Christian Dorst
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Kollege Bretz die Zukunft schon einmal in rosigen Farben ausgemalt hat, möchte ich jetzt gerne wieder zum Antrag zurückkommen. Klar ist: Die wachsenden Pensionsansprüche werden auch in unserem Land immer mehr zu einer finanziellen Belastung, denn laut der Prognose des MdFE werden die jährlichen Versorgungsausgaben bereits in wenigen Jahren zum ersten Mal die 1-Milliarde-Euro-Grenze übersteigen. Ich bin mir allerdings nicht so sicher, ob der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag diesbezüglich der Weisheit letzter Schluss ist. Wie würde sich ein bundesweiter Alleingang beim sofortigen Stopp der Verbeamtung von, zum Beispiel, Lehrern auswirken? Dafür brauchen wir nur in die Vergangenheit nach Berlin zu schauen: Lange Jahre war Berlin das einzige Bundesland, das angehenden Lehrern überhaupt keine Verbeamtung mehr angeboten hat. Seit dem Jahr 2022 ist sie dort wieder möglich. Der Berliner Senat begründete diesen Schritt mit einem Standortnachteil für Berliner Lehrkräfte: Auf viele Interessenten habe die Berliner Regelung abschreckend gewirkt. Viele im Land Berlin ausgebildete Lehrer wichen nach ihrem Studium nach Brandenburg aus und kehrten als Beamte in den Berliner Landesdienst zurück. Ein Alleingang ist diesbezüglich also nicht zielführend. Unter fiskalischen Gesichtspunkten sind Beamte für die öffentliche Hand sogar günstiger als Angestellte, solange sie arbeiten. Bei Angestellten des öffentlichen Diensts kommen als zusätzliche Ausgaben für die öffentlichen Haushalte im Heute noch die Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben hinzu, der Beamte entlastet den Haushalt im Heute, wird aber in der Zukunft zur Belastung. Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, im zweiten Punkt Ihres Antrags fordern Sie die Landesregierung auf, für die Finanzierung der Beamtenpensionen ab 2027 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, mindestens aber 0,15 % der Gesamtausgaben als Zuführung zum Versorgungsfonds des Landes einzuplanen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit die ausgesetzten Dotierungen des Versorgungsfonds nachzuholen sind. Blicken wir zurück in das Jahr 2017, in dem der damalige Landtag mit einem Moratorium die laufenden Zahlungen an den brandenburgischen Versorgungsfonds ausgesetzt hat: Im Jahr 2017 entsprach dies einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 128,9 Millionen Euro. Da scheinen die von Ihnen geforderten 50 Millionen Euro ziemlich aus der Luft gegriffen zu sein. Aber zumindest könnte man als AfD-Fraktion argumentieren, dass bei den aktuellen Deckungslücken in Höhe von 3,44 Milliarden Euro für 2027 und 3,28 Milliarden Euro für 2028 zusätzliche 50 Millionen Euro den Kohl auch nicht mehr fett machen. Ich halte ein solches Vorgehen für unredlich und lehne es demzufolge ab, Zuweisungen an den Versorgungsfonds über zusätzliche Kredite zu finanzieren. Fazit: Der AfD-Antrag ist zwar gut gemeint, aber ein Blankoscheck für Mehrausgaben, ohne dass eine Deckung vorliegt. So etwas sollten wir im Landtag nicht beschließen. In § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Versorgungsfondsgesetz heißt es, dass dem Sondervermögen nach Maßgabe des Haushalts Mittel zugeführt werden können. – Und mal ehrlich, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion: Ihre Verfassungsklage gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 spricht doch eher dafür, dass Sie selbst nicht davon ausgehen, dass der aktuelle Haushalt Mittel für Zuweisungen an den Versorgungsfonds hergibt. Trotzdem wäre es aus meiner Sicht wichtig, sich über die steigenden Versorgungsansprüche im zuständigen Ausschuss zu verständigen. Sollten Sie also eine Überweisung des Antrages an den Haushaltsausschuss beantragen, würden wir dem zustimmen. Ansonsten lehnen wir den Antrag ab. (Beifall BSW)
