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Rainer Genilke

25.02.2026 Sitzungen 8/28

Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort; zu uns spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! (Zuruf von der AfD: Sehr schöner Anzug!) Herr Kuffert, so kenne ich Sie eigentlich nicht aus dem Ausschuss. Der Antrag ist durchaus sachlich, aber angesichts dessen, was Sie mit Ihrer Rede gerade geleistet haben, bin ich mir nicht sicher, ob Sie Kultur und Tourismus in Brandenburg Gutes getan haben. Dafür habe ich wenig Verständnis, denn Kultur ist meines Erachtens kein Nebenschauplatz. Es ist sehr wichtig, dass wir sie hier ins Plenum bringen. Da Sie eine Stärkung der Kultur fordern, sage ich explizit: Kultur ist ein Teil unserer Identität, unserer Geschichte und unserer Zukunft. Gerade angesichts seiner Schlösser, Gärten und historischen Kulturlandschaften wird deutlich, wie eng Kultur und regionale Entwicklung im Land Brandenburg verwoben sind. Mit dem Antrag der AfD wird die Bedeutung kultureller Infrastruktur aufgegriffen. Aber was Sie fordern, wird doch umgesetzt; das ist auch gerade in Herrn Fischers Vortrag angeklungen. Die brandenburgischen Schlösser sind mehr als museale Orte; sie sind Magneten für den Tourismus. Sie tragen in der Region zur Wertschöpfung bei. Sie verweisen auf die Studie der Universität Potsdam, die Sie auch in Ihrem Antrag erwähnen. Den Preußischen Schlössern und Gärten wird für jeden Euro, der da investiert wird, eine Rentabilität von 5,50 Euro nachgesagt. Die Besucher kommen also wegen der Schlösser gezielt nach Potsdam. Daher lohnt es sich, diesen, aber auch die anderen Standorte der SPSG zu stärken. Das will ich hier deutlich sagen. Was wird nun gefordert? Die AfD möchte, dass die Kultur- und Tourismusinfrastruktur in das Bundesgesetz zur Infrastrukturfinanzierung aufgenommen wird. Für bestimmte Standorte soll ein Investitionsplan erstellt werden. Beides wirkt auf den ersten Blick plausibel. Aber führen wir uns vor Augen, dass das Gesetz längst beschlossen ist. Mit ihm wird die Verwendung der Mittel aus dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt. Die Länder, auch Brandenburg, haben diesen Gesetzgebungsprozess auf der Ebene des Bundesrates aktiv begleitet. Herr Fischer hat die entscheidende Passage schon angesprochen; nach § 3 Abs. 1 stehen die Mittel insbesondere für bestimmte Infrastrukturbereiche zur Verfügung. Das ist eine sehr offene Beschreibung; die Kultur ist also nicht ausgeschlossen. In der Gesetzesbegründung wird die Kultur sogar ausdrücklich als förderfähiger Bereich genannt – auf Seite 14 zu § 3. Schauen Sie sich die Gesetzesbegründung an. Sie ist lang; ich zitiere kurz: „Die Liste der Förderbereiche ist nicht abschließend zu verstehen […]. Förderfähig sind damit insbesondere auch Investitionen in […]“ – danach werden einige Bereiche genannt, und dann steht da auch „Kultureinrichtungen“. Das steht explizit in der Gesetzesbegründung! Das Land Brandenburg hat sich zum Gesetz entsprechend geäußert, und auch der Bundesrat hat es durchaus positiv kommentiert, meine Damen und Herren. Das Land Brandenburg hat mit dem Zukunftspaket die Mittel für das LuKIFG gebündelt. Die Kommunen erhalten einen großen Teil davon für Investitionen in die Infrastruktur, und sie können damit auch in die Kultur investieren. Das wissen Sie. Gleichzeitig unterstützt das Land die SPSG auch direkt mit eigenen Mitteln und mit EU-Fördermitteln. Investitionen in die Kulturinfrastruktur werden in dieser Gesetzesbegründung explizit genannt, und die gegenwärtige Diskussion zwischen Bundesrat und Bundesregierung gilt nur der Frage, ob diese Mittel aus dem Sondervermögen für die Kofinanzierung von Bundesmitteln eingesetzt werden können. Diese Diskussion läuft; sie ist noch nicht abgeschlossen. Das weiß ich. Der Antrag, den Sie formuliert haben, ist – wie Sie sehen – überhaupt nicht notwendig. – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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