Uwe Adler
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert in der Überschrift und im Begründungsteil ein Verbot sogenannter Fake-Accounts des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Im Beschlussteil wird die Landesregierung aufgefordert, keine Accounts in den sozialen Medien zu betreiben, respektive derzeitige Fake-Accounts zu löschen und zum Juli 2026 einen schriftlichen Bericht zur Löschung vorzulegen. Was nun, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion? Löschen oder verbieten – da gibt es eine inhaltliche Diskrepanz in Ihrem Antrag. (Lena Kotré [AfD]: Nein, die gibt es nicht!) Liebe Abgeordnete, der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Grundlegende Voraussetzung für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. – So viel zur Einordnung. Der Verfassungsschutz ist somit Demokratiedienstleister und Frühwarnsystem unserer Demokratie und somit ein wichtiger Teil unserer deutschen Sicherheitsarchitektur. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Lachen des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Ihm stehen ausdrücklich – das betone ich noch einmal, weil es gegen die Erzählung der AfD geht –, und das normiert unsere Landesverfassung, keine polizeilichen Befugnisse zu. Die im Rahmen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde betroffenen Grundrechtseingriffe sind im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen umfassend und ausdrücklich im Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz geregelt, und hier findet sich auch ein Katalog von Maßnahmen, die nachrichtendienstliche Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der Behörde für zulässig erklären. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Teilnahme an einer Kommunikationsbeziehung im Internet unter einer Legende. (Lena Kotré [AfD]: Deshalb wollen wir es ja verbieten!) Das Anlegen sogenannter Fake-Accounts durch Virtual agents oder verdeckt Ermittelnde ist demnach grundsätzlich legal. (Dennis Hohloch [AfD]: Schon schlimm genug!) Die Landesverfassung regelt auch, dass die Verfassungsschutzbehörde einer besonderen parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Das wissen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD. Hierzu hat der Landtag die Parlamentarische Kontrollkommission bestimmt. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Und als Vorsitzender dieser kann ich Ihnen ausdrücklich sagen, dass sich die Kommission nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten, sondern auch darüber hinaus intensiv mit der von Ihnen vorgetragenen Thematik befasst. Das Ergebnis unserer Befassungen wird unter anderem im nächsten Tätigkeitsbericht der Kommission – das können Sie jetzt mitschreiben, Frau Kotré – nachzulesen sein. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Ich möchte vorab klarstellen, dass der Einsatz virtueller Agenten alle – und zwar wirklich alle – Phänomenbereiche betrifft, und nicht, wie hier suggeriert oder geargwöhnt wird, nur einzelne Beobachtungsobjekte. Die Unterstellung, der Verfassungsschutz beobachte anlasslos die politische Opposition bzw. die Bürgerinnen und Bürger oder infiltriere ihre Institutionen, (Lena Kotré [AfD]: Beweisen Sie das Gegenteil!) ist – Frau Kotré – vorsätzlich unwahr, (Lena Kotré [AfD]: Beweisen Sie es doch!) und zwar ebenso wie die Behauptung, es drohe die missbräuchliche Überwachung friedlicher Bürger einschließlich der politischen Opposition. Die AfD, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger und liebe Gäste, behauptet hier bewusst die Unwahrheit. (Beifall SPD und CDU – Lena Kotré [AfD]: Wo sind die Beweise dafür? – Gegenruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich könnte noch viel dazu sagen, aber mit Blick auf die Uhr muss ich leider abkürzen: Ich glaube, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen gerade den Rahmen der sogenannten „legal compliance“ umrissen, was im Ergebnis heißt, dass der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg rechtsstaatlich handelt. Und um Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren von der AfD, die Untauglichkeit Ihres Versuchs der politischen Vereinnahmung an nur einem Beispiel – und es gibt viele davon – vor Augen zu führen: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hunderte!)Nach einer Untersuchung des auf Datenanalysen spezialisierten Rostocker Unternehmens Somtxt haben während des Kommunalwahlkampfes – nur während des Brandenburger Kommunalwahlkampfes 2024 – zahlreiche Fake-Accounts in den sozialen Medien AfD-nahe Positionen unterstützt und verstärkt: Es seien rund 2 500 AfD-nahe Fake-Accounts festgestellt und identifiziert worden – 2 500 AfDnahe Fake-Accounts! (Beifall SPD und CDU) Und die Spur führte nach Russland! (Dennis Hohloch [AfD]: „Die Spur führte nach Russland“! – Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt tritt an ein Saalmikrofon.) Das lassen wir jetzt einfach mal so stehen. – Ich komme zum Schluss … – Sie können noch reden. 2026 37
