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Daniel Münschke

25.02.2026 Sitzungen 8/28

Danke sehr. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Mittelstädt, sprechen. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne und im digitalen Bereich! Der Schutz der Pflanzengesundheit mit allen seinen Maßnahmen, von ausgewogener Fruchtfolge und standortangepasster Sortenwahl über mechanische Maßnahmen der Bodenbearbeitung bis hin zum Einsatz von chemisch-synthetischen, aber auch von biologischen Präparaten, ist in unserer modernen Landwirtschaft schon fester Bestandteil professioneller ackerbaulicher Praxis. Die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe sichert Erträge und Qualität. Bekämpfungslücken erhöhen leider Gottes Risiken für den wirtschaftlichen Anbau unterschiedlicher Kulturen und werden auch insbesondere für die Gartenbaukulturen zunehmend zum Problem. Mit der EU-Verordnung 1107/2009 sind seit 2011 die Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen und -mitteln innerhalb der Europäischen Union geregelt. Der Grundsatz: Wirkstoffe werden auf EU-Ebene zugelassen, Pflanzenschutzmittel auf Bundesebene. Ziel dieser Regelung war eine Harmonisierung der Bedingungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU unter Beachtung strengster Schutzregelungen für Mensch, Tier und Umwelt. Diese Harmonisierung fand aber leider Gottes in den 15 Jahren seit dem Inkrafttreten der Verordnung nie statt. Im Ergebnis zeigen sich Probleme durch den zunehmenden Wirkstoffverlust und daraus resultierende Bekämpfungslücken – vor allen Dingen bei Kulturen mit geringerem Anbauumfang – und auch Lücken im Resistenzmanagement bei Ackerbaukulturen. Die viel zu komplizierten Bewertungssysteme und deutlich zu langwierige und nicht ausreichend koordinierte Zulassungsverfahren sind die Ursachen. Die Folgen sind – das haben wir schon gehört – Wettbewerbsnachteile wegen der – im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten – in Deutschland fehlenden Pflanzenschutzmittel. Wenn wir dem heute nicht konsequent entgegenarbeiten, drohen in Zukunft ein Verlust weiterer Wertschöpfungsketten und stärkere Importabhängigkeiten. An der Stelle sei deutlich gesagt, dass gerade der Obst- und Gemüseanbau in Brandenburg und Deutschland auf der Kippe steht. Sogar die Aufgabe unwiederbringlicher Anbaustandorte ist zu befürchten. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Die EU-Kommission und der Bund haben nachgezogen. Auf EU-Ebene gibt es ein Omnibus-Paket. Auch soll die Zulassung gerade von biologischen Verfahren – insbesondere mit mRNA oder Peptidverbindungen, wie von Herrn Lehmann angesprochen – und von Low-Risk-Mitteln beschleunigt werden. Zudem geht es um eine Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln, die unter das Pflanzenschutzgesetz fallen. Diese Vereinfachungen sind toll, reichen aber nicht aus, weil sie nur punktuell zu Verbesserungen führen. Dringend notwendige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung der zonalen Zulassungsverfahren, eine wissenschaftliche, risikobasierte Wirkstoffgenehmigung und klare Regelungen für Alternativen zu den jährlich immer wieder notwendigen Notfallzulassungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL – arbeitet zurzeit am Abbau der Bürokratie bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Im Fokus steht hier der Abbau des Rückstands bei der Bearbeitung ausstehender Zulassungen durch Verfahrensänderungen. Erste Erfolge gibt es, aber es gibt nach wie vor Verfristungen. Es bringt zudem nichts, wenn bei Verfahren die Verfristungen abgearbeitet werden, aber die Wirkstoffe immer noch nicht im Handel sind. Natürlich werden wir uns auf der Frühjahrs-AMK dafür einsetzen, dass seitens des Bundes über die ersten Ergebnisse berichtet wird. Wir werden dann nachsteuern müssen, damit die jetzt vorhandenen Wirkstofflücken geschlossen werden. (Beifall SPD und CDU) Ich empfehle, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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