Daniel Münschke
Immer mit der Ruhe. Frau Abgeordnete, ich nehme das einmal kurz zum Anlass und sage: Beruhigen wir uns! Wir atmen alle einmal ganz tief durch. – Jetzt hat die Abgeordnete Kotré das Wort. Ob es uns gefällt oder weniger gefällt, wir hören jetzt der Abgeordneten Kotré zu. – Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Herr von Ossowski, wenn Sie der Auffassung sind, dass diese Fake-Accounts besonders wichtig für die Terrorabwehr seien, schauen Sie sich doch einmal an, durch wen die wirklich relevanten Terroranschläge, die in der Vergangenheit geplant waren, aufgedeckt worden sind. Sie wurden nicht durch den deutschen Verfassungsschutz aufgedeckt, sondern es waren ausländische Geheimdienste, meistens sogar noch nicht einmal europäische Geheimdienste. Wir können wahrscheinlich an den Mossad oder an amerikanische Geheimdienste denken. Damit hat der VS mit seinen Fake-Accounts bei Facebook, X oder sonst wo überhaupt nichts zu tun. Sie sagen, dass man selbst darüber entscheidet, mit wem man kommuniziert. Spinnen wir diesen Gedanken einmal weiter und schauen nach Rheinland-Pfalz. Dort gibt es mittlerweile schon die Überlegung, dass Beamte mit beamtenrechtlichen Konsequenzen zu kämpfen haben sollen, wenn sie in privaten Gruppen beispielsweise nicht widersprechen, wenn jemand etwas Verfassungsfeindliches äußert. Wenn in diesen Accounts solche Dinge geäußert werden, muss man also aktiv widersprechen, um seine Existenz zu bewahren? Das ist absurd! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist DDR! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Ja, DDR. (Beifall AfD) Herr Wilke, Sie sind mit dem gleichen Anspruch wie Herr Adler an das Thema herangegangen. Sie wollten uns richtig vorführen und uns zeigen, dass wir im Prinzip zu blöd sind, um die Dinge richtig aufzuklären. Wir hätten die Frage gestellt, ob zu Straftaten angestiftet werde, und wir hätten die Antwort erhalten, das sei nach dem Gesetz ausgeschlossen. – Das ist kein klares Nein. Das ist einfach kein Nein! Wenn wir weiterlesen, sehen wir, dass die Landesregierung dazu gar nichts sagt, eben weil sie das geheim halten möchte. Schauen Sie sich die Anfrage im Ganzen und vor allem die Antwort im Ganzen an. Dann werden Sie das sehen. Sie stellen sich hin und sagen, das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Ja, wo gibt es überhaupt einen rechtsfreien Raum? Nirgendwo gibt es ihn. Trotzdem möchten wir nicht bespitzelt werden, und trotzdem möchten wir nicht von VS-Accounts oder von sonst etwas verfolgt werden. (Beifall AfD) Noch kurz zu Ihrer Bemerkung, wir hätten einen Antrag und keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Kleingeistiger geht es eigentlich gar nicht. Wenn wir einen Antrag vorlegen und der angenommen wird, dann ist es in Ihrer Verantwortung, an Ihrem Haus, das Gesetz dahin gehend zu ändern. (Beifall AfD) Das ist nicht nachvollziehbar. Sie sind kein Jurist; das weiß ich. Aber ich glaube, auch Sie hätten dahintersteigen können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
