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Britta Müller

25.02.2026 Sitzungen 8/28

Vielen Dank für die Fragen und Ihr Interesse an diesem Thema. – Zum Ersten: Ich habe den stationären Anteil in meiner Antwort herausgehoben, weil Sie genau danach gefragt haben. Sie haben nach den Pflegeheimbewohnern gefragt, und diese Frage habe ich beantwortet. Die Hilfe zur Pflege hat mehrere Leistungsempfänger. Dazu gehören auch solche aus dem ambulanten Bereich und Menschen, die in Schwerbehinderteneinrichtungen wohnen. Es gibt also noch mehr anspruchsberechtigte Gruppen. Wie sich das Verhältnis genau darstellt, müsste man sich insgesamt genau anschauen. Wie gesagt, auch der Anteil der ambulanten Pflege schlägt hier zu Buche. Ebenso können Menschen in Einrichtungen für Behinderte Hilfe zur Pflege im Alter beantragen. So setzt sich der Kreis der Anspruchsberechtigten zusammen. Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, ich habe es „Müller-Modell“ genannt; denn ich bin die Erste, die einen solchen Vorschlag eingebracht hat. Ich lasse ihn gerade auch wissenschaftlich prüfen. Was ist der Gedanke dahinter? Wir kennen die Deckel-Modelle. Spahn schlug vor, den Selbstkostenanteil bei 700 Euro zu deckeln. Dann gab es den Vorschlag, den Deckel bei 1 000 Euro anzusetzen. Alles, was darüber hinausgeht, würde demnach aus Bundes-, also aus Steuermitteln bezahlt. 1 000 Euro – mehr dürfte demnach vom Pflegebedürftigen nicht verlangt werden. Ich finde, solche Deckel-Modelle sind nach dem Gießkannenprinzip entwickelt worden. Deshalb habe ich das Modell vorgeschlagen, den Leistungszuschlag nach der Einkommenshöhe zu staffeln. Das ist übrigens Ausdruck unseres Solidarprinzips, Frau Dr. Oeynhausen. Wir haben seit Bismarck, also seit 150 Jahren, eine Solidaritätsversicherung, die darauf basiert, dass die Stärkeren die Schwächeren schützen. Das von mir vorgeschlagene Modell folgt genau diesem System, das heißt, die Stärkeren können mehr eingebunden werden. Natürlich sind dabei viele Aspekte zu berücksichtigen. Wenn aber das Geld knapp ist – und das ist es in der sozialen Pflegeversicherung –, wir also bestimmte Dinge nicht mehr bezahlen können – Sie selbst schreiben in Ihrer Anfrage, dass die Beiträge steigen, und das will niemand –, muss man sich Gedanken machen, wie das Geld im System besser verteilt werden kann, jedenfalls nicht per Gießkanne, dass alle dasselbe kriegen. Mir schwebt das Modell vor, den Leistungszuschlag bedarfsgerecht, in Abhängigkeit vom Einkommen, zu staffeln. Diejenigen, die am wenigsten haben, sollen einen höheren Zuschlag erhalten, und diejenigen, die sich Pflege aus eigenen Mitteln leisten können, zahlen mehr. – Das ist für mich Ausdruck des Solidaritätsprinzips. Die Hilfe zur Pflege, nach der Sie ja gefragt haben, ist im Endeffekt natürlich eine staatliche Leistung. Das Modell, das ich vorschlage, würde auch zu einer Entlastung der Kommunen führen, denn momentan sind diejenigen, die Hilfe zur Pflege beantragen, die sozial Schwächeren. Wir würden also auch die Ausgaben der Kommunen deckeln. Insofern finde ich, das ist ein gerechtes Modell. Ich hoffe, dass es in der gesamten Diskussion noch einmal aufgegriffen wird. Ein weiteres Modell wird momentan im Bundesrat nicht diskutiert. Es wird wieder über die Bürgerversicherung oder den Deckel diskutiert. Ich sage aber: Eine Deckelung bei 1 000 Euro für alle entspräche aus meiner Sicht nicht dem Gedanken der Solidargemeinschaft, nämlich die Schwächeren an der Stelle zu stärken.

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