständigen Ausbau von Speichern und Netzen und drittens das beständige Ansiedeln von gut bezahlten Industriearbeitsplätzen. Das sind Dinge, die für mich und für uns passen müssen. Sie müssen auch passieren, denn diese Dinge sind im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz glücklicherweise genau so geregelt. Im Gesetz steht, dass alle drei Kernbestandteile alle drei Jahre evaluiert werden müssen. Bei der Bewertung geht es vor allem um eine Kernfrage: Geht der Ausstieg auf diesem Pfad so weiter? Müssen wir schneller sein oder die Handbremse anziehen? Und wann kommt eigentlich die längst überfällige Evaluierung des BMWK, die diesen Weg beschreiben wird? Dass dieses Gesetz aber praktisch zur Anwendung kommt, haben wir tatsächlich schon einmal erlebt, und zwar, als in Jänschwalde die Blöcke E und F nicht wie geplant im Jahr 2018/2019 außer Betrieb gegangen sind, sondern der Betrieb aufgrund der nötigen Sicherheitsreserve bis März 2024 aufrechterhalten wurde. Das Gesetz gibt aber auch gute Aussichten: Erneuerbare Energien entstehen dort, wo früher Tagebauflächen gewesen sind. Einer der größten deutschen Speicher entsteht an der Stelle, an der noch ein aktives Kohlekraftwerk steht. Wasserstoff für den ÖPNV und Wärme aus dem Cottbuser Ostsee. – Das sind die Themen. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Tagebauen und Kraftwerken gibt es Kompassgespräche in Fragen der Weiterbildung und Weiterbeschäftigung. Für die Kolleginnen und Kollegen, die rentenfähig werden, gibt es Anpassungsgeld analog dem Steinkohlebergbau. Das ist gelebte Solidarität. (Beifall SPD) Für die Lausitz gibt es weitere Forderungen: eine Wasserstoffleitung, die sogenannte Lausitz-Banane, mindestens drei wasserstofffähige Gaskraftwerke vom Bund für die Region und ein Reallaborgesetz für die Net Zero Valleys – das ist zukunftsweisend. Was wir nicht brauchen, sind weitere Abhängigkeiten bei unserer Energieerzeugung. Ich könnte es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermitteln, dass wir experimentelle Reaktoren in unsere Landschaft setzen, bei denen festzustellen ist, dass es weder tragfähige großindustrielle Umsetzungen gibt noch von einer Marktreife gesprochen werden kann. Ich könnte es ihnen nicht vermitteln, dass die Abhängigkeit von Uranimporten aus Russland, China oder weiteren Staaten die Grundlastfähigkeit und Netzstabilität infrage stellt und wir jetzt Mini-AKWs in einer Art Flickenteppich in die Vorgärten der Lausitzerinnern und Lausitzer stellen. Hinzu kommen die Rahmenbedingungen, die wir nicht ändern können, sei es die Bewegung an der Europäischen Strombörse, der EEX in Leipzig – als ein Beispiel hierzu sei der Einspeisevorrang genannt –, seien es Ausfälle von Atomkraftwerken in Frankreich oder in Belgien inklusive der dazugehörigen fehlenden Leistung im Netz und extremer Schwankungen bei den Preisen – teilweise das Fünf- bis Zehnfache –, seien es CO -Zertifikate 2 oder Ewigkeitslasten in Bezug auf den Wasserhaushalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir es kurz und knapp: Dieser Antrag in Verbindung mit SMR- und Dual-Fluid-Reaktoren ignoriert die Umgebungsbedingungen, in denen sich die deutsche und die europäische Energiewirtschaft befinden. Er verdeckt Chancen und die positiven Effekte, die für unsere Region damit einhergehen. Er betont nicht die Vorteile, die die Lausitz für mögliche Investoren bereithält. Dieser Antrag schafft keine konstruktiven Lösungen, ignoriert bestehende Gesetze und sorgt in massivem Ausmaß für falsche Hoffnungen. Dieser Antrag wäre ein massives Wirtschaftsrisiko für die Lausitz. Dafür kann ich nicht einstehen, weder als Lausitzer noch als jemand, der mit dem Bergbau groß geworden ist. Wir haben es auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde von unserem Wirtschaftsminister Daniel Keller gehört: Wir haben eine klare SPD-Position. Die Lausitz war, ist und bleibt Energieregion, nur moderner und fortschrittlicher. – Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Glück auf! (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Das hat die Anmeldung einer Kurzintervention hervorgerufen. Der Abgeordnete Kubitzki hat das Wort. (Beifall AfD)

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Steffen Kubitzki AfD

Herr Präsident! Herr Katzmarek – da unten ist er –, klar stehe ich auch zu den Bergleuten. Ich habe ja lange genug im Kraftwerk Jänschwalde gearbeitet – um das einmal voranzustellen. (Lars Hünich [AfD]: Nicht nur Herr Katzmarek, sondern Sie auch?) Ich nenne ein paar Stichworte. Wasserstoff für den ÖPNV: Da lache ich mich im Kreistag jedes Mal kaputt. (Beifall AfD) Wir haben 35 Wasserstoffbusse in Cottbus herumstehen, wo wir keinen Wasserstoff haben. Gelebte Demokratie: Na ja, das sind die üblichen Floskeln. Die Wasserstoffleitung: Dazu habe ich dem Wirtschaftsminister eine Frage gestellt. Der hat gesagt: Ja, hm, wird kommen. – Nein, die kommt nicht. Da kann ich mit ihm und mit Ihnen um 1 000 Euro wetten. Die wird nicht bis 2032 nach Jänschwalde kommen, denn ArcelorMittal ist ausgestiegen. (Beifall AfD) Für wen wollen Sie die Wasserstoffleitung bauen? Es kommt in Jänschwalde kein Wasserstoffkraftwerk hin. Da werden ein paar Speicher und ein paar Windräder gebaut, und dann hat sich das geschissen – auf Deutsch gesagt. (Zurufe von SPD und CDU) – Entschuldigen Sie den Ausdruck, aber das geht nicht, das wird so nicht gehen. (Zurufe von SPD und CDU) – Entschuldigung, ich nehme das zurück. Streichen Sie es aus dem Protokoll. (Heiterkeit AfD – Lars Hünich [AfD]: Was denn?) Das wird wirklich nichts, Herr Katzmarek. Ein Antrag zu dem Thema „Gaskraftwerk für Jänschwalde“ war der erste Antrag, den ich hier im Parlament gestellt habe, denn mir liegt die Region am Herzen. (Beifall AfD) Was denken Sie, womit ich meinen Wahlkreis gewonnen habe? Weil ich da wie so ein …

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, Sie kommen zum Schluss Ihrer Kurzintervention?

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Steffen Kubitzki AfD

Ja. – Weil ich natürlich auch mit den Kumpels rede. Denen nützt es nichts, wenn da ein Haufen Windräder gebaut wird. Davon kriegen wir keine Arbeitsplätze. Die würden sich schon wünschen, dass es da ein Gaskraftwerk gibt. Ich habe es dem Minister …

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Rainer Genilke

Herr Kubitzki, ich glaube, wir haben jetzt verstanden, was Sie meinen.

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Steffen Kubitzki AfD

Hier steht, dass ich noch 22 Sekunden Redezeit habe.

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Rainer Genilke

Nein, nein, es wurde zu spät gedrückt. Ich habe extra eine Zeitmessung vorgenommen. Sie haben zwei Minuten Zeit für eine Kurzintervention. (Beifall SPD und CDU – Zurufe von der AfD) Und, Herr Abgeordneter Kubitzki, wenn Sie Fäkalsprache verwenden, wäre es gut, wenn Sie sich ernsthaft entschuldigen und nicht lamentieren, dass Sie glauben, trotzdem recht zu haben.

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Steffen Kubitzki AfD

Ich entschuldige mich ernsthaft.

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Rainer Genilke

Ich darf jetzt Herrn Katzmarek bitten, darauf zu reagieren. Lars Katzmarek (SPD):* Lieber Herr Kubitzki, das Schöne an der Demokratie ist ja, dass man darüber streiten kann. Das ist auch gut so. Aber ich sage es einmal ganz ehrlich: Ich habe versucht, in meinem Vortrag sehr deutlich zu sagen: Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz gibt einen klaren Rahmen vor. Ich habe mit den Kohlebergarbeitern und den Energiearbeitern dafür gekämpft. Ich stand da in Berlin bei Wind und bei Regen, und wir haben das zusammen erstritten. Das Gesetz besagt ganz genau: Wenn die Grundlagen dafür nicht geschaffen sind, wird nicht ausgestiegen. Das ist nicht so schwer zu verstehen. Das heißt, in der Theorie können Kohlekraftwerke weiterlaufen, wenn sie benötigt werden. Das ist vernünftig, das ist sauber, und es hat eine feste Struktur. Ich glaube, darauf können sich alle Berg- und Energiearbeiter einigen. Ich 2026 67 bin auch bei den Leuten. Die können das, und die schauen auch in die Zukunft, weil sie es einfach können. – Danke. (Beifall SPD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren jetzt in der Rednerliste fort. Zu uns spricht nun der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Ich grüße Herrn Bommert. Er ist leider erkrankt; deswegen rede ich, als Lausitzer, heute. Im November gab es bereits einen ähnlichen Tagesordnungspunkt von der AfD. Herr Kubitzki, Sie können sich erinnern: Damals ging es auch um Forschungsreaktoren – Dual-Fluid-Reaktoren und SMR –, aber als Forschungsprojekte. Unsere Linie war schon damals klar: Wir haben gesagt, wir sind technologieoffen, wir sind für klare Zuständigkeiten und dafür, die Forschung zu stärken. Es muss tragfähig sein, und vor allen Dingen muss auch der CO -Ausstoß reduziert werden. 2 Aber so einfach, wie Sie es sich in Ihrem Antrag machen, nämlich einfach einen Nuklearstandort in Brandenburg auszusuchen – so, wie Sie es gerade gesagt haben –, ist es wohl nicht. Sagen Sie doch bitte den Brandenburgern, wo Sie das Atomkraftwerk in Brandenburg und vor allen Dingen die Endlagerstätte haben wollen. So ehrlich könnten Sie dann, bitte, auch sein. Ich bin durchaus überzeugt, dass es ein Fehler war, aus der Kernenergie und der Kohleverstromung gleichzeitig auszusteigen. Das kann man im Nachhinein bedauern, die Kritik teile ich. Aber die AfD macht es sich da ziemlich einfach. Man müsse nur Standorte identifizieren – ich zitiere Sie jetzt –, Pilotanlagen auf den Weg bringen und auf Bundes- und EU-Ebene ein paar Gesetze anpassen, und dann sei das Problem gelöst; so Ihr Antrag. So einfach ist es aber nicht. In Ihrem Antrag tun Sie so, als ob das Land Brandenburg im Alleingang den Wiedereinstieg organisieren könnte. Die entscheidende Frage liegt aber beim Bund, bei der EU: bei bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das wissen Sie genau. (Zuruf von der AfD: Wer sitzt denn im Bund?) Und ja, es wird niemanden überraschen: Als CDU stehen wir natürlich für Technologieoffenheit und für wirtschaftliche Vernunft, und genau deshalb ist Kernenergie für uns kein Tabuthema. Das will ich hier deutlich sagen. Wer ehrlich über Grundlastfähigkeit und CO -arme Stromerzeugung diskutiert, darf auch neue Reak-2 tortechnologien nicht verdammen. Aber die angesprochenen Dual-Fluid-Reaktoren und die SMR sind gegenwärtig nur Diskussions- und Forschungsthemen. Das ist keine kurzfristige Antwort auf die Herausforderung, über die wir eben sprechen. So ehrlich muss man auch sein. Deswegen ist dies unser Ansatz: Forschung ja, im nationalen und im europäischen Verbund – das habe ich in meiner Rede, als wir zum letzten Mal darüber gesprochen haben, auch schon gesagt –, aber wir in Brandenburg können einen solchen Beitrag nicht leisten. Das wäre ein Sonderweg mit unvorhersehbaren Folgekosten. Im zweiten Antrag fordert die AfD, die Kohleverstromung über die bekannten Abschalttermine hinaus fortzuführen bzw. sie zu reaktivieren. Zu dem Gesetz hat Herr Katzmarek schon einiges gesagt; dazu will ich gar nichts mehr ausführen. Ich weiß, dass Ihre populäre Forderung bei manchen in der Lausitz durchaus ein positives Echo hervorruft, aber bei Weitem nicht mehr bei der Mehrheit. Davon bin ich überzeugt. Auch ich habe mich als jemand, der aus der Lausitz kommt, mit diesem politischen Ausstiegstermin schwergetan. Aber ich habe dazugelernt, ich habe es akzeptiert, und mir ist der gesellschaftliche Konsens einfach wichtig. Wir haben uns dafür entschieden, diese Energiefrage so zu beantworten und den Pfad so zu gehen. Diesen Konsens jetzt zu kündigen, halte ich nicht für angemessen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Es fließt – das muss man auch sagen – aufgrund der Transformation verdammt viel Geld in die Lausitz. Die Projekte, die es schon gibt und Fahrt aufnehmen, zeigen uns: Es gibt in der Lausitz eine Zukunft ohne Kohle. Schon jetzt gibt es Unternehmen, die sich gerade deswegen in Brandenburg ansiedeln, weil es grünen Strom gibt. Das sollten wir, bitte schön, auch immer wieder sagen. Zudem ist die Kohleverstromung selbst bei den Unternehmen mit vielen Risiken verbunden. Die LEAG hat in den letzten Wochen klare wirtschaftliche Entscheidungen getroffen, die auch ihre eigene Sprache sprechen. Insbesondere auf dem Kapitalmarkt wird es immer schwieriger, Fremdkapital für jetzt notwendige Investitionen in diese Projekte zu bekommen. Meine Damen und Herren, es geht natürlich auch um Verbindlichkeit und Verlässlichkeit für unsere Industrie. Versorgungssicherheit, Grundlastfähigkeit, bezahlbare Energie – das sind Themen, mit denen wir uns ernsthaft beschäftigen müssen. Meines Erachtens haben wir das bisher zu sehr vernachlässigt. Für die Grünen in der Politik ist das alles kein Problem. Hohe Kosten und Einschränkungen des Wohlstands sind für sie kein Problem, aber für uns als CDU sind Wohlstandverluste durch hohe Energiekosten und Versorgungsunsicherheit keine Option. Deswegen wird von der Bundespolitik auch eine ausgewogene Kraftwerksstrategie gefordert und angestrebt. Ich bin mir sicher, das wird auch so geleistet. Lassen Sie mich als Letztes auf einen anderen, den zentralen Punkt eingehen, der sehr widersprüchlich ist. Die AfD – Sie haben das auch eben gemacht, Herr Kubitzki – warnt vor Abhängigkeiten von Energieimporten und schreibt zugleich, nach dem Ende der Tagebaue solle günstige Kohle auf dem Weltmarkt gekauft werden, damit unsere Kraftwerke weiterlaufen. Das ist keine Krisenvorsorge, das ist die Verlagerung von Abhängigkeiten, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Wenn man weiß, wer die größten Kohleproduzenten in der Welt sind, weiß man auch genau, dass diese Kohleimporte nicht als Lösung verkauft werden können, sondern dass weiterhin außenpolitische und wirtschaftliche Risiken vorhanden wären und dass das nicht die Resilienz in Deutschland verbessern würde. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Auch das hat eine Kurzintervention hervorgerufen. Das Wort hat der Abgeordnete Kubitzki. (Steeven Bretz [CDU]: Da ist Ihnen ja ein schwerer Fehler unterlaufen, Herr Kubitzki!)

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Steffen Kubitzki AfD

– Nein. – Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Dr. Schierack, das war mir klar: Sie sagen, Sie möchten das nicht kündigen. Wir haben ja nicht nur über Kündigung, sondern auch über ein befristetes Aussetzen gesprochen. Ich habe immer gesagt, wir müssen einfach mal darüber reden, wie wir es am besten machen. Sie sprechen selbst von Versorgungssicherheit. Ich zitiere einmal den Deutschlandfunk: „Bei der Energieversorgung in Deutschland setzt die CSU“ – Ihre Schwesterpartei – „trotz des Atomausstiegs auf eine Rückkehr der Kernenergie. Konkret fordert die Partei den Bau von Mini-Atomkraftwerken und die Erforschung einer Kreislaufwirtschaft. Das Ziel sei eine ‚Kernenergie ohne radioaktive Abfälle‘, heißt es in dem entsprechenden Positionspapier. Deutschland müsse bei der Atomforschung ‚vom Nachzügler wieder zum Vorreiter werden.‘“ (Danny Eichelbaum [CDU]: Schreibt wer?) – Das ist vom Deutschlandfunk vom 2. Januar. Sie sollten sich einmal mit Ihrer Schwesterpartei unterhalten. (Danny Eichelbaum [CDU]: CSU! Bayern, nicht Brandenburg!) – CSU, nicht CDU. „Schwesterpartei“ habe ich gesagt. Ich sage Ihnen – darauf könnte ich fast einen Finger verwetten –, irgendwann werden Sie von der CDU uns mit der Kernenergie rechts überholen und so tun, als wenn Sie schon immer dafür gewesen wären und alles super wäre. Das weiß ich hundertprozentig. Sie werden von Jahr zu Jahr weicher und werden uns von der Seite überholen. Ein letztes Zitat: „Man muss sich darüber klar sein, dass in der ganzen Welt, in Russland, in China, in Südamerika, in Frankreich – überall werden nukleare Kraftwerke neu gebaut, nur bei uns in Deutschland nicht. Es ist ein Fall, wo die Deutschen wieder einmal sich einbilden, wir alleine wissen es besser als die ganze Welt. Das kommt mir, gelinde gesagt, etwas seltsam vor.“ (Ludwig Scheetz [SPD]: Gucken Sie mal, was das kostet! Großbritannien: 50 Milliarden Euro!) Weiter sagt er, er wundere sich darüber, dass die Deutschen sich einbildeten, es als Einzige auf der Welt besser zu wissen. – Wer hat es gesagt? Alt-Bundeskanzler Schmidt bei Maischberger, also ein SPD-Genosse. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: 130 Länder der Erde sind nicht in der Atomkraft!)

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Rainer Genilke

Herr Prof. Dr. Schierack wird auf die Kurzintervention reagieren. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Kubitzki, Sie geben mir die Gelegenheit, den Extrakt meiner Rede zu verdeutlichen. Ich hoffe, ich habe gesagt, dass wir als Union eine technologieoffene Partei sind. Sie haben die Diskussion in der CSU erwähnt. Eine ähnliche Diskussion gibt es auch bei uns in der CDU. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir technologieoffen bleiben. Für uns ist die Reaktortechnik eine der möglichen Technologien. Aber in der gegenwärtigen Situation wird es keine Reaktivierung von Kernkraft geben. Die Forschung sollte vorangetrieben werden. Das habe ich heute und auch beim vorherigen Antrag von Ihnen gesagt. Aber das spielt für Brandenburg keine Rolle. – Danke. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Meyer. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Die Debatte erinnert mich an Äußerungen der grünen Bundestagsabgeordneten Dröge kürzlich im „Spiegel“. Die Grünen glauben immer noch, die deutsche Energiewende würde auf der ganzen Welt kopiert. Dem ist nicht so. Ein Blick auf die internationalen Energiemärkte und insbesondere den europäischen Markt zeigt, dass die Atomkraft ein Comeback erlebt und dass, Herr Minister Keller, auch Indien neben den Erneuerbaren Atomkraft ausbaut, wie viele andere Länder. Ich habe es bereits in meiner Rede im November gesagt: Die Erneuerbaren können einen Beitrag zur Energieversorgung leisten, aber nicht auf chaotische, undemokratische und unwirtschaftliche Art und Weise. (Beifall BSW) Zudem muss Energie sicher und bezahlbar sein. Die Preise für die Wärmeversorgung sind massiv gestiegen. Das ist das Problem. Deutschland hat in Europa die höchsten Strompreise für Unternehmen, und diese gefährden zunehmend die Überlebensfähigkeit unserer Unternehmen und damit die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nach über drei Jahren sinnloser Sanktionen gegenüber Russland, die uns letztlich schaden und den Krieg nicht beenden, ist immer noch keine Korrektur in Sicht. In Brandenburg gefährden 2026 69 sie konkret die PCK in Schwedt und damit den wirtschaftlichen Anker einer ganzen Region. (Vereinzelt Beifall BSW) Der PCK drohen zudem US-Sanktionen. Wir haben uns nicht nur von günstiger Energie abgeschnitten, sondern müssen auch zusehen, wie Trump unserer Wirtschaft massiven Schaden zufügen will. Und wenn es in nächster Zeit zu einem Krieg gegen den Iran kommt, gibt es nicht nur zusätzliches Leid für Zehntausende Menschen, sondern auch die Energieversorgung in Europa wird beeinträchtigt. Die USA haben sich selbst übrigens nicht solche strengen Sanktionen auferlegt wie die EU, sondern sie beziehen weiterhin Rohstoffe aus Russland. Energiepolitik ist leider immer auch eine Frage der Geopolitik. Aber kommen wir zu den Anträgen zurück. Die AfD schlägt den Wiedereinstieg in die Kernenergie vor und will die Forschung in Brandenburg etablieren. Diese Forschung ist in China und in den USA bereits weit fortgeschritten, jedoch bedarf es weiterer kostspieliger Forschung. Ich denke, dass wir aufgrund eines wachsenden Strombedarfs für E-Mobilität, Rechenzentren oder für die Elektrifizierung der Wärmeversorgung die Kernkraft mit diesen kleinen Reaktoren nicht aus den Augen verlieren sollten. Unser Nachbar Tschechien wird in den nächsten Jahren seine Kohlekraftwerke durch Mini-Kraftwerke ersetzen, sogar an der sächsischen Grenze. Die Tschechen sehen in diesen kleinen Reaktoren einen Weg zur Versorgungssicherheit und Klimafreundlichkeit. Dass ausgerechnet Brandenburg jetzt Unsummen investieren soll, ergibt keinen Sinn, Kooperationen mit den führenden Ländern dagegen schon. Diese scheint die Bundeswirtschaftsministerin auch zu verfolgen. Im Juni letzten Jahres traf sie sich mit der Europäischen Nuklearallianz und schickt nun ein kleines Team ins Ausland, um sich über diese Small Modular Reactors zu informieren. Auch die Entwicklung von Fusionsreaktoren wird in Deutschland vorangetrieben, wie die „FAZ“ am 18. Januar berichtete. Auch das befürwortet das BSW als Anhänger von technologieoffenen Lösungen. Da die SMR-Forschung in Brandenburg auf absehbare Zeit nicht sinnvoll ist, wir aber die SMR- und Flüssigreaktortechnologie grundsätzlich als Chance sehen, werden wir uns zu dem ersten Antrag der AfD enthalten. (Oh! bei der AfD) Der zweite Antrag der AfD zur Fortsetzung der Kohleverstromung über den beschlossenen Ausstieg bis 2038 hinaus ergibt keinen Sinn. Dass der Ausstieg für ein rohstoffarmes Industrieland wie Deutschland eine kluge Entscheidung war, darf bezweifelt werden. Dies aber aufzukündigen, würde nach dem Motto: „Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ nur neue Unsicherheiten für Investitionen und die Menschen schaffen. Der Zug ist abgefahren – verkündete doch die LEAG im Januar, dass sie den Tagebau Welzow-Süd drei Jahre früher als geplant schließen will, mit der Begründung, er sei nicht rentabel. Mit einer Bundesratsinitiative die Kohleverstromung fortzuführen, wird keinen Erfolg haben, zumal Nordrhein-Westfalen mit dem größten deutschen Braunkohlerevier ebenfalls einen vorgezogenen Kohleausstieg anstrebt. Durch die angestiegene CO -Abgabe wird 2 die Kohleverstromung zunehmend unwirtschaftlich. Abgesehen davon sind die Kohlevorräte für den jetzigen Ausstiegspfad kalkuliert. Also wären neue bzw. erweiterte Tagebaue notwendig. Erklären Sie dann bitte den Bürgern in Proschim, Atterwasch oder Kerkwitz, dass für sie nun doch Umsiedlungen vorgesehen werden. Deutschland verfügt kaum über eigene Rohstoffe und hat sich als einziges Industrieland der Welt bereits von Kernenergie, bald von Kohle verabschiedet und sich gleichzeitig von günstigem Öl und Gas abgeschnitten. Es wäre an der Zeit, die Sanktionen zu beenden, um unsere Wirtschaft mit der vorhandenen Pipeline-Infrastruktur wieder mit sicherer und günstiger Energie zu versorgen. Auch den zweiten Antrag der AfD werden wir daher ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Keller zu uns. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion schließt an die der heutigen Aktuellen Stunde an. Mit Blick auf die Zeit will ich nicht alle Punkte wiederholen. Die Debatte haben wir schon im November geführt. Frau Schüle hat dazu ausgeführt. Auch Herr Schierack und Herr Katzmarek haben unter anderem Ausführungen hierzu gemacht. Aber, Herr Kubitzki, das Thema Kohle will ich noch einmal vertiefen. Die Diskussion, die wir hier zur Kohle führen, ist eine Scheindebatte. Frau Meyer hat es angesprochen. Warum beabsichtigt die LEAG, weniger Kohle abzubauen? Warum weiß sie jetzt schon, dass Kohle zur Verstromung am Markt nicht mehr bestehen kann bzw. dass man mit ihr keine Gewinne macht? Weniger Kohle abzubauen, ist keine Antwort auf die CO -Bepreisung. Vielmehr 2 geht es darum, dass wir in der Sommerzeit, zu bestimmten Zeiten, sehr viel erneuerbare Energie zur Verfügung haben, die einfach günstiger ist. Hinzu kommt: Wir brauchen Leistungen, die rasch hoch- und herunterreguliert oder gegebenenfalls aus dem Netz herausgenommen werden können. Das können wir mit Kohlekraftwerken in der Regel nicht machen. Deshalb ist die Kraftwerkssicherheitsstrategie, die die Nutzung von Gaskraftwerken vorsieht, notwendig. Ein Kohlekraftwerk kann man nicht ständig an- und abschalten; das ist jedenfalls nur unter großem technischen Aufwand möglich. Das sorgt manchmal für seltsame Momente. Wenn ein Kohlekraftwerk im Sommer Strom produziert und gleichzeitig viel Solar- und Windenergie eingespeist wird, dann zahlt der Betreiber des Kohlekraftwerks im Zweifel sogar noch Geld drauf, damit sein Kohlestrom abgenommen wird. Man muss sich die Problematik also genau anschauen und darf nicht verschiedene Themen miteinander vermischen. Insgesamt müssen wir festhalten, dass wir schon viel erneuerbare Energie zur Verfügung haben, die das Betreiben von Kohlekraftwerken weniger rentabel macht. Und ja, zukünftig kommt noch die CO -Bepreisung dazu. 2 Ich sehe hier gerade, dass ich mich kürzerfassen soll; dann werde ich das tun. (Katja Poschmann [SPD]: Nein, das war nicht das Signal!) – Das war nicht das Signal? Ich war mir gerade nicht sicher. Herr Kubitzki, Sie haben einen zweiten Punkt angesprochen, und auch da verstehe ich Sie nicht. Heute Morgen hatte Herr Dr. Berndt die Möglichkeit, auf eine sehr konkrete Frage – die übrigens vom BSW, von der SPD und von der CDU gestellt wurde – zu antworten. Herr Berndt hat darauf nicht geantwortet, und auch Sie haben es nicht gemacht. Wenn Sie den Wiedereinstieg in die Braunkohle wollen, dann ist damit verbunden, dass entweder hier im Land Brandenburg wieder mehr Braunkohle abgebaut wird – dann müssen Sie sagen, wo das der Fall sein soll bzw. welche Dörfer verlegt werden sollen – oder dass Braunkohle in größerem Rahmen importiert wird, was neue Abhängigkeiten zur Folge hätte; Herr Schierack hat dazu ausgeführt.

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Rainer Genilke

Herr Minister, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage zu? Das könnte gut passen. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ja. Antworten Sie in Ihrer Frage gern auch darauf. (Steffen Kubitzki [AfD]: Darf ich ja nicht!) – Sie sind ja pfiffig, Herr Kubitzki. (Heiterkeit – Steffen Kubitzki [AfD]: Nee, bin ich nicht!)

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Rainer Genilke

Herr Minister, ich wollte fast sagen: Wer hier pfiffig ist, entscheidet der Präsident. – Nein, wer das Wort erhält, entscheide ich. Ich habe aus den Worten des Ministers herausgehört, dass er die Frage gern zulassen möchte. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Steffen Kubitzki AfD

Danke, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten, mit Braunkohlekraftwerken gehe das Hoch- und Herunterfahren nicht. Da muss ich Ihnen widersprechen. Sicherlich ist das in Schwarze Pumpe und ähnlichen Kraftwerken mit einem großen Kessel schwierig. Aber in Jänschwalde mit mehreren kleinen Kesseln – 500 MW – haben wir es in den letzten Jahren immer gemacht. Ich möchte hier noch etwas feststellen: Wir wollen nicht den Wiedereinstieg in die Kohleverstromung erreichen, sondern wir möchten einfach nur den Ausstiegstermin offenhalten. Ich bin nicht für den generellen Wiedereinstieg. Ich war genauso wie Herr Katzmarek in Berlin; das weiß er vielleicht nicht. Ich war mit meinem Bürgermeister da und habe genauso gekämpft. Ich möchte auch nicht, dass dort bis 2050 Kohle abgebaut wird. Wenn ich aber sehe, dass laut Fahrplan Jänschwalde schon 2028 zugemacht werden soll, dann muss man sich doch in der jetzigen Lage, in der wir keinen Ersatz haben und frühestens 2031 etwas erwarten können, auch diese Option offenhalten und vielleicht noch ein bisschen weitermachen. Das heißt nicht, dass wir Dörfer abbaggern wollen. Wir haben noch nie ein Dorf abgebaggert – dafür waren andere Parteien zuständig – und werden nie ein Dorf abbaggern. Das möchte ich nur feststellen.

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Rainer Genilke

Die Frage müsste … (Zuruf) – Ach, das war die Frage? Ich habe sie nicht verstanden. Aber Herr Keller wird bestimmt trotzdem eine Antwort finden. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Herr Kubitzki, dann sage ich sehr deutlich: Sie unterscheiden sich mit Ihren Ausführungen hier von denen, die der Redner Ihrer Fraktion heute Morgen getätigt hat. Sie hätten Herrn Dr. Berndt von Ihrer Position besser überzeugen müssen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Heute Morgen lautete die klare Position Ihrer Fraktion: Sie wollen Atomstrom, Sie wollen Braunkohle, Sie wollen keine erneuerbare Energie. – Das war die Position der AfD heute Morgen. (Dennis Hohloch [AfD]: Stimmt doch gar nicht!) Wenn Sie jetzt hier stehen und sagen, Ihre Position sei eine andere, Sie wollten Braunkohle nicht auf ewig nutzen, dann ist das nicht die Position Ihres Fraktionsvorsitzenden. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU – Daniel Münschke [AfD]: Sie können ja nicht mal etwas wahrheitsgemäß wiedergeben!) Neben Ihnen sind ja ein paar Stühle frei. Vielleicht müssen Sie von Ihrer Fraktion doch ein bisschen abrücken. Ich sage es noch einmal deutlich: Die Steuerung einer regelbaren Stromproduktion, die wir brauchen – Stichwort: Grundlastfähigkeit –, weil wir zu bestimmten Zeiten zu viel oder zu wenig erneuerbare Energien haben, ist mit Kohlekraftwerken sehr herausfordernd; das wissen auch Sie, Herr Kubitzki. Es ist eben nicht so einfach, Kohlekraftwerke ständig aus- und wieder anzuschalten, jedenfalls nicht so, wie es angesichts der Erfordernisse im Umgang mit erneuerbaren Energien notwendig wäre. Deswegen brauchen wir Gaskraftwerke. Ich glaube, darüber haben wir gar keinen Dissens. Ich sage es hier noch einmal: Sie können doch nicht auf der einen Seite erzählen, dass Sie Braunkohlekraftwerke haben wollen, und auf der anderen Seite immer darauf Bezug nehmen, dass andere entschieden haben, wo sie abgebaut worden ist. Dann sagen Sie, dass Sie Atomkraft wollen, lassen aber die Frage offen – ich habe genau zugehört –, wo Sie mit dem Atommüll hinwollen. Wir haben doch gerade eine große Diskussion darüber. Alle 16 Bundesländer diskutieren darüber, wo der Atommüll gelagert werden kann. 2026 71 Dann haben Sie, glaube ich, den Deutschlandfunk zitiert. Demnach sagt die CSU, sie könne sich Atomkraftwerke vorstellen. Ich kann Ihnen sagen, welches Bundesland das erste war, aus dem es hieß: „Atommüll kann bei uns nicht gelagert werden.“ Das war Bayern. (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Das ist auch ein bisschen die Manier von Ihnen. Sie sagen im Grunde, Atomkraft sei schön; wir sollten (Daniel Münschke [AfD]: Sicheren und bezahlbaren Strom produzieren!) weiter daran forschen und uns entsprechend engagieren. Zu der Frage, wo die Folgeprodukte gelagert werden sollen, sagen Sie aber nichts. Gehen Sie doch an das Rednerpult und sagen Sie, dass Sie vor Forst oder einer anderen Kommune gern Atommüll lagern wollen. Stellen Sie sich doch hin und sagen Sie es! Seien Sie mutig! (Beifall SPD)

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Rainer Genilke

Das provoziert eine weitere Nachfrage. Lassen Sie diese zu, Herr Minister? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr gern.

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Rainer Genilke

Herr Kubitzki hat das Wort.

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Steffen Kubitzki AfD

Herr Minister, ich kann es nicht fassen, was Sie hier teilweise sagen. Angeblich habe ich jetzt etwas ganz anderes gesagt als vorher. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Als Herr Berndt!

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Steffen Kubitzki AfD

Das stimmt nicht. – Ich kann Ihnen sagen, was wir mit dem Atommüll machen sollten – das ist meine persönliche Meinung –: Der kommt da hin …

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Rainer Genilke

Herr Kubitzki, Sie können jetzt keine Debatte mit dem Minister führen. Ich möchte von Ihnen eine Frage hören, die Sie dem Minister stellen. (Lars Hünich [AfD]: Das kann doch nicht wahr sein!)

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Steffen Kubitzki AfD

Dann mache ich es anders, ich stelle die Frage anders. – Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, dass der vorhandene, also bereits angefallene Atommüll dort entsorgt werden sollte, wo er hergestellt wurde, wo also jahrzehntelang mit Kernkraftwerken Geld gemacht wurde? Sollen die drüben sich darum kümmern und nicht in den Osten kommen, um hier den Müll zu verbuddeln. So einfach ist es. (Ah! bei der SPD) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ah ja, Herr Kubitzki, jetzt wird ein Schuh daraus: Sie wollen, dass Deutschland wieder in die Atomkraftnutzung einsteigt. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Sie wollen, dass auch in Brandenburg nach einem Standort für ein Atomkraftwerk gesucht wird. Sie sagen, der Atommüll solle quasi dort gelagert werden, wo das Atomkraftwerk steht. Was sagen Sie damit? Sie wollen ein Atomkraftwerk in der Lausitz errichten und demzufolge auch den Atommüll in der Lausitz lagern. Das ist Ihre Aussage, wenn man sie zu Ende denkt. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Das ist doch Ihre Aussage. Herr Kubitzki, nutzen Sie doch die Möglichkeit der Kurzintervention (Zuruf von der AfD: Wir haben keine mehr!) und machen Sie sich ehrlich: Wo in Brandenburg soll das Atomkraftwerk entstehen? Wo soll der Atommüll gelagert werden? – Kommen Sie mir jetzt nicht mit irgendeinem Atomkraftwerk im Westen und der Forderung, die sollten sich darum kümmern. Das ist schon sehr bemerkenswert. Brandenburg erzeugt doch nicht nur für die Brandenburger Bürger Strom. Wir haben einen Strommarkt für ganz Deutschland; Luxemburg ist auch beteiligt. Das werden doch sogar Sie verstehen. So kurz kann man einfach nicht denken. (Beifall SPD und CDU) Herr Kubitzki, was das Thema Wasserstoff angeht: Dazu hatten wir schon im Ausschuss eine spannende Diskussion. An dieser Stelle will ich dazu nur noch einen Satz sagen: Auch bei diesem Thema müssen Sie sich entscheiden. Sie sagen, Sie könnten sich die Wasserstofftechnologie vorstellen, weswegen Sie es bedauerten, dass die Leitungen nicht da sind. Der Kollege im Ausschuss, der direkt neben Ihnen sitzt, sagte: Wasserstofftechnologie? Geht gar nicht! Brauchen wir nicht! Ist unnütz und unwirtschaftlich! – Auch bei diesem Thema müssen Sie sich einfach mal entscheiden. Ihre Positionierung war und ist unglaubwürdig. Sie versuchen immer wieder, im Zusammenhang mit der Energiepolitik eine ideologische Diskussion zu führen, die einfach nicht zu diesem Thema passt. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über die Anträge. Als Erstes lasse ich über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2151 abstimmen. Er trägt den Titel „Wiedereinstieg in die Nutzung der Kernenergie durch Dual-Fluid-Reaktoren und Small Modular Reactors (SMR)“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Antrag der AfD-Fraktion. Dieser hat die Drucksachennummer 8/2268 und trägt den Titel „Fortsetzung und Wiederaufnahme der Kohleverstromung zur Sicherung der grundlastfähigen Stromversorgung“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch dieser Antrag ist abgelehnt. Ich beende Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Kultur- und Tourismusinfrastruktur stärken Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2300 Beginnen wird die Aussprache Herr Abgeordneter Kuffert für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)

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Roman Kuffert AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Brandenburger! Im letzten Jahr legte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sondervermögens das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz vor. Es werden darin neun Bereiche identifiziert. Nicht dazu gehört die finanziell besonders unter Druck stehende Tourismus- und Kulturinfrastruktur. Diesem Mangel gilt es mit diesem Antrag abzuhelfen. In § 3 des erwähnten Gesetzes steht das Wort „insbesondere“ vor der Eingrenzung auf neun Bereiche. Es gibt also Handlungsspielraum, den wir nutzen sollten. Aufgrund der ideologischen Politik althergebrachter Parteien im Bereich Energie, Klima und natürlich Migration spüren wir alle, wie das Geld an anderen Stellen fehlt. Daseinsbereiche, ja geistige Lebensgrundlagen wie Kultur stehen infrage – und damit auch die Pflege unserer Kulturschätze. Vielen in diesem Haus ist das preußische Erbe scheinbar zuwider. (Steeven Bretz [CDU]: Oh! Kuffert!) Sie wollen lieber eine neue links-woke Gesellschaft erschaffen und schütten das Geld unter anderem an ihre sogenannten NGOs aus. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Da macht die AfD nicht mit. (Beifall AfD – Unruhe) Wir stehen ganz klar für den Erhalt unserer Identität und der Kultur Brandenburgs, also unserer Heimat.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, Sie lassen sicher eine Zwischenfrage zu.

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Roman Kuffert AfD

Ja.

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Rainer Genilke

Herr Bretz, Sie haben das Wort. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank, Kollege Kuffert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie vertraten gerade die These, dass vielen in diesem Hause das preußische Kulturerbe egal sei. Bitte nennen Sie mir die vielen, die das in diesem Raum vertreten. (Lars Hünich [AfD]: Sie!)

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Roman Kuffert AfD

„Viele“ ist relativ – in dem Sinne, dass das jeder für sich selbst wissen und entscheiden muss. Auf jeden Fall ist erkennbar, dass die deutsche und vor allem die preußische Kultur ins Hintertreffen gerät. Das muss einen Grund haben. Daher gehe ich klar davon aus, dass es viele sind. (Ludwig Scheetz [SPD]: Fahren Sie auch mal ab und zu durch Potsdam?!) 2026 73 Doch wenn Sie sich zur preußischen Kultur bekennen, ist das hervorragend. Darüber freue ich mich. (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Herr Scheetz ist ein Vorzeigepreuße! – Ludwig Scheetz [SPD]: Fahren Sie auch mal durch Potsdam und sehen, wie es hier aussieht?!) Lebendige Tourismusorte sollen auf Dienstleistungen für ihre Gäste verzichten – es geht ja um die Finanzierung dafür. Da sage ich ganz klar: Nein! Es gibt auch lebendige Tourismusorte, die vielleicht nicht in jedermanns Fokus stehen. Es braucht den Willen zu einer stark verankerten Finanzierung – das ist klar –, wie in diesem Antrag gefordert. Echte Bewahrung unseres Kulturgutes statt sogenannter Kultur-„Förderung“ für linksextreme Gruppierungen, was wir ablehnen. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Die Gemeinden müssen viele unsinnige Kosten schultern, die ihnen vom Bund aufgezwungen werden – das wissen Sie auch. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Die Ausgaben für Migration und für die Energiewende explodieren förmlich und belasten die Haushalte enorm. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Städte- und Gemeindebund warnt, dass das ab 2028 verstärkt zum Problem werden könnte, vor allem hier in Brandenburg. – Das ist nun mal ein Faktum und nicht meine Erfindung. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Tourismus- und Kulturinfrastruktur wesentlich mitzuberücksichtigen. Es ist eine Aufforderung an Sie alle, auch die Kulturförderung in diesem Gesetz zu implizieren. Mehr ist da nicht zu sagen. Die IHK Potsdam zum Beispiel – auch unstrittig bei Ihnen, denke ich mal – beschreibt die Schlösser Paretz und Rheinsberg übrigens als lohnende Objekte. In der IHK-Studie heißt es – Zitat –: Wenn Kommunen wie Ketzin/Havel in „Gastronomie, Erreichbarkeit und [touristische] Ergänzungsangebote“ investieren würden, ließe sich der wirtschaftliche Effekt noch steigern. – Die IHK-Präsidentin sagte zudem: „Ohne Kultur gibt es keine Tourismusstrategie […].“ Doch wer wird Kultur und Tourismus in Zukunft finanzieren, wenn schon an der Infrastruktur gespart wird, weil die Sonderschulden diese Bereiche aussparen? Und: Welche internationalen Gäste sollen herkommen, wenn Deutschland im Stadtbild nicht mehr wie Deutschland aussieht? – Dieser Punkt kommt hinzu. Das sogenannte Sondervermögen wird notwendigerweise dazu … – Haben Sie noch eine Zwischenfrage?

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Rainer Genilke

Das kläre ich, Herr Abgeordneter Kuffert. Ich frage Sie deshalb jetzt, ob Sie die Zwischenfrage zulassen.

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Roman Kuffert AfD

Ja, ich lasse sie zu.

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Rainer Genilke

Herr Bretz, bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank, Kollege Kuffert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie vertraten gerade die These, dass Deutschland nicht mehr wie Deutschland aussehe. Können Sie uns mal beschreiben, wie Deutschland aussieht? (Oh! bei der AfD)

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Roman Kuffert AfD

Herr Bretz, fragen Sie doch Ihren Kanzler, der genau das geäußert hat – dann wissen Sie, wie Deutschland aussieht. (Beifall AfD sowie Zuruf) Das sogenannte Sondervermögen wird notwendigerweise dazu gebraucht, allein die dringendsten Reparaturen an der Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren und die horrenden Kosten der irrsinnigen Energiewende abzumildern. Ihre Energiewende kennen Sie. Wir als AfD stehen zu unserer kulturellen und touristischen Infrastruktur und sehen diese in Gefahr, daher bringen wir einen Antrag zu diesem Thema ein. (Vereinzelt Beifall AfD) Welche Kommune kann jetzt schon ernsthaft in Erreichbarkeit und Ergänzungsangebote investieren? Welche Kommune kann das? Restaurantsterben, Einsparungen beim ÖPNV – alles aufgrund Ihrer falschen Politik der letzten Jahrzehnte. Kultur zu bewahren, wird in Krisenzeiten wichtiger denn je.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

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Roman Kuffert AfD

Ja, gern.

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Rainer Genilke

Bitte schön, Herr Adler.

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Uwe Adler SPD

Vielen Dank, Herr Kuffert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Bretz hat Ihnen eine eindeutige Frage gestellt. Sie haben rekurriert, er solle seinen Bundeskanzler fragen. Ich möchte Sie nicht so leicht von der Schippe springen lassen. (Lars Hünich [AfD]: Was ist denn das für ein Stuss?! – Weitere Zurufe von der AfD) Führen Sie doch einmal argumentativ aus, an welcher Stelle Deutschland nicht mehr Deutschland ist und wie Sie sich das deutsche Gemeinwesen an der Stelle vorstellen. Und bitte kommen Sie nicht wieder mit Platzhalterantworten und fallen in Ihre Rede zurück.

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Roman Kuffert AfD

Ich kann nur wiederholen: Bundeskanzler Merz hat im Grunde genommen das Stadtbild kritisiert. Damit ging es los. (Oh! bei der SPD – Vereinzelt Beifall AfD) Am besten laufen Sie durch die Städte Deutschlands und nehmen das selbst zur Kenntnis. Dann haben Sie eigene Erfahrungswerte und müssen diese Frage nicht mehr stellen. (Vereinzelt Beifall AfD sowie Zuruf) Ich fahre in meiner Rede fort: Kultur zu bewahren wird in Krisenzeiten wichtiger denn je in einem Land, das sich in negativer Weise stark – wirklich stark – verändert und immer seltener wiederzuerkennen ist. Unser Antrag ist ein Beitrag dazu, jetzt mögliche Finanzierungsspielräume zu nutzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD)

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Rainer Genilke

Der Redebeitrag ist zu Ende. Damit hat sich die Zwischenfrage erledigt. (Beifall AfD – Unruhe) – Entschuldigung. Wir fahren in der Rednerliste fort. Der Abgeordnete Fischer spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Kurt Fischer SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Eigentlich habe ich mich als neues Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein bisschen auf die Debatte gefreut. (Zuruf von der SPD: Schon wieder vorbei!) Doch jetzt – ich habe darüber gerade mit Kolleginnen und Kollegen gesprochen –, wo man merkt, in welche Richtung Ihr Antrag geht, dass es hier wieder nur um Kulturkampf geht, dass es darum geht, Kultur am Ende irgendwie mit Migration, mit dem Stadtbild, mit allem Möglichen zu verbinden, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) ist das wirklich dünn. Das beschreibt auch, was wir in Ihrem Antrag sehen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sieht man sich die Punkte an, die Sie in Ihrem Text formuliert haben, stellt man fest, dass sie nichtssagend sind. Sie sind nur eine Rampe für die Kulturkampfdebatte, die Sie hier einmal mehr führen wollen. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Ich finde, das wird dem Thema nicht gerecht. Dass unser Tourismus und unsere Kulturlandschaft gerade in diesen finanziell herausfordernden Zeiten jede Rückendeckung verdient haben, steht für mich außer Frage. Unser Tourismus in Brandenburg ist gerade in diesen Tagen trotz aller Widrigkeiten ein erfolgreicher Wachstumsmotor. Die Branche ist stark unterwegs, liefert zuverlässig neue positive Zahlen und ermöglicht uns allen wichtige Auszeiten, Erholung und schöne Erlebnisse. Unsere Kultur in Brandenburg leistet mit ihren vielfältigen Akteuren – die Kulturlandschaft ist etwas breiter gefächert, als Sie das immer darstellen – einen unfassbar wichtigen Beitrag zu unserem Zusammenleben. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Sie bereichert uns mit ihren kreativen Angeboten, ermöglicht uns wunderbare Momente im Alltag und regt uns zum Nachdenken und Hinterfragen an. Auch das ist ein sehr wichtiger Punkt. (Vereinzelt Beifall SPD – Melanie Balzer [SPD]: Ja!) Wer Kultur und Tourismus wirklich unterstützen will, sollte schon etwas mehr Energie in seinen Antragstext investieren und nicht nur vom Pult aus Kulturkämpfe führen. Sehen wir uns die beiden Punkte einmal an, die Sie aufgeschrieben haben: Zuerst einmal wird im Antrag gefordert, die Kultur- und Tourismusinfrastruktur ausdrücklich in das Bundesgesetz zur Verteilung des Sondervermögens aufzunehmen. – Das ist insofern spannend, als Sie als AfD dieses Sondervermögen von Anbeginn bis heute abgelehnt haben. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt ist es ja nun mal da!) 2026 75 Sie haben im Bund und in den Ländern immer gegen dringend notwendige Investitionen für Deutschland gestimmt. Dieses Geld wollen Sie jetzt aber laut Ihrem Antrag nutzen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Das ist zutiefst scheinheilig. Sie müssen sich mal entscheiden, in welche Richtung Sie gehen wollen. (Beifall des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD] – Dennis Hohloch [AfD]: Zutiefst scheinheilig!) Sind Sie der Meinung, Zusatzinvestitionen werden gebraucht? Dann muss man das auch klar sagen. Wenn Sie nicht der Meinung sind, können Sie das Geld nicht doppelt und dreifach verplanen. (Beifall SPD) Natürlich kann man Kultur und Tourismus explizit in das Gesetz aufnehmen. Zwingend notwendig ist das aber nicht, denn vor der Auflistung der einzelnen Infrastrukturbereiche im Gesetz steht das wichtige Wort „insbesondere“. Insofern sind Investitionen in Kultur und Tourismus auch jetzt schon durchaus möglich.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Kurt Fischer SPD

Ja, sehr gerne.

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Rainer Genilke

Herr Bretz, bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank, Kollege Fischer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprachen über Scheinheiligkeit, und das bringt mich dazu, Ihnen die folgende Frage zu stellen: Im Redebeitrag der AfD wurde auf das Preußische und die kulturelle Herkunft Brandenburgs rekurriert; das wurde betont. Kennen Sie das Edikt von Potsdam? Darf ich Ihnen daraus vorlesen? (Lars Hünich [AfD]: Was ist denn das jetzt hier?!) Ich möchte Sie fragen, ob Sie auch dann von Scheinheiligkeit bei der AfD sprechen würden, wenn ich Ihnen vorlese, dass den Flüchtlingen durch das Edikt von Potsdam großzügige Privilegien gewährt wurden, unter anderem die Befreiung von Steuern und Zöllen, Subventionen für Wirtschaftsunternehmen, Bezahlung der Pfarrer usw. Weiter bewirkte das Edikt, dass zum Beispiel das Französische Gymnasium eröffnet (Dennis Hohloch [AfD]: Wo bleibt denn da die Frage?) und Eingesessenen und Zugewanderten eine umfangreiche Bildung ermöglicht wurde. Kollege Fischer, können Sie es nachvollziehen, dass man es wirklich als scheinheilig bezeichnen muss, wenn sich die AfD auf die Tradition bezieht, diese Tradition aber offenbar gar nicht kennt? (Beifall SPD – Zuruf von der AfD: Das waren aber Christen!)

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Rainer Genilke

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Kurt Fischer SPD

Vielen Dank für die Zwischenfrage, Herr Bretz. Ich kann Ihnen da nur zustimmen. Das ist wie in diesem selektiven Kulturkampf, der hier geführt wird: Man pickt sich immer nur das heraus, was zum eigenen Weltbild passt. Dass die Toleranz ein wichtiger Beitrag zum Erfolg Brandenburgs und Deutschlands – auch schon zur preußischen Zeit – war, wird dann beiseitegelassen, und man nimmt sich nur die Werte, die zum eigenen Weltbild passen. Das kennen wir schon. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Ja, das kennen Sie!) Zurück zur Rede: Natürlich könnte man Kultur und Tourismus explizit in das Gesetz aufnehmen, aber das ist eben nicht notwendig. Wegen des Wörtchens „insbesondere“ ist es bereits jetzt möglich, in diesen Bereichen zu investieren. Schauen wir uns beispielsweise den Tourismus an: Unsere Tourismusbranche braucht gute Straßen, ein modernes Radnetz, Investitionen in Wasserstraßen und digitale Angebote. All das sind Investitionen in den Tourismus. All das geht bereits jetzt mit dem Sondervermögen, das Sie ja ablehnen. Sie wollen diese Investitionen also nicht. Wir wollen sie ermöglichen, und das tun wir auch in den Städten und Gemeinden. Kommen wir zu Punkt zwei – er passt sehr gut dazu, dass es heute hier nur um Preußen ging und der Rest der vielfältigen Kulturlandschaft völlig außen vor gelassen wurde: Die AfD überschreibt den Antrag hochtrabend mit „Kultur- und Tourismusinfrastruktur stärken“, und dann ist die Hälfte des Antrags zwei Einzelstandorten gewidmet – trotz der viel breiter aufgestellten Kulturlandschaft. Ich finde, wir sollten das gesamte Land in den Blick nehmen, wenn wir über unsere Kultur- und Tourismusinfrastruktur hier im Brandenburger Landtag diskutieren. Der vorliegende Antrag wird dem definitiv nicht gerecht. Kultur und Tourismus sind auf ihre jeweilige Weise für unser Zusammenleben in Brandenburg ganz wichtig. Sie leisten für unsere Gesellschaft einen unerlässlichen Beitrag. Dafür wird unser Einsatz in den Haushaltsverhandlungen hier im Brandenburger Landtag gebraucht, aber vor allem auch der Einsatz aller, die kommunalpolitisch aktiv sind – in den Kommunalparlamenten und Kreistagen. Der AfD-Antrag hilft uns da in keiner Weise; wir lehnen ihn deshalb ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort; zu uns spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! (Zuruf von der AfD: Sehr schöner Anzug!) Herr Kuffert, so kenne ich Sie eigentlich nicht aus dem Ausschuss. Der Antrag ist durchaus sachlich, aber angesichts dessen, was Sie mit Ihrer Rede gerade geleistet haben, bin ich mir nicht sicher, ob Sie Kultur und Tourismus in Brandenburg Gutes getan haben. Dafür habe ich wenig Verständnis, denn Kultur ist meines Erachtens kein Nebenschauplatz. Es ist sehr wichtig, dass wir sie hier ins Plenum bringen. Da Sie eine Stärkung der Kultur fordern, sage ich explizit: Kultur ist ein Teil unserer Identität, unserer Geschichte und unserer Zukunft. Gerade angesichts seiner Schlösser, Gärten und historischen Kulturlandschaften wird deutlich, wie eng Kultur und regionale Entwicklung im Land Brandenburg verwoben sind. Mit dem Antrag der AfD wird die Bedeutung kultureller Infrastruktur aufgegriffen. Aber was Sie fordern, wird doch umgesetzt; das ist auch gerade in Herrn Fischers Vortrag angeklungen. Die brandenburgischen Schlösser sind mehr als museale Orte; sie sind Magneten für den Tourismus. Sie tragen in der Region zur Wertschöpfung bei. Sie verweisen auf die Studie der Universität Potsdam, die Sie auch in Ihrem Antrag erwähnen. Den Preußischen Schlössern und Gärten wird für jeden Euro, der da investiert wird, eine Rentabilität von 5,50 Euro nachgesagt. Die Besucher kommen also wegen der Schlösser gezielt nach Potsdam. Daher lohnt es sich, diesen, aber auch die anderen Standorte der SPSG zu stärken. Das will ich hier deutlich sagen. Was wird nun gefordert? Die AfD möchte, dass die Kultur- und Tourismusinfrastruktur in das Bundesgesetz zur Infrastrukturfinanzierung aufgenommen wird. Für bestimmte Standorte soll ein Investitionsplan erstellt werden. Beides wirkt auf den ersten Blick plausibel. Aber führen wir uns vor Augen, dass das Gesetz längst beschlossen ist. Mit ihm wird die Verwendung der Mittel aus dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt. Die Länder, auch Brandenburg, haben diesen Gesetzgebungsprozess auf der Ebene des Bundesrates aktiv begleitet. Herr Fischer hat die entscheidende Passage schon angesprochen; nach § 3 Abs. 1 stehen die Mittel insbesondere für bestimmte Infrastrukturbereiche zur Verfügung. Das ist eine sehr offene Beschreibung; die Kultur ist also nicht ausgeschlossen. In der Gesetzesbegründung wird die Kultur sogar ausdrücklich als förderfähiger Bereich genannt – auf Seite 14 zu § 3. Schauen Sie sich die Gesetzesbegründung an. Sie ist lang; ich zitiere kurz: „Die Liste der Förderbereiche ist nicht abschließend zu verstehen […]. Förderfähig sind damit insbesondere auch Investitionen in […]“ – danach werden einige Bereiche genannt, und dann steht da auch „Kultureinrichtungen“. Das steht explizit in der Gesetzesbegründung! Das Land Brandenburg hat sich zum Gesetz entsprechend geäußert, und auch der Bundesrat hat es durchaus positiv kommentiert, meine Damen und Herren. Das Land Brandenburg hat mit dem Zukunftspaket die Mittel für das LuKIFG gebündelt. Die Kommunen erhalten einen großen Teil davon für Investitionen in die Infrastruktur, und sie können damit auch in die Kultur investieren. Das wissen Sie. Gleichzeitig unterstützt das Land die SPSG auch direkt mit eigenen Mitteln und mit EU-Fördermitteln. Investitionen in die Kulturinfrastruktur werden in dieser Gesetzesbegründung explizit genannt, und die gegenwärtige Diskussion zwischen Bundesrat und Bundesregierung gilt nur der Frage, ob diese Mittel aus dem Sondervermögen für die Kofinanzierung von Bundesmitteln eingesetzt werden können. Diese Diskussion läuft; sie ist noch nicht abgeschlossen. Das weiß ich. Der Antrag, den Sie formuliert haben, ist – wie Sie sehen – überhaupt nicht notwendig. – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren nach der Rednerliste fort; zu uns spricht Herr Abgeordneter Hornauf für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)

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Sven Hornauf BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich bin beeinträchtigt, weil unsere Ex-Kollegin jetzt nicht da ist. Ich komme schon wieder zum „Murks“ der Kollegen. Das regte offenbar jemanden auf, und deswegen fange ich gleich mit dem Aufreger an: Ich halte es tatsächlich für Murks, weil Sie wieder zu Recht ein Thema aufgreifen, aber es leider nicht so richtig behandeln. Was die Folklore anbetrifft, wäre ein bisschen weniger Preußen gut. Ich glaube, dann könnten wir mit den Dingen auch einfacher umgehen. Der Punkt: Der Fehler des ganzen Antrages liegt schon in den ersten Worten Ihres Antrages, und zwar bei dem Terminus der „freiwilligen Leistungen“. Das ist der Knackpunkt: Solange die Kultur im Land Brandenburg als freiwillige Leistung definiert wird, wird sich am Kern des Problems, nämlich der Unterfinanzierung, nichts ändern – und dieses Problem wird größer. (Beifall BSW) 2026 77 Erinnern wir uns an die Zahlen, die Dr. Hermann, der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, vor einer Woche referiert hat: Jetzt sind nur noch etwas mehr als 12 % der Kommunalhaushalte ausgeglichen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Genau!) Bis 2028 entstehe ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass § 68 der Kommunalversicherung greift – das ist die Haushaltssicherung. Das wird dazu führen, dass insbesondere die vermeintlichen und hier auch rechtlich tatsächlich so anzusehenden freiwilligen Leistungen im Kulturbereich als Erstes gestrichen werden; sie werden jedenfalls nicht mehr in der notwendigen Weise zur Verfügung gestellt. Deswegen bringt es überhaupt nichts, an den Topf der 100 Milliarden Euro heranzugehen und Art. 143h GG entsprechend zu nutzen. Wir müssen unsere Kommunen als Hauptträger der Kultur in die Lage versetzen, auch im Falle der Haushaltssicherung diese Ausgaben leisten zu können. Sonst wird die untere Kommunalaufsicht ihnen das schlichtweg so zusammenstreichen, dass nur noch tränende Augen übrigbleiben. Dann ist nichts mehr mit Förderung oder Ko-Förderung, sondern dann ist das Geld weg. Kommen wir zum eigentlichen Problem, das wir sehen: Warum gibt es überhaupt dieses Sondervermögen – Artikel 143h GG? Wir haben hier einen Abklatsch der größten, gigantischsten Aufrüstungsgeschichte Deutschlands, seit sich Deutschland eine Kriegsflotte zugelegt hat. Und wohin dieser Unsinn geführt hat, haben wir gesehen: Die verrottet jetzt in irgendeinem Tümpel vor der Küste Schottlands. Auch hier geben wir Hunderte Milliarden Euro für Unsinn aus, nämlich für Aufrüstung, für sinnlose Aufrüstung. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Und dann die Kommunen und die Länder mit einem Trostpflaster in Höhe von 100 Milliarden Euro abzuspeisen, damit sie über den Bundesrat zustimmen, ist einfach unehrlich. Wir haben kein Problem mit zu wenig Geld, wir haben nur ein Problem mit Geld, das an falscher Stelle ausgegeben wird. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Deswegen sagen wir als BSW: Der Ansatz müsste sein, nicht nur auf der einen Seite die Kommunen zu ermuntern und sie ordentlich dafür auszustatten, Kultur als pflichtige Aufgabe zu begreifen und auch zu finanzieren, sondern insgesamt in diesem Land die Finanzierung vom Kopf auf die Füße zu stellen und das Geld für das auszugeben, was unsere Gesellschaft nachhaltig weiterbringt – unter anderem für Kultur. Also weg mit diesen 500 Milliarden Euro für Kriegsunsinn, Umverteilung in den Topf unter anderem für die Kommunen! Dann brauchen wir uns über so etwas wie heute nicht mehr zu unterhalten, und am Ende ist sogar Ihre Folklore für Preußen wieder bezahlt. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren mit dem Redebeitrag des fraktionslosen Abgeordneten Simon fort. Dazu brauchen wir ein wenig Zeit. Wir werden dafür sorgen, dass Herr Simon seine Rede hier vorne im Sitzen halten kann. Reinhard Simon (fraktionslos):* So still war es hier selten im Saal. Ich danke dafür. – Eigentlich müsste ich überhaupt nichts sagen, weil ich fand, dass meine Vorredner alle recht hatten (Elske Hildebrandt [SPD]: Alle?!) mit ihrer Meinung zur AfD. Ich kann Herrn Fischer völlig verstehen; ich könnte jetzt nichts weiter dazu sagen, würde mir dann aber widersprechen, weil ich ja einmal sehr von der Kultur gelebt und dafür gekämpft habe, dass wir die Kultur zur pflichtigen Aufgabe machen. Seit 1990 finden diese Kämpfe statt. Wir haben demonstriert, wir haben versucht, das im Land Brandenburg durchzusetzen. Kultur ist ja Länderaufgabe, was ich teilweise auch nicht verstehe und einer der größten Haken am Föderalismus ist, die es gibt. Ich kann Herrn Bretz sehr gut verstehen und danke ihm für seinen Beitrag, besonders für die Erwähnung des Hugenottenedikts vom Großen Kurfürsten von 1685 – das muss man halt wissen, wenn man solche Themen angeht –, auch Potsdamer Toleranzedikt genannt und ein Vorbild für das Handeln einer Landesregierung, das wir nie vergessen dürfen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Auf meinen Kollegen Sven möchte ich mich auch beziehen, weil er ein großer Kulturfreund und großer Kulturkenner ist. Ich finde seine Bemerkung zu Murks und Folklore durchaus treffend; das hat weniger mit Kultur zu tun, sondern das ist dann Afterkultur. Die pflichtige Aufgabe, auf die er Bezug nahm, ist tatsächlich etwas, was wir uns noch einmal zu Gemüte führen sollten. Ich weiß, dass das sehr schwer ist, weil es ja Geld kostet. Ich weiß aus Erfahrung, dass, wenn die Kassen knapp sind, immer zuerst am fünften Rad, der Kultur, gespart wird – immer. Es war mein ganzes Leben lang ein Kampf um das nötige Geld, weil es ja eine freiwillige Aufgabe ist, und das macht uns leider zu schaffen. Da können wir tun und lassen, was wir wollen. Wenn das nicht geändert wird, haben wir grundsätzlich immer eine schwierige Situation hinsichtlich der Verteilung von Geldern für Kultur. Jetzt sage ich doch noch ein paar eigene Worte. Ich beginne einfach einmal mit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion kommt wie ein fürsorglicher Kümmerer für Brandenburgs Schlösser und Gärten daher, doch wer genauer hinschaut, erkennt: Hier wird versucht, sich mit fremden Federn zu schmücken und gleichzeitig ein bürokratisches Fass aufzumachen, das wir längst im Griff haben. Lassen Sie mich das kurz begründen. Erstens zum Bund-Länder-Rahmen: Sie fordern die Aufnahme von Kultur und Tourismus in das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – das kann ich gar nicht auswendig sagen. Aber haben Sie den Gesetzentwurf und die Begründung eigentlich gelesen, oder macht das für Sie auch die KI? Manchmal habe ich den Eindruck: So etwas lässt sich schnell ausdrucken – ohne viele eigene Gedanken. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Der Begriff der Daseinsvorsorge und die bereits enthaltenen Förderbereiche decken infrastrukturelle Maßnahmen, die auch Kultureinrichtungen zugutekommen, oft weitgehend ab; damit setze ich nicht das außer Kraft, was ich am Anfang gesagt habe. Eine explizite Aufzählung jeder einzelnen Unterkategorie führt nicht zu mehr Geld, sondern nur zu mehr Abgrenzungsproblemen und bürokratischem Mehraufwand im Bundesrat. Das Land Brandenburg setzt bereits alles daran, die Spielräume für unsere Kommunen maximal zu nutzen. Zweitens zur SPSG – Stiftung Preußische Schlösser und Gärten – und zur regionalen Wirtschaft: Sie zitieren die Studie der Universität Potsdam. Das ist löblich – so etwas erwähnt KI ja dann auch von sich aus –, aber nicht neu. Die Landesregierung steht bereits im engen Austausch mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und den betroffenen Kommunen wie Ketzin und Rheinsberg. Ich und viele der anderen Abgeordneten – ich sage jetzt auch einmal „viele“, weil ich weiß, dass es viele sind; ich könnte jetzt durchzählen – wissen um die Unrentabilität. Einen neuen Investitionsplan zu fordern, ignoriert aber die bestehenden Masterpläne und die bereits laufenden Millioneninvestitionen in den Kulturerhalt, die mühsam mit dem Bund ausgehandelt wurden. Wir brauchen keine neuen Arbeitskreise, wir brauchen die kontinuierliche Umsetzung der bestehenden Strategien, und da gibt es noch erheblich Luft nach oben. Drittens zum politischen Beigeschmack: Besonders entlarvend ist Ihre Begründung. Dass Sie die Kulturförderung hier im Antrag mit einer Wende in der Migrationspolitik verknüpfen, zeigt das wahre Gesicht dieses Antrags. Sie wollen gar keine Verbesserung, (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Sie wollen nicht die Kultur stärken, Sie wollen Ihre ideologische Agenda in jeden noch so sachfremden Bereich pressen. Und das ist ein bisschen plump, manchmal auch langweilig und kostet meine Lebenszeit. Unsere Schlösser und Gärten sind Symbole für Weltoffenheit und europäische Geschichte. Sie als Argumentationshilfe für Ausgrenzung zu missbrauchen, ist geschichtsvergessen – Potsdamer Edikt.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, Sie müssten dann einen geeigneten Schlusssatz finden. Reinhard Simon (fraktionslos):* Okay, ich bin gleich fertig. – Fazit: Unsere Kommunen brauchen stetige Unterstützung – ja! –, aber sie brauchen keine Anträge, die bereits Offensichtliches fordern oder bestehende Prozesse durch Doppelstrukturen verlangsamen. Die Landesregierung arbeitet bereits erfolgreich daran, die Kultur- und Tourismusinfrastruktur als wirtschaftlichen Motor zu stärken – ganz ohne Ihre populistischen Nebelkerzen. Ich lehne diesen Antrag ab. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird nun Minister Crumbach zu uns sprechen.

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Robert Crumbach

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die bisherige Diskussion kann man sich vorstellen, dass es uns in der Landesregierung sehr schwergefallen ist, zu klären: Soll nun der Wirtschaftsminister für den Bereich Tourismus, der Innenminister, der für die Kommunen zuständig ist, die Wissenschaftsministerin, die mit Kultur auch ein bisschen was zu tun hat, oder soll ganz schnöde der Finanzminister zu Ihnen sprechen? Nach Kenntnisnahme der bisherigen Diskussion mit preußischer Folklore, linksextremen Schlössern, die geschlossen werden sollen – wie auch immer –, will ich mich aber bei Ihnen ganz herzlich für die Gelegenheit bedanken, näher auf den Anwendungsbereich des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes – kurz: LuKIFG, eine meiner Lieblingsabkürzungen – einzugehen. Sie, liebe Damen und Herren von der AfD-Fraktion, erwarten von der Landesregierung, dass wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, Investitionen in die Kultur- und Tourismusinfrastruktur explizit in § 3 und damit in die Förderbereiche aufzunehmen. Mich verwundert das etwas, weil, wie Sie vielleicht wissen – wenn man Ihren Antrag liest, kann man auch vermuten, dass Sie es nicht wissen –, die Behandlung des LuKIFG im Bundesrat bereits stattgefunden hat. Das Gesetz wurde Ende Oktober 2025 sogar bereits verkündet. Wenn Sie möchten, gebe ich Ihnen dazu auch gerne die Fundstelle an. Aber lassen Sie mich zum angesprochenen Sachverhalt trotzdem ein paar Dinge sagen: Das LuKIFG hat einen sehr weiten Anwendungsbereich. Förderfähig sind auch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, die Sanierung öffentlicher Gebäude, Investitionen in Kultureinrichtungen und die ländliche Verkehrsinfrastruktur. Damit fallen, ganz ohne Zweifel, auch Investitionen in den Kultur- und Infrastrukturbereich in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Die vorgeschlagene Bundesratsinitiative würde also keinerlei Verbesserung bringen. Weiterhin setzen Sie sich, meine Damen und Herren von der AfD, dafür ein, dass seitens der Landesregierung an der Erarbeitung eines Investitionsplanes für die Kulturstandorte Schloss Paretz und Schloss Rheinsberg, die Sie als Beispiele genannt haben, mitgewirkt wird. Derartige Investitionen fallen selbstverständlich in den Verantwortungsbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände. Deswegen hat die Landesregierung bereits im September 2025 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass die Kommunen unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich über ihren Anteil an den Mitteln des Sondervermögens von 1,5 Milliarden Euro entscheiden. 2026 79 Landesregierung und Kommunen sind sich einig, dass die Maßnahmen spürbar und schnell sichtbar sein sollen. Sie sollen die Auswirkungen für die Betroffenen möglichst zeitnah unmittelbar erkennbar machen. Es geht um Maßnahmen, die direkt vor Ort wirken und für eine deutliche Steigerung der Lebensqualität sorgen können. Deshalb sollen die Kommunen in eigener Verantwortung die notwendigen Maßnahmen erkennen und ohne Eingriffe des Landes umsetzen. Das gilt selbstverständlich auch für Ketzin mit dem Ortsteil Paretz sowie für Rheinsberg. Ketzin wird 2 286 708 Euro aus dem Sondervermögen erhalten. Der Anteil von Rheinsberg beträgt 3 401 720 Euro. Dies hat der Landtag mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ im Dezember 2025 beschlossen. Die Städte Ketzin und Rheinsberg werden selbst entscheiden, welche Vorhaben gefördert bzw. umgesetzt werden. Das können Sie – und dieser kleine Werbeblock sei mir gestattet – dann, wenn die Städte und Gemeinden ihre Projekte festgelegt und beantragt haben, auch auf der Seite www.zukunftspaket.brandenburg.de nachlesen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Nun erhält für die antragseinreichende Fraktion noch einmal der Abgeordnete Kuffert das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Roman Kuffert AfD

Herr Präsident! Ich werde es kurz machen. Ich fange mal bei Herrn Fischer an: Im Grunde ist es doch so, dass die Diskussion im Bundestag, bei der die AfD angeblich dagegengestimmt hat, ein vollkommen demokratischer Prozess ist. Das gehört dazu: Man stimmt eben nicht immer zu, man ist auch einmal gegen etwas. Das hat aber nichts mit dem Antrag zu tun, den wir gestellt haben. Letztendlich gehört auch dieser Antrag zur Demokratie, die wir mit Leben erfüllen – und dafür sind wir übrigens auch hier: um über solche Dinge zu diskutieren. Sie sagten auch „Kulturkampf“, Herr Fischer: Im Grunde ist genau das ein Problem, weil den Menschen im Land kulturell vieles aufgezwungen wird. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich erinnere mal an die woke Kultur, die immer mehr durchdringen soll, aber zum Glück nicht mehr ganz so massiv ist wie früher, sowie an die Queer-Thematik, die dazu geführt hat, dass Kinder in Kindergärten und Grundschulen mit Frühsexualisierung konfrontiert werden. Die Gendersprache ist meiner Meinung nach auch eine Form von Kulturkampf, der uns aufgezwungen wird. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Sie haben also Recht: Ein Kulturkampf ist wohl im Gange – und wir als AfD kämpfen für die deutsche Kultur. Das ist eben unser Standpunkt. (Beifall AfD) Herr Prof. Schierack, Sie haben gesagt, dass der Antrag an sich okay sei, nur die Rede nicht: Das berührt also nur die Form, sodass Sie die Möglichkeit haben, heute zuzustimmen, denn es geht ja in erster Linie nicht um die Rede, sondern um den Antrag. Also, vielen Dank, dass Sie das so gesagt haben. (Beifall AfD) Herrn Simon möchte ich sagen: KI – ja klar, man kann immer sagen, dass es KI-generiert wurde, wenn man mit irgendwas nicht einverstanden ist oder ein Skript vor sich hat. Vielleicht wird es in Zukunft ja so sein, dass KI-generierte Inhalte ganz anders gekennzeichnet werden. Dann muss man sich nicht solche Unterstellungen gefallen lassen, dass irgendwas mit KI erzeugt wurde. Wir sind doch eigentlich alle Menschen – Sie auch –, die selbst denken können. Davon gehe ich einfach mal aus. Hier im Saal braucht eigentlich keiner KI. Bis vor ein paar Jahren konnte man ja auch nicht mit KI arbeiten. Ich möchte noch darauf eingehen, dass der Herr Minister auch die paar Milliönchen für die Standorte erwähnt hat. Wenn man sich das mal genau vor Augen führt – ich fange mit Ketzin an –: Da ist kein Bahnhof vorhanden; da gibt es nur eine unregelmäßige Busverbindung. Man hat im Grunde also keinen Anschluss, und die Kosten für den ÖPNV sind enorm; das ist nicht mit ein paar Millionen Euro gemacht. Um mich auf Rheinsberg zu beziehen: Nach den Konzerten kommt man ohne Auto gar nicht mehr nach Hause; das kann ich bestätigen. Man muss sich also etwas überlegen – und genau das ist, was ich meine: dass man über diese Infrastruktur nachdenkt. Wie können wir diese Standorte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln besser anbinden? Das ist mein Kernpunkt. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt: Damit da eine vernünftige Infrastruktur hinkommt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Es ist eine Kurzintervention angezeigt worden. Herr Prof. Dr. Schierack, Sie haben das Wort. Bitte schön. (Heiko Gehring [AfD]: Der fand die Rede doch gut!) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Lieber Herr Kuffert, ich nutze die Kurzintervention, um noch einmal klarzustellen: Ich habe gesagt, dass das Thema Kultur es in diesem Hohen Haus immer wert ist, diskutiert zu werden. Dass Sie mit Ihrer Rede aber so einen Kulturkampf anzetteln, lehne ich ab. Und zweitens habe ich gesagt, dass Ihr Antrag nicht notwendig ist und ich ihn ablehne, weil alles im Gange ist. – Danke. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Möchte der Abgeordnete Herr Kuffert darauf reagieren? – Das ist der Fall. Bitte schön.

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Roman Kuffert AfD

Herr Prof. Schierack, was den Kulturkampf betrifft, habe ich Sie doch gar nicht angesprochen. Da habe ich doch Herrn Fischer angesprochen. Insofern ist das nicht das Thema. – Danke. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Kultur- und Tourismusinfrastruktur stärken“, auf Drucksache 8/2300. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9. Die weitere Sitzung wird Frau Vizepräsidentin Dr. Gruhn leiten.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Rettung der deutschen Luftverkehrswirtschaft – Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2343 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Abgeordneter Freiherr von Lützow. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Präsidentin! Liebe Zuschauer! Liebe Brandenburger! Oder sollte ich sagen: „Liebe Einwohner von Deutschland“? Denn tatsächlich ist es nicht nur ein Brandenburger Problem, das wir hier behandeln. Es ist ein gesamtdeutsches Problem, das auch nur über eine Bundesratsinitiative zu lösen ist. Unser ursprünglicher Antrag war tatsächlich schon obsolet, weil sich die Verkehrsminister im Juni 2026 zusammengesetzt und beschlossen hatten, etwas zurückzunehmen, das Sie meines Erachtens unrechtmäßig erhoben hatten – oder doch rechtmäßig, das sei jetzt dahingestellt; es war aber völlig überzogen –; dabei geht es aber nur um 10 % der ganzen Summe. Aber dann kam die Sitzung der Enquetekommission, in der uns der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften und die Lufthansa mal ein bisschen aufgeklärt haben, worum es wirklich geht. Ich werde Ihnen, den Abgeordneten, jetzt mal ein bisschen was erzählen und erklären, weil ich glaube, dass die Mitglieder der Enquetekommission das in ihren Fraktionen nicht so kundgetan haben. Genug Zeit habe ich ja, und zuhören müssen Sie mir auch – Sie können zwar wegrennen, aber das nützt nichts. Und zwar ist es so, dass man exorbitante Kosten hat, wenn ein Flugzeug landet. Da kommen – Beispiel Schönefeld – erst mal round about 7 000 Euro auf die Fluggesellschaft zu. Wenn das gleiche Flugzeug in Posen landet, sind wir bei 2 400 Euro. Warum? (Zuruf von der AfD) Weil die Luftverkehrsteuer – ja, ich habe bei den Zahlen aufgepasst; ich habe sie aufgeschrieben und sie mir tatsächlich gemerkt – in Deutschland sehr, sehr hoch ist. Was kommt aber noch dazu? Eine Luftsicherheitsgebühr. Das heißt, dass unsere liebe Bundesregierung – in dem Fall die Bundespolizei – unsere Flughäfen, die hundertprozentige Tochtergesellschaften vom Land und vom Bund sind, für die Luftsicherheit bezahlen lässt. Da wird eine Gebühr erhoben, die auch sehr hoch ist. In anderen Ländern ist das deutlich anders. Das führt dazu, dass die Airlines immer mehr Flugzeuge abziehen und woanders stationieren, zum Beispiel in Budapest. Das wiederum bedeutet nicht nur, dass das Flugzeug weg ist. Wir haben uns erklären lassen, dass an so einem Flugzeug ca. 120 Arbeitsplätze hängen – das hat der Anzuhörende gesagt, und ich habe es nachgeschaut; es ist tatsächlich so. Es geht um die Wartung etc. pp. – alles, was eben dazugehört. 120 Arbeitsplätze sind keine Kleinigkeit – und Ryanair hat viele Flugzeuge abgezogen; easyJet hat Flugzeuge abgezogen. Gut, jetzt kann man sagen: Okay, jetzt kommt die Lufthansa um die Ecke und will wieder welche stationieren. – Aber es kann ja nicht ewig so weitergehen. Was noch ein Knackpunkt ist: Diese anfallenden Steuern und Gebühren bedeuten Milliarden an Kosten für die Fluggesellschaften. Sie sind per Gesetz dazu gezwungen, leisere und – ich sage mal – weniger Kerosin verbrauchende Flugzeuge anzuschaffen. Das können sie aber nicht, wenn der Staat ihnen das Geld dafür wegnimmt – oder sie können es schon, aber es dauert wesentlich länger. Und gerade im Fall von Schönefeld, also des BER, würde eine schnellere Anschaffung von leiseren Flugzeugen auch die Bürger vom Schall entlasten – das ist einfach so. Was noch dazukommt, sind die sogenannten CO -Emissionen. ₂ Würde weniger Kerosin verbrannt, würden auch sie reduziert werden, was ja eigentlich Sinn und Zweck all der Gesetze ist, die Sie mal gemacht haben. Also, Sie merken: Hier dreht sich die Maus im Kreis bzw. beißt sich der Hund in den Schwanz. Das funktioniert so nicht. Deswegen haben wir einen Neudruck unseres Antrags erstellt. Wir haben darin sämtliche Argumente aufgenommen und für die, die ihn interessehalber gelesen haben, sogar die Summen aufgeschlüsselt, damit man sieht, wie sich das zusammensetzt. Wir feiern jetzt zum Beispiel, dass Emirates – ich spreche das wahrscheinlich nicht richtig aus – jetzt eine Direktverbindung nach Dubai anbietet, aber die fällt dann woanders weg, und dann profitiert nur die Fluglinie davon. Warum? Weil sie damit einen Markt von 89 Millionen Einwohnern – bzw. 80 Millionen Einwohnern plus ein paar Polen, wie auch immer –, also einen riesigen Markt erschließt. Andersrum erschließen wir keinen Markt an dem internationalen Hub. Also haben wir nichts davon, weil dafür andere Flugzeuge wegfallen – und das in Größenordnungen –, weil diese Strecken bereits bedient werden. 2026 81 Sagen wir es mal so: Wenn Sie ein Auto hätten und mit diesem Auto als Taxi Geld verdienen wollten, wo würden Sie es denn stationieren? Dort, wo Sie Geld verdienen können – und am BER kann man das momentan nicht, an anderen deutschen Flughäfen auch nicht. Deswegen fordern wir unseren Noch-Verkehrsminister – bzw. unseren Immer-noch- oder Hoffentlich-noch-lange-Verkehrsminister – auf, sich noch einmal starkzumachen, in einer neuen Bundesratsinitiative seine Kollegen an die Hand zu nehmen, um diese unsägliche Steuer abzuschaffen und auch dafür zu sorgen, dass die Luftsicherheitsgebühren vom Bund getragen werden, wie es sein soll. Wenn der Bund Milliarden von Euro irgendwohin transferiert und dann kein Geld für die Luftsicherheit hat und das zulasten unserer Flughäfen geht, sodass wir als Land Brandenburg wieder in die Tasche greifen und unseren Teil beitragen müssen, damit der BER weiterlaufen kann, dann greift der Staat uns und dem Brandenburger Steuerzahler direkt in die Tasche – und das muss aufhören. Den Rest würde ich gern in meinen zweiten fünf Minuten erzählen. Ich hoffe, dass die Geschichte angekommen ist und dass der eine oder andere, der nicht in der Enquetekommission sitzt, jetzt vielleicht ein bisschen mehr Verständnis für unseren Antrag hat. Die Zahlen habe ich mir nicht ausgedacht, sondern die hat der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften dort auf einer Folie präsentiert. Diese Zahlen stimmen, und letztendlich zahlen wir als Brandenburger die Zeche. – Danke. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Kollegen Scheetz für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren – schon zu etwas fortgeschrittener Stunde! (Oh! bei der AfD – Lars Hünich [AfD]: Ach komm, ist doch nicht spät!) Ich will vorwegstellen: Zunächst einmal bin ich sehr begeistert, Herr Freiherr von Lützow, dass Sie eine solche Leidenschaft für den BER – und nicht gegen den BER – entwickelt haben, (Beifall des Abgeordneten Oliver Skopec [BSW]) dass Sie offensichtlich Interesse daran haben, den Flughafen mit uns gemeinsam vernünftig zu entwickeln. Dann möchte ich noch eines vorwegschicken: Sie sagten ja, wir zögen den Fluggesellschaften das Geld aus der Tasche. Ich finde, die Deutsche Lufthansa hat mit 1,3 Milliarden Euro operativem Gewinn ganz gut gewirtschaftet. Ich glaube, wir müssen keine Sorge haben, dass die Lufthansa in Schwierigkeiten kommt. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Luftverkehr ist für Deutschland und für die Metropolregion Berlin-Brandenburg ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Er verbindet Märkte, stärkt Unternehmen, Tourismus und Messen und sichert Arbeitsplätze. Zugleich steht die Branche vor spürbaren Veränderungen: Nach Corona gibt es weniger Inlandsflüge und Geschäftsreisen; hinzu kommen die hohen Standortkosten in Deutschland. Vor diesem Hintergrund greift der Antrag der AfD ein Thema auf, das viele bewegt: die Luftverkehrsteuer, insbesondere in ihrer aktuellen Form und Höhe. Ich möchte es an dieser Stelle fair einordnen: Die Grundidee hinter der Luftverkehrsteuer ist ja durchaus nachvollziehbar. Fliegen verursacht Kosten und Klimawirkung, die wir bepreisen können. Problematisch wird es allerdings, wenn eine nationale Insellösung auf einem internationalen Markt dazu führt, dass Verkehr und Wertschöpfung ins Ausland abwandern, ohne echte Lenkungswirkung zu entfalten. Dass Standortkosten ein Thema sind, belegen auch die aktuellen Zahlen der Branche: Deutschland erreichte 2025 erst rund 89 % des Passagierniveaus von 2019, der BER lediglich 73 % – ein Rückstand von etwa 10 Millionen Passagieren. Zudem können bei einer A320-Rotation am BER Gebühren, Luftsicherheitskosten und Luftverkehrsteuer zusammen knapp 8 000 Euro betragen – das hat mein Vorredner bereits ausgeführt –, deutlich mehr als an manchen Konkurrenzstandorten. Gerade für einen Flughafen wie den BER, der im Wettbewerb um neue Verbindungen und Airlines sowie um mehr Direkt- und Langstreckenangebote steht, ist das keine abstrakte Kennzahl. Hohe Abgaben und Gebühren beeinflussen ganz konkret die Frage, ob Strecken aufgebaut, ausgeweitet oder eben an anderen Standorten angeboten werden. Wer will, dass der BER schneller aufholt, muss daher über Standortkosten sprechen. Dennoch – große Überraschung! – lehnen wir als SPD-Fraktion den AfD-Antrag ab, (Lars Hünich [AfD]: Ach!) nicht wegen der Problembeschreibung, sondern wegen des vorgeschlagenen Weges. (Lars Hünich [AfD]: Weil er von Herrn Lützow kommt!) Die Luftverkehrsteuer ist Bundesrecht – und über Ausgestaltung und Änderung der Steuersätze entscheidet der Bund, im Bundestag und in der Bundesregierung. Der Bund ist hier bereits einen ersten Schritt gegangen und hat die letzte Erhöhung von 2024 zurückgenommen. Klar ist aber auch: Das allein reicht nicht aus, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland nachhaltig verbessern wollen. Die AfD fordert, Brandenburg solle per Bundesratsinitiative zu einem festen Stichtag handeln und zusätzlich eine Evaluierung von Luftverkehrsteuer und Luftsicherheitsgebühren anstoßen. Das ist in dieser Form nicht erforderlich. Die Landesregierung vertritt das Land im Bundesrat – das habe ich hier bei anderer Gelegenheit schon einmal ausgeführt – und entscheidet eigenständig, wie sie sich dort positioniert und welche Initiativen sie einbringt oder unterstützt. Ein Landtagsbeschluss schafft diesbezüglich keine zusätzliche rechtliche Wirkung, und schon deshalb überzeugt der Antrag formal nicht. (Lars Hünich [AfD]: Nur formal?) Hinzu kommt: Standortkosten setzen sich nicht nur aus der Luftverkehrsteuer, sondern auch aus Luftsicherheitskosten, Gebührenstrukturen, Flugsicherungsentgelten und Kosten aufgrund europäischer Rahmenbedingungen zusammen. Nötig ist daher ein Gesamtpaket, nicht der Fokus allein auf einen einzigen Hebel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist aus SPD-Sicht der richtige Weg? Für uns ist klar: Wir nehmen die Standortfrage ernst, gerade für den BER. Deutschland und Berlin-Brandenburg dürfen im internationalen Wettbewerb nicht zurückfallen. Aber wir wollen das seriös, bundesweit tragfähig und europäisch anschlussfähig lösen, damit am Ende eine wirksame und dauerhafte Regelung steht. Sie braucht eine ehrliche Abwägung zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Haushaltsfragen und Klimazielen und muss Verlagerungseffekte vermeiden. Deshalb lehnen wir den AfD-Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Gursch. Bitte schön.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Dieser Antrag trägt einen großen Titel: „Rettung der deutschen Luftverkehrswirtschaft“. Wer das hört, könnte glauben, hier werde heute die entscheidende Weiche gestellt. Die AfD fordert eine Bundesratsinitiative zur Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer ab dem 1. Juni 2026. Gleichzeitig verweist sie in ihrer Begründung selbst auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene, in dem genau diese Rücknahme bereits angekündigt ist. Meine Damen und Herren, wenn die Bundesregierung bereits vereinbart hat, die Erhöhung zurückzunehmen, wozu dann dieser Antrag? Im ersten Punkt kann ich Ihnen gern den Unterschied erklären: Sie schlagen den 1. Juni vor; die Bundesregierung möchte das ab dem 1. Juli 2026 tun mit einer Entlastung von 350 Millionen Euro. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: 10 %!) Das ist also keine neue Idee, sondern es ist schon in der Mache. Es ist ein Bundesvorhaben mit landespolitischer Überschrift. Am vergangenen Freitag haben wir in der Enquetekommission 8/2 Vertreter der Fluggesellschaften angehört. Ja, sie haben Entlastungen gefordert. Ja, sie sehen Wettbewerbsnachteile. Das ist ernst zu nehmen. Aber niemand dort hat behauptet, Brandenburg könne im Alleingang das Steuerrecht des Bundes ändern, und niemand hat suggeriert, ein Landtagsbeschluss führe automatisch zu niedrigen Abgaben. Eine Bundesratsinitiative ist ein formales Verfahren. Sie durchläuft Ausschüsse, den Bundestag und erneute Beratungen. Sie braucht Mehrheiten im Bund. Wer also so tut, als könnte dieser Antrag schnelle Entlastungen bringen, weckt Erwartungen, die politisch nicht haltbar sind. Nun enthält der Neudruck Ihres Antrags eine deutliche Verschärfung. Aus einer Überprüfung ist die vollständige Abschaffung geworden. Das ist kein Detail, sondern ein Systemwechsel. Sie fordern nicht nur die Rücknahme der Erhöhung, sondern perspek tivisch die komplette Abschaffung der Luftverkehrsteuer und der Luftsicherheitsgebühren. Wer die Luftsicherheitsgebühren abschaffen will, greift in die Finanzierungsstruktur unserer Sicherheitsarchitektur ein. Das verdient zumindest eine differenzierte Begründung. Noch etwas: Luftverkehrspolitik besteht ja nicht nur aus einer Steuer. Es geht um Emissionshandel, um nachhaltige Kraftstoffe, um europäische Vorgaben, um internationale Wettbewerbsbedingungen und Flugsicherungskosten. Genau deshalb enthält der Koalitionsvertrag ein Gesamtpaket: Senkung von Steuern und Gebühren, Anpassung der Power-to-Liquid-Vorgaben, faire SAF-Regeln, Nutzung von ETS-Einnahmen zur Förderung nachhaltiger Technologien. Das ist eine strukturierte Antwort. Was Sie hier vorlegen, ist dagegen ein Ausschnitt – zugespitzt, vereinfacht, emotionalisiert. Sie argumentieren mit Arbeitsplatzverlusten, Wettbewerbsnachteilen und angeblicher Doppelbelastung, aber Sie verschweigen, dass die steuerpolitischen Entscheidungen im Bund fallen und dort ja bereits gehandelt wird. Wenn Sie also denselben Koalitionsvertrag zitieren, auf den wir uns stützen, dann zeigt dies vor allem eines: Es gibt überhaupt keinen politischen Gegensatz in der Sache, es gibt nur den Versuch, daraus parteipolitisches Kapital zu schlagen. Brandenburg braucht keine symbolischen Vorstöße, Brandenburg braucht Verlässlichkeit, und die Branche braucht Planungssicherheit und keine Schlagzeilen. Wir stehen zu einer wettbewerbsfähigen Luftverkehrswirtschaft. Wir wissen um die Bedeutung des BER. Wir wissen, dass internationale Anbindungen Arbeitsplätze sichern und Wachstum ermöglichen. Aber verantwortungsvolle Politik bedeutet, abgestimmt zu handeln – nicht mit Anträgen, die mehr Lärm erzeugen, als sie wirklich Wirkung entfalten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es wurde uns eine Kurzintervention vom Abgeordneten Freiherr von Lützow angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend! Die Wahrheit muss ausgesprochen werden!)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Frau Präsidentin! Herr Gursch, ich wollte mir eigentlich verkneifen, eine Kurzintervention zu machen. Herr Scheetz hat es schon richtig gesagt: Wir sind in diesem Bereich alle gar nicht so weit auseinander. Aber wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass bereits alles im Koalitionsvertrag geregelt sei, muss ich sagen: Genau das ist es nämlich nicht. Es ist eine 10-%ige Rücknahme der Steuer, und zwar der letzten, die sie gemacht haben – die Rücknahme der 10-%igen Erhöhung, nicht mehr und nicht weniger; das wüssten Sie, wenn Sie es richtig gelesen hätten. Vorhin habe ich gesagt: Zuhören, verstehen, visualisieren sind wichtig in diesem Job. Genau das habe ich vorhin ausgeführt. Es geht nicht darum, dass Sie nur diese 10 % wegnehmen. Es ist auch jedem bewusst, dass es vielfältige Kosten sind – der Sprit, also das Kerosin, die verschiedenen Stufen. Aber das ist ja genau das, was ich ausgeführt habe: Die Fluggesellschaften möch-2026 83 ten auf andere Flugzeuge umsteigen. Das machen sie auch, aber das geht wesentlich langsamer und nur mit exorbitanten Kosten. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Wenn die Fluggesellschaften dazu übergehen, die Flugzeuge anderswo zu stationieren, haben wir auch diese Gebühren irgendwann nicht mehr. Man könnte auch sagen: Berlin ist immer einen Besuch wert, es kommen schon irgendwelche anderen neuen. Der Markt ist sehr umkämpft. Aber Tatsache ist doch die Gefahr: Wer kommt da, und sind es noch die Fluggesellschaften, die wir haben wollen, also ist es noch die Lufthansa, unsere eigene Tochtergesellschaft im Bund, die uns bedienen kann? Weil sie sich das nicht mehr leisten kann – Stichwort: 1,3 Milliarden Euro. Sie haben verschwiegen, dass es aber insgesamt 20,5 Milliarden Euro Investitionsbedarf für neue Flugzeuge gibt. Das darf man auch nicht vergessen. Von daher, wie gesagt, kann ich Ihre Argumente nicht nachvollziehen. Ich kann nachvollziehen, warum Sie das jetzt ablehnen müssen: weil Sie irgendwann in eine Koalition gehen. Aber tatsächlich ist es so, dass Ihre Koalition im Bund nichts gelöst hat, außer dass sie ein Placebo-Versprechen abgegeben hat. – Danke. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Gursch möchte erwidern. Bitte schön, Herr Kollege. (Beifall CDU)

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Corrado Gursch CDU

Frau Präsidentin! Herr Freiherr von Lützow, ich habe Ihnen zugehört und würde Sie doch bitten, mir zuzuhören, denn ich habe Folgendes gesagt – ich lese jetzt einmal Ihren Antrag vor –: „Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. im Bundesrat eine Initiative zur Rücknahme ab 1. Juni 2026 der ab 1. Mai 2024 erfolgten Erhöhung der Luftverkehrsteuer einzubringen […].“ Das hat sich erledigt. Das habe ich hier gesagt, weil genau das kommt. Es steht im Koalitionsvertrag. Deshalb ist dieser Punkt 1 obsolet. Das wollte ich mit meiner Rede zum Ausdruck bringen. Zu Punkt 2 hatte ich gesagt, dass dies ein kompletter Systemwechsel ist. Sie haben ja jetzt einen Neudruck gemacht. Dass die Luftverkehrsteuer abgeschafft werden soll, ist noch einmal eine Änderung im Vergleich zu der Forderung nach einer Evaluierung, die Sie vorher erhoben haben. Deshalb bleibt der Inhalt meiner Rede gleich, und ich bitte Sie, auch mir zuzuhören, Herr Freiherr von Lützow. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir fahren in der regulären Rednerliste fort. Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Skopec für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich kann mich erst einmal der Begeisterung von Herrn Scheetz darüber anschließen, dass Herr Freiherr von Lützow jetzt auch für mehr Verkehr am Flughafen argumentiert. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das tut uns nämlich gut, und es wird den einen oder anderen überraschen, wenn ich jetzt als BSW-Politiker damit beginne, dass ich es richtig und wichtig finde, dass wir die Luftverkehrswirtschaft auf einem kontinuierlichen Nachhaltigkeitskurs halten. Warum sage ich das? Das ist nämlich genau das Argument, mit dem im Jahr 2011 die Luftverkehrsteuer eingeführt wurde. Für die breite und interessierte Öffentlichkeit ziehen wir dazu spannende Vergleiche heran: Wie groß ist der CO -Abdruck eines in-2 nerdeutschen oder interkontinentalen Flugs im Vergleich zu dem des Straßenverkehrs, im Vergleich zu dem von militärischen Flügen, im Vergleich zu dem von flatulierenden Kühen? Am Ende des Tages ist es aber leider so, dass diese Steuer überhaupt nicht zu Investitionen in einen nachhaltigeren Luftverkehr geführt hat. Das haben wir uns in diesem Hohen Haus gerade am Freitag von der Lufthansa bestätigen lassen. Geführt hat es aber zu massiven Standortnachteilen. Insbesondere für den BER, der mit deutlich ambitionierteren Flughäfen, in Breslau und Stettin in Polen, aber auch in Prag, in Konkurrenz steht, ist das ein Problem. Deswegen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir darauf hinwirken, dass dieses Ungleichgewicht endlich beseitigt wird. Das sage ich im Sinne aller Reisenden, im Sinne der hiesigen Luftverkehrswirtschaft und damit insbesondere im Sinne unseres eigenen Flughafens, des BER. (Beifall BSW) Die Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist jetzt beschlossen. Sie führt laut Berechnungen des DLR zu etwa 1 bis 2 % mehr Nachfrage. Wenn wir uns in Fachgesprächen im Landtag oder beim Lesen von Studien mit dem Luftverkehr beschäftigen, referenzieren wir oft auf das sogenannte Vorkrisenniveau, also das Aufkommen des Luftverkehrs, das wir zuletzt 2019 gemessen haben. In der Zwischenzeit hat sich die Welt verändert – auch das Reiseverhalten. Dennoch liegt Europa, abgesehen von einer kleinen Einschränkung, beim Aufkommen mittlerweile bei 107 % des Vorkrisenniveaus. Welche kleine Einschränkung meine ich? Das ist, wenn man Deutschland herausrechnet. Insbesondere das Aufkommen am BER – diese Zahl ist auch schon gefallen – liegt gerade einmal bei 73 % dieses Vorkrisenniveaus. Wenn wir hier also einen wirtschaftlich möglichst gesunden Luftverkehr und einen für uns Bürger attraktiven Flughafen mit den entsprechenden Flugverbindungen haben wollen, reichen uns eben 1 bis 2 % mehr Nachfrage nicht. Deshalb ist die Abschaffung der Luftverkehrsteuer insgesamt nicht nur angezeigt und auch nicht nur überfällig, sondern sie ist essenziell für Deutschland und für Brandenburg. Das dürfte dann auch dazu führen, dass eine gesündere und profitablere Luftverkehrswirtschaft in der Lage ist, zu investieren, und zwar genau entsprechend der ursprünglichen Intention zum Beispiel in Sustainable Aviation Fuels, kurz: SAF, zum Beispiel in schnellere und günstiger arbeitende Abfertigungs- und Sicherheitstechnologien. Auch das kann wieder zu niedrigeren Gebühren am BER führen. Meine Damen und Herren, wir werden diesem Antrag zustimmen – nicht, obwohl er von der AfD kommt, und auch nicht, weil er von der AfD kommt, sondern einfach weil er in der Sache vernünftig ist. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächster erhält Herr Minister Keller für die Landesregierung das Wort, so er es denn wünscht. – Er wünscht es, wunderbar. Bitte schön, Herr Minister. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will die gesamte Redezeit nutzen, um das Thema noch einmal aus allen Perspektiven zu betrachten. Die Luftverkehrswirtschaft ist für Brandenburg, wie Sie wissen, von großer Bedeutung. Mit den einschlägigen Unternehmen und auch mit den Branchenvertretern bin ich deshalb regelmäßig im Austausch. Aus diesem Grunde sind mir die in diesem Antrag aufgegriffenen Themen und Probleme – in diesem Fall wirklich zutreffend formuliert – bestens bekannt. Wir als Landesregierung können die Argumentation der Luftverkehrswirtschaft nachvollziehen und haben erkannt, dass es gute Gründe gibt, Korrekturen, auch im Interesse der Unternehmen, vorzunehmen. Das betrifft die im europäischen Vergleich in Deutschland sehr hohen Standortkosten. Einen erheblichen Anteil daran haben die staatlich bedingten Kosten: die Luftsicherheitsgebühren, die Flugsicherheitsgebühren und eben die Luftverkehrsteuer. Wir sind uns mit den anderen Bundesländern weitgehend einig, dass reagiert werden muss, und zwar dringend, um die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu stärken und Wachstum in Deutschland zu ermöglichen. Dafür hat sich Brandenburg gegenüber der Bundesregierung wiederholt eingesetzt, unter anderem im Rahmen des MPK-Beschlusses zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs vom Dezember 2024. Im September 2025 hat die Regionalkonferenz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder einen Beschluss gefasst, der die Bundesregierung zur umgehenden Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer sowie zu einer zeitnahen Reduzierung der luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und auch Abgaben auffordert. Im Bundesrat hat Brandenburg den Antrag Hessens unterstützt, der wesentliche Forderungen der Branche enthält. Sie sehen, allein deshalb ist eine Aufforderung an die Landesregierung, im Interesse der Luftverkehrswirtschaft gegenüber dem Bund tätig zu werden, überflüssig. Wir haben das bereits gemacht und werden das auch in Zukunft tun. Dementsprechend – ich gucke auch noch einmal zum Freiherrn von Lützow – braucht es einen solchen Antrag nicht. (Zurufe von der AfD) Ich freue mich aber, dass wir heute die Gelegenheit nutzen, ausführlich und sehr lange über diesen Tagesordnungspunkt zu diskutieren. (Heiterkeit bei der AfD) Im Fall der Luftverkehrsteuer ist es zutreffend, dass die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Rücknahme der Erhöhung von 2024 auf sich warten lässt. Ende des letzten Jahres kam jedoch Bewegung in die Sache. Am 13.11.2025 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Erhöhung zum 01.07.2026 zurückgenommen wird. (Zurufe von der AfD und der CDU)

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Jouleen Gruhn

Herr Minister, lassen Sie die Zwischenfrage zu? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Von wem ist sie denn?

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Jouleen Gruhn

Von Herrn Abgeordneten Bretz. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ach. (Heiterkeit und Zurufe) Sehr gerne.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Minister Keller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich möchte Sie fragen, wie Sie die Bedeutung der Luftverkehrsteuer und ihre Entwicklung auch im Hinblick auf die Luftverkehrswirtschaft im Kontext einordnen, welche Schlussfolgerungen Sie dem Landtag ans Herz legen würden und welche Folgerungen sich daraus auch für unser Handeln in den nächsten Wochen ergeben. – Vielen Dank. 2026 85 Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich werde meine Rede erst einmal fortsetzen und gegebenenfalls, wenn es notwendig ist, auf die Frage zurückkommen. (Heiterkeit und Zurufe) Im Fall der Luftverkehrsteuer ist es zutreffend, dass die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Rücknahme der Erhöhung von 2024 auf sich warten lässt. Herr Bretz fragt auch zu Recht danach. Bei dem einen oder anderen Diskussionsbeitrag kann man ja das Gefühl bekommen, dass diese Steuer überhaupt keinen Sinn hat. Auch in dem Beitrag des Abgeordneten vom BSW ging es am Anfang hin und am Ende her. Deswegen besteht schon eine gewisse Notwendigkeit, dass wir hier darüber reden, vor allem auch über die Höhe. Ende des letzten Jahres kam auch Bewegung in die Sache. Am 13.11.2025 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass genau diese Erhöhung am 01.07.2026 zurückgenommen wird. Soweit mir bekannt ist, erarbeitet das BMF derzeit den Referentenentwurf zu der entsprechenden Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Längerfristig muss das Ziel sein, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Das betrifft alle staatlich bedingten Standortkosten. Sehr geehrte Damen und Herren, zurückkommend auf die Frage von Herrn Bretz will ich noch einmal sagen: Wenn wir über unseren BER reden, reden wir auf der einen Seite darüber, dass wir vor allem schauen müssen, wie wir innerhalb Deutschlands, mit den Standorten München und auch Frankfurt am Main, wettbewerbsfähig sein können, und auf der anderen Seite darüber, dass wir in Deutschland Standortkosten haben, mit denen wir europaweit mithalten können. Es ist wenig zuträglich, wenn zahlreiche Flüge über Italien oder Spanien abgewickelt werden und eben nicht über unsere deutschen Flughäfen. Umso schwerer wird es dann nämlich sein, Flüge zu internationalen Destinationen zu bekommen. Dass wir das hinbekommen, ist schon eine große Aufgabe. Deswegen müssen wir immer genau prüfen, wo wir uns da im europäischen Vergleich befinden. Es ist schon bemerkenswert, dass es in Europa zahlreiche Flughäfen gibt, die wieder bei ihren alten Werten aus der Vor-Corona-Zeit angelangt sind, während wir da noch Nachhol- und Aufholbedarf haben. Ich muss sagen, manchmal ist es schade, wenn man nur eine kurze Rede aufgeschrieben bekommt, denn man müsste eigentlich ein bisschen weiter ausholen. Ich bedanke mich auch noch einmal für die Zwischenfrage, Herr Bretz. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Abgeordneter Freiherr von Lützow, Sie haben jetzt noch viereinhalb Minuten Redezeit. Bitte schön. (Heiterkeit bei der SPD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Herr Keller, dann hat es mit Ihren Mehrheiten gerade noch hingehauen. Ich hätte mir trotzdem gewünscht, dass Minister Tabbert hier spricht. Tut mir leid, ich hätte Sie nicht zum Minister gemacht. Aber das ist nun einmal so. Damit muss die Wirtschaft leben, damit muss die Landesregierung leben – wir als Opposition Gott sei Dank nicht. Ich habe herausgehört, dass Sie sich mit dem Thema überhaupt nicht beschäftigt haben. – Aber er hört ja auch nicht zu. – Wie gesagt, er hat seinen Zweck erreicht; er hat lange geredet. Herr Bretz hat den Clown gemacht, damit alle noch reinkommen können, wunderbar. (Beifall AfD) Damit wird ein für unsere Luftverkehrswirtschaft wichtiger Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden. Aber sei’s drum. Ich werde es trotzdem sagen, ich werde die Minuten ausschöpfen, denn es ist ein wichtiges und richtiges Thema. (Beifall AfD) Sie haben beim BER viel Mist gebaut. Das Ding sollte mal bloß „ein paar Milliarden“ Euro kosten – in Anführungsstrichen, denn das ist schon viel Geld. Wir sind bei 7,5 Milliarden gelandet, und wir pumpen jedes Jahr noch etwas rein. Wenn wir jetzt die Möglichkeit für mehr Ansiedlungen hätten … Ich sage: Ich bin nicht für den Flughafen an dem Standort; aber ich sehe ein, dass wir ihn, nachdem er 7,5 Milliarden Euro Steuergeld gekostet hat, nicht einfach schreddern können. Das ist auch die Antwort auf Herrn Skopec. Wir müssen damit umgehen, und der Flughafen ist ein Wirtschaftsfaktor. Wir brauchen Arbeitsplätze, weil bei uns viel Wirtschaft krachen geht. Wir haben ja „tolle“ Wirtschaftsminister, (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) die dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft bleibt und dass sich Wirtschaft ansiedelt. Ich habe gelernt, es gibt irgendwelche Taskforces für irgendwelche Großunternehmen. Aber den ganzen Mittelstand lässt man den Bach runtergehen. – Sei’s drum. Der Wirtschaftsminister hat dazu gesprochen und nicht der Verkehrsminister, was ich mir gewünscht hätte, weil er in meinen Augen wesentlich mehr Sachverstand hat. (Lars Hünich [AfD]: Absolut! – Zuruf von der Regierungsbank: Das ist ja unerhört!) Der saß übrigens auch mit in der Enquetekommission. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Dass die Regierung Woidke dieses Land – nicht nur die Luftverkehrswirtschaft – herunterreißt, ist mir klar. Deshalb stehe ich jetzt auch hier. Sonst wäre ich wahrscheinlich noch Zeitungsverkäufer oder sonst was. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie können ja machen, was Sie wollen. Aber Ihr Koalitions-Dings, über das Sie immer reden, diese Kasperrunde, (Danny Eichelbaum [CDU]: Sagen Sie mal, geht’s noch?!) die sich ausdenkt, was sie alles machen will, und es trotzdem nicht macht … (Beifall AfD) Das erleben wir hier im Land seit Jahren. Bei der letzten Koalition von CDU, SPD und Grünen ist nur Murks herausgekommen. Das haben wir heute schon beim Windenergieanlagengesetz gesehen; das sehen wir jetzt wieder. Dabei ist nur Murks herausgekommen! Wir haben es beim Verfassungsschutz gesehen. Herr Stübgen hat ihn so geformt, wie er jetzt ist. Herr Wilke muss es ausbaden, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Der macht’s noch gerne!) und tut das wahrscheinlich genüsslich. Dabei ist nur Murks herausgekommen. Jetzt hätten Sie die Chance, einen fachlichen Antrag zu einer einfachen Bundesratsinitiative durchzubringen. (Zuruf des Abgeordneten Wolfang Roick [SPD] – Lars Hünich [AfD]: Mensch, Herr Roick, lassen Sie ihn mal ausreden!) Es war falsch, was Herr Gursch sagte, dass das bereits mit dem Koalitionsvertrag beschlossen wurde. Nein, es ist noch nicht durch den Bundestag durch. Es ist noch kein Gesetz – Punkt! Und nur Gesetze gelten. (Vereinzelt Beifall AfD) Es ist noch nicht durch. Es liegt noch im stillen Kämmerchen, und wenn dann die Diskussion vorbei ist, vergisst man es ganz schnell; aber man schickt noch hundert Milliarden in die Ukraine, muss auch noch den Busverkehr, den ÖPNV, in Peru finanzieren – aber unsere Luftverkehrswirtschaft nicht.

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Jouleen Gruhn

Freiherr von Lützow, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Ja, ich lasse die Zwischenfrage zu, bevor ich mich in Rage rede.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön.

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Sven Hornauf BSW

Herr Kollege, ich kann mir die Frage nicht verkneifen: Haben Sie gerade wirklich „Murks“ gesagt?

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Ja. (Heiterkeit und Beifall AfD) Ich glaube, das habe ich heute schon einmal von Ihnen gehört. – Wenn ich darf, werde ich antworten.

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Jouleen Gruhn

Sie dürfen fortfahren und auch die Frage beantworten, wenn Sie das möchten.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Wunderbar. – Also, ich habe dieses Wort heute schon einmal gehört. Es hat mir sehr gut gefallen, weil es Murks ist. Murks bleibt Murks und wird Murks bleiben – Punkt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW – Lars Hünich [AfD]: Sehr gut!) Ich bin die zweite Legislaturperiode hier. Wenn ich schaue, was wir an Gesetzen schon hatten, was die alte Koalition aufgelegt hat … Im Bund ist es genau das Gleiche. Und dann fangen wir an, zu verschlimmbessern. Aber wenn die Opposition gute Vorschläge macht – die AfD, aber das BSW mittlerweile auch, weil es nicht mehr in der Koalition ist –, müssen sie abgelehnt werden. „Wir müssen unsere Mehrheit durchbringen.“ – Das ist Ihre parlamentarische Demokratie. (Beifall AfD) Ich stehe auf Demokratie, bei der eine Stimme noch Wert hat, bei der man sich einbringen kann und bei der man Sachverstand zulässt. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Aber lassen Sie sich sagen: In den Gemeinden ist es mittlerweile so. Sollten Sie den Antrag ablehnen, würde ich gern den Mann vom Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften, der den Referentenentwurf machen soll, hören. Der wird nichts anderes reinschreiben. Wenn der Bund das irgendwann einmal beschließt, ist das ja toll; dann rettet uns das vielleicht noch. Aber ich sehe schwarz. Wenn Sie weiter an der Macht bleiben und solche Leute als Wirtschaftsminister hier hinsetzen, die keinen Sachverstand und keine Ahnung von so etwas haben, dann tut es mir für Ihre Koalition leid. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) 2029 wird die Quittung kommen. – Danke schön. (Beifall AfD) 2026 87

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir sind am Ende unserer Rednerliste angelangt. (Unruhe) Wir haben jetzt alle Gelegenheit, uns zu fassen – und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Rettung der deutschen Luftverkehrswirtschaft – Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen“, auf Drucksache 8/2343, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Vergabe der experimentellen mRNA-Impfstoffe aussetzen, Daten vollständig erfassen, offene Fragen bezüglich Wirksamkeit und Nebenwirkungen klären Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2413 Dies ist der letzte Tagesordnungspunkt des heutigen Tages. – Als Erster erhält der Abgeordnete Dorst das Wort. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Christian Dorst BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum brauchen wir unverzüglich ein Moratorium für mRNA-Impfstoffe? Zunächst einige Ausführungen zum Thema Impfstoffsicherheit. Auch wenn es schon recht spät ist, bitte ich Sie, dem Folgenden aufmerksam zuzuhören, weil ich im weiteren Verlauf meiner Rede darauf zurückkommen werde. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) „Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI […] zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind […] von großer Bedeutung. Mithilfe der […] pseudonymisierten Gesundheitsinformationen“ – gemeint: der Kassenärzte – „können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.“ Und weiter: „[D]ie seit Inkrafttreten des IfSG vom Paul-Ehrlich-Institut erhobenen Daten [zeigen], dass nicht alle Impfkomplikationen erkannt bzw. gemeldet werden und von einer Untererhebung auszugehen ist. […] Diese zusätzliche Datenbasis“ – gemeint: der Kassenärzte – „ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.“ Was ich hier vorgetragen habe, stammt nicht von mir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das steht in der Begründung zum revidierten Infektionsschutzgesetz, das CDU/CSU und SPD im November 2020 verabschiedet haben, kurz vor dem Start der Impfkampagne. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nee!) Im Herbst 2020 gab es gewichtige Gründe für die Vorsicht des Gesetzgebers: zum einen, weil es sich bei den mRNA-Vakzinen von BioNTech/Pfizer und Moderna um ein neuartiges Prinzip handelte, das zuvor noch nie außerhalb von überschaubaren klinischen Studien angewandt worden war. Wohlgemerkt: Es waren Studien mit einem Dutzend, maximal einigen Hundert schwer kranken Krebspatienten. Das ist etwas völlig anderes als die Impfung von Millionen, weltweit sogar Milliarden gesunden Menschen, wie in der Coronazeit geschehen. (Beifall BSW und AfD) Zum anderen berichtete das Paul-Ehrlich-Institut bereits im Jahr 2017 in seinem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit über bekannte Limitierungen des Spontanberichtssystems bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen, also auch bei Impfnebenwirkungen. Demnach würden nur etwa 6 % aller unerwünschten Arzneimittelwirkungen und 5 bis 10 % der schweren Nebenwirkungen gemeldet. Dieses sogenannte Underreporting gilt selbstredend auch für das Meldesystem des Paul-Ehrlich-Instituts, bei dem Ärzte und Betroffene vermutete Impfschäden melden können. Wurde dem Paul-Ehrlich-Institut also nur jede zehnte oder sogar nur jede zwanzigste schwere Nebenwirkung nach Coronaimpfung gemeldet? Die ernüchternde Antwort lautet: Wir wissen es nicht; wir haben keinen blassen Schimmer. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Warum ist das so? – Nun komme ich auf das zurück, was ich anfangs ausgeführt habe. – Weil der in § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Datenabgleich zwischen dem Selbstmeldesystem des Paul-Ehrlich-Instituts und den Daten der Kassenärztlichen Vereinigung auch nach über fünf Jahren noch immer nicht durchgeführt und veröffentlicht wurde. Ich betone: fünf lange Jahre. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hat Gründe!) Dabei würde es fürs Erste genügen, sich die Abrechnungsdaten der Kassenärzte anzuschauen. Dann würden wir sehen, ob es mit Beginn der Impfkampagne zum Jahreswechsel 2020/21 einen Anstieg etwa bei Myokarditis oder Gürtelrose, bei immunologischen oder neurologischen Erkrankungen gab. Wenn das so wäre, hätten wir noch keine Gewissheit, dass es an der mRNA-Impfung lag; aber wir hätten auf jeden Fall ein Risikosignal (Beifall BSW und AfD – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) und müssten schleunigst weitere Studien auf den Weg bringen. Solch eine Analyse könnten wir als Brandenburg übrigens auch allein machen. (Beifall BSW und AfD) Ich für meinen Teil kann jedenfalls nicht mehr glauben, dass dieses Versagen des Paul-Ehrlich-Instituts bei der Impfstoffsicherheit an banalen EDV-Problemen, der ach so komplizierten Datenverknüpfung oder am gern bemühten Datenschutz liegt. Und es gibt ja längst genug andere Alarmsignale, die für ein sofortiges Aussetzen der Impfempfehlung und ein Moratorium der mRNA-Impfstoffe sprechen: Erstens. Wir wissen, dass bei Coronaimpfungen 21-mal mehr Verdachtsfallmeldungen registriert wurden als bei allen anderen Impfungen. Das bedeutet, bei Corona kommt eine Nebenwirkungsmeldung auf 565 Impfungen. Bei allen anderen Impfungen, außer Corona, ist es gerade mal eine Nebenwirkungsmeldung auf 12 100 Impfungen. Diese Zahl gab die Bundesregierung im Oktober 2024 auf eine Anfrage der ehemaligen BSW-Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti hin bekannt. Zweitens. Wir wissen auch: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung waren im Jahr 2021 rund 2,5 Millionen Menschen nach Coronaimpfungen aufgrund von Nebenwirkungen in ärztlicher Behandlung. Das entsprach exakt einer Analyse des Datenbestands von 70 Betriebskrankenkassen mit 10,9 Millionen Versicherten. „Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Coronaimpfungen“, hatte der kurz darauf gefeuerte Vorstand der Betriebskrankenkasse ProVita, Andreas Schöfbeck, am 21. Februar 2022 in einem Brandbrief an den Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts geschrieben. Offen blieb, wie schwer und anhaltend diese Impfnebenwirkungen waren. Drittens. Bekannt ist schließlich auch die Zahl 3 506 – so viele Teilnehmer an der SafeVac 2.0-Studie haben nach einer Coronaimpfung laut Angaben der Bundesregierung mindestens ein schwerwiegendes Ereignis gemeldet. Das Paul-Ehrlich-Institut hatte die Untersuchung 2020 gestartet. Bei knapp 740 000 Studienteilnehmern wären das 0,5 % und damit 25-mal so viele, wie in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts vermerkt. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der in Deutschland zweifach gegen Corona Geimpften wären das 300 000 Menschen mit einem Verdacht auf eine schwere Schädigung nach einer Coronaimpfung – mehr als die Einwohnerzahl von Potsdam und Cottbus zusammen. Und das wären nur die schweren Nebenwirkungen. Die gesamten Daten der SafeVac 2.0-Studie werden übrigens immer noch unter Verschluss gehalten. – Nachtigall, ick hör’ dir trapsen. (Beifall BSW und AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind zu viele Versäumnisse staatlicher Behörden, zu viele Merkwürdigkeiten.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Christian Dorst BSW

Ich würde noch kurz ausführen – dann gerne, ja? Ich gebe dann ein Zeichen. Zu viele Merkwürdigkeiten und eindeutig zu viele Risikosignale. – Jetzt.

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Jouleen Gruhn

Bitte.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Dorst, sind Sie damit einverstanden, dass ich die Präsidentin bitte, die Damen und Herren der SPD aufzufordern, Ihrer Rede zuzuhören? Die Unruhe stört, und ich finde es wirklich unverschämt, wie sie hier reagieren, wo Herr Dorst so wichtige Dinge vorträgt. (Vereinzelt Beifall AfD – Björn Lüttmann [SPD]: Das sagt der Richtige! – Weitere Zurufe von der SPD – Gegenrufe von der AfD)

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Jouleen Gruhn

Meine Damen und Herren, zur Sache. – Herr Dorst, Sie können Ihren Redebeitrag nun ungestört fortführen. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt keine weitere Frage, die nicht zur Sache gehört, ereilt. Ich bitte alle wieder um Ordnung, und die Rede von Herrn Dorst kann jetzt weitergehen. (Ludwig Scheetz [SPD]: An die eigene Nase fassen!)

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Christian Dorst BSW

– Herr Scheetz, geht es jetzt? – Danke. (Einzelbeifall AfD) Hinzu kommt ja noch der Verdacht, dass auch bei der Herstellung der Impfstoffe gepfuscht wurde. Aus Medienberichten und EU-Dokumenten wissen wir, dass zur massenhaften Herstellung des Vakzins von BioNTech/Pfizer ein ganz anderer Prozess genutzt wurde als zuvor bei der Zulassungsstudie. Die Frage steht im Raum: Ist dies der Grund für die möglicherweise schädlichen DNA-Verunreinigungen in verschiedenen Comirnaty-Chargen? Auch das muss dringend untersucht werden. Solange auch dieser Verdacht nicht ausgeräumt ist – das ist unsere Forderung –, darf niemand mehr mit mRNA-Impfstoffen behandelt werden. „Primum non nocere“ – „Zuallererst richte keinen Schaden an“ – (Beifall BSW und AfD) dieses Grundprinzip der medizinischen Ethik ist insbesondere bei Impfungen von großer Bedeutung, denn hier werden gesunde Menschen behandelt. Das sollte man immer im Kopf behalten. 2026 89 Schließlich bleibt anzumerken, dass nicht zuletzt die Versäumnisse und Fehler von Politik und Behörden bei sehr vielen Menschen das Vertrauen in alle Impfstoffe nachhaltig ge- bzw. zerstört haben, auch in klassische Impfstoffe gegen Masern und Tetanus, wie rückläufige Impfquoten auch in Brandenburg zeigen. Wollen wir wirklich, dass das so bleibt? Deshalb muss sich Brandenburg auf Bundesebene dafür starkmachen, dass die Verabreichung der mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 ausgesetzt wird, bis alle offenen Fragen zu Wirksamkeit und Nebenwirkungen geklärt sind. Außerdem brauchen wir endlich – endlich! – alle verfügbaren Daten zu Nebenwirkungen der Coronaimpfung aus der SafeVac 2.0-App und von den gesetzlichen Krankenversicherungen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Wir brauchen Geld für Studien, auch zum Post-Vac-Syndrom, und wir brauchen bessere Hilfsangebote für die Impfgeschädigten, denen nicht nur die Lebenszeit, sondern in nicht wenigen Fällen auch zunehmend der Lebensmut ausgeht. – Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Sahi spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Julia Sahi SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor drei Monaten haben wir hier im Plenum einen Antrag der AfD-Fraktion zu mRNA- und Vektorimpfstoffen mit großer Einigkeit über Fraktionsgrenzen hinweg abgelehnt. Im Grunde war im November alles gesagt. Wir haben den Antrag gemeinsam beerdigt und begraben. Sie als BSW in neuer Funktion erwecken ihn nun wieder zum Leben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wie können Sie das wagen? – Ludwig Scheetz [SPD]: Ruhe!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das BSW ist in einer oppositionellen Sturm- und Drangphase angekommen. Dass Sie als Hoffnungsträger so vieler Menschen hier Falschinformationen servieren, die Sie selbst schon abgelehnt haben, ist nicht nur widersprüchlich, sondern wahrhaft tragisch. Ich stelle mir auch die Frage, ob sich das BSW hier von der AfD beraten oder doch eher vorführen lässt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich komme zu dem Schluss: Es ist eine Vorführung. Meine Damen und Herren, vor fünf Tagen hat das Landesverfassungsgericht ein von der AfD beantragtes Normkontrollverfahren gegen die SPD-geführte Landesregierung der letzten Legislaturperiode abgelehnt. Nur kurz: Der Vorstoß richtete sich gegen eine Verordnung aus dem Jahr 2021 und die darin enthaltenen Eindämmungsmaßnahmen. Diese betrafen auch G-Regeln und somit das Impfen. Der Gerichtsbeschluss zerlegt nun zentrale Falschaussagen und macht auch die uns vorliegende Antragsadaption des BSW hinfällig. Herzlichen Glückwunsch, Herr Dorst, denn Sie kassieren jetzt die Blamage für die AfD. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Aus dem Gerichtsbeschluss jedenfalls ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen experimentellen Charakter der bei Verordnungserlass verfügbaren Impfstoffe. Die pauschale Behauptung der AfD-Antragsteller, die neuartigen Corona-Vakzine seien unzureichend erforscht gewesen, konnte das Gericht natürlich nicht überzeugen. Die Einordnung der mRNA-Impfungen als experimentell und die Forderung, sie auszusetzen, werden im Beschluss als das entlarvt, was sie sind: versuchte Delegitimationen des Staates. So ist jedenfalls meine Lesart. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: So reden Leute, die sich selbst delegitimieren!) Meine sehr geehrten Damen und Herren – und an „das“, was vom BSW noch übrig geblieben ist: Degradieren Sie uns also nicht zu Versuchsobjekten in einer Manier, die wir bis jetzt nur von der AfD kennen. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Eine AfD ist mehr als ausreichend! Aber im Ernst: Wir waren und wir sind keine Versuchsobjekte. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Auch hier ist das Verfassungsgericht ganz eindeutig: (Dennis Hohloch [AfD]: Darf ich mal Ihren Impfpass sehen?) Impfen mit von der zuständigen europäischen Arzneimittelagentur EMA geprüften und zugelassenen Impfstoffen stellt ausdrücklich keine Menschenversuche dar. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Auch die bedingte Marktzulassung erfolgte erst nach sorgfältiger Prüfung – das können Sie einfach nachlesen. (Lars Günther [AfD]: Lächerlich!) Fakt ist auch: Auf europäischer Ebene gibt es die Notfallzulassung, von der Sie, Herr Dorst, so gerne schwadronieren, nicht. In der Europäischen Union erhielten die Impfstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna im Jahr 2020 eine bedingte Marktzulassung – nach einem über 20 Jahre gelaufenen Verfahren mit strengen Anforderungen und fortlaufenden Kontrollen. Übrigens wurde beiden Produkten schon im Jahr 2022 die reguläre Vollzulassung erteilt. Und noch eine Ungenauigkeit: Der Antrag stellt Verdachtsmeldungen zu Impfreaktionen so dar, als wären es bereits medizinisch bestätigte Nebenwirkungen. Das ist natürlich falsch und befördert Angst statt Aufklärung. (Vereinzelt Beifall SPD) Die meisten Menschen sind heute dankbar und froh, dass wir die Pandemie insgesamt so gut überstanden haben. Das ist eine unglaubliche gesellschaftliche Leistung. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben heute eher die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu kompensieren, (Oh! bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] schlägt mit der Hand auf den Tisch.) der sich gestern zum vierten Mal jährte. Nicht alle befassen sich gleichermaßen gern mit dem Thema Covid und Impfen. Ich habe den Eindruck, dass Ihre Lernkurve nach dem Ausscheiden aus der Koalition im Sinkflug ist. Doch Sie sollten ein gewisses Niveau hier nicht unterschreiten. (Zuruf von der AfD) Das hier ist ein Versuch, Aufmerksamkeit zu erhaschen. Dieser Versuch ist gescheitert! Während die Menschen inzwischen andere Sorgen haben, bringen Sie ein aufgewärmtes und von Ihnen selbst abgelehntes Thema auf die Tagesordnung. Das ist einfach peinlich! (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ihren Antrag, aus dem man zwischen den Zeilen immer wieder eine große Sehnsucht nach Autokratien wie China und Russland herausliest, lehnen wir selbstverständlich ab. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Jouleen Gruhn

Es wurden zwei Kurzinterventionen angekündigt. Ich bitte darum, diese hintereinander vorzutragen. Zunächst erhält Herr Hünich, danach Herr Abgeordneter Dorst das Wort. Frau Abgeordnete Sahi bitte ich, anschließend, sofern sie es wünscht, auf beide gemeinsam zu reagieren; sie hätte dafür vier Minuten Zeit. – Zunächst Herr Hünich. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Werte Frau Sahi, ich muss eigentlich erst kurz durchatmen. Sie reden, wenn es um das Thema Impfschäden geht, von der „Beerdigung“ von Anträgen. Das ist unterirdisch und unmenschlich – tut mir leid. (Beifall AfD) Ich will Ihnen sagen: Die Akten aus den Impfzentren fehlen bis heute; sie liegen in einem Lager, und Sie bezahlen dafür um die 2 000 Euro. (Uwe Adler [SPD]: Die fehlen nicht! Sie sind nicht unzugänglich!) – Ja, ja, Herr Adler. Sie könnten wenigstens ein bisschen Contenance wahren. Wir reden jetzt über Impfopfer, nicht über Ihre Ideologie. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Weiterhin sind die KVBB-Daten aus den Impfzentren nicht ausgewertet. Herr Eichelbaum würde Ihnen, wenn er bei den Themen Impftote und Impfschäden weniger lachen würde, sagen, dass Frau Keller-Stanislawski vom PEI im Untersuchungsausschuss gesagt hat: Es gab noch nie – noch nie! – so viele Nebenwirkungen wie nach dieser Impfung. Wir wissen, dass sich unter Nutzung der SafeVac-App über 700 000 Menschen zu dem Thema Impfnebenwirkungen gemeldet haben. Dass Sie das hier so abtun und nicht einmal inhaltlich darauf eingehen, sondern von irgendwelchen totalitären Staaten – Sie nannten China und Russland – schwadronieren, zeigt, dass Sie an dieser Stelle falsch unterwegs sind. Tut mir leid! (Beifall AfD) Sie haben von 2020 bis 2023 Grundrechte eingeschränkt, auch wenn Ihre Gerichte heute sagen, das sei alles richtig gewesen. (Björn Lüttmann [SPD]: „Ihre“ Gerichte!) Im Ausschuss hat man zugegeben, dass man nie und nimmer, nicht ein einziges Mal, abgewogen hat! (Beifall AfD – Wolfgang Roick [SPD]: Das ist doch Quatsch, was Sie sagen!) Sie haben in Kauf genommen, Menschen zu schädigen, und sind leider nicht in der Lage, das anzuerkennen, trotz der guten Zusammenarbeit in der Enquetekommission; das will ich jetzt einmal komplett außen vor lassen. Was Sie hier abgeliefert haben, war – es tut mir leid – ungeheuerlich. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dorst. Bitte schön. 2026 91

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Christian Dorst BSW

Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Sahi, ich muss mich, ehrlich gesagt, ob Ihrer Ausführungen ziemlich beherrschen. (Unruhe) Ich bin auch ob des Inhalts ziemlich erschüttert. Wir haben uns mit der Formulierung des Antrags viel Mühe gegeben; er ist lang und inhaltlich aussagekräftig. Es stellt sich mir aber so dar, dass Sie weder diesen Antrag gelesen noch mir auch nur eine Sekunde lang während meiner Rede zugehört haben. (Beifall BSW und AfD) Was Sie hier ausgeführt haben, hatte weder mit dem Antrag noch mit dem, was ich hier dazu vorgetragen habe, zu tun. Ich kann nur hoffen – und bitte Sie darum –, dass Sie an den Sitzungen der Enquetekommission, deren Mitglied Sie ja sind, aufmerksam teilnehmen und das, was dort besprochen wird, rezipieren. – Danke. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Bevor Frau Abgeordnete Sahi zur Reaktion auf beide Kurzinterventionen für vier Minuten das Wort erhält – Sie können sich schon auf den Weg machen, Frau Abgeordnete –, bitte ich noch einmal ganz herzlich darum, dass zwischen Abgeordneten und Mitgliedern der Regierung hier im Plenum keine Zwiegespräche stattfinden. (Minister Daniel Keller: Er sagt mir, dass er mit mir vor die Tür gehen will!) – Das war nicht mein Vorschlag. Mein Vorschlag ist, dass wir jetzt mit der gebotenen Ruhe der Abgeordneten Sahi folgen. Gegebenenfalls können Sie sich mit Nachfragen an die Frau Abgeordnete wenden. Ich denke, das ist ein gutes Verfahren, das wir hier gemeinsam etabliert haben. Ich darf Sie jetzt darum bitten, auf die Kurzinterventionen zu antworten. Bitte schön, Frau Abgeordnete Sahi.

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Julia Sahi SPD

Frau Präsidentin! Herr Hünich, ich glaube, Sie wissen genau, dass ich ganz am Anfang meiner Rede nicht über Impfschäden, sondern über den Antrag gesprochen habe. Sie wissen auch, dass wir die Themen PostVac und Post-Covid sowohl im Gesundheitsausschuss als auch in der Corona-Enquetekommission sehr genau betrachten und angehen und dass wir diese Themen schon mehrmals auf die Agenda gesetzt haben, insbesondere um Familien mit Kindern, die an Post-Covid bzw. PostVac leiden, zu hören und zu unterstützen. Das wissen Sie sehr genau! (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Herr Dorst, ich habe den Antrag gelesen. Ich dachte aber, dass es keinen Sinn hat, heute das Gleiche zu sagen, was wir hier schon im November vergangenen Jahres gesagt haben. Denn im Grunde genommen ist dieser Antrag eine Adaption. (Christian Dorst [BSW]: Das ist falsch! Das stimmt nicht!) Sie unterschlagen darin auch die Vektorimpfungen; das Thema wird also nicht erschöpfend erfasst. Daher habe ich entschieden, genau so zu antworten. – Danke. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Jouleen Gruhn

Wir kehren zur regulären Rednerliste zurück. Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen hat das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die Impfstoffsicherheit, die Arzneimittelsicherheit müssen wir ernst nehmen, ohne Wenn und Aber. (Vereinzelt Beifall AfD) Deshalb fordern wir von der AfD, Impfungen mit diesen genbasierten Impfstoffen zu stoppen. mRNA-Impfstoffe müssen aus dem Verkehr gezogen werden, (Beifall AfD) und zwar so lange, bis ihre Unbedenklichkeit eindeutig bewiesen ist. So will es das Arzneimittelgesetz. Viele Bürger haben das Vertrauen in den Staat verloren. Denn die Bundesregierung und auch diese Landesregierung haben in der Coronazeit viel zerstört: vor allem durch die Gängelung der Bürger mit Maßnahmen, die medizinisch sinnlos waren, durch einen Impfzwang mit Präparaten, die kaum erforscht waren, und durch Unwahrheiten, die schamlos verbreitet wurden. Wenn wir Vertrauen jetzt wiederaufbauen wollen, brauchen wir volle Transparenz: Welche Nebenwirkungen haben diese neuartigen, genbasierten Impfstoffe wirklich? Noch immer warten wir auf wichtige Auswertungen dazu. Ich habe mal auf der Homepage des BfArM nachgesehen – das ist die Bundesbehörde für Arzneimittelsicherheit. Sie werden wahrscheinlich nicht verwundert sein, liebe Bürger, dass ich dort keine Auswertung, sondern nur Ankündigungen fand. Ich zitiere einmal von dieser Homepage: „Seit Ende März 2025 liegen die KV-Daten dem Paul-Ehrlich-Institut vollständig vor und werden in einem nächsten Schritt für die Auswertung vorbereitet. Erste Ergebnisse der Auswertung sind für Ende 2026 zu erwarten.“ Ich dachte: Unfassbar, man verschiebt das auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – fünf Jahre nach Beginn der Impfkampagne! Fünf Jahre! – Leben wir hier jetzt schon in einer Bananenrepublik oder was? (Beifall AfD) Wenn es um Nebenwirkungen dieser mRNA-Impfstoffe geht, funktioniert hier in Deutschland gar nichts mehr. Dann verstößt sogar das Paul-Ehrlich-Institut gegen das Gesetz, denn es hätte die Daten der SafeVac-App längst auswerten und veröffentlichen müssen – siehe Arzneimittelgesetz. (Beifall AfD) „Was soll da vertuscht werden?“, frage ich Sie. Soll ein Zusammenhang dieser mRNA-Wirkstoffe mit der Übersterblichkeit verschleiert werden? Diese Diskussion wird aktuell in Großbritannien geführt! In den USA ist man schon weiter: Dort hat ein Abteilungsleiter der FDA – das ist die amerikanische Gesundheitsbehörde – zugegeben: Mindestens zehn Kinder sind an der Impfung gestorben. – Wahrscheinlich sind es im Hinblick auf die Dunkelziffer noch mehr. (Zuruf von der SPD – Weitere Zurufe) Das hat der Mann öffentlich zugegeben. Und was passiert bei uns? Kleinreden und Pseudoaufklärung betreiben. (Beifall AfD) Ich fordere die Landesregierung auf, Druck zu machen, damit das Paul-Ehrlich-Institut endlich seine Aufgabe erfüllt und die Daten auswertet! Oder haben die Altparteien Angst davor, dass die Ergebnisse dieser Auswertung sie von den Futtertrögen, von ihren Stühlen wegfegen? Würden diese Ergebnisse einen Politpharmaskandal aufdecken? (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zeigen diese Ergebnisse vielleicht, dass die Impfung mehr geschadet als geholfen hat? Ich bin fest davon überzeugt: Die Wahrheit wird ans Licht kommen – spätestens, wenn die AfD in der Regierung ist. (Beifall AfD) Die Bürger haben das Vertrauen in die staatliche Gesundheitspolitik verloren, und sie fordern Transparenz. Die nächsten mRNA-Impfstoffe stehen kurz vor der Zulassung. Es gibt die Covid-Impfstoffe, und die RSV-Impfstoffe sind schon auf dem Markt – die Bürger fordern zu Recht volle Transparenz. Wir wollen, dass diese genbasierten Impfstoffe so lange aus dem Verkehr gezogen werden, bis ihre Unbedenklichkeit zweifelsfrei bewiesen wurde. (Vereinzelt Beifall AfD) Das sind wir jenen Menschen schuldig, die nicht durch das Virus, sondern durch diese genbasierte Impfung zu Schaden gekommen sind: den jungen Frauen, die wegen eines Post-Vac-Syndroms pflegebedürftig geworden sind, den jungen Männern, die durch eine Impfmyokarditis lebenslange Herzschäden davongetragen haben …

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Daniela Oeynhausen AfD

… Menschen, die dadurch zu Tode kamen. Liebe Brandenburger, es ist Zeit für Transparenz und Ehrlichkeit. (Zuruf von der SPD) Wir stimmen dem BSW-Antrag zu. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Prof. Schierack erhält das Wort für die CDU-Fraktion. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Zuruf von der AfD: Herr Schierack, Sie waren doch gerade dran!) Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Wir haben im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Plenum dieses Hohen Hauses, aber auch in den Ausschüssen häufiger sehr intensiv über das Thema Impfen und Impfstoffe gesprochen. Da ich schon häufiger zu diesem Thema sprechen durfte, sage ich, was ich immer dazu gesagt habe: Ja, wir brauchen Transparenz. Wir müssen alle Nebenwirkungen, die bei einer Impfung auftreten können, ernst nehmen und natürlich die Betroffenen schützen und ihnen helfen. – Das haben wir in mehreren Anträgen in diesem Hohen Haus auch umgesetzt. (Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD] – Lars Hünich [AfD]: In welchem denn?) Zum Antrag selbst: Er enthält nichts Neues. – Herr Dorst, in dieser einen Woche, seit dieser Antrag vorliegt, habe ich mir dennoch die Mühe gemacht, noch einmal die inländische und internationale Literatur zu lesen und auch mit Kollegen – Virologen und Immunologen – erneut zu sprechen, denn ein Update schadet bekanntlich nicht. Es kann sich ja etwas geändert haben. (Christian Dorst [BSW]: Konkret?) Sie werden sich aber hoffentlich nicht wundern, dass ich wieder zu dem Schluss gekommen bin, dass ich diesem Antrag, den Sie mit diesem Duktus und auf diese Weise gestellt haben, nicht zustimmen kann. Die darin enthaltenen Behauptungen, das von Ihnen gerade Gesagte und Ihre Schlussfolgerungen teile ich einfach nicht. Ich begründe es: Mit diesem Antrag versuchen Sie, eine große Unsicherheit gegenüber der mRNA-Technologie zu schüren. Dabei ist die Nutzung von mRNA in der Mikrobiologie seit Jahrzenten gang und gäbe. Anders als von Ihnen behauptet ist das also 2026 93 keine neue, experimentelle Stufe. Es ist ganz klar: Das Neue, Einzigartige daran ist, dass man diese bekannte mRNA-Technologie nutzt, um im Körper eine gewisse Immunität zu erzeugen – und das schnell und preiswert. Das ist doch genial. mRNA – das wissen Sie – ist ein völlig unkritisches Molekül. Es kommt im Körper massenhaft vor; wir benötigen es für die Funktion unserer 20 000 Gene. mRNA kann nicht ohne Weiteres in eine Zelle eingeschleust werden; sie existiert nur wenige Minuten und kann das Genom des Menschen nicht verändern.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja, gerne.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Offenbar sind Ihnen diese neuartigen mRNA-Impfstoffe sehr willkommen. Sie wissen, dass modifizierte RNA im Körper schlecht abgebaut werden kann. Studien haben gezeigt, dass noch zwei Jahre nach einer Impfung ein mRNA-Spike-Protein gefunden wurde und die Zahl der Augeninfarkte gestiegen ist. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Halten Sie es als Arzt tatsächlich für sinnvoll, die Verwendung solcher Impfstoffe, die vom Körper offensichtlich kaum abgebaut werden können und sogar einen Wechsel in der Immunantwort auslösen – einen Wechsel zu einer Immunsuppression –, noch zu befürworten, oder verbietet Ihnen das Ihre ärztliche Ehre?

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, bitte die Frage kurz formulieren. – Herr Prof. Schierack, ich bitte um Beantwortung. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Gleich werde ich auf Ihre Frage eingehen. Lassen Sie mich noch kurz den Zusammenhang beschreiben, damit Sie die Antwort nachvollziehen können. Ich sagte gerade, dass mRNA nicht ohne Weiteres in eine Zelle eingeschleust werden kann. mRNA existiert nur wenige Minuten und kann nicht in das Genom eines Menschen eingeschleust werden. Übrigens werden im Darm viele Tausend körperfremde mRNA-Sorten in dendritischen Zellen aufgenommen, und es kommt zu einer Immunantwort. Was den mRNA-Impfstoff ausmacht, kommt im gesunden Menschen jeden Tag tausendfach vor. Da die mRNA wie gesagt nicht durch die Zellen aufgenommen wird, wird sie in einem Impfstoff in Fettkügelchen verpackt und von diesen dendritischen Zellen, also Immunzellen, aufgenommen. Alle anderen Zellen nehmen diese mRNA-Impfstoffe nicht auf. Somit wird nur die dendritische Zelle durch Impf-mRNA beeinflusst. Zu Ihrer Frage: Unabhängig davon kommen sowohl freie ImpfmRNA, in Fettkügelchen verpackte mRNA als auch dendritische Zellen mit Impf-mRNA jahrelang im Körper vor. Sie sind aber ganz eindeutig ungefährlich. Kommen wir zu den Fragen der Nebenwirkungen. (Torsten Arndt [AfD]: Was ist mit den Spike-Proteinen?) – Das habe ich gerade gesagt. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie es verstanden. – Jedes Medikament … – Wollen Sie eine Frage stellen?

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Jouleen Gruhn

Möchten Sie die Frage zulassen? – Bitte schön, Herr Dorst.

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Christian Dorst BSW

Vielen Dank, Kollege Schierack, dass Sie die Frage zulassen. Ein bisschen spitzfindig frage ich Sie, ob Sie in den vergangenen fünf Jahren jene Experten, die Sie befragt haben, einmal gewechselt und sich bei anderen Experten erkundigt haben. Eigentlich lautet meine Frage aber: Ich habe in meiner Rede lang und breit zu Sicherheitssignalen ausgeführt. Ich habe mehrere Aspekte angeführt. Hat das bei Ihnen nichts ausgelöst, sind Sie immer noch der Meinung, das sei alles völlig unbedenklich? Das verwundert mich sehr, gerade bei Ihnen als Mediziner. (Lars Hünich [AfD]: Die sind so! Die sind seit fünf Jahren so!) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Danke für die Frage. – Natürlich. Gerade bezüglich der Coronapandemie diskutieren wir seit fünf Jahren. Sie können sich vorstellen, wie oft ich hier vorn gestanden habe und wie oft ich mich natürlich mit meinen Kollegen Virologen und Mikrobiologen beraten habe. Ich habe sie nicht gewechselt, aber es kommt durchaus immer mal wieder jemand hinzu. Auch auf den zweiten Punkt, den Sie genannt haben, will ich gern eingehen. Natürlich verfolge ich aufmerksam die internationale Literatur. Aber ich komme zu anderen Schlussfolgerungen. Dazu würde ich gern noch ausführen. Uns muss klar sein, dass jedes Medikament, jede Impfung Nebenwirkungen hat. Es gibt leichte und schwere bis hin zu tödlichen Nebenwirkungen; das wissen wir. Auch Vektorimpfstoffe – gegen die Masern zum Beispiel –, das sollten wir nicht verschweigen, können eine tödliche Impfnebenwirkung nach sich ziehen. Jede Nebenwirkung – das ist das System in Deutschland – muss gemeldet werden und wird beim PEI registriert. Insbesondere zu den schweren Impfnebenwirkungen können Sie ja nachlesen; Sie haben es selbst zitiert. Sie haben selbst gesagt, dass es bei diesen Impfstoffen mehr Nebenwirkungen gibt als bei anderen Impfungen. Bezweifeln Sie doch also nicht Ihre eigenen Aussagen! (Lars Hünich [AfD]: Hä?) Aber wir dürfen die Verdachtsmeldungen nicht mit gesicherten Kausalitäten verwechseln. Die wenigsten Impfnebenwirkungen sind schwere Impfnebenwirkungen; das muss man ganz klar sagen. Pharmakovigilanzsysteme sind darauf angelegt, auch seltene Ereignisse zu erfassen. Und anscheinend passiert das auch beim PEI. Dass die Meldungen vorliegen, ist Ausdruck funktionierender Kontrolle. Das ist meine Auffassung. Wir erleben ja jetzt bereits, dass Eltern Standardimpfungen verschieben und ablehnen. Das gefährdet insbesondere ältere Menschen, Säuglinge und chronisch Kranke. Wenn wir das Vertrauen stärken wollen, dann gelingt das durch sachliche Aufklärung, Herr Dorst, (Beifall des Abgeordneten Christian Dorst [BSW] sowie Zuruf: Ja!) durch transparente Kommunikation und Unterstützung von Betroffenen. Deshalb begrüße ich durchaus auch die Impfkampagne der KVBB und des Gesundheitsministeriums zur Aufklärung und Sensibilisierung. Impfen ist eine sehr persönliche Entscheidung, (Dennis Hohloch [AfD]: Außer bei der Masernimpfung!) die wir aber – so sage ich ganz deutlich – unterstützen sollten. (Beifall CDU und SPD) Jetzt komme ich zur Zulassung. Die Zulassung von Impfstoffen erfolgt auf europäischer Ebene. Die Empfehlung erfolgt durch die STIKO auf Bundesebene. Brandenburg kann eine bundesweite Zulassung nicht aufheben. Wir sollten hier auch auf keinen Fall den Eindruck erwecken, wissenschaftliche Bewertungen und Erkenntnisse ließen sich durch einen politisch motivierten Mehr-Das hielte ich für völlig falsch. (Beifall CDU und SPD) Die Forderung nach weiterer wissenschaftlicher Forschung, Herr Dorst, ist ja legitim. Das wird auch weitergehen; die Entwicklung in der Forschung schreitet ja voran. Aber Forschung bedeutet methodische Strenge – und nicht politische Vorverurteilung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Das ist doch Quatsch!)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Berndt hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schierack, ich bin wirklich entsetzt, dass Sie heute, am 25. Februar 2026, herkommen und reden wie Alena Buyx, die wahrscheinlich in ihrer Doktorarbeit plagiiert und in der Coronazeit behauptet hat, der Impfstoff, die modifizierte mRNA verbleibe an der Einstichstelle und werde ganz schnell abgebaut. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, richtig!) Frau Dr. Oeynhausen hat darauf hingewiesen, dass das längst widerlegt ist. Sie hat zu Recht darauf hingewiesen, dass modifizierte mRNA, modifiziertes Spike-Protein viele Monate – da die Beobachtungszeit noch nicht so lang ist, kann man noch nicht sagen, wie viele Jahre – im Körper bleibt. Und es gibt genug Untersuchungen – ich staune, dass Sie das bestritten haben –, die nachweisen, dass dieses modifizierte Spike-Protein, das über die mRNA verabreicht wird und die Hauptursache der Impfschäden ist – man spricht von der „Spikeopathie“ –, in fast allen Organen zu finden ist, in fast allen Organen! (Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Das habe ich ja gesagt!) Es verbleibt nicht an der Einstichstelle, sondern verteilt sich überall im Körper, und es führt überall im Körper zu negativen Reaktionen. Deswegen haben wir eine ungeheure Palette an Nebenwirkungen dieser Impfung, wie sie keine andere Impfung hat. (Beifall AfD) Das ist eine Tatsache und keine politische Vorverurteilung. Es ist eine Beobachtung – post festum –, dass diese Nebenwirkungen um den Faktor 10 oder 100 häufiger sind als bei allen anderen Impfungen. Ich finde, Ihre Rede ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich unter Druck haben impfen lassen und Impfschäden davongetragen haben. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Und jeder von uns kennt Menschen, die von solchen Impfschäden betroffen sind – jeder! Ich kenne niemanden, der an Covid gestorben ist. (Kristy Augustin [CDU]: Ich kenne mehrere! – Zurufe von der SPD) Ich kenne viele, die Impfschäden haben und auf Dauer an diesen Impfschäden laborieren. Deswegen ist es dringend nötig, wie Tausende Wissenschaftler bereits gesagt haben, diese Impfstoffe zu stoppen, solange nicht jeder Zweifel ausgeräumt ist. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter. 2026 95

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Hans-Christoph Berndt AfD

Wir verabreichen Gift, und wer sich gegen ein Moratorium ausspricht, der richtet Schaden an, Herr Prof. Schierack. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Prof. Schierack wünscht zu erwidern. Bitte schön, auch Sie haben zwei Minuten. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Dr. Berndt, wir haben uns hier in der Coronapandemie häufig der Debatte gestellt. Ich möchte eines klarstellen: Ich habe hier deutlich gesagt, dass dieses Spike-Protein auch über Jahre noch im Körper zu finden ist. Sie behaupten, das sei gefährlich für den Körper. Das behaupten aber die Wissenschaftler, die ich kenne, nicht. Das eine hat also mit dem anderen gar nichts zu tun. (Lars Hünich [AfD]: Sie haben das doch gerade gesagt!) – Nein. Ich habe gesagt, ich habe hier gerade festgestellt, was auch wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass man das Spike-Protein, also auch die mRNA, wenn sie in den Fettkügelchen ist, noch Jahre später vorfindet. Das will ich hier klarstellen. Was Nebenwirkungen betrifft, die gemeldet worden sind, geht die Forschung auch weiter. Gucken Sie zum Beispiel auf die Homepage der Greifswalder Universität. Da wurde erst vor zwei Wochen etwas dazu veröffentlicht, warum Sinusvenenthrombosen bei Vektorimpfstoffen oder bei der mRNA-Impfung gehäuft vorkommen. Man stellte einen Gendefekt bei den betroffenen Menschen fest. Jetzt gibt es sozusagen einen neuen Impfstoff für diese Menschen, die eine bestimmte Gen-Aberration haben, um die Nebenwirkungen bei der mRNA-Injektion, also bei der Vektor-Injektion, zu minimieren. Die Forschung geht also weiter. Es hat nicht unbedingt mehr etwas mit der Impfung zu tun, sondern durchaus auch mit den genetischen Veranlagungen von Menschen, deren Erforschung wir weiter vorantreiben müssen. (Zuruf von der AfD: Die Gene sind schuld!) Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch dabei in Zukunft Erfolge verzeichnen werden. – Danke. (Beifall CDU und SPD – Marlon Deter [AfD]: Wird ja immer schlimmer!)

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Jouleen Gruhn

Wir kehren nun zur regulären Rednerliste zurück. Ich darf Sie wieder um Konzentration bitten. – Für die Landesregierung erhält Ministerin Müller das Wort. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Berndt, Sie sagen, Sie kennen niemanden, der an Corona gestorben ist, aber viele, die an den Impfungen gestorben sind. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, das hat er nicht gesagt! – Danny Eichelbaum und Kristy Augustin [CDU]: Hat er gesagt! – Dennis Hohloch [AfD]: Er sprach von Impfnebenwirkungen!) Das haben Sie gesagt. Sie können sich gern meine eigene Studie anschauen, die ich bei der AOK zur Übersterblichkeit in Senioreneinrichtungen zu Corona … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Mit Corona!) – Hören Sie mir kurz zu. Wir haben den Verlauf der Erkrankungen in den stationären Einrichtungen dokumentiert. Anfangs sind Menschen verstorben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, mit Corona! – Gegenruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Was andere dann gerettet hat, war die Impfung. Wir haben an den Zahlen sehr deutlich gesehen, dass die Sterblichkeit in den stationären Einrichtungen nach der Impfung zurückgegangen ist. Das ist zudem eine vulnerable Gruppe. Sie können nicht behaupten, dass es keine Coronatoten gegeben habe und die Menschen erst durch die Impfung gestorben seien. Also, nehmen Sie die Studienlage, die es gibt, bitte zur Kenntnis und behaupten Sie in dem Zusammenhang bitte nichts Falsches. (Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich kenne viele, die an der Impfung leiden; ich kenne niemanden, der an Covid gestorben ist!) – Deshalb helfe ich Ihnen ja. Deshalb verweise ich Sie auf Studien, die ich selbst begleitet habe, wo wir die Übersterblichkeit dokumentiert haben. Vielleicht nehmen Sie diese zur Kenntnis. Die Frage der Anwendung von mRNA-Impfstoffen und der Erfassung von Impfnebenwirkungen bewegt viele Menschen in der gesamten Gesellschaft. Das steht außer Frage. Die Sorge um Gesundheit und Transparenz und um das Vertrauen in medizinische Innovationen verdient deshalb sehr wohl unsere Aufmerksamkeit. Ohne Frage gehören Impfungen zu den größten Erfolgen der Medizin. Sie haben die Pocken ausgerottet, die Kinderlähmung nahezu besiegt und Millionen Menschen vor schweren Infektionen geschützt. Neue Impfstofftechnologien, die während der Coronapandemie eingesetzt wurden, haben dazu geführt, schneller als bisher auf den Krankheitserreger angepasste Impfstoffe entwickeln zu können; hier spreche ich von den mRNA- und den Vektorimpfstoffen. Gleichzeitig müssen wir uns aber vor Augen halten, dass neue Technologien auch neue Gefährdungen hervorbringen können. So sind Langzeitdaten der mRNA-Impfstoffe begrenzt. Es gibt viele offene Fragen zur Immunantwort, zu Nebenwirkungen und auch zu Lipidnanopartikeln. Deshalb ist die Forderung ja auch berechtigt, dass es weitergehende Forschung geben muss. Berichte über Herzmuskelentzündungen, über Autoimmunreaktionen und über Thrombosen sind sehr ernst zu nehmen. Ebenso ist es wichtig, dass all jene Menschen …

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Jouleen Gruhn

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Britta Müller

Nein. – … Gehör finden, die am Post-Vac-Syndrom leiden. Wir brauchen jedoch keine pauschale Verurteilung der neuen Technologie, sondern mehr Transparenz, mehr unabhängige wissenschaftliche Forschung und eine intensivere Überwachung. Das Paul-Ehrlich-Institut und die europäischen Behörden sollten hier noch stärker in die Pflicht genommen werden: mit prospektiven Studien, mit offenen Registern und mit einer klaren Abgrenzung von der pharmazeutischen Industrie in den Zulassungsverfahren. Das Land Brandenburg kann dies insbesondere wegen fehlender Zuständigkeiten nicht leisten. Daneben gehört es nicht zu den Aufgaben und Kernkompetenzen des MGS, eigene Studien durchzuführen. Sehr geehrte Abgeordnete, die Technologie entwickelt sich weiter – mit verbesserten Inhaltsstoffen, präzisierten Formulierungen und besseren Sicherheitsprofilen. Die mRNA-Impfungen bieten auch in anderen Bereichen wie Krebs, HIV oder Influenza vielversprechende Ansätze. Eine pauschale Unterbrechung würde genau diese Weiterentwicklung blockieren. Die schnelle Einführung der mRNA- und der Vektorimpfstoffe während der Coronapandemie stellte einen Wendepunkt bei der Bekämpfung dieser Krankheit dar. Ohne sie wären deutlich mehr Menschen – das ist mein Beispiel bezüglich der stationären Pflegeeinrichtungen – daran gestorben. Aus dieser Sicht war auch die anfängliche Notzulassung nachvollziehbar. Eine in der gesamten EU zugelassene Impfung nicht anzubieten und die Menschen deshalb dem Risiko einer schweren Erkrankung oder eines bleibenden gesundheitlichen Schadens auszusetzen – ich frage Sie: Widerspricht ein solches Vorgehen nicht auch der Verantwortung eines Staates seinen Bürgern gegenüber und dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen? Aufgrund der neuen Technologie der mRNA- und anderer zugelassener neuartiger Impfstoffe sollte auf die gründliche ärztliche Aufklärung gesetzt werden. Genau das machen wir mit der Impfkampagne der KVBB: Wir konzentrieren uns auf die Aufklärung und die Benennung vorhandener Risiken; darauf liegt das besondere Augenmerk dieser Impfkampagne. Dabei sollte jeder die freie Entscheidung haben, sich auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse für oder gegen den Einsatz eines mRNA-Impfstoffes zu entscheiden bzw. die Möglichkeit haben, auf eine Standardimpfung zurückzugreifen. Genau diese Selbstbestimmtheit – und hier sehe ich einen kleinen Widerspruch zu anderen Themen –, wie sie im Grundgesetz verankert ist und wie Sie sie auch bei der ePA gefordert haben, stellen Sie hier wieder infrage. Ich vertrete die Auffassung … (Lars Hünich [AfD]: Sie haben doch die Leute gezwungen! Wenn Sie sich impfen lassen wollen, lassen Sie sich impfen! – Zwiegespräche zwischen Mitgliedern der Regierung und der AfD-Fraktion) – Richtig.

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Jouleen Gruhn

Bitte keine Zwiegespräche. – Frau Ministerin, ich möchte Sie bitten, auf die Zeit zu achten; Sie sind schon eine Minute drüber.

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Britta Müller

Ich komme noch einmal auf die Selbstbestimmung und den Grundsatz im Grundgesetz zurück: Jeder sollte selbst entscheiden. Das führt aber nicht dazu, dass der Staat den Impfstoff gar nicht anbieten darf. Jeder sollte selbst entscheiden können, ob er auf die Impfung zurückgreift, aber der Staat sollte hier keinen Impfstoff zurückhalten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich darf die Technik bitten, die Zeit für die anderen Redner aufzuaddieren und aufzuschreiben; das wäre nett, vielen Dank. – Dann kommen wir zu Herrn Dorsts Kurzintervention. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Christian Dorst BSW

Frau Präsidentin! Nur ganz kurz: Liebe Frau Ministerin Müller, ich habe bei Ihnen genau dasselbe Gefühl – nicht so stark – wie bei Frau Sahi, nämlich dass Sie den Antrag nicht wirklich gelesen haben. Das war jetzt wieder eine generelle rückblickende Verteidigungsrede. Es wird ja lediglich beantragt, die Verwendung ganz bestimmter mRNA-Impfstoffe auszusetzen. Wenn wir uns einmal die letzte Saison angucken, die ja schon am Ausklingen ist bzw. wir stecken ja noch mittendrin, muss man fragen: Was war das denn? War das jetzt Covid oder die klassische Influenza? – Es besteht auch gar keine Notwendigkeit mehr, das festzustellen. Das andere bezieht sich ja nicht darauf, dass wir irgendjemandem etwas vorenthalten wollen, sondern hier geht es konkret darum, dass hier mittlerweile mRNA-Technologie auch auf andere Impfungen angewendet wird. Und da wird einfach nur darum gebeten, dass die Landesregierung weiterhin auf Werbung für diese Impfungen verzichtet. Ich kann Ihnen ganz konkret sagen: Ich habe bei meinen Schwiegereltern erlebt, dass eine entsprechende Aufklärung seitens der Ärzte nicht stattfindet. Da wird das wie warme Semmeln angeboten – superheißes neues Produkt. Wenn ich mir angucke, was die an Infozetteln kriegen, muss ich sagen: Da ist nix mit Aufklärung über eventuelle Nebenwirkungen oder darüber, was das für Zeug ist. – Sie haben erst einmal Bauklötze gestaunt, als ich ihnen erzählt habe, was ihnen da jetzt gerade angedreht wurde. Von mRNA haben sie in dem Kontext auch zum ersten Mal gehört. Ich finde, wir sollten schon über die Realität reden und uns hier nicht irgendwie etwas bunt ausmalen. – Danke. (Beifall BSW und AfD) 2026 97

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Jouleen Gruhn

Ich frage Frau Ministerin: Wünschen Sie, zu erwidern? – Da das nicht der Fall ist, komme ich zur Verlesung der verbliebenen Redezeiten. Wünscht Herr Abgeordneter Dorst nachher noch einmal das Wort? Sie hätten noch anderthalb Minuten. – Das können Sie sich noch überlegen. – Ich frage erst einmal Frau Abgeordnete Sahi. Sie hätten noch eine Minute. Möchten Sie noch einmal das Wort nehmen, Frau Abgeordnete Sahi? (Julia Sahi [SPD]: Nein!) – Nein. (Einzelbeifall AfD) Dann haben wir Frau Dr. Oeynhausen. Sie hätten noch eine Minute. Sie wünschen noch einmal das Wort? – Dann bitte. (Einzelbeifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Danach hat Prof. Schierack noch die Gelegenheit, 2:20 Minuten zu sprechen. – Sie wünschen nicht noch einmal das Wort. – Dann hören wir jetzt noch einmal Frau Dr. Oeynhausen, genau eine Minute, dann frage ich noch einmal Herrn Dorst, ob er die anderthalb Minuten wünscht. – Das ist der Fall. – Bitte schön. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Gesundheitsministerin: Kennen Sie das Arzneimittelgesetz? Kennen Sie § 5 des Arzneimittelgesetzes, nämlich das Verbot bedenklicher Arzneimittel? (Steeven Bretz [CDU]: Das haben Sie schon vorhin erzählt!) Genau das ist die Grundlage, warum Regierungen – die Landes- und die Bundesregierung – aktiv werden müssen. (Beifall AfD) Sie ignorieren das. Das hat überhaupt nichts mit freier Entscheidung zu tun, Frau Ministerin, das hat etwas mit Verantwortung zu tun, mit dem Schutz der Bürger. Hier haben Sie das komplett in den falschen Kontext gebracht. Wir als AfD stehen für Arzneimittelsicherheit, wir wollen die Bürger schützen. (Beifall AfD) Leider lassen Sie konsequent meine Fragen nicht zu, deswegen nutze ich jetzt diese Zeit, um Sie zu fragen. Sie hatten mir in der letzten Plenardebatte erzählt, dass Sie sich nach § 63 Arzneimittelgesetz bei den Routinesitzungen mit dem Bundesgesundheitsminister und dem Paul-Ehrlich-Institut treffen.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte jetzt zum Schluss, Frau Abgeordnete.

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Daniela Oeynhausen AfD

Ich würde gerne von Ihnen wissen: Was ist jetzt mit der Auswertung der SaveVac-Apps und der Daten der Kassenärztlichen Vereinigung? Das würde ich gerne wissen …

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, kommen Sie jetzt bitte zum Ende.

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Daniela Oeynhausen AfD

… das hatten Sie mir noch vorenthalten. – Danke. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Bevor unsere Rednerliste erschöpft ist – die Schlussworte gebühren hier Herrn Dorst mit anderthalb Minuten. Bitte schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Christian Dorst BSW

Ich fasse mich kurz und wiederhole einen Teil meiner Rede, den ich ziemlich zum Ende ausgeführt habe. Ich betone das noch einmal, ganz besonders an Herrn Prof. Schierack adressiert, weil mich Ihre Worte – Sie sind Mediziner, Professor der Medizin sogar; okay, es ist Chirurgie – irritieren; das muss ich schon sagen. (Beifall AfD) Primum non nocere – zuallererst richte keinen Schaden an; insbesondere im Kontext der Impfung. Es geht um die Behandlung gesunder Menschen. (Beifall BSW und AfD)

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Jouleen Gruhn

Die Redeliste ist geschlossen, wir können zur Abstimmung kommen. Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Vergabe der experimentellen mRNA-Impfstoffe aussetzen, Daten vollständig erfassen, offene Fragen bezüglich Wirksamkeit und Nebenwirkungen klären“ auf Drucksache 8/2413 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag der BSW-Fraktion kommen, erlauben Sie mir, auf den nachfolgenden Parlamentarischen Abend der Medizinischen Hochschule Brandenburg hinzuweisen. – Wer dem Antrag auf Drucksache 8/2413, „Vergabe der experimentellen mRNA-Impfstoffe aussetzen, Daten vollständig erfassen, offene Fragen bezüglich Wirksamkeit und Nebenwirkungen klären“, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe die 28. Plenarsitzung und wünsche Ihnen einen aufschlussreichen Parlamentarischen Abend. – Vielen Dank. Ende der Sitzung: 19.25 Uhr Anlagen 1 Gefasster Beschluss Nur gesunde Pflanzen liefern gesunde Lebensmittel – Zulassungsverfahren beim Bund müssen beschleunigt werden bruar 2026 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als ein Bestandteil des Integrierten Pflanzenschutzes ist eine wesentliche Säule der modernen Landwirtschaft und des Gartenbaus. Neben dem Schutz der Nutzpflanzen sind bei deren Anwendung vielschichtige Umwelt- und Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen. Die Marktzulassung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt in Deutschland daher strengen regulatorischen Auflagen, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Der Biodiversität kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert diesen Prozess unter Einbeziehung spezialisierter Fachbehörden: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR-Toxikologie), das Umweltbundesamt (UBA-Umweltverhalten) und das Julius Kühn-Institut (JKI-Wirksamkeit). Unter Verweis auf den Koalitionsvertrag 2025 unterstreicht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Pflanzenschutzmittel effizient einzusetzen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur Verbesserung der Zulassungssituation strebt die Koalition aus CDU, CSU und SPD effizientere und rechtssichere behördliche Abläufe an. Durch diese Prozessoptimierung sollen landwirtschaftliche Innovationen schneller für die Praxis verfügbar gemacht werden, was die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland maßgeblich stützt. Seit Juli 2025 wurde dafür eine eigene Projektgruppe ‚ Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ‘ durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) eingerichtet. Ziel des BMLEH sei es, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Trotz der im EU-Recht verankerten Frist von einem Jahr, in Ausnahmefällen bis maximal 18 Monate, dauern die Zulassungsverfahren bei Pflanzenschutzmitteln in der Realität oft drei bis vier Jahre. Diese Verzögerungen führen zu einer kritischen Verfügbarkeitslücke: Da alte Pflanzenschutzmittel schneller vom Markt verschwinden als neue, ökologisch vorteilhaftere Mittel zugelassen werden, entsteht ein Engpass. Dies kann insbesondere im Obst-, Gemüse- und Ölsaatenbau die Ertragssicherheit und damit den Grad der nationalen Selbstversorgung bedrohen. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2026 99 Der Landtag beschließt: Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium wird aufgefordert, a) das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Agrarministerkonferenz (AMK) zu setzen, um eine gemeinsame Länderposition zur Beschleunigung der Verfahren zu erarbeiten. Ziel muss es sein, die Wirkstoffversorgung zu sichern, um den Verlust bewährter Mittel, den Druck durch neue Schaderreger und die Folgen von Extremwetter effektiv zu bewältigen; b) im Rahmen der AMK sich dafür einzusetzen, den angeschobenen Prozess zur Verbesserung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel auf Bundesebene zu verstetigen. Damit neben der Beschleunigung auch die Qualität der Entscheidungen gesteigert und Blockadesituationen zukünftig vermieden werden, ist darauf hinzuwirken, dass die personellen und fachlichen Kapazitäten der beteiligten Bundesbehörden (BVL, BfR, UBA, JKI) intensiviert, Verfahrensschritte gestrafft und verbindliche Entscheidungsfristen eingeführt werden; c) im Rahmen der AMK sich dafür einzusetzen, dass im Zulassungsverfahren transparente und wissenschaftsbasierte Entscheidungen – auf Grundlage europäisch harmonisierter Standards – getroffen werden; d) im Rahmen der AMK die Bundesregierung aufzufordern, sich auf EU-Ebene für stärker risikobasierte und damit innovationsfreundlichere Wirkstoff-Genehmigungsverfahren einzusetzen, und überbordende Regularien abzubauen, damit erstmals seit 2019 wieder neue Wirkstoffe genehmigt werden. Zusätzlich sollte die Ausnahmemöglichkeit bei der Wiedergenehmigung von Wirkstoffen gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) 1107/2009 genutzt werden, um Substitutionskandidaten aufgrund fehlender Alternativen, zu erhalten; e) im Brandenburger Landtag den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bis zum Ende des 2. Quartals 2027 über die Fortschritte bei der Beschleunigung von Zulassungsverfahren beim Bund und die weiteren genannten Punkte zu berichten. “ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 25.02.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 361 des Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) Wiedereinrichtung des Zweiten Bildungsweges Landkreises Oberspreewald-Lausitz Menschen ohne Schulabschluss, die diesen Sozialleistungen zu finden, bzw. Berufstätige, schluss erwerben wollen, können auf verschiedenen an Schulen des Zweiten Bildungsweges wahrnehmen. wurde das Angebot des Zweiten Bildungsweges, des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bislang jahr 2025/26 ausgesetzt, obwohl für den Bildungsgang schluss/erweiterte Berufsbildungsreife bzw. schluss der Jahrgangsstufe 10) 23 Anmeldungen Angebots im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gen des Staatlichen Schulamtes Cottbus bekannt Angebot für diesen Zweiten Bildungsweg an Oberspreewald-Lausitz vorzubereiten. Gerade braucht es niedrigschwellige Bildungsangebote dritte Chance benötigen. Der Verlust des Zweiten alle, die bereit sind, sich weiterzubilden und Verantwortung Ich frage die Landesregierung: Wird der Bildungsgang schulabschlusses/der erweiterten Berufsbildungsreife Fachoberschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg kreises Oberspreewald-Lausitz zum Schuljahr Namens der Landesregierung beantwortet Minister liche Anfrage wie folgt: Für den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb Kreisvolkshochschule Senftenberg (OSL) lagen vor. 13 der Bewerbenden haben die Voraussetzungen sönlichen Gründen zurückgezogen. Für die restlichen dungsgang am Standort Senftenberg nicht eingerichtet Die zehn Studierenden wurden erfolgreich an vermittelt. Es liegen keine Beschwerden vor. chen. Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 an der Kreisvolkshochschule des nachholen möchten, um einen Weg aus den die nachträglich einen höheren Schulab-Wegen regelmäßig Bildungsangebote Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz welches durch die Kreisvolkshochschule erfolgreich realisiert wurde, für das Schulzum erweiterten Hauptschulab-Realschulabschluss/Fachoberschulreife (Abvorlagen. Ein endgültiger Wegfall dieses wird befürchtet, da bislang keine Vorkehrunsind, um für das Schuljahr 2026/27 das der Kreisvolkshochschule des Landkreises im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz für Erwachsene, die eine zweite oder sogar Bildungsweges wäre ein fatales Signal an für ihre Zukunft zu übernehmen. zum Erwerb des erweiterten Haupt- bzw. des Realschulabschlusses/der an der Kreisvolkshochschule des Land-2026/27 wieder ermöglicht? für Bildung, Jugend und Sport die Mündder Fachoberschulreife am Standort der für das Schuljahr 2025/26 23 Anmeldungen nicht erfüllt oder ihre Bewerbung aus perzehn Studierenden konnte der Bilwerden. die Standorte in Cottbus und Finsterwalde Niemand musste den Bildungsgang abbre-Für das Schuljahr 2026/27 sind bislang drei Bewerbungen phase ist noch nicht abgeschlossen. - 2 eingegangen. Die Bewerbungs-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 366 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zur Pflegeberufebeteiligungsverordnung Am Freitag, den 30. Januar 2026, stand im Bundesrat der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe gungsverordnung – PflBBetV) auf der Tagesordnung. erkennung von Organisationen der Pflegeberufe fahren. Ich frage daher die Landesregierung: Wie hat tung/Ablehnung) bzw. wie bewertet die Landesregierung hinsichtlich welcher Stärken und Schwächen welcher Schlussfolgerung für das Handeln Brandenburgs Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Land Brandenburg hat der Pflegeberufebeteiligungsverordnung 30. Januar 2026 zugestimmt. Der Bundesrat hat zuzustimmen. Das Abstimmungsverhalten dokumentiert denburg beim Bund im Anschluss an die Plenarsitzung, der mündlichen Anfrage 355 im Januar 2026 bereits Es handelt sich um eine bundesgesetzliche Regelung, Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene soll. Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Beteiligung Pflegeberufe für die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungen men des SGB V sowie des SGB XI. Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 die Verordnung über die Beteiligung auf Bundesebene (Pflegeberufebeteili-Hierbei geht es vor allem um die An- und deren Entsendung in Beteiligungsversie sich positioniert (Zustimmung/Enthaldie oben genannte Verordnung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung mit im Bundesrat? Ministerin für Gesundheit und Soziales die im Bundesrat am im Ergebnis beschlossen, der Verordnung die Vertretung des Landes Bran- wie ich es auch in der Antwort zu dargestellt habe. welche eine effektive Beteiligung der und damit eine Stärkung sicherstellen der maßgeblichen Organisationen der in den bundesgesetzlichen Nor-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 365 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Arm im Alter? Armutsgefährdung in Brandenburg Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 65 Jahre in Brandenburg armutsgefährdet. Im det sind allen voran diejenigen älteren Menschen, bereits mit Armut konfrontiert waren. Dazu gehören rationshintergrund, Alleinlebende – hier insbesondere derungen oder chronischen Erkrankungen. Die niger vor Armut. Zurückliegende Arbeitslosigkeit, Pflegekosten sind einige Gründe dafür. Die wachsenden Leistung „Grundsicherung im Alter“ stehen ebenfalls armut. In Brandenburg stieg der Anteil derjenigen „Grundsicherung im Alter“ beziehen, von 0,7 aufgeführten Zahlen zeigen nur einen Ausschnitt Zahl anspruchsberechtigter Älterer (Stichwort: aus Angst vor Stigmatisierung, wegen fehlender fahrens keine Grundsicherung. Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich die Männer) der Grundsicherung im Alter im Land Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Anzahl der Leistungsberechtigten der Grundsicherung rung wird gemäß §§ 128a des Zwölften Buches gesetzlich geregelten Bundesstatistik für das amt statistisch erfasst. Die entsprechenden Zahlen GENESIS-Online, der Datenbank des Statistischen rufbar. Auf dieser Basis beruhen die nachfolgenden Die lückenlose Darstellung einzelner Zahlen Rahmen der Beantwortung einer mündlichen ten ergibt sich folgendes Bild von Leistungsberechtigten bei Erwerbsminderung, die die Altersgrenze SGB XII erreicht haben bzw. älter sind. Die jeweilige eines Jahres betrug in Brandenburg 2006: 6 tungsberechtigte, 2016: 7 371 Leistungsberechtigte, 2024: 12 140 Leistungsberechtigte. Die Zahlen Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 waren im Jahr 2024 13 % aller Menschen ab Jahr 1996 waren es noch 7 %. Armutsgefährdie im zurückliegenden Erwerbsleben Geringverdienende, Menschen mit Mig-Frauen sowie Menschen mit Behinstaatliche Rente schützt zudem immer weniedrige Erwerbseinkommen, steigende Antragszahlen für die staatliche für ein zunehmendes Risiko der Alters-Menschen an der Bevölkerung, die % im Jahr 2006 auf 1,1 % im Jahr 2024. Die der Gesamtsituation. Eine unbekannte „verdeckte Armut“) beantragt aus Scham, Beratung und wegen des schwierigen Verabsolute Zahl von Empfängern (Frauen und Brandenburg seit 2006 entwickelt? Ministerin für Gesundheit und Soziales die im Alter und bei Erwerbsminde-Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Rahmen der Vierte Kapitel durch das Statistische Bundessind bei Destatis über die Seiten von Bundesamtes, mit dem Code 22151 ab-Angaben. aus einem Neunzehn-Jahres-Zeitraum ist im Anfrage nicht möglich. In Fünf-Jahres-Schritder Grundsicherung im Alter und zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 Personenanzahl zum 31. Dezember 452 Leistungsberechtigte, 2011: 6 879 Leis-2021: 8 680 Leistungsberechtigte und für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 364 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zum Entschließungsantrag Kranken Am Freitag, den 30. Januar 2026, stand im Bundesrat beantragte Entschließungsantrag „Menschen fahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten geht es um die Aufforderung an die Bundesregierung sches von Behörden und Einrichtungen zu psychisch Maßnahmen zu deren medizinischer und rehabilitativer Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sich positioniert (Zustimmung/Enthaltung/Ablehnung) Stärken und Schwächen mit welchen vom Entschließungsantrag gen aus Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet Mündliche Anfrage wie folgt: Die Entschließung wurde gefasst, die Landesregierung niert. Das Abstimmungsverhalten dokumentiert beim Bund im Anschluss an die Plenarsitzung, lichen Anfrage 353 im Januar 2026 bereits dargestellt mit dem Fokus auf Verbesserungsmöglichkeiten Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 im Bundesrat zu psychisch der vom Bundesland Niedersachen mit psychischen Erkrankungen schützen, Ge-Austausch“ auf der Tagesordnung. Hierbei zur Verbesserung des Datenaustau-Kranken und zur Verbesserung von Versorgung. zum oben genannten Entschließungsantrag bzw. bewertet diesen aufgrund welcher abweichenden Forderun-Ministerin für Gesundheit und Soziales die hatte sich mit Zustimmung positiodie Vertretung des Landes Brandenburg wie ich es auch in der Antwort auf die mündhatte. Der Entschließungsantrag war nachvollziehbar begründet. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 371 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Fehlende Barrierefreiheit am Bahnhof Zossen Am Bahnhof Zossen ist der Zugang zu den Bahnsteigen ernden Bauarbeiten seit geraumer Zeit ausschließlich möglich. Mobilitätseingeschränkte Personen sind raus anzumeldenden Rufbus angewiesen. Ein Bahnsteigen besteht derzeit nicht. Vor dem Hintergrund der im Landesnahverkehrsplan dichtung und Barrierefreiheit ergibt sich daher gierung vor dem Hintergrund der gesetzlichen zeitige Situation am Bahnhof Zossen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Bauarbeiten am Bahnhof Zossen dauern schlusses für den Neubau der Straßenüberführung konnte die Barrierefreiheit nicht, wie ursprünglich Die für den Zugang zum Mittelbahnsteig errichtete lich nur acht Monate genutzt werden, weshalb wurde. Der Bahnhof Zossen wird entsprechend der neuen Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks sein. Aus diesem Grund ist eine vorübergehende Zugverkehr für mobilitätseingeschränkte Personen Überprüfung von Alternativen wie Verkürzung von Aufzügen hat sich der Vorhabenträger in desamt für die aktuelle Lösung entschieden. Diese Lösung sieht den ersatzweisen Einsatz Personen von und nach Zossen über eine nächstgelegene erefreien Zugang, also Wünsdorf-Waldstadt oder wie die Deutsche Bahn auch, haben umfassend für mobilitätseingeschränkte Personen informiert. Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 während der noch immer andauüber eine hohe Fußgängerbrücke auf einen mindestens 24 Stunden im Vounmittelbarer barrierefreier Zugang zu den formulierten Ziele zur Angebotsverfolgende Frage: Wie bewertet die Landesre-Anforderungen an die Barrierefreiheit die der-Minister für Infrastruktur und Landesplanung aufgrund des fehlenden PlanfeststellungsbeL 791 länger als beabsichtigt. Deshalb geplant, im August 2025 realisiert werden. Fußgängerüberführung sollte ursprüngauf eine Errichtung von Aufzügen verzichtet Bauablaufplanung bis zur vorgesehenen im März 2027 nicht barrierefrei zugänglich Lösung für den barrierefreien Zugang zum geschaffen worden. Nach sorgfältiger der Bauzeit oder nachträgliche Anordnung enger Abstimmung mit dem Eisenbahn-Buneines Rufbusses vor, der die betreffenden Verkehrsstation mit einem barri-Dabendorf, befördert. Die Stadt Zossen, digital und vor Ort über diese Möglichkeit Bislang wurde nach Aussage der Deutschen Anspruch genommen, da gerade mobilitätseingeschränkte besser im Vorfeld ihrer Reise oder Fahrt planen. sonen ihr Mobilitätsverhalten anpassen und direkt Bahnhöfe (Wünsdorf-Waldstadt oder Dabendorf) Verfügung und wird von der zentralen DB-Mobilitätszentrale Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal rimslösung für die Bauzeit handelt, die durch Fertigstellung der Verkehrsstation ist, wie ursprünglich sehen. Dementsprechend ist davon auszugehen, gemäß Landesnahverkehrsplan eingehalten werden. - 2 Bahn dieses Angebot jedoch nicht häufig in Personen ihre Wege deutlich Es ist davon auszugehen, dass diese Pereinen der nächstgelegenen barrierefreien ansteuern. Dennoch steht der Rufbus zur angeboten. hervorheben, dass es sich um eine Inteden Betreiber, die DB verantwortet wird. Mit geplant, eine Barrierefreiheit vorgedass die Zielsetzungen zur Barrierefreiheit - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 372 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Flüchtlings- und asylbedingte Ausgaben im In seinem Bericht „gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 HG halts 2024 an den Ausschuss für Haushalt und Jahresabschluss 2024“ vom 26. Mai 2025 schreibt Europa: „Die flüchtlings- und asylbedingten Ausgaben an und übertreffen mit insgesamt 600,3 Mio. € Im Vorjahr (2023) betrugen die flüchtlings- und Betrag, der aus dem Landeshaushalt zu finanzieren Betrug er 2022 noch 378,5 Millionen Euro, 546,8 Mio. Euro. Ich frage die Landesregierung: Welche Kostenpositionen Maßnahmen ordnet sie mit jeweils welchen „flüchtlings- und asylbedingten Ausgaben“ ein Grundlage für das Jahr 2025 entsprechend der sowie zusätzlich die Einnahmen vom Bund durch schen Gesamtausgaben und Einnahmen vom gen werden muss, angeben)? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung, Brandenburg im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 flüchtlingsbedingten Ausgaben drei Jahre in Folge Jahr 2020 wieder um. In den Jahren 2020 und reich < 390,0 Millionen Euro. Infolge des russischen Februar 2022 stiegen die flüchtlingsinduzierten zu den Vorjahren deutlich an. Im Jahr 2024 betrugen die im Jahr 2025 auf 557,9 Millionen Euro sanken. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung Jahre 2024 und 2025 nach Zweck, Haushaltsstelle Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 Jahr 2025 2023/2024 i. d. F. des 2. Nachtragshaus-Finanzen des Landtages Brandenburg zum das Ministerium der Finanzen und für stiegen 2024 gegenüber dem Vorjahr das Niveau des Jahres 2016 (552,4 Mio. €). asylbedingten Ausgaben 579,1 Mio. €.“ Der ist, steigt dabei seit Jahren beträchtlich: waren es 2023 464,8 Mio. und 2024 bzw. Erstattungstatbestände bzw. verausgabten Mitteln unter die sogenannten (bitte tabellarisch mit der jeweils rechtlichen Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 179 Umsatzsteuer sowie die Differenz zwi-Bund, also die Summe, die vom Land getra-Minister der Finanzen und für Europa die -versorgung und -integration sind im Land leicht gesunken. Nach 2016 gingen die zurück. Dieser Trend drehte sich ab dem 2021 verstetigten sich die Ausgaben im Be-Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Ausgaben ab dem Jahr 2022 im Vergleich die Ausgaben 600,5 Millionen Euro, der flüchtlingsbedingten Ausgaben der und Rechtsgrundlage: Zweck HH-Stelle Rechtsgrundlage Kostenerstattung Kap. 20 030, Landesaufnahmegesetz gem. §§ 14, Titel 633 11 desaufnahmegesetz Kap. 03 810, AusZABH gaben § 44 Abs. ges. bei 05 050 Titel Maßnahmen zur Verbesserung 633 10 KitaG der Kinderbetreuung neu ab 2019 bei 05 060 Titel 633 10 Lehrkräfte und sonstiges päda- Aufwüchse in Kapi-BbgSchulG gogisches Personal tel 05 300- 05 332 Kostenerstattung gemäß §§ 89 Kap. 05 050, ff SGB VIII, insbes. unbegleitete §§ 89 ff SGB 633 66 minderjährige Flüchtlinge Zuwendungen zur Unterstüt-Kap. 20 030, zung kommunaler Integrations- Förderrichtlinie 633 14 angebote § 189 Abs. Aufwüchse bei 04 Dolmetscherleistungen in den 12 Abs. 1 040, 04 050, 04 Gerichtsbarkeiten und in den BbgJVollzG; 090, 04 110, 04 Justizvollzugsanstalten § 6 Abs. 1 120 und 04 121 BBgSVVollzG; andere Gesamtausgaben Einnahmen via Ust gesamt Einnahmen ZABH Erstattungen des Bundes für Kriegsflüchtlinge EU-Erstattungen Sonstige Einnahmen Gesamteinnahmen Flüchtlings-Finanzierungssaldo Ein wesentlicher Anteil der Ausgaben im Jahr §§ 14, 15 Landesaufnahmegesetz mit 266,6 (§ 44 Abs. 1 AsylG), die sich auf 76,7 Millionen Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal die wesentlichen flüchtlingsindizierten Ausgabenbestandteile. Insgesamt erhielt das Land Brandenburg im Jahr onen Euro (Vorjahr 60,8 Millionen Euro), beim stattungen vom Bund (37,4 Millionen Euro). Die steuerausgleich gemäß Finanzausgleichsgesetz. - 2 2024 2025 15 Lan- 323,0 266,6 1 AsylG 94,0 76,7 57,9 55,6 54,7 57,2 VIII 39,5 49,0 4,9 0,0 1 GVG; § 3,7 0,0 JVEG 22,8 52,8 600,5 557,9 53,5 37,4 5,0 2,5 0,2 0,1 2,1 2,4 0,0 0,0 60,8 42,4 -539,7 -515,5 2025 resultiert aus der Kostenerstattung gem. Millionen Euro sowie aus Kosten der ZABH Euro beliefen. Darüber hinaus waren die (KitaG) mit 55,6 Millionen Euro sowie (BbgSchulG) mit 57,2 Millionen Euro 2025 Erstattungen in Höhe von 42,4 Milliüberwiegenden Teil handelt es sich um Er-Kostenerstattung erfolgt über den Umsatz-Die Einnahmen deckten damit 10,1% der - Ausgaben im Jahr 2024 und 7,6% im Jahr 2025. men und Ausgaben liegt bei -539,7 Millionen im Jahr 2025. Zur Systematik der Datenerhebung ist zu erwähnen, lingsinduzierten Ausgaben und nicht-flüchtlingsinduzierten möglich ist, da die Haushaltssystematik diese Stellen für Lehrkräfte oder im Justizbereich. Für auf Basis von Annahmen Abschätzungen vorgenommen. nen, dass insbesondere die sonstigen flüchtlingsenthalten können. Darüber hinaus liegen die Daten positionen nach dem konkreten Rechtsgrund - 3 Der Saldo der flüchtlingsbedingten Einnah-Euro im Jahr 2024 und -515,5 Millionen Euro dass eine exakte Trennung von flücht-Ausgaben nicht immer objektiv Abgrenzung nicht vorsieht. Beispiele sind diese Fälle wurden von den Fachressorts Insofern möchte ich daher beto- bzw. asylbedingten Ausgaben Unschärfen für eine Untergliederung der Ausgabengemäß der Fragestellung nicht vor. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 373 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Bahn- und Ersatzverkehr Dresdener Bahn Am Bahnhof Zossen ist nach Auskunft des MIL Zusammenführung der Stellwerkstechnik im Richtung trassierbar. Die RB 24 entfällt auf dem stadt nahezu vollständig, ein Ersatzverkehr ist Vor dem Hintergrund des im Landesnahverkehrsplan dichtung ergibt sich daher folgende Frage: Auf strukturellen Grundlage kommt die Landesregierung Abschnitt Blankenfelde – Wünsdorf-Waldstadt Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die sogenannte Dresdner Bahn konnte im Abschnitt kenfelde im Dezember vergangenen Jahres durch die Strecke wird seitdem neben den S-Bahn-Zügen und Güterverkehrs befahren. Für die Gemeinden Bahn, also zwischen Blankenfelde und Elsterwerda, von zehn Minuten mit den Zügen des Regionalverkehrs. Regionalzügen zwischen Berlin-Südkreuz, Blankenfelde gebote je Stunde und Richtung im Berufsverkehr Der Ausbau der Dresdner Bahn im Abschnitt zwischen bei Elsterwerda ist dagegen von Seiten der bundeseigenen abgeschlossen und hat sich zuletzt immer weiter kannten Probleme im Zusammenhang mit dem Aufgrund der fortbestehenden, baubedingten Zossen – kann dieser Abschnitt nur durch eine nalzügen passiert werden. Diese Begrenzung ber – der DB InfraGO AG – festgelegt. Im Ergebnis Stunde zwischen Blankenfelde und Rangsdorf, licher Regio südlich von Rangsdorf zugelassen. Brandenburg und gemeinsam mit den betroffenen men der Fahrplanvorbereitung geprüft, inwieweit Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 I aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Jahr 2026 lediglich ein Zug pro Stunde und Abschnitt Blankenfelde – Wünsdorf-Waldnicht vorgesehen. formulierten Zieles der Angebotsverwelcher konkreten betrieblichen oder infrazu der Einschätzung, dass auf dem lediglich ein Zug pro Stunde trassierbar ist? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zwischen Berlin-Südkreuz und Blandie DB InfraGO AG fertiggestellt werden, auch von Zügen des Regional-, Fernin Brandenburg entlang der Dresdner ergibt sich damit ein Fahrtzeitgewinn Zudem konnte das Angebot an und Rangsdorf auf zwei Fahrtanerweitert werden. Blankenfelde und der Landesgrenze DB InfraGO AG leider noch nicht verzögert, unter anderem wegen der be-Umbau des Bahnhofs Zossen. Einschränkungen – insbesondere im Bereich begrenzte Zahl an Güter-, Fern- und Regiowird vom bundeseigenen Infrastrukturbetreiverbleiben bis zu zwei Regionalzüge pro jedoch wird vom Netzbetreiber nur ein stünd-Die VBB GmbH hatte im Auftrag des Landes Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahdas im Landesnahverkehrsplan formulierten Ziel der Angebotsverdichtung zwischen Blankenfelde bar ist. Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen der Strecke mit dem RE 8 als einzig tragfähige Trasse durch die DB InfraGO AG. Zudem ist die Einrichtung eines ergänzenden Bahn nicht sachgerecht. Die Einrichtung eines RB 24 als auch für die die RB 10 geprüft. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Fahrzeiten ger sind als die Fahrzeiten der Züge. Für die Ersatzbus bereits vor dem nächsten Halt in Dahlewitz holt, es ist daher keine ausreichende Nachfrage Für die RB 10 wurde wiederum ein Ersatzverkehr dorf-Waldstadt geprüft. Auch hier ergibt sich kein die Fahrgäste, da der RE 8 den Bus bereits bei Von Seiten des Landes Brandenburg ist die Bestellung für das Jahr 2026 erfolgt. Die oben dargestellten führen jedoch bedauerlicherweise zur Einschränkung der DB InfraGO AG, wird ein schnellstmöglicher fängliche SPNV-Angebotsbestellung durch das - 2 und Wünsdorf-Waldstadt umsetzverblieb die stündliche Bedienung Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Ersatzverkehrs mit Bussen auf der Dresdner Ersatzverkehrs wurde sowohl für die Linie der Ersatzverkehrbusse wesentlich länRB 24 würde ein in Blankenfelde startender von den Zugfahrten des RE 8 überfür einen Ersatzverkehr zu erwarten. zwischen Rangsdorf, Zossen und Wünsverkehrlicher bzw. zeitlicher Mehrwert für Zossen überholen würde. des vollumfänglichen Zugangebotes infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Angebotes. In Gesprächen mit Abschluss der Bauarbeiten und die vollumMIL eingefordert. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 374 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Abruf der Mittel zur Digitalisierung in der Pflege nal-Stärkungsgesetz) im Land Brandenburg Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes Bundesregierung einen einmaligen Zuschuss gen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verlängert. Gefördert werden die Umstellung rokratisierung der Pflegedokumentation oder 1 cherheit . Im Gesundheitsausschuss berichtete gerufen würden. Ich frage daher die Landesregierung: Mittel in summe, die dem Land Brandenburg mit Bezug bei wie viel positiv beschiedenen Anträgen von bis heute (Stichtag) abgerufen (bitte jährlich schlüsseln)? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Es handelt sich um eine Förderung nach dem beteiligt. Die AOK Nordost wurde um Auskunft übermittelt: Die Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI erfolgt cherung. Anträge von Pflegeeinrichtungen mit Nordost als die benannte zuständige Pflegekasse der Richtlinien des GKV- Spitzenverbandes bearbeitet. bezogen. Es gibt also kein Betrag, der „dem Land Es erfolgt eine Anteilsfinanzierung von Maßnahmen higen Ausgaben bis zu einer Gesamthöhe pro Splittung der Förderung für mehrere Teilmaßnahmen 1 Vgl. https://www.vdek.com/LVen/BERBRA/Presse/Pressemitteilungen/Berlin/2024/Digitalisierung-in-der-Pflege.html, zuletzt abgerufen am 18.02.2026 Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 nach § 8 Abs. 8 SGB XI (Pflegeperso-(PpSG) 2019 führte die damalige von bis zu 12 000 Euro für digitale Anwendunein. Das Programm wurde bis 2030 auf digitale Abrechnungssysteme, die Entbüauch Verbesserungen in der IT- und Cybersidas Ministerium, dass die Gelder kaum abwelcher Höhe wurden von welcher Gesamtzum § 8 Abs. 8 SGB XI zur Verfügung steht, insgesamt wie viel eingegangenen Anträgen nach ambulanter/stationärer Einrichtung auf-Ministerin für Gesundheit und Soziales die SGB XI. Das Land ist an dem Prozess nicht gebeten und hat nachfolgende Informationen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversi-Sitz im Land Brandenburg sind an die AOK zu richten und werden dort entsprechend Die Förderung erfolgt einrichtungs-Brandenburg“ zur Verfügung steht. in Höhe von bis zu 40 % der förderfä-Pflegeeinrichtung von 12 000 Euro. Eine ist möglich. Förderfähig sind insbesondere einmalige Anschaffungen inklusive notwendiger Inbetriebnahme (zum Beispiel • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, • IT- und Cybersicherheit • internes Qualitätsmanagement/Qualitätsindikatoren • digitale Zusammenarbeit (zum Beispiel • elektronische Abrechnung nach § 105 SGB • sowie Schulungen/Aus-, Fort- und Weiterbildungen Zusammenhang mit der Anschaffung). Die erfragte Darstellung der Entwicklung der bewilligten mittel übersteigt den Rahmen der Beantwortung - 2 digitaler/technischer Ausstattung Lizenzen/WLAN) unter anderem für: Dienst-/Tourenplanung Videosprechstunden) XI zu digitalen Kompetenzen (im Anträge und der bewilligten Förderdieser mündlichen Anfrage. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 375 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Bahn- und Ersatzverkehr Dresdener Bahn Am Bahnhof Zossen ist nach Auskunft des MIL Zusammenführung der Stellwerkstechnik im Richtung trassierbar. Die RB 24 entfällt auf dem stadt nahezu vollständig, ein Ersatzverkehr ist Vor dem Hintergrund des im Landesnahverkehrsplan dichtung ergibt sich daher folgende Frage: Welche eine dichtere Bedienung oder einen Ersatzverkehr Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die sogenannte Dresdner Bahn konnte im Abschnitt kenfelde im Dezember vergangenen Jahres durch die Strecke wird seitdem neben den S-Bahn-Zügen und Güterverkehrs befahren. Für die Gemeinden Bahn, also zwischen Blankenfelde und Elsterwerda, von zehn Minuten mit den Zügen des Regionalverkehrs. Regionalzügen zwischen Berlin-Südkreuz, Blankenfelde gebote je Stunde und Richtung im Berufsverkehr Der Ausbau der Dresdner Bahn im Abschnitt zwischen bei Elsterwerda ist dagegen von Seiten der bundeseigenen abgeschlossen und hat sich zuletzt immer weiter kannten Probleme im Zusammenhang mit dem Aufgrund der fortbestehenden, baubedingten Zossen – kann dieser Abschnitt nur durch eine nalzügen passiert werden. Diese Begrenzung ber – der DB InfraGO AG – festgelegt. Im Ergebnis Stunde zwischen Blankenfelde und Rangsdorf, licher Regio südlich von Rangsdorf zugelassen. Brandenburg und gemeinsam mit den betroffenen men der Fahrplanvorbereitung geprüft, inwieweit ten Ziel der Angebotsverdichtung zwischen Blankenfelde bar ist. Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 II aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Jahr 2026 lediglich ein Zug pro Stunde und Abschnitt Blankenfelde – Wünsdorf-Waldnicht vorgesehen. formulierten Zieles der Angebotsver-Alternativen wurden geprüft, um dennoch sicherzustellen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zwischen Berlin-Südkreuz und Blandie DB InfraGO AG fertiggestellt werden, auch von Zügen des Regional-, Fernin Brandenburg entlang der Dresdner ergibt sich damit ein Fahrtzeitgewinn Zudem konnte das Angebot an und Rangsdorf auf zwei Fahrtanerweitert werden. Blankenfelde und der Landesgrenze DB InfraGO AG leider noch nicht verzögert, unter anderem wegen der be-Umbau des Bahnhofs Zossen. Einschränkungen – insbesondere im Bereich begrenzte Zahl an Güter-, Fern- und Regiowird vom bundeseigenen Infrastrukturbetreiverbleiben bis zu zwei Regionalzüge pro jedoch wird vom Netzbetreiber nur ein stünd-Die VBB GmbH hatte im Auftrag des Landes Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahdas im Landesnahverkehrsplan formulier- und Wünsdorf-Waldstadt umsetzverblieb die stündliche Bedienung der Strecke mit dem RE 8 als einzig tragfähige Trasse durch die DB InfraGO AG. Zudem ist die Einrichtung eines ergänzenden Bahn nicht sachgerecht. Die Einrichtung eines RB 24 als auch für die die RB 10 geprüft. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Fahrzeiten ger sind als die Fahrzeiten der Züge. Für die Ersatzbus bereits vor dem nächsten Halt in Dahlewitz holt, es ist daher keine ausreichende Nachfrage Für die RB 10 wurde wiederum ein Ersatzverkehr dorf-Waldstadt geprüft. Auch hier ergibt sich kein die Fahrgäste, da der RE 8 den Bus bereits bei Von Seiten des Landes Brandenburg ist die Bestellung für das Jahr 2026 erfolgt. Die oben dargestellten führen jedoch bedauerlicherweise zur Einschränkung der DB InfraGO AG, wird ein schnellstmöglicher fängliche SPNV-Angebotsbestellung durch das - 2 Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Ersatzverkehrs mit Bussen auf der Dresdner Ersatzverkehrs wurde sowohl für die Linie der Ersatzverkehrbusse wesentlich länRB 24 würde ein in Blankenfelde startender von den Zugfahrten des RE 8 überfür einen Ersatzverkehr zu erwarten. zwischen Rangsdorf, Zossen und Wünsverkehrlicher bzw. zeitlicher Mehrwert für Zossen überholen würde. des vollumfänglichen Zugangebotes infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Angebotes. In Gesprächen mit Abschluss der Bauarbeiten und die vollumMIL eingefordert. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 376 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Anträge auf Entschädigung § 60 IfSG In ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage 228 die Landesregierung davon, dass bis Ende August samt 430 eingegangenen Anträgen auf Versorgung/Entschädigung schutzgesetz (IfSG) im Zusammenhang mit Impfungen den wurden. 315 Anträge seien abgelehnt, 23 85 befänden sich in der laufenden Bearbeitung. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele her (Stichtag) Versorgung/Entschädigung nach im Zusammenhang mit Impfungen gegen SARS-CoV-2 bewilligten, abgelehnten und in Bearbeitung befindlichen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit aktuellem Stand Ende Januar 2026 sind bei Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eines Impfschadens durch eine Schutzimpfung, vorgenommen wurde, eingegangen. Über 381 stellenden wurden Leistungen nach § 60 Absatz fehlender Kausalität und sieben Anträge wurden Abhilfe im Widerspruchsverfahren erfolgte zudem abgelehnten Antrages. 24 Anträge wurden an deslandes weitergeleitet. 61 Anträge befanden den Bearbeitung. Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 aufgrund von Impfschäden nach der laufenden Legislaturperiode berichtete 2025 lediglich sieben Anträge von insgenach § 60 Infektionsgegen SARS-CoV-2 positiv beschiean andere Bundesländer abgegeben worden, Es ergibt sich Aktualisierungsbedarf. Personen im Land Brandenburg haben bis-§ 60 IfSG aufgrund möglicher Impfschäden beantragt? Bitte aufschlüsseln nach Anträgen. Ministerin für Gesundheit und Soziales die dem für das Land Brandenburg zuständigen insgesamt 442 Anträge auf Anerkennung die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Anträge wurde entschieden. Sieben Antrag-1 IfSG bewilligt. 343 Anträge wurden wegen aus anderen Gründen abgelehnt. Mittels eine weitere Bewilligung eines zunächst die zuständige Behörde eines anderen Bunsich zu diesem Zeitpunkt noch in der laufen-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 377 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Berliner Verkehrssenatorin Bonde zur Wiedereinführung Weise zitiert, dass es zur Wiedereinführung des lediglich der Beschlussfassung des VBB Aufsichtsrates nuar noch ausstehe. Ich frage die Landesregierung: Bedeutet das, tenhaus mitgeteilt hat, dass es tatsächlich keines oder Koalition bedarf, um das Azubi-Ticket in sondern ausschließlich eines Beschlusses des Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Aufgrund der inhaltlichen Überschneidung werde 379 zum Azubi-Ticket zusammenhängend nunmehr Um neue Tarife oder Tarifanpassungen im Verkehrsverbund verbindlich einzuführen ist ein Beschluss des Gremium maßgeblich. Zudem erfolgt im Vorfeld Das ist auch bei einem potenziellen Deutschlandticket tens die Hälfte der Stimmen der Vertreter des sung im VBB-Aufsichtsrat möglich – auch wenn Städte sowie die Vertreter des Landes Berlin für Eine Entscheidung der Landesregierung für Auszubildende und die Zusage zur Absicherung tiger Baustein für einen erfolgreichen VBB Aufsichtsrat Für das Land Berlin ist die Einführung eines 1. Juni 2026 geplant und mit deren Verkehrsunternehmen das Land Brandenburg führt der VBB aktuell Gespräche wann frühestens eine Umsetzung möglich ist. zum Start des neuen Ausbildungsjahres im Jahr denburg realisiert werden kann. Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 Azubi-Tickets vom 15. Januar 2026 wird die des Azubi-Tickets mehrfach in der Azubi-Tickets für Berlin und Brandenburg dazu bedürfe, welcher zum 15. Jawas die Senatorin dem Berliner Abgeordne-Antrags einer Brandenburger Fraktion Berlin und Brandenburg wieder einzuführen, VBB-Aufsichtsrates? Minister für Infrastruktur und Landesplanung ich die mündlichen Anfragen 377, 378 und schriftlich wie folgt beantworten: Berlin-Brandenburg, dem VBB, Aufsichtsrats des VBB als abschließendes auch eine politische Willensbildung. für Auszubildende so. Ohne mindes-Landes Brandenburg ist keine Beschlussfasalle Vertreter der Landkreise und kreisfreien einen Beschluss stimmen würden. die Einführung eines Deutschlandtickets für des Finanzierungbedarfs ist daher ein wich-Beschluss. Deutschlandtickets für Auszubildende zum abgestimmt und vorbereitet. Für mit den Verkehrsunternehmen, ab Ziel sollte es meines Erachtens sein, dass 2026 das Angebot auch für das Land Bran-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 378 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Beschluss des VBB-Aufsichtsrates über die Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle rung des Azubi-Tickets? Namens der Landesregierung beantwortet planaung die Mündliche Anfrage wie folgt: Aufgrund der inhaltlichen Überschneidung werde 379 zum Azubi-Ticket zusammenhängend nunmehr Um neue Tarife oder Tarifanpassungen im Verkehrsverbund verbindlich einzuführen ist ein Beschluss des Gremium maßgeblich. Zudem erfolgt im Vorfeld Das ist auch bei einem potenziellen Deutschlandticket tens die Hälfte der Stimmen der Vertreter des sung im VBB-Aufsichtsrat möglich – auch wenn Städte sowie die Vertreter des Landes Berlin für Eine Entscheidung der Landesregierung für Auszubildende und die Zusage zur Absicherung tiger Baustein für einen erfolgreichen VBB Aufsichtsrat Für das Land Berlin ist die Einführung eines 1. Juni 2026 geplant und mit deren Verkehrsunternehmen das Land Brandenburg führt der VBB aktuell Gespräche wann frühestens eine Umsetzung möglich ist. zum Start des neuen Ausbildungsjahres im Jahr denburg realisiert werden kann. Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 Wiedereinführung des Azubi-Tickets I Stand dieser Prüfung zur Wiedereinfühder Minister für Infrastruktur und Landesich die mündlichen Anfragen 377, 378 und schriftlich wie folgt beantworten: Berlin-Brandenburg, dem VBB, Aufsichtsrats des VBB als abschließendes auch eine politische Willensbildung. für Auszubildende so. Ohne mindes-Landes Brandenburg ist keine Beschlussfasalle Vertreter der Landkreise und kreisfreien einen Beschluss stimmen würden. die Einführung eines Deutschlandtickets für des Finanzierungbedarfs ist daher ein wich-Beschluss. Deutschlandtickets für Auszubildende zum abgestimmt und vorbereitet. Für mit den Verkehrsunternehmen, ab Ziel sollte es meines Erachtens sein, dass 2026 das Angebot auch für das Land Bran-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 379 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Beschluss des VBB-Aufsichsrates zur Wiedereinführung Berliner Verkehrssenatorin Bonde zur Wiedereinführung „Es bedarf einer Beschlussfassung des Aufsichtsrats bislang nicht erfolgt. Wir tun alles dafür, dass die Erst wenn diese erfolgt ist, können wir konkrete rung des VBB-Azubitickets [...] möglich ist. Sie sekretär im ständigen Kontakt mit der Staatssekretärin persönlich mit dem zuständigen Sprecher der wir schnellstmöglich zu dieser Beschlussfassung Offenbar scheint der Austausch zwischen Berlin, ser Angelegenheit so eng und intensiv zu sein, folgende Frage gegeben werden kann: Zu wann des intensiven Kontaktes aller Beteiligten, die Wiedereinführung geplant? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Aufgrund der inhaltlichen Überschneidung werde 379 zum Azubi-Ticket zusammenhängend nunmehr Um neue Tarife oder Tarifanpassungen im Verkehrsverbund verbindlich einzuführen ist ein Beschluss des Gremium maßgeblich. Zudem erfolgt im Vorfeld Das ist auch bei einem potenziellen Deutschlandticket tens die Hälfte der Stimmen der Vertreter des sung im VBB-Aufsichtsrat möglich – auch wenn Städte sowie die Vertreter des Landes Berlin für Eine Entscheidung der Landesregierung für Auszubildende und die Zusage zur Absicherung tiger Baustein für einen erfolgreichen VBB Aufsichtsrat Eingegangen: 25.02.2026 / Ausgegeben: 25.02.2026 des Azubi-Tickets II vom 15. Januar 2026 wird die des Azubi-Tickets wie folgt zitiert: des VBB. Diese Beschlussfassung ist Beschlussfassung schnellstmöglich erfolgt. Aussagen dazu treffen, wann eine Einfühkönnen gewiss sein, dass sowohl der Staatsin Brandenburg steht als auch ich Landräte im ständigen Kontakt stehe, damit kommen.“ Brandenburg und den Landkreisen in diedass uns sicherlich eine klare Antwort auf ist nach heutigem Kenntnisstand, aufgrund des Azubi-Tickets vom VBB Minister für Infrastruktur und Landesplanung ich die mündlichen Anfragen 377, 378 und schriftlich wie folgt beantworten: Berlin-Brandenburg, dem VBB, Aufsichtsrats des VBB als abschließendes auch eine politische Willensbildung. für Auszubildende so. Ohne mindes-Landes Brandenburg ist keine Beschlussfasalle Vertreter der Landkreise und kreisfreien einen Beschluss stimmen würden. die Einführung eines Deutschlandtickets für des Finanzierungbedarfs ist daher ein wich-Beschluss. Für das Land Berlin ist die Einführung eines 1. Juni 2026 geplant und mit deren Verkehrsunternehmen das Land Brandenburg führt der VBB aktuell Gespräche wann frühestens eine Umsetzung möglich ist. zum Start des neuen Ausbildungsjahres im Jahr denburg realisiert werden kann. - 2 Deutschlandtickets für Auszubildende zum abgestimmt und vorbereitet. Für mit den Verkehrsunternehmen, ab Ziel sollte es meines Erachtens sein, dass 2026 das Angebot auch für das Land Bran--

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