Robert Crumbach
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es voranstellen – es ist schon oft gesagt worden –: Ja, die Haushaltslage ist angespannt. Es bestehen vor Beginn der Haushaltsaufstellung auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung erhebliche Deckungslücken. Wir haben es gerade noch einmal gehört. Diese Deckungslücken zu schließen, wird das oberste Ziel der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2027/2028 sein. Die Frage, ob vor dem Hintergrund dieser angespannten Finanzlage des Landes eine Änderung der Einstellungspolitik vorgenommen werden sollte, ist deswegen natürlich nicht unberechtigt. Bei dieser Frage muss man jedoch verschiedene Aspekte betrachten, die Vor- und Nachteile abwägen und die Folgen einer geänderten Einstellungspolitik bedenken. So ist zu berücksichtigen, dass Tarifbeschäftigte – auch das haben wir gerade gehört – in der aktiven Zeit mehr Personalausgaben verursachen als Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Wir haben auch ein wenig über die Frage der Attraktivität von Arbeitgebern und der damit verbundenen Aussicht gehört, Fachpersonal zu gewinnen. Eine starke und leistungsfähige öffentliche Verwaltung stellt aus Sicht der Landesregierung selbstverständlich einen ganz zentralen Standortfaktor dar. In diesem Zusammenhang sind Verbeamtungen gegebenenfalls nicht nur im Bereich hoheitlicher Aufgaben im engeren Sinne zu favorisieren. Grundsätzlich sollte jedoch nur in den Kernbereichen hoheitlicher Handlungen verbeamtet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Kontext der angespannten Haushaltssituation muss natürlich auch der Umgang mit den Pensionen der Beamtinnen und Beamten gesehen werden. Es ist unbestritten, dass die Pensionssysteme vor dem Hintergrund der besonderen strukturellen Gegebenheiten in den ostdeutschen Ländern – konkret: dem zügigen Aufbau der Verwaltung nach der Wende und dem demografischen Wandel – auch in fiskalischer Hinsicht eine besondere Bedeutung haben. Fakt ist jedoch auch: Die Beamtenpensionen sollten grundsätzlich aus den laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Dass zur teilweisen Deckung zukünftiger Pensionszahlungen ein Versorgungsfonds errichtet worden ist, kann einen Beitrag zur Entlastung leisten, stellt aber keineswegs eine Gesamtlösung des Problems der Herausforderung steigender Versorgungsausgaben dar. Konkret sind weitere Zuführungen an den Versorgungsfonds immer nur nach Maßgabe des Haushaltes möglich. Das ist dann im Einzelfall zu entscheiden. Wichtig ist, den Pensionsfonds in guten Zeiten zu füllen. Was wir jetzt haben, ist für ein Bundesland quasi der Normalzustand. Ich will zusammenfassend noch einmal betonen, dass es in Zeiten angespannter Haushaltslagen durchaus angebracht erscheint, auch die Einschränkung von Verbeamtungen zu thematisieren. Mit Blick auf die langfristig ansteigenden Ausgaben für die Beamtenversorgung wird die Landesregierung prüfen, ob eine Beschränkung auf hoheitliche Aufgaben angezeigt ist. Aber worum es Ihnen geht, lieber Antragsteller, ist etwas ganz anderes. Das kann man – das hat Kollege Bretz schon erwähnt – in fast jeder Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beobachten: Sie wollen – lassen Sie es mich deutlich sagen – an die Finanzämter heran und diese austrocknen. Sie wollen Steuerhinterziehung nicht verfolgen. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ihnen ist Steuergerechtigkeit ein Dorn im Auge – und das machen wir hier nicht mit. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Deswegen ist Ihr Antrag abzulehnen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Schauen Sie, Herr Berndt, wenn Sie das so amüsiert, sollten Sie sich vielleicht mal mit Ihrer Kollegin auseinandersetzen. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Darauf muss man erst mal kommen!)
