Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Schüler! Die Nordländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind die Vorreiter beim Ausbau der Windenergie. Bereits im September und November des letzten Jahres habe ich von dieser Stelle aus deutlich gemacht, dass der Ausbau der Windenergie mit der Akzeptanz unserer Bürgerinnen und Bürger einhergehen muss: Das Land Brandenburg bekennt sich zu der Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien mit Augenmaß und Sachverstand. Die Sicherung von Flächen für die Windenergie ist eine zentrale Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaften. Ergänzend werden auf kommunaler Ebene weitere Flächen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung bereitgestellt. Dies sichert in Brandenburg den notwendigen Ausbau der Windenergie. Mit den bundesrechtlichen Vorgaben zur Flächenbereitstellung für die Windenergie und ihrer Umsetzung auch in Brandenburg hat sich der entsprechende Rahmen für die Regionalplanung seit einiger Zeit grundlegend verändert: Die bisherigen Steuerungsmöglichkeiten während der Aufstellung der Regionalpläne wurden eingeschränkt. Zugleich müssen in kurzer Zeit, unter erhöhtem Zeitdruck, größere Flächenanteile für die Windenergie bereitgestellt werden. Das verlangt den Planungsgemeinschaften, den Kommunen und den beteiligten Fachverwaltungen in den Landkreisen erheblich mehr in Bezug auf Abstimmung und Personal sowie auf die fachlichen und finanziellen Ressourcen ab. Der Bund hat unter dem ehemaligen Wirtschaftsminister Habeck ambitionierte Flächenziele vorgegeben. Er hat ohne Vorwarnung die Regeln geändert und erwartet nun, dass die Länder und Regionen sie in kürzester Zeit umsetzen. Das stellt Brandenburg in jeder Hinsicht vor große Herausforderungen. Gleichzeitig ist aber klar: Wir stehen zur Windenergie. Dafür brauchen wir jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Planungskapazitäten und ein Bundesrecht, das die Verhältnisse in den Regionen sowie die berechtigten Interessen unserer Menschen vor Ort berücksichtigt. In den Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind seit Oktober 2024 Regionalpläne mit Vorranggebieten für die Windenergienutzung rechtswirksam. Dort gilt die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen nur noch innerhalb klar umrissener Vorranggebiete. Der weitere Ausbau wird daher gezielt auf geeignete Flächen gelenkt und räumlich gesteuert. In der Region Uckermark-Barnim wurde dies – in Brandenburg bislang einmalig – in einem integrierten Regionalplan geregelt, das heißt: Neben der Steuerung der Windenergienutzung werden mit diesem Plan auch andere Themen wie Siedlungsentwicklung, Freiraumschutz, Verkehr und Wirtschaft zusammengedacht, um die hier bereits angesprochenen Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Auch die drei anderen Regionen arbeiten mit Hochdruck an der Aufstellung ihrer Regionalpläne. In jeder dieser Regionen liegen bereits Entwürfe für sachliche Teilregionalpläne vor. Die durchgeführten Beteiligungsverfahren werden derzeit Schritt für Schritt durch Vertreter der Kommunen ausgewertet. Der geltende Rechtsrahmen für zukünftige Vorranggebiete wird umgesetzt. Unsere gemeinsame Landesplanung begleitet diesen Prozess eng, unterstützt die Planungsgemeinschaften fachlich und setzt auf frühzeitige Konfliktlösungen. Ziel ist es, die bundesrechtlich vorgegebenen Flächenziele zu erreichen, den Ausbau der Windenergie regional ausgewogen zu verteilen und zugleich Planungssicherheit zu schaffen. Dass wir dieses Thema heute beraten, hat vor allem damit zu tun, dass es auch im Land Brandenburg Projektierer gibt, die die notwendige Steuerung des Ausbaus gezielt unterlaufen. Deshalb begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Es sollte alles unternommen werden, damit die notwendige räumliche Steuerung nicht durch einen problematischen Übergangszeitraum ausgehebelt werden kann. Der Antrag der AfD-Fraktion ist demgegenüber nicht sachdienlich und im Übrigen obsolet. Eine Regelung auf Bundesebene würde in keiner Weise über den Regelungsgehalt der zur Entscheidung stehenden Initiative der SPD hinausgehen. Ihre Durchsetzbarkeit im Bundesrat wäre fraglich. (Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Nein. Und ob eine isolierte immissionsschutzrechtliche Regelung überhaupt möglich und kompetenzrechtlich vom Grundgesetz gedeckt wäre, ist aus unserer Sicht ebenfalls fraglich. Bis die Diskussion darüber auf Bundesebene abgeschlossen wäre, wären die Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg mit ihren Planungen definitiv fertig. Deshalb lehne ich den Antrag der AfD-Fraktion ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) 2026 21
