landtag.brandenburg.de ↗

Daniel Münschke

AfD 25.02.2026 Sitzungen 8/28

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, auf die Redebeiträge einzugehen und dann noch meine Rede zum Antrag zu halten. Mit der SPD fange ich an: Herr Lüttmann, wenn Sie erst zehn Minuten lang feiern und dann fünf Minuten lang die Schäden Ihrer Politik aufzählen, ist das kein Ausgleich, sondern ein Ge-(Vereinzelt Beifall AfD) Ein Argument habe ich mir aufgeschrieben: Viele Anlagen sind noch kein gutes System, denn Quantität ersetzt keine Qualität – und das kann man auch über die Rede von Minister Keller sagen. (Vereinzelt Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wer ständig von Akzeptanz spricht, aber die Konfliktursachen nicht benennt, der betreibt keine Akzeptanzpolitik – sehr geehrter Herr Gursch –, sondern Akzeptanzrhetorik. (Steeven Bretz [CDU]: Tolles Wort! „Akzeptanzrhetorik“! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Was von Ihrer Rhetorik zu halten ist, möchte ich Ihnen an einem Beispiel festmachen, Stichwort Windenergieanlagenabstandsgesetz: Sie von der CDU sind 2019 in den Landtagswahlkampf eingetreten und haben auf jeder Wahlkampfveranstaltung ganz 10H-Regel fordern und uns dafür einsetzen. – Sie waren dann in der Landesregierung. Was ist herausgekommen? Dass heute 1 000 m vom Gartenzaun entfernt 250 m hohe Windenergieanlagen stehen und den Menschen das Leben erschweren! (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Endlich spricht es mal einer aus im Parlament!) Das ist die Politik der CDU. Also kommen Sie hier nicht mit Pathos, sondern machen Sie mal ein bisschen realitätsnahe Politik! Sehr geehrte Frau Meyer, Sie haben das in Ihrem Redebeitrag gerade richtigerweise gesagt. Deswegen können wir Ihrem Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in 1. Lesung zustimmen: weil es darin um die Rückwirkung geht. – Übrigens, falls Sie es nicht wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Dieser Gesetzentwurf war zwischen SPD und BSW bereits verabredet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Liebe SPD, warum stellen Sie sich denn jetzt gegen diesen Gesetzentwurf? (Lars Hünich [AfD]: Warum denn wohl?!) Vielleicht weil Sie ein bisschen mit der CDU gekuschelt und danach eine Rückwärtsrolle gemacht haben, weil die Interessen mehr spielen? (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) So viel zur Ehrlichkeit. Meine Damen und Herren, jetzt versuche ich, noch einmal auf den Antrag einzugehen. Die Redner vor mir haben schon eine ganze Menge zur Situation in Brandenburg gesagt: dass offenbar jeder noch freie Acker, jede Weide, jeder Wald zweckentfremdet wird, um darauf und darin Windräder zu planen und zu bauen. Dabei spielt es mittlerweile überhaupt keine Rolle mehr, ob es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt oder nicht – Gebiete, von denen wir immer angenommen haben, dass sie besonders schutzwürdig seien, eben Landschafts-schutz-gebiete. 112 Landschaftsschutzgebiete gibt es in Brandenburg, und zu jedem einzelnen gibt es eine eigene Verordnung, in der exakt geregelt ist, was der Schutzzweck ist, sinngemäß nämlich der Schutz vor Landschaftsveränderungen und der Erhalt der Schönheit der Natur. Schutz ist Schutz – oder gar nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Vereinzelt Beifall AfD) Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt steht sogar folgender Satz: „Die Verordnung zu einem LSG enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Schädigung beispielsweise durch Baumaßnahmen“ – hört, hört! – „oder Infrastrukturmaßnahmen schützen.“ All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet in Deutschland und somit auch in Brandenburg aber nichts mehr, seitdem ausgerechnet ein Kinderbuchautor Bundeswirtschaftsminister wurde und die Besonderheit und der Schutzstatus von Landschaftsschutzgebieten auf Bundesebene praktisch abgeschafft wurden, jedenfalls dann, wenn es um Windräder geht, denn die sind ja angeblich ganz besonders umweltfreundlich – so umweltfreundlich, dass in Brandenburg mittlerweile viele Tausende von ihnen stehen, und zwar Hunderte davon außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten. Es bedeutet aber insbesondere auch deswegen nichts mehr, weil das Brandenburger Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 die damaligen Regionalpläne samt der ausgewiesenen Flächen für Windräder gekippt hat. Seitdem, also seit nunmehr über sechs Jahren, haben es gerade einmal zwei von fünf Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg geschafft, rechtssichere neue Pläne aufzustellen. Das wiederum, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum heute – mit Verlaub – wild gewordene Investoren versuchen, auf jeder noch so kleinen Scholle im Land Brandenburg ein Windrad zu errichten – und meistens gelingt es ihnen, zumindest in Form eines formalen Vorbescheids vom zuständigen Ministerium. Der wiederum bestätigt schon einmal das Okay des Ministeriums: Jawohl, grundsätzlich ist es kein Problem, an diesem Standort ein Windrad zu bauen. – Und gibt es einen Vorbescheid, ist die tatsächliche Genehmigung im Grunde nur noch eine Formalie. So ist die aktuelle Rechtslage. Sie ergibt sich aus dem – meine Damen und Herren, zuhören! – Bundes-Immissionsschutzgesetz, also einem Bundesgesetz. Das muss man wissen. Und damit komme ich konkret zu unserem Antrag mit dem Titel „Stopp des Wildwuchses von Windenergieanlagen im Land Brandenburg“. All das, was wir hier und heute zu den Gesetzentwürfen von SPD und CDU gehört haben – dass sie damit den unkontrollierten Bau von Windrädern beenden wollten und würden, dass es ein Windmoratorium geben werde, also ein zeitliches Aussetzen des Baus weiterer Windräder in Brandenburger Wäldern, auf Äckern und Feldern –, ist nämlich eine riesengroße Nebelkerze, meine sehr verehrten Damen und Herren; (Vereinzelt Beifall AfD) das hat die Kollegin Meyer schon zutreffend formuliert. Die SPD und auch die schon indirekt bestehende neue Koalition aus SPD und CDU – sie alle streuen uns hier Sand in die Augen. Sie wissen, dass sich mit ihren Gesetzentwürfen nichts, aber auch gar nichts ändern wird, und deswegen lehnen wir diese auch ab. (Vereinzelt Beifall AfD) Windräder, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden weiter geplant; es werden weitere Vorbescheide ausgestellt, sie werden genehmigt und sie werden gebaut, denn der neue Paragraf, der ins Regionalplanungsgesetz eingefügt werden soll – der Paragraf, der einen zumindest zeitweiligen Stopp des Baus neuer Windräder bringen soll –, ist ein zahnloser Tiger. Genau das hat auch schon die Anhörung im Fachausschuss im Dezember gezeigt. 2026 23 Aber wie kann das sein? Die Erklärung ist ganz einfach: Windräder werden ausschließlich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt, und Bundesrecht – Juristen wissen das – bricht nun mal Landesrecht, zumindest dann, wenn es im Bundesgesetz keine entsprechende Öffnungsklausel gibt, die ein Bundesland berechtigt, eigene abweichende Regelungen zu treffen – und genau das ist an dieser Stelle der Fall. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das maßgebliche Gesetz, und es beinhaltet keine Öffnungsklausel. Genau das haben auch die Vertreter der Windkraft-Lobby schon lange erkannt, denn sie haben – na ja, selbstverständlich – im Ausschuss angekündigt, dass eine solche Landesregelung, also ein Moratorium, für sie ein Anlass zum Klagen wäre. – Deswegen haben Sie eine Rolle rückwärts gemacht und zehn Monate in den Gesetzentwurf geschrieben, aber danach werden trotzdem Windräder außerhalb von Vorranggebieten aufgebaut werden. Aus diesem Grund kann es nur eine Lösung geben: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz muss geändert werden, und genau darauf zielt unser Antrag ab. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative anzustoßen, um das Bundesgesetz zu ändern und damit einem Landesgesetz die Wirkmacht zu geben, die es für den Stopp des Wildwuchses von Windrädern braucht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit komme ich zum Ende. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, die zuständige Ministerin konkret zu zitieren. Bereits in der letzten Juni-Sitzung, der 16. Sitzung, hat sie hier im Plenum gesagt – dann bin ich am Ende, Frau Präsidentin –: „Die aktuelle bundesrechtliche Lage gibt uns hier, leider Gottes, den Rechtsrahmen vor, an den wir uns halten müssen. Ob ich das nun gut finde oder nicht oder die Landesregierung das gut findet oder nicht: Wir müssen uns danach richten und daran halten. […] An die bundesgesetzlichen Regelungen müssen wir uns halten. Sollten sich die bundesgesetzlichen Regelungen ändern, werden wir uns dann daran halten.“ So weit Ministerin Mittelstädt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sind aufgerufen, dieser Landesregierung den Auftrag zu geben, genau diese Regelung im Bundesrat über eine Bundesratsinitiative umzusetzen. Dann tun Sie wirklich etwas für die Menschen hier in Brandenburg – und nicht mit diesen vorgegaukelten Anträgen, die Sie uns hier vorgelegt haben. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Daniel Münschke Protokoll ↗