André von Ossowski
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass ich in allen Redebeiträgen immer ein Befürworter unseres Verfassungsschutzes und für seine Stärkung bin. Das darf man sein; man kann auch anderer Meinung sein. Die heutige Frage der Fake-Accounts ist ein kleines Beispiel für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz ist an Recht und Gesetz gebunden – wie wir alle. So steht es im Gesetz; das ist auch selbstverständlich. (Zurufe von der AfD) Wenn wir Probleme haben und den Verfassungsschutz kontrollieren möchten, können wir die parlamentarischen Mittel nutzen, die Abgeordnete haben, zum Beispiel die Kleine Anfrage. Herr Hornauf hat es getan – Sie von der AfD haben es getan. Sie sind mit den Antworten nicht zufrieden. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Deswegen haben Sie Klage beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg erhoben, weil Sie bessere und genauere Auskünfte haben möchten. Das Verfassungsgericht wird darüber entscheiden. Die Fake-Accounts sind eine kleine Methode des Verfassungsschutzes, um seinen Aufgaben nach dem Verfassungsschutzgesetz gerecht zu werden. Der Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist oft gefallen. Damit sind übrigens auch Sie von der Opposition gemeint. Der Verfassungsschutz ist nicht gegen Sie, sondern auch für Sie da, (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) denn er sichert – schauen Sie doch einfach mal ins Gesetz! – die parlamentarische Arbeit der Opposition. (Lachen des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) 2026 41 Das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung.
