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Daniel Münschke

25.02.2026 Sitzungen 8/28

Herr Abgeordneter Hohloch, bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Die Frage wollte ich eigentlich dem Innenminister stellen, aber er war nicht in der Lage, die Frage zuzulassen. Deswegen frage ich Sie. (Zurufe von der SPD: Die Frage war zu spät!) Der Innenminister führte aus, dass sich unser Antrag erübrigt habe, wenn wir nichts zu verbergen hätten. Im Umkehrschluss heißt das also, wenn man nichts zu verbergen hat, braucht man im Landtag auch nicht für die bürgerlichen Freiheitsrechte einzutreten. Ist das nicht eigentlich eine Pervertierung des Freiheitsgedankens? Wie würden Sie das einschätzen? (Beifall AfD – Minister René Willke: Das habe ich doch nicht gesagt!)

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