Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, es ist natürlich eine sehr aktuelle Frage, die Sie 2026 33 stellen, gerade angesichts der steigenden Kosten und der zum 1. Januar 2026 gestiegenen Eigenanteile, die wir zu verzeichnen haben. Lassen Sie mich zunächst eine Einordnung des Eigenanteils von 2 400 Euro, von dem Sie in Ihrem Eingangstext schreiben, vornehmen. In verschiedenen Statistiken werden unterschiedliche Beträge ausgewiesen bzw. es wird mit unterschiedlichen Zahlen gearbeitet. Daher will ich die Darstellung zum Eigenanteil noch einmal klarziehen. Zur richtigen Einordnung ist es wichtig, festzuhalten, dass die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen in der stationären Wohnform inklusive der Aufwendungen für die Ausbildung durch die Pflegeversicherung anteilig finanziert werden; da ist ja ein Deckel drauf. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind bei vollstationärer Unterbringung vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Im Jahr 2023 wurde durch die Neuregelung von § 43 c SGB XI eine Erhöhung des gestaffelten Leistungszuschlags beschlossen. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Aufenthaltsdauer – bis 12 Monate, bis 24 Monate, bis 36 Monate – ab. Dementsprechend hängt auch der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von der Wohndauer ab; er reduziert sich durch den Zuschlag schrittweise. Unter Berücksichtigung dieses Zuschlags, den jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in einer stationären Einrichtung erhält, lagen die selbst zu tragenden Kosten im Jahr 2025 – Sie haben aus der AOK-Pressemitteilung zitiert – bei durchschnittlich 2 400 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind hierin bereits enthalten. Würde dieser Zuschlag jedoch nicht gezahlt bzw. wäre er nicht inkludiert, sprächen wir von einem Eigenanteil von durchschnittlich 3 361 Euro. Noch einmal zur Klarstellung: Wenn von 2 400 Euro gesprochen wird, ist dieser Zuschlag schon abgezogen. Ich erwähne das, weil sich manche angesichts ganz anderer Zahlen, von denen man in der Zeitung lesen kann, vielleicht wundern. In dem relativ niedrig erscheinenden Betrag von 2 400 Euro ist der Zuschlag schon berücksichtigt. Ohne Zuschlag läge der durchschnittliche Eigenanteil bei 3 361 Euro. Ich habe gestern in Werder (Havel) eine Senioreneinrichtung der AWO besucht und einen Lottomittelbescheid übergeben können. Der Eigenanteil in dieser Einrichtung, die 2018 eröffnet wurde, also sehr modern ist, beträgt 4 600 Euro. Bezogen auf ganz Brandenburg liegt der Eigenanteil in den AWO-Einrichtungen bei durchschnittlich 3 600 Euro. Das sind sehr hohe Beträge. Ich habe das erwähnt, um die von Ihnen genannte Summe von 2 400 Euro richtig einzuordnen. Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zahl der Bezieher der Hilfe zur Pflege, also von Sozialhilfe im Alter, zunimmt. Ich darf Sie darauf vorbereiten, dass nun eine ganze Reihe von Zahlen folgt. Ich hoffe, Sie können so schnell mitschreiben; anderenfalls verweise ich auf die Stenografinnen und Stenografen bzw. die spätere Abschrift. Angesichts der Detailtiefe mag man auch fragen, ob dieses Zahlenwerk in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage nicht besser aufgehoben wäre. Aber ich gebe Ihnen jetzt die Zahlen mit: Dem Land Brandenburg liegen die Daten zur Hilfe zur Pflege bis einschließlich des Jahres 2024 vor. Die Ausgaben haben sich seit 2020 wie folgt entwickelt: Im Jahr 2020 beliefen sich die Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege auf 89,1 Millionen Euro. Davon entfielen 67,2 Millionen Euro auf die stationäre Pflege; das entspricht einem Anteil von 75,4 %. Im Jahr 2021 stiegen die Gesamtausgaben auf 99,9 Millionen Euro, also fast 100 Millionen Euro. Die stationären Ausgaben betrugen 75 Millionen Euro; der Anteil war mit 75 % fast gleich hoch wie 2020. Dann erfolgte eine größere Veränderung bei der stationären Pflege. Man muss bedenken, dass 2022 noch Corona vorherrschte. Viele Menschen gingen nicht mehr in stationäre Einrichtungen. Die Gesamtausgaben lagen bei 78,6 Millionen Euro. Davon entfielen 51 Millionen Euro auf die stationäre Pflege; das entsprach einem Rückgang des Anteils auf 64,9 %. Im Jahr 2023 stiegen die Gesamtausgaben wieder, auf 110,6 Millionen Euro. Die stationären Ausgaben beliefen sich auf 70,7 Millionen Euro bzw. 63,9 %. Im Jahr 2024 – es ist das letzte Jahr, zu dem ich berichten kann – stiegen die Gesamtausgaben auf 138 Millionen Euro. Die Ausgaben für die stationäre Pflege betrugen 86,5 Millionen Euro; das entspricht einem Anteil von 62,7 %. Frau Oeynhausen, ich sehe, Sie haben nicht mitgeschrieben; Sie verlassen sich auf die Stenografen. Ich fasse Ihnen die Zahlen aber zusammen. Sie haben sicherlich bemerkt, dass der Anteil der Ausgaben für die stationäre Pflege von 75 % im Ausgangsjahr, 2020, auf knapp 63 % im Jahr 2024 zurückgegangen ist. Anders formuliert: Der Anteil der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen nimmt ab. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Nachfrage nach stationärer Pflege sinkt bzw. sich das diesbezügliche Auswahlverhalten verändert. Es zeigt sich also, dass die absoluten Ausgaben für die Hilfe zur Pflege im stationären Bereich gestiegen sind, der prozentuale Anteil an den Gesamtausgaben jedoch seit 2021 sukzessive zurückgeht. Der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im Land Brandenburg, die Hilfe zur Pflege beziehen, stellt sich wie folgt dar – jetzt kommen wieder ein paar Zahlen –: Im Jahr 2021 wurden knapp 25 000 Pflegebedürftige im stationären Bereich versorgt. Von diesen bezogen knapp 7 000 bzw. knapp 30 % Hilfe zur Pflege. Im Jahr 2023 sah es ähnlich aus; damals gab es 23 000 Pflegebedürftige im stationären Bereich; 29 %, also wieder knapp ein Drittel, bezogen Hilfe zur Pflege. Sowohl der Anteil – 30 % – als auch die absoluten Fallzahlen von stationär versorgten Pflegebedürftigen haben sich von 2021 bis 2023 also kaum verändert; sie sind fast konstant geblieben. Mancher hatte vielleicht anderes vermutet, weil die Ausgaben insgesamt gestiegen sind. Der Anstieg bezog sich aber nicht auf den stationären Bereich. Der Anteil von 30 % bei uns liegt zudem deutlich unter dem Bundesdurchschnitt; dort sind es 41 %. Auch daran wird deutlich, dass bei uns weniger Menschen in stationären Einrichtungen leben. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt festzustellen, dass die Entwicklung der Hilfe zur Pflege im Land Brandenburg zwar steigende absolute Ausgaben aufweist, der Anteil im stationären Bereich jedoch rückläufig und die Quote der Leistungsbeziehenden seit 2021 weitgehend stabil geblieben ist. Von einer überproportionalen oder dynamisch steigenden Inanspruchnahme im stationären Bereich kann daher auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht gesprochen werden. Ich kann Ihnen das auch aus meiner persönlichen Erfahrung bestätigen. Eine meiner Fragen gestern in Werder lautete, wer es sich angesichts des Eigenanteils von 4 600 Euro überhaupt leisten kann, in diese Einrichtung zu gehen. Fakt ist: Die Einrichtung ist ausgelastet. 60 stationär Pflegebedürftige leben dort; 30 % nehmen Hilfe zur Pflege in Anspruch. Damit wird das Bild der Gesamtstatistik nachgezeichnet.
