Martina Maxi Schmidt
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz klar auf Frau Meyer eingehen. Der Gesetzentwurf von heute unterscheidet sich erheblich von dem aus dem November. Diese Unterschiede möchte ich auch konkret benennen: In Ihrem Entwurf hat sich eigentlich nichts geändert, bis auf die Formulierung „materiell vollständig“, die nicht rechtsunsicherer sein könnte. Wir haben „Einvernehmen“ in „Benehmen“ geändert. Wir haben keine Rückwirkung, das gibt uns Rechtssicherheit. Wir benennen ganz transparent und klar, dass wir die Windvorranggebiete für Windkraftanlagen haben wollen, mit Ausnahme von kommunalen Bauleitplanungen und Repowering. Wir wollen explizit keine Befreiungsvorbehalte, denn definieren Sie doch mal „räumliche Nähe“, „konfliktarm“ oder „Störungsfreiheit zur Planung“. Entweder die Regionalplanungsgemeinschaften planen jetzt zu Ende oder sie prüfen Einzelfallgenehmigungen, und dann stehen sie in ihrer baurechtlichen Privilegierung. Wir brauchen jetzt Regionalpläne, die in Kraft treten können, die zu Ende geplant werden, und dann entfällt auch die Privilegierung außerhalb dieser Flächen. Deshalb brauchen wir jetzt ein tragfähiges Gesetz – jetzt und heute. (Beifall SPD und CDU)
