Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Ich beginne mit der letzten Frage. Ich habe klar ausgeführt: Bisher haben wir die deutliche Forderung aus der Stadt Potsdam. Wir werden natürlich keine Regelung nur für die Stadt Potsdam festlegen. Auch habe ich erwähnt, dass es ein starker Eingriff in das Eigentum ist. Es geht nicht immer um zehn Jahre; in einigen Städten in Baden-Württemberg gibt es eine Fünfjahresfrist. Natürlich werden wir uns dazu mit den 36 Städten, für die wir die Kappungsgrenze eingeführt haben, in Verbindung setzen. Erst nach Rückkoppelung mit den betroffenen Kommunen können dann die nächsten Schritte vorbereitet werden. Es gibt also keinen Schnellschuss, wenn in Potsdam an einer Stelle ein Problem auftritt. Es steht aber fest, dass der Wohnungsmarkt gerade im Berliner Umland angespannt ist. Darum sind wir mit diesen 36 Kommunen in Kontakt; den dortigen angespannten Wohnungsmarkt können wir mit Zahlen aus Gutachten auch belegen. Bei Ihrer Frage gebe ich Ihnen recht: In Guben oder in der Peripherie, wo es Leerstände gibt, würde das natürlich ins Leere laufen. Das wäre nicht angemessen. Frau Meyer, Sie haben gefragt, wo die Zahlen zu finden sind. Grundlage für die Kappungsgrenze ist das Gutachten, das wir erstellt haben. Dort sind die Zahlen hinterlegt; das Gutachten ist einsehbar. Es ist auf der Internetseite zu finden.
