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Niels-Olaf Lüders

BSW 25.02.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist eigentlich eines, bei dem eine sachliche Debatte angebrachter wäre. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein zentrales Versprechen enthält, nämlich dass es private Räume gibt, in denen man sicher sein kann, keiner staatlichen Überwachung zu unterliegen. (Lena Kotré [AfD]: So ist es!) Das Internet und die sozialen Medien werden täglich von Millionen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land genutzt. Sie dienen als Informationsplattformen und sind auch ein Ort der Meinungsvielfalt und des Meinungsaustauschs. Auch auf diesen Bereich erstreckt sich daher in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die berechtigte Erwartung, dass es geschützte und private Räume gibt. Wenn ich mich mit einem entfernt wohnenden Familienmitglied oder Freund unterhalte, möchte ich mir trotz aller bekannter Gefahren des Internets in diesem geschützten Raum der Unterhaltung und des Meinungsaustauschs zumindest halbwegs sicher sein können, dass mir niemand zuhört oder niemand mitschreibt und dass Onkel Kurt eben auch wirklich Onkel Kurt ist. (Heiterkeit des Abgeordneten Steffen Kubitzki [AfD]) Wir sind uns zwar sicher auch alle einig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor extremistischen Bestrebungen rechter, linker und islamistischer Milieus geschützt werden muss, aber der Schutz darf ganz sicher niemals so weit gehen, dass er das, was geschützt werden soll, durch grenzenlose und unkontrollierte Überwachung im Grunde genommen infrage stellt. (Beifall BSW) Damit sind wir bei der Frage, um die es bei der Befassung mit den Fake-Accounts als derzeit angewandtes Mittel der Beobachtung und nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung im Kern gehen sollte: Kann man darauf vertrauen, dass sich der Einsatz dieser Mittel, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung eigentlich gefährden, wirksam begrenzen und kontrollieren lässt? Die Erfahrung des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens aufgrund zu vieler V-Leute in den Strukturen der Partei zeigt deutlich auf, dass sich ein solches Vertrauen nicht per se aus der definierten Aufgabe des Verfassungsschutzes ableiten lässt. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Der Grat zwischen reiner Beobachtung zur Gefahrenerkennung und Provokation respektive Manipulation ist eben schmal – und er wird selbstverständlich nicht unbedingt breiter, wenn aktuell sogar noch über die Gewährung geheimdienstlicher Befugnisse für den Verfassungsschutz diskutiert wird. Lässt sich die zwingend erforderliche Kontrolle solch extrem sensibler nachrichtendienstlicher Mittel wie Fake-Accounts durch behördeninterne Kontrollen und die Parlamentarische Kontrollkommission sicherstellen, und zwar nicht nur formell, sondern auch in der Realität, also im erforderlichen Maß? Ich habe, wir als Fraktion haben daran ganz erhebliche Zweifel. Wie wenig rein formale Betrachtungen in solchen Fragen, bei denen es um echte und real wirksame Kontrolle geht, weiterhelfen, zeigen ja gerade die aktuellen Vorgänge rund um die PKK. Die Opposition ist in der PKK angemessen zu beteiligen, sagt das Gesetz. Rein formell ist sie es derzeit noch durch die CDU. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Und dennoch kann die wirkliche Opposition in diesem Landtag die Wirksamkeit der Kontrollmechanismen der nachrichtendienstlichen Mittel, um die es hier geht, nicht einmal beurteilen, weil sie nicht in der PKK vertreten ist. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es muss daher immer um reale Kontrollmöglichkeiten gehen, nicht um rein formell gewährleistete Kontrolle, die für eine Vielzahl von Fake-Accounts schon aus Kapazitätsgründen – so vermute ich, ich kann es ja nicht wissen – gar nicht durch die PKK sicherzustellen ist. Ein Instrument, das bei realistischer Betrachtung einer echten Kontrolle von außerhalb des Verfassungsschutzes faktisch entzogen ist, können wir nicht kritiklos hinnehmen, zumal es zugleich geeignet ist, die eigentlich zu schützende freiheitlich-demokratische Grundordnung gravierend infrage zu stellen. Wir sprechen uns daher gegen die nicht wirklich kontrollierbare Möglichkeit einer Bespitzelung und Manipulation auch von friedlichen Bürgerinnen und Bürgern durch solche Fake-Accounts aus. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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