Robert Crumbach
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die bisherige Diskussion kann man sich vorstellen, dass es uns in der Landesregierung sehr schwergefallen ist, zu klären: Soll nun der Wirtschaftsminister für den Bereich Tourismus, der Innenminister, der für die Kommunen zuständig ist, die Wissenschaftsministerin, die mit Kultur auch ein bisschen was zu tun hat, oder soll ganz schnöde der Finanzminister zu Ihnen sprechen? Nach Kenntnisnahme der bisherigen Diskussion mit preußischer Folklore, linksextremen Schlössern, die geschlossen werden sollen – wie auch immer –, will ich mich aber bei Ihnen ganz herzlich für die Gelegenheit bedanken, näher auf den Anwendungsbereich des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes – kurz: LuKIFG, eine meiner Lieblingsabkürzungen – einzugehen. Sie, liebe Damen und Herren von der AfD-Fraktion, erwarten von der Landesregierung, dass wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, Investitionen in die Kultur- und Tourismusinfrastruktur explizit in § 3 und damit in die Förderbereiche aufzunehmen. Mich verwundert das etwas, weil, wie Sie vielleicht wissen – wenn man Ihren Antrag liest, kann man auch vermuten, dass Sie es nicht wissen –, die Behandlung des LuKIFG im Bundesrat bereits stattgefunden hat. Das Gesetz wurde Ende Oktober 2025 sogar bereits verkündet. Wenn Sie möchten, gebe ich Ihnen dazu auch gerne die Fundstelle an. Aber lassen Sie mich zum angesprochenen Sachverhalt trotzdem ein paar Dinge sagen: Das LuKIFG hat einen sehr weiten Anwendungsbereich. Förderfähig sind auch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, die Sanierung öffentlicher Gebäude, Investitionen in Kultureinrichtungen und die ländliche Verkehrsinfrastruktur. Damit fallen, ganz ohne Zweifel, auch Investitionen in den Kultur- und Infrastrukturbereich in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Die vorgeschlagene Bundesratsinitiative würde also keinerlei Verbesserung bringen. Weiterhin setzen Sie sich, meine Damen und Herren von der AfD, dafür ein, dass seitens der Landesregierung an der Erarbeitung eines Investitionsplanes für die Kulturstandorte Schloss Paretz und Schloss Rheinsberg, die Sie als Beispiele genannt haben, mitgewirkt wird. Derartige Investitionen fallen selbstverständlich in den Verantwortungsbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände. Deswegen hat die Landesregierung bereits im September 2025 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass die Kommunen unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich über ihren Anteil an den Mitteln des Sondervermögens von 1,5 Milliarden Euro entscheiden. 2026 79 Landesregierung und Kommunen sind sich einig, dass die Maßnahmen spürbar und schnell sichtbar sein sollen. Sie sollen die Auswirkungen für die Betroffenen möglichst zeitnah unmittelbar erkennbar machen. Es geht um Maßnahmen, die direkt vor Ort wirken und für eine deutliche Steigerung der Lebensqualität sorgen können. Deshalb sollen die Kommunen in eigener Verantwortung die notwendigen Maßnahmen erkennen und ohne Eingriffe des Landes umsetzen. Das gilt selbstverständlich auch für Ketzin mit dem Ortsteil Paretz sowie für Rheinsberg. Ketzin wird 2 286 708 Euro aus dem Sondervermögen erhalten. Der Anteil von Rheinsberg beträgt 3 401 720 Euro. Dies hat der Landtag mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ im Dezember 2025 beschlossen. Die Städte Ketzin und Rheinsberg werden selbst entscheiden, welche Vorhaben gefördert bzw. umgesetzt werden. Das können Sie – und dieser kleine Werbeblock sei mir gestattet – dann, wenn die Städte und Gemeinden ihre Projekte festgelegt und beantragt haben, auch auf der Seite www.zukunftspaket.brandenburg.de nachlesen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)
