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Daniel Münschke

25.02.2026 Sitzungen 8/28

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung antwortet Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meyer, Sie haben es angesprochen: Wie bereits im letzten Monat berichtet, ist mir bekannt, dass sich die Mieterinnen und Mieter in Brandenburg, speziell in der Stadt Potsdam, eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist über den derzeitigen gesetzlichen Zeitrahmen von drei Jahren hinaus wünschen. Ich habe Ihnen bereits erläutert, dass eine solche Verlängerung nicht auf reinen Wunsch hin erfolgen darf und Einzelvorkommnisse keine allumfassende Landesverordnung rechtfertigen. Zudem ist die Dauer der Verlängerung der Kündigungssperrfrist eine Ermessensentscheidung, die entsprechend zu begründen ist. Der Verordnungsgeber darf nicht ohne Weiteres – das heißt, ohne ausreichende Rechtfertigung – die mögliche Höchstdauer von zehn Jahren festsetzen. Für die Begründung einer solchen Verlängerung braucht es belastbare Belege, die einen so starken Eingriff in das Grundrecht auf freie Verfügung über das Eigentum rechtfertigen. Die von Ihnen genannten Zahlen zur Leerstandsquote, zu Angebotsmieten, zur Mietpreisentwicklung und zur Kaufpreisentwicklung von Wohneigentum sowie zum Anteil der Mietkosten am Haushaltseinkommen liegen mit dem Gutachten zur Erstellung einer Gebietskulisse für die Mietpreisbegrenzungsverordnungen vor. Diese Werte bilden überwiegend die Basis für die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes. Für eine verlängerte Kündigungssperrfrist sind die Angaben zu Wohnungsumwandlungen aufgrund von Verkäufen und damit verbundenen Eigenbedarfskündigungen relevant. Zur Gewinnung dieser Belege wird gegenwärtig ein Austausch mit den Kommunen vorbereitet. Potsdams Stadtverordnete haben beschlossen, sich für eine Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung einzusetzen. Ich gehe daher davon aus, dass wir dazu einen konstruktiven Austausch führen werden. Die ersten Termine sind für März 2026 angesetzt. Ob eine Kündigungssperrfristverordnung erforderlich ist, und, wenn ja, welche Geltungsdauer angemessen sein könnte, bleibt zu prüfen. Ich darf Ihnen ganz klar versichern, dass wir dies im Interesse unserer Mieter ergebnisoffen tun werden. Dieser Prozess wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. – Vielen Dank.

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