landtag.brandenburg.de ↗

Sven Hornauf

BSW 25.02.2026 Sitzungen 8/28

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich bin beeinträchtigt, weil unsere Ex-Kollegin jetzt nicht da ist. Ich komme schon wieder zum „Murks“ der Kollegen. Das regte offenbar jemanden auf, und deswegen fange ich gleich mit dem Aufreger an: Ich halte es tatsächlich für Murks, weil Sie wieder zu Recht ein Thema aufgreifen, aber es leider nicht so richtig behandeln. Was die Folklore anbetrifft, wäre ein bisschen weniger Preußen gut. Ich glaube, dann könnten wir mit den Dingen auch einfacher umgehen. Der Punkt: Der Fehler des ganzen Antrages liegt schon in den ersten Worten Ihres Antrages, und zwar bei dem Terminus der „freiwilligen Leistungen“. Das ist der Knackpunkt: Solange die Kultur im Land Brandenburg als freiwillige Leistung definiert wird, wird sich am Kern des Problems, nämlich der Unterfinanzierung, nichts ändern – und dieses Problem wird größer. (Beifall BSW) 2026 77 Erinnern wir uns an die Zahlen, die Dr. Hermann, der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, vor einer Woche referiert hat: Jetzt sind nur noch etwas mehr als 12 % der Kommunalhaushalte ausgeglichen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Genau!) Bis 2028 entstehe ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass § 68 der Kommunalversicherung greift – das ist die Haushaltssicherung. Das wird dazu führen, dass insbesondere die vermeintlichen und hier auch rechtlich tatsächlich so anzusehenden freiwilligen Leistungen im Kulturbereich als Erstes gestrichen werden; sie werden jedenfalls nicht mehr in der notwendigen Weise zur Verfügung gestellt. Deswegen bringt es überhaupt nichts, an den Topf der 100 Milliarden Euro heranzugehen und Art. 143h GG entsprechend zu nutzen. Wir müssen unsere Kommunen als Hauptträger der Kultur in die Lage versetzen, auch im Falle der Haushaltssicherung diese Ausgaben leisten zu können. Sonst wird die untere Kommunalaufsicht ihnen das schlichtweg so zusammenstreichen, dass nur noch tränende Augen übrigbleiben. Dann ist nichts mehr mit Förderung oder Ko-Förderung, sondern dann ist das Geld weg. Kommen wir zum eigentlichen Problem, das wir sehen: Warum gibt es überhaupt dieses Sondervermögen – Artikel 143h GG? Wir haben hier einen Abklatsch der größten, gigantischsten Aufrüstungsgeschichte Deutschlands, seit sich Deutschland eine Kriegsflotte zugelegt hat. Und wohin dieser Unsinn geführt hat, haben wir gesehen: Die verrottet jetzt in irgendeinem Tümpel vor der Küste Schottlands. Auch hier geben wir Hunderte Milliarden Euro für Unsinn aus, nämlich für Aufrüstung, für sinnlose Aufrüstung. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Und dann die Kommunen und die Länder mit einem Trostpflaster in Höhe von 100 Milliarden Euro abzuspeisen, damit sie über den Bundesrat zustimmen, ist einfach unehrlich. Wir haben kein Problem mit zu wenig Geld, wir haben nur ein Problem mit Geld, das an falscher Stelle ausgegeben wird. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Deswegen sagen wir als BSW: Der Ansatz müsste sein, nicht nur auf der einen Seite die Kommunen zu ermuntern und sie ordentlich dafür auszustatten, Kultur als pflichtige Aufgabe zu begreifen und auch zu finanzieren, sondern insgesamt in diesem Land die Finanzierung vom Kopf auf die Füße zu stellen und das Geld für das auszugeben, was unsere Gesellschaft nachhaltig weiterbringt – unter anderem für Kultur. Also weg mit diesen 500 Milliarden Euro für Kriegsunsinn, Umverteilung in den Topf unter anderem für die Kommunen! Dann brauchen wir uns über so etwas wie heute nicht mehr zu unterhalten, und am Ende ist sogar Ihre Folklore für Preußen wieder bezahlt. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

Alle Reden von Sven Hornauf Protokoll ↗