Rainer Genilke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Extremismus bekämpfen wir in Brandenburg in jeder Form, und zwar überall, wo er sich zeigt. Dabei ist es egal, ob es sich um Links-, Rechts-, islamistischen oder auslandsbezogenen Extremismus bzw. um Terrorismusfinanzierung und Spionage handelt. Und gerade weil sich Radikalisierung, Rekrutierung, Vernetzung und Mobilisierung heute oft online vollziehen, darf der Staat an dieser Stelle nicht blind sein – nicht in offenen Netzwerken und erst recht nicht in geschlossenen Gruppen und Kanälen. Genau dafür brauchen wir einen Verfassungsschutz, der rechtsstaatlich handelt und wirksam arbeitet. Der Einsatz legendierter Internet-Accounts ist in Brandenburg keine Grauzone, wie Sie von der AfD behaupten, sondern gesetzlich legitimiert und geregelt. Paragraf 6 Abs. 3 Nummer 12 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz – vielleicht schauen Sie mal nach – nennt dafür ausdrücklich die – ich zitiere – „Teilnahme an einer Kommunikationsbeziehung im Internet unter einer Legende“. Die AfD behauptet, solche Accounts könnten zur Anstiftung oder Aufwiegelei eingesetzt werden. Das klingt dramatisch, ist aber, wie ich meine, als Rechtsbehauptung unredlich verkürzt, (Beifall CDU und SPD) denn das Gesetz setzt dem Einsatz dieser Accounts enge Schranken. Es beschreibt zusätzliche rechtsstaatliche Grenzen und stellt klar, dass bestimmte Einflussnahmen und strafrechtlich relevante Verhaltensweisen gerade nicht Methode oder Zweck der Arbeit sein dürfen. Die AfD tut so, als gäbe es keine Kontrolle. Das Gegenteil ist richtig. Der Verfassungsschutz arbeitet nicht freischwebend, sondern innerhalb enger gesetzlicher Grenzen und unter demokratischer Aufsicht. In Brandenburg gibt es dafür die Parlamentarische Kontrollkommission. Wer also ernsthaft Kontrolle will, hat mit der PKK dafür ein Instrument, das es ermöglicht, sensibel zu informieren, ohne operative Details öffentlich preiszugeben. Und genau hier liegt der Kernfehler des AfD-Antrags: Er vermischt Kontrolle mit Enttarnung. (Lars Hünich [AfD]: Sie wissen doch selbst, dass das Schwachsinn ist!) Kontrolle heißt, dass Parlament und Rechtsstaat Grenzen setzen und deren Einhaltung prüfen. Enttarnung heißt, dass man Methoden unwirksam macht und Extremisten damit einen Vorteil verschafft. Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage offengelegt, dass der Brandenburger Verfassungsschutz 287 solcher Accounts nutzt. Gleichzeitig hat sie nachvollziehbar erklärt, warum weitergehende Angaben, etwa zu Plattformen, konkreten Accounts oder Einsatzfällen, nicht genannt werden können. Es geht um den Schutz der Arbeitsweise, den Schutz von Quellen, den Schutz der Funktionsfähigkeit und auch den Schutz von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Die AfD argumentiert mit angeblichen Verstößen gegen § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, gegen die Impressumspflicht. Schon der Anwendungsbereich dieser Norm zeigt, wie schief diese Argumentation ist: Paragraf 5 DDG richtet sich an Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, digitale Dienste. Ein legendierter Account zur Informationsgewinnung ist ersichtlich kein geschäftsmäßiger, gegen Entgelt angebotener digitaler Dienst. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Vor allem gilt: Für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist das Verfassungsschutzgesetz die maßgebliche Spezialnorm, inklusive enger Grenzen und parlamentarischer Kontrollen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss klarstellen: Der Verfassungsschutz arbeitet auf parlamentarisch legitimierter Grundlage. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Was der Verfassungsschutz auf der gegebenen Rechtsgrundlage leistet – die Beobachtung extremistischer Akteure im Netz –, betreibt heute jeder Journalist, der sich für eine investigative Recherche einen pseudonymisierten Account zulegt. Mit dem vorliegenden Antrag will die AfD die Arbeit des Verfassungsschutzes behindern. Damit öffnet sie allerdings Extremisten und Terroristen Tür und Tor. Natürlich gehört das zu ihrer Opfer- und Empörungsrhetorik, die immer dann besonders deutlich wird, wenn sich ein Terrorakt ereignet. Mich persönlich wundert das natürlich nicht, denn das ist Ihr Programm: Ich erinnere an Ihren ehemaligen Pressesprecher der Bundestagsfraktion, Christian Lüth, der gesagt hat – ich zitiere – : „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ Jeder nicht verhinderte Terroranschlag treibt Wähler in die Arme der AfD, das wissen Sie. Die Arbeit des Verfassungsschutzes hingegen leistet einen unersetzlichen Beitrag zur Bekämpfung (Dennis Hohloch [AfD]: Der Opposition!) von Extremismus und Terrorismus, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
