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Martina Maxi Schmidt

SPD 25.02.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen wieder ein bisschen Ordnung in die Diskussion über diese Thematik bringen. (Oh! bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielen Dank, Frau Schmidt!) Bevor ich direkt zum Regionalplanungsgesetz ausführe, möchte ich gern ein paar Behauptungen, die hier in einigen Reden gefallen sind, richtigstellen bzw. geraderücken. 2026 17 Zunächst zur Planungssystematik: Herr Dr. Berndt, die Privilegierung von Windkraftanlagen im baurechtlichen Außenbereich ist keine neue Erfindung; diese gibt es bereits seit 1997. Seit dieser Zeit sind zahlreiche Windkraftanlagen gebaut worden; diese Feststellung ist richtig. Diese Anlagen stehen dort und werden dort auch noch eine Weile stehen. Was sich geändert hat, ist die Planungssystematik. Im Jahr 2023 trat unser Flächenzielgesetz in Kraft. Damit werden Windvorranggebiete festgelegt, die wir in den Regionalen Planungsgemeinschaften realisieren wollen. Wir brauchen gültige Regelungen, die rechtssichere Planungen auf der Grundlage der Regionalpläne ermöglichen. Das ist unser oberstes Ziel. Ich glaube, da sind wir gar nicht so weit auseinander. (Lars Günther [AfD]: Gut, dass wir das noch einmal geklärt haben!) – Mhm. – SPD und BSW hatten im November 2025 einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Das BSW kommt nun, Ende Februar, mit einem kaum veränderten Gesetzentwurf in das Plenum und beantragt die Ausschussüberweisung. Wenn das denn alles so dringlich und wichtig ist, frage ich mich, warum wir noch eine Schleife im Ausschuss drehen sollen, und das zu einem Gesetzentwurf, der sich kaum verändert hat. (Beifall SPD und CDU – Lachen des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Auch auf das Thema Naturpark Dahme-Heideseen und die Situation in Halbe und Teupitz möchte ich kurz eingehen. Ich habe mir das sehr wohl angeschaut. Wir sind im kommunalen B-Plan-Verfahren und im BImSchG-Verfahren. B-Plan-Verfahren und Regionalplan sind nicht unbedingt Dinge, die einander bedingen. Das hat am Ende des Tages auch mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nicht viel zu tun. Darauf gehe ich aber noch ausführlich ein. Konkret zum Naturpark Dahme-Heideseen: Wir alle – auch Sie – haben Schreiben der Bürgerinitiative bekommen. Sie haben die Sorge, dass Windkraftanlagen außerhalb von Windvorranggebieten genehmigt werden. Diese Sorge teile ich absolut; auch darauf gehe ich noch ein. Ich frage mich aber, wer diese Schreiben der Bürgerinitiative tatsächlich gelesen hat. Darin werden auch klare Forderungen formuliert, zum Beispiel die Streichung der Befreiungsvorbehalte. Die Befreiungsvorbehalte beziehen sich eindeutig auf Anlagen außerhalb von Windvorranggebieten. Dann frage ich mich, sehr geehrte Damen und Herren der AfD und des BSW, mit wem Sie sich unterhalten haben und warum Sie nicht selbst auf die Idee kommen, in Ihren Änderungsanträgen die Streichung der Befreiungsvorbehalte zu fordern. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ich führe jetzt zum eigentlichen Gesetzentwurf näher aus. – Sehr geehrte Damen und Herren, beim Ausbau der Windenergie setzen wir weiterhin die ambitionierten Ziele des Bundes um. Brandenburg steht zur Energiewende – wir haben es in fast allen Beiträgen gehört –, und Brandenburg übernimmt Verantwortung. Daran hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz klargemacht, dass der Ausbau der Windenergie geordnet und gesteuert erfolgen soll, nämlich auf der Grundlage planerischer Entscheidungen in den Ländern. Die Steuerung der Raumordnung obliegt nun einmal den fünf Regionalen Planungsgemeinschaften. Diese sollen mit ihren Regionalplänen bis 2032 mit mindestens 2,2 % ihrer Flächen Windvorranggebiete ausweisen. Bis Ende 2027 müssen wir ein erstes Ziel erreichen, nämlich 1,8 %. In drei von fünf Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Regionalpläne jedoch noch in Aufstellung. Solange sie nicht in Kraft sind, gilt im Außenbereich die baurechtliche Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch. Das bedeutet: Windenergieanlagen sind grundsätzlich zulässig und müssen auch außerhalb der geplanten Windvorranggebiete genehmigt werden. Mit Inkrafttreten eines Regionalplans entfällt diese baurechtliche Privilegierung im Außenbereich automatisch. Wird jedoch bis Ende 2027 kein Regionalplan verabschiedet, gilt ab 2028 die uneingeschränkte baurechtliche Privilegierung im Außenbereich, und zwar unbefristet und dann ohne jede weitere Chance, andere Planungen entgegenzustellen. Das können wir alle hier nicht wollen. So sieht es der Bundesgesetzgeber aber vor, und genau das ist das Problem. SPD und CDU wollen keinen ungeordneten und planlosen Ausbau. Dass dies nicht geschieht, dafür setzen wir uns auch künftig ein. (Beifall SPD und CDU) Unser Gesetz muss also im Wesentlichen zwei Ziele verfolgen: ein zügiges Inkrafttreten aller Regionalpläne, damit die Privilegierung im Außenbereich entfällt, und zweitens eine Beschleunigung der Planverfahren, damit die Regionalpläne rechtzeitig fertig sind und vom Bundesgesetzgeber die vorgesehene uneingeschränkte Privilegierung im Außenbereich verhindert wird. Genau darum geht es heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde in einer anderen politischen Konstellation im November eingebracht. Im Dezember haben wir eine bemerkenswerte Anhörung durchgeführt, und dort wurden rechtliche Fragen, praktische Auswirkungen und Vollzugsfragen intensiv diskutiert. Wir haben weiter beraten: mit Regionalen Planungsgemeinschaften, mit dem Landesamt für Umwelt, mit kommunalen Spitzenverbänden, auch mit Bürgerinitiativen. Wir haben den Entwurf vollzugstauglich angepasst. Heute liegt Ihnen ein Gesetzentwurf vor, der von einer neuen parlamentarischen Mehrheit von SPD und CDU getragen wird und das Ergebnis dieser Beratung ist. Ich sage ganz klar: Es gibt keinen Ausbaustopp, sondern wir schaffen hier ein Ordnungsinstrument. Was macht unser Gesetz konkret? Es schafft Windvorranggebiete im Sinne der Regionalplanungsentwürfe als der maßgeblichen Steuerungsgrundlage. Es untersagt befristet bis 31. Januar 2027 Genehmigungen außerhalb der Windvorranggebiete, die in den Regionalen Planungsgemeinschaften geplant werden. Weiterhin möglich bleiben Vorhaben im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sowie Projekte zur Erneuerung bestehender Windenergieanlagen, also Repowering. Das sind klare Vorgaben für die Planungen, Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger. Nach intensiven Beratungen haben wir uns gegen die Einzelfallbefreiungen entschieden und den Absatz zu Befreiungsvorbehalten gestrichen. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften und des Landamtes für Umwelt würdigen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, die Regionalpläne rechtswirksam zum Abschluss zu bringen. Hierfür gebührt Ihnen mein herzlicher Dank. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Was sie nämlich jetzt nicht gebrauchen können, ist eine zusätzliche Flut von Einzelfallentscheidungen außerhalb der vorgesehenen Gebiete. Einzelfallprüfungen bedeuten nämlich eines: eine zusätzliche Belastung der Regionalplanungen. Das wollen wir verhindern. (Vereinzelt Beifall SPD) Unser Ansatz hier ist deutlich klarer: Entweder das Vorhaben liegt im vorgesehenen Windgebiet, oder es liegt außerhalb. Diese Klarheit schützt die Planungen, auch die Arbeitsfähigkeit der Behörden, und sie schafft auch für Vorhabenträger und Bürgerinnen und Bürger transparente und nachvollziehbare Vorgaben – darauf liegt unser Fokus. (Beifall SPD und CDU) Ich sage es ganz deutlich: Wer den Regionalen Planungsgemeinschaften jetzt zusätzlich neue Prüfaufträge oder Einzelfallentscheidungen aufbürdet, gefährdet die Zielerreichung bis 2027, denn das Zeitfenster ist klar: Wenn die Regionalpläne bis dahin nicht in Kraft sind, gilt nach Bundesrecht erneut die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich, und zwar vollumfänglich; dann sind Windenergieanlagen außerhalb von Steuerungsinstrumenten wieder grundsätzlich zulässig. Das heißt: Wer jetzt die Planungsverfahren verlangsamt, riskiert genau das, was er vorgibt, verhindern zu wollen, nämlich einen ungesteuerten Ausbau. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist es, die Regionalpläne rechtzeitig zu verabschieden. Dafür brauchen die Planungsgemeinschaften die Konzentration auf ihre Kernaufgabe. Zugleich haben wir eine weitere Änderung zur Beschleunigung der Planverfahren vorgenommen: Die bisherige Einvernehmensregelung wurde in eine Benehmensregelung geändert. In der Anhörung wurde nämlich mehr als deutlich, dass die Benehmensregelung zwischen allen fachlich berührten Behörden zu einer Beschleunigung von vier bis sechs Monaten bei der Aufstellung der Regionalpläne führt. In der Anhörung im Dezember wurde ebenfalls die rechtliche Wirkung, insbesondere die Rückwirkung des Gesetzes, bewertet. Wir haben diese Hinweise ernst genommen und unseren Gesetzentwurf angepasst. Geschützt sind nun Vorhaben, deren vollständiger Genehmigungsantrag vor Inkrafttreten des Gesetzes eingegangen ist und bei denen das Verfahren bereits eröffnet wurde. Keine Rückwirkung: Nach Abwägung aller Risiken und im Sinne des Vertrauensschutzes brauchen wir nämlich kein Gesetz, das morgen beklagt und übermorgen aufgehoben wird. (Beifall SPD und CDU) Wer jetzt zusätzliche Hürden aufbaut, verzögert die Regionalpläne und öffnet am Ende einer Privilegierung im Außenbereich wieder Tür und Tor. Wir brauchen eine Regelung, die jetzt bis Januar 2027 trägt, damit die Regionalversammlungen ihre Regionalpläne verabschieden können, denn: Wenn ein Gesetz wegen einer angreifbaren Regelung gekippt wird, stehen wir wieder mit der vollen Privilegierung im Außenbereich da, und damit ist niemandem geholfen.

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