Corrado Gursch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Mein Vorredner hat eben gesagt, es komme nicht so sehr auf Paragrafen an. Das sehen wir als CDU-Fraktion ein bisschen anders. Denn was bringt uns ein Gesetz, das uns in einiger Zeit vor den Gerichten um die Ohren fliegt? Davon haben die Bürger überhaut gar nichts, (Beifall CDU – Daniel Münschke [AfD]: Woher wissen Sie das denn?) und deswegen haben wir natürlich geschaut, wie die Regelungen anderswo sind. (Abgeordneter Daniel Münschke [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Ich beantworte die Frage gleich, Herr Münschke, deswegen sage ich jetzt schon: Nein! Herr Münschke, es ist folgendermaßen: Sie haben im Ausschuss selbst gesagt, dass Sie Verfassungsprobleme sehen. Wir hatten eine Anhörung, bei der sich gezeigt hat, dass fünf von sechs Anzuhörenden die Vorlage – die damalige Vorlage von BSW und SPD – in vielen Teilen kritisieren; und in der letzten Ausschusssitzung haben Sie gesagt, dass auch Sie selbst verfassungsrechtliche Probleme sehen. Es ist nur so, dass wir daraus anscheinend andere Konsequenzen ziehen als Sie. In Nordrhein-Westfalen wurde § 36 – und deswegen lese ich das jetzt mal sehr detailliert vor; es handelt sich um Aktenzeichen B 727/24.AK – durch den Beschluss des OVG vom 26. September 2024 de facto gekippt. Ich würde jedem empfehlen, sich durchzulesen, was da passiert ist, denn genau in diese Bredouille wollen wir nicht kommen. In der Folge wurde ein neuer § 36a ohne Rückwirkung eingeführt. – Warum müssen wir diese Schleife ebenfalls drehen? Warum müssen wir eine solche Regelung erst von den Gerichten kippen lassen? Die Bürger brauchen Planungssicherheit; nur so steigert man Akzeptanz. Ich sage es noch einmal: Was bringt es uns, wenn wir den Bürgern jetzt vorgaukeln, es könnte eine Rückwirkung kommen, das würde etwas helfen – und am Ende wird alles gekippt und das gesamte Gesetz ist passé? (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) Wir wollen nicht auf diese schiefe Ebene geraten. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das Wichtigste ist, denke ich – und darin bin ich mir mit Kollegin Schmidt einig –, dass die drei Planungsgemeinschaften an den Start gehen können. Wir haben zwei Regionalpläne, die schon vorliegen. Drei sind noch offen. Ich denke, wir können die Zeit jetzt gemeinsam nutzen, damit die drei Planungsgemeinschaften wirklich an den Start gehen können. Dafür werden wir als CDU-Fraktion alles tun. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
