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Jenny Meyer

BSW 25.02.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Zum wiederholten, aber bestimmt nicht zum letzten Mal sprechen wir heute über den Windkraftwildwuchs, denn ein Moratorium kann auch nicht alle Fehler der Ampelregierung zu diesem Thema korrigieren. (Beifall BSW und AfD) Dass sich die SPD anfangs schwergetan hat, ein Moratorium auf den Weg zu bringen, und sogar Probleme hatte, das Wort „Moratorium“ auszusprechen – geschenkt! Auch bei Herrn Gursch von der CDU könnte man denken, er wäre zur Einsicht gekommen, weil er auf Facebook postet: Wir tun was gegen den Wildwuchs. – Aber was uns hier von SPD und CDU vorgeführt wird, ist ein Etikettenschwindel, denn man tut nur so, anstatt die Menschen vor Ort ernst zu nehmen. (Beifall BSW und AfD) Um diesem Wildwuchs wirklich zu begegnen, haben wir schon im Frühjahr des vergangenen Jahres nach NRW geschaut. Dort hatte der Landtag das Landesplanungsgesetz zum 15. Februar 2025 geändert. Der neue § 36a Landesplanungsgesetz NRW sieht eine befristete zehnmonatige rückwirkende Untersagung von Genehmigungen außerhalb geplanter Windenergiegebiete vor (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) und enthält – wie unser Entwurf – Befreiungsmöglichkeiten für Vorhaben, bei denen eine Störung der Durchführung der Planung ausgeschlossen ist. Ursprünglich sollte diese Untersagung sechs Monate gelten, aber nachdem es in NRW nicht alle Regierungsbezirke innerhalb dieser Frist geschafft haben, hat der Landtag im August das Moratorium von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert. In der Parlamentsdokumentation des Landtags NRW sind wir in der Drucksache 18/15167 auf die Antwort der Landesregierung vom 7. August auf die Frage nach Klageverfahren, insbesondere gegen die Untersagung eines Windenergievorhabens, gestoßen. Der Landesregierung sind demnach keine Klageverfahren bekannt. NRW hat unter einer schwarz-grünen Landesregierung eine Lösung gefunden, um den Wildwuchs von Windkraft zu stoppen. Bis in den Herbst hinein hat es gedauert, bis das BSW im Brandenburger Landtag seinen damaligen Koalitionspartner SPD davon überzeugen konnte, die Regelung aus NRW für uns zu übernehmen. Vermutlich haben Sie es damals und auch in diesem Jahr wieder verzögert, weil damals schon klar war: Mit der Verzögerung verschaffen wir den Vorhabenträgern Zeit, ihre Projekte vorzuziehen, die in die Zeit eines Moratoriums gefallen wären – da stört eine Rückwirkung natürlich nur. Das nenne ich scheinheilig. (Beifall BSW und AfD) Ich kann mich noch gut an den Redebeitrag von Herrn Gursch im Ausschuss erinnern. Einer Ihrer Kritikpunkte war, dass die Frist von zwölf Monaten dem Ansinnen nicht helfe. Wortwörtlich heißt es – nicht im Ausschuss, sondern im Plenum; Plenarprotokoll 8/21, auf Seite 43 –: „Das Gesetz verschlechtert die Planungsrealität und führt zu Unsicherheit und Rechtsrisiken, denn der Planungsdruck vor Ort wird künstlich verstärkt. Das Gesetz setzt die Regionalen Planungsgemeinschaften massiv unter Erwartungsdruck, innerhalb von zwölf Monaten ihre Pläne fertigzustellen […]. Das Risiko schlechter und hastiger Planung steigt damit ohne Grund.“ Na gut, Herr Gursch, dass Sie diese Frist mit Ihrem im AIL beschlossenen Änderungsantrag sogar entgegen den Warnungen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages auf zwölf Monate verkürzt haben, ist typisch für CDU-Politiker. „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ (Beifall BSW und AfD) Aber dass Sie sich auf eine imaginäre Rechtsunsicherheit berufen und damit die vorgesehene zehnmonatige Rückwirkung streichen, müssen Sie einmal den von Wildwuchs betroffenen Brandenburgern erklären. Damit übernehmen Sie vollkommen ungefiltert die Kritik des Landesverbandes Erneuerbare Energien aus der Dezember-Anhörung im Ausschuss. (Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Die Erfahrungen aus NRW haben gezeigt, dass die dortige zehnmonatige Rückwirkung nicht beklagt worden ist. Im Übrigen ist der Ausbau der Windkraft in NRW 2025 auch nicht zum Erliegen gekommen, (Zuruf von der AfD: Leider!) wovor die Branchenvertreter ja gewarnt hatten. NRW war 2025 mit 262 neuen Windkraftanlagen Spitzenreiter. Warum ist die Rückwirkung aber so entscheidend für ein wirkliches Moratorium? Hier die Zahlen des MIL zu offenen Genehmigungsverfahren in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2025: Regionalplanungsgemeinschaft Oderland-Spree: 69 offene Genehmigungsverfahren für 245 Windkraftanlagen. Regionalplanungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel: 72 offene Genehmigungsverfahren für 297 Windkraftanlagen. Regionalplanungs-gemeinschaft Lausitz-Spreewald: 68 offene Genehmigungsverfahren für 417 Windkraftanlagen. (Zuruf von der AfD: So viel!) Ich habe den aktuellen Stand dieser offenen Genehmigungen in drei Kleinen Anfragen – 8/2346, 8/2347 und 8/2348 – erfragt, aber leider noch keine Antwort von der Landesregierung erhalten. Zur aktuellen Situation in Brandenburg. Hier gibt es bereits über 4 000 Windräder. Damit liegen wir nach Niedersachsen heute schon auf Platz 2. Nach Bundesgesetzgebung reicht das nicht, weil jedes Bundesland ein Flächenziel erfüllen muss. Für Brandenburg sind das 2,2 % der Landesfläche, die bis 2032 für Windkraft auszuweisen sind. Hier kommen die Regionalen Planungsgemeinschaften ins Spiel, die diese Flächen aussuchen und ihre Verwendung beschließen müssen. Das bedeutet eine langjährige, sorgfältige Prüfung, Abwägung – an dieser Stelle vielen Dank an die Regionalen Planungsgemeinschaften für ihre Arbeit! – (Beifall BSW) und Planung, damit die Festlegung der Windgebiete möglichst konfliktarm erfolgt. Kommunen, Bürgerinitiativen und einzelne Bürger können Einwände vorbringen. Allerdings stehen Kommunen in Zeiten knapper Kassen unter Druck und sehen in Wind- und Solarparks eine zusätzliche Einnahmequelle. Trotzdem werden auch diese Einnahmen die schlechter werdende Haushaltslage der Kommunen nicht wesentlich verbessern; das muss man ganz klar sagen. Die Ursache für den Wildwuchs liegt jedoch nicht in Brandenburg, sondern auf der Bundesebene. Wenn Politiker, wie in der Ampelregierung, keine Ahnung und kein Interesse daran haben, welche Auswirkungen ihre Gesetze im wirklichen Leben haben, brauchen wir uns über die Beschleunigungsgesetze eines Robert Habeck von den Grünen nicht zu wundern. Dann brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn Menschen, die sich in ihrer Freizeit für den Naturschutz einsetzen und erleben müssen, dass unter dem Deckmantel des Klimaschutzes auf Kosten der Brandenburger Landschaft dickes Geld verdient wird – Herr Berndt hat es ausgeführt –, von der Politik enttäuscht sind. (Beifall BSW und AfD) Die Altparteien auf der Bundesebene setzen sich über die Menschen vor Ort hinweg. Mit den Folgen des Windkraft-Turbos aus dem Jahr 2023 – wer das nicht mehr vor Augen hat, kann es in der „Welt am Sonntag“ vom 8. Februar nachlesen – haben wir seitdem zu tun: Genehmigungen außerhalb von Windenergiegebieten, Errichtung von Windrädern in Wäldern und Schutzgebieten. Ja, Sie haben richtig gehört: Für die Errichtung von Windrädern wird Wald gerodet. Dass Kommunen diesen Weg gehen, kann man fast noch verstehen, aber private Waldbesitzer verpachten ihre Fläche und generieren damit sehr viel höhere Einnahmen, als sie mit der Bewirtschaftung, der Holzproduktion, verdienen würden. Auch dann wird Wald gerodet. Für den einen ist es eine simple Wirtschaftlichkeitsrechnung – das betrifft nicht nur Windparks, sondern auch Solar- und Batterieparks –, für die anderen, nämlich die Menschen vor Ort, bleiben die starken Belastungen im täglichen Leben, wie Schlagschatten oder Infraschall, wenn die Windräder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen stehen, oder ganz allgemeine Belastungen wie eine verschandelte Landschaft. Wenn der Windpark im Naturpark Dahme-Heideseen nicht verhindert wird, werden dort über 50 Windräder mit einer Höhe von bis zu 260 Metern stehen. Die Aufstellung der Regionalpläne dient dazu, all diese Belastungen zu reduzieren; denn es wird angestrebt, dass für Windparks eher zusammenhängende Flächen und damit in der Anzahl weniger ausgewiesen werden, als wenn unzählige kleine Windparks entstehen. Meine Damen und meine Herren von der AfD, Ihr Antrag, bestehend aus zwei Punkten, ist aus BSW-Sicht zustimmungsfähig, weil er den Landtagsbeschluss der Koalition vom September letzten Jahres konkretisiert. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, soll ebenfalls so geändert werden, dass die Regionalplanung gestärkt und vor Störungen geschützt wird. Da es sich hierbei aber um Bundesratsinitiativen handelt und eine Vorbereitung und Behandlung im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern notwendig ist, ist wohl klar, dass das noch Monate dauern wird. Kurzfristig hilft das Brandenburg nicht. Deshalb ist ein Moratorium mit Rückwirkung so dringend notwendig. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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