Gunnar Lehmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe) Herr Bretz! Liebe Freunde der angewandten Agrochemie! (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) In der Debatte wurde bereits viel Richtiges gesagt. Tatsächlich sind die langen Zulassungszeiten für Pflanzenschutzmittel im Acker- und Obstbau ein echtes Problem. Es fallen mehr Mittel weg, als neue auf den Markt kommen. Gerade im Vorjahr ist mit Flufenacet ein hocheffizientes Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern ohne vergleichbaren Ersatz gestrichen worden. Auch der Rückgang der Anbaufläche von Winterraps in Brandenburg von rund 130 000 Hektar im Jahr 2013 auf zuletzt nur noch rund 90 000 Hektar ist im Wesentlichen auf das Verbot von Neonikotinoid-Beizen zurückzuführen. In der Tat ist also eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren dringend angezeigt. Dass es dazu eines solchen Antrags bedarf, muss aber bezweifelt werden. Ich bin weit davon entfernt, die Aktivitäten oder die Inaktivität der Bundesregierung zu verteidigen, aber schon im Dezember hat das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolge mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Zur gleichen Zeit hat die EU-Kommission zeitlich unbefristete Zulassungen vieler Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat vorgeschlagen. Mit diesem Antrag nicken Sie also lediglich ab, was auf anderer Ebene längst beschlossen ist, und das ist sicherlich nicht Aufgabe des Parlaments. (Beifall BSW) Es ist auch nicht Aufgabe des Parlaments, Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnungen der AMK zu setzen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der Pflanzenschutz ist immer von zwei Seiten zu betrachten: Einerseits sichern Pflanzenschutzmittel unzweifelhaft Ernten und sind nicht ersetzbar; sie sind höchstens reduzierbar. Andererseits darf man den Mitteln der Industrie auch nicht blind vertrauen. Dass das brandenburgische Schattenkabinett der Industrie durchaus vertraut, zeigt dieser Antrag, mit dem Sie die Kernforderungen des Industrieverbands Agrar, dem Wirtschaftsverband der deutschen Agrarchemie, übernommen haben – was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Ein spezielles Wort stimmt uns in diesem Zusammenhang aber nachdenklich. Das Wort heißt „innovationsfreundlich“. Innovation hört sich immer gut an; dieses Wort haben wir jetzt in der Debatte auch schon mehrfach gehört. Welche Wirkstoffe Sie aber als innovativ bezeichnen würden, sagen Sie uns in Ihrem Antrag nicht. Die Wirtschaft verweist unter dem Stichwort „Innovation“ zum Beispiel auf die umstrittenen sogenannten neuen genomischen Techniken. Frau Mittelstädt hat sich diesbezüglich sehr deutlich für eine Deregulierung der Gentechnikregelungen der EU ausgesprochen, die dann auch Ende Dezember erfolgt ist. Welche Innovationen gibt es denn auf dem Pflanzenschutzmittelmarkt? Da sind zum Beispiel sogenannte RNA-Pflanzenschutzmittel zu nennen. Schadorganismen werden dabei mit einer gezielt gestalteten doppelsträngigen RNA besprüht, die eine spezifische RNA-Interferenz auslöst, die Synthese von Proteinen blockiert und den Schadorganismus tötet. Wirkstoffe mit RNA-Technologie gelten in der Branche als Alternative zu klassischen chemisch-synthetischen Wirkstoffen. Die Industrie bezeichnet diese Wirkstoffe sogar euphemistisch als biologisch. In den USA wurden bereits erste Pflanzenschutzmittel auf Basis von RNA zugelassen. Die Studienlage erscheint uns bei diesen Wirkstoffen allerdings noch völlig unzureichend. Es gibt erhebliche Zweifel und Unsicherheiten bei der Bewertung. Innovationsfreundliche Genehmigungsverfahren und die Beschleunigung von Zulassungsverfahren haben wir bei den Coronaimpfstoffen erlebt – mit den bekannten Auswirkungen, über die wir heute noch sprechen werden. Was fehlt in dem Antrag? Wir hätten uns eine klare Kritik am bürokratischen Aufwuchs für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln gewünscht, wie von Herrn Jank bereits dargestellt, nämlich an der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen umfassenden Aufzeichnungspflicht beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. 2026 53 Lassen Sie mich abschließend auf einen Aspekt hinweisen, der uns in dieser Debatte auch nicht egal sein darf, nämlich die Landwirte, die von den negativen Auswirkungen des jahrelangen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind. Seit 2012 ist Parkinson in Frankreich als Berufskrankheit in der Landwirtschaft anerkannt. Zwölf Jahre mussten die Betroffenen in Deutschland dafür kämpfen; erst seit 2024 können sie bei der Berufsgenossenschaft Leistungen wie Heilbehandlung und Rente beantragen. Diese Risiken dürfen bei aller Innovationsfreude nicht ausgeblendet werden. In der Gesamtschau: Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
