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87. Sitzung (WP7)

02.05.2024 · 188 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (52)Die Linke (30)SPD (27)CDU (25)GRÜNE (21)fraktionslos (3)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zu Beginn haben wir uns erneut von zwei ehemaligen Kollegen zu verabschieden. Am 25. März ist unser ehemaliger Kollege Georg Hamburger verstorben. Georg Hamburger gehörte von 1999 bis 2009 unserem Landesparlament an und arbeitete aktiv in verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags. Ob als Mitglied im Innenausschuss, im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder in seiner Tätigkeit für den 1. und den 2. UntersuchungsausLeidenschaft und Engagement für seine Überzeugungen eingetreten und hat das Geschehen im Parlament maßgeblich mitgeprägt. Georg Hamburger war zudem ein aktiver und geschätzter Kommunalpolitiker. Er war von 1990 bis 1994 Landrat des Landkreises Werdau und Geschäftsführendes Präsidialmitglied im Sächsischen Landkreistag. Im Jahr 2011 wurde ihm für seine Verdienste die Ehrenbürgerwürde der Stadt Werdau verliehen. Am 14. April 2024 ist unser ehemaliger Kollege Steffen Heitmann verstorben. Steffen Heitmann gehörte von 1994 bis 2009 unserem Landesparlament an. Von 1990 bis zum Jahr 2000 war er Justizminister in Sachsen. Die Verdienste, die sich Steffen Heitmann als einer der Väter unserer Sächsischen Verfassung erworben hat, bleiben unbestritten. Als Tagesordnungspunkt Wahl eines Vertreters des Sächsischen der „Stiftung Sächsische gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des einer „Stiftung Sächsische Drucksache 7/16273, Hintergrund dieser Wahl ist die auf Wunsch des Abg. Stephan Hösl erfolgte Abberufung aus dem Stiftungsrat durch Frau Staatsministerin Köpping. Für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ein Vertreter oder eine Vertreterin des Sächsischen Landtags zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/16273 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist Frau Sandra Gockel. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Berater der „Gruppe der 20“ sowie als Leiter der Arbeitsgruppe, die mit dem sogenannten Gohrischer Entwurf die Grundlage unserer Verfassung vorgelegt hat, wirkte er nachhaltig am Aufbau unseres nach der friedlichen Revolution wiedergegründeten Freistaates mit. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden im Saal erheben sich zu einer Schweigeminute.) Wir fahren mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dulig und Herr Lupart. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 14 festgelegt: CDU 145 Minuten, AfD 105 Minuten, DIE LINKE 75 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 65 Minuten, SPD 55 Minuten und Staatsregierung 105 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 10 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 87. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Landtags in den Stiftungsrat Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ Gesetzes zur Errichtung Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Also können wir so verfahren. Meine Damen und Herren! Wer dafür ist, Frau Sandra Gockel in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Sandra Gockel einstimmig gewählt. Ich frage Sie, verehrte Kollegin Gockel, nehmen Sie die Wahl an?

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Sandra Gockel CDU

Ja, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Tagesordnungspunkt Bestimmung eines Verbands oder Amtsperiode des ZDF-Fernsehrates Doppelbuchstabe mm des ZDF-Staatsvertrags zur Durchführung des Gemäß § 21 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages ist ein Vertreter aus dem Bereich ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz aus dem Freistaat Sachsen Mitglied im nächsten ZDF-Fernsehrat. Das weitere Verfahren zur Entsendung dieses Vertreters regelt das Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen. Nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes konnten sich interessierte Verbände oder Organisationen aus dem Bereich ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, beim Landtag um diesen Sitz im ZDF-Fernsehrat bewerben. Zwei Verbände haben diese Gelegenheit nach einer entsprechenden Bekanntmachung genutzt und sich um den Sitz im ZDF-Fernsehrat beworben. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen bestimmt der Landtag nun mit der Mehrheit seiner Mitglieder, ob einem dieser Verbände in der Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Die Würde des Menschen ist Rechtsstaat, entschlossen für unsere Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, an Frau Katja Meier. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Katja Meier

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In drei Wochen steht uns ein ganz besonderes Jubiläum bevor, ein Jubiläum, das von allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land gewürdigt werden sollte und das auch mir sehr viel bedeutet: Es wird dann genau 75 Jahre her sein, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet wurde. Dieser Moment steht nicht nur für die Gründung der Bundesrepublik, sondern auch für die Geburtsstunde der längsten und stabilsten Demokratie in der deutschen Geschichte. Mit diesem Grundgesetz wurde damals ein erster Schritt auf dem Weg zu einem demokratischen Verfassungsstaat

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Dr. Matthias Rößler

Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf einer Organisation für die XVII. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe q und § 2 Abs. 1 des Gesetzes ZDF-Staatsvertrags im Freistaat Sachsen kommenden Amtsperiode der Sitz im ZDF-Fernsehrat zusteht. Dazu liegt Ihnen als Drucksache 7/16274 ein Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD vor. Darin vorgeschlagen ist der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. Wird dem Antrag zugestimmt, erhält die genannte Organisation einen Sitz im Fernsehrat und bestimmt die zu entsendende Person. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/16274 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/16274 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zum Thema: unantastbar – entschlossen für unseren Demokratie, heute mehr denn je auf deutschem Boden gemacht. Wir reden hier von nicht weniger als dem Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der ich, der wir alle hier als ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten verpflichtet sind. Solche Gedenktage sind wichtig. Aber ihnen wohnt auch eine gewisse Gefahr inne, denn manchmal bleibt es vor lauter Feierstunden und Festreden bei einer reinen Beschwörung. Dann wird das Grundgesetz in einer schmucken Vitrine zur Schau gestellt und die Vitrine besonders hübsch aufpoliert, doch ansonsten geschieht nicht so viel. Deshalb sollten wir nicht nur über den Text unseres Grundgesetzes sprechen, sondern das Grundgesetz selbst zu Wort kommen lassen. Es ist übrigens auch in einer wunderbaren Miniausgabe erhältlich, und es ist ganz prima, wenn man sie immer bei sich hat. Aber keine Sorge, ich werde jetzt nicht alle 146 Artikel vorlesen; es hat immerhin über 20 000 Wörter. (Sebastian Wippel, AfD: Toll!) Doch einen Satz möchte ich hervorheben, den wir alle miteinander aus dem Kopf kennen und den ich ganz besonders wichtig finde. Es ist er erste Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Dieser Satz ist so prägnant, dass er sich sofort einprägt. Es braucht dafür keine Nebensätze, keine Rechtfertigung, schon gar keine Fußnoten, und das macht genau diesen Satz umso stärker. Von diesem Satz aus ist das gesamte Grundgesetz gebildet, unsere gesamte staatliche Ordnung. Auf diesen Satz muss sich jedes unserer Gesetze, muss sich unser gesamtes staatliches Handeln zurückführen lassen. Mit ihm muss jeder Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang stehen. Ich halte diesen Satz für ein gutes Medium der Selbstüberprüfung: Werden wir diesem Satz jeden Tag bei unserer Arbeit gerecht? Respektieren wir ihn im täglichen Umgang, und lassen wir anderen ihre Würde, auch wenn sie nicht mit uns übereinstimmen? Ja, das ist ein hoher Anspruch, doch wir dürfen uns vor diesem Anspruch nicht drücken. Das gilt für mich als Justizministerin, aber auch für die Justiz insgesamt, denn wie viele weitere Akteure im demokratischen Rechtsstaat trägt die Justiz wesentlich zum Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei. Der gesamte Geschäftsbereich des SMJus, von der Rechtsprechung bis hin zum Justizvollzug ist, untrennbar mit dem Grundgesetz verbunden. Vor diesem Hintergrund möchte ich meine heutige Fachregierungserklärung dazu nutzen, die Justiz in den Mittelpunkt zu rücken, auch wenn sie sich im Rampenlicht normalerweise nicht so wohlfühlt. Das liegt eventuell auch in der Natur der Sache; denn diejenigen, die sich in ihrer Arbeit mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit befassen, verschwinden in der Regel hinter und leider viel zu oft in ihrer Arbeit. Deshalb heißt es nicht ganz zu Unrecht: Wenn der Rechtsstaat nicht in den Fokus gerät, ist das ein gutes Zeichen, denn das heißt, er erfüllt seine Aufgabe, er funktioniert. Aber daraus sollte nicht geschlussfolgert werden, der Rechtsstaat dürfe kein Gesicht zeigen oder besitze keine Persönlichkeit. Er ist nicht zur Selbstdarstellung verpflichtet; doch er darf die Öffentlichkeit auch nicht in völliger Unkenntnis darüber lassen, was sich in seinen Gebäuden und Korridoren abspielt, wie in einem für Außenstehende manchmal schwer nachvollziehbaren Idiom verhandelt und argumentiert wird und auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung Entscheidungen getroffen werden. In dem Zusammenhang möchte ich gern ein paar Sätze, die von der langjährigen Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, Birgit Munz, stammen und die sie aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Verfassungsgerichtshofs schrieb, zitieren: Die Justiz trägt Verantwortung dafür, dass sie als wesentliche Repräsentantin dieses Staatswesens und Gradmesser für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates wahrgenommen wird. Dazu gehört auch, dass wir uns nicht als Geheimbund mit einer eigenen Sprache und Herrschaftswissen verstehen, sondern dass wir unsere Arbeit im Rahmen des Möglichen erklären und moderieren. Das bedeutet auch, in geeigneten Fällen über unsere Urteile zu sprechen und zu erklären, wie sie zustande kommen und warum Rechtsprechung nicht die Vollstreckung der Mehrheitsmeinung bedeutet. Wenn der Justiz dies gelingt, schafft sie Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und sie wird greifbarer als in den gängigen Schlagzeilen, die Sie alle kennen: „Justiz unter Druck“, „Justiz unter Spannung“, „Justiz überlastet“, „Justiz bedroht“, „Justiz steht vor Herausforderungen“. Ich glaube, ich könnte es beliebig fortsetzen. Ja, ich kann nachvollziehen, warum die Justiz vor allem dann im Mittelpunkt steht, wenn über ihre Leistungsfähigkeit diskutiert wird. Doch zugleich gehen solche Darstellungen an der Wahrheit vorbei; denn die Justiz, die in diesen Schlagzeilen aufgerufen wird, bleibt anonym und unbeseelt, als wäre sie eine stur vor sich hinlaufende Maschine, der alle nötigen Paragrafen einprogrammiert worden sind. Damit werden die ganz vielen Akteurinnen und Akteure ausgeblendet, ohne die unser demokratischer Rechtsstaat nicht funktionieren könnte. Die Menschen wünschen sich nahbare und zugängliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner; sie möchten persönlich bei einer Richterin vorsprechen können, genauso wie umgekehrt auch die Juristen niemals auf den direkten und persönlichen Umgang mit Opfern, mit Zeugen und mit Beschuldigten verzichten würden. Häufig sind das Menschen, denen ein Unrecht geschehen ist und die dieses Unrecht auch als Verlust ihrer Würde empfinden, oder sie sind selbst zu Tätern geworden. Was auch immer im Einzelfall zutrifft: Satz 1 in Artikel 1 des Grundgesetzes ist an keine Bedingung geknüpft. So sehr sich das Grundgesetz in 75 Jahren auch verändert hat, so viele Kommentare auch hinzugekommen sind: Dieser erste Satz ist nie modifiziert worden, und dank der Ewigkeitsklausel in Art. 79 Grundgesetz wird er es auch niemals. Auf diesen Satz folgt kein „es sei denn“, kein „außer wenn“ und kein „abgesehen davon“ oder Ähnliches. Die Würde des Menschen ist unantastbar – Punkt. Aus diesem ersten Satz des Grundgesetzes ergeben sich wichtige Folgen für die Arbeit der Justiz. Sie muss essenziell auf den Menschen bezogen sein. Schon deshalb ist die Vorstellung eines anonymen Justizapparates, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich hinarbeitet, ganz und gar weltfremd und obendrein auch irreführend. Dies darf kein Leitbild unseres demokratischen Rechtsstaats sein, und es entspricht auch nicht meinen Erfahrungen als Bürgerin, als Gleichstellungspolitikerin und als Justizministerin. Wenn ich hier im Freistaat Sachsen unterwegs bin und die Gerichte und Staatsanwaltschaften besuche, komme ich mit Menschen ins Gespräch, die dafür verantwortlich sind, dass unser demokratischer Rechtsstaat umsichtig und beherzt arbeitet und dass er nach wie vor großes Ansehen in der Bevölkerung genießt. Ich lerne Menschen kennen, die sich mit vollem Herzen und aus Überzeugung engagieren: als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, als Richterinnen und Richter, als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, als Mitarbeitende in den Geschäftsstellen und als Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte. Diese Menschen erzählen mir von ihrem ganz konkreten Arbeitsalltag, ihren Aufgaben und von ihren persönlichen Belastungsgrenzen. Ich erlebe eine lebendige und offene, eine engagierte und professionelle Justiz, die dem ersten Satz in Artikel 1 unseres Grundgesetzes jeden Tag aufs Neue gerecht wird; denn sie ist für die Menschen in unserem Land da, sie bietet ihnen Hilfe und Unterstützung an und sie leistet Beistand und Schutz. Die Menschen, die der Justiz in Sachsen ein Gesicht verleihen, erwarten völlig zu Recht Unterstützung, wenn die Belastung zunimmt. Viele anspruchsvolle Aufgaben sind mit immer knapperen Ressourcen zu bewältigen. Doch Mehrbelastungen dürfen nicht zum Regelfall werden. Wenn wir es mit dem Schutz unserer Grundrechte ernst meinen, dann darf es auch keine Abstriche an der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit unseres demokratischen Rechtstaats und unserer Rechtspflege geben. Ich glaube, das ist das Mindeste, was wir für die Menschen tun können, die unsere Grundrechte schützen und für Vertrauen in den Rechtsstaat inmitten gesellschaftlicher Spannungen und größerer Transformationsprozesse sorgen. Ich denke dabei sowohl an den personellen Umbruch, bedingt durch den Generationenwechsel, als auch an den Digitalisierungsprozess. Ich bin stolz darauf, dass wir beide Umbrüche durch den großen Einsatz aller Beteiligten so gut bewältigen und uns angesichts des Erreichten nicht verstecken müssen. Seit dem Jahre 2019 verzeichnen wir einen deutlichen Zuwachs bei den Neueinstellungen und haben bei den Proberichterinnen und -richtern im letzten Jahr sogar eine neue Bestmarke aufgestellt. Dank dieser Zuwächse bleibt die sächsische Justiz leistungsfähig. Sie wird jünger und sie wird auch weiblicher; denn wir schaffen Anreize mit einem Anwärtersonderzuschlag der freien Heilfürsorge im allgemeinen Vollzugsdienst, mit einer der besten Besoldungen für Referendarinnen und Referendare bundesweit, mit flexiblen Arbeitsbedingungen und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit einem Mentoringprogramm, das Frauen bei ihrem Aufstieg in der sächsischen Justiz unterstützt, und seit Neuestem auch mit der Möglichkeit des integrierten Bachelorgrades an der Universität in Leipzig. Auch bei der Digitalisierung besteht durchaus Grund zur Zuversicht. Auf dem Weg zum großen Ziel, bis zum 01.01.2026 flächendeckend an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften digitale Verfahren zu führen, steht Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern hervorragend da. Die Digitalisierung wird die sächsische Justiz effektiver, flexibler und natürlich auch handlungsfähiger machen. Sie wird uns beim Ringen um den juristischen Nachwuchs zugutekommen, denn unsere Angebote, wie das digitale Examen, sprechen sich herum. Unsere Gestaltungsmöglichkeiten nehmen auch durch das Thema KI, die künstliche Intelligenz, zu. Wie genau sich die Arbeit der Justiz mit KI verändern könnte, steht im Mittelpunkt einer Kooperation, die unsere LIT gemeinsam mit dem Leipziger Institut für Angewandte Informatik angeht. Selbstverständlich werden wir für den Digitalisierungsprozess weiterhin ausreichend qualifiziertes Personal und auskömmliche Mittel benötigen, um alle gesetzlichen Ansprüche zu erfüllen; denn es gibt nun einmal Belastungsgrenzen. Wenn diese Belastungsgrenzen in der Justiz erreicht sind, dann heißt das nicht, dass eine Maschine vorübergehend überhitzt ist und diese sich mit ein paar geübten Handgriffen wieder instand setzen lässt, sondern unter dieser Überlastung leiden die Menschen, die unseren demokratischen Rechtsstaat mit Leben füllen. Umso wichtiger erscheint es mir, dass die Justiz allmählich greifbar wird. Sie ist dank unserer Aktivitäten in den sozialen Medien sichtbarer geworden. Sie wirbt erfolgreich um Nachwuchs, und sie lädt Schulklassen dazu ein, sich früh ein Bild vom Rechtsstaat zu machen. Bürgernähe entsteht aber nicht durch gut gemachte Imagekampagnen mit einer hohen Reichweite. Sie lebt vor allem davon, dass die Justiz empathisch und vermittelnd in Erscheinung tritt, dass sie Kontakt zu Betroffenen sucht und problemlos für die Menschen erreichbar ist, die zum Beispiel zur Zielscheibe von Anfeindungen, von Hass und Hetze werden. Dafür haben wir in Sachsen die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus geschaffen. Ferner gibt es Ansprechpersonen für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität zum Opfer von Straftaten werden. Was diesen Menschen an Hass widerfährt, an entwürdigenden Attacken entgegenschlägt, das finde ich erschreckend und beschämend. Genauso geht es mir, wenn Menschen angegriffen werden, die sich für unser Gemeinwohl und für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen. Deswegen setze ich mich dafür ein, politisches Stalking künftig unter Strafe zu stellen. Wir schlagen auf Bundesebene vor, Straftatbestände zu schaffen bzw. zu erweitern, um endlich einen wirkungsvollen strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zu gewährleisten. Unsere Initiative hat bereits viel Resonanz gefunden. Besonders freue ich mich über den klaren Zuspruch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der wichtigsten Interessenvertretung aller, die sich vor Ort für ihre Kommunen starkmachen. Hier ist der Rechtsstaat in der Pflicht, denn es geht um eine entscheidende Schnittstelle für den Erhalt unserer Demokratie: das gute und vertrauensvolle Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite sowie der engagierten Zivilgesellschaft auf der anderen Seite. Vor diesem Hintergrund darf sich in meinen Augen eine Fachregierungserklärung des Justizministeriums im Jahr 2024 auch nicht nur im Gespräch über die Justiz erschöpfen. Um zu diesem Schluss zu kommen, muss man keinem Haus vorstehen, das den Namen Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung trägt, aber es hilft. Unsere Justiz arbeitet zwar unabhängig, aber nicht im luftleeren Raum. Sie ist ein integraler Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats, denn sie sorgt mit dafür, dass beides – Demokratie und Rechtsstaat – nur im Zweiklang denkbar ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Auch diese Verpflichtung folgt aus dem Grundgesetz. In einer Demokratie, die allen Menschen dieselben Rechte und dieselbe unveräußerliche Würde zugesteht, muss alle staatliche Gewalt zum Schutz dieser Würde verpflichtet sein. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Ein bisschen ist es paradox, denn wenn etwas unantastbar ist, bedarf es eigentlich nicht dieses Schutzes. Doch genau davon wird in Artikel 1 ausgegangen. Das gesamte Grundgesetz ist auf ewig einem besonderen Anliegen verpflichtet: dem Menschen und der Achtung seiner Würde durch unseren Staat. Jede staatliche Gewalt ist in unserer Demokratie für den Menschen da und nicht umgekehrt. Deswegen geht eins nicht ohne das andere. Für eine lebendige Demokratie, die diesen Namen verdient, brauchen wir einen wehrhaften Rechtsstaat. Umgekehrt ist ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, nur in einer Demokratie möglich, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt und ihnen die Teilhabe ermöglicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Für diesen demokratischen Rechtsstaat setze ich mich als Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein. Darunter verstehe ich keine vier verschiedenen Ministerinnenämter, zwischen denen ich – je nach Situation – hin und her wechsle, sondern darunter verstehe ich ein einziges Amt, dessen Bereiche in Verbindung zueinanderstehen. Darauf kommt es umso mehr an, sobald die Demokratie unter Spannung gerät, sobald der Umgangston rauer wird und die Regeln des demokratischen und respektvollen Miteinanders erst ignoriert und dann immer offensiver übertreten und schließlich gebrochen werden. Häufig beginnt im Kleinen, was zu einer existenziellen Herausforderung für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung werden kann. Die Justiz ist die letzte Bastion eines Rechtsstaates und einer wehrhaften Demokratie. Hier landen die Probleme, die vorher nicht gelöst, und Konflikte, die nicht auf anderem Weg befriedet worden sind. Gesellschaftliche Verwerfungen zeigen sich auch in den Entwicklungen, mit denen es schlussendlich die Justiz zu tun bekommt. Deshalb kann man die Justiz nicht isoliert betrachten, sondern auch sie steht in einem Kontext. Schließlich bekommt sie es, wie ich bereits sagte, mit allem zu tun, schließlich wird ihr alles anvertraut, was zuvor gesellschaftlich versäumt oder verdrängt wurde: alle kleinen Eruptionen, alle Gräben und Verwerfungen. Deshalb käme es mir geradezu unanständig vor, die weiteren Aufgaben unseres Hauses heute unerwähnt zu lassen, denn sie greifen allesamt ineinander. Denken sie nur an den Kampf gegen die Feinde unserer Verfassung, zu dem die sächsische Justiz in den vergangenen Monaten entscheidend beigetragen hat. Regelungslücken wurden gefüllt und Rechtsunsicherheiten ausgeräumt, damit wir keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst dulden müssen. Es spricht in meinen Augen sehr für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Sachsen, dass die Initiativen sowohl im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister als auch der Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister auf eine einhellige Zustimmung gestoßen sind und nun auch vom Bundesgesetzgeber aufgegriffen werden. Ja, auch von der Reform des Namensrechts zugunsten der sorbischen Minderheit über das Disziplinarrecht bis hin zur Stärkung der Richteranklage im Bundesrecht haben wir den Rechtsstaat aus Sachsen heraus auch bundesweit hervorragend gestärkt, und zwar unter reger Teilnahme einer politisch interessierten und engagierten Zivilgesellschaft. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und des Staatsministers Wolfram Günther) Dieses Interesse und Engagement zu fördern, betrachte ich als eine unserer Schlüsselaufgaben; denn eine wehrhafte Demokratie wird nicht allein vom Expertengespräch ausgewählter Fachkreise am Leben gehalten. Auch in Zukunft ehren wir unser Grundgesetz am besten, indem wir nicht nur Festakte planen, sondern indem wir uns mit aller Kraft für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen. Die vielen Bedrohungen dieser Ordnung liegen offen vor uns ausgebreitet: Extremisten, die unser Land gern zu einem autoritären aggressiven Nationalstaat umgestalten würden, befeuert vom Beispiel Putins, der einen furchtbaren Eroberungskrieg gegen die Ukraine führt und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung hier in Deutschland und in Europa zu Fall bringen will. Wohin es führen kann, wenn Extremisten und Populisten die politische Auseinandersetzung vergiften und sogar an Regierungen beteiligt werden, haben wir vor nicht allzu langer Zeit in Polen beobachten müssen. Dort konnten sich die Menschen plötzlich ihres Rechtsstaats und der Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr sicher sein. Wir dürfen niemals zulassen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte angetastet wird und damit wertvolles Vertrauen in den Rechtsstaat verloren geht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Genauso wenig darf es uns egal sein, wenn der Staat die geschlechtliche und sexuelle Identität von Menschen in Abrede stellt, wenn unverhohlen diskriminiert, gepöbelt und gehetzt wird, wenn die Menschenwürde regelrecht mit Füßen getreten wird. Zugleich bereitet mir das Beispiel Polen auch Zuversicht; denn hier haben sich die Menschen bei den letzten Wahlen klar gegen den Raubbau an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entschieden. Welche Schlüsse können wir daraus ziehen, etwa den, dass sich die Demokratie von selbst erhält und dass verlorenes Vertrauen in den Rechtsstaat einfach nachwächst? – Ganz sicher nicht. Dafür müssen wir etwas tun. Deshalb war es auch so wichtig, dass wir in den letzten Jahren mit Polen im Dialog geblieben sind, dass wir bei der Leipziger Rechtsstaatskonferenz, die wir ins Leben gerufen haben, unter anderem Herrn Prof. Adam Bodnar eingeladen und mit ihm diskutiert haben; er ist heute Justizminister in Polen. Auch hier in Sachsen dürfen wir unseren demokratischen Rechtsstaat niemals für selbstverständlich halten, sondern sollten ihn für die kommenden Jahre wehrhaft und handlungsfähig machen mit Vorhaben, die zu lange verschleppt worden sind: mit moderner und praxisnaher politischer Bildungsarbeit an den von uns geförderten Instituten, mit wirksamen Konzepten gegen Extremismus und gegen Hass im Netz, mit einem nachhaltigen Einsatz für Vielfalt und mit einem menschenwürdigen, auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzug, einem Vollzug, der auf der Grundlage valider Forschungen entwickelt wird, therapeutische Angebote macht, moderne Haftanstalten bereitstellt, sich der Prävention verpflichtet fühlt und verstärkt auch auf freie Formen setzt. Laute Forderungen nach härterem Durchgreifen und drastischeren Strafen, nach bloßem Sanktionieren und Wegsperren machen unsere Gesellschaft nicht friedlicher. Das behaupten nur Populisten, die in der Justiz nichts anderes sehen als eine auf Überwachung und Strafen programmierte Maschine, die im Akkord Verurteilungen produzieren soll. Ein solcher Strafvollzug wird niemanden zurück in die Gesellschaft führen, geschweige denn der Rückfallgefahr vorbeugen. Ein solcher Vollzug könnte auch niemals dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes gerecht werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt hier in unseren Reihen, es gilt in der demokratischen Auseinandersetzung, es gilt im Gerichtssaal, und, ja, es gilt natürlich auch in den Gefängnissen. Wenn wir diesem Anspruch gerecht werden, dann kommt das unmittelbar unserer Demokratie zugute. Es findet Resonanz. Wir haben in den knapp fünf Jahren zählbare Erfolge im Kampf gegen den Extremismus erzielt, ein modernes Gleichstellungsgesetz geschaffen, die Strafvollzugsgesetze im Freistaat modernisiert, Forschungsstellen ins Leben gerufen und Bürgerbeteiligungsformate und neue Demokratieprojekte gestartet. Uns erreichen dazu sehr viele Rückmeldungen, insbesondere auch von den kommunalen Trägern, aus der Zivilgesellschaft und aus dem Feld der Wissenschaft, Rückmeldungen, die uns darin bestärken, an diese neu geschaffenen Strukturen anzuschließen und fortzusetzen, was unter anderem mit dem Bürgerrat „Forum Corona“ und an den Orten der Demokratie begonnen hat. Wenn wir die Menschen im Freistaat stärker in politische Entscheidungsprozesse einbinden, dann stärkt das auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es schafft Vertrauen und beugt jenem Brodeln und jenen Verwerfungen vor, die sich irgendwann zu dem Beben auswachsen, dessen Schäden dann wieder die Justiz beheben soll. Vielleicht haben wir uns zu lange auf diese Politik der Ultima Ratio verlassen und uns daran gewöhnt, dass die Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat immer als letzte Bastion fungieren wird. Im Umkehrschluss hieße das, immer nur den Entwicklungen hinterherzulaufen, statt proaktiv zu handeln. Das kommt mir manchmal zu kurz, dass wir vielleicht zu selten ein Bild davon entwerfen, wohin es gehen soll. Eine echte Zukunftsvision für unseren demokratischen Rechtsstaat brauchen wir gerade jetzt, da das bestimmende Gefühl unserer Zeit die Krisenerfahrung zu sein scheint. Was können wir dem entgegensetzen? – Einen bürgernahen Freistaat Sachsen, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung auch künftig gegen alle Erschütterungen geschützt bleibt; einen modernen Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz, die Rückhalt und Vertrauen in der Bevölkerung genießt; eine selbstbewusste Demokratie, die die freie und fundierte Willensbildung ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt und in der die Würde des Menschen unantastbar ist. Das erfordert gar keinen radikalen Umbau von Institutionen, sondern einen neuen Politikstil, einen Paradigmenwechsel, der hier in Sachsen längst überfällig gewesen ist. Vor knapp zwei Jahren haben wir mit dem Transparenzgesetz ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, damit Vertrauen wiederhergestellt wird. Bevor dieses Gesetz kam, waren wir eines der allerletzten Bundesländer, die ganz ohne Informationsfreiheitsgesetz dastanden. Jetzt gehören wir bundesweit zu den Vorreitern bei diesem Thema. Entscheidungen, die vor Ort gemeinsam ausgehandelt und auf Augenhöhe vermittelt werden, stoßen auf mehr Akzeptanz als solche, die nur in Gremien beschlossen, halbherzig verkündet und schlecht oder gar nicht vermittelt werden. Das gilt für die Gestaltung der Kommunen, für die Infrastruktur, für Bauprojekte, und es gilt auch für die vielen Vorhaben, die die Kolleginnen und Kollegen im SMEKUL angestoßen haben. Sachsen ist nachhaltiger und ökologischer geworden. Es hat entscheidende Voraussetzungen dafür geschaffen, um erneuerbare Energien zu fördern und um das Klima, die Umwelt und die Artenvielfalt zu schützen. Das sind keine politischen Nice-to-haves, keine kleinen kosmetischen Eingriffe in die Natur. Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Klimaurteil uns allen unmissverständlich klargemacht, dass es um viel mehr geht. Klimaschutz ist auch Verfassungsschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Von höchster richterlicher Seite bestätigt, hat der Zusammenhang noch einen weiteren wichtigen Effekt: Er zwingt uns nämlich genau dazu, wovor wir uns manchmal so hartnäckig drücken, die Frage nach der Zukunft zu beantworten. Ein rechtzeitiger Übergang zur Klimaneutralität, so das Bundesverfassungsgericht, schützt auch unsere künftige Freiheit. Es nötigt uns Rücksichtnahme ab und die Verantwortung für kommende Generationen, auf die wir nicht einfach unserer Probleme abwälzen dürfen. Auch die Würde jener Menschen, die nach uns kommen, ist unantastbar. Seien wir uns dieser Verantwortung also auch bewusst. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, des Abg. Frank Richter, SPD, und des Staatsministers Wolfram Günther) Für den Freistaat Sachsen hat das SMEKUL unter Leitung von Wolfram Günther genau deshalb auch die richtigen Schlüsse gezogen. Er hat Sachsen umgesteuert hin zu einem Land mit erneuerbaren Energien; denn Klimaschutz ist die Voraussetzung für jedes wirtschaftliche Handeln. Diese Energiewende kommt endlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Es gibt heute viel mehr Fotovoltaikanlagen auf sächsischen Dächern, und der Freistaat fördert rund 18 000 Balkonkraftwerke. Das SMEKUL hat die Wende von der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft eingeleitet. Dank des Reparaturbonus wird weniger weggeworfen und mehr repariert. Sachsen geht beim Naturschutz voran, mit mehr Schutzgebieten und mit mehr Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern, mit wiederhergestellten Flussauen, mit mehr Geld für Naturschutzstationen. Das sind sächsische Erfolgsgeschichten. All das schlägt sich auch wirtschaftlich nieder; denn Klimaschutzhandeln ist wirtschaftliches Handeln. Es gibt 20 % mehr Ökolandfläche in dieser Legislatur und einen deutlichen Anstieg bei regionalen Produkten. Das bedeutet: Mehr Geld bleibt bei den Landwirtinnen und Landwirten. Der Freistaat kann darüber hinaus bei all diesen Veränderungen mit 100 Millionen Euro EU-Mitteln rechnen. Sachsen profitiert vom Green New Deal, Sachsen profitiert von der EU, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Auch hier bei uns ermöglicht die Solidarität der reicheren europäischen Regionen eine umfassende Wirtschafts- und Infrastrukturförderung. Wenn Sachsen den Aufstieg in die wirtschaftliche Champions League schaffen will, dann nur mit Europa. Umso mehr wundere ich mich als Europaministerin manchmal, wieso es hier so lange versäumt wurde, die Menschen für Europa zu begeistern. Ich weiß, dass Brüssel für viele ganz weit weg scheint. Umso wichtiger ist unser Engagement für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, für unsere alten Partnerschaften und für die neuen, die gerade hinzukommen. Wir werden die großen Herausforderungen unserer Zeit nicht mit nationalen Alleingängen bewältigen, nicht ohne unser gemeinsames europäisches Fundament, nicht ohne tragfähige und belastbare Verbindungen zu unseren europäischen Nachbarn. (Beifall des Staatsministers Wolfram Günther –

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Roberto Kuhnert AfD

Wenigstens einer!) Dafür arbeiten wir beständig an unseren Beziehungen nach Tschechien und Niederschlesien, dafür vertiefen wir unsere Kontakte zu den Regionen Lazio und Okzitanien, und wir bauen gerade eine Regionalpartnerschaft nach Andalusien in Spanien auf. Das geschieht nicht nur auf offizieller Ebene, sondern wir laden die Menschen ein, sich zu beteiligen, beispielsweise mit Beteiligungsformaten in den Grenzregionen. Es braucht den Dialog, es braucht gute und stetige Kommunikation auf Augenhöhe, und das gilt natürlich genauso für die Sächsische Staatsregierung. In diesem Zusammenhang erinnere ich gern daran, wie wir vor mehr als vier Jahren gestartet sind: mit einer Koalition, für die es hier in Sachsen keinen Präzedenzfall gab. Mittlerweise hat sich für diese Koalition eine eigene Erzählung verselbstständigt, die sowohl von denen bedient wird, die ihr angehören, als auch von denjenigen in der Opposition. Diese Erzählung ist eine der Krisenhaftigkeit, in der sich Partner wider Willen gegenseitig in die Parade fahren. Diese Erzählung mag für die eine oder den anderen ganz unterhaltsam und zuverlässig krawallig sein, doch ich teile diese Erzählung nicht. Aus ihr spricht rein strategischer Defätismus, wie ihn Populisten pflegen. Sie wollen unser Land spalten und alles kleinreden, was an Möglichkeiten in diesem Freistaat steckt, damit wir selbst nicht mehr an unser Potenzial glauben, damit wir uns gegen Schwächere aufwiegeln lassen, die zielgerichtet entmenschlicht werden und dabei erst ihre Individualität verlieren und dann ihre Würde. Am Ende verlieren wir dabei alle – als Gesellschaft und als Demokratie. Diesem Defätismus werde ich mich immer entgegenstellen. Unsere Demokratie wird nicht dadurch gestärkt, dass wir auf andere herabsehen. Sie lebt davon, dass wir uns für diejenigen einsetzen, die uns in besonderer Weise anvertraut sind, dass wir das Grundgesetz beherzigen und vor allem Zuversicht bewahren. Ich glaube, wir haben allen Grund zur Zuversicht hier im Freistaat Sachsen angesichts der fleißigen und engagierten Menschen in diesem Land, einer funktionierenden Verwaltung und historischer Erfahrungen wie die der friedlichen Revolution, genährt vom gemeinsamen Verlangen nach Demokratie. Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich uns heute, kurz vor dem 75. Geburtstag unseres Grundgesetzes, alle gemeinsam um etwas bitten oder besser gesagt an etwas erinnern: dass wir auch in Zukunft das Leitbild unseres Grundgesetzes zur Grundlage unseres Handelns machen, dass wir uns für einen wehrhaften demokratischen Rechtsstaat sowie eine unabhängige und leistungsfähige Justiz einsetzen und dass wir einschreiten, wenn die Würde des Menschen missachtet wird. Das fordere nicht nur ich, das fordert Artikel 1 unseres Grundgesetzes, dem – wie Sie wissen – Artikel 14 unserer Sächsischen Verfassung entspricht. Das sächsische Justizministerium hat auch die Sächsische Verfassung in kleinem Format aufgelegt, sodass Sie – dazu lade ich Sie ein – gerne beides immer mit sich tragen können, das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung. Da ist der Text natürlich ein bisschen kleiner gedruckt, aber ich kann Ihnen versichern: Er büßt auch im kleinen Format überhaupt nicht an seiner Größe ein. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke Frau Staatsministerin Meier. Wir kommen zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 31 Minuten, AfD 25 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und fraktionslose Abgeordnete, aber bisher ist da kein Redebedarf angemeldet. Wir beginnen jetzt mit der AfDFraktion; das Wort ergreift Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Jahr jährt sich nicht nur der Geburtstag des großen deutschen Philosophen Immanuel Kant zum 300. Mal. Wir blicken gleichzeitig auf 75 Jahre Grundgesetz zurück. Insbesondere im Osten Deutschlands werden wir 35 Jahre friedliche Revolution, den Fall der Mauer und den Sturz des SED-Regimes feiern. „Wir sind das Volk“, mit diesem Ruf der DDR-Bürger wurde 1989 der Wendeherbst eingeleitet. Daraus wurde sehr bald „Wir sind ein Volk“. Der Wille nach freien Wahlen, staatlicher Einheit und dem Ende der sozialistischen Mangelwirtschaft trieb die Bürger auf die Straße. Eine unvergleichliche Aufbruchstimmung erfasste das Land. Versprochen wurden den Menschen im Osten von Politikern aus dem Westen „blühende Landschaften“, Freiheit und Demokratie. Niemandem sollte es schlechter gehen, aber vielen sollte es besser gehen. Leider folgte für viele gerade hier im Osten die Ernüchterung auf dem Fuß. Ja, natürlich ist die Bundesrepublik im Jahr 2024 kein Spiegelbild der DDR. Ja, zweifellos hat sich seit 1990 vieles fundamental verändert. Und doch stellen sich viele Bürger – unter anderen Vorzeichen – damals wie heute ähnliche Fragen. Was darf ich denn überhaupt noch tun und sagen? Kann ich von meiner Arbeit und von meiner Rente leben? Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes bedeutet unter anderem, dass der Mensch nicht nur zum bloßen Objekt degradiert oder staatlicher Willkür ausgesetzt sein darf. Der Staat hat die Privatsphäre des Einzelnen zu achten und ein menschenwürdiges Existenzminimum abzusichern. (Beifall bei der AfD) Wie ist es aber tatsächlich um die Menschenwürde im „besten Deutschland, das wir jemals hatten“ bestellt? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Erstens. Erinnert sei an die zahlreichen extremen Einschränkungen der Grundrechte während der Coronazeit. Per Verordnung mussten alte Leute in Kliniken und Altenheimen einsam sterben, ohne dass ihre Angehörigen sie noch einmal besuchen durften. Da wurden Beschäftigte im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr, die sich nicht zwangsweise impfen lassen wollten, gefeuert oder mit Disziplinarverfahren überzogen. Der Teil der Bevölkerung, der sich nicht dem 2-G-Regime der Regierung unterwerfen wollte, sollte „raus aus dem gesellschaftlichen Leben“: Maskenzwang und Ausgehverbote, aus Schulen ausgesperrte Kinder, Jagd auf Spaziergänger und ein Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern, zugeschlossene Geschäfte und Restaurants, Kontaktverbote und Strafen für alle, die sich dem nicht unterwerfen wollten. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Die Bürger wurden zum Objekt einer hemmungslosen Politik. Wo blieb denn da die Menschenwürde? Die AfD hat in den vergangenen vier Jahren den Finger oft in die Wunde gelegt. Heute wollen Politiker der Altparteien wie Frau Köpping oder Herr Kretschmer dies und ihre Mitschuld gerne vergessen machen. Da ist die Rede davon, dass man sich „gegenseitig viel verzeihen“ müsse, von Aufarbeitung. Michael Kretschmer äußerte im Nachgang gar, dass er fassungslos über den Starrsinn und die Weigerung war, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Dabei meinte er allerdings nicht sich selbst, sondern Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Frau Staatsministerin Meier, auch Sie saßen in zahlreichen gemeinsamen Sondersitzungen von Rechts-, Gesundheitsund Bildungsausschuss. Sie haben alle Lockdownmaßnahmen mitgetragen. Ich habe heute in Ihren Ausführungen kein Wort von Ihnen zu Ihrem Versagen als Justizministerin gehört. Sie haben zum Beispiel nicht die Stimme erhoben, als Bürger es wagten, in der Öffentlichkeit laut das Grundgesetz zu verlesen. Diese Menschen wurden von der sächsischen Justiz, von der sächsischen Polizei auf die Straße geworfen und erkennungsdienstlich erfasst. Jetzt haben Sie hier die Chuzpe über Menschenwürde zu reden. Tut mir leid, Frau Meier, das nehme ich Ihnen nicht ab. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Zweitens. Zahlreiche Sachsen sind arm oder armutsgefährdet, obwohl sie Jahr für Jahr fleißig gearbeitet haben. Am Ende bleibt für viele unserer Bürger nur wenig in der Lohntüte bzw. von der Rente übrig. Das ist die Folge einer verfehlten Politik, weil durch offene Grenzen immer mehr Menschen ins Land gelassen und finanziert werden müssen (Widerspruch der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) und weil deshalb die Mittel des Staates und der Sozialversicherungsträger hinten und vorn nicht mehr reichen; weil Steuergeld in alle Herren Länder in fragwürdige Projekte geschickt wird; weil Deutschland mittlerweile eine der höchsten Steuerlasten aller Industrieländer hat; weil eine Deindustrialisierungspolitik beispiellosen Ausmaßes betrieben wird; weil Firmen durch hohe Energiepreise, durch Bürokratie und falsche Weichenstellungen ins Ausland getrieben werden und damit Arbeitsplätze verloren gehen; weil im Zuge der irrsinnigen Energiewende das Leben auf breiter Front verteuert wird und viele Bürger nicht einmal ihre Wohnung bezahlen können, weil durch eine verfehlte Finanzpolitik die Inflation angeheizt wird und damit das Ersparte der Bürger entwertet wurde. Was hat es mit Menschenwürde zu tun, wenn unsere Landsleute mit ihrer Hände Arbeit all dies finanzieren müssen, selbst aber am Ende ihres Arbeitslebens mit fast leeren Händen dastehen? Gar nichts hat das mit Menschenwürde zu tun, denn sie werden vom Staat zu einem bloßen Objekt, zum Befehlsempfänger oder zum Dukatenesel gemacht. Drittens. Ausdruck von Menschenwürde ist es auch, dass die Bürger vor Willkür geschützt sind. Im letzten Plenum wurde auf Antrag unserer Fraktion eine Debatte unter dem Titel „Demokratie und Freiheit verteidigen – postdemokratische Zustände verhindern“ geführt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war sehr lustig!) In dieser Debatte hat Herr Kollege Dr. Dringenberg auf viele Missstände hingewiesen, mit welchen die Altparteien Demokratie und Menschenwürde beschädigen. Neben den von mir erwähnten Corona-Willkürmaßnahmen schreibe ich Ihnen einiges davon gern heute noch mal ins Stammbuch. Was anderes als Willkür ist es denn, wenn die demokratische Wahl des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes durch Order aus dem Kanzleramt rückgängig gemacht wird? Was anderes als Willkür ist es denn, wenn die Bürger für eine einseitige Berichterstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zwangsweise bezahlen müssen und das Ganze dann noch euphemistisch als Demokratieabgabe bezeichnet wird, oder wenn Unternehmen, mit dem Hinweis auf staatliche Subventionen, quasi genötigt werden, Haltung zu zeigen gegen die Opposition? Wie steht es um die Demokratie, wenn Kritik an Coronamaßnahmen der Regierung vom Präsidenten des Verfassungsschutzes Haldenwang als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates bezeichnet und die kritischen Bürger als Extremisten gebrandmarkt werden? Im Kompendium des Verfassungsschutzes ist unter dem Punkt „Instrumentalisierung von Krisen“ sogar ein Plakat als Beispiel für die neu erfundene Art des Extremismus „Delegitimierung des Staates“ zu finden. Auf diesem Plakat steht: „Preiserhöhung plus Inflation ist gleich Politikversagen – Widerstand jetzt“. Kritik an der Regierung wird zum Extremismus gemacht. Mittlerweile sollen bereits Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Fall für den Verfassungsschutz sein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war schon immer so!) Diese Form der Verunglimpfung freier Meinungsäußerung soll nach dem Verständnis von Herrn Haldenwang ein Ausdruck „wehrhafter Demokratie“ sein. Es ist kaum noch ein Unterschied zu der sogenannten „staatsfeindlichen Hetze“ à la DDR, mit der die SED-Diktatur versuchte, ihre Macht zu sichern. Genau deshalb ziehen die Bürger im Osten, hier in Sachsen, Vergleiche zu dem, was sie vor dreieinhalb Jahrzehnten erlebt haben. Genau deshalb stellen sie heute ähnliche Fragen. Sie mögen sich ja als Verteidiger des Grundgesetzes, als Verteidiger von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat aufspielen, doch das nehmen Ihnen immer weniger Bürger ab; (Beifall bei der AfD) denn Sie und Ihre Parteifreunde tragen für all diese demokratie- und freiheitsfeindlichen Entwicklungen der letzten Jahre die Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir sind mitten in der Aussprache. Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Urban. Jetzt ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Modschiedler das Wort.

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Martin Modschiedler CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf das Thema der Regierungserklärung zurückkommen. Das war 75 Jahre Grundgesetz, und ich finde das an diesem Platz ein würdiges Thema, ein würdiger Anlass. Frau Staatsministerin hatte in der Fachregierungserklärung den Bogen aus der Vergangenheit in unsere Gegenwart gezogen. Und wie bei so vielen historischen Eckdaten geht es hier nicht um 1990, sondern um die wechselvolle Geschichte unseres Landes, den 23. Mai 1949. Da wächst für uns aus der Vergangenheit Verantwortung, und zwar für jeden von uns für die Zukunft, für damals wie jetzt. Das ist ein wichtiger Merksatz. Aus der Vergangenheit erwächst unsere Verantwortung tagtäglich: Verantwortung für die Freiheit, Verantwortung für die Demokratie, Verantwortung für unsere Rechtsstaatlichkeit und vor allem für unsere offene Gesellschaft, die von Menschenwürde und auch von Toleranz getragen wird. Schauen wir uns an dieser Stelle die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes an. Den Mitgliedern des einberufenen Parlamentarischen Rates – wir sind im Jahr 1949 – standen das Scheitern und die Fehler der Weimarer Verfassung und die Schrecken des Nationalsozialismus noch deutlich vor Augen. Der Bonner Historiker Michael Feldkamp hat es einmal so formuliert: „Der spätere Erfolg der Bundesrepublik Deutschland ist aus verfassungsgeschichtlicher Perspektive auch den Erfahrungen in der Weimarer Republik zu verdanken.“ Kurz und bündig heißt das nichts anderes: Aus der Vergangenheit erwächst unsere gemeinsame Verantwortung. Wir Juristen würden das jetzt noch als die Lehren aus Weimar bezeichnen. Das hat uns durch unser Studium getragen. Man hat versucht, diese Fehler nicht noch einmal zu machen. Leider höre ich inzwischen wieder anderes. Nach neun Monaten intensiver Beratung wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 beschlossen und auf der feierlichen Beschlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 verkündet. Um Mitternacht trat es dann in Kraft. Das ist die Geburtsstunde der noch geteilten Bundesrepublik. Am 23. Mai 1949 begann ein neuer Abschnitt in der bewegten Geschichte unseres Landes. So hat es an diesem Tag auch der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, formuliert. Wie recht er doch hatte! Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für unser Land, und das weiterhin jeden Tag aufs Neue. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Man kann immer daran rummäkeln, aber man sollte wirklich das Positive sehen. Das ist ein in sich geschlossener Wertekanon. Der 23. Mai ist ein Tag, sich auch zu freuen und dankbar zu sein für den Mut, die Weitsicht und die Entschlossenheit dieser 65 Männer und Frauen, dieses Parlamentarischen Rates. Ihnen haben wir gewissermaßen die DNA unserer Demokratie zu verdanken. Ich denke, das ist wichtig, dass wir diese DNA weiter pflegen und erhalten. Das Grundgesetz verkörpert die Werte, auf denen unsere Gesellschaft aufbaut. Frau Staatsministerin, Sie haben es genau gesagt, im Mittelpunkt steht nämlich ein ganz schlichter, aber bedeutsamer Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wie würden das Fundament unserer Demokratie und die Quelle unseres Rechtsstaates aussehen? Sie ist der Maßstab, an dem wir uns messen müssen. Sie ist die Richtschnur, nach der wir handeln. Damit sind wir bei einem weiteren elementaren Bestandteil des Grundgesetzes angelangt, dem Rechtsstaatsprinzip. Die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht, so die Gewaltenteilung, der Rechtsschutz, die Rechtssicherheit. Der Rechtsstaat ist eine ganz wesentliche Säule unserer Demokratie. Er garantiert uns die Freiheit und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Frau Staatsministerin hat es auch so angesprochen: Ein starker Rechtsstaat ist kein Selbstzweck. Er ist Ausdruck einer selbstbewussten, streitbaren und wehrhaften Demokratie. Aber was heißt denn das für uns? Es heißt, dass wir entschlossen für unsere Demokratie eintreten müssen, dass die Stimme jedes Einzelnen respektiert und geschützt wird. Wir müssen all jenen entschlossen entgegentreten, die unsere Grundwerte untergraben und unsere Demokratie destabilisieren wollen – ganz gleich, ob Organisierte Kriminalität, religiöser Fanatismus oder politisch motivierter Extremismus. Hier braucht es eine klare Kante und einen starken Rechtsstaat. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Genauso braucht es eine engagierte, selbstbewusste und achtsame Zivilgesellschaft. Wir Bürgerinnen und Bürger sind hier gefragt – die demokratische Mitte. Das sind wir unseren Vätern und Müttern des Grundgesetzes schuldig. Aus der Vergangenheit erwächst unsere gemeinsame Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Modschiedler sprach zu uns für die CDU-Fraktion. Jetzt erteile ich Kollegen Gebhardt das Wort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, Kritik an der Regierung und dem Regierungshandeln ist noch lange kein Populismus, sondern Teil einer Demokratie, über die wir heute reden wollen. Sie haben darüber ausführlich gesprochen. Unsere Verfassung heißt nicht Verfassung, sondern Grundgesetz. Der Grund dafür ist bekannt. Als das Grundgesetz vor 75 Jahren in Kraft trat, war es ausdrücklich nur dafür vorgesehen – Zitat –, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. So stand es in der Präambel. Deshalb wurde es nicht durch eine Volksabstimmung, sondern durch die Zustimmung der Länderparlamente beschlossen. Deutschland war wegen des Kalten Krieges geteilt. Nur die westdeutschen Länder hatten Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsenden können. Diejenigen, die den Text des Grundgesetzes schrieben, seine Väter und die wenigen Mütter, hofften, dass eines Tages eine gesamtdeutsche Verfassung ihr Werk ersetzen würde. Im Jahre 1990 gab es diese Chance für eine solche neue Verfassung. Die Menschen in der DDR hatten durch ihre Demonstrationen die SED dazu gezwungen, ihren Anspruch auf Alleinherrschaft aufzugeben. Am runden Tisch sprachen die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen über eine Demokratisierung der DDR. Aber die CDU drängte auf eine möglichst schnelle Wiedervereinigung. Eine Mehrheit der Menschen in der DDR glaubte dem Versprechen Helmut Kohls, dass es danach schon bald im Osten blühende Landschaften geben werde. Über den Verfassungsentwurf für eine demokratische DDR, den eine Arbeitsgruppe des runden Tisches entworfen hatte, wurde in der Volkskammer nicht einmal mehr debattiert. Die Abgeordneten der CDU, bei denen es sich mehrheitlich nicht um Widerstandskämpfer, sondern um Wendehälse – wie es damals hieß –, handelte, hatten kein Interesse daran. Die Wiedervereinigung wurde schließlich eilig als Beitritt der ostdeutschen Länder vollzogen, ohne dass sich gemeinsam eine neue Verfassung gegeben wurde. Es gab wieder keine Volksabstimmung. Wie die Ostdeutschen im Einigungsvertrag über den Tisch gezogen wurden und was sie statt blühender Landschaften in den Neunzigerjahren erleben mussten, muss ich nicht erzählen. Das wissen wir alle. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Dass die Vereinigung damals als Übernahme des Ostens durch den Westen und nicht als Zusammenschluss auf Augenhöhe vollzogen wurde, war ein schwerer politischer Fehler. (Beifall bei den LINKEN) Hierin liegt eine der Ursachen, dass sich viele Ostdeutsche bis heute als Bürgerinnen und Bürger nicht gleichberechtigt bzw. gleichwertig fühlen. Lange Zeit waren wir als PDS bzw. als LINKE die einzigen, die das beklagt haben. Inzwischen leugnen das nur noch wenige. (Sören Voigt, CDU: Weil Sie damit ein Problem haben!) Trotzdem stelle ich für mich persönlich Folgendes fest: Das ursprünglich nur als Provisorium gedachte Grundgesetz hat sich über Jahrzehnte bewährt. Auch der damalige Vorsitzende der KPD lehnte zwar bei der Schlussabstimmung das Grundgesetz aber, begrüßte aber zugleich die darin festgeschriebenen bürgerlich-demokratischen Grundrechte wie Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Religions- und Pressefreiheit. Eine neue gesamtdeutsche Verfassung hätte also grundsätzlich auf dem am 23. Mai 1949 beschlossenen Grundgesetz beruhen können. Vorbildlich ist das Grundgesetz besonders darin, dass die Würde des Menschen an der ersten Stelle steht – ich möchte noch einmal betonen: nicht der Deutschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Alle Menschen haben bei uns das gleiche Recht auf ein würdevolles Leben – ganz egal, woher sie stammen, wen sie lieben und wie viel sie besitzen. Auch die Grundrechte gelten, soweit es ihrem Wesen nach möglich ist, für alle Menschen, die hier leben. Wir haben politische Differenzen mit vielen Parteien. Aber es gibt nur eine Parlamentspartei, die in Deutschland derzeitig die Demokratie gefährdet: Das ist die extrem rechte AfD. (Beifall bei den LINKEN) Sie greift das fundamentale Prinzip des Grundgesetzes an, die gleiche Würde aller Menschen. Es reicht, sich die Äußerungen des sächsischen Möchtegern-Höcke, Jörg Urban, anzuschauen. Er erklärt Europa zum Kontinent der Weißen. Er denkt darüber nach, Bürgerinnen und Bürger, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, das Wahlrecht wegzunehmen. Er denunziert Menschen des islamischen Glaubens pauschal als Verbrecher. All das sind Zitate von Jörg Urban – belegbar. Dazu braucht man keinen Geheimdienst. Das kann man alles öffentlich nachlesen. (Jörg Urban, AfD: Das sollte man aus dem Zusammenhang lesen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solche Leute dürfen in Sachsen und in Deutschland nie die Macht in die Hand bekommen und nicht zeigen, dass sie daran scheitern würden. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Jeder sieht es anders!) Auch wenn es vielen nicht passt, das Grundgesetz garantiert, dass Deutschland ein sozialer Staat ist und bleibt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen, heißt es in Artikel 14, der Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit zulässt. Damit sind nicht nur Enteignungen für Straßenbaumaßnahmen gemeint. Das Grundgesetz schützt das Privateigentum, aber es erlaubt in Artikel 15 auch Vergesellschaftungen in Gemeineigentum oder in anderen Formen der Gemeinwirtschaft. Wenn wir als LINKE fordern, dass die Gesundheit, die Energieversorgung und alle anderen Bereiche der sozialen Daseinsfürsorge wie auch Wohnen wieder zurück in die öffentliche Hand gebracht werden sollen, dann sind wir nicht verfassungsfeindlich, sondern wir folgen dem Geiste des Grundgesetzes. (Beifall bei den LINKEN) Die Ergebnisse des Sachsens-Monitors in den vergangenen Jahren haben uns alarmiert. Zwar unterstützt eine Großzahl der Menschen die Demokratie, doch fast 60 % der Menschen in Sachsen sind damit unzufrieden, wie unsere Demokratie funktioniert. Sicher gibt es mehr als nur eine Ursache für diese Entwicklung. 60 % der Sächsinnen und Sachsen haben immer noch das Gefühl, dass Ostdeutsche als zweitklassig behandelt werden. Dafür sind die Fehler im Prozess der Vereinigung verantwortlich, über die ich schon kurz gesprochen habe. Die Menschen haben auch aktuell allen Grund, sich ungerecht behandelt zu fühlen. Die Ostdeutschen bekommen für die gleiche Arbeit immer noch niedrigere Löhne und Renten als im Westen. Weder die Bundesregierung und schon gar nicht die Kretschmer-Koalition in Sachsen haben daran ernsthaft etwas geändert. Nach den Ergebnissen des Sachsen-Monitors fühlte sich eine große Mehrheit politisch machtlos und wünscht sich mehr direkte Demokratie. Aber die Sachsen-CDU hat die dafür notwendige Verfassungsänderung, die Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert hätte, verhindert. Die CDU behauptet zwar weiterhin in ihrem neuen Wahlprogramm, sie sei die Partei der Sachsen, aber selbst entscheiden lassen möchte sie die Sächsinnen und Sachsen doch lieber nicht. Frau Staatsministerin, deshalb ist Ihr Appell für mehr Klimaschutz in der sächsischen Verfassung zwar richtig, aber an der sächsischen CDU gescheitert. Das hat leider Tradition. Schon unter Kurt Biedenkopf hat die CDU Sachsen wie ihr Eigentum betrachtet und Sachsen wie ein Königreich regiert. An einer lebendigen politischen Kultur, an einer politischen Debatte und an politischer Bildung von jungen Menschen hatte die CDU nie ein Interesse. Stattdessen hat sie versucht, Sachsen einzuschläfern und als ewige Staatspartei an der Macht zu bleiben. Jetzt kommt das böse Erwachen – auch für Sie, Herr Voigt. (Sören Voigt, CDU: Wer hat denn hier wen eingeschläfert?) Versagt hat die sächsische CDU insbesondere im Kampf gegen die extreme Rechte. König Kurt Biedenkopf verkündete: Die Sachsen seien immun gegen den Rechtsextremismus. Konsequenz: Die CDU fand es überflüssig, die Menschen gegen diesen Virus zu impfen. Nun haben wir seit Jahrzehnten eine Seuche rechter Gewalt und Gesinnung in Sachsen. Das fürchterlichste Kapitel dieser Geschichte sind Taten der Terrororganisation NSU. Zehn Morde und zwei Bombenanschläge verübte der NSU und operierte dabei 13 Jahre lang von Chemnitz und Zwickau aus mithilfe eines Netzwerkes von Neonazis. Trotzdem sprach die Sächsische Staatsregierung lange von einer Thüringer Terrorzelle. Es war ein plumper Versuch, Verantwortung auf das Nachbarland abzuwälzen. Erst zwei Untersuchungsausschüsse im Sächsischen Landtag brachten die Versäumnisse des Verfassungsschutzes und der Polizei in Sachsen ans Licht. Schäbig war es auch, wie lange die CDU den Versuch blockierte, ein Dokumentationszentrum zur Erinnerung an die Opfer des NSU in Sachsen zu errichten. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben wir schon am Ende des zweiten Untersuchungsausschusses gefordert, so ein sächsisches Demokratie- und Erinnerungszentrum zu schaffen. (Sören Voigt, CDU: Fordern ist das eine! – Zuruf von den LINKEN) Die sächsische Demokratieministerin und die Bundesinnenministerin haben nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und vorgelegt. Jetzt ist es an der Zeit, endlich etwas zu machen und ein Dokumentationszentrum in Chemnitz zu errichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die CDUFraktion hier in diesem Haus anderer Meinung ist: Eine Verfassung ist keine Heilige Schrift. Es ist möglich, unsere Demokratie weiterzuentwickeln und an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen. Unser Grundgesetz zählt übrigens zu den am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt. Ja, nicht jede Veränderung war aus unserer Sicht eine Verbesserung. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Die Einschränkung des Asylrechts 1993 hat zum Beispiel ein Grundrecht ausgehöhlt. Andere Umgestaltungen, wie die Verankerung des Umwelt- und Tierschutzes in der Verfassung, waren dagegen sinnvoll. In einem Punkt ist das Grundgesetz besonders verbesserungsbedürftig. Aufgrund der historischen Erfahrungen waren die Väter und Mütter des Grundgesetzes misstrauisch dem Volk gegenüber. Wir sind heute – trotz einer AfD – aber eine gefestigte Demokratie. Es wäre gut, mehr direkte Demokratie zu wagen und den Menschen in allen Bereichen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben. Das gilt für Deutschland wie für Sachsen. Warum probieren wir nicht Neues einfach einmal aus? Die Bürger(innen)räte können ein sinnvolles Instrument werden, vorausgesetzt, Beteiligung wird nicht nur simuliert. Das würde nur zu Frustration führen. Volksbegehren und Volksentscheide müssen erleichtert und endlich auch auf Bundesebene ermöglicht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollten – wie von uns vorgeschlagen – stärker über ihre eigenen Finanzen entscheiden dürfen. Wer heute 16-Jährigen die Fähigkeit abspricht, ihre Zukunft mitzuentscheiden, hat den Zeitgeist verschlafen. Vor allem brauchen wir eine demokratische Mitmachkultur im Alltag. Wenn die Menschen auf allen Ebenen mitsprechen und mitentscheiden können, dann werden sie nicht länger das Gefühl haben, machtlos zu sein. Sie werden nicht mehr glauben, von irgendwelchen Mächtigen da oben fremdbestimmt zu werden. Diese demokratische Kultur muss aber schon an den Schulen eingeübt werden. Dafür braucht es Zeit und befähigte Lehrkräfte. Die Universitäten müssen politische Orte bleiben und nicht – wie es manche gern hätten – zu Wissensfabriken degradiert werden, in denen Fachidioten hergestellt werden. Wir als LINKE haben keine Angst vor mehr Demokratie. Auch wenn uns vielleicht nicht jede Entscheidung gefallen würde: Unser Grundgesetz garantiert aber unabänderlich das Wichtigste. Ein Mensch hat ein Recht auf Leben in Würde. Ganz egal, ob er groß oder klein ist, ob stark oder schwach, ob intelligent oder weniger schlau, ganz egal auch, ob er alt, krank oder hilfsbedürftig ist, ob er Deutscher oder eine Ausländerin ist. Deshalb: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Es bleibt noch viel zu tun! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Gerade sprach Kollege Gebhardt für die LINKE. Jetzt folgt ihm Herr Kollege Lippmann. Er ergreift für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist nicht nur der Beginn des Rechtstextes unserer bald 75 Jahre alten Verfassung, sondern beschreibt auch den Nukleus des Beginns der wiedererlangten Demokratie nach 1945. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ist der Leitgedanke des demokratischen und rechtsstaatlichen Deutschlands. Der Verfassungsvater und spätere Bundespräsident Theodor Heuss bezeichnete diese zentrale Verfassungsnorm in den Beratungen des Parlamentarischen Rates als Proklamation, Deklaration und Rechtssatz zugleich. Die menschliche Würde ist Axiom des Grundgesetzes, das als Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nationalsozialismus die individuelle Einzigartigkeit jedes Menschen zum Grunde aller staatlichen Ordnung erklärt. Die Würde des Menschen bildet das Fundament unserer Gesellschaft. Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, der Würdebegriff ist unbestimmt. Er changiert in seiner konkreten Ausformung, er wird in Entwicklungen aktualisiert, erweitert und kontextualisiert. Doch liegen ihm Facetten und Überlegungen zugrunde, die schon in der Antike und über Kontinente hinweg Gegenstand nicht nur von philosophischen Überlegungen, sondern auch von politischen Systemen war. Es gibt schlicht keine kollektive Letztbegründung der Würde. Auch hier zitiere ich Theodor Heuss, der die Menschenwürde als „nichtinterpretierbare These“ bezeichnete, die der eine theologisch, der andere philosophisch, der Dritte ethisch auffassen kann. Woraus sich die individuelle Würde ergibt, ob aus der Ebenbildlichkeit oder aus den Naturrechten, ist letztendlich dem liberalen Verfassungsstaat egal. Uns sollte es aber nicht egal sein, dass dies der Leitgedanke unseres Handelns sein muss. Die Würde als Grund allen Rechtes und aller staatlichen Ordnung bedarf keiner Rechtfertigung, sondern nur einer Anerkennung und ihres Niederschlages in einer wertegebundenen Ordnung. Die Legitimation all unserer Normen misst sich demnach nicht nur an ihrer bloßen Legalität, wie es einige versuchen uns einzureden. Ein Gesetz ist nicht nur allein schon deshalb verfassungsgemäß, wenn es das richtige Verfahren durchlaufen hat. Das misst sich vielmehr daran, dass es mit den gemeinsamen Grundwerten konform geht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum diese etwas grundsätzliche Vorrede? Insbesondere in einer Zeit, in der autoritäre Tendenzen und Angriffe auf unsere demokratischen Werte und den Rechtsstaat zunehmen, ist es wichtiger denn je, für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie einzustehen. Dazu muss man wissen, was der Grundgedanke ist. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind entschlossen, die Würde eines jeden Menschen zu schützen und zu verteidigen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung. Ich bin mir sicher, dies trifft auf vier Fraktionen in diesem Hohen Hause zweifelsohne genauso zu. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Die zentrale und tradierte Ausformung der Menschenwürde ist Gleichheit und Freiheit. Ihre Verwirklichung finden diese elementaren Grundsätze des Zusammenlebens in der Staatsform der Republik. Nun stehe ich vor Ihnen als Vertreter einer Partei, die diesbezüglich einen Wandel durchgemacht hat von einer eher staatskritischen Partei in ihrer Gründungszeit zu einer verfassungstragenden Partei, einer Partei der Republik im Hier und Jetzt. Viel wurde – gerade auch von mir – daher in den letzten Monaten zum Thema wehrhafte Demokratie gesagt. Diese Fachregierungserklärung gibt mir die Möglichkeit, noch einmal zu betonen, dass die wehrhafte Demokratie kein Selbstzweck ist. Wenn wir von jener freiheitlichen demokratischen Ordnung sprechen, deren Bewahrung Grund und Grundlage der Instrumente der wehrhaften Demokratie sind, dann handelt es sich hier nicht um die Bewahrung von Prinzipien um ihrer selbst willen. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung ihren Ausgangspunkt in den Menschen und ihrer eigenen Würde findet, in der Wahrung personeller Individualität, Identität und Integrität sowie elementarer Rechtsgleichheit. Daraus leiten sich zwei weitere Prinzipien ab, die in unserer Form des staatlich geordneten Zusammenlebens unverzichtbar sind: die Demokratie und der Rechtsstaat. Unser Rechtsstaat bildet das Fundament unserer Gesellschaft und garantiert die Einhaltung von Recht und Gesetz. Er garantiert jene elementare Rechtsgleichheit aller Bürgerinnen und Bürger, die in einem Verfassungsstaat unerlässlich ist, indem er die öffentliche Gewalt bindet und begrenzt. Deshalb war und ist es bündnisgrünes Kernanliegen, unsere Justiz zu stärken. Unsere Justizministerin Katja Meier hat in den letzten Jahren alles dafür getan, dass wir eine wirkmächtige und starke Justiz in diesem Freistaat haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Denn nur eine unabhängige, transparente und personell gut aufgestellte Justiz kontrolliert die öffentliche Gewalt effektiv und kann den Rechtsstaat wirksam schützen. Deshalb kämpfen wir BÜNDNISGRÜNEN unerlässlich für eine besser kontrollierte und transparente Polizei, eine Polizei, deren Verpflichtung für diesen freiheitlichen Verfassungsstaat stets im Zentrum ihres Tuns steht. Dies ist Ausdruck der Bedeutung des Gewaltenmonopols in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Wie der Rechtsstaat ist auch unsere Demokratie ein hohes Gut, das es tagtäglich zu verteidigen gilt, weil es nun einmal die großartigste Idee unseres menschlichen Zusammenlebens ist, die es je gab und wahrscheinlich je geben wird. Die Demokratie als Möglichkeit der Gestaltung des Gemeinwesens trägt dem Menschen als handelndem und sprechendem Wesen Rechnung, dem weltveränderndes Potenzial immanent ist. Als solches haben wir die Möglichkeit, unser Zusammenleben selbst zu beeinflussen, an ihm aktiv mitzuwirken. Wir sind keine Knechte des Rechts, keine bloßen Rechtsunterworfenen wie im Obrigkeitsstaat, sondern wir sind die Autorinnen und Autoren unseres Rechts. Das ist Freiheit im tiefsten Sinne! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Verfassung garantiert uns jederzeit das Recht auf Einmischung, indem sie die Meinungsfreiheit sichert, anders, als das manche hier behaupten. Sie garantiert uns zu jeder Zeit das Recht, sichtbar zu sein, indem sie die Versammlungsfreiheit schützt. Ja, uns muss nicht jede Form bürgerschaftlichen Engagements, wie beispielsweise das der Letzten Generation, gefallen. Freiheit ist nicht die Freiheit von Widerspruch. Aber als Bürgerinnen und Bürger in einem liberalen Verfassungsstaat ist es unsere Aufgabe, das politische Engagement des Gegenübers in den verfassungsmäßigen Grenzen zu akzeptieren, bis zu den Grenzen dieser Verfassung, die manchem weitergehen, als sie behagen. Aber unsere Verfassung malt kein Sittlichkeitsgemälde, sondern sie konstituiert Möglichkeitsräume zur Verwirklichung von Freiheit – individueller Freiheit genauso wie politischer Handlungsfreiheit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Abg. Hanka Kliese, SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Die freiheitliche Demokratie geht dabei von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus. Mündigkeit bedeutet auch, dass man nicht mal eben auf „die da oben“ in der Annahme schimpfen kann, das sei die Demokratie. Man hat keinen Anspruch darauf, ein möglichst bequemes Leben zu führen; Mündigkeit kann Zumutung bedeuten. Und diese Zumutung können wir in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch erwarten; denn Zumutung ist Teil unserer Demokratie und sie sollte uns jedwedes Engagement wert sein – heute mehr denn je. Werter Herr Kollege Gebhardt, ich empfinde Ihre Ausführungen, die Sie zur Frage des Verfassungsprozesses bzw. des unterbliebenen Verfassungsprozesses nach der Wiedervereinigung gemacht haben, als etwas, was durchaus immer wieder breit diskutiert wird. Diese Frage diskutieren wir, angesichts von 75 Jahren Grundgesetz, gerade wieder. Ich denke aber, dass ich Ihnen in einem Punkt definitiv widersprechen möchte, nämlich bei der Annahme, dass es eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre, dass sich eine solche Verfassung sehr stark am bis dato orientierten Grundgesetz letztendlich entlanggehangelt und dass diese Verfassung quasi das Grundgesetz zwingend zur Blaupause gehabt hätte. Wir dürfen eines nicht vergessen: Es gab auch in der alten Bundesrepublik durchaus die Hoffnung auf eine gemeinsame Verfassung, um die vermeintlichen Fehler der Interpretation des Grundgesetzes zu beseitigen; denn vielen, insbesondere aus dem rechtkonservativen Bereich, ging zu diesem Zeitpunkt die Interpretation, gerade der Menschenwürde und der Meinungsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht, viel zu weit und man sah ein Momentum zur Revision gegeben. Ich möchte nicht sagen, dass es dazu gekommen wäre. Aber ich denke, es gilt in diesen Debatten anzuerkennen, dass es sehr bewusst auch den Willen gab, die Liberalität, die das Grundgesetz bis heute trägt, 1990 zu revidieren, und zwar aus westdeutscher Sicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Ich denke, dessen sollten wir uns auch nach 75 Jahren Grundgesetz bewusst sein. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Anerkennung der Würde eines jeden Menschen ist die Grundlage unseres menschlichen Zusammenlebens. Ihr Schutz rechtfertigt daher auch die Nutzung jener Instrumente der wehrhaften Demokratie, die die AfD so gern als undemokratisch darstellt. Sie dienen der Bewahrung der Demokratie an sich und speisen sich aus der Erkenntnis, die Carlo Schmid, ebenfalls Verfassungsvater, einst so prägnant zusammenfasste – ich zitiere –: „Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie missbrauchen wollen, um sie aufzuheben.“ Dies ist der Leitgedanke der wehrhaften Demokratie. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Beifall der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch) Umso mehr gilt es, die Würde jeder und jedes Einzelnen jederzeit anzuerkennen und gegen Angriffe zu verteidigen: auf der Straße, vor den Gerichten und vor allem auch in diesem Hohen Hause. Herr Urban, ich finde es frech, wie Sie sich hier hinstellen und von der Menschenwürde fabulieren, obwohl Ihre Partei große Teile dieses Konzeptes ablehnt. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Aber noch viel interessanter finde ich: Wenn Sie der Meinung sind, wir würden hier in einer Willkürherrschaft leben, was erzählen Sie dann eigentlich Ihren russischen und chinesischen Führungsoffizieren über deren Willkürherrschaft, wenn Sie auf die treffen? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch –

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André Barth AfD

Das war eine Unterstellung, dass wir Offiziere haben!) – Tja, getroffene Hunde bellen, Herr Barth. (André Barth, AfD: Ich bin ein freier Bürger …!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir mussten in den letzten Jahren immer wieder beobachten, dass das Fundament unserer Ordnung, unser Wertefundament zunehmend unter Druck gerät. Einer der gravierendsten Angriffe auf die Würde des Menschen und zugleich der Demokratie ist der Aufstieg des Populismus und von Verfassungsfeinden – wie sie auch hier gerade wieder vor sich hin grölen –, die oftmals auf vermeintlich simplen Lösungen beruhen. Rechtsextremistische Populisten und autoritäre Regierungen versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, die Meinungsfreiheit einzuschränken und den Rechtsstaat zu schwächen. Populistische Bewegungen nutzen oft die Ängste und Unsicherheiten vieler Menschen aus, um Hass und Spaltung zu schüren. Sie propagieren ein Bild der Gesellschaft, das auf Ausgrenzung und Diskriminierung basiert, anstatt auf Solidarität und Zusammenhalt. Ein Bild, in dem manche Menschen als würdig betrachtet werden und andere nicht, in dem manche Menschen einen Anspruch auf soziales und rechtliches Gehör haben und andere nicht, passt nicht zu unserem Grundgesetz. Diese Kräfte bedrohen nicht nur den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, sondern auch die Menschenwürde eines jeden Einzelnen. Dies stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Demokratie dar und fordert daher ein entschlossenes Handeln von uns allen. Wir BÜNDNISGRÜNE treten für eine offene, vielfältige und diverse Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. (Lars Kuppi, AfD: Das hat ja gut geklappt!) Wir kämpfen gegen Hass und Hetze und setzen auf eine offene, tolerante und solidarische Politik, die vor allem auf Fakten und Vernunft basiert; denn eine Demokratie, die die Rechte und Freiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht respektiert, verliert ihre Legitimität, weil sie ihre zentrale Ordnungsbegründung infrage stellt. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute unsere freiheitliche Demokratie wirksam schützen wollen, dann gilt es – wie von Frau Staatsministerin Meier bereits dargestellt –, die große Idee unserer Vorfahren durch konkretes Handeln im Hier und Jetzt zu schützen. Das heißt, wir müssen unsere Demokratie dringend resilienter machen. Und so weitsichtig die Mütter und Väter des Grundgesetzes und auch unserer Landesverfassung waren – sie haben sich wohl kaum vorstellen können, dass Feinde unserer Demokratie eines Tages wieder mehr als nur eine kleine politische Minderheit sind. Entsprechend wird immer klarer, dass wir einen Stresstest für unsere Verfassung brauchen, um ihre Schwächen zu erkennen, damit sie am Ende nicht diejenigen nutzen können, die sie abschaffen wollen. Die Diskussionen um die stärkere Verankerung der Regelung über das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz sind diesbezüglich nur der Anfang. Wir müssen, werte Kolleginnen und Kollegen, entschiedener denn je gegen Verfassungsfeinde, die die Grundpfeiler unserer Republik zum Einsturz bringen wollen, vorgehen. Dazu müssen wir auch die Instrumente des Rechtsstaates nutzen. Es gilt, mit notwendiger Entschiedenheit Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen, Neonazis zu entwaffnen und endlich zu klären, wo die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eigentlich das ganze Geld für ihren unwürdigen Kampf gegen unsere Demokratie herbekommen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU und den LINKEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier – Zurufe von der AfD) – Auch hier ist bezeichnend, dass das Lachen aus den Reihen der AfD kommt. Man weiß dort offensichtlich mehr als wir. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen diejenigen stärker schützen, die sich jeden Tag für unsere Demokratie einsetzen – gerade mit Blick auf die erschreckende Zahl an Angriffen auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie bei Wahlkämpfen. In diesem Land braucht es einen Rechtsstaat, der ein klares Stoppschild setzt. (Thomas Thumm, AfD: … vor Freude!) Wer sich mit Gewalt an den Grundlagen unserer Demokratie vergreift, der gehört vor Gericht und nicht an den Verhandlungstisch! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zu guter Letzt möchte ich noch betonen, dass unser freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat auf zwei zentralen Grundlagen beruht, die wir verteidigen müssen. Eine resiliente Demokratie braucht eine resiliente Verwaltung. Deswegen brauchen wir nicht nur die überzeugtesten Demokratinnen und Demokraten im Dienste des Staates, sondern auch eine Verwaltungskultur, die das lebt. Es braucht Mut, Verantwortung zu übernehmen, und es braucht Mut, zu verinnerlichen, dass der Kampf für unsere freiheitliche Demokratie durchaus auch in den Amtsstuben geführt werden kann. Vielmehr braucht es eine Besinnung darauf, dass die Instrumente des Grundgesetzes für die wehrhafte Demokratie bei Weitem nicht so wirkmächtig sind, wie es engagierte Demokratinnen und Demokraten sind, die sich für unsere freiheitliche Republik einsetzen und sich ihren Gegnern widersetzen. Die stärkste Waffe im Kampf für unsere Demokratie und für unseren Rechtsstaat sind alle, die ihn schützen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Schluss kommen. In einem – gelegentlich propagierten – wertelosen Verfassungsstaat mag es opportun sein, sich darauf zu verlassen, dass allein der Staat die Demokratie schützt. In einer freiheitlichen Republik dagegen ist es unverbrüchliche Aufgabe aller, die Grundlagen von Freiheit und Demokratie zu schützen. Das ist die logische Folge von Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Lippmann. Wir hören nun Frau Kollegin Kliese für die SPD-Fraktion.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Gründe, unser Grundgesetz zu feiern: Frauen und Männer sind gleichgestellt, Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden, Pressefreiheit wird geschützt – das und vieles mehr sind die Grundlage und der Rahmen eines geregelten Zusammenlebens in Freiheit und Achtung voreinander. Am 23. August 1990 sagte die Volkskammer Ja zur deutschen Einheit. Sie beschloss damals aktiv den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Grundgesetz. Damit haben wir hier im Osten eine ganz eigene, aktive Zustimmung zum Grundgesetz gegeben. So ist es eine rechtliche Grundlage eines Zusammenlebens in Freiheit und Achtung, der wir bewusst zugestimmt haben, die wir bewusst angenommen haben. Das hat etwas ganz Besonderes. Das gegenwärtige Erstarken von rechtsextremen Kräften in unserem Land zeigt allerdings, dass eine Aneignung, eine Verinnerlichung des Grundgesetzes in manchen Gruppen der Bevölkerung noch nicht erfolgt ist; einige davon sind auch im Sächsischen Landtag vertreten. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben, während sie die Erfahrung des Nationalsozialismus noch frisch in Erinnerung hatten, Schutzmechanismen eingebaut, um das Grundgesetz robust zu machen und dieses gegen Angriffe von Verfassungsfeinden zu schützen. Kollege Martin Modschiedler hat bereits erwähnt, dass die Vorerfahrung der Weimarer Republik sehr bestimmend war. An dieser Stelle möchte ich aber – und das mache ich sehr gern und sehr häufig – zur Ehrenrettung der Weimarer Verfassung sagen, dass die Weimarer Verfassung sehr wohl Mechanismen zu ihrem Schutz hatte – spätestens im Jahr 1922 durch das Republikschutzgesetz. Es lag vielmehr an denen, die sie hätten ausüben, die sie hätten kontrollieren müssen. Wir kennen das: Die Republik ohne die Republikaner, die nicht in der Lage waren, die Republik mit den durchaus vorhandenen Mechanismen der Verfassung zu schützen. Es ist mir sehr wichtig, auf diesen Aspekt der Weimarer Verfassung aufmerksam zu machen, da wir sie (Beifall bei der SPD und der CDU) – Danke – sonst zu stark als unvollständig lesen, was sie nicht in jedem Fall war. Dennoch: Eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, ist aktuell notwendig. Wir sollten ein starkes Signal für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie setzen und das Bundesverfassungsgericht noch besser schützen. Es ist die Herzkammer unserer Republik, denn das Gericht ist einerseits oberste juristische Instanz, jedoch auch Hüter unserer Verfassung. Bürgerinnen und Bürger können sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihre individuellen Grundrechte, ihre Menschenwürde verletzt sehen. Das Gericht wahrt das Zusammenleben in Freiheit und Achtung voreinander. Wir sollten daher zentrale Regelungen zur Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und ihrer Amtszeit ins Grundgesetz aufnehmen. Bisher sind diese nur einfach geregelt, künftig bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages, um hier Änderungen vorzunehmen. Eine deutlich höhere Hürde, die Verfassungsfeinde nehmen müssten, bevor sie Hand an die oberste Gerichtsbarkeit unseres Landes legen könnten. Doch nicht nur unsere demokratischen Institutionen brauchen besonderen Schutz. Wir müssen gerade auch für Menschen eintreten, die täglich für den Erhalt unserer Demokratie kämpfen. Ich denke dabei besonders – und das hat auch mein Vorredner bereits angesprochen – an Ehrenamtliche in der Politik, besonders auf kommunaler Ebene, die sich für ein aktives demokratisches Miteinander, ein Zusammenleben in Freiheit und Achtung einsetzen, die mit Haltung in die politische Diskussion und inhaltliche Auseinandersetzung gehen. Ich denke dabei zum Beispiel an eine Frau, die neulich bei mir im Bürgerbüro war. Sie ist selbstständig, hat vier Kinder und sagte mir, sie würde sich sehr gern mehr in die Kommunalpolitik einbringen, aber sie traut sich nicht: Sie hat Angst davor. Sie hat auch Angst um ihre Kinder, weil sie weiß, dass auch der Wohnraum inzwischen ein verletzliches Gut geworden ist. Sie weiß, dass rechte Kräfte versuchen, Politikerinnen und Politiker durch Aufmärsche vor ihren Privathäusern einzuschüchtern, und das allein bewegt sie, dass sie sich nicht traut, in die Kommunalpolitik zu gehen. Das ist ein unhaltbarer Zustand und ich bin sehr dankbar – auch nicht zuletzt unserer Ministerin –, dass dagegen nun aktiv vorgegangen wird. Aufgrund solcher Entwicklungen wurde nun auch die Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus – kurz ZORA – bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingerichtet. In unseren Städten und auch auf dem Land stehen Amtsund Mandatsträgerinnen und -trägern der Kommunen dank ZORA nun direkte Ansprechpartner aus den Staatsanwaltschaften zur Verfügung. Das ist neu und sehr hilfreich. Ich glaube, viele Kandidatinnen und Kandidaten, die in den letzten Jahrzehnten Wahlkampf gemacht haben und mit entsprechenden Angriffen konfrontiert waren, hätten sich schon eher eine solche Anlaufstelle gewünscht, und wir sind froh, dass es sie nun gibt. Es ist traurige Realität, dass es gerade in Sachsen starke Bemühungen gibt, unseren Rechtsstaat zu unterlaufen und an den Festen unserer Demokratie zu rütteln. Staatsministerin Katja Meier hat in ihrer Fachregierungserklärung ausführlich dargestellt, mit welchen Maßnahmen sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Ministeriums diesen Entwicklungen entgegensteuern. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Das möchten offenbar auch andere, das ist schön. Wir haben es bereits gehört: Sachsen wird eine Bundesratsinitiative zum politischen Stalking einbringen, damit es künftig justiziabel ist, wenn ein rechter Mob meint, Politikerinnen und Politiker zu Hause bedrohen zu können. Unser Rechtsstaat ist und bleibt wehrhaft, daran werden wir alles setzen: für ein dauerhaftes Zusammenleben in Achtung und Freiheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eingangs erwähnt, sind etliche Bestandteile unserer Verfassung eine Reaktion auf das tragische Scheitern unserer ersten Demokratie: der Weimarer Republik. Ein Mann, der diese in besonderer Weise prägte und nicht zuletzt aufgrund der zahllosen verbalen Angriffe auf ihn und seine Integrität zu zeitig aus dem Leben schied, war Friedrich Ebert. Ich habe mich gefragt: Hätte diese Gesetzesänderung Friedrich Ebert geholfen? Ja, das hätte sie. Über 200 Mal musste Friedrich Ebert gegen die rechte Presse Hugenbergs juristisch vorgehen. Die Urteile sprachen Richter, die sich mehr einem monarchistischen Obrigkeitsstaat als der jungen Demokratie verpflichtet fühlten. Als Vaterlandsverräter beschimpft, was in einem historischen Tendenzurteil nicht revidiert wurde, prozessierte Ebert weiter, verschob dafür einen wichtigen medizinischen Eingriff und verstarb. Schon zu Beginn seiner Amtszeit musste er Spott und Hohn über sich ergehen lassen, da die Presse ein Bild von ihm in Badehose lancierte. Dazu muss man wissen: Diese Bademode war damals noch nicht überall üblich und das Bild diente ausschließlich zur Herabwürdigung des Präsidenten. Warum ich das heute – 100 Jahre später – erzähle? Weil es eines zeigt: Verächtlichmachung und Boshaftigkeit sind keine Auswüchse moderner – vermeintlich – sozialer Medien. Die Neigung dazu wohnt dem Menschen inne und sie kann schwere Folgen haben. Ein besonders trauriges Beispiel sahen wir in der jüngeren Geschichte in Großschirma. Nicht alles können wir über Gesetze regeln und verbieten. Auch nach Immanuel Kants 300. Geburtstag ist der kategorische Imperativ durch nichts zu ersetzen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung –

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Thomas Thumm AfD

Ehrlich nicht! – Widerspruch und weitere Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht als Fraktionsloser Herr Kollege Ulbrich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh Gott!)

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Roland Ulbrich fraktionslos

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Stimme ist wegen einer Erkältung etwas belegt, ich entschuldige mich dafür. (Sören Voigt, CDU: Schonen Sie doch die Stimme!) Die Frau Ministerin hat in ihrer Rede ausgeführt, der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ hätte keinen Nebensatz, keine weitere Erläuterung, er würde so für sich stehen. Richtig daran ist, dass am Ende dieses Satzes das Satzzeichen Punkt und nicht ein Komma steht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na!) Andere Kollegen haben den zweiten Satz des Artikels 1 Abs. 1 zitiert: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Nach dem liberalen Verständnis von Grundrechten sind die Grundrechte ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es bestehen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drei Kriterien für den Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung: Demokratie, Rechtsstaat und – das wird immer zuerst genannt – die Würde des Menschen ist unantastbar, aber im Sinne des Artikels 1 Abs. 1 Grundgesetz. Das heißt, es geht darum, dass es staatliche Maßnahmen sind, die die Würde des Menschen nicht angreifen dürfen. Nun werden Menschen in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt, indem gesagt wird, sie seien Verfassungsfeinde. Sie hätten Ansichten, die verfassungsfeindlich sind. Sie griffen die Würde des Menschen an. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Da ist jemand, der verprügelt seine Mitmenschen, er schlägt sie. Er haut sie hin, schlägt ihnen ins Gesicht. Der greift doch die Würde seiner Mitmenschen an. Keine Frage, dieser Mensch hat ein strafrechtliches und vielleicht auch ein zivilrechtliches Problem – Stichwort: Schmerzensgeld. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Aber ist er deshalb ein Verfassungsfeind? Nein. Ein zweites Beispiel. Das Strafvollzugsrecht ist Landeskompetenz. Ein Politiker fordert, in Gefängnissen die Prügelstrafe einzuführen. Es besteht ein besonderes staatliches Gewaltverhältnis. Keine Frage: Dies ist ein Angriff auf die Würde der Gefangenen, die sich in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat befinden und damit selbstverständlich auch ein Angriff durch den Staat. Das könnte in diesem Sinne relevant sein. (Zuruf der Abg. Romy Penz, AfD) Genau dieser Unterschied wird hier bewusst negiert, indem man Satz 2 weglässt, um über diese wolkige und schwer zu fassende „Würde des Menschen“ Meinungen, von denen man meint, sie seien falsch, in einer unterstrafrechtlichen Ebene fasst. Das ist ein neuer Begriff; das heißt, man wird nicht dafür bestraft, aber zum Verfassungsfeind erklärt, stigmatisiert. (Lachen der Abg. Iris Firmenich und Robert Clemen, CDU) Genau das ist doch das Ziel: Um bei einem wenig greifbaren und schwierigen Begriff herzugehen und auf diese Weise Menschen, die vielleicht problematische Meinungen haben, ja sogar Meinungen haben, die kriminell sind – – Sogar der Volksverhetzer, solange er keine staatliche Maßnahme fordert, muss seine Strafe hinnehmen. Doch genau das hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung dargelegt. Mir ist ein besonderes Anliegen, dass diese Ausweitung nicht erfolgen kann; denn sonst kommen wir in einen Konflikt zwischen Meinungsfreiheit einerseits und den Schutz der Würde des Menschen andererseits. Denn alles, was mir oder anderen Menschen nicht gefällt oder was man kritisiert, kann in diesem Sinne eventuell ein Angriff auf die Würde sein. Solange sie nicht strafbar ist und nicht den Staat betrifft, müssen wir darauf sehr achten. (Beifall der Abg. Gudrun Petzold, AfD) Diesen Missbrauch, den können wir beachten. Hierbei geht es doch ganz klar darum, einen politischen Gegner zu diskreditieren. Das ist bei allen Reden durchgekommen, außer vielleicht bei der des Kollegen Urban: dass wir, die AfD eine Partei seien, die nicht zur Würde des Menschen stehe und deshalb verfassungsfeindlich sei, bis hin zu Forderungen, sie zu verbieten. Genau an dieser Stelle müssen wir einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt und das wollte auch nicht der Parlamentarische Rat, als er das Grundgesetz verabschiedet hat. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Ulbrich. – Wir haben die erste Rederunde beendet und eröffnen eine zweite. Zunächst hat das Wort die AfD-Fraktion, Herr Dr. Dringenberg.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Kollegen! Zunächst zu den Ausführungen von Herrn Modschiedler. Ja, Ihre Ausführungen zum Geburtstag des Grundgesetzes, zur Entwicklung, zum Ergebnis, die teile ich. Der Geburtstag war allerdings nicht das Thema der jetzigen Fachregierungserklärung. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Auch beim Thema Rechtsstaat und Grundrechte sind wir recht nah beieinander. Nur möchte ich an dieser Stelle sagen, dass dies natürlich nicht nur für die Mitte gilt, sondern für die gesamte Gesellschaft, für alle Bürger Sachsens – rechts, links und natürlich auch die Mitte. (Zuruf von der AfD: Oh!) Zu den Ausführungen von Herrn Lippmann, zur Meinungsfreiheit, die Sie angesprochen haben – Sie haben insinuiert, nur Sie würden diese schützen und andere würden sie hier torpedieren wollen –, muss ich sagen: Das war wirklich frech. Herr Lippmann, gerade Ihre Partei ist es, die die Meinungsfreiheit auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze mit Meldestellen und der Denunziation von missliebigen Meinungen beschneiden will. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Hä? –

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Antonia Mertsching Die Linke

Das haben Sie doch gemacht! – Weitere Zurufe von den LINKEN – Widerspruch von der AfD) Dass Sie sich hier hinstellen und sagen, wir würden die Meinungsfreiheit beschränken wollen, das ist etwas schwach. (André Barth, AfD: Ja, genau! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Zum Zweiten: Sie wollen die knapp 30 % der Bürger, die nicht die GRÜNEN, sondern die AfD gewählt haben, ausgrenzen und als Verfassungsfeinde darstellen wollen: Das ist ein ziemlich schwaches Statement, das Sie hier abgegeben haben. (Zuruf bei der AfD: Ja! – Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dr. Dringenberg?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank. Auch wenn Sie nun schon einen Punkt weiter sind, möchte ich doch einmal gern wissen: Wenn Sie Meldestellen so kritisieren, warum haben Sie dann als AfD-Fraktion seinerzeit ein Lehrer-Meldeportal etabliert, mit dem Sie einzig und allein die Denunzierung von Lehrerinnen und Lehrern erwirken wollten? (Jörg Urban, AfD: Hätten Sie mal ordentlich zugehört, hätten Sie es verstanden! – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD)

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Das hatten wir schon aus dem Plenum beantwortet. Sie wissen ganz genau, dass es uns nicht darum geht, Meldestellen für Bürger zu schaffen, von welchen die Meinungen nicht akzeptiert werden. Dass man schon einmal aufschreibt, wer was gesagt hat, dagegen wehren wir uns. Wir sind für Meinungsfreiheit, für Meinungsäußerung. Dazu komme ich noch in meinem Redebeitrag. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Was ist das denn für ein irrer Wirrwarr? – Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) Sehr geehrte – – (Weitere Zurufe des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) – Hören Sie doch zu, Herr Brünler! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Meier! Ihre als Ministerin unter den Stichworten Demokratie und Rechtsstaat zu verantwortende Bilanz ist – jedenfalls aus Sicht eines Juristen sowie aus Bürgersicht – ernüchternd. Was Sie als Demokratieministerin unter Demokratie verstehen, haben Sie vorhin kurz skizziert. Ich fasse das aus Sicht der AfD-Fraktion nochmals zusammen: Kaum im Amt haben Sie das Ministerium in einer beispiellosen Art und Weise aufgebläht. Aus dem vormals schmalen Justizministerium wurde eine durch Stabsbereiche, Referate und eine sogenannte Demokratieabteilung gemästete Behörde, die sich schon ihrem Namen nach nur noch am Rande mit Justiz zu beschäftigten scheint. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit der Abg. Gudrun Petzold, AfD) Sie haben als Ministerin zunächst neue Posten und Pöstchen geschaffen. Bereits durch den Doppelhaushalt 2021/2022 wurden im Bereich der Ministerialverwaltung knapp 30 zusätzliche Planstellen geschaffen. Allein diese zusätzlichen Planstellen kosten unsere Steuerzahler jährlich circa 2,4 Millionen Euro. Später kamen weitere Stellen hinzu, und so bläht sich der Apparat immer weiter auf. Ergänzt wird das Ganze durch das Etablieren von Einrichtungen wie dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut, das sich Institut für Demokratieforschung nennt, tatsächlich aber seine Aufgabe offenbar vornehmlich darin sieht, gefördert mit Millionenbeträgen mittels sogenannter Policy Paper alles, was nicht links-grün ist, als rechts und demokratiefeindlich – das haben wir hier zur Genüge gehört – anzuschwärzen. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Das kann auch einmal den CDU-nahen Verein Christdemokraten für das Leben, CDL, treffen; denn der wagt es doch tatsächlich, gegen Abtreibungen zu demonstrieren. Das findet sofortige Erwähnung. Das Füllhorn wird über allerlei anderen selbst ernannten Demokratieprojekten ausgeschüttet, ob es nun der Treibhaus e. V. Döbeln, das Netzwerk für demokratische Kultur e. V. Wurzen oder andere illustre Projekte der sogenannten Zivilgesellschaft sind. Alle können sich darüber freuen, dass ihnen Frau Ministerin Meier unter dem Stichwort der Bürgernähe Zugang zum Geld des Steuerzahlers verschafft. Eine Überprüfung, was dort so genau getrieben wird, ob das zwar weniger mit Demokratie, aber vielleicht mit Linksextremismus zu tun hat, müssen diese Akteure des zivilgesellschaftlichen Engagements natürlich nicht befürchten; denn eine Extremismusklausel, wie es schon im Wahlprogramm der GRÜNEN steht und Frau Meier mehrfach bestätigt hat, wird von Ihnen selbstverständlich abgelehnt. (Jörg Urban, AfD: Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Läuft!) Als Zugewinn für die Demokratie verbuchen Sie schließlich das Bedienen von Partikularinteressen. Sie nennen das im besten Neusprech „Teilhabe sichtbar machen“. Egal, ob es sich um das Installieren von LSBTTIQ-Beauftragten, die sogenannte geschlechtergerechte Sprache oder Ansprechpersonen – Sie haben es heute erwähnt – für Hasskriminalität in Bezug auf die sexuelle Identität geht – alle werden von Frau Meier bedient. Nein, es ist keineswegs so, dass die Demokratie von der AfD als bloßer Vollzug einer Mehrheitsentscheidung zulasten einer Minderheit verstanden wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Es geht hier um die ideologische Umwertung von Kernbegriffen der Demokratie durch Sie und Ihre Gesinnungsgenossen. Es geht um das seit Jahrzehnten systematisch betriebene Verschieben des politischen Koordinatensystems und damit um eine Einschränkung dessen, was hier überhaupt noch gesagt werden kann und was Sie nunmehr, weil sich das Blatt langsam wendet, als „Verschiebung der Grenze des Sagbaren“ bezeichnen. Herr Haldenwang lässt grüßen. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD lehnen die massive staatliche Steuerfinanzierung derartig ideologischer Projekte ab. Stattdessen befürworten wir die eigenverantwortliche Entfaltung, die freie Meinungsäußerung und den öffentlichen Diskurs unserer Bürger, auch wenn das der Regierung zuweilen missfallen mag. (Beifall bei der AfD) Auch Ihr Verständnis vom Rechtsstaat, Frau Meier, ist in mancherlei Hinsicht durchaus fragwürdig. Die auf Geheiß von Frau Staatsministerin auf den Weg gebrachte Nichtverfolgung sogenannter Bagatelldelikte ist sicherlich keine Sternstunde für den Rechtsstaat gewesen. Klauen, solange es um Werte bis 25 Euro geht, Schwarzfahren und Ähnliches sollen als Lappalien von den Staatsanwaltschaften nicht mehr verfolgt werden. Das Ganze wird dann als Entkriminalisierung oder euphemistisch als Erweiterung des staatsanwaltlichen Ermessens oder schlicht als Entlastung der Justiz verkauft. So kann man das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat auch aushöhlen. (Beifall bei der AfD) In dieses Bild, Frau Meier, passt dann die Figur, die Sie in Sachen Cannabis abgegeben haben. Kiffen freigeben, klasse, das ist auch Entkriminalisierung. Dass dabei die ohnehin schon chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften – das haben Sie zu Recht selbst gesagt – wegen der damit verbundenen Amnestieregelung in die Grätsche gehen, wird als bedauerlicher Kollateralschaden offenbar hingenommen. Der vermeintlichen Entlastung der Justiz folgt so auf der anderen Seite stante pede eine dramatische Mehrbelastung. Im Bundesrat hätte der grüne Minister Günther, der jetzt nicht da ist, mit dem Ministerpräsidenten, der jetzt auch nicht da ist, für die Einschaltung des Vermittlungsausschusses stimmen können, wenn die Staatsanwaltschaften und die Richterschaft für die grüne Ministerin tatsächlich so wichtig gewesen wären. (Zuruf der Staatsministerin Katja Meier) – Es ist aber Ihr Ministerkollege. – Offensichtlich steht die grüne Ideologie über einer funktionsfähigen Justiz. Im Bundesrat und auch hier in Sachsen macht sich die Frau Ministerin lieber stark dafür – das ist heute ausgiebig zur Sprache gekommen –, dass Maßnahmen gegen solche Personen, die man als Extremisten, will natürlich meinen: Rechtsextremisten, erklärt, auf den Weg gebracht werden, ob es nun der angehende Jurist ist, der sich nach Auffassung von Frau Meier gegen die FDGO versündigt hat und deshalb aus der Referendarausbildung ent- oder gar nicht erst zugelassen werden soll, der gestandene Richter, der nach Jahrzehnten unbeanstandeten Dienstes wegen seiner Äußerung, über die man durchaus streiten kann, als Verfassungsfeind aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden soll und zudem noch mit einer Disziplinarklage verfolgt wird, oder auch der Schöffenkandidat, der Ministerin Meier ungeeignet erscheint und die deshalb den sächsischen Kommunen für 45 000 Euro das Kulturbüro Sachsen e. V. zur Seite stellt, damit dies die richtige Vorauswahl der Schöffen treffen kann. Alles ordnet sich in den von Ihnen geführten Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Dabei möchte ich nur noch einmal daran erinnern, dass Sie selbst eine Linksextremismusklausel bei den von Ihnen geförderten Vereinen ablehnen. (Lachen bei der AfD) Während wir als AfD jeglichen Extremismus ablehnen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört!) ist zu konstatieren, dass Ihr erkennbar selektives Verständnis von Rechtsstaatlichkeit wirklich zum Himmel stinkt oder, um es etwas galanter zu formulieren, wie ein prominenter Vertreter der Berliner Koalition gesagt hat: Aus dem Kampf gegen rechts scheint ein Kampf gegen das Recht zu werden. Demgegenüber haben Sie in der Coronazeit eine eher unsichtbare Figur abgegeben. Mein Kollege Urban hat es schon erwähnt, und auch mir ist nicht bekannt, Frau Meier, dass Ihnen im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Staatsregierung einmal das Wort „Menschenwürde“ über die Lippen gekommen ist. Weder bei den Senioren in den Pflegeheimen, noch bei den Kindern oder den Angestellten der Gesundheitsberufe haben Sie als Justizministerin zu den dramatischen Einschränkungen, die die Menschen zu erdulden hatten, etwas zur Würde der Bürger Sachsens gesagt. Sie haben sich stattdessen als getreue und kritiklose Erfüllungsgehilfin sämtlicher auch noch so unsinniger Maßnahmen erwiesen. Wir werden demnächst sehen, ob die auch hier im Hohen Haus stets bemühte Wissenschaft – ich kann mich gut an die Debatten erinnern – tatsächlich so valide war oder nicht manches unbegründet etwas hochskaliert wurde. Als wir, die AfD, im Dezember 2022 eine Amnestie für die Coronabußgelder verlangten, haben Ihre Parteifreunde wie alle anderen Fraktionen hier im Haus dies abgelehnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Für die Straffreiheit von Kleinkriminellen und Kiffern schmeißen Sie, Frau Meier, sich so richtig ins Zeug, und für die redlichen Bürger, die den Laden am Laufen halten, die Steuern zahlen, die mit unsinnigen Coronamaßnahmen traktiert und mit Bußgeldbescheiden geknechtet wurden, gibt es die kalte Schulter. (Beifall bei der AfD) Fazit: Ja, entschlossen für die Demokratie und ja, entschlossen für den Rechtsstaat, doch zukünftig besser ohne Sie, Frau Staatsministerin. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Genau!)

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Dr. Matthias Rößler

Das war in Eröffnung der zweiten Runde Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Gibt es von den anderen Fraktionen noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Möchte die AfD eine dritte Rederunde eröffnen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist damit beendet. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen und ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Die Würde entschlossen Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Strategieprozess Fortentwicklung breiter fachlicher Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 41 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Die Würde des Menschen ist unantastbar Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Würde des Menschen ist unantastbar – so auch der Titel der Fachregierungserklärung. Ist das wirklich so? Wer in Armut lebt, wird dahinter sicher ein dickes Fragezeichen setzen; denn Armut beschämt, Armut grenzt aus, Armut macht krank und lässt Menschen früher sterben. Arm ist nicht etwa, wer faul ist. Die meisten von Armut Betroffenen sind berufstätig oder in Rente. Armut und Ungleichheit gefährden den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Der Kampf für die Demokratie muss daher aus unserer Sicht der Kampf gegen Armut sein. Die Regierenden im Bund, aber auch im Land schaffen weder das eine noch das andere, im Gegenteil. Im Sozialbereich wird gekürzt und der Ton gegen Menschen, die wenig Geld haben, wird immer rauer. Man könnte den Eindruck haben, den Regierenden sind die Armen in unserem Land völlig egal bzw. lassen sich auf deren Rücken eine Absurdität nach der anderen konstruieren. Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir mal die FDP. Sie missgönnt den Leuten nach 45 Berufsjahren, ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Das kann man vom Schreibtisch aus gut machen. Hunderttausende haben entbehrungsreiche Jahre hinter sich, weil eine Krise die nächste jagt. Die Unternehmen haben das tägliche Leben massiv verteuert, und der Staat lässt sie mit diesen Krisengewinnen auch noch davonkommen. Preise steigen nicht, sondern sie werden erhöht. Erst langsam bewegt sich die Inflation nach unten, aber man muss auf die Details schauen. Die Lebensmittelpreise sind in den Stunde des Menschen ist unantastbar – Armut bekämpfen DIE LINKE „Bildungsland Sachsen 2030“ – schulischer Bildung unter Beteiligung sicherstellen! Fraktion CDU 14 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte – entschlossen Armut bekämpfen DIE LINKE letzten Jahren, also seit dem Jahr 2020, um 30 % gestiegen und mit einer Senkung ist in der nächsten Zeit nicht zu rechnen. Arme Menschen beeinträchtigt das natürlich besonders, weil sie einen deutlich größeren Anteil ihres Einkommens für den Grundbedarf benötigen. Hinzukommen die stark gestiegenen Energiepreise, die die neuen Nebenkostennachzahlungen mit sich bringen, und jede und jeder Dritte im Land hat keine nennenswerten Rücklagen, besonders hier im Osten. In Deutschland, in einem der reichsten Länder der Welt, können sich rund 3 Millionen Menschen nicht ausgewogen, abwechslungsreich und gesund ernähren. Man könnte meinen, dass die Bürgergelderhöhung, gegen die CDU, AfD und FDP so kräftig Front gemacht haben, daran etwas geändert hätte. Doch nein: 6,50 Euro pro Tag und Erwachsenem und 93 Euro pro Tag und Kind reichen nicht für gutes Essen und Getränke. Auch deshalb ist das kostenlose Mittagessen in der Kita und Schule, das wir seit Jahren fordern, so wichtig. Jedes fünfte Kind in Deutschland und auch in Sachsen ist armutsgefährdet. Das bringt viele Gesundheitsgefahren mit sich, auch psychisch. Mit leerem Bauch in der Schule zu sitzen, wegen abgewetzter Klamotten gehänselt zu werden, ist belastend und vor allen Dingen auch demütigend. Neben einer kostenlosen Essensversorgung würde auch eine Kindergrundsicherung helfen, aber SPD, BÜNDNISGRÜNE und FDP wollen dafür kein Geld ausgeben. Das ist ein ganz großer Fehler. Der Kürzungskurs auf Kosten der Armen ist eine politische Sackgasse. Er verursacht enorme Folgekosten und ist auch menschenrechtlich nicht vertretbar. Wie derzeit in den Medien arme Menschen verächtlich gemacht werden, ist beschämend. Die gesellschaftliche Stimmung wird auf diese Weise vergiftet. Wir bestehen darauf: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Mehr dazu werden wir sicher noch in der zweiten Runde erfahren. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDU Herr Abg. Dierks, bitte.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Schaper, ich habe jetzt jenseits des kostenlosen Mittagessens vergleichsweise wenig Substanzielles in diesem Redebeitrag gehört. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Also! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zur grundlegenden Feststellung gehört, dass wir als Bundesrepublik Deutschland einen der leistungsfähigsten Sozialstaaten in der Welt und auch einen der leistungsfähigsten Sozialstaaten in Europa haben. (Beifall bei der CDU – Susanne Schaper, DIE LINKE: Wir sind eines der reichsten Länder!) Das ist eine Errungenschaft, die Tag für Tag, Jahr für Jahr und von Generation zu Generation neu geschaffen werden muss. Ich habe oft den Eindruck, dass in den Debatten so getan wird, als sei ein Sozialstaat, als sei Arbeitslosenunterstützung, als sei eine leistungsfähige, für jeden zugängliche Gesundheits- und pflegerische Versorgung so eine Art naturgesetzlicher Zustand. Zur Wahrheit gehört aber, dass das Ganze durch leistungsfähige Unternehmen, durch die Steuern und Abgaben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und selbstverständlich durch Innovation und Wachstum immer wieder neu verdient und neu errungen werden muss. Wenn man betrachtet, dass sich die Sozialausgaben in der Bundesrepublik Deutschland seit 1992 – also in den letzten etwas mehr als 30 Jahren – nahezu verdreifacht haben, dann kann es wohl kaum daran liegen, dass wir zu wenig Geld für soziale Unterstützung ausgeben. Als ich heute in den Landtag gefahren bin, habe ich einen Beitrag über Großbritannien und über das dortige Gesundheitswesen gehört. Es wurde darüber berichtet, dass die Menschen dort inzwischen anfangen, sich selbst die Zähne zu ziehen und sie ein staatlich steuerfinanziertes Gesundheitswesen haben, das nicht die Leistungsfähigkeit des viel gescholtenen deutschen Gesundheitswesens hat. Wir müssen vielmehr über die Frage diskutieren: Wie schaffen wir es, dass die Wirtschaft unseres Landes wieder Wind unter die Flügel bekommt? (Beifall bei der CDU) Wie schaffen wir es, dass unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb – weil sie nun mal in dem stehen, ob man es will oder nicht – wettbewerbsfähig sind? Wie schaffen wir es, dem Fachkräftemangel zu begegnen? Wie schaffen wir es, Anreize zu setzen, um zu arbeiten, vielleicht auch mehr zu arbeiten, um den volkswirtschaftlichen Wohlstand, den wir uns in den letzten Jahrzehnten geschaffen haben, auch zu verteidigen? (Beifall bei der CDU) Wie schaffen wir es, durch Bildung noch bessere Aufstiegschancen zu erreichen? Wir müssen bei der frühkindlichen Bildung ansetzen. Wir brauchen gewichtige Schritte in die Richtung, dass die Kita zur Vorschule wird, dass Kinder mit ähnlichen Voraussetzungen in ihre Schullaufbahn starten. Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel dafür getan, Unterstützungssysteme – sowohl kommunal in den Kitas als auch durch das Land – in den Schulen zu etablieren – durch Schulassistenten, durch Schulsozialarbeit –, um mit funktionierenden Unterstützungssystemen den Versuch zu unternehmen, die Ungleichheit, die Heterogenität unserer Gesellschaft mit Blick auf Bildungschancen und spätere Lebensaussichten zu verbessern. Es hilft nicht, das Hohelied auf einen immerzu wachsenden Sozialstaat zu singen, so zu tun, als würden die Mittel, die dafür zur Verfügung gestellt werden müssen, auf den Bäumen wachsen, sondern wir müssen das wirtschaftliche Fundament unseres Landes stärken. Ohne wirtschaftliche Prosperität ist alles nichts, und ohne wirtschaftliche Prosperität wird auch der soziale Ausgleich in unserem Land auf Dauer nicht funktionieren können. (Beifall bei der CDU) Darauf richten wir, die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, unseren Fokus. Der Fokus muss darauf liegen, sowohl die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft zu stärken. Das wird nicht dadurch geschehen, dass die Abgaben immer weiter steigen und die Bürokratielasten immer absurder werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da Sie eine zweite Runde angekündigt haben, Frau Schaper, und ich mir erhoffe, (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) in dieser zweiten Runde vielleicht noch etwas mehr zu erfahren, behalte ich mir vor, auch noch eine zweite Runde zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Dass es Armut in der Geschichte der Menschheit schon immer gab, bedeutet nicht, dass Armut ein unabwendbares Schicksal sein muss. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit den Fünfzigerjahren darum verdient gemacht, materiellen Wohlstand in Deutschland zu schaffen; mit einer robusten Volkswirtschaft, getragen von klugen Unternehmerentscheidungen und fleißigen Arbeitnehmern, und mit einer vernunftbasierten Wirtschaftspolitik, getragen von Politikern, die damals oft – im Gegensatz zu heute – noch wussten, wovon sie redeten. Bei Schicksalsschlägen, wie bei schweren Krankheitsfällen, sorgten die Leistungen der Sozialversicherung für einen angemessenen Ausgleich und im Alter konnten die Menschen noch auf Renten vertrauen, die es ihnen einigermaßen ermöglichten, ihren Lebensstandard zu halten. Die Sozialhilfe wurde als Unterstützung für all diejenigen konzipiert, die nicht erwerbsfähig sein konnten – nicht konnten! –, anstatt sein wollten. Unser wirtschaftlicher Wohlstand und unser stabiles Sozialsystem waren einmal unser duales deutsches Erfolgskonzept, mit dem Armut erfolgreich und wirksam begrenzt wurde. Dass diese guten Zeiten aber vorbei sind, spüren unverschuldet immer mehr Menschen schmerzhaft in unserem Land. Es scheint sogar so, als ob CDU, SPD und GRÜNE es sich zum Ziel gesetzt hätten, alle Errungenschaften, die unsere soziale Marktwirtschaft und Generationen von Leitungsträgern in Deutschland hervorgebracht haben, mit aller Macht zu zerstören. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Auch die linke Pseudo-Opposition betreibt im Schulterschluss mit den übrigen Parteien eine Politik, die weite Teile der Deutschen immer tiefer in die Armut treibt. Sie alle haben aktiv und mit Vorsatz durch Zwangsschließungen und andere destruktive Corona-Maßnahmen Unternehmer in die Insolvenz getrieben. Sie demontieren unsere Energie- und Exportwirtschaft mit schädlichen RusslandSanktionen und Sie treiben mit ideologisch motivierten Weltklimaablassgeschäften die Vermögensumverteilung von unten nach oben voran. Sie schröpfen unsere Privathaushalte, die Leistungsträger und Unternehmen ohne Rücksicht auf Verluste – koste es, was es wolle. (Beifall bei der AfD) Ihretwegen steht unsere ehemals leistungsstarke deutsche Wirtschaft heute vor einer gewaltigen Deindustrialisierung. Während unsere Wirtschaft weiterhin schrumpft und sich die Armut ins Land hineinfrisst, wuchern Ihre Sozialausgaben wie der bittersüße Brei, und die Kosten für den Sozialstaat explodieren. Auch die Gier dieser Regierung nach dem Geld der Bürger wuchert und wuchert, als gäbe es kein Morgen. Ein anderes Beispiel: Steuern auf Benzin und Diesel. In Sachsen zahlten die Autofahrer im I. Quartal dieses Jahres teilweise mehr als 2 Euro pro Liter. Aber warum nur? Das ist deshalb so, weil eine unersättliche Regierung davon satte 59 % an Steuern kassiert. Allein der CO -Preis-Ablasshandel verschlang im letzten Jahr 18 Milliarden Euro. Die nächste soziale Großbaustelle: Steuern und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen. Weiß ein diätenverwöhnter Abgeordneter in diesem Hohen Hause, wie viel Prozent seines Gehaltes ein Single von seinem Durchschnittsverdienst abgeben muss? Es sind 48 %, also fast die Hälfte seines Gehaltes gehen an Steuern und Abgaben weg. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Kein anderes Land belastet seine Arbeitnehmer mit ähnlich hohen Abgaben und Steuern wie dieses Land. Auch in Sachsen wuchern die Kosten für Personal und Verwaltung weiter. Während Sie von CDU, GRÜNE und SPD in der aktuellen Legislaturperiode bereits Tausende neue Stellen geschaffen haben, planen Sie für den nächsten Doppelhaushalt die Einrichtung von fast 500 – noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: 500 – neuen Stellen in den Ministerien und weiteren 500 neue Stellen in der Landesdirektion. Sie bestellen, sie kassieren, sie genießen. Die gelackmeierten Arbeiter und Angestellten dürfen Ihre Zeche zahlen. Sie werfen Steuermillionen für Ihre Asylindustrie und die Alimentierung von Hunderttausenden von Asylbewerbern zum Fenster hinaus. Weit mehr als 200 000 Euro kostet uns jeder einzelne Migrant im Laufe seines Lebens, und wie uns Prof. Raffelhüschen genüsslich vorrechnete: Er bringt mit 5,8 Billionen Euro das Multikulti-Luftschloss zur finalen Implosion. Warum in aller Welt setzen sie diese unvorstellbaren Milliarden- und Millionenbeträge nicht endlich für die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung oder für Steuererleichterungen ein? Werte Kollegen! Einen Sozialstaat gibt es nur im Rahmen eines Nationalstaats, der streng darüber wacht, wer hier Transferleistungen erhält. Die Regierungen sowie Bund und Länder haben unser Land zum Weltsozialamt gemacht und so das Aus für den deutschen Sozialstaat besiegelt. Scheinheilig wird heute über die Armut anderer gejammert und treuherzig beteuert, man wolle doch die Armut bekämpfen: Dabei sind Sie es doch, die die Armut im Land schaffen, die den Wohlstand vernichten, die die Bürger finanziell ausbeuten und die Sozialkassen ausbluten lassen – so einfach, so tragisch, so schlimm. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Scholz, bitte.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Zeit, dass wir aufhören, Arme für ihre Armut zu beschuldigen. Das Bürgergeld ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern genau das, was der Name besagt: eine Grundsicherung, die das menschenwürdige Existenzminimum sichert. Monatlich 563 Euro sind sicherlich kein Reichtum, wenn man alleinstehend ist und gerade die Lebensmittelpreise gestiegen sind. Deshalb war die Erhöhung des Bürgergeldes ab dem Jahr 2024 um 12 % nicht nur sozialpolitisch notwendig, sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend verfassungsrechtlich geboten. Wenn man sich anschaut, wer von den 5,5 Millionen Menschen überhaupt Bürgergeld bezieht, dann stellt man fest, dass knapp ein Drittel, nämlich 1,5 Millionen, Kinder und Jugendliche sind. Wir sind hoffentlich alle zusammen der Meinung, dass diese nicht Vollzeit arbeiten sollten. Es verbleibt somit ein Rest von circa 4 Millionen Menschen, und diese teilen sich in drei Gruppen auf: 20 % sind erwerbstätige Menschen, die davon aber nicht leben können und mit Bürgergeld aufstocken müssen, 40 % sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen, weil sie Angehörige pflegen, Kinder erziehen, im Studium oder einfach krank sind. Es bleiben noch 40 % übrig, also circa 1,6 Millionen Menschen. Davon sind es genau 13 838 Menschen – die in der bundesweiten Debatte immer wieder angeführt werden –, die eine Kürzung bekommen haben, weil sie Angebote und Arbeitsstellen nicht angenommen haben. Darüber spricht die Bundespolitik gerade sehr viel, und es wird zu einem riesigen Problem skandalisiert. Wir sollten uns in der Debatte um Armut stattdessen fragen, warum jemand, der arbeitet, am Ende nicht genug verdient, um seine Familie zu ernähren. Ich finde, wenn 20 % von den vier Millionen erwachsenen Menschen, die Bürgergeld bekommen, nicht von ihrer Hände Arbeit leben können und aufstocken müssen, dann ist das der wahre Skandal. (Beifall bei BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Jeder bzw. jede sechste Beschäftigte in Sachsen arbeitet im Niedriglohnbereich. Statt nach unten zu treten und zu beklagten, die Bürgergeldempfänger bekämen zu viel, sollte in einem wirtschaftlich starken Land wie dem unseren der Lohn ausreichen, um davon auch vernünftig und anständig leben zu können. Wenn die Kosten für Miete, für Lebensmittel und für grundlegende Dienstleistungen steigen, müssen es die Löhne selbstverständlich auch. Ein angemessener Mindestlohn verbessert daher nicht nur die Lebensqualität vieler, sondern reduziert auch die Abhängigkeit von staatlichen Hilfen. Wir sollten auch darüber reden und dafür sorgen, dass alle Menschen in Deutschland von ihrer Arbeit leben können, ohne Wenn und Aber. Das wäre zumindest mein Wunsch für diese Debatte. Armut und Chancengleichheit stehen oftmals negativ zueinander. Gerade deshalb wollen wir BÜNDNISGRÜNEN, dass alle jungen Menschen im Freistaat die gleichen Chancen auf ein gesundes und glückliches Aufwachsen haben. Dazu sollte beispielsweise die Jugendpauschale weiterentwickelt werden, um die Leistungen der Jugendarbeit zu sichern und um jedem Kind und jedem Jugendlichen erreichbare Angebote zu bieten. Für uns GRÜNE steht Chancengleichheit auch im Zentrum von guter Bildungspolitik. Gute Kitas und Schulen sind der Schlüssel, um Bildungsbenachteiligungen auszugleichen, um Kinder individuell zu fördern und um den Lern- und Bildungserfolg zu sichern. Wir setzen uns dafür ein, Kitas und Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt zu unterstützen, indem wir zusätzliches Personal und Budgets dorthin lenken, wo es am meisten gebraucht wird, weg vom Gießkannenprinzip, hin zur Bedarfsorientierung und Chancengleichheit. Dann noch einen Satz zu meinem Vorredner. Sie haben von den Sorgen der kleinen Leute gesprochen, von der Sorge um den Nationalstaat. Meinen Sie es eigentlich wirklich ernst mit Ihrem Patriotismus und mit Ihrem Gerede von „unserem Land zuerst“, Herr Prantl? (Roberto Kuhnert, AfD: Natürlich! Was sonst!) – Natürlich? – Na dann schauen wir uns Ihr Personal doch einmal an. Europawahl Platz 1: Maximilian Krah. Dessen Mitarbeiter wurde gerade verhaftet wegen Spionagevorwurfs für China. (Roberto Kuhnert, AfD: Verfassungsschutzmann! –

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Thomas Prantl AfD

Eigentor!) Platz 2: Petr Bystron. Er steht in Verdacht, Schmiergeld angenommen zu haben von einem Verein, gesteuert vom Kreml. (Roberto Kuhnert, AfD: Wann haben Sie Ihre Rede geschrieben? Vor vier Wochen?) Ihr Zwiebelexperte Jörg Dornau verdient seit dem Jahr 2020 erhebliches Geld mit dem Geschäft in Belarus. (Carsten Hütter, AfD: Beweise! – Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Ich frage mich, wie man sich das eigentlich vorstellen muss: vormittags Geschäfte machen und abkassieren, nachmittags Käffchen trinken mit dem Diktator Lukaschenko? Ich weiß es nicht. (Roberto Kuhnert, AfD: Ist das verboten, Herr Kollege?) Ich bin dagegen der Meinung, dass Sie alles andere wollen und sich keine Sorgen um unseren Nationalstaat machen. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht Frau Abg. Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in bewegten Zeiten. Kriege, Inflation, die Energiekrise und der fortschreitende Klimawandel setzen unsere Gesellschaft zunehmend unter Druck. Diese Herausforderungen spüren die Schwächsten am stärksten. Daher müssen sie auch die stärkste Unterstützung erhalten. Unser Sozialstaat ist ein Sicherheitsnetz, das diejenigen auffängt, die gerade Hilfe brauchen. Dieser Sozialstaat ist eine sehr große Errungenschaft, die wir nicht durch populistische Debatten und durch Kürzungsfantasien aufs Spiel setzen werden. So viel steht schon einmal fest. Es ist ein Versprechen der vielen gegenüber den Einzelnen: Wenn ihr einmal nicht könnt, wenn ihr im Leben einmal stolpert, dann lässt euch die Gesellschaft nicht allein. Doch was ist, wenn sich die Situation des Nicht-mehr-Könnens verstetigt? Was ist, wenn der Ausblick auf die Zukunft nicht mehr viel verspricht? Armut ist nicht nur das Fehlen von Geld, es ist eine Lebenslage, die weitere negative Ereignisse begünstigt: Krankheit, Sucht, schlechte Ernährungslage, Angst vor Ausgrenzung und Isolation. Daher ist es unsere Aufgabe, Faktoren zu stärken, die den Ausstieg aus Armut und Prekariat befördern. Schauen wir in den zweiten Sozialbericht für Sachsen, dann sehen wir: Die Ergebnisse stimmen durchaus positiv. Der Anteil der Bevölkerung, der Leistungen nach SGB II erhält, hat sich zwischen den Jahren 2005 und 2019 nahezu halbiert. Die Armutsgefährdung in Sachsen ist in dieser Zeit leicht gesunken und war im Jahr 2019 im Bundesländervergleich nach Thüringen am geringsten. Die soziale Lage und die soziale Entwicklung sind eng verknüpft mit der Teilhabe am Erwerbsleben sowie mit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Ohne eigenes Einkommen und Vermögen steigt das Risiko für Armut und Teilhabe am sozialen Leben. Hinzu kommt, dass der soziale Status vielfach an die folgende Generation weitergegeben wird. Deshalb setzen wir auf das Programm „TANDEM“. „TANDEM“ arbeitet nicht nur individuell mit Langzeitarbeitslosen, sondern nimmt die ganze Familie in den Blick und bündelt die Unterstützungsleistungen. Oft beeinflussen die negativen Effekte der Langzeitarbeitslosigkeit das Familienleben nachhaltig. Wir wollen, dass nicht mehr das Elternhaus darüber entscheidet, welche Kinder auf dem Arbeitsmarkt Chancen haben; denn auch hierfür gilt: Beim Thema Arbeit geht es nicht nur um Geld. Arbeit ist für Menschen ein zentraler Bestandteil des Lebens. Die Basis für Zusammenhalt auf Arbeit wie im übrigen Leben ist der gegenseitige Respekt füreinander und für die Leistungen, die wir erbringen. Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch Fähigkeiten hat, die er oder sie in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft einbringen kann. Es geht um Wertschätzung, um Selbstwirksamkeit und natürlich auch um das Gefühl, gebraucht zu werden und aktiv etwas beitragen zu können. Wenn wir genauer auf Familien in Sachsen schauen, dann stellen wir fest, dass die Armutsgefährdung zwischen unterschiedlichen Familienformen unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Von 2005 bis 2019 ist die Armutsgefährdungsquote laut Sozialbericht für alle Familienformen gesunken. Am geringsten war sie natürlich für Paare mit Kindern unter 18 Jahren. Am höchsten ist sie allerdings immer noch für Alleinerziehende, wenngleich die Entwicklung hierbei durchaus positiv ist. Deshalb haben wir als Koalition den Aktionsplan für Alleinerziehende auf den Weg gebracht. Seitdem arbeitet das SMWA, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, unter Staatsminister Martin Dulig genau daran. Gemeinsam mit anderen Ressorts und vielfältigen Akteuren werden Maßnahmenempfehlungen ausgearbeitet, die zu einer besseren Arbeitsmarkt- und Lebenssituation von Alleinerziehenden beitragen sollen. Nicht unerwähnt bleiben können zudem die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, die Einführung der Grundrente und die Angleichung der Renten in Ost und West. Dafür hat die SPD im Bund lange gekämpft und dafür musste sie zahlreiche Widerstände überwinden. Doch es ist gelungen; denn eines ist klar: Die Bekämpfung von Armut gelingt nicht nur über staatliche Transferleistungen. Wir brauchen gute Löhne für existenzsichernde Erwerbsarbeit. Wir brauchen gute Kinderbetreuung – das sagte der Kollege schon. Wir brauchen bessere Bildungschancen für Kinder aus schwierigen Verhältnissen. Wir brauchen eine Gesellschaft, die Kindern eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, damit diese nicht ins Abseits geraten. So komme ich erneut zum Sozialstaat. Das Grundgesetz besagt in Artikel 20: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Daraus leitet sich ab, dass sich der Staat um soziale Gerechtigkeit und um die soziale Sicherheit der Bürger kümmert. Das ist sowohl der Auftrag als auch die Richtschnur aller politischen Verantwortungsträger. Alle möchten wir daran erinnern, gerade in diesen bewegten Zeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Teichmann, bitte.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in der ersten Aktuellen Debatte über das Thema „Die Würde des Menschen ist unantastbar – entschlossen Armut bekämpfen“. Laut dem aktuellen Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes leben derzeit mehr als 14 Millionen Menschen im ach so reichen Deutschland in Armut. 14,2 Millionen Menschen sind von Armut betroffen Das sind immerhin 16,8 % der Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sind eine Million Menschen mehr als im Jahr 2019, bevor die finanzielle Lage vieler durch die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen und der Inflation prekärer wurde. Regional gibt es dabei große Unterschiede, auch hinsichtlich Stadt und Land. In den großen kreisfreien Städten in Sachsen ist die Armut stärker präsent als in vielen Landkreisen. Überproportional von Armut betroffen sind dabei Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Kinderarmut ist in Deutschland auf 21,8 % angestiegen. Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen. Das ist in der Tat ein Armutszeugnis für unser Land. Dabei sind die Kinder bekanntlich die Zukunft unseres Landes. Nur 6 % der Armen sind arbeitslos, die meisten von Armut Betroffenen sind Rentner und Erwerbstätige. Andauernde Armutserfahrungen wirken sich bekanntlich besonders negativ auf die Teilhabe und die Entwicklung der Betroffenen, insbesondere der Kinder aus. Deren Chancengleichheit ist nicht gewährleistet. Die von mir aufgezeigten Missstände sind zu beseitigen; dies muss das besondere Anliegen der Regierung sein. Davon ist bei den Betroffenen jedoch viel zu wenig zu spüren. Für milliardenschwere Ausgaben im Ausland, für die massenhafte Einwanderung in unsere Sozialsysteme, für die fragwürdige Kriegsunterstützung oder sogar für Radwege in Peru ist immer Geld da, (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) aber zur Armutsbekämpfung im eigenen Land fehlt angeblich das Geld. Das ist nicht nur unglaubwürdig, es ist beschämend für unser Land (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie sind beschämend! Für das Parlament!) und es ist auch ungerecht. Ja, die Würde des Menschen, egal ob jung oder alt, ist unantastbar. Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede anmerken: Armut lässt sich nur mit einer funktionierenden, leistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bekämpfen. Die aktuelle Politik trägt gerade nicht dazu bei, dass sich unsere Wirtschaft positiv entwickelt. Es ist höchste Zeit für eine Kurskorrektur. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen jetzt die zweite Runde; die Fraktion DIE LINKE hat das Wort. Frau Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde gern den Fokus noch einmal auf den Zusammenhang zwischen Armut und Bildungsungerechtigkeit legen. Wir haben es heute schon gehört: Knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in Armut auf, mit schwerwiegenden Folgen für ihre Entwicklung und Teilhabe. Das zeigen umfassende Analysen von Studien, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind. Je länger Kinder in Armut leben, desto negativer sind die Folgen für ihre Entwicklung und ihre Bildungschancen. Sie haben häufig kein eigenes Zimmer, keinen Rückzugsort für Schularbeiten, zu wenig Essen, kein Obst und Gemüse, und das verglichen mit Kindern, die in gesicherten Einkommensverhältnissen aufwachsen. Arme Kinder sind häufiger sozial isoliert und gesundheitlich beeinträchtigt. Ihre gesamte Bildungsbiografie ist deutlich belasteter. So, nun versetzen Sie sich einmal kurz in die Zeit zurück, als Sie 15 Jahre alt waren. Wie war das denn damals? (Vereinzelt Heiterkeit bei den LINKEN) Wuchsen Sie in einer Familie auf, in der es Bücher gab? Wurde gespielt bei Ihnen zu Hause? Gab es Gespräche über Politik? Hatten Sie zu Hause Ruhe zum Lernen? Gab es Eltern, die Sie bei schulischen Schwierigkeiten unterstützt haben? War es eine Kindheit und Jugend, in der es keine finanziellen Probleme gegeben hat? Es sind Fragen wie diese, die helfen können, die Vielschichtigkeit von Bildungsungerechtigkeit besser zu verstehen. An der Aufgabe, Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, die auf diese Fragen mit Nein antworten, scheitert unser Bildungssystem seit Jahrzehnten. Arm bleibt oft arm, und das gilt besonders für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Demnach haben Kinder aus Haushalten mit niedrigen Bildungsabschlüssen ein Risiko von 61 %, in Armut aufzuwachsen. Diese Zahlen machen damit erneut deutlich, dass der soziale Status der Eltern auch jenen der Kinder zementiert und dass die Schere dort immer weiter auseinandergeht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da kann ich Glaubenssätze wie „Jeder ist seines Glückes Schmied“, „Wer arm ist, ist selber schuld“, „Leistung muss sich endlich wieder lohnen“ und „Die Lebensleistung muss honoriert werden“ – wie sie auf und ab in Talkshows und Debatten immer wieder eine Rolle spielen – einfach nicht mehr hören. Das alles sind neoliberale Mythen und verdammte Märchen, (Zuruf von der AfD: „Neoliberale Mythen“!) die nicht mehr stimmen. Es ist nicht egal, ob ich beim Glückschmieden durch die Starthilfe meiner Familie modernste Technik zur Verfügung habe oder ob mir ein wackliger Hammer und ein verrosteter Amboss vererbt worden sind. Weiterhin so zu tun, als wäre Armutsbekämpfung abhängig von der Güte der Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land, wird kurzfristig schlimme Auswirkungen haben. Ein wesentlicher Teil der Lösung, um die verfestigte Armut zu bekämpfen, ist eine echte Kindergrundsicherung. Dafür ist die Ampelregierung – meine Kollegin Schaper hat es schon gesagt – in der Pflicht. Mir fehlt in den jetzigen Zeiten jedwedes Verständnis dafür, warum das noch nicht beschlossen worden ist. Ja, innerhalb unseres Bildungssystems muss ein Grundsatz gelten, den ich bei vielen politischen Entscheidungen oft nicht feststellen kann: Wie können Kita und Schule gerechte und passende Bedingungen für alle schaffen, die es egal werden lassen, wie viel Geld die Eltern verdienen, welchen Bildungsabschluss die Eltern haben und welche Sprache zu Hause gesprochen wird? Ja, ich weiß, Sie können das nicht mehr hören und finden es auch unmöglich von uns, dass wir das immer und immer wieder betonen: Die Grundleistungen im Bildungssystem müssen kostenlos sein, beginnend vom kostenfreien Kitaplatz über die kostenfreie Essensversorgung, jedem Schüler und jeder Schülerin muss ein digitales Endgerät zur Verfügung stehen, bis hin zu der Möglichkeit, einmal während der Ausbildung im weitesten Sinne an einem internationalen Austausch teilnehmen zu können. Als Letztes, das kann ich den Kolleginnen und Kollegen vor allem von der CDU nicht ersparen: Jede wirklich ernstzunehmende Studie – die PISA-Studien belegen das im Übrigen noch einmal sehr deutlich, wenn es dort um die Top 10 geht – sagt Folgendes: Soziale Ungleichheit minimiert man, wenn man Kinder länger gemeinsam in einer Gemeinschaftsschule lernen lässt, anstatt sie nach der 4. Klasse zu trennen. Das müssen dann auch Sie einmal zur Kenntnis nehmen. Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte. Herr Dierks? – Sie haben keinen Redebedarf mehr. Dann die AfD-Fraktion. Herr Abg. Wendt, bitte.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage steht im Raum, wie wir die Armut bekämpfen und den Wohlstand mehren könnten. Ich möchte das in den mir verbleibenden fünf Minuten kurz skizzieren, obwohl ich natürlich sagen muss: Wir hätten noch viel mehr Punkte, die heute genannt werden müssten. Wir als AfD sind der Meinung, dass wir in einem ersten Schritt erst einmal die Steuer- und Abgabenlast absenken sollten. Weltweit stehen wir bezogen auf die Steuer- und Abgabenlast an der Spitze. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss sich ändern. Geben wir den Bürgern ihre finanzielle Freiheit zurück, dann entlasten wir damit auch die Unternehmen, die in der Folge bessere Löhne zahlen könnten. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Dadurch entsteht mehr Wohlstand. Damit könnte die Armut nachhaltig – ich betone: nachhaltig – zurückgedrängt werden, da die Bürger dadurch viel mehr Geld in ihrer Hosentasche hätten. In einem nächsten Schritt sollten wir dafür sorgen, dass wir für einen schlanken Staat kämpfen, indem wir Bürokratie und Verwaltungsstrukturen zurückbauen. (Beifall bei der AfD) Das entlastet die Unternehmen. Sie könnten ihren Angestellten dann mehr Lohn zahlen. Das setzt auch Geld für Steuersenkungen frei und damit Beträge, die dann natürlich auch den Bürgern hier in diesem Land zur Verfügung stehen, sodass die Bürger von der Entlastung profitieren. Sorgen wir mit zielgerichteten Maßnahmen und Programmen dafür, dass mehr Bürger ihren Berufsabschluss machen oder diesen nachholen. In Sachsen haben circa 130 000 Bürger keinen Berufsabschluss. Bezogen auf die gesamte Bundesrepublik schaut es so aus, dass bei den 20- bis 34-Jährigen knapp drei Millionen Menschen keinen Berufsabschluss haben. Sorgen wir mit zielgerichteten Maßnahmen dafür, dass diese Menschen in einen Beruf gebracht werden. Auch das kann nachhaltig die Armut gerade für diesen Personenkreis bekämpfen. Das ist von immenser Bedeutung. Da sollten wir der Armut natürlich entsprechend entgegenwirken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, stärken wir die gesetzliche Rentenversicherung. Sorgen wir dafür, dass diejenigen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, nicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Sorgen wir dafür, dass Rentner auf ihre Renten keine Steuern mehr zahlen müssen. Das bekämpft Armut im Rentenalter. (Beifall bei der AfD) Sorgen wir auch dafür, dass Pflegebedürftigen in Pflegeheimen mehr bleibt als ein mickriges Taschengeld in Höhe von 150 Euro im Monat. Das hat mit Teilhabe am Leben nichts zu tun. Das ist demütigend für Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, demütigend für die Schwächsten der Schwachen. Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige in Pflegeheimen in Sachsen etwa 2 500 Euro Eigenanteil. Immer weniger Menschen können dieser Zahlungsverpflichtung nachkommen und sind in der Folge auf Sozialhilfe angewiesen. Sorgen wir deshalb dafür, dass die Eigenanteile endlich spürbar abgesenkt werden. So bekämpfen wir zum Beispiel auch die Altersarmut in den Pflegeheimen. (Beifall bei der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wirklich viel zu tun. Packen wir es an und sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Armut in unserem Land endlich der Kampf angesagt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Frau Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Armutsquote zeigt, wie viele Menschen mit weniger als 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens leben müssen. Die Schwelle lag 2022 zwischen 1 186 Euro für einen Singlehaushalt und 2 490 Euro für ein Paar. In Deutschland trifft das auf 14,2 Millionen Menschen zu. Das sind genau 100 000 mehr als im Vorjahr. In Sachsen sind mehr als eine halbe Million Menschen betroffen. Selbst Vollzeitarbeit schützt immer noch nicht vor Armut. Das ist doch der eigentliche Skandal. Es wird immer dieses Märchen erzählt, dass es nur 40 Stunden Arbeit pro Woche braucht, um von der Geldnot wegzukommen. Wer das weiter vor sich her trägt und sagt, geht doch einfach nur arbeiten, macht noch ein paar Überstunden und dann wird das schon, der hat wirklich wenig Einblick in die Realität des Arbeitslebens. Auch wenn das Armutsrisiko der erwerbslosen Menschen natürlich am höchsten ist, so machen sie trotzdem nur knapp 5 % der Armutsbetroffenen aus. Mehr als ein Viertel der Armen ist erwerbstätig und hat ein zu niedriges Einkommen. Dann kann man sich nicht hierhin stellen und sagen, wir sind der tollste Sozialstaat überhaupt. Wie stark man ist, zeigt sich daran, wie stark das schwächste Glied in der Kette ist. Immerhin sind wir im Gegensatz zu vielen anderen Ländern auch eins der reichsten Länder auf der Welt. Dann kann man wohl erwarten, dass man sich um die Bevölkerung kümmert. Wir wollen an vielen Stellen ansetzen, zum Beispiel logischerweise bei den Löhnen. Die sind in Sachsen nach wie vor viel niedriger als im Westen. Ein Drittel der Vollzeitbeschäftigten bekommt nur einen Niedriglohn. Die Steigerung des Mindestlohnes um 41 Cent zu Beginn dieses Jahres hält mit der Inflation nicht im Ansatz Schritt. 15 Euro sind das Mindeste. Wir wollen mehr Tarifverträge und dafür sorgen, dass der Staat nicht mehr mit öffentlichen Aufträgen Lohndrückerei auch noch belohnt. Nicht mehr das billigste, sondern das beste Angebot soll den Zuschlag bekommen. Solch ein gerechtes Vergabegesetz verhindert aber Ministerpräsident Kretschmer und seine CDU, weil sie Politik für die Unternehmerlobby machen. So werden also öffentliche Aufträge in Milliardenhöhe an Unternehmen vergeben, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Niedriglöhnen abspeisen. Über 30 Jahre nach 1989 liegen die mittleren Einkommen in Sachsen immer noch circa 740 Euro unter denen im Westen. Geringe Löhne fördern die Altersarmut. Über 90 % der Rentnerinnen und Rentner im Osten leben ausschließlich von der gesetzlichen Rente. Die Inanspruchnahme von Grundsicherung ist 2022 sprunghaft um 30 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dazu kommt eine hohe Dunkelziffer von etwa 60 bis 70 % der Anspruchsberechtigten, die aus Scham oder Unwissenheit keine Leistungen beantragen. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll nicht zum Sozialamt gehen müssen. Daher wollen wir die gesetzliche Rente stärken. Wer ein Einkommen erzielt, ob im Job oder am Finanzmarkt, soll dafür gerechte Beiträge bezahlen. Einkommen über 7 500 Euro brutto im Monat sollen nicht mehr beitragsfrei sein. Dafür können Sie sich im Bund auch einsetzen. Die Regierung darf sich beim Thema Armut nicht darauf verlassen, dass zum Beispiel Ehrenamtliche ihre Versäumnisse ausgleichen. Ich nenne die Tafeln als Beispiel. Wir als Linksfraktion haben das Kühl- und Warenlager des Landesverbandes der Tafeln besucht und uns ein Bild gemacht. Diese Ehrenamtlichen verdienen unseren höchsten Respekt und wir sind dankbar für diesen Dienst an der Gesellschaft. Dafür bekommen sie nicht einmal eine ausreichende Förderung, zum Beispiel für Sprit usw. Eigentlich ist es eine Schande, dass es die Tafeln überhaupt geben muss. Die Regierung muss das Problem Armut grundsätzlich anpacken und nicht auf das Ehrenamt verweisen, damit jeder im drittreichsten Land der Welt etwas zu essen bekommen kann. Das ist ein Armutszeugnis. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Susanne Schaper Die Linke

Armutsgefährdete werden auch deutlich eher zu Pflegebedürftigen als Wohlhabende, was auch das Institut der Deutschen Wirtschaft zeigt. So gibt es noch vieles zu sagen, vieles zu tun. Sie können nicht einfach sagen, wir machen doch schon alles. Das ist wirklich arm. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich die Staatsregierung; Herr Minister Günther hat jetzt das Wort.

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Wolfram Günther

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe jetzt mal als Petra Köpping hier. Wer arm ist, muss verzichten. Er hat zu wenig Geld, sich ausreichend Nahrung und Kleidung zu kaufen und sich Wohnraum sowie medizinische Versorgung zu leisten. Von Armut betroffene Kinder sind häufig schlechter in der Schule und weniger gesund, was mit langfristigen sozialen Risiken einhergeht. Sie haben oft holprige Bildungsverläufe und müssen häufiger eine Klasse wiederholen. Die Eltern haben weniger Ressourcen, sie zu unterstützen. Armut erzeugt auch Stress. Armutsprävention gilt seit Langem als wichtige gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe. Als armutsgefährdet gilt nach Definition der EU eine Person, wenn ihr Einkommen weniger als 60 % des jeweiligen lokalen mittleren Einkommens beträgt. Die zweite Sozialberichterstattung für den Freistaat Sachsen 2022 geht auf die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote bis 2019 ein und betrachtet diese unter anderem differenziert nach Altersgruppen. Einschränkend muss hier vorangestellt werden, dass die sehr schwere Zeit von Corona, Inflation und Energiepreiskrise noch nicht mit abgebildet werden konnte. Danach ist die Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian zwischen 2005 und 2019 leicht gesunken und war 2019 im Bundeslandvergleich nach Thüringen am geringsten. Sie lag 2019 im Freistaat Sachsen bei 12,5 %, lediglich unterboten von Thüringen mit 12,4 %. Im Jahr 2022 war nach Angaben des Statistischen Landesamtes zwar ein leichter Anstieg auf 12,7 % zu verzeichnen, damit war das Armutsrisiko im Bundeslandvergleich aber auf den geringsten Wert gesunken. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sich der Anteil der Bevölkerung, der Leistungen nach SGB II erhielt, zwischen 2005 und 2023 nahezu halbiert hat. Die SGB-IIQuote hat dabei in allen Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich abgenommen. 2007 lag die Quote teilweise noch über 20 %. Im Jahr 2023 war sie auf 8,1 % gesunken. Nach wie vor gilt: Besonders von Armut bedroht sind Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern. Trotz herausfordernder gesellschaftlicher Veränderungen weisen hier die Zahlen eine positive Entwicklung auf. Dennoch sind fast immer noch ein Drittel der Alleinerziehenden und mehr als ein Fünftel der Haushalte mit mindestens drei Kindern von Armut bedroht. Hierauf muss unser Augenmerk liegen. Was wird getan, um Armut zu bekämpfen? Auf Bundesebene wurde zum Jahresbeginn das im SGB II festgelegte Bürgergeld angehoben. Wurden bis dahin 502 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen gezahlt, stieg das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 auf 563 Euro an. Gleiches gilt für die Regelbedarfsstufe 1 für die Hilfe zum Lebensunterhalt aus dem SGB XII. Dies bedeutet eine Steigerung über 12 %. Hinzu kommen bekanntlich noch Leistungen für Unterkunft, Heizung, eventuelle Mehrbedarfe und Kosten für Rundfunkgebühren. Zusätzlich fallen auf Antrag und Nachweis möglicherweise Kosten für Kindergärten, Hort und die Mittagsverpflegung weg. Im Jahr 2023 betrug der Regelsatz des Bürgergeldes für eine vierköpfige Familie 1 698 Euro. Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. In Dresden werden beispielsweise für die Unterkunft 657,44 Euro als angemessen angesehen. Für eine angemessene 85-Quadratmeter-Wohnung werden für einen Vier-PersonenHaushalt 297,50 Euro monatlich an Heizkosten anerkannt. Insgesamt erhielten diese Familien somit Leistungen in Höhe von 2 652,50 Euro monatlich. Die wegfallenden Kosten für Rundfunkgebühren, Kindergärten und Mittagsverpflegung sind dabei noch anzusetzen. Damit konnte die Armutsgefährdung solcher Familien durch staatliche Leistungen des Bürgergeldes verhindert werden. Die Bedarfe aus dem SGB II und SGB XII werden nunmehr jährlich fortgeschrieben. Dabei wird neben der Preisund Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflationsentwicklung stärker berücksichtigt. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistung, dem sogenannten Bildungspaket. Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen haben sich um gut 12 % erhöht: im ersten Schuljahr von 116 Euro auf 130 Euro, im zweiten Schuljahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial. Die Regelung für die Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Bereich der Heizungskosten während der Krisenzeit im Jahr 2023 insofern angepasst, dass sich deren Angemessenheit nicht mehr ausschließlich auf deren Höhe bezieht, sondern vielmehr auf den bisherigen Verbrauch. Eine Steigerung der Heizungskosten aufgrund der eminenten Steigerung der Gaspreise konnte damit aufgefangen werden. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Zuvor waren es 12 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später, Anfang 2025, folgt die nächste Erhöhung auf 12,82 Euro. Bereits im letzten Jahr wurde mit Wohngeld-Plus die Höhe des Wohngeldes angehoben, sodass deutlich mehr Bürger diese Leistung erhalten. Ziel der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 überwunden werden kann. Hierzu wurde als erster Schritt ein nationaler Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit erstellt, der am 24. April dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen worden ist. Im Freistaat Sachsen wird dieses Thema künftig Inhalt der sächsischen Sozialberichterstattung sein. Die Sozialberichterstattung wird Grundlage für eine strategische Sozialplanung. Mit Beschluss des Regierungsprogramms „Start 2020“ wurde unter anderem die Begleitung der kommunalen Ebene bei innovativen, präventiven Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe ermöglicht. Sachsen hat im Landeshaushalt Mittel zur Förderung kommunaler Projekte mit präventivem Ansatz eingestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf Housing First. Bisher wurde ein Modellprojekt der Stadt Leipzig unterstützt. Im Rahmen der Begleitforschung zum Modellprojekt wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der anderen Kommunen und Landkreisen für die Umsetzung potenzieller eigener kommunaler Wohnungslosenhilfeprojekte nach dem Ansatz Housing First zur Verfügung gestellt wurde. Dieser enthält eine Checkliste, um es den Kommunen zu ermöglichen, hinreichend Aussagen zum erforderlichen personellen, sachlichen und zeitlichen Aufwand für die Durchführung eines solchen Projektes zu erhalten. Darüber hinaus besteht eine gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Staatsministeriums des Innern zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungsnotfällen vom 10. März 2021. Die Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und befassen sich mit Maßnahmen zum Schutz von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie sollen den zuständigen Behörden als Orientierungshilfe dienen. Ergänzend zu den familienpolitischen Leistungen des Bundes fördert der Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten für einkommensschwache Eltern und deren Kinder. Zu nennen sind hierbei die Zuschüsse zu Maßnahmen der Familienbildung und Erholung, die Bereitstellung kostenfreier Beratungsangebote, das Landeserziehungsgeld, die Unterstützung in Notfällen durch die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ sowie der sächsische Landesfamilienpass. Alle Familienformen sowie besondere Lebenslagen, zum Beispiel von Familien mit Kindern mit Behinderung, Allein- oder Getrennterziehende und kinderreiche Familien, sind dabei im Blick zu behalten. Die Staatsregierung arbeitet zur Unterstützung der besonders armutsgefährdeten Gruppe der Alleinerziehenden an einem Aktionsplan Alleinerziehende, der unter anderem auf die verbesserte berufliche Qualifikation bzw. Ausbildung sowie die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt abzielt. Das SMS unterstützt Alleinerziehende mit der Förderung des Projektes „ALISA“ – Alleinerziehend in Sachsen –, das alle relevanten Informationen für diese Lebenslage auf einer zentralen Informationsplattform bündelt und Netzwerke vor Ort über drei Fach- und Anlaufstellen aufbaut. Zweite Aktuelle Strategieprozess „Bildungsland schulischer Bildung unter breiter Antrag der Die Antragstellerin hat zunächst das Wort: die Fraktion der CDU, Herr Abg. Gasse. Danach folgen die AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kaum irgendetwas steht beim öffentlichen politischen Diskurs in Deutschland so prominent und dauerhaft immer wieder im Mittelpunkt des Interesses wie die Themen Schule und Bildung. Mir ist vollkommen klar, warum das so ist. Das Thema geht jeden an. Ein jeder, der selbst die Schule besucht hat, kann hier mitreden und damit selbstverständlich auf seine eigene Expertise zurückgreifen. Genau das, meine Damen und Herren, macht das Thema so spannend. Ich glaube, in diesem Hohe Hause können wir uns alle darüber einig sein, dass die Leistungen unserer sächsischen Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu denen aus anderen Bundesländern spitze sind. Das zeigen uns regelmäßig die Ergebnisse der verschiedensten nationalen Bildungsvergleiche, bei denen Sachsen immer einen vorderen Platz belegt. Uneinig dagegen sind wir uns meist darüber, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. So befinden wir Auch der Bund hat mit seinen Leistungen für Verbesserungen gesorgt. Mit Beginn des Jahres wurden die Kinderkranktage für Alleinerziehende und damit der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 30 Tage pro Kind bzw. bei mehreren Kindern auf 70 Tage erhöht. Auch der Unterhaltsvorschuss wurde mit diesem Jahr erhöht, ebenso der Kinderzuschlag, den Familien und Alleinerziehende erhalten können, deren Einkommen nicht ausreicht. Schließlich wurde der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht, ebenso der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Armut bekämpfen ist eine Querschnittsaufgabe durch alle Politikbereiche. Ich habe diesbezüglich nur den Sozialbereich angesprochen, aber die beste Armutsvorsorge ist eine stabile Arbeit mit einem auskömmlichen Lohn. Beitragen können am Ende alle Politikbereiche. Wir befinden uns im Freistaat in der Zusammenarbeit mit Partnern ressortübergreifend auf einem guten Weg, den wir weiter beschreiten werden. Vielen Dank, auch im Namen der Sozialministerin. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgearbeitet. Wir kommen zu Debatte Sachsen 2030“ – Fortentwicklung fachlicher Beteiligung sicherstellen! Fraktion CDU uns permanent im politischen Wettstreit um die besten Konzepte, um unser sächsisches Schulsystem zukunftssicher zu machen. Da ich ein positiver Mensch bin und Ihnen allen unterstelle, dieses Ziel im Blick zu haben, möchte ich die Gelegenheit heute nutzen, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen für den intensiven, manchmal auch sehr anstrengenden Diskurs bei diesem Thema zu bedanken. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Wolfram Günther) Zurück zum eigentlichen Punkt. Sobald man das Gefühl hat, dass alles wie von selbst läuft, dann geht es manchmal oder meist doch bergab. Mit dieser Binsenweisheit will ich sagen, dass wir einerseits durchaus stolz darauf sein können, dass Sachsen beim Ranking der Bundesländer immer hervorragend abschneidet, was im Übrigen in erster Linie unseren Lehrerinnen und Lehrern zu verdanken ist. Wir dürfen uns aber nicht zurücklehnen. Ein deutliches Warnsignal war die Veröffentlichung des IQB-Bildungstrends, mit dem das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen zum dritten Mal für die KMK-Konferenz untersucht hat, inwieweit die Schülerinnen und Schüler in Deutschland die bundesweit geltenden Bildungsstandards am Ende der Sekundarstufe I erreichen. Wenn auch auf hohem Niveau, so ist doch leider auch Sachsen wie jedes andere Bundesland von dieser Entwicklung betroffen. Um das Bildungssystem unseres Freistaates zukunftssicher zu machen, müssen wir uns selbst immer wieder kritisch hinterfragen. Wir müssen uns die Frage stellen, was wir als Gesellschaft von Schule erwarten. Was müssen unsere Schulen leisten, um unsere Kinder bestmöglich darauf vorzubereiten, was sie später im Berufsleben erwartet? Dann steht natürlich die Frage im Raum: Wie können sie das leisten? Ich hatte es vorhin schon erwähnt: Diese Fragen interessieren nicht nur uns als Bildungspolitiker und die anderen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus; diese Fragen interessieren uns alle. Aus diesem Grund hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus vor einiger Zeit das Projekt „Bildungsland Sachsen 2030“ ins Leben gerufen. Schon im Frühjahr 2019 hatte unser Kultusminister Christian Piwarz eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung des Konzeptes zur langfristigen strategischen Weiterentwicklung der schulischen Bildung im Freistaat Sachsen beauftragt. Zielhorizont war das Jahr 2030. Corona hat diesen Prozess ein wenig ausgebremst. Aber – die Maßgabe, die ich persönlich immer besonders sympathisch finde – es gab dabei keine Denkverbote. In der Vorbereitungsphase hatte sich eine Projektgruppe aus Bildungsfachleuten basierend auf zahlreichen Gesprächen und Workshops mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat und dem Landesbildungsrat mit den Themen Lernen, Steuerung, Professionalisierung und Infrastruktur in vier Handlungsfeldern beschäftigt und diese benannt. Zu den vier Handlungsfeldern formulierte diese Arbeitsgruppe dann erste mögliche Ziele. Von März bis November 2023 lief die öffentliche Beratung in zwei Phasen. In der ersten Phase entwickelten die Experten aus Bildungs-, Forschungs- und Schulpraxis konkrete Empfehlungen für Maßnahmen. Insgesamt entstanden in den vier Expertenräten 218 Handlungsempfehlungen. Dabei ging es um Fragen wie Aktualisierung der Lehrpläne, die Weiterentwicklung des fächerverbindenden Unterrichts und des Praxisbezugs, die Etablierung von selbstbestimmten Lernphasen, die Weiterentwicklung von Bewertungs- und Leistungsrückmeldungen und die Erprobung kompetenzorientierter Rückmeldeformate, wobei diese Rückmeldungen neben der herkömmlichen Benotung zum Einsatz kommen sollten. Es ging um die Weiterentwicklung der Aufgaben und Formate von Abschlussprüfungen, die Flexibilisierung von Stundentafeln und Lehrplänen, die Etablierung eines Globalbudgets für Lernangebote und die Schulentwicklung sowie um die Weiterentwicklung des sächsischen Schulportals. Ich denke, meine Zeit läuft langsam ab. (Heiterkeit bei den LINKEN) – Nicht meine Zeit, sondern die Zeit meiner Rede. Deshalb würde ich zu weiteren Inhalten und zum weiteren Prozess im zweiten Teil meiner Rede sprechen. Vielen Dank inzwischen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht jetzt der Abg. Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Fortentwicklung ist immer gut. Wenn es dabei um die schulische Bildung geht, ist es noch viel besser. Wenn dabei die Ergebnisse stimmen, ist es am besten. Mit dem Strategieprozess „Bildungsland Sachsen 2030“ soll der Staatsregierung dieser Wurf nun gelingen. Ohne Frage ist die Ambition groß. Die entstandenen Ideen, Empfehlungen, Maßnahmen, Vorschläge sind noch viel größer. Ich möchte an dieser Stelle lobend erwähnen, dass sich die Staatsregierung für ein so großes Vorhaben nicht nur der eigenen Mitarbeiter bedient, sondern neben einem Expertengremium auch die betroffenen Schüler, Lehrer, Eltern usw. in den Bildungsforen einbezogen hat. Das sind Personen, die ein berechtigtes Interesse an dem Thema „Schule von morgen“ haben und viele Erfahrungen einbringen können. Sie können sich aber denken, dass nach dem Lob die Kritik folgt. Auch wenn der Prozess vielschichtig war und gerade die Einberufung der fünf Bildungsforen eine tatsächliche Mitbestimmung zeigen sollte, gab es kritische Stimmen. In den Bildungsforen, in denen der Praxischeck erfolgen sollte, wünschte man sich, nicht nur die Empfehlungen des Expertenrates bewerten, sondern auch neue Vorschläge einbringen zu dürfen. Es war nicht die Form der Beteiligung, die man bei der Bewerbung für die Foren erwartet hatte. Als Kompromiss konnten die Vorschläge als Anmerkungen der einzelnen Foren aufgeschrieben und an den Kultusminister übergeben werden. Wir dürfen sehr gespannt sein, was davon tatsächlich berücksichtigt wird und inwieweit die regional teilweise unterschiedlichen Einschätzungen am Ende widergespiegelt werden. Ich möchte Ihnen hierzu ein paar Beispiele aus den Handlungsempfehlungen geben. Erstens: Unterricht nach dem Biorhythmus. Was bedeutet das? Die Schule beginnt nicht vor 8 Uhr und ist ganztägig bis 18 Uhr geöffnet. Die Schüler sollen den ganzen Tag lang flexibel lernen können. Während in den Bildungsforen Dresden oder Leipzig die Mehrheit dieser Empfehlung zustimmte, waren es in Chemnitz nur 45 %. Als Begründung wurden die schwierigen Verkehrsanbindungen im ländlichen Raum oder das bloße Verschieben der Unterrichtszeit genannt. Ich mache darauf aufmerksam, dass der Vereinssport bei uns nicht in der Schule, sondern außerhalb von ihr stattfindet. Zweitens: Anstelle von Unterrichtsausfall werden gezielt digitale Lernmedien genutzt. Hier gab es interessanterweise einen gegenteiligen Trend. Beim Bildungsforum Dresden stimmten nur knapp 33 % zu. In Chemnitz waren es 65 %. Was waren die Gründe? Die Befürchtungen waren beispielsweise, dass so einfach der Lehrermangel kompensiert werden soll. Außerdem fehlten den Teilnehmern die notwendigen Unterscheidungen zwischen Grundschule und weiterführender Schule. Drittens: Alternative, auch digital gestützte Rückmeldeformate. Hierbei ging es darum, die Leistungen der Schüler bis mindestens Klasse 8 in anderer Form als durch die klassischen Noten von 1 bis 6 zu bewerten. Während in Dresden fast 65 % zustimmten, waren es in Chemnitz nicht einmal 30 %. Kontrovers wurde hier vor allem die Umsetzung diskutiert. Woher kommen die Ressourcen beispielsweise für schriftliche Rückmeldungen? Wie vergleichbar sind diese Bewertungen? Sehr geehrte Damen und Herren! Diese drei Beispiele sind nur ein Teil der kontrovers diskutierten Empfehlungen. Die abgelehnten Handlungsempfehlungen habe ich dabei noch gar nicht berücksichtigt. Aber bereits hier sind Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen sichtbar. Manchmal ist es der Stadt-Land-Unterschied, manchmal die Ausstattung der Schulen oder der Mangel an Lehrkräften, die zu diesen Unterschieden führen. Insgesamt ist es nun die Aufgabe des Kultusministeriums, sinnvolle und vor allem für alle Regionen umsetzbare Vorschläge für eine Fortentwicklung der schulischen Bildung zu unterbreiten. Ich sagte es bereits am Anfang: Eine Fortentwicklung ist immer gut. Wenn es dabei um die schulische Bildung geht, ist es noch viel besser. Wenn dabei noch die Ergebnisse stimmen, ist es am besten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion bitte, Frau Neuhaus-Wartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Gasse, ich hatte gehofft, dass Sie uns schon in der ersten Runde etwas mehr von dem sagen, worauf wir im Hohen Hause warten. Ich zumindest warte auf den Moment, an dem mir gesagt wird, ab wann die Empfehlungen, die für das „Bildungsland Sachsen 2030“ durch die Expertengremien und die anderen Foren aufgeschrieben wurden, umgesetzt werden und wie diese Umsetzung erfolgen soll. Das ist es, was mich interessiert. Wahrscheinlich erzählen Sie uns das in einer zweiten Runde. Deshalb würde ich mir vorbehalten, darauf in einer zweiten Runde zu reagieren, nachdem ich weiß, was Sie gesagt haben. Ich möchte auf eine Sache besonders eingehen: Ihnen wird genau wie mir aufgefallen sein, dass vor ein paar Tagen die Jugendstudie herausgekommen ist. Ich finde, dass die Jugendstudie alarmierend ist. Jenseits davon, dass die jungen Leute im Alter von 14 bis 29 Jahren mitgeteilt haben, dass sie Angst vor Inflation haben, dass sie die Kriege der Welt beschäftigen, dass es ihnen um die Demokratie geht, dass sie unter Stress leiden, erschöpft sind und sich hilflos fühlen. Darin aufgeschrieben ist vor allem eines ganz wichtig: dass junge Leute den Eindruck haben, dass sie sowohl ihr eigenes Leben nicht wirklich beeinflussen können, als auch gesellschaftlich wenig Einflussmöglichkeiten haben. Ich finde, man muss das zur Kenntnis nehmen. Man muss allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass die jungen Leute mitgeteilt haben, sie hätten mit rechtem Gedankengut an der einen oder anderen Stelle kein Problem. Das halte ich für ein alarmierendes Zeichen. Wir haben im letzten Plenum aufgrund unseres Antrags über das „Bildungsland Sachsen 2030“ gesprochen und Vorschläge unterbreitet, und wir haben mitgeteilt, dass relativ viele Empfehlungen bzw. Forderungen, die dort aufgestellt worden sind, tatsächlich auch Forderungen sind, die wir seit Jahren versuchen, hier im Hohen Haus zu diskutieren und anzubringen. Ich möchte also eines sagen und damit in der ersten Runde bereits zum Schluss kommen: Wenn junge Leute den Eindruck haben, dass sie sowohl ihr eigenes Leben nicht beeinflussen können als auch gesellschaftlich nicht mitbestimmen können, dann wäre es ein ganz wesentlicher Schritt, ihnen explizit im Bildungssystem und vor allem in der Schule die Möglichkeit zu geben, nicht nur mitbestimmen zu können, sondern auf eine andere Art und Weise zu lernen und mitbestimmen zu können, was sie dort lernen, weil sie der Meinung sind, dass sie auf das Leben nicht genügend vorbereitet sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte, Frau Abg. Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zuletzt vor einem Jahr im Hohen Haus über das „Bildungsland Sachsen 2030“ gesprochen. Ich wiederhole gern, was ich bereits damals zum Start der regionalen Bildungsforen gesagt haben: Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen ausdrücklich diesen Prozess. Er ist Ausdruck einer neuen Beteiligungskultur. Er ist klar und gut strukturiert und es werden auch die richtigen Fragen aufgeworfen. Es geht vor allem um Qualität und es geht um die Schule der Zukunft. Dem ganzen Prozess liegt eine Erkenntnis zugrunde, die ich gern in diesem Hohen Haus noch einmal beim Namen nennen möchte: Die sächsischen Schulen sind noch nicht gänzlich im 21. Jahrhundert angekommen. Ob eine Schule zukunftsfähig ist, zeigt sich bei den Gebäuden und bei der Ausstattung ebenso wie bei der inneren und äußeren Schulorganisation. Eine zukunftsfeste Schule zeichnet sich durch eine kinderorientierte Pädagogik ebenso aus wie durch eine zeitgemäße Lern- und Prüfungskultur, und das macht das „Bildungsland Sachsen 2030“ so wertvoll. Es haben sich so viele Menschen um die Schule der Zukunft sehr viele Gedanken gemacht. Sie haben Ideen entwickelt und auch wieder verworfen. Sie haben miteinander debattiert, gerungen und gestritten. Allen Beteiligten am Prozess möchte ich deshalb sagen: Vielen Dank für Ihre Ideen, Ihre Zeit und Ihr Engagement. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Nun geht es in die finale Phase. Das Kultusministerium wird ein Strategiepapier, untersetzt mit konkreten Maßnahmen, vorlegen. Zur Erinnerung: In den vier Handlungsfeldern Lernen, Steuerung, Professionalisierung und Infrastruktur wurden Empfehlungen formuliert, um 16 strategische Ziele zu unterfüttern. Jetzt geht es an die Umsetzung: Auch hierbei werden Menschen eingebunden, die ganz nah dran sind, und das ist richtig und wichtig so. Beteiligung sichert die Akzeptanz aller, die an den Schulen wirken. Aus meiner Sicht brauchen wir jedoch noch mehr als das. Um den Prozess zu einem Erfolg zu machen, brauchen wir Verbündete. Wir brauchen die Menschen, die die Schulen anders – fit für das 21. Jahrhundert – machen wollen, Menschen, die bereit sind, Dinge neu zu denken und die Veränderungen auch leben wollen. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, genau diese Menschen in diesem Prozess mitzunehmen; denn sie sind die Trägerinnen und Träger der Unterrichts- und Schulentwicklung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was meine ich, wenn ich sage, dass sächsische Schulen noch nicht gänzlich im 21. Jahrhundert angekommen sind? Hierzu einige Beispiele: Fast alle Schulen in Sachsen haben Ganztagsangebote, gleichzeitig haben nur eine Handvoll einen gebundenen, rhythmisierten echten Ganztag. Die Lehrpläne wurden zwar im Jahr 2019 grundlegend überarbeitet. Politische Bildung, Medienbildung und auch Bildung für nachhaltige Entwicklung wurden als Querschnittsthemen verankert. Gleichzeitig gibt es jedoch auch eine große Unzufriedenheit – wir hören es sowohl auf den Schulhöfen als auch am Abendbrottisch –, darüber, was die Schülerinnen und Schüler lernen und wie sie es lernen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Land unterstützen die Schulträger beim Neubau und bei der Sanierung von Schulgebäuden. Gleichzeitig ist das Landesprogramm seit Jahren überzeichnet. Sanierte Schulen verfügen zwar in aller Regel über funktionsfähige Toiletten und sie erfüllen die Brandschutzauflagen, jedoch nicht die Anforderungen zeitgemäßer pädagogischer Konzepte. Ich freue mich, dass sich nun viele Empfehlungen mit den teils langjährigen Vorschlägen und den Forderungen der BÜNDNISGRÜNEN decken. Ich will nur einige Beispiele nennen: das Fächerverbinden im Unterricht, die Globalbudgets für Schulen, die Etablierung von multiprofessionellen Teams, die Orientierungshilfe Schulbau und das Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Liebe Kolleginnen und Kollegen! So weit in der ersten Runde die positiven Aspekte. In der zweiten Runde möchte ich auf einige Schwierigkeiten hinweisen und vielleicht die Achtungszeichen positiv formulieren, die wir im Prozess bis 2030 noch beachten sollten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD spricht Frau Abg. Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erkenntnis, die dem „BildungslandSachsen-2030“-Prozess zugrunde liegt, ist eine ganz einfache: Wenn sich die Welt ändert, dann muss sich auch die Schule ändern. Sachsen hat sich dieser Aufgabe gestellt, um die Frage zu beantworten: Wie soll die Schule der Zukunft aussehen, damit Kinder und Jugendliche gut und mit den besten Chancen in die Welt kommen? Dass Sachsen sich dieser Aufgabe gestellt hat, finde ich eine sehr gute Sache. Die Debatte war intensiv und die Beteiligung hoch. Viele Vorschläge, die diskutiert wurden, sind sehr klug. Ich will die Gelegenheit nutzen, um mich nicht nur bei allen, die sich beteiligt haben, zu bedanken, sondern ich möchte auch meinen Dank an das Kultusministerium aussprechen, das diesen Prozess mit einer sehr großen Ernsthaftigkeit und Offenheit geführt hat. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Es ist nun nicht einfach, über den Prozess zu sprechen, weil wir das Ergebnis noch nicht so richtig kennen. Ein Strategiepapier soll erst noch vorgelegt werden, aber glücklicherweise war der Prozess offen genug, sodass wir wissen, über was gesprochen worden ist. Die Vorschläge, die aus den Expertenforen kamen und die in den Regionalforen diskutiert worden sind, sind zum Teil gute alte Bekannte: mehr fächerverbindender Unterricht, die Flexibilisierung der Stundentafel, mehr individuelle Förderung mit digitaler Unterstützung, mehr Selbst- und Mitbestimmung für die Schülerinnen und Schüler und mehr praktisches Lernen und Berufsorientierung. Das sind zu einem guten Teil Themen, die wir bereits in den Jahren zuvor immer wieder gemeinsam angetippt und diskutiert haben. Das zeigt, dass sie inzwischen mehrheitsfähig sind, und das ist doch eine gute Angelegenheit. Der Prozess „Bildungsland Sachsen 2030“ beschäftigt sich mit dem Was und dem Wie in den Schulen. Was wird vermittelt und was soll gelernt werden? Wie soll es vermittelt und gelernt werden? Das ist ein sehr wichtiger Bestandteil von Bildung und von Bildungspolitik; aber es ist nur die eine Hälfte. Die andere Hälfte sind das Wer und das Wo. Es sind die Lehrkräfte, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitungen, die Bildung machen und umsetzen, die Wissen vermitteln und Kinder und Jugendliche im Lernen begleiten. Natürlich sind es die Schulsozialarbeiter, die Schulassistentinnen und Schulassistenten, die die Teams bilden. Ich denke, es ist unsere Pflicht und wir würden gut daran tun, diesen langjährigen Strategieprozess „Bildungsland Sachsen 2030“, der inhaltlich geführt wird, mit einer Ressourcenverlässlichkeit zu untersetzen. Dies wird unsere gemeinsame Aufgabe in der nächsten Legislatur sein. Bildung braucht Kontinuität, Verlässlichkeit und Langfristigkeit. Es wird uns gelingen, die Aufgaben und Vorhaben des „Bildungslandes Sachsen 2030“ umzusetzen, wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Das heißt, Sozialarbeit und Schulassistenz werden wir an jeder Schule brauchen, erst recht, wenn wir so ambitioniert inhaltlich arbeiten wollen. Wir brauchen genügend Lehrerstellen. Wir brauchen diese Ausstattung auch im Haushalt, damit wir verlässlich einstellen können, wenn Absolventinnen und Absolventen in das sächsische Schulsystem wollen. (Staatsminister Christian Piwarz: Sehr richtig!) Der Sanierungsstau wurde angesprochen: 500 Millionen Euro bräuchten wir jedes Jahr. Mit dem letzten Haushalt haben wir es geschafft, 300 Millionen Euro in den Schulhausbau zu stecken. Wir brauchen mehr, um auch die räumlichen Voraussetzungen für neue Lernprozesse zu schaffen. Ich tippe außerdem – auch wenn das gerade nicht das Thema ist – die Frage an: Mit welchen Voraussetzungen kommen Kinder in die Schule? Deshalb brauchen wir im Bereich der Kita mehr Bildung und mehr pädagogische Angebote durch einen verbesserten Betreuungsschlüssel. Alles in allem: Die Umsetzung der Ergebnisse von „Bildungsland Sachsen 2030“ wird eine Schülergeneration brauchen, weil nicht an allen Schulen von heute auf morgen alles umgestürzt werden kann. Wir sollten uns jedoch diese Schülergeneration als Maßstab für die Verlässlichkeit der Ausstattung nehmen. Deshalb plädieren wir dafür – nicht für die nächsten zwei, sondern für die nächsten zehn Jahre –, eine Wer- und Wo-Planung vorzulegen – flankierend zum „Bildungsland Sachsen 2030“ –, mit der wir eine verlässliche Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit und Schulassistenz sowie der Kommunen mit Schulhausbaumitteln ermöglichen und verbindlich festschreiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Christian Piwarz) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Runde. Es spricht Herr Abg. Gasse für die CDU.

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Holger Gasse CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte versprochen, noch etwas zum weiteren Prozess zu sagen; Frau NeuhausWartenberg hatte nachgefragt. In der letzten Phase wurden die Inhalte in einer breiten Öffentlichkeit auf insgesamt fünf regionalen Foren diskutiert. Überall in Sachsen wurden diese 218 Handlungsempfehlungen einem Praxistest unterzogen. Ich will noch etwas zu weiteren Inhalten sagen: Das sind unter anderen die professionelle Unterstützung und Wartung der schulischen Informationstechnik sowie die Entwicklung eines sächsischen Konzepts für ganztägige Bildung im Primarbereich. Es ging auch um die Stärkung der Verzahnung am Übergang vom Elementar- in den Primarbereich. Als Fachpolitiker fand ich diesen Teil des Projektes besonders interessant, in dem nicht immer nur dieselben Experten über dieselben Probleme diskutierten. Es war ein breiter Beteiligungsprozess, um die schulische Bildung unter fachlicher und wissenschaftlicher Begleitung für die Zukunft auszurichten und den Leistungsanspruch im Einklang mit den aktuell stattfindenden Prozessen in unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln. Denn Schule und Bildung sind, wie bereits gesagt, ein Thema, das alle angeht. Es war deshalb richtig, alle an diesem Prozess Beteiligten mitzunehmen. Es war richtig, alle mitzunehmen, die tangiert werden. Das sind die Lehrer, die Schüler, die Eltern und der interessierte Teil der Gesellschaft am Thema Bildung. Meine Fraktion hat aus diesem Grund dieses Projekt von Anfang an unterstützt, weil wir genau das für den richtigen Weg hielten: strukturiert darüber zu diskutieren, welche strategisch wichtigen Schritte mittelfristig gegangen werden müssen, um unsere Schülerinnen und Schüler sowie die sächsischen Schulen auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen vorzubereiten und handlungsfähig zu machen. Jetzt – Sie hatten danach gefragt – ist es die Aufgabe, die Umsetzung nach Vorliegen des Abschlussberichtes – Kollegin Friedel hat davon gesprochen – und der abschließenden Empfehlungen hoffentlich sehr bald zu terminieren und über die dafür nötigen Ressourcen zu sprechen. Da sicher nicht alles auf einmal gehen wird, werden wir uns, denke ich, über eine Priorisierung unterhalten müssen. Es wird einen längeren Zeitraum geben. Ich persönlich wünsche mir, dass wir erste Maßnahmen schon im Schuljahr 2024/25 umsetzen können, aber bei dem gesamten Prozess sollten wir den bewährten Weg beibehalten. Wir sollten weiterhin gemeinsam mit der Wissenschaft, den Schulleitungen, den Kammern, den Verbänden und den Räten diskutieren und diesen erfolgreichen Weg weitergehen. Sehen Sie es mir nach, dass ich kein abschließendes Datum nennen kann. Doch ich bin optimistisch, dass es uns gemeinsam gelingen wird, diese Maßnahmen gut umzusetzen und ein gutes Ergebnis zu erzielen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gasse, Sie haben es in Ihrer ersten Runde so schön gesagt: Bildung geht uns alle an. Wir alle sind davon betroffen. Wenn wir auf die fünf Jahre dieser Legislaturperiode, die sich ja dem Ende neigt, zurückblicken, dann haben wir hier viel diskutiert. Wir haben gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode um eine Schulgesetzreform sehr gerungen. Es gab verschiedene Ideen zum längeren gemeinsamen Lernen. Es werden einige zufrieden sein, andere sind nicht zufrieden – so ist das im Parlament. Wir haben um mehr Geld für die Kommunen gerungen, um den Schulhausbau voranzubringen. Unserer Meinung nach ist dort noch deutlich Luft nach oben. Das geht los mit einer Brandschutzanlage und Bagatellgrenzen von 100 000 Euro in dem Programm, die man reißen muss, um überhaupt einen Euro dazuzubekommen. Wir haben mit dem „Bildungsland Sachsen 2030“ einen demokratischen Prozess erlebt, in den viele einbezogen wurden, was eine gute Sache war. Kollege Schaufel hat einige Kritikpunkte gebracht, die im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses genannt wurden. Die Frage für uns als AfD ist: Welche der 218 Handlungsempfehlungen sollten unserer Meinung nach im Strategiepapier stehen und zeitnah umgesetzt werden? Dafür möchte ich Ihnen drei Beispiele nennen. Das erste Beispiel – das diskutieren wir hier seit Jahren – ist ein kostenfreies und gesundes Schulessen. (Antje Feiks, DIE LINKE: Wie wollen Sie das organisieren, wenn Sie nicht mehr Steuern einnehmen wollen?) Zwei Drittel der Befragten haben das befürwortet. Es wurde befürwortet von Lehrern, von Schülern und von Eltern im Expertenrat. Auch wir befürworten es seit dem Jahr 2016 und haben es immer und immer wieder im Sächsischen Landtag gefordert. Deshalb sagen wir: Ein „Bildungsland Sachsen 2030“ braucht ein kostenfreies und gesundes Schulessen. (Beifall bei der AfD) Das zweite Beispiel ist die berufliche Orientierung an allen Schularten. Empfohlen wurde unter anderem eine Anpassung der Lehrpläne. Es braucht mehr Praxisbezug, Grundkurse der beruflichen Bildung am Gymnasium sowie mehr Zeit für Praxis und Exkursion im Unterricht. 75 % der Teilnehmer an den Bildungsforen haben das befürwortet. Auch wir haben uns dafür im Sächsischen Landtag starkgemacht. Wir wollten mehr Wirtschaftsunterricht an den Oberschulen. Wir wollten mehr Praxis an den Oberschulen durch eine Umwandlung der Oberschulen zu Technischen Oberschulen. Deshalb sagen wir: Ein „Bildungsland Sachsen 2030“ braucht mehr Praxis, damit unsere Wirtschaft und unser Handwerk gestärkt werden. (Beifall bei der AfD) Drittes Beispiel: Tests zur Berufseignung für angehende Lehramtsstudenten. Getestet werden sollen Motivation, soziale Kompetenz sowie Stress- und Belastungsresistenz. 60 % der Teilnehmer an den Bildungsforen haben sich dafür ausgesprochen. Und hoppla, im letzten Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat die AfD doch eine Reform des Lehramtsstudiums gefordert. Wir wollten standardisierte Studierfähigkeits- und Berufseignungstests, wie von den Experten gefordert. Deshalb sagen wir: Das „Bildungsland Sachsen 2030“ braucht Eignungstests für Lehrer und eine Ausbildung in der Fläche, um dem Lehrermangel zu begegnen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Doch der Prozess hat auch gezeigt, dass Beispiele gekommen sind, die nicht mehrheitsfähig sind. Sie sind sowohl für die Teilnehmer als auch für uns nicht mehrheitsfähig. Ein Beispiel: Schulurlaub statt Ferien wurde mehrheitlich abgelehnt. Warum? Er erschwert die Planung und ist logistisch und personell schwer umsetzbar. Wir müssen ganz ehrlich sagen: Wir haben dringendere Probleme im Schulsystem, die es anzupacken gilt. Das Zukunftsprojekt „Bildungsland Sachsen 2030“ ist ambitioniert und enthält viele gute Ideen. Ebenso ist deutlich geworden, dass einige Vorschläge unterbreitet wurden, die nicht praxistauglich sind. Lassen Sie uns im Sächsischen Landtag die mehrheitsfähigen Themen über Parteigrenzen hinaus endlich ehrlich diskutieren! Lassen Sie uns die verschiedenen Forderungen diskutieren und dann in der Sache im Sächsischen Landtag Mehrheiten finden! Lassen Sie uns echte Demokratie leben! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion bitte; Frau Neuhaus-Wartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Gasse, ich bin Ihnen für Ihre Ehrlichkeit dankbar. (Holger Gasse, CDU: So bin ich!) Ich habe das in der letzten Landtagssitzung schon mitgeteilt und möchte es noch einmal verstärken: Ich verstehe, dass solch ein Prozess Zeit braucht. Das haben wir hier immer wieder betont, als Staatsminister Piwarz und ich eine kleine Meinungsverschiedenheit hatten, wer hier zuerst da war und warum. Ich finde den Prozess total in Ordnung, und ich finde auch die breite Beteiligung total in Ordnung und kann nur sagen: Das ist genau das, was wir uns gewünscht haben. Jetzt kommt jedoch das Aber: Ich will nur sagen: 2030. Es sind jetzt Leute bei uns im System unterwegs. Das sind Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler, und das sind genau die Verbündeten, über die Christin Melcher gesprochen hat. Es sind Leute am Start, die sagen: Bis zum Jahr 2030 sind es noch sechs Jahre hin. Das ist das eine. Das andere ist: Gibt es Dinge bei den Handlungsempfehlungen – und ich würde behaupten, sie sind vorhanden –, die wir relativ kurzfristig, ab dem neuen Schuljahr, wie Sie gesagt haben, umsetzen können? Bei circa 8,6 % Unterrichtsausfall – zumindest, wenn man die GEW-Studie ernst nimmt, was die Arbeitszeiten von Lehrkräften angeht –, wenn wir uns Umfrageergebnisse von politischen Entscheidungen anschauen, wenn wir uns anschauen, wie Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche sich gerade fühlen und das auch lautstark mitteilen, dann, finde ich, können wir denen nicht sagen, das wird alles noch dauern. Wir wissen, dass Dinge dauern, und dennoch braucht es ganz bestimmte Entscheidungen, die kurzfristig getroffen werden müssen. Dazu will ich nur sagen: Sie haben uns nicht nur an Ihrer Seite, sondern Sie wissen ganz genau, um welche Vorschläge es sich handelt. Natürlich geht es um eine Art der Lehramtsausbildung, die relativ zügig geändert werden muss. Ich finde, wir müssen relativ zügig darüber nachdenken, wie wir Schulzeiten flexibel gestalten. Wir können zügig darüber nachdenken, wie Schülerinnen und Schüler an Schulen mitbestimmen können. Usw. usf. Das alles sind Dinge, die uns sehr wichtig sind. Noch einmal und zum letzten Mal sei gesagt: Die nächsten Monate, in denen wir über Bildung reden und erklären, was ab Mitte August stattfinden wird, werden auch ein Teil dessen sein, wie hier die Wahlen am 1. September ausgehen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Melcher, bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie angekündigt, möchte ich jetzt – bei aller Wertschätzung für den Prozess und seine bisherigen Ergebnisse – auf einige Schwierigkeiten oder Fehlstellen verweisen, die hoffentlich als Achtungszeichen beim weiteren Vorgehen verstanden werden sollten. Erstens. Klar ist, dass nicht alle Maßnahmen Geld kosten. Dennoch braucht es ausreichend finanzielle Ressourcen, damit die Umsetzung gelingen kann. Diese müssen zwingend im kommenden Landeshaushalt berücksichtigt werden, und zwar schon ab dem Jahr 2025. Denn der Prozess soll bis 2030 abgeschlossen sein – so habe ich es zumindest verstanden – und nicht erst 2030 beginnen, wie mancher vielleicht böswillig unken möchte. Zweitens. Neben Geld braucht es einen klaren politischen Willen. Beispielsweise haben wir 2021 mit einem Koalitionsantrag ein Konzept für eine ganztägige Bildung und Betreuung gefordert. Das Kultusministerium hat dies, vorsichtig formuliert, nur halbherzig umgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass der Maßnahmenplan etwas mehr Schubkraft entfaltet. Drittens. Wir müssen die blinden Flecken ausleuchten. Das heißt, wir müssen das mitdenken, was nicht explizit Thema in diesem Prozess war. Zwar soll das Thema Bildungsland als Leitstrategie fungieren und andere Strategien einbinden, dennoch gab es Kritik, dass beispielsweise das Thema Inklusion im Bildungsland-Prozess leider keine Rolle gespielt hat. Es wird sich zeigen, ob es gelingt, hierbei ganzheitlich und vernetzt zu denken und zu planen. Diese Achtungszeichen sollten wir auf dem Weg ins „Bildungsland Sachsen 2030“ mitnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Schule der Zukunft gibt es aus meiner Sicht keine Erkenntnisprobleme, sondern es liegt alles auf dem Tisch. Doch wir wissen auch, dass die Mühlen langsam mahlen. Wir haben jetzt die Chance, mit diesem Prozess sächsische Schulen zukunftsfest aufzustellen. Ich finde, wir sollten diese Chance nutzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Abg. Susan Leithoff, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Christian Piwarz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor reichlich einem Jahr, am 21. April 2023, hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus mit einer Expertenkonferenz in Dresden das öffentliche Beratungsverfahren im Rahmen des Strategieprojektes „Bildungsland Sachsen 2030“ begonnen. Bereits damals sind wir mit breiter fachlicher Beteiligung gestartet: 80 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Schule und schulnaher Praxis brachten sich in vier Expertenräten ein. Auf der Grundlage von 16 strategischen Zielen wurden bis zum Sommer letzten Jahres 218 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Empfehlungen in den vier Handlungsfeldern Lernen, Steuerung, Professionalisierung und Infrastruktur wurden schließlich im Juni 2023 in Chemnitz vorgestellt. Bis November letzten Jahres wurden die Empfehlungen auf ihre Praxistauglichkeit und ihren gesellschaftlichen Rückhalt bewertet. Teil dieses Praxischecks waren zum einen fünf regionale Bildungsforen in Bautzen, Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau mit 200 Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleitungen und Personen schulnaher Öffentlichkeit sowie ein Beteiligungsformat mit rund 60 kommunalen Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Ebenen und Fachbereiche, wie Schulverwaltung, Jugendamt und Sozialamt. Das war uns wichtig, denn nur gemeinsam mit der kommunalen Ebene, die beispielsweise für Schulbau, Ausstattung und Schulsozialarbeit zuständig ist, können strategische Ziele verwirklicht werden. Nur mit einem gemeinsamen Verständnis für die pädagogischen Anforderungen und die notwendigen Rahmenbedingungen vor Ort können die Ziele und Maßnahmen realistisch priorisiert und umgesetzt werden. Der dritte Teil des umfassenden Praxischecks war eine fortlaufende prozessbegleitende Gruppe von 50 sächsischen Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schularten, aller Regionen und aller Trägerschaften. Ebenfalls wichtig war es uns, dass der Landesbildungsrat mit seiner schulgesetzlich verbrieften Beratungsfunktion diesen Prozess kontinuierlich inhaltlich begleitete. Auf dieser breiten fachlichen Basis hat das Projektteam in meinem Haus mit ebenfalls breiter Anbindung der gesammelten Fachexpertise der Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und des Landesamtes für Schule und Bildung die Strategie zur Weiterentwicklung der schulischen Bildung in Sachsen erarbeitet. Im Lichte der großen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse, wie Digitalisierung, Komplexität, Nachhaltigkeit, Individualisierung und Migration, werden wir unser Bildungssystem zukunftsorientiert weiterentwickeln. Die intensiven Arbeiten an der Konzeption befinden sich auf der Zielgeraden. Noch im Mai werden wir die Strategie „Bildungsland Sachsen 2030“ veröffentlichen. Insofern möchte ich heute dem inhaltlich noch nicht vorgreifen, aber zumindest auf einige handlungsleitende Aspekte des Prozesses und der Strategie nochmals hinweisen. Erstens, Evolution statt Revolution. Insbesondere der Praxischeck im Rahmen des öffentlichen Beratungsverfahrens hat uns einmal mehr in unserem Prinzip Evolution statt Revolution bestätigt. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sächsischer Bildungspolitik bleibt die gute Balance zwischen Innovation und systematischer, kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und Stabilität in unserem Schulsystem unter Beachtung der zukünftigen Anforderungen in Ausbildung und Beruf. Folgende Punkte werden in der Strategie Thema sein: die Lehrpläne aktualisieren und Prüfungsformate weiterentwickeln, mehr Freiräume für Schulen bei der Ausgestaltung der Stundentafel für fächerverbindendes und projektorientiertes Lernen, die Förderung von Lernkompetenz durch gezielte Selbstlernphasen, auch unter Nutzung digitaler Tools, und vieles mehr. Ganz klar ist: Die Leistungsorientierung im sächsischen Schulsystem bleibt, und daran gibt es kein Rütteln. Das Fundament für Innovationen bleiben die Anschlussfähigkeit der Bildungslaufbahn und die Sicherung qualitativ hochwertiger Abschlüsse. Damit komme ich zum zweiten handlungsleitenden Aspekt: dem Verzicht auf alte Strukturdebatten. Analysiert man internationale und nationale Schulleistungsvergleiche im Lichte von Strukturdebatten, zeigt sich, dass gerade in Ländern mit häufigen Struktureingriffen in das Schulsystem negative Leistungsentwicklungen zu verzeichnen sind. Sachsen besitzt mit seinem zweigliedrigen Schulsystem, ergänzt durch die Möglichkeiten von Campusmodellen, der Oberschule Plus und der Gemeinschaftsschule, eine stabile und langfristig angelegte Struktur. Ferner wissen wir – spätestens seit der Hattie-Studie –, dass es bei Bildungsqualität und Lernerfolg maßgeblich auf die Lehrkraft selbst ankommt. Nun stellen die gesellschaftlichen Veränderungen Lehrkräfte natürlich vor wachsende Herausforderungen. Die Gruppen von Kindern mit geringen basalen Kompetenzen, von Kindern mit zum Teil instabilen familiären Strukturen und von Kindern, die aus sozialen Medien negativ beeinflusst sind, nehmen zu. Insofern spielt in der Strategie „Bildungsland Sachsen 2030“ die Frage, wie eine Lehrkraft Bildungsprozesse unterstützt und in ein multiprofessionelles Team an der Schule eingebettet ist, eine sehr wichtige Rolle. Die Fokussierung auf den Kern guter Bildung, nämlich die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler, verbunden mit den unterstützenden Perspektiven der Steuerung, der Professionalisierung und der Infrastruktur, stellt eine Stärke dieses Strategieprozesses dar. Dritter handlungsleitender Aspekt war es, gesellschaftliche Akzeptanz und Transparenz zu schaffen. Notwendige Veränderungen im Bereich der schulischen Bildung müssen gesamtgesellschaftlich getragen sein. Abhängig von den individuellen Erfahrungen und der eigenen Rolle im System Schule, haben wir alle doch sehr unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen. Daher war es uns wichtig, ein Beratungsverfahren durchzuführen, in dem die Empfehlungen der Expertenräte in verschiedenen Praxischecks geprüft werden. So wurde zum Beispiel der Empfehlung des Expertenrates Lernen, zukünftig grundsätzlich auf die sogenannten Kopfnoten zu verzichten, in vielen regionalen Bildungsforen, aber auch aus kommunaler- und Schulleitungssicht mit Blick auf die wachsende Bedeutung von Einschätzungen zum Arbeits- und Sozialverhalten widersprochen, und das werden wir auch entsprechend berücksichtigen. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der Weg, diesen öffentlichen Beratungsprozess zielgerichtet und transparent zu gestalten, sinnvoll war. Dieser breite Beteiligungsprozess war richtig und hat maßgeblich zum Gelingen des bisherigen Strategieprozesses beigetragen. Ein Prozess – und das will ich noch einmal herausstellen –, der in dieser Form bislang einmalig ist. In keinem anderen Bundesland ist Vergleichbares durch die zuständigen Ministerien initiiert und so breit mitgetragen worden. Nur in Sachsen befassen wir uns in dieser Breite und Tiefe mit der Schule der Zukunft, und zwar ergebnisoffen und gemeinsam mit Experten und Praxis. Ich danke an dieser Stelle schon für die geäußerte Unterstützung aus dem Hohen Haus. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Wochen werden wir die Strategie, das endgültige Papier, veröffentlichen. Dann beginnt die zweite – die eigentlich wichtige – Etappe dieses Prozesses: die schrittweise Umsetzung der Vorhaben ab dem Sommer dieses Jahres. Sicher werden insbesondere Maßnahmen, die Innovationen an Schulen betreffen, im nächsten Schuljahr gut vorzubereiten sein. Diese werden ab dem Schuljahr 2025/2026 für viele sichtbar werden. Wir wollen wie im Erarbeitungsprozess auch in der Umsetzung systematisch, klug und zügig vorangehen. Dabei wird an der einen oder anderen Stelle Ihre parlamentarische Unterstützung erforderlich sein, und darum bitte ich schon heute. Die Umsetzung unserer Strategie wird unsere schulische Bildung erfolgreich fortentwickeln, wenn alle Akteure weiterhin gemeinsam und vor allem kontinuierlich daran arbeiten – Schulpraxis, Kultusverwaltung, Kommunen, Politik und die gesamte Gesellschaft. Schließen möchte ich mit einem herzlichen Dankeschön an alle, die zum bisherigen Gelingen dieses Strategieprozesses beigetragen haben. An die Expertinnen und Experten der Expertenräte, an die in den regionalen Bildungsforen mitwirkenden Lehrkräfte, an Schülerinnen und Schüler, an die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, an die Schulleiterinnen und Schulleiter, aber nicht zuletzt und ganz besonders an das Projektteam „Bildungsland Sachsen 2030“ in meinem Haus: Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit! Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe sowie zur Regelung der Grundsätze Sachsen (Sächsisches Drucksache 7/10059, Gesetzentwurf Drucksache 7/16276, für Soziales und – Gesetz zur Förderung der Menschen mit Migrationshintergrund Drucksache 7/15050, Drucksache 7/16277, für Soziales und Zu beiden Gesetzentwürfen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Drucksachen vor. Bevor wir in die Einzelberatungen gehen, frage ich, ob die Berichterstatterinnen das Wort wünschen? – Frau Čagalj Sejdi schüttelt den Kopf und Frau Schaper ist im Moment nicht anwesend. Dann beginnen wir in folgender Reihenfolge: Zuerst spricht die Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Ich erteile Frau Abg. Nagel das Wort.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Heute nun ist das große Finale: Nach inzwischen jahrelangen Debatten, Beteiligungsprozessen und Anhörungen liegt vor uns die Beschlussfassung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Sachsen. Als erstes ostdeutsches Bundesland würde Sachsen damit eine gesetzliche Grundlage für die Teilhabe und Inklusion für (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ihnen allen danke ich für die geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit sind die Aktuellen Debatten abgeschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen nun zu der Entwürfe von Migrantinnen und Migranten und Ziele der Integration im Freistaat Migrant*innenteilhabegesetz – SächsMigrTeilhG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Teilhabe von im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Menschen mit Migrationsgeschichte schaffen. Ich betone: würde. Das Anliegen ist gut. Es ist durch Zivilgesellschaft und linke Opposition in diesem Landtag schon lange formuliert worden. Das, was uns die Regierung hier aber vorlegt, ist ein schwacher, schlechter Kompromiss, der den Stand der wissenschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und politischen Diskussionen sowie viele Perspektiven des lange währenden Beteiligungsprozesses im Jahr 2021 einfach wegwischt. Auch deshalb legen wir Ihnen heute unser linkes Migrant(inn)en-Teilhabegesetz parallel zur Abstimmung vor. Dass Sachsen ein Einwanderungsland ist, kann heute niemand mehr ernsthaft bezweifeln. Die Zahl der Menschen ohne deutschen Pass, die ihren Weg über humanitäre Fluchtzuwanderung als internationale Studierende, Ehepartner(innen) und Fachkräfte hierher finden, ist in den letzten zehn Jahren immerhin von unter 3 % auf fast 8 % gestiegen, die Zahl der Menschen mit Migrationsgeschichte – schwerer zu erfassen – sogar auf fast 12 %. Mit diesem Anstieg ist Sachsen trotzdem, wie Sie wissen, bundesweit eines der Schlusslichter, was den Migrationsanteil betrifft. (Thomas Thumm, AfD: Zum Glück!) Während wir vor zehn Jahren noch gegen einen pauschalen Migrationsabwehrdiskurs angehen mussten – der diese Zahlen mit verursacht, weil Menschen wieder abwandern –, ist heute die Realität einer sich diversifizierenden Gesellschaft bis in konservative Kreise angekommen. Trotzdem wird Zuwanderung auch weiterhin überwiegend aus einer belastungsorientierten Perspektive betrachtet, wie es Hendrik Kreuzberg von der Parität Sachsen in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierung im Sozialausschuss treffend formulierte. Dies fördert Exklusion, Ungleichbehandlung und Diskriminierung. Wie wir diese Gesellschaft gestalten und ob Integration im Wortsinn als Ein- und Unterordnung verstanden oder als Inklusion und Veränderung des Bestehenden angenommen wird, ob Menschen exklusiv davon profitieren oder Integrationspolitik universell verstanden wird, daran scheiden sich die Geister weiterhin. In diesem langen Prozess ist es nicht gelungen, die Debatte progressiv aufzulösen, und das finde ich sehr schade. Als LINKE stehen und streiten wir für eine inklusive Gesellschaft derer, die hier leben. Mit unserem Migrant(inn)en-Teilhabegesetz meinen wir folgerichtig alle Menschen ohne deutschen Pass, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und diejenigen, die eingebürgert sind oder als Kinder von Eingewanderten hier leben und von Ausschlüssen immer noch betroffen sind. Die Regierungskoalition hingegen will von ihrem Gesetz im Kern nur diejenigen profitieren lassen, die sich berechtigt – so die Formulierung – in Deutschland aufhalten. Art und Umfang der Teilhabemöglichkeiten – so ist es im Gesetzestext formuliert – sollen vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden. Sie wollen Exklusion somit festschreiben und treten damit bedauerlicherweise in die Fußstapfen des Freistaates Sachsen, der mit seinem Integrationsgesetz von anderen Integrationsgesetzen, die wir in der Bundesrepublik bereits haben, abweicht. Ein Integrationsgesetz, das als besonders restriktiv gilt. Auch der Änderungsantrag der Koalition kann das nur minimal abschwächen. Er ist bei Ihnen wahrscheinlich nur vor dem Hintergrund ausgehandelt worden, weil in der Anhörung darauf hingewiesen wurde, dass mit der Passage „dauerhaft berechtigter Aufenthalt“ möglicherweise auch Fachkräfte ausgeschlossen werden. Es sei einmal dahingestellt, ob das jetzt geheilt ist. Als LINKE definieren wir Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess, an dessen Gelingen alle mitwirken sollen und der die Erfahrungen, Potenziale und Leistungen der Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen inkludiert, statt sie unterzuordnen. Das Gesetz der Staatsregierung hingegen richtet den Fokus auf Assimilationserwartungen. Der Leitsatz „Fordern und Fördern“ – hier ist das Fördern und Fordern umgedreht, vollkommen absurd! – und der Fokus auf den ökonomischen Nutzen von Einwanderung für Sachsen zeigen ein sehr instrumentelles Verständnis von Integration und laufen einem grundsätzlich menschenrechtlichen Verständnis zuwider. Wenn Sie als Gesetzesziel definieren, dass „Menschen mit Migrationshintergrund zu einem gleichberechtigten Leben in unserer Gesellschaft befähigt werden sollen“ – das ist ein Zitat aus dem Gesetzestext –, dann frage ich mich, ob Sie die Realitäten in Sachsen auf dem Schirm haben. Ein gleichberechtigtes Zusammenleben wird vor allem durch Rassismus, durch rassistische Diskriminierung, verhindert. Das wird durch Hetze permanent angeheizt und bedeutet Gewalt für Menschen mit Migrationsgeschichte. Ich habe kein Verständnis für diese Formulierung, wie sie im Entwurf der Staatsregierung verankert ist. Wir wissen, dass ein Integrationsgesetz keine Wunder ausrichten kann; ich habe auf die Stimmungslage in der sächsischen Gesellschaft hingewiesen. Wir verstehen es einerseits als ein Dach für die bereits bestehenden zivilgesellschaftlichen, kommunalen und behördlichen Bemühungen und andererseits als Instrument, Ziele und Verfahren klar und verbindlich zu definieren und auszugestalten, wie es auch andere Bundesländer gemacht haben. Mit unserem Gesetz definieren wir – ausgehend von unserem Integrationsverständnis, das ich kurz skizziert habe – Prämissen, Instrumente und Strukturen, die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen sichern sollen. Wir wollen unter anderem regeln, dass alle öffentlichen Stellen und Organisationen die Integration und Beteiligung eingewanderter Menschen zu unterstützen und Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken haben. Dazu müssen diese Behörden – ob im Land oder in der Kommune, ob Hochschulen oder Fördermittelempfängerinnen und -empfänger – migrationsgesellschaftlich geöffnet werden. Es reicht aber nicht aus, gezielt den Anteil an Beschäftigten mit Migrationsgeschichte zu erhöhen; nach unseren Vorstellungen soll ihr Anteil dem Anteil der sächsischen Bevölkerung in etwa entsprechen. Wir erwarten auch, dass Behörden integrationshemmende Regelungen erkennen und an deren Abschaffung mitwirken, damit wir nachhaltig vorankommen. Ein weiterer, zentraler Kern unseres Gesetzentwurfs sind die kommunalen Teilhabezentren. Hier haben wir uns vom Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalens inspirieren lassen; das Bundesland verfügt über 54 solcher Zentren. Dort sind das die Landkreise bzw. die kommunalen Einheiten. Integration, das wissen wir, findet im Wesentlichen in den Kommunen statt, wo Menschen leben, zur Schule gehen, arbeiten und sich beteiligen können, wo sie also Wurzeln schlagen. Deshalb kommt diesen Zentren eine Schlüsselrolle zu: Sie sollen Integration als Querschnittsaufgabe gestalten und voranbringen. Und genau dieser Aspekt – Integration als verbindliche kommunale Aufgabe – ist im Gesetz der Staatsregierung – und die Kritik an dieser Regelung fällt wirklich breit aus – bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt. Beinahe alles, was in die kommunale Hoheit fällt, ist als Kannbestimmung formuliert. Es ist bitter, dass gerade der Sächsische Landkreistag mit Händen und Füßen gegen eine solide Grundlage in diesem Bereich gekämpft und sich durchgesetzt hat. Erwartbar ist, dass so die Förderung von Teilhabe in den Bereichen Bildung, Gesundheit und an demokratischen Prozessen – das ist auch ein wichtiger Aspekt – weiter selektiv stattfindet und sich in Sachsen strukturell und flächendeckend nichts verändert. Orte – hier nenne ich gern die Stadt Leipzig –, die Migration und Integration als positive Herausforderung, als positive Aufgabe angenommen haben, gehen quasi voran. Andere Landkreise – ich nenne jetzt keinen, aber viele können sich einen vorstellen oder kennen Situationen vor Ort, die sehr verschieden sind – bleiben weiterhin die Schlusslichter, weil dieses Gesetz einfach unverbindlich ist und nichts festschreibt. In unserem Gesetzentwurf sehen wir für die Aufgaben, die das Gesetz für die kommunale Ebene als Pflichtaufgaben formuliert, einen Mehrbelastungsausgleich vor, wie ihn die Sächsische Verfassung vorschreibt. Hier geht es nicht um irgendeine Floskel, die wir ins Gesetz schreiben, sondern das hat Verfassungsrang. Daran erinnern wir oft, wenn Aufgaben übertragen werden, aber der finanzielle Ausgleich nicht hinterhergeschickt wird. Neben diesem Mehrbelastungsausgleich wollen wir eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 25 Millionen Euro ausschütten, um auch kommunale Infrastrukturen für die Migrationsgesellschaft fit zu machen. Genau diese finanziellen Garantien – das hängt mit dem, was ich vorher kritisiert habe, zusammen – braucht die kommunale Ebene, um Strukturen aufzubauen, zu verändern und diese Aufgabe anzunehmen. Es irritiert, dass für den Gesetzentwurf der Staatsregierung im Vorblatt bei der Kostenabschätzung, auch mittelfristig in den Doppelhaushalten, eine Null verzeichnet ist. Das irritiert wirklich hochgradig und es ist auch unehrlich; denn Integration wird nicht zum Nulltarif zu bekommen sein. Doch Investitionen – und das möchte ich im Namen meiner Fraktion betonen – werden sich mittelfristig auszahlen, wenn Menschen hierbleiben und – das tun sie bereits zu großen Teilen – Teil dieser Gesellschaft sind sowie erwerbstätig sind, Steuern zahlen usw. usf. Einen hohen Stellenwert hat für uns – das ist fast der letzte Aspekt, den ich benennen möchte – die Förderung der freien Träger, die in Sachsen flächendeckend für die Teilhabe und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationsgeschichte aktiv sind. Diese leisten – das wissen hoffentlich die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und würdigen es – seit jeher eine großartige Arbeit; diese wird seit 2015 auch auf Basis der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ gefördert. Prinzipiell unterstützen wir dieses Förderinstrument. Allerdings fordern wir mit unserem Gesetzentwurf eine gesetzliche Verankerung der Förderbereiche sowie die Einführung von institutioneller Förderung, unter anderem einen Schlüssel von 1 : 50 – dieser ist von den Fachkreisen so empfohlen – für die Flüchtlingssozialarbeit, für Asyl- und Perspektivberatung, für die Arbeit der Psychosozialen Zentren und für die Sprachmittlung; denn insbesondere bei den genannten Aufgaben handelt es sich nicht um Projekte, sondern um Strukturen der Migrationsarbeit, die dauerhafte Perspektiven brauchen. Der Landesmigrationsrat, den wir als starkes, eigenständiges und vom Sozialministerium unabhängiges Repräsentations- und Beteiligungsgremium schaffen wollen, soll im Übrigen an den Förderentscheidungen der freien Träger beteiligt sein. Damit reagieren wir auch auf die laute Kritik an der intransparenten Vergabepolitik durch die SAB. Der Landesbeirat, den dagegen die Regierung vorsieht – dazu komme ich jetzt –, wird vor allem ein Expertinnenund Expertengremium sein, der ganz nah bei der Ministerin oder dem Minister – wer auch immer das Amt nach der Landtagswahl bekleidet – angesiedelt ist und kaum Kompetenzen hat. Auch die Regelungen zu kommunalen Migrationsbeauftragten und -beiräten sind in unserem Gesetz deutlicher und verbindlicher. Ich sage ganz klar: Im Jahr 2024 dürfen wir keine halben Sachen mehr machen. Wenn wir es mit einer inklusiven Migrationsgesellschaft ernst meinen, dann müssen wir die Strukturen verbindlich schaffen und nicht so lax, wie sie jetzt im Gesetz der Staatsregierung formuliert sind. (Beifall bei den LINKEN) „Nichts über uns ohne uns“, so formulierte es der Migrationsexperte Özcan Karadeniz zu dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im vergangenen Jahr. Das ist der Leitsatz, den das linke Migrant(innen)teilhabegesetz durchzieht und der ein progressives Verständnis einer inklusiven Migrationsgesellschaft modelliert. Wir bitten Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf – gerade in diesen Zeiten wäre das ein starkes Zeichen. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung können wir mit Ach und Krach eine Enthaltung zugestehen. Die schwerwiegendsten Defizite habe ich versucht zu umreißen. Jenseits von Symbolik prägt es die Handschrift einer in sich sehr widersprüchlichen Regierungskoalition. Dieses Gesetz wird in der Realität – in unserer Lesart und in der Lesart von Expertinnen und Experten, die wir in der Anhörung gehört haben – kaum etwas ändern. Es ist den Herausforderungen unserer Zeit nicht angemessen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Unger.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Integrationsgesetz im Koalitionsvertrag verankert. Es waren lange und schwierige Verhandlungen. Ich denke, es ist ein offenes Geheimnis, dass wir innerhalb der Regierungskoalition bei diesem Thema weit auseinander waren. Trotzdem ist es uns gelungen, geräuschlos und vor allem sehr sachorientiert diesen Prozess gemeinsam zu gestalten und Ihnen heute dieses Integrationsgesetz zur Abstimmung vorzulegen. Dafür möchte ich mich noch einmal bei meinen Fachsprecherkollegen aus der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion recht herzlich bedanken. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Dem Integrationsgesetz war ein umfassender Beteiligungsprozess vorgeschaltet; es ist schon angeklungen: seit 2021. Als CDU-Fraktion war unser Leitmotiv, kein Gesetz gegen die kommunale Familie und die kommunale Ebene zu verabschieden, keine neuen Pflichtaufgaben zu implementieren und keine neuen Standards aufzusetzen. Das ist, denke ich, mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Es bleibt bei der freiwilligen Aufgabe im Bereich der kommunalen Integrationsarbeit und bei der freiwilligen Aufgabe im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit. Das ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, weil wir das Vertrauen in die Kommunen zurückgeben und die Kommunen vor Ort entscheiden. Es war für uns ganz wichtig, in der Präambel das Prinzip des Forderns und des Förderns sowie die deutsche Sprache als wichtigen Leitschlüssel für eine gelingende Integration zu verankern. Es ist bereits angesprochen worden: Wir haben das Gesetz im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Januar 2024 sehr intensiv und umfassend angehört. Von links gab es ganz viel Kritik, von rechts hat man sich auf verfassungstheoretische Diskussionen, bezogen auf § 8, beschränkt. Genau das zeigt eigentlich, dass das Gesetz Maß und Mitte hat und es ein guter Entwurf ist. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Ich möchte in diesem Zusammenhang meinen Debattenbeitrag dazu nutzen, ganz herzlich dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Geert Mackenroth, für die Beteiligung im gesamten Verfahren, in dem er vorgeschaltet war, zu danken. Ich danke insbesondere auch für Ihre Hinweise und Anmerkungen in der Anhörung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das waren wichtige Impulse. Sie haben das unaufgeregt und sachlich sehr gut vorgetragen. Dafür noch einmal meinen herzlichen Dank, Herr Kollege Mackenroth. (Beifall bei der CDU und der Regierung) Wir haben versucht, viele Ihrer Anmerkungen im Änderungsantrag entsprechend umzusetzen. Es war uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen, die zugehörige Rechtsverordnung, welche der § 11 statuiert, öffentlich anzuhören. In § 5 konnten wir – es ist vorhin bereits vorgetragen worden – eine aufenthaltsrechtliche Perspektive des Integrationsbegriffes bezüglich der Berechtigten verankern; denn nur die, die hier berechtigt sind, müssen sich integrieren. Im zweiten Abschnitt des Gesetzes haben wir die Rolle des Sächsischen Ausländerbeauftragten gestärkt und ausgeweitet. Er wird nach Verabschiedung des Gesetzes den Namen Sächsischer Integrationsbeauftragter tragen. Ich denke, das ist mehr als zeitgemäß. Wir haben in § 22 die Wirk- und Gestaltungsmöglichkeiten ausgeweitet, und – was meiner Fraktion ein ganz wichtiges Anliegen war – wir ließen die Rechtsstellung des Integrationsbeauftragten bzw. des Sächsischen Ausländerbeauftragten unangetastet. Der Integrationsbeauftragte wird aus der Mitte dieses Hauses gewählt und ist Mitglied des Sächsischen Landtags. Das ist, denke ich, auch ein ganz wichtiges Signal. Im Änderungsantrag haben wir dann die Berichtspflichten entsprechend angepasst. Wir haben die Berichtspflichten bzw. den Berichtszyklus auf zwei Jahre ausgeweitet, um auf diese Weise Trends besser nachzeichnen und den Sächsischen Landtag auch mit entsprechendem Zahlenmaterial informieren zu können. Ich bitte hiermit um Zustimmung zum Gesetzentwurf und fasse noch einmal zusammen: Das ist das erste Integrationsgesetz in einem ostdeutschen Bundesland. Es leistet aus unserer Sicht einen maßvollen und ausbalancierten Beitrag zur Integration. Und: Es kommen keine neuen kommunalen Pflichtaufgaben hinzu. Die Kommunen wissen selbst vor Ort genau, ob und wie sie die Integrationsmaßnahmen umsetzen, weil Integration regional ganz unterschiedlich ist. Im Landkreis Erzgebirge oder im Landkreis Bautzen ist Integration anders zu verorten als in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Dresden. Aber man kann es nicht von oben verordnen und wir geben es in die Hände der kommunalen Ebene. Die Kommunen entscheiden selbst vor Ort, wie sie Integration umsetzen und leben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Da findet es ja gar nicht statt, das ist ja das Problem!) Für uns sind es zwei Seiten einer Medaille: Wir haben auf der einen Seite die illegale Migration, die die aufenthaltsrechtliche Komponente in den Blick nimmt, und wir haben auf der anderen Seite Fachkräfte, Arbeitsmarkt, Migration und Zuwanderung. Für uns gilt da als Themenfraktion der Leitsatz „Humanität und Ordnung“. Wer sich hier in Deutschland berechtigt aufhält, an den haben wir die klare Erwartungshaltung, sich hier zu integrieren, unsere Werte anzuerkennen und sich klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen sowie unsere Sprache zu erlernen. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Zum Gesetzentwurf der LINKEN will ich nur kurz ausführen. Ich denke, auch der Beitrag der Kollegin Nagel hat gezeigt: Wir liegen hier bei diesem Thema extrem weit auseinander. Sie haben einen komplett anderen Ansatz von Integration, als wir ihn haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Da haben Sie mal etwas Richtiges gesagt!) Ihr Gesetzentwurf ist auch nicht ausfinanziert. Wo diese ganzen Finanzmittel herkommen sollen oder wie sie im sächsischen Haushalt gegenfinanziert werden sollen, sagen Sie nicht. Wir werden deshalb Ihren Gesetzentwurf ablehnen und ich bitte hier um Zustimmung zu dem Regierungsentwurf. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU –

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Marco Böhme Die Linke

Das ist keine Haushaltsberatung, sondern eine Gesetzesberatung!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und die AfDFraktion, Frau Abg. Jost.

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Martina Jost AfD

Sehr geehrte Präsidenten! Sehr geehrte Präsidentin – es muss schon richtig sein! Meine lieben Damen und Herren Abgeordneten! Was erleben wir tagtäglich – Tötungsdelikte, Messerstechereien, Massenvergewaltigungen und Raubüberfälle von Migranten. (Oh-Rufe von den LINKEN) Das gehört inzwischen zum traurigen Alltag in Deutschland. Die kürzlich veröffentlichte Kriminalstatistik für das Jahr 2023 belegt das. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Ja, genau!) Auch in Sachsen gab es im letzten Jahr fast 5 000 Straftaten, die von geduldeten Ausländern, also von abgelehnten, ausreisepflichtigen Asylbewerbern verübt wurden. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Quelle AfD-Datenbank?) Das ist das Ergebnis einer gescheiterten Einwanderungsund Integrationspolitik, die die Augen vor den wahren Problemen verschließt, die einen unrealistischen Traum von Multikulti leben möchte und damit unser Land, so wie wir es kennen, zerstört. Ein großer Teil der Migranten aus den islamisch geprägten Ländern wandert nicht in die Freiheit und die Demokratie ein, sondern er wandert direkt – in den großen Städten – in eine gut organisierte muslimische Gemeinschaft ein, die ihre Neuankömmlinge sofort integriert. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Es gibt keine großen Städte in Sachsen!) – Noch nicht! Noch nicht! Viele Zuwanderer aus den strikt islamischen Staaten lehnen die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft ab. Sie sind stark verwurzelt in ihren eigenen Werten. Die in Deutschland garantierte und gelebte Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Verbot von Kinderehe und von Zwangsverheiratung akzeptieren sie nicht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie als AfD akzeptieren so einiges von dem, was im Grundgesetz steht, nicht!) Gerade an neuesten Ereignissen in Hamburg können Sie sehen, was Ihre Politik so alles hervorbringt. Dort wird auf der Straße bei einer Demonstration ein Kalifat gefordert. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Mein Gott, Sie fordern das Deutsche Reich! –

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Gegenruf des Abg. Roberto Kuhnert AfD

Ha! Herr Schultze!) Es werden Politiker und es werden die Medien, ich will nicht sagen bedroht, aber doch gewarnt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie laufen mit Galgen auf Demos rum und wollen Politiker ermorden! –

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Gegenruf des Abg. Jens Oberhoffner AfD

Was erzählen Sie für einen Unsinn!) Antisemitische und antiisraelische Demonstrationen haben wir seit dem 7. Oktober und im Öffentlich-Rechtlichen kann Frau Hübsch von der Ahmadiyya-Gemeinschaft in „Hart aber Fair“ auch noch wunderbar die Scharia ausschmücken, wie toll das doch ist. Nun legt uns die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vor, der – ich zitiere – der Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund dient. Dies soll geschehen durch die Gewährung von gleichberechtigter und umfassender Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Dagegen ist erst einmal nichts einzuwenden. Doch in der Zielstellung liegt bereits der Fehler des Gesetzentwurfs; denn ich bestreite, dass es in unserem freien Land mit einem Grundgesetz, das für alle gilt und jedem ein Recht auf ein selbstbestimmtes und freiheitliches Leben gewährt, mit einer Hilfsstruktur, bei der jeder, der über das Asylsystem nach Deutschland kommt, Anspruch auf eine gesicherte Anschlussunterbringung hat, der mit kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildungsangeboten und Finanzierung des gesamten Lebensunterhalts für jeden Einzelnen rechnen kann, dass es in diesem Land grundlegend an Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund fehlt. Um dem zu begegnen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst Menschen mit Migrationshintergrund stärker berücksichtigt werden. Das ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig; denn unsere Verfassung hat das Prinzip der Bestenauslese festgelegt. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Haben Sie das Gesetz gelesen? Die Gesetze? –

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Das steht doch im Gesetz!) Das heißt, der Zugang zum öffentlichen Dienst darf allein nach Leistung, Eignung und Befähigung erfolgen. Eine einseitige Bevorzugung von Migranten wäre eindeutig verfassungswidrig. Ihr Gesetzentwurf verpflichtet des Weiteren die Beschäftigten in den Landesbehörden zu Fortbildungen im Hinblick auf ihre migrationspolitische Kompetenz. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Adressat. Eine Integration in die westliche, in die deutsche Gesellschaft gelingt sicherlich nicht, indem man derartige Beratungskurse für die deutschen Behördenmitarbeiter anbietet. Tatsächlich ist der Gesetzentwurf ungeeignet, auf die bestehenden Probleme einzugehen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Ihr Gesetzentwurf hat keine Antworten auf die Fragen zur prekären Sicherheitslage unserer Bürger, zur Lage auf dem sächsischen Arbeitsmarkt – nur 37 % der Erwerbsfähigen aus den Asylherkunftsländern sind dort nämlich inzwischen angekommen –, zur Lage auf dem Wohnungsmarkt oder zur Situation in den völlig überlaufenen Schulen. Nichts davon wird im Gesetzentwurf angesprochen oder geregelt. Zusätzlich aber bürden Sie den Kommunen erhebliche Kosten auf; denn die Landkreise und kreisfreien Städte sollen neue Strukturen aufbauen und zusätzlich Gremien schaffen, um die Teilhabe der Migranten zu fördern. Damit sind wir bei dem Gesetzentwurf der LINKEN. Sie wollen natürlich auch verbindliche Strukturen auf Landesund Kommunalebene schaffen, um vermeintlicher Diskriminierung und fehlender Teilhabemöglichkeit von Migranten zu begegnen. Ihr Gesetzentwurf sieht verschiedene Sonderrechte vor. Das schafft eine erhebliche Gefahr für die Demokratie. Von Migrantenorganisationen benannte Personen sollen als sogenannte Migrationsräte Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme erhalten, indem sie in den kommunalen Parlamenten Rechte zugestanden bekommen, ohne dass sie überhaupt von den Bürgern gewählt wurden. Sieht so Ihr Demokratieverständnis aus? (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist doch in Dresden und Leipzig schon so! – Zuruf und Lachen der Abg. Petra Čagalj Sejdi) Ihr Vorschlag ist eine Steilvorlage für islamistische Organisationen, ihre extremistischen Auffassungen in unsere Parlamente zu tragen. Ich erinnere nochmals an Hamburg. Dort wurden sogar – ich sage es noch einmal – Warnungen an Politiker und Medien ausgesprochen. Frau Hübsch sitzt bereits im Rundfunkrat in Hessen. Wenn Sie Integration ernst meinen, dann leiten Sie einen radikalen Kurswechsel in der Migrationspolitik ein! Wer in unser Land einwandert, der muss die Werte unserer Gesellschaft respektieren. Verschließen Sie nicht weiter die Augen vor den Problemen, die eine ungesteuerte Masseneinwanderung bereitet! Es hilft kein milliardenschwerer Kampf gegen rechts. Jeder, der die Probleme der illegalen Massenmigration benannt hat, war und ist in Ihren Augen – gerade hier auf der linken Seite – doch immer rassistisch, islamophob oder gefährdet die Demokratie. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Ja, Sie auf jeden Fall!) Nein, meine Damen und Herren, wir befinden uns nicht in der Fiktion des Weltbestsellers „Unterwerfung“ von Michel Houellebecq. Wir befinden uns in der Realität. Die genannten Beispiele belegen das. Was wir brauchen, ist ein handlungsfähiger Staat, der gewillt ist, Probleme anzugehen. Das bedeutet zum einen, die Bundesebene in die Pflicht zu nehmen, den Zuzug von weiteren illegalen Migranten sofort zu stoppen. Das bedeutet zum anderen, dass wir auch in Sachsen Handlungsmöglichkeiten haben, um den Menschen, die unser Werte- und Rechtssystem nicht respektieren, klare Grenzen aufzuzeigen. Ich sage es ganz deutlich: Keiner der beiden Gesetzentwürfe erfüllt diese Aufgaben. Deshalb werden wir beide Gesetzentwürfe ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Tom Unger, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Frau Kollegin Čagalj Sejdi; bitte schön. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, geht zum Rednerpult.) – Oh, es gibt eine Kurzintervention, doch Sie können, wenn Sie wollen, durchaus schon einmal an das Rednerpult kommen. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, kehrt um.) An Mikrofon 5 vermutlich eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Unger. Bitte schön, Herr Kollege.

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Tom Unger CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Genauso ist es. Ich begehre eine Kurzintervention auf den Redebeitrag der Kollegin Jost; ich möchte das einfach geraderücken. Sie haben verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und sogar gesagt, dass die Regelung im § 8 Ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sei. Ich möchte das kurz zitieren und entsprechend bewerten. Ich zitiere § 8 Abs. 2: „Bei Stellenausschreibungen für Behörden des Freistaates Sachsen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.“ Das ist eine deklaratorische Erklärung, die keinen Regelungsgehalt hat, sondern besagt, dass es „erwünscht“ ist. Ein Standardsatz, also eine Quotierung oder eine Besserstellung von Menschen mit Migrationsgeschichte oder Migrationshintergrund sieht dieser § 8 nicht vor. Das war es auch, was Ihr Haus- und Hofsachverständiger Herr Dr. Vosgerau vorgetragen hat – wir haben das nochmals geprüft –, dass es überhaupt keine verfassungsrechtlichen Bedenken hierbei gibt. Deshalb weise ich das entschieden zurück. Es ist kein Regelungsgehalt, sondern eine deklaratorische Regelung und hat daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das wollte ich einfach noch einmal klargestellt haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Unger auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Jost. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, geht zum Rednerpult.) Und jetzt erfolgt die Erwiderung an Mikrofon 7. – Entschuldigung, Frau Kollegin Čagalj Sejdi, es geht gleich los. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, kehrt um. – Heiterkeit) Bitte schön, Frau Kollegin.

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Martina Jost AfD

Vielen Dank, Herr Unger, für Ihre Kurzintervention. Manchmal reicht die Zeit nicht aus, um hier einzelne Paragrafen vorzulesen. (Zurufe der Abg. Antonia Mertsching und Marco Böhme, DIE LINKE) Doch ich habe gesagt, dass das unsere Auffassung ist und auch die unseres Sachverständigen, der eindeutig gesagt hat, dann kann man es auch gleich sein lassen. Insofern denke ich, dass meine Ausführungen in diesem Kontext korrekt sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 7. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Čagalj Sejdi; bitte schön.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um ganz kurz Bezug auf den Redebeitrag meiner Vorrednerin zu nehmen: Ich bin Kind einer migrantischen Familie, ich habe in eine muslimische Familie geheiratet und wir benutzen Messer zu Hause eigentlich nur, um Brot, Obst, Käse und Wurst zu schneiden. Vergewaltigt haben wir noch niemanden und das haben wir auch nicht vor. Ich finde es schade, dass Ihr Redebeitrag zu diesem doch so wichtigen Gesetz wieder einmal mehr nur dafür genutzt wird, um rassistische Propaganda zur betreiben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD –

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Roberto Kuhnert AfD

So ein Quatsch!) Doch nun zum eigentlichen Thema. Wir wollen mit dem Gesetzesentwurf Integration und Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen verbessern. Um das zu erreichen, werden wir heute den ersten Gesetzentwurf für ein Integrations- und Teilhabegesetz in Ostdeutschland beschließen. Genau dieses Thema war auch ein sehr zentraler Punkt in unseren Koalitionsverhandlungen, in unserem Koalitionsvertrag. Wir haben damals festgehalten, dass wir Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft sehen wollen. Ziel war es, den Gesetzesentwurf bis zum Jahr 2021 zu beschließen. Dass wir nun drei Jahre später erst dazu kommen, hat viele Gründe. Einer davon war sicherlich ein langer und nicht immer leichter Prozess der Aushandlung. Die Arbeit zum Gesetz startete gut. Wir hatten einen breiten Beteiligungsprozess. Wir haben von Trägern, Initiativen und Beteiligten viele interessante und wichtige Anhaltspunkte und Ideen bekommen, die in das Gesetz hineinmüssen. Der erste Entwurf, der daraus entstand, war ein umfassender und aus meiner Sicht guter Entwurf. Wir BÜNDNISGRÜNE haben damals noch weitere umfassende Änderungs- und Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Wir wollten zum Beispiel die Erweiterung des Gesetzes um den Aspekt der Antidiskriminierung. Uns war wichtig, dass Migranten- und Migrantinnenbeiräte gestärkt werden und dass Kommunen dazu verpflichtet werden, Migranten- und Migrantinnenbeiräte einzurichten. Und uns war besonders wichtig, dass es keinen Fokus auf Fordern gibt, sondern nur auf Fördern. Der heute vorliegende Entwurf ist, wie gesagt, das Ergebnis eines langen und nicht immer leichten Kompromissprozesses, und es ist unser kleinster, um nicht zu sagen einziger gemeinsamer Nenner. Dass wir in dieser Koalition sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem haben, was Integration ist und wie sie umgesetzt werden soll, ist kein Geheimnis. Dennoch ist mir der heutige Beschluss sehr wichtig. Ich habe es zu Anfang gesagt: Ich bin selbst Kind einer Familie mit Migrationsgeschichte und weiß, was es bedeutet, wenn man einen Spagat zwischen verschiedenen Kulturen, verschiedenen Nationalitäten, verschiedenen Sprachen und Religionen machen muss. Ich weiß, was dieser Spagat für Kinder, für Angehörige und für die Zugewanderten selbst bedeutet. Es ist wichtig, dass ein Integrations- und Teilhabegesetz genau hier ansetzt, dass es da ansetzt, wo sich Menschen in der Gesellschaft gut aufgehoben fühlen können, wo wir uns zugehörig fühlen können; denn nur wer sich zugehörig fühlt, kann auch gut mitmachen. Sich zugehörig zu fühlen ist ein zentrales Bedürfnis von Menschen, und es wird immer dann auf die Probe gestellt, wenn man zum Beispiel seinen Wohnort oder sein soziales Umfeld wechselt. Ich möchte ein sehr naheliegendes Beispiel nennen: Stellen Sie sich einmal vor, Sie ziehen aus Sachsen in ein anderes Bundesland, vielleicht aufs Land nach Bayern oder nach Berlin. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind geht dort in eine andere Schule. Möchten Sie dann, dass die Kinder in der neuen Klasse mit verschränkten Armen vor Ihrem Kind sitzen, dass sie vielleicht über den Dialekt Ihres Kindes lachen oder Sprüche über den Osten machen? Wie würde es Ihrem Kind dann gehen? Würde Ihr Kind, auch wenn es vielleicht ganz kommunikativ und lustig ist, nicht erst einmal einsam werden, sich zurückziehen und Schwierigkeiten haben, sich einzubringen? Genau dieses Bild beobachten wir leider auch hier bei uns, wenn es darum geht, dass Menschen zu uns nach Sachsen zuwandern. Viel zu oft beobachten wir verschränkte Arme und eine Haltung, die zugewanderte Person müsste sich sofort assimilieren, sie müsste sofort eine Leitkultur – was auch immer das ist – annehmen. Aber genau das ist nicht der richtige Weg, weder für Schulklassen noch für eine Gesellschaft; denn wer gut aufgenommen wird, ist bereit, Neues anzunehmen und umzusetzen, und nicht anders. Genau dafür brauchen wir ein Gesetz. Wir brauchen ein Gesetz, damit wir uns Regeln setzen, wie wir Menschen aufnehmen, wie wir gemeinsam leben und wie wir Hilfe und Unterstützung anbieten wollen. Das soll nicht heißen, dass Integration nur die Arbeit der Mehrheitsgesellschaft ist, nein. Natürlich sind die Einhaltung von Gesetzen, Spracherwerb und Bemühungen, sich in die Gesellschaft einzubringen, wichtig, aber sie geschehen automatisch, wenn man gut aufgenommen wird. Der heute zum Beschluss vorliegende Gesetzentwurf setzt da an, geht aber leider nicht weit genug. Er konzentriert sich größtenteils auf geflüchtete Menschen und vergisst, dass es auch andere Arten der Migration gibt. Er setzt bei Leistungen an, die zu erbringen sind, und lässt die Leistungen, die Menschen mitbringen, größtenteils aus. Er setzt an mit Beiträgen zur gemeinsamen migrationsgesellschaftlichen Kompetenz, geht aber nicht weit genug, damit diese in allen alltagsrelevanten Bereichen Fuß fassen kann. Er spricht von einer besseren migrationsgesellschaftlichen Repräsentanz, schränkt den Bereich aber stark ein. Er setzt Regeln für Kommunen, für kommunale Integrationsarbeit, macht aber Integrationsarbeit nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute zwei Entwürfe zum gleichen Thema vorliegen. Um ganz ehrlich zu sein: Es fällt mir schwer, den Entwurf abzulehnen, der eigentlich sehr viel umfangreicher ist und dem entspricht, was ich von einem Integrationsgesetz halte und erwarten würde. Aber auf der anderen Seite, wie ich bereits anfangs betont habe, ist das, was wir heute beschließen, was wir von der Staatsregierung vorliegen haben, das Ergebnis eines gemeinsamen Kompromisses, des Kompromisses einer Koalition, die sehr unterschiedliche Vorstellungen hat. Genau deshalb ist es gut, dass wir zu diesem Kompromiss gekommen sind und ihn heute beschließen, dass wir uns ein Gesetz für Integration und Teilhabe geben und dass wir diesen ersten wichtigen Schritt machen, dem noch sehr viele weitere Schritte folgen können und sollen; denn es ist an uns, dass wir das Gesetz begleiten, seine Wirkungskraft beobachten und evaluieren und dass wir es verbessern. Nur so können wir ein gutes Gesetz für ein gemeinsames Sachsen schaffen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte, liebe Kollegin Čagalj Sejdi, danke zunächst einmal für die gute Einordnung dessen, was heute hier zur Entscheidung steht, und auch, wie es dazu gekommen ist. Ich denke, es ist wichtig, dass wir es darstellen und Verantwortung für die Kompromisse übernehmen, die wir gemeinsam in der Koalition erarbeiten. Das sollte man eigentlich von jedem Redner und jeder Rednerin hier erwarten können. Heute ist ein wichtiger Tag für die Integration in Sachsen; denn mit dem vorliegenden Entwurf für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz festigen wir die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft in Sachsen und den sächsischen Kommunen. Dass wir dieses Gesetz heute beschließen – das klang schon an –, ist auf dem Weg keineswegs selbstverständlich gewesen. Umso besser ist es, dass der intensive und langwierige sowie von Kompromissen geprägte Prozess heute nun ein erfolgreiches Ende findet. Integration ist und bleibt eine Daueraufgabe und wird in unserer Einwanderungsgesellschaft immer weiter an Bedeutung gewinnen. Mit dem Gesetz beschreiben wir Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat und Kommunen. Kommunen und Integrationsakteurinnen und -akteure warten schon lange auf ein Integrationsgesetz, weil die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klar verteilt werden, weil die Finanzierung dieser Aufgaben dauerhaft abgesichert werden kann und so eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in ganz Sachsen besser ermöglicht wird. Mit dem Gesetz schaffen wir erstmalig eine Gesetzesgrundlage für die seit 2015 mühsam aufgebaute Integrationsstruktur in Sachsen und in den sächsischen Kommunen, und wir sichern diese damit weiter ab. Das betrifft zum Beispiel Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Integration, Maßnahmen zum Spracherwerb, zur Unterstützung der gesellschaftlichen Integration oder zur Förderung kommunaler Integrationsarbeit. Darüber hinaus regelt das Gesetz folgende Punkte neu: Es stärkt die migrationspolitische Kompetenz und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden des Freistaates Sachsen. Das ist ein wichtiger Aspekt in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft, die zugleich mit Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel zu kämpfen hat. Wir schaffen einen Landesbeirat für Integration und Teilhabe. Seine Aufgabe ist die Beratung der Staatsregierung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen von Migration, Integration und Teilhabe sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir entwickeln die Position des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur oder zum Sächsischen Integrationsbeauftragten weiter. Damit vertritt sie oder er die Belange der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte und fördert deren Integration sowie die interkulturelle Öffnung im Freistaat Sachsen. Schließlich führen wir einen Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht sowie kommunale Berichte ein; denn für Politik, Verwaltung und Gesellschaft ist es überaus wichtig, Entwicklungen bei Migration und Integration nachvollziehen zu können, damit auf dynamische Veränderungen adäquat reagiert werden kann. Darum sollen in den Berichten die Entwicklung und die Zusammensetzung der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Einwanderung sowie der Stand der Integration dargestellt werden. Wir wünschen uns auch die Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur Weiterführung, zur notwendigen Intensivierung oder Neuorientierung von Integrationsmaßnahmen. Meine Damen und Herren, es klang schon an: Von Anfang an ist der Gesetzgebungsprozess von einer breiten öffentlichen Beteiligung, verschiedenen Perspektiven und manchmal schwierigen Kompromissfindungen – ja, auch innerhalb der Regierungskoalition –, geprägt gewesen. Ich möchte an der Stelle allen danken, die daran konstruktiv mitgewirkt haben, zuallererst dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping und den Menschen im Ministerium, die an dem unglaublich wichtigen und guten Beteiligungsprozess am Anfang gearbeitet haben. Hätten sie das nicht gemacht, wären wir nicht an dem Punkt, an dem wir heute sind. Danke allen Akteurinnen und Akteuren, die daran mitgewirkt haben – einige sehe ich hier im Saal – und Danke an die Koalitionspartner: Auch wenn wir von unterschiedlichen Perspektiven auf dieses Thema blicken, sind wir aufeinander zugegangen und haben einen Kompromiss gefunden und möglich gemacht, dass wir heute diesen wichtigen Schritt gehen. Das ist auch wichtig zu betonen. Dennoch haben wir als Koalitionsfraktionen wichtige Impulse aus der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss ziehen können und wichtige Empfehlungen der Sachverständigen in einem Änderungsantrag aufgenommen. Wir haben diskutiert, wie wir den Geltungsbereich des Gesetzes, also die Zielgruppe, so genau und passend wie möglich fassen können. An dieser Stelle muss ich der Kollegin Nagel widersprechen: Mit Ihrer Deutung des Geltungsbereichs und der Zielgruppe des Gesetzes gehen Sie ein wenig der rechten Propaganda auf den Leim. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Auch Menschen, die in Sachsen ein Asylverfahren durchlaufen, auch Menschen, die zwar abgelehnt sind, aber hier geduldet werden, halten sich berechtigt im Freistaat Sachsen auf. Insofern betrachte ich Ihre Befürchtungen, dass der Aufenthaltsstatus darüber entscheidet, ob das Integrationsgesetz und ob die Arbeit des Sächsischen Integrationsbeauftragten für diese Menschen gelten wird, differenziert; das sieht meine Fraktion, die SPD, auch nicht so. Wir wollen, dass es auch für Menschen gilt, die sich deshalb berechtigt hier aufhalten, weil sie hier Asyl beantragt haben oder weil sie als abgelehnter Asylbewerber geduldet sind und sich deshalb hier berechtigt aufhalten dürfen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Ganz im Gegenteil: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt das nochmals – in der geänderten Fassung – klar und weist der oder dem Integrationsbeauftragten auch die Zuständigkeit für die Personengruppe zu, die sich im Freistaat Sachsen nicht nur vorübergehend aufhält. Damit will man keine Touristen erfassen, aber alle anderen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Schließlich haben wir für eine bessere Arbeitsfähigkeit der oder des Integrationsbeauftragten den Takt für den Integrationsbericht von einem jährlichen hin zu einem Zweijahresrhythmus angepasst. Dieser Turnus ist noch ausreichend, um die Situation von im Freistaat lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte so abzubilden, dass Politik und Verwaltung rechtzeitig auf Veränderungen reagieren können. Last, but not least möchte ich der Fraktion DIE LINKE für den ebenfalls vorgelegten Gesetzentwurf danken. Wir werden diesen mit Blick auf den eigenen Entwurf der Staatsregierung, aber auch mit Blick auf einige Punkte im Entwurf der LINKEN ablehnen. Es gibt einige Überschneidungen zwischen den beiden Gesetzentwürfen, jedoch auch gravierende Unterschiede, die manchmal Ergebnis von Kompromissen sind. Es gibt einige Punkte, bei deren Umsetzung wir Fragen haben, die nicht zu den Integrationsstrukturen in Sachsen passen, die wir aber weiterentwickeln wollen. Meine Damen und Herren, wir beschließen heute einen integrationspolitischen Meilenstein im Freistaat Sachsen. Wir machen Integration für die Landes- und die kommunale Ebene verbindlicher und wir stellen damit ein für alle Mal fest: Integration ist Realität in Sachsen: Sie ist notwendig, und das auf beiden Ebenen. Das Gesetz ist gut und es ist wichtig, dass wir es heute beschließen, damit es in Kraft treten kann. Es wird aber wichtig sein, damit schließe ich mich Kollegin Čagalj Sejdi an, das Gesetz anschließend auch zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Das ist ganz klar. Aber eins nach dem anderen. Heute schaffen wir das erste Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte im Freistaat Sachsen. Bitte stimmen Sie dem Gesetz zu. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Runde einsteigen. Besteht diesbezüglich Redebedarf? – Frau Kollegin Nagel, Fraktion DIE LINKE, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Juliane Nagel Die Linke

Vielen Dank. Ich möchte kurz das Wort ergreifen und insbesondere auf den Kollegen Pallas reagieren. Wir haben im Sozialausschuss bei der finalen Bearbeitung des Gesetzes explizit nach der rechtlichen Definition des „berechtigten Aufenthalts“ gefragt. Die Antwort, die wir erhalten haben, hat uns nicht zufriedengestellt. Wir haben die Befürchtung, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff im Gesetz verankert wird, der sehr viel Interpretationsspielraum bietet. Sie interpretieren das so; eine Mehrheit in diesem Haus interpretiert das anders; in den Landkreisen, in denen das Gesetz angewendet wird, wird das vielleicht wieder anders ausgelegt, weil „vielleicht, weil kann“. Wenn viele KannInstrumente enthalten sind, wird es negativ oder der berechtigte Aufenthalt sehr eng gefasst. Damit tragen Sie nicht dazu bei, dass dieses Gesetz einen breiten Begriff von Integration ins Land trägt oder verbindlich gestaltet und dass eine breite Gruppe von Menschen auch garantiert gemeint ist. Das ist uns nicht genug, und es ist ein fataler Fehler, wenn im Gesetz ein so interpretierbarer Begriff steht. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein und ein Land, das ich vergessen habe – RheinlandPfalz, glaube ich –, machen es uns vor und definieren die Gruppe sehr breit. Sie beziehen die Menschen, die hier sind, ohne Einschränkung dessen, was sie für einen Aufenthaltstitel haben, ein. Das ist der erste Punkt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Juliane Nagel Die Linke

Ja, klar, wenn es eine Zwischenfrage ist. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas, bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr gern und danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Kollegin. Wir sprechen gerade darüber: die Änderung der Formulierung von „Menschen, die dauerhaft berechtigt im Freistaat Sachsen aufhältig sind“ zur jetzt vorliegenden Formulierung „Menschen, die berechtigt im Freistaat Sachsen aufhältig sind“. Würden Sie mir zustimmen, dass es sich ja deutlich aus der Änderung ergibt, dass nicht nur Menschen, die einen positiven Aufenthaltsstatus haben, Zielgruppe des Gesetzes sind, sondern auch Menschen, die noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, aber dennoch legal, weil sie im Verfahren oder geduldet sind, sich im Freistaat Sachsen aufhalten?

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Juliane Nagel Die Linke

Wenn ich positiv gewogen bin, lege ich mir die Definition zugrunde. Ich habe schon darüber nachgedacht und bin auch zu dem Schluss gekommen: Wenn ich ein Asylverfahren durchführe, mich mit einem Asylverfahren in einer Aufenthaltsgestattung befinde, dann mag das sein. Sieht das die Ausländerbehörde in Bautzen auch so? Ich weiß nicht, ob sie das wirklich so auslegt. Des Weiteren komme ich zu der Gruppe, die ausgeschlossen ist. Hierzu gibt es sicher einen großen Dissens: Was ist mit den langjährig Geduldeten, die sich in Sachsen aufhalten, deren Zustand die vollziehbare Ausreisepflicht ist und die nur eine Aussetzung der Abschiebung haben? Sind sie berechtigt, hierzubleiben? Wir müssen jetzt kein juristisches Seminar machen; ich möchte nur darauf hinweisen, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) dass die Auslegung in den Landkreisen sehr verschieden sein wird und dass das Gesetz nicht dazu beiträgt, hierzu Klarheit zu schaffen – allein wir können uns lange mit Fragen und Zweifeln bombardieren. Ich erwarte von einem guten Integrationsgesetz, dass es einen klaren Rahmen schafft und eine klare Definition hinlegt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Genau. – Das ist der erste Punkt. Ich möchte, zweitens, diesen Punkt nochmals starkmachen. Hier ist über den Beteiligungsprozess gesprochen worden. Wir erleben es zum wiederholten Mal, dass über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen relativ breit Stellungnahmen eingeholt werden, aus zivilgesellschaftlichen Gremien, von kommunaler Ebene usw. Wir erleben bei diesem Gesetz, dass der Beteiligungsprozess stattfindet, viele Stellungnahmen eingehen, aber sich kaum etwas in dem Gesetzentwurf wiederfindet. Hier ist es auch so. Es fanden Beteiligungskonferenzen statt, es wurden – ich weiß nicht, wie hoch die Zahl ist – über 100 Stellungnahmen eingepflegt. Eingeflossen ist kaum etwas in dieses Gesetz. Das hemmt den Willen zur Beteiligung und erzeugt auch Enttäuschung. Wie ich aus den Beteiligungskonferenzen, aus der Zivilgesellschaft und von den Trägern, die Integrationsarbeit leisten, gehört habe, widersprechen viele Formulierungen und Regelungen, die im Gesetz formuliert sind, dem, was besprochen und vereinbart wurde. Das war mein Beitrag. Wir enthalten uns und sind auch nach den Redebeiträgen nicht besonders überzeugt, dass das Gesetz der Staatsregierung im Gegensatz zu unserem Gesetz etwas an der Situation in Sachsen verändert. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth.

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Geert Mackenroth CDU

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Darüber gehen die Meinungen ein wenig auseinander. Es wird sicher nicht optimal, und es wäre auch das erste Mal, dass sich bei einem politischen Kompromiss die Wunschvorstellungen eines der Beteiligten eins zu eins wiederfinden. Das Gesetz, das lange währt, ist zumindest ordentlich, ja besser geworden als der derzeitige Istzustand. Das ist ein großer Fortschritt. Kollege Unger und zum Teil auch Kollege Pallas haben dargelegt, warum der Gesetzentwurf der Linksfraktion – bei allen Ansätzen – aus unserer Sicht derzeit nicht zustimmungsfähig ist und warum der Gesetzentwurf der Staatsregierung den Vorzug verdient. Ich muss das nicht wiederholen. Zu Ihrer letzten Einwendung, Frau Kollegin Nagel, was die Zuständigkeit des zukünftigen Integrationsbeauftragten angeht, habe ich überhaupt keine Bedenken. Der wird nach eigenem Ermessen tätig und die Dinge so regeln, wie die Wirklichkeit ihm das auf den Schreibtisch legt. Bei dem anderen müssen wir einmal schauen, ob eine Auslegungshilfe durch eine Rechtsverordnung des Innenministeriums Klarheit schaffen kann. Bei der Kollegin von der AfD habe ich den Eindruck, dass sie den Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht gelesen hat. Auch künftig wird im Freistaat Sachsen eine Einstellung in den öffentlichen Dienst allein nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Es gibt keine pauschalen Integrationsleistungen, sondern das Gesetz differenziert wohltuend genau. Es gibt auch keine Sonderrechte, sondern auch dabei folgt das Gesetz der rechtsstaatlichen Tugend, Ungleiches ungleich zu behandeln. Das machen wir. Aus der Sicht meiner Partei ist das Gesetz ein Schritt nach vorn. Zu Recht ist gesagt worden, dass das nicht der Endpunkt ist. Die Anregungen des Ausländerbeauftragten und vieler anderer sind berücksichtigt worden. Was will der Mensch mehr? Von daher kann ich den Rest meiner Rede zu Protokoll geben, sage aber noch abschließend: Integration braucht den Willen der zu uns kommenden Menschen, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Integrations- und Teilhabegesetz kann die Weichen für den Ausbau bestehender Strukturen, für neue Kooperationen und für die verstärkte Einbindung der Migranten stellen. Geben wir ihm eine Chance. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Mackenroth sprach für die CDU-Fraktion. Es gibt weiteren Redebedarf. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollegin Jost; bitte schön.

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Martina Jost AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was steht heute zur Entscheidung? Ich möchte darauf ganz kurz reagieren. Nun ist genau das eingetreten, was ich in meinem Beitrag schon gesagt hatte: Wenn man Kritik äußert, dann steht man natürlich gleich in der rassistischen Ecke. Ich will zur Klarstellung noch einmal sagen: Wir haben einen anderen Ansatz für ein Integrationsgesetz. Ich würde das alles sogar unterschreiben, was Sie gesagt haben, Frau Čagalj Sejdi. Das kann man unterschreiben; denn das ist eine rosarote Brille. Ja, wir können alle teilhaben, und das ist auch richtig. Das würde ich auch gerne so sehen. Auch die Hälfte meiner Familie ist nicht in Deutschland geboren und lebt zum Teil gar nicht in Deutschland. Wir haben, wenn man so will, auch eine Migrationsgeschichte. Aber wir haben einen anderen Ansatz. Das ist auch in der Anhörung im Ausschuss schon klargeworden. Man muss die Frage stellen: Hilft uns das Integrationsgesetz bei der Lösung der Probleme, die wir mit Migration haben? Das ist doch der Punkt, bei dem Sie alle wie getroffene Hunde bellen, und zwar, wenn es darum geht, dass man diese Probleme klar benennt. Was hat denn Ihre Innenministerin, SPD, nach den KalifatDemonstrationen gefordert? Sie hat gefordert: Schnellere Abschiebungen! Ist das migrantenfeindlich? – Nein. Noch einmal ganz klar: Wir haben einen anderen Ansatz. Dass Sie gemeinsam ein Projekt gemacht haben, das Sie alle loben, ist schon in Ordnung. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Martina Jost AfD

Ich gestatte diese sofort; nur noch ganz schnell den letzten Halbsatz. Wir brauchen erst einmal andere Lösungen, bevor wir solche, nur den öffentlichen Dienst und nur die Kommunen betreffenden Lösungsansätze verlangen. Es ist wichtig, dass man mitmacht. Wenn wir uns anschauen, was wir bezüglich der Integration mit der Richtlinie Integrative Maßnahmen gemacht haben, wie viel Geld wir ausgegeben haben und dann heute immer noch sagen, dass die Integration nicht gelungen sei – dann muss ja irgendetwas schiefgelaufen sein. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die Zwischenfrage an Mikrofon 3, bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Jost, dass Sie die Frage zulassen. Geben Sie mir recht, dass gegen Kriminalität das Strafrecht, zum Beispiel das Strafgesetzbuch, hilft und dass es mit dem Integrationsgesetz darum geht, Menschen den Weg in unsere Gesellschaft zu erleichtern? Ja oder Nein?

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Martina Jost AfD

Es gibt darauf keine Antwort, die einfach Ja oder Nein ist. Natürlich haben wir ein Strafgesetzbuch. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Aber Sie sehen doch tagtäglich, welche Veränderungen es in unserer Gesellschaft gibt. Wir möchten darauf dahin gehend antworten, dass die Probleme gelöst werden müssen und keine Strukturen geschaffen werden, die in Zukunft ein Betreuungsprogramm darstellen. Das war unser Ansatz. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Das habe ich heute hier gesagt. Sie haben einen anderen Ansatz. Es hätte dieses Gesetzentwurfs nicht bedurft. Es steht im Koalitionsvertrag; nun ist er da. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Das wollte ich nur noch einmal dazu gesagt haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion in dieser zweiten Runde. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen in dieser zweiten Runde? – Das sehe ich nicht. Gibt es Bedarf an einer dritten Runde? – Auch nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Günther, bitte schön.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche noch einmal für Petra Köpping. Aktive Integrationspolitik mit Leidenschaft wird im Freistaat Sachsen erst seit wenigen Jahren betrieben. Die integrationspolitischen Herausforderungen – bedingt durch Krieg und Verfolgung, aber auch durch eine nötige Fachkräftezuwanderung – sind enorm. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Staatsregierung ist unser Signal. Die Chancen und Möglichkeiten der Zuwanderung stehen im Mittelpunkt und nicht die belastungsorientierte Perspektive. Es freut mich, dass wir als zweites ostdeutsches Bundesland einen gesetzlichen Rahmen für das gesamtgesellschaftliche Thema der Integration setzen. Über diesen Gesetzentwurf wurde schon viel gesprochen. Dem Entwurf des Gesetzes vorausgegangen ist ein umfangreicher Beteiligungsprozess der integrationspolitischen Akteure im Freistaat Sachsen, die uns viele Impulse mit auf den Weg gegeben haben. Daraus ist – auch in Abstimmung mit den Koalitionsparteien – ein sehr guter Kompromiss entstanden. Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein Meilenstein auf unserem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt der Menschen wertschätzt und fördert. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie geht uns alle an und bildet sich in vielen fachpolitischen Themen als Aufgabenstellung ab: in den Kitas, in den Schulen und am Arbeitsplatz. Das Gesetz gibt uns die Chance, im Bereich Zuwanderung, Integration und Teilhabe Politik aus einem Guss zu machen und uns dabei zum einen an den Bedürfnissen der Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu orientieren, zum anderen die Kompetenzen bei Kommunen und Behörden zu stärken. Letztlich verankern wir damit Integration in den Grundstrukturen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens vor Ort. Sachsen ist ein Zuwanderungsland. Der Bevölkerungsmonitor zeigt: Der Ausländeranteil in Sachsen hat sich zwischen den Jahren 1990 und 2021 verfünffacht. Zum 31. Januar 2024 lebten 349 257 Menschen aus 180 Staaten in Sachsen. Das sind 8 % der sächsischen Bevölkerung. Es leben zahlreiche weitere Menschen mit Migrationshintergrund, die nach der Einbürgerung nicht gesondert erfasst worden sind, mit uns in Sachsen. All diese Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Für ihre Integration gibt das vorliegende Gesetz den Rahmen und die Grundlage. An dieser Stelle möchte ich die Ausführungen von rechts weit zurückweisen, die einen großen Teil unserer Bevölkerung pauschal mit irgendwelcher Kriminalität in Verbindung bringt. Das schlichtweg beleidigend. Diese Menschen sind aktiver Teil unserer Gesellschaft. Sie sind damit auch eine aktive Basis unseres Wohlstandes, den wir Tag für Tag erwirtschaften. (Martina Jost, AfD: Die brauchen kein Integrationsgesetz, diese Menschen!) Ich möchte Sie aus Dresdner Perspektive einmal auf Folgendes hinweisen: So viele Mikrochips könnten wir ohne diese Menschen in Dresden gar nicht herstellen. Es ist unserer Grundlage, dass wir für Menschen weltoffen sind. (Martina Jost, AfD: Aber die brauchen kein Integrationsgesetz!) Davon leben wir hier. Nehmen Sie das bitte mal zur Kenntnis. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dabei fördern wir nicht nur, sondern fordern auch Eigenverantwortlichkeit der Migrantinnen und Migranten, sei es durch Spracherwerb oder die Wahrnehmung anderer Bildungs- und Arbeitsangebote. Das Gesetz adressiert aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats Sachsens, das Land und die Kommunen, die Behörden des Freistaats Sachsen, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und weitere gemeinnützige Organisationen und nicht zuletzt die sächsische Wirtschaft. Warum die sächsische Wirtschaft, könnte man sich fragen? – Weil Zuwanderung einen Beitrag dazu leisten kann, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Fachkräftemangel auszugleichen und wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Zuwanderung hat das Potenzial dazu, die sächsische Wirtschaft zu erhalten und zu stärken und damit entscheidend zu unserem Wohlstand beizutragen. Auch das zeigt uns: Integration geht uns alle an. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Kommen wir zu den Kerninhalten des Gesetzes. Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene. Es unterstützt die kommunalen Integrationsbehörden bei der Erfüllung ihrer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, insbesondere beim Integrationsmanagement und bei der Integrationsberatung, bei der Flüchtlingssozialarbeit, bei der Rückkehrberatung und nicht zuletzt bei der Bestellung hauptamtlicher kommunaler Beauftragter für Integration und Teilhabe. Ich bin überzeugt davon: Erfolgreiche Integrationspolitik wird vor Ort gemacht. Die Landespolitik muss deshalb daran ansetzen, an der Förderung von Bildung, Sprache, Teilhabe, Arbeit und Wohnen vor Ort. Dafür fördert das Land auch künftig die kommunale Integrationsarbeit als pauschalierte, zweckgebundene Zuwendung mittels einer Rechtsverordnung. Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Aufgabenbereich des Sächsischen Ausländerbeauftragten und benennt ihn, um auch seinen neuen Aufgaben Rechnung tragen zu können, künftig als Sächsischer Integrationsbeauftragter. Der Sächsische Integrationsbeauftragte hat damit die Möglichkeit, aktiv an der migrationsgesellschaftlichen Öffnung mitzuwirken. Nicht zuletzt wird durch das Gesetz auch die migrationspolitische Kompetenz der Behörden in Sachsen gestärkt. Dies geschieht zum einen durch Qualifizierungsmaßnahmen des bestehenden Personals und zum anderen durch die Erhöhung des Migrationsanteils in sächsischen Behörden bei der Personalgewinnung. Somit werden die Teilhabemöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in Sachsen gestärkt und ihre beruflichen Perspektiven verbessert. Dieses Gesetz wird uns helfen, Barrieren abzubauen, Vorurteile zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Sachsen muss für alle lebens- und liebenswert sein; denn unsere Gesellschaft hat keinen Platz für Diskriminierung, Antisemitismus, Antiziganismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Ein respekt- und friedvolles Zusammenleben in Vielfalt – dazu leistet das vorliegende Gesetz einen fundamentalen Beitrag. Vielen Dank, auch im Namen der Sozialministerin. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Günther sprach für die Staatsregierung. Jetzt sehe ich Frau Kollegin Jost an Mikrofon 7 mit einer Kurzintervention oder einem eigenen Redebeitrag. (Martina Jost, AfD: Kurzintervention!) – Auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister. Bitte schön.

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Martina Jost AfD

Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss jetzt wirklich reagieren. Ich weiß nicht, Herr Minister Günther, wie Sie das mit den Arbeitskräften meinen. Es heißt immer, dass sie hier ausgeschlossen würden, dass wegen Diskriminierung kein Ingenieur mehr in die neue Chipfabrik käme. Ich frage mich, ob Sie glauben, nach einem Integrationskurs oder mit einem Ansprechpartner irgendwo in einem Amt, der Ingenieur gehe dann dahin und er und derjenige aus dem öffentlichen Dienst, der vorher geschult worden ist, wie er mit Migranten umgeht, treffen sich irgendwo und haben irgendetwas zu bereden. (Sabine Friedel, SPD: Genauso funktioniert das!) Das sind Menschen, die als Fachkräfte hierherkommen. Oder der Professor an der Universität, der braucht doch keinen Integrationskurs und schon gar kein Integrationsgesetz. Er braucht einen Anreiz, hierherzukommen, dass hier Steuern gesenkt werden, damit er nicht so viele Steuern und Abgaben bezahlt. Das ist doch völliger Unsinn, immer Ihre Vermischung, dass keine Arbeitskräfte kommen würden, weil wir sie so schlecht integrieren würden. Die Leute brauchen keine Integration. Das wissen die selber. Sie werden durch Arbeit integriert. (Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE: Arbeitsintegration und soziale Integration sind zwei Dinge!) Wir reden bei einem Integrationsgesetz doch von den Menschen, die Schwierigkeiten damit haben, sich hier zu integrieren. Das müssen Sie mir einmal erklären, wie dann der Professor von der Uni hier bei uns auf das Amt geht und sich dann über die Integration beraten lässt. Das ist völliger Unsinn, was Sie hier reden. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Jost von der AfDFraktion auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister Günther. Er reagiert jetzt darauf am Pult. Bitte schön.

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Wolfram Günther

Was Sie tun, das ist, Menschen, sobald es um Migration geht, immer in denselben Kontext zu stellen. (Widerspruch bei der AfD – Martina Jost, AfD: Beantworten Sie doch einfach meine Frage!) Sie haben sich vorhin schon wieder nicht entblödet, über Messerstechereien und Massenvergewaltigungen zu sprechen, (Martina Jost, AfD: Beantworten Sie einfach meine Frage! –

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Sabine Friedel SPD

Hören Sie doch zu, Frau Jost!) sobald das Wort „Migrantin“ oder „Migrant“ auftaucht. Ich weise Sie darauf hin: 8 % unserer sächsischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben selbst einen Migrationshintergrund. Dabei wird noch nicht einmal mitgerechnet, wenn der weitergeht in der Familie. Es sind also noch viel mehr Menschen. (Martina Jost, AfD: Das hat mit meiner Intervention nichts zu tun!) Diese Menschen, die ein Teil unserer Gesellschaft sind, die ein Teil von uns allen sind, immer wieder mit solchen Begriffen in einen Topf zu werfen, (Martina Jost, AfD: Geben Sie doch eine Antwort!) ist beleidigend, ist absolut unsachlich, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) ist nicht hinzunehmen hier in unserer Gesellschaft, ist spaltend. Und vor allen Dingen legt es die Axt an unseren eigenen Wohlstand, weil wir darauf angewiesen sind, dass auch in diesem Land Zuwanderung erfolgt. (Jörg Urban, AfD: Keine Antwort! – Sebastian Wippel, AfD: Das hat nichts mit der Kurzintervention zu tun!) Das brauchen wir für unsere Wirtschaft, für unsere Zukunft. Sie stehen für das Gegenteil. Sie stoßen diese Menschen vor den Kopf, auf die wir dringend angewiesen sind. (Martina Jost, AfD: Keine Antwort! –

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Roberto Kuhnert AfD

Eine Fehlbesetzung im Kabinett!) Darauf weise ich Sie hin. Das, was Sie tun, ist schädlich für den Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Roberto Kuhnert, AfD: Das ist eine Peinlichkeit! – Jörg Urban, AfD: Herr Günther, Sie sind eine Peinlichkeit!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Staatsminister Günther. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? Ich frage vorsichtshalber. – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen jetzt über zwei Gesetzentwürfe ab. Wir beginnen mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Migrant*innenbeteiligungsgesetz), Drucksache 7/10059, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/16350 vor. Wird Einbringung gewünscht? – Ist bereits eingebracht worden. Einbringung wird nicht gewünscht. Gibt es diesbezüglich Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer für den Änderungsantrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dafür und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Inhaltsverzeichnis, Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2: Aufgaben, Abschnitt 4: Sächsische Migrationsbeauftragte oder Sächsischer Migrationsbeauftragter, Abschnitt 5: Sächsischer Migrationsrat, Kommunale Migrationsräte, Kommunale Migrationsbeauftragte, und Abschnitt 6: Schlussvorschriften. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dafür und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung, nachdem alle Bestandteile abgelehnt worden sind? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen worden. Wir kommen zum nächsten Gesetzentwurf, den wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt haben, nämlich das Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15050, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16277. Es gibt keine Änderungsanträge. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Inhaltsverzeichnis, Artikel 1 Sächsisches Gesetz zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund (Sächsisches Integrationsgesetz), Artikel 2 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 3 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes und Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/15050, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen, einigen Gegenstimmen und einer Mehrheit an Für-Stimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erklärung Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Als amtierender Sächsischer Ausländerbeauftragter und damit künftiger Sächsischer Integrationsbeauftragter begrüße ich den Entwurf eines Sächsischen Integrationsund Teilhabegesetzes ausdrücklich, auch wenn in seiner mehr als dreijährigen Entstehungsgeschichte Regelungen und Gesetzesbefehle immer mehr abgenommen haben. Ich erachte das Gesetz als wichtiges Signal im Freistaat Sachsen. Das Gesetzgebungsvorhaben verdeutlicht die Notwendigkeit von Integration und Teilhabe. Es verstetigt und vereinheitlicht bestehende Strukturen im Freistaat Sachsen. Ein klares Bekenntnis zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, eine Aufforderung an öffentliche Stellen und die Kommunen, dieses Anliegen zu unterstützen, ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Der Freistaat Sachsen konkurriert mit anderen Bundesländern und den europäischen Nachbarn um Fachund Arbeitskräfte. Ein Integrations- und Teilhabegesetz, welches den klaren Fokus auf Sprache, Bildung und berufliche Integration legt, wird positiv wahrgenommen werden und Zuwanderungsanreize schaffen können. Arbeitsmarktintegration, kommunale Integrationsarbeit und interkulturelle Öffnung der Verwaltung sind auch mir wichtige Anliegen. Ein Scheitern des Gesetzesvorhabens würde dem Ansehen und damit dem Interesse des Freistaates Sachsen schaden. Meine Kritik am Gesetzentwurf konzentrierte sich naturgemäß auf die Neuregelung des Rechts des künftigen Integrationsbeauftragten. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung habe ich dazu Näheres ausführen können. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat meine Hinweise aufgenommen. Erstens. Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Ausschuss empfiehlt, das Wort „dauerhaft" in § 5 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zu streichen. Die bisherige Eingrenzung auf „eine Person, die sich dauerhaft berechtigt im Freistaat Sachsen aufhält", erachte ich auch und jedenfalls im Hinblick auf meine Arbeit als SAB als kontraproduktiv. Asylbewerber und Geduldete, Studenten, Auszubildende, Personen in einer Anpassungsqualifizierung, alle diese Personen haben keinen auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus. Sie fielen aus dem Geltungsbereich und damit aus dem Beratungs- und Betreuungsangebot des SAB heraus. Die Integrationsgesetze Bayerns, Hessens, Baden-Württembergs, Schleswig-Holsteins und Berlins gehen diesen Weg – wie ich finde: aus guten Gründen – nicht: Gerade Personen, die zum Studium, zur Arbeitsplatzsuche oder Ausbildung nach Deutschland kommen, sollen im Interesse der Fachkräftegewinnung gehalten werden. Der Gesetzentwurf stellt hinreichend klar, dass sich Integrationsund Teilhabemöglichkeiten an der jeweiligen Situation und zu Protokoll insbesondere am Aufenthaltsstatus der Betroffenen orientieren. Im Übrigen ergeben sich die entsprechenden Beschränkungen auch aus den bundesrechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, beispielsweise hinsichtlich des Zugangs zu Deutschkursen, Beschäftigung und bei der Wohnsitzwahl. Zudem räumt das Gesetz gerade keine subjektiven Rechte ein, die eine Einschränkung auf dauerhaft Berechtigte rechtfertigen würden. Noch einmal weise ich auf den neuen Aufgabenzuschnitt der oder des künftigen Integrationsbeauftragten hin: Ein nicht unerheblicher Teil der Unterstützungs- und Beratungstätigkeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten konzentriert sich auf Personen mit unklarer Bleibeperspektive. Zudem: Die oder der Sächsische Ausländerbeauftrage ist von Gesetzes wegen Mitglied in der Sächsischen Härtefallkommission und im Beirat der Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams. Ist die oder der Sächsische Integrationsbeauftragte lediglich für die Belange der dauerhaft berechtigt im Freistaat Sachsen sich aufhaltenden Personen mit Migrationshintergrund tätig, wird die Wahrnehmung dieser Funktionen einen erhöhten Begründungsaufwand erfordern. Der betroffene Personenkreis ist jeweils vollziehbar ausreisepflichtig. Auch dies spricht dafür, den Bezug auf dauerhaft Berechtigte in § 5 des Entwurfs zu streichen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. Zweitens. Sächsische Integrationsbeauftragte/Sächsischer Integrationsbeauftragter. Ein weiterer Kritikpunkt meinerseits bezog sich auf die Ausweitung der Zuständigkeit der oder des Integrationsbeauftragten auf alle Menschen mit Migrationshintergrund. Bisher ist der Sächsische Ausländerbeauftragte (nur) für die Wahrung der Belange der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer zuständig. Auch hier begrüße ich die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der in § 20 an die Definition in § 5 anknüpft mit der Formulierung „nicht nur vorübergehend" aber insbesondere Personen ausnimmt, die sich nur kurzzeitig – beispielsweise zu touristischen Zwecken – im Freistaat Sachsen aufhalten. Der Hinweis auf das Tätigwerden im eigenen Ermessen nach § 22 GE dient der Vermeidung von Parallelstrukturen mit anderen Beauftragten oder dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (zum Beispiel im Rahmen der Berichtspflichten). Zudem bemisst sich der Bedarf an Unterstützung am Stand der Integration. Ich begrüße die Empfehlung einer zweijährigen Berichtspflicht der oder des Integrationsbeauftragten, meine aber, dass der Berichtsgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden sollte. Es ist vorgesehen, dass die oder der Integrationsbeauftragte dem Landtag Bericht zur Situation der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund vorlegt. Wie die oder der Integrationsbeauftragte an entsprechende Daten und Auswertungen für diese weite Personengruppe gelangen soll, bleibt offen. Daneben besteht nach § 25 des Entwurfs die Berichtspflicht der Staatsregierung über den Integrationsund Teilhabebericht. Der Entwurf ignoriert sich teilweise überschneidende Berichtspflichten und Zuständigkeiten. Mögliche Konsequenzen für das Amt und die Geschäftsstelle werden in der Entwurfsbegründung nicht thematisiert. Die oder der Integrationsbeauftragte sollte vorrangig über seine Tätigkeit informieren. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Verbesserung des Drucksache 7/13745, Gesetzentwurf Drucksache 7/16278, Verfassung und Recht, Demokratie, Bevor ich das Wort an die Fraktion übergebe, frage ich die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Hammecke, ob sie das Wort wünscht. – Das wünscht sie nicht. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Gorskih, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Heute wird der Gesetzentwurf unserer Fraktion zur Verbesserung und Modernisierung des Petitionswesens abschließend beraten. Sie haben sich zweifelsohne alle sehr intensiv mit den einzelnen Regelungen der Paragrafen beschäftigt, und Sie haben sicherlich auch noch die Ausführungen der Sachverständigen von der öffentlichen Anhörung im Ohr. Deswegen werde ich darauf jetzt nicht im Einzelnen eingehen, sondern meine Ausführungen mit einem persönlichen Rückblick einleiten. Meine Kolleginnen Antonia Mertsching, Marika TändlerWalenta und ich, wir arbeiten in dieser Legislatur zum ersten Mal im Petitionsausschuss mit. Als neue Abgeordnete, die dem Landtag seit 2019 angehören, haben wir uns ganz ohne Vorerfahrungen mit der Arbeit dieses Ausschusses und ohne einen Vergleich mit der Arbeit anderer Petitionsausschüsse in die Arbeit gestürzt. Erst einige Jahre später habe ich bei einer Austauschrunde der linken Petitionsausschussmitglieder festgestellt, dass die Arbeit der Petitionsausschüsse von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen kann. Erst einige Jahre später stellten wir also fest, dass es bei uns in Sachsen, im sächsischen Petitionsausschuss, durchaus noch Luft nach oben gibt. Ich rufe Ihnen kurz in Erinnerung, wie der Prozess im Petitionsausschuss in Sachsen abläuft, da ja nicht alle in diesem Ausschuss mitarbeiten und vielleicht auch nicht ganz genau wissen, wie der Prozess aussieht – wobei Sie ja sicherlich alle sehr aufmerksam zuhören, wenn hier die Abschließend: Integration braucht den Willen der zu uns kommenden Menschen, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Integrations- und Teilhabegesetz kann die Weichen für den Ausbau bestehender Strukturen, neue Kooperationen und die verstärkte Einbindung der Migranten stellen. Geben wir ihnen eine Chance. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Petitionswesens im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung jährliche Aussprache über den Bericht des Petitionsausschusses stattfindet, und auch an den Lippen der Obleute hängen. (Frank Richter, SPD: Ach, ich möchte eigentlich gar nicht, dass ihr alle an meinen Lippen hängt!) Dementsprechend wissen Sie, was die Leute in diesem Land bewegt. Aber ich erwähne es hier trotzdem ganz kurz – zur Vollständigkeit. Alle Petitionen – Schreiben, Bitten und Beschwerden – werden mithilfe des PDF-Petitionsformulars des Sächsischen Landtags eingereicht, per Post, per Telefax oder neuerdings auch über eine Onlinemaske des Sächsischen Landtags. Nach der Überprüfung, ob das Schreiben behandlungsfähig oder nichtbehandlungsfähig ist, werden diese Schreiben, also Petitionen, einem Mitglied des Petitionsausschusses zur Bearbeitung zugewiesen, zur sogenannten Berichterstattung. Es werden parallel noch Stellungnahmen der Staatsregierung eingeholt, und diese können von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern bei der Erstellung der Beurteilung verwendet werden. Alle so erarbeiteten Berichte oder Beurteilungen werden dann in einem sehr langen, meist mehrere Hundert Seiten umfassenden Dokument zusammengefasst und dem Ausschuss präsentiert. Bei der Ausschusssitzung werden dann die Berichte – einer nach dem anderen – aufgerufen, und es wird sehr kurz die Zustimmung des Ausschusses oder der einzelnen Fraktionen festgestellt. Manchmal gibt es auch unterschiedliche Auffassungen zu den einzelnen Berichten, aber grundsätzlich wird über jedes einzelne Anliegen sehr wenig inhaltlich diskutiert. Die Sitzungen erinnern tatsächlich eher an eine textbasierte Gruppenarbeit, in der es mehr um redaktionelle Kleinigkeiten geht. Mal wird ein Satz hier eingefügt, der andere dort gestrichen. Dann soll noch einmal ein Passus angehängt, etwas angemerkt werden. Aber es geht sehr wenig um die Inhalte der einzelnen Berichte. Manchmal kommen die Fraktionen dann zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen dahin gehend, ob dem Anliegen abgeholfen werden kann oder nicht. Manchmal gibt es unterschiedliche Auffassungen auch darüber, ob die Petition oder das Anliegen so dringlich ist, dass man es der Staatsregierung überweist, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Oder aber man sagt, das sei jetzt – im übertragenen Sinne – nicht so dringlich, könne aber verwendet werden für die Zukunft, wenn zum Beispiel die Staatsregierung zukünftig bestimmte Gesetzesvorhaben einbringen will. Häufig gibt es in diesen Fällen auch alternative Abstimmungen, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss eigentlich von vornherein klar sind. Manchmal verweist der Ausschuss die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags, weil bestimmte Probleme, bestimmte Anliegen gar nicht von der Landesebene aus gelöst werden können. Sehr vielen Anliegen kann der Landtag jedoch gar nicht abhelfen. Es sind in der Tat nur einige, wirklich wenige von diesen Hunderten von Schreiben, die uns im Ausschuss erreichen, bei denen am Ende „abgeholfen“ oder „teilweise abgeholfen“ steht. Warum erzähle ich das alles, fragen Sie sich bestimmt. Weil ich bei diesen bereits erwähnten Austauschtreffen der Petitionsausschussmitglieder festgestellt habe: Nicht in allen Ausschüssen läuft das so ab. Nicht in jedem Ausschuss werden Hunderte Seiten Berichte gelesen, nur um dann nahezu wortlos im Ausschuss abzustimmen. In manchen Ausschüssen läuft die Arbeit komplett anders. Beispielsweise geht es dort in den Sitzungen gar nicht mehr um redaktionelle Kleinigkeiten, sondern es wird tatsächlich in der Sache, inhaltlich diskutiert. Woanders gibt es ganz andere Verfahren und andere Fristen. Woanders finden die Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich statt. Woanders können auch die Petentinnen und Petenten eingeladen werden, zusammen mit Sachverständigen oder Zeuginnen und Zeugen. Dann sitzen sie zusammen in einer öffentlichen Anhörung und können auch der Staatsregierung und dem Ausschuss Fragen stellen. Woanders werden Petitionen grundsätzlich immer an die Fachausschüsse überwiesen, zur fachlichen Stellungnahme, sowie auch den Fraktionen. Anderswo läuft es also doch ganz schön anders als bei uns. Deswegen sagen wir: Auch bei uns ist eigentlich noch Luft nach oben, bei einem modernen, zeitgemäßen Petitionswesen. Eben weil es woanders beispielsweise öffentliche Anhörungen gibt, ist der Ausschuss dort für viele Petentinnen und Petenten keine Blackbox, wo man seine Eingabe einreicht und am Ende ein Ergebnis bekommt, aber gar nicht weiß, wie der Prozess überhaupt zustande kam. Vielmehr werden die Petentinnen und Petenten dort auf jeder Stufe des Petitionsverfahrens mit einbezogen. Sie können ihre Fragen loswerden. So steigt auch die Akzeptanz bei jenen Petitionen, unter denen am Ende trotzdem „nicht abgeholfen“ steht. Die Akzeptanz für ein negatives Ergebnis steigt, wenn man weiß, wie es zustande kam. Durch diese transparente Vorgehensweise und ein Beteiligungsverfahren kann durchaus nicht nur die Akzeptanz gesteigert und die Petentinnen und Petenten wirklich mitgenommen werden, sondern letztlich wird so auch das direktdemokratische Mittel der Petition aufgewertet. Deswegen war dieser Austausch sehr hilfreich und sehr lehrreich. Deswegen sind wir überzeugt, dass es nicht unmöglich ist, auch bei uns im Petitionsausschuss die Arbeit anders zu gestalten. Wir könnten auch bei uns beispielsweise die Fristen verkürzen, die Abläufe besser organisieren und damit schnellere Bearbeitungen erreichen. Es ist auch bei uns nicht unmöglich, Petitionen an Fachausschüsse zu überweisen und die Beratungen öffentlich zu gestalten. Abseits von dem bereits erprobten Mittel der Vor-Ort-Anhörung, das wir ja haben und bei dem die Mitglieder des Petitionsausschusses sich zusammen mit den Petentinnen und Petenten vor Ort einen Überblick über die Sachlage verschaffen können, könnte es auch bei uns öffentliche Anhörungen zu den Petitionen geben, was tatsächlich eine öffentliche Behandlung des Anliegens ermöglichen würde. Damit würde man den Petentinnen und Petenten nicht nur zuhören, sie nicht nur anhören, sondern sie auch auf allen weiteren Stufen mitnehmen und somit an der Behandlung ihres Anliegens teilhaben lassen. Es ist nicht unmöglich, sondern im Gegenteil sogar zwingend erforderlich im Sinne der Inklusion, die Einreichung der Petition nicht nur auf diesem schriftlichen Weg per Post oder Telefax zu ermöglichen, sondern auch mündlich, zur Verschriftlichung vor Ort, in Gebärdensprache oder in Brailleschrift. Ich möchte noch auf einen anderen Punkt eingehen. Wir wissen aus der Praxis im Ausschuss, dass es manchmal ganz komplizierte Problemlagen gibt, individuelle Anliegen, bei denen der Ausschuss mit seinen Mitteln und Möglichkeiten gar nicht wirklich abhelfen kann. Da wird im Ausschuss ganz häufig gesagt: Die Petentin, der Petent wird auf den Rechtsweg verwiesen. Das ist aber ein Problem, wenn sie gar nicht die Mittel dazu haben, diesen Rechtsweg einzuschlagen. Manchmal gibt es Petentinnen oder Petenten, die sich in einer so schwierigen finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Lage befinden, dass – wenn wir als Ausschuss schon nicht abhelfen können – wenigstens irgendeine Form von Hilfe dringend geboten erscheint. Ansonsten werden die Petentinnen und Petenten in eine Notlage gestoßen, wenn quasi gar nichts passiert. Für solche besonderen Härtefälle – sie sind nicht die Mehrzahl, aber sie kommen dennoch vor – würden wir gern einen Fonds zur Abmilderung von sozialen Härten vorschlagen. Dieser Fonds, den Sie auch in unserem Gesetzentwurf finden, wäre unseres Erachtens ein wichtiges Instrument, um in Not und Bedrängnis geratenen Menschen zumindest kurzfristig zu helfen. Das wäre nicht nur praktische Hilfe für die Betroffenen – was schon Grund genug wäre, diese Idee gut zu finden –, sondern darüber hinaus auch eine Maßnahme, um einen Beitrag dazu zu leisten, das Vertrauen in demokratische Institutionen wieder zu stärken. Wohlgemerkt: Auch die verkürzte Bearbeitungsdauer mit gesetzlich festgehaltenen Fristen würde einen Beitrag dazu leisten, Problemen wie Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Insofern bietet unser Gesetzentwurf einige, wenn nicht gar viele Ansatzpunkte, um das Petitionswesen in Sachsen zu verbessern, zu modernisieren und auch Verbesserungen für die Petent(inn)en zu erwirken, was wiederum Hetzern und Demagogen den Boden entzieht. Ich möchte noch einmal ganz kurz auf unseren Änderungsantrag eingehen, der Ihnen vorliegt. Wir schlagen zwei kleinere Änderungen vor. Zum einen hat die öffentliche Anhörung verdeutlicht, dass es aufgrund des Datenschutzes schwierig ist, die Einreichung über eine unabhängige Petitionsplattform umzusetzen, weshalb der entsprechende Absatz gestrichen werden soll. Zum anderen ist bei einigen der Eindruck entstanden, wir würden mit dem Gesetzentwurf die Aufhebung von rechtskräftigen Urteilen anstreben. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Deswegen schlagen wir eine überarbeitete Formulierung vor, die verdeutlichen soll, dass es hier um Verwaltungsentscheidungen geht. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute wirklich nichts Verrücktes und auch nichts Unmögliches vor. Dass es nicht unmöglich ist, wissen wir, weil vieles, was wir fordern, teilweise in anderen Bundesländern längst umgesetzt wird. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen, würde ich mich über ein paar kreativere Argumente freuen, außer: Das ist alles nicht realistisch, das ist nicht machbar, wir machen ja schon alles, und deswegen braucht es das alles nicht. Darum bin ich sehr gespannt auf Ihre Ausführungen und werbe trotzdem dringend um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth. Bitte schön.

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Geert Mackenroth CDU

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE will mit dem vorgelegten Gesetzentwurf das geltende Petitionsausschussgesetz im Freistaat Sachsen modernisieren und verbessern. Das Anliegen ist in Ordnung. Auch wir als Koalition glauben, dass mittlerweile nach der langen Zeit eine Novellierung dieses Gesetzes hilfreich sein kann. Der Gesetzentwurf der LINKEN enthält Punkte, die aus Sicht der Koalitionsfraktionen bedenkenswert sind, namentlich die Regelung zur Veröffentlichung von öffentlichen Petitionen und deren Mitzeichnung. Allerdings entspricht die Anzahl der erforderlichen Unterschriften mit 1 500 der des Thüringer Gesetzentwurfes, obwohl Sachsen nahezu doppelt so viele Einwohner hat. Hier sollten wir über eine Anpassung nach oben nachdenken. Grundsätzlich prüfen wir in der Koalition noch, ob das Ziel des Gesetzentwurfes, die Novellierung, nicht auch ohne gesetzgeberische Aktivitäten erreichbar wäre. Das könnte aus unserer Sicht vorzugswürdig sein. Eine Änderung der Grundsätze des Petitionsausschusses könnte möglicherweise ausreichen. Der Ausschuss hat sich nämlich bereits darauf verständigt, sich intensiv über das Verfahren des Landtags von Schleswig-Holstein zu informieren und gegebenenfalls wäre eine haushaltsneutrale Übernahme des dortigen Verfahrens auf den Sächsischen Landtag möglich. Auch die Koalition ist also dran. Ergänzend in der Anhörung ist deutlich geworden, dass und welche Schwierigkeiten die Einführung einer Petitionsplattform mit sich bringt. Ferner – das haben Sie bereits gesagt, Frau Kollegin – ist es aus Gründen der Gewaltenteilung unzulässig, dem Petitionsausschuss die Befugnis zu geben, Entscheidungen der Gerichte und/oder der Verwaltung aufzuheben. Wenn jemand den Rechtsweg aus finanziellen Gründen nicht bestreiten kann, dann kann ihm Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Abschließend scheint uns auch die kürzere Frist für die Stellungnahmen der Staatsregierung nicht vollständig praxisorientiert. Damit könnten sogenannte Berufspetenten, die innerhalb weniger Tage zahlreiche, manchmal bis zu 100 Petitionen einreichen, ganze Staatsministerien lahmlegen. Das ist nicht der Regelfall, aber wir haben es immer wieder erlebt, dass Namen dann teilweise 50, 60, 70-mal in einem Bericht auftauchen. Deshalb wollen wir das alles noch genauer bedenken, bieten aber in der nächsten Legislaturperiode gern weiteren Dialog an, weil einige Ansätze bedenkenswert sind. Weiteres wird für die Koalition – so ist es abgesprochen – gleich die Kollegin Hammecke vortragen. Den Gesetzentwurf lehnt meine Fraktion ab. Unsere Ablehnung gilt damit auch für die Änderungsanträge. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Mackenroth. Kollege Kuppi spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

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Lars Kuppi AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie kennen alle die Redewendung: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Gut gemeint ist auch der Gesetzentwurf der LINKEN zur Verbesserung des Petitionswesens. Die AfD-Fraktion teilt die Einschätzung, dass eine Überarbeitung des Petitionsausschussgesetzes aus dem Jahr 1991 an der Zeit ist. Vor allem waren damals die weitreichenden Möglichkeiten des Internets, wie wir sie heute kennen und schätzen, einfach noch nicht vorhanden. Ein erheblicher Teil des politischen Austauschs und der Meinungsbildung findet heute online statt. Deshalb ist der Vorstoß, eine elektronische Plattform für die Einreichung von Petitionen zu schaffen, selbstverständlich zu begrüßen. Andere Bundesländer, der Bundestag und selbst einige Städte in Sachsen, beispielsweise Dresden, sind da deutlich weiter und bürgerfreundlicher. Es spricht auch viel dafür, Petitionsverfahren gegenüber dem Bürger transparenter zu gestalten, indem das wesentliche Verfahren künftig in einem Gesetz geregelt wird. Am besten erreicht man Transparenz durch mehr Öffentlichkeit. Wir sind generell für mehr Öffentlichkeit in den Ausschusssitzungen. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag, zumindest bei den Ortsterminen des Petitionsausschusses, die Öffentlichkeit zum Regelfall machen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, eine neue Straße soll im Dorf gebaut werden oder ein Windpark oder eine Asylbewerberunterkunft. Ein potenzieller Aufreger, der das ganze Dorf betrifft. Und wir als Petitionsausschuss wollen das im kleinen Kreis besprechen und die Anwohner sollen draußen bleiben? Das ist nicht im Sinne einer demokratischen Beteiligung und muss geändert werden. Ihr Gesetzentwurf enthält einige Punkte, die wir auf keinen Fall mittragen können. Darauf bezieht sich ebenfalls unser Änderungsantrag. Ich möchte einige davon herausgreifen. Wir warnen ausdrücklich davor, Petitionen über unabhängige elektronische Petitionsplattformen entgegenzunehmen. Auch die Sachverständigen in der Anhörung haben sich dazu kritisch geäußert. Das ist Ihnen zum Glück noch kurz vor knapp wieder eingefallen. Sie haben noch schnell einen Änderungsantrag hinterhergeschoben, um die privaten Plattformen zu streichen. Sie stellen sich die künftige Petitionsplattform des Landtags nicht nur als Plattform zur Mitzeichnung von Petitionen vor, Sie wollen auch ein moderiertes Diskussionsforum schaffen. Ich halte es für objektiv unmöglich, hierbei eine vollkommen neutrale Moderation zu gewährleisten. Wir sollten uns als Landtag hiermit nicht die allseits bekannten Probleme sozialer Netzwerke auf den Tisch ziehen, vor allem nicht den Vorwurf der Zensur von Meinungen. Nicht weniger konfliktträchtig ist es, wenn Petitionen, die „geeignet erscheinen, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten“, gar nicht erst auf einer künftigen Petitionsplattform veröffentlicht werden sollen. Wer soll das entscheiden? Die Landtagsverwaltung oder die jeweilige politische Mehrheit im Ausschuss? Was meinen Sie? Wären dann wohl Petitionen gegen Coronamaßnahmen oder gegen die Errichtung von Asylunterkünften jemals veröffentlicht worden? Der für uns schwerwiegendste Punkt im Gesetzentwurf der LINKEN ist aber § 7 Abs. 1. Sofern sich eine Petition gegen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme richtet, soll diese Maßnahme für die Dauer des Petitionsverfahrens zurückgestellt werden. Also sollen keine Abschiebungen erfolgen können, solange ein Petitionsverfahren dauert? Dies läuft in der Regel Monate und kann manchmal sogar Jahre andauern. Wir sind der Meinung, dass bereits jetzt der Rechtsschutz mehr als ausreichend ist und dem Missbrauch des Asylrechts im weitesten Sinne bei offensichtlich aussichtslosen Fällen Tür und Tor geöffnet wird. Wenn unser Änderungsantrag eine Mehrheit findet, stimmen wir Ihrem Gesetzesantrag zu. Ansonsten werden wir den Gesetzentwurf aufgrund der vorgetragenen Kritikpunkte leider ablehnen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kuppi sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Petitionswesen ist sicherlich eines der bekanntesten Beteiligungsinstrumente. Wer von uns hat nicht schon einmal online geklickt, seinen Namen hinzugefügt und damit ein Anliegen unterstützt, das einem wichtig erscheint? Natürlich kann man das nicht nur Recht, sondern auch Verantwortung von uns Bürgerinnen und Bürgern nennen, unsere Stimme zu erheben und uns für Veränderungen einzusetzen. Das Petitionswesen fördert dabei ganz konkret Beteiligung. Es kann dazu beitragen, dass Missstände aufgezeigt werden und dass Probleme an uns als politische Entscheidungsträger(innen) und an die Öffentlichkeit herangetragen werden und um Transparenz zu erhöhen. Der Umgang mit den Anliegen der Menschen, die uns als Petitionen im Sächsischen Landtag begegnen, ist eine ganz andere Sache als das Online-Petitionswesen. Diese Unterscheidung hat auch Frau Gorskih mit der Einbringung und der Begründung des Änderungsantrags noch einmal sehr deutlich gemacht. Das stellt uns vor ganz praktische Herausforderungen; denn in Sachsen gehen im Jahr zwischen 400 und 600 Schreiben an den Petitionsausschuss, den bereits größten Ausschuss des Sächsischen Landtags, ein. Ich bin ebenfalls seit 2019 Mitglied dieses Ausschusses und möchte der Darstellung des Prozesses durch Frau Gorskih in einigen Punkten widersprechen bzw. eine zusätzliche Betrachtungsweise hinzufügen. Das, was sie – wahrscheinlich gar nicht despektierlich gemeint – textbasierte Gruppenarbeit genannt hat, was im Ausschuss anders als in anderen Ausschüssen an Arbeit passiert, ist nur darauf zurückzuführen, dass die einzelnen Berichterstatterinnen und Berichterstatter eine viel höhere eigene Verantwortung haben. Des Weiteren passiert sehr viel fraktions- bzw. koalitionsübergreifend im Konsens. Das ist ebenfalls ein großer Unterschied zu anderen Ausschüssen, auch wenn viele der Petitionen – wir haben die öffentliche Liste – mit unterschiedlichen oder abweichenden Meinungen durch einzelne Fraktionen benannt werden; die allermeisten Petitionen werden im Konsens aller beschlossen. Das, was Sie als redaktionelle Änderungen beschrieben haben – und teilweise stimme ich Ihnen zu, aber der allergrößte Teil der Änderungen, die durch die Fraktionen im Ausschuss vorgeschlagen werden, sind immer im Sinne der Petentin oder des Petenten – diese Formulierungen und teilweise auch Stellungnahmen der Staatsregierung sollten so nicht nach außen gehen, weil sie das Anliegen des Petenten erstens nicht befördern und zweitens ihm eventuell sogar etwas auf die Füße treten. Das heißt, diese Änderungen sehe ich als wichtig an. Vierter Punkt: Anhörungen sind bereits jetzt möglich – § 7 Petitionsausschussgesetz, auch in der Form von 1991. Fünftens. Das Online-Einreichen ist nicht erst kürzlich möglich, sondern meiner Meinung nach mindestens seit dem ich Mitglied im Ausschuss bin. Viele der Probleme – ich will deshalb einige Probleme, die Sie identifiziert haben, überhaupt nicht kleinreden – sind nicht rechtlicher, gesetzlicher Natur, sondern viel eher praktischer Natur, wie wir das Ganze als Mitglieder des Ausschusses umsetzen. Dabei ist es so: Wie wir als Landtag mit Petitionen umgehen, wird im Sächsischen Petitionsausschussgesetz gesetzlich geregelt, welches durch Ihren Gesetzentwurf geändert oder modernisiert werden soll. Das ist ein Anliegen – Herr Mackenroth ist darauf eingegangen –, das wir als Koalition teilen. Viele Punkte des Gesetzentwurfs – das kann man so sagen – sind sehr stark am Thüringer Gesetz orientiert und begrüßenswert: die Stärkung des Datenschutzes, der Transparenz, der Digitalisierung. Einiges – das möchte ich betonen – ist in dieser Legislaturperiode bereits passiert oder gerade am Passieren. Das Verfahren, mit dem wir Stellungnahmen der Staatsregierung einholen, wurde nach Hinweisen durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte – gemeinsam mit Ihnen, Frau Gorskih, und mir – im Petitionsausschuss angestoßen, aktualisiert und stärkt so die Rechte aller Petentinnen und Petenten und insbesondere der Petentinnen und Petenten aus dem Justizvollzug. Das ist so leise und problemlos passiert – oder sollte ich lieber sagen: dankenswerterweise vom Petitionsausschussreferat umgesetzt worden –, dass es kaum jemand mitbekommen hat. Was bisher auch keiner mitbekommen hat – dafür bin ich Herrn Mackenroth sehr dankbar, er hat es erwähnt –, ist das Thema öffentliche Petition und Digitalisierung, das im Ausschuss angestoßen wurde. Hier war der Gesetzentwurf sicher eine gute Grundlage für die Diskussion. Es braucht – soweit unsere rechtliche Prüfung – keine gesetzliche Änderung, sondern nur ein Übereinkommen im Ausschuss über die Änderung der Grundsätze. Sie wissen, dass wir das Vorgehen der weiteren Prüfung einstimmig beschlossen haben. Der Sächsische Landtag ist hier ganz konkret auf dem Weg, um nach dem Vorbild anderer Bundesländer die digitale Petitionsplattform umzusetzen und sie digitaler, bürger(innen)näher und transparenter zu gestalten – das auch im breiten Konsens aller. Liebe Abgeordnete! Ich denke, dass das der richtige Weg ist. Auf die 1 500 Unterschriften – eine wiederholt vorgebrachte Kritik, die ich teile – ist Herr Mackenroth bereits eingegangen. Deshalb, werte Abgeordnete, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich möchte aber explizit für die Debatten der letzten Monate danken, koalitions- und fraktionsübergreifend. Insbesondere möchte ich der Zivilgesellschaft danken, die Druck macht, dass wir vorankommen. Ich denke, ausreichend dargestellt zu haben, dass wir die begrüßenswerten Punkte aus dem Gesetzentwurf bereits Stück für Stück umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Vorsitzende des Petitionsausschusses freue ich mich immer über Vorschläge zur Verbesserung des Petitionswesens in Sachsen. Wir sind immer bestrebt, diese umzusetzen. Verbesserung und Modernisierung sind durchaus angezeigt, da wir uns in einem gewissen Wettbewerb mit privaten Kampagnenplattformen befinden. Diese erscheinen oft attraktiver für Petentinnen und Petenten als unser Verfahren, das auf den ersten Blick etwas veraltet wirken könnte. Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen Folgendes sagen: Eine eingereichte Petition über Kampagnenplattformen bewirkt im Grunde genommen nichts, wenn sie nicht ordnungsgemäß im Landtag eingereicht wurde. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform „openPetition“, die diejenigen Petitionen, die am meisten Aufmerksamkeit versprechen, im Nachgang beim Petitionsausschuss einreichen. Die Nutzer wissen oft nicht, was bei den privaten Anbietern mit ihren Daten passiert. Zudem können sie nur bei einer im Sächsischen Landtag eingereichten Petition Stellungnahmen einholen, Akten einsehen und bei Bedarf VorOrt-Termine oder Anhörungen im Ausschuss stattfinden lassen. All dies bietet eine Petition auf einer privaten Internetplattform nicht. Warum erst warten, bis der private Anbieter sie bei uns einreicht, wenn man die Petition gleich ordnungsgemäß bei uns einreichen kann? Deshalb arbeiten wir im Moment daran – das sagte schon meine Vorrednerin –, die Attraktivität des Petitionswesens zu erhöhen, beispielsweise durch ein besseres Onlineangebot und die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung der öffentlichen Petition. Ab der kommenden Legislaturperiode soll sowohl die einfache Überprüfung des Bearbeitungsstandes als auch die einfachere Mitzeichnung von Onlinepetitionen möglich sein, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Deshalb freue ich mich über die Zustimmung der AfD im nächsten Ausschuss – das geht an Herrn Kuppi. Meine Damen und Herren! Nun noch etwas detaillierter zu den Gründen unserer Ablehnung. Zunächst setzen wir bereits beinahe alle Punkte, die von Ihnen gefordert werden und die wir als sinnvoll erachten, um. Einige Punkte sehen wir natürlich kritisch. Diese wurden von den Sachverständigen während der Anhörung im VREA aufgegriffen. Da wäre zum einen die Pflicht zur Anhörung ab einem bestimmten Quorum, insbesondere die Fixierung auf eine feste Zahl. Der Ausschuss kann bereits jetzt jederzeit öffentliche Anhörungen beschließen, selbst bei einer geringen Anzahl von Unterstützern. Eine festgelegte Mindestzahl würde eine unnötige Einschränkung darstellen, und andererseits würde eine solche Regelung bedeuten, dass selbst bei Show-Petitionen Anhörungen durchgeführt werden müssen. Des Weiteren fehlt im ursprünglichen Entwurf nicht nur eine klare Abgrenzung zu den privaten Kampagnenportalen – wie eingangs erwähnt und von den Sachverständigen angemahnt wurde –, sondern im Gegenteil. Es wurde sogar noch eine Verzahnung des Verfahrens vorgeschlagen, die aus unserer Sicht inakzeptabel ist. Allerdings haben Sie das mittlerweile selbst erkannt, da dies nicht angemessen ist, wie Ihr Änderungsantrag zeigt. Darüber hinaus lehnen wir die Errichtung eines Härtefallfonds ab, da dieser eine Art Nebenjustiz darstellen würde. Wer entscheidet wie über die Vergabe von Mitteln? Die Petenten würden nachvollziehbarerweise immer versuchen, diese Sonderfalllösung für sich zu erreichen. Dies wäre höchst ungerecht und würde viele neue Fragen aufwerfen. Der Gesetzentwurf der LINKEN schürt an anderer Stelle zu hohe und unerfüllbare Erwartungen an das Petitionsverfahren. So erscheint die geplante Kürzung der Fristen zwar zunächst verlockend mit Blick auf ein zügigeres Verfahren. Wir halten diese Regelung jedoch nicht für sinnvoll. Das wurde auch von den Sachverständigen bestätigt. Der aktuelle Zeitrahmen für Beantwortungen, insbesondere bei komplexen Anliegen, ist für Ministerien bereits äußerst knapp bemessen, vor allem bei vielen Anfragen. Außerdem ist die Dauer des Verfahrens immer noch kein Indikator für dessen Qualität. Ganz im Gegenteil. Zur Wahrheit gehört auch, dass die größte Verzögerung bei den Verfahren in der Regel nicht während der Stellungnahmefrist auftritt, sondern immer nur durch die verzögerte Bearbeitung seitens der zuständigen Berichterstatter. Ich danke der Linksfraktion ausdrücklich für die eingebrachten Vorschläge, das Petitionswesen im Freistaat nachhaltig zu verbessern. Ich lade Sie dazu ein, immer wieder mit uns ins Gespräch zu kommen. Aus den genannten Gründen lehnen wir als SPD-Fraktion den eingebrachten Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt frage ich erst einmal, ob noch Redebedarf seitens der Fraktionen für eine zweite Runde besteht. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung; diese hat aber keinen Redebedarf zum Gesetzentwurf angemeldet. Wir können somit über die Änderungsanträge abstimmen, denn es liegen zwei Änderungsanträge vor. Ich beginne von vorn. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/13745, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen: Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD vor mit der Drucksache 7/16338. Der ist vermutlich schon eingebracht worden, so habe ich es zumindest wahrgenommen. (Zuruf von der AfD: Ja!) Somit frage ich die anderen Fraktionen: Gibt es Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Frau Kollegin Gorskih möchte gern zum Änderungsantrag der Fraktion AfD sprechen. Bitte schön.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass unsere Fraktion diesen Antrag ablehnt, liegt wohl auf der Hand. Zum einen verlangt die AfD, den § 27 unseres Gesetzentwurfs, den von uns vorgeschlagenen Fonds zur Abmilderung sozialer Härten, zu streichen. Dieser Fonds ist eine Form der praktischen Hilfe für Petent(inn)en in Notlagen, die uns nach fünf Jahren Ausschussarbeit absolut begründet und erforderlich erscheint, da es oft schwierige Fälle gibt, bei denen es um komplexe und individuelle Problemlagen geht und sich Menschen in Notsituationen mit einem Hilferuf an uns wenden, bei denen man aus jeder Zeile ihres Schreibens die Verzweiflung herauslesen kann. Diesen Fonds, diese praktische Hilfe für Menschen in Notlagen will die AfD kürzen bzw. streichen. Dafür sollte sich die AfD schämen. Aber was wundert es mich? Ihr ehemaliger Pressesprecher der Bundestagsfraktion hat es ja zusammengefasst: „Solange es Deutschland schlecht geht, geht es der AfD gut.“ Zum anderen: Das Petitionsrecht ist ein Jedermannsrecht. Es gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger(innen), sondern grundsätzlich für jede Person, die ein Anliegen hat. Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an uns zu wenden. So steht es auch in der Sächsischen Verfassung. Wenn eine Person sich an uns wendet, in deren Petition es um eine aufenthaltsbeendende Maßnahme geht, dann muss der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, sich mit dem Anliegen der Petition und mit dieser Person zu beschäftigen. Deshalb muss die aufenthaltsbeendende Maßnahme aufgrund des laufenden Petitionsverfahrens zurückgestellt werden. Dass die AfD auch diesen Absatz streichen will und Menschen ohne deutschen Pass das Recht auf Behandlung ihrer Petition abspricht, wundert mich auch nicht. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/16338 ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16339. Er ist bereits eingebracht worden. Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es dazu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16339 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz über den behördlichen (Sächsisches Behördensprachgesetz Drucksache 7/15580, Drucksache 7/16279, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Teichmann, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir die Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, dann die Koalition, die Fraktion DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Kirste.

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Thomas Kirste AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Länder wie Hessen und Bayern zeigen uns, wie es geht. Seit dem 1. April ist in Bayern das Gendern in Behörden, Schulen und Universitäten verboten. Auch die hessischen Ministerien und Schulen haben solche skurrilen Schreibweisen schlicht untersagt. Wir sagen: Sachsen muss jetzt endlich nachziehen. Schluss mit dieser sinnfreien Genderei! In sächsischen Schulen wurde das Gendern bereits 2021 durch CDU-Kultusminister Piwarz de facto verboten. Aber Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1, Gesetz über das Petitionswesen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Petitionsgesetz), Artikel 2, Änderung des Gesetzes über den sächsischen Ausländerbeauftragten, Artikel 3, Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Nachdem sämtliche Teile abgelehnt worden sind, frage ich die Fraktion DIE LINKE, ob sie eine Schlussabstimmung möchte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Nein, möchte sie nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Entwurf ist abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Gebrauch der deutschen Sprache – SächsBSprG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport mit welchem Erfolg? Noch immer wird an einigen Schulen munter weiter gegendert. An einem Gymnasium in Leipzig findet zum Beispiel ein Kunstkurs mit Künstler-Sterncheninnen statt. An einer Chemnitzer Grundschule werden die Schulanfänger-Doppelpunkt-innen begrüßt. So richtig ernst nimmt das Genderverbot oder unseren Minister niemand. Herr Staatsminister Piwarz, ich fordere Sie daher auf: Lassen Sie sich nicht immer an der Nase herumtanzen, sondern greifen Sie endlich einmal durch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das heißt „auf der Nase“! Es geht um deutsche Sprache!) Offenbar reichen halbherzige Erlasse nicht. Wir bringen daher diesen notwendigen Gesetzentwurf ein, der vorsieht, dass alle Ministerien und Behörden künftig auf die Gendersprache verzichten müssen, und zwar dauerhaft und ohne irgendwelche Ausnahmen. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Dauerhaft?) Um welche zu streichenden Sprachregelungen geht es konkret? (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Kirste AfD

Nein, danke. Es geht erstens um Sparschreibungen wie Minister/innen, zweitens um Sonderzeichen wie Ministerpräsident-Sternchen-innen, drittens um seltsame Wortbildungen, die es in der deutschen Sprache überhaupt nicht gibt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja, die hören wir auch häufig von Ihnen!) wie Bürgerix anstatt Bürger, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und viertens natürlich alles, was Genderideologen sonst noch einfallen könnte. Allein, dass wir heute wieder darüber debattieren müssen, ist absurd genug. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, genau! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer wollte das denn? – Zurufe von den LINKEN) An dieser Stelle noch ein Hinweis: In § 1 unseres Gesetzes wird Bezug auf ein außer Kraft getretenes Gesetz genommen. Hierzu haben wir einen Änderungsantrag formuliert, den ich gleichzeitig einbringe. Ich sage das nur, damit sich niemand hinter dieser Formalität verstecken kann und seine Ablehnung des Gesetzes später fadenscheinig damit begründet. Ich kann mir jetzt schon vorstellen, wie die Aussprache gleich ablaufen wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Die CDU wird sich wieder hinstellen und behaupten, in Sachsen werde offiziell überhaupt nicht gegendert (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt doch!) und mit Sonderzeichen schon gar nicht. Das seien alles Fake News, (Heiterkeit bei der AfD) das seien Verschwörungstheorien, ganz nach dem Motto: Ich tue einfach so, als gäbe es das Problem überhaupt nicht. Hoffentlich ist der Wähler dumm genug, darauf hereinzufallen. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Unerhört, dass Sie den sächsischen Wähler als dumm bezeichnen! – Gegenruf der AfD: Haha! Die CDU! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber wie erklären Sie dem Wähler dann, dass in sächsischen Ministerien und Behörden ein buntes Treiben an Gendersternchen und Doppelpunkten herrscht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?) Wie erklären Sie, dass das Justizministerium in einer aktuellen Pressemitteilung von Föderalist-Sternchen-innen spricht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, Mensch!) Oder wie erklären Sie, dass das Sächsische Landessozialgericht bei seiner aktuellen Online-Präsenz auf ehrenamtliche Richter-Doppelpunkt-innen verweist? (Zurufe der Abg. Lucie Hammecke und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Oder wie erklären Sie, dass sogar in der offiziellen Schuldatenbank unseres Freistaates Genderformulierungen wie Schüler-Doppelpunkt-innen stehen? Das wurde ja angeblich durch unseren Kultusminister Piwarz verboten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Liebe CDU, hier werden Sie sich nicht so leicht herausreden können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee!) Ihre Positionspapiere gegen die Gendersprache sind bisher nichts als leere Lippenbekenntnisse, (Sören Voigt, CDU: Stimmt nicht! –

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Gegenruf Sebastian Wippel AfD

Sehr wohl! – Weitere Zurufe – Unruhe im Saal) zahnlose Papiertiger, mit denen Sie lieblos auf Stimmenfang gehen. (Zurufe von der CDU und der AfD) Unser Gesetzentwurf war vorletzte Woche im Ausschuss für Inneres und Sport. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da waren Sie ja nicht da! – Heiterkeit der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Die Gegenargumente, die dort gegen unser Genderverbot vorgebracht wurden, sind die ewig selben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah ja!) Ja, es ist richtig, dass sich eine Sprache mit der Zeit verändert. Und ja, wir sprechen heute auch anders, als es vor 200 Jahren der Fall war. Doch dabei handelt es sich um einen natürlichen Wandel. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Die Gendersprache hingegen ist nicht natürlich entstanden. Sie ist ein erzwungenes, links-grünes Elitenprojekt – nichts anderes. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mit natürlicher Entwicklung hat die Gendersprache absolut nichts zu tun. Sonst würde auch ein Großteil unserer Bevölkerung diese Sprache gern nutzen und sie nicht als Verschandelung der deutschen Sprache kategorisch ablehnen. (Aufstöhnen der Staatsministerin Katja Meier) Im Plenum fiel schon mehrfach folgerichtig durch DIE LINKEN der Begriff des „Kulturkampfes“. Und ja, wir führen einen Kulturkampf. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Führen wir hier?) Und diesen Kulturkampf, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ja!) den haben sicherlich nicht wir begonnen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Er wurde uns und den Bürgern unseres Freistaates aufgezwungen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Von wem?) von sogenannten Genderwissenschaftlern, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) von übereifrigen Medienmachern, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Macher(innen) heißt das!) von Vertretern einer linken Meinungshoheit und natürlich von Parteien wie der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN. (Widerspruch von den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Doch zum Glück merken immer mehr Menschen, was hier gespielt wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) In Umfragen sprechen sich die Befragten deutlich gegen diesen Unsinn aus. In Sachsen sind das sage und schreibe über 90 %. (Beifall bei der AfD – Jörg Urban, AfD: Hört, hört! – Zurufe von den LINKEN) Das muss man erst einmal sacken lassen. Solche Umfragewerte gibt es in fast keinem anderen Bereich der Politik. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ablehnung von Atomkraft! – Zurufe von den LINKEN) Der Mehrheitswille unserer Bürger ist also glasklar erkennbar. (Widerspruch von den LINKEN) Wir Sachsen wollen keine Gendersprache. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es hat Sie ja niemand dazu gezwungen!) Und trotzdem machen Sie, liebe Staatsregierung, und Sie, liebe GRÜNE und LINKE, einfach weiter. (Widerspruch von den LINKEN) Ihnen geht es überhaupt nicht darum, was unsere Bürger wollen. Ihnen geht es nur darum, mit aller Macht Ihre linke Ideologie durchzudrücken, Bürger umzuerziehen. (Widerspruch bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das ist falsch. Wir als AfD machen dabei nicht mit. Wir stellen uns hinter den Mehrheitswillen unserer Sachsen. (Sebastian Wippel, AfD: Genau! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Unser Weg zum Verbleib einer normalen deutschen Sprache ist lang. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ist denn normale Sprache?) 2020 haben wir den Antrag gestellt, die Anwendung der Gendersprache in den Behörden zu unterbinden. Diesen Antrag haben Sie alle abgelehnt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) 2021 haben wir beantragt, Genderschreibweisen in der Schule effektiv zu unterbinden. Diesen Antrag haben Sie auch alle abgelehnt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sehr gut!) 2022 haben wir beantragt, (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) das Anti-Gender-Papier der CDU-Fraktion umzusetzen. Diesen Antrag haben Sie ebenso abgelehnt – sogar die CDU selbst. Es waren zu 100 % Ihre eigenen Forderungen, liebe CDU. Zu 100 %! (Sören Voigt, CDU: Ja! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Und 2023 haben wir beantragt, den Genderwahn im Stundenplan an unseren Schulen zu beenden. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Sie merken selber, …!) Auch diesen Antrag haben Sie – natürlich, wie konnte es anders sein – abgelehnt. Heute, 2024, gehen wir genau deshalb noch einen Schritt weiter und bringen unser Behördensprachgesetz ein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Also jedes Jahr einmal!) Sie zwingen uns ja förmlich dazu. (Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) Bei der heutigen Abstimmung wird sich noch einmal zeigen, was die Lippenbekenntnisse der CDU wirklich wert sind. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Falscher Gesetzentwurf!) Es wird sich noch einmal zeigen, ob Ihnen der Bürgerwille wirklich wichtig ist. Und es wird sich ebenso zeigen, ob es noch einen bürgerlich-konservativen Rest in der sächsischen CDU gibt. Ich bitte Sie daher, im Namen von 92 % aller Sachsen (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Sächsinnen!) um die Zustimmung zu unserem Gesetz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Marco Böhme, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kirste brachte den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ein. Nun spricht für die Koalition, bestehend aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD, Kollege Lippmann; bitte schön. (Sebastian Wippel, AfD: Die CDU spricht nicht? –

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Gegenruf von Sören Voigt CDU

Wir setzen in der ersten Runde aus! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Gern. Kollege Lippmann lässt der Fraktion DIE LINKE den Vortritt. Bitte schön, Frau Kollegin Köditz. (Sebastian Wippel, AfD: Die CDU drückt sich um ihre Meinung! – Weitere Zurufe) Wir sind noch in der ersten Runde, es gibt danach noch die Möglichkeit einer zweiten Runde. Wenn jemand von der CDU sprechen möchte, dann gern später. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir schaffen das, wir schaffen das schon!) Frau Kollegin Köditz von der Fraktion DIE LINKE hat nun das Wort; bitte schön.

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Kerstin Köditz Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD ist für gewöhnlich schnell dabei, anderen vorzuwerfen, sich mit „sogenannten Genderthemen“ zu befassen. Die Auflistung, die wir gerade gehört haben, beweist das Gegenteil. Und um welches Thema es auch immer gehen mag: Die AfD identifiziert alle ihre Gegnerinnen und Gegner – am Ende alle demokratischen Kräfte – als Verbotsparteien. Der vorliegende Gesetzentwurf dokumentiert nun allerdings, dass es die AfD ist, die das Genderthema in den Mittelpunkt stellt und zu einem Verbot greifen möchte. (Jörg Urban, AfD: Scharfsinnig!) Dieser Widerspruch ist angesichts der zahlreichen Beispiele für eine nahezu obsessive Befassung der AfD mit Geschlecht, Sexualität und darauf bezogenen Sprachkonventionen anderer Menschen nicht erstaunlich. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, das der Presse zu entnehmen war. Der AfD-Abgeordnete Norbert Otto Mayer sprach zu den Delegierten eines Parteitags über jenen Untersuchungsausschuss, (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) der sich mit der Kürzung der AfD-Landesliste befasste; darüber werden wir uns ja morgen noch intensiv unterhalten. Der Abg. Mayer sagte über einen Zeugen dieses Ausschusses jedenfalls – Zitat –: „Wisst ihr, was das Schärfste war? Er hat 16 Mal gegendert“. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Mayer hält die Sprache dieses Zeugen für derart bedeutsam, dass er ausgezählt hat, wie oft gegendert wurde. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sonst war ja nichts …!) Das hat – einen kleinen Moment! – Herrn Mayer derart gefesselt, dass er spontan das richtige Zählen verlernte. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In Wirklichkeit hat der Zeuge nämlich nicht 16 Mal, sondern 19 Mal gegendert. (Sören Voigt, CDU: Genderextase! – Heiterkeit und Zurufe im Saal – Glocke des Präsidenten) Anders gesagt: Sollen wir mit Leuten über die angeblich richtige Sprache diskutieren, die nicht einmal richtig zählen können? (Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf der AfD: Was ein Argument! – Unruhe im Saal) Nun zum Gesetzentwurf. Völlig nachvollziehbar ist das Bemühen um eine verständliche Behördenkommunikation. Aber darum geht es der AfD ja gar nicht. Sie will vielmehr – so heißt es in der Begründung – „die deutsche Sprache vor ideologischen Einflüssen […] schützen“. (Zuruf von der AfD: Richtig erkannt!) Daher soll die Verwendung geschlechtergerechter Sprache verboten werden; denn sie – so heißt es weiter – „zielt darauf ab, ideologischen Einfluss auf die natürliche Entwicklung des Deutschen zu nehmen“. (Zuruf der AfD: … Vaterland hassen!) Das alles beruht auf einem fundamentalen Irrtum. Es gibt keine – in Anführungsstrichen – „natürliche“ Entwicklung der deutschen Sprache. Sprache ist ein sozialer Austausch. Gesellschaftliche Verhältnisse systematisch mit der Natur zu verwechseln, wie es die AfD betreibt, ist der Inbegriff von Ideologie. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) Wenn in der Sprachwissenschaft von einer natürlichen Sprache die Rede ist, dann meint man damit eine Sprache, die einer fortwährenden historischen Entwicklung unterliegt. Natürliche Sprache meint einfach, dass sie nicht geplant und nicht gesteuert ist. Der Gesetzentwurf der AfD ist das genaue Gegenteil. Er ist der Versuch einer solchen Steuerung, indem Einflüsse auf die Sprachentwicklung verboten werden sollen. Die AfD will genau das betreiben, wovor sie die deutsche Sprache angeblich schützen will. Dieser Schutzgedanke überzeugt aus weiteren Gründen nicht: Anders als die AfD vermutet, geht es bei sogenannten Sparschreibungen häufig gar nicht um Geschlechtergerechtigkeit, sondern um Sprachökonomie. Richtig eingesetzt fördern Sparschreibungen die Verständlichkeit von Texten. Die AfD verweist auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das in der Tat von Sparschreibungen abrät. Allerdings: Dieses Handbuch ist kein Gesetz, sondern eine Sammlung von Empfehlungen. Sie betreffen nicht jegliche Behördenkommunikation, sondern nur die Gestaltung von Rechtsvorschriften. Nun verrate ich Ihnen aber noch etwas: Dieses Handbuch gibt sogar Empfehlungen für die Verwendung geschlechtsneutraler und geschlechtergerechter Formulierungen. Für genau das also, was die AfD verbieten will und als Gendersprache schmäht. Wissen Sie, die Sache ist am Ende ganz einfach: Wer auf Geschlechtergerechtigkeit keinen Wert legt, verwendet keine geschlechtergerechte Sprache. Alle anderen, die auf Geschlechtergerechtigkeit Wert legen, wählen nicht die AfD und lehnen diesen unsinnigen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Jörg Kühne, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht in dieser ersten Runde für die Koalition Kollege Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon daran gewöhnt, dass sich die zweiten Lesungen in diesem Hohen Hause doch manchmal eher anfühlen wie ein Kolloquium des Staatsorganisations- und Beamtenrechts. Das gilt besonders, wenn Anträge und Gesetzentwürfe der AfD in diesem Hohen Hause verhandelt werden. Noch spannender wird es, wenn die besagte Fraktion dann versucht, ihre rechte Ideologie mittels des Rechts durchzusetzen, wie im vorliegenden Gesetzentwurf. Der zur Debatte stehende Entwurf gehört eindeutig in die Kategorie „Schlecht gemeint, noch schlechter gedacht und dann auch noch sauschlecht gemacht“. Nicht zuletzt zeigt sich das vor allem daran, dass Ihnen heute offenbar aufgefallen ist, dass Sie das falsche Gesetz ändern wollten, weil das Gesetz, das Sie ändern wollten, gar nicht mehr in Kraft tritt. Herzlichen Glückwunsch an die Reihe von Hobby-Juristinnen und -Juristen der AfD, die der Meinung sind, den Beamten erklären zu können, was sie nicht tun dürfen, und selbst nicht einmal wissen, welches Gesetz dazu zu ändern wäre. Das haben Sie meines Erachtens bewusst so schlecht umgesetzt. Ich komme gleich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs, will Ihnen aber einmal vorweg spiegeln, was ich glaube, was mittlerweile bei diesen Gesetzen wirklich der Hintergrund ist: Sie bringen mit solchen Gesetzentwürfen ganz bewusst Ihr Rechtsverständnis zum Ausdruck, welches Recht als Mittel zur Durchsetzung einer Ideologie und nicht zum Schutz der Rechtsunterworfenen begreift. Es wird bewusst versucht, das Recht in jeder Sekunde interpretationsfähig zu halten, um die Norm schlussendlich so zu dehnen, wie sie am Ende in Ihre Ideologie passen würde. Doch im Gegensatz zu Ihnen habe ich mehrere Ihrer geistigen Vordenker gelesen und nicht nur im Schrank stehen; und da kommt einem so etwas durchaus bekannt vor. In der Logik Carl Schmitts wäre Ihr Gesetzentwurf ideal, stellte er doch die Frage des Verbotenen, die Legitimität durch die Unbestimmtheit der Norm, stets über die Legalität der Norm. Zur vertiefenden Lektüre sollten Sie sich vielleicht einmal die geistige Schande mit dem Titel „Der Führer schützt das Recht“ anschauen. Dann wissen Sie, wovon Sie lesen sollten und nicht vielleicht nur nachts träumen. Doch vielleicht liegt es auch daran, dass einige Juristinnen und Juristen, die Ihrer Fraktion nun nicht mehr angehören, noch an diesem Gesetzentwurf beteiligt waren, er ist ja schon älter. Sie kennen sich ja gerüchteweise besser mit den Gesetzen von vor 1945 aus als mit den verfassungsrechtlichen Standards des Grundgesetzes. (Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD) Aber gut: Dass die einbringende Fraktion der Verfassung nicht unbedingt zugeneigt ist, das dürfte in diesem Hohen Hause keine erörternswerte Neuigkeit mehr sein. Dennoch zu ein paar verfassungsrechtlichen Aspekten Ihres Harakiris: Zu den verfassungsrechtlichen Kernelementen gehört das Bestimmtheitsgebot. Es besagt, dass aus der Norm selbst erkennbar sein muss, welches Verhalten welche Rechtsfolge nach sich zieht. Das dient der Rechtssicherheit und ist elementar im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat; denn unbestimmte Normen bergen die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger aus Furcht vor Sanktionen jedes abweichende Verhalten unterlassen und zu stumpfen Befehlsempfängerinnen und Befehlsempfängern verkommen. Gemessen am Bestimmtheitsgebot ist Ihr Gesetzentwurf schlechterdings verfassungswidrig – egal, ob man das Thema nun inhaltlich besonders bedeutend findet oder nicht. Zu den Fragen der Bestimmtheit gehört bereits der Ausgangsgedanke: Wer soll denn durch die Norm adressiert werden? Das erschließt sich aus dem Gesetzentwurf nicht. Es werden ganz allgemein „die Behörden“ adressiert. Das wäre noch halbwegs nachvollziehbar, würde nicht bereits in § 2 Abs. 1 festgelegt, dass die Nutzung von Sparschreibung und Sonderzeichen auch in der mündlichen Kommunikation verboten sei. Verstehen Sie nicht? Ich auch nicht! Eine Behörde als Behörde kommuniziert selten mündlich – oder ist Ihnen schon einmal „die Behörde“ entgegengetreten? Vielleicht haben Sie Kafkas „Das Schloss“ vor Augen gehabt; ich weiß es nicht. (Zuruf des Abg. Thomas Kirste, AfD) Aber im Freistaat Sachsen dürfte kaum „die Behörde“ mit Ihnen kommunizieren, sondern Mitarbeiter und Bedienstete des Freistaates Sachsen und der Behörden. Im normalen Sprechakt erscheinen uns – anders als Sie vielleicht glauben, weil Sie einmal das „Lustige Taschenbuch“ gelesen haben – nicht regelmäßig Sprechblasen über dem Kopf, aus denen Sie erkennen können, ob die Person zu Ihnen nun in Sparschreibweise oder in der Verwendung von Sonderzeichen spricht. Viel Spaß dabei, zukünftig herauszufinden, wann jemand derart kommuniziert. Oder ist das dann wirklich Aufgabe einer Sprachpolizei, die es folgelogisch bräuchte, um die Gedanken der AfD ins Werk zu setzen und am Ende zu überprüfen, wer wie gesprochen hat? Ich denke, es wäre folgelogisch, dass mit Ihrem Gesetzentwurf eine Sprachpolizei nötig wäre, die dann bei jedem Kommunikationsakt überprüfen dürfte, ob dieser nun richtig oder falsch gegendert wurde. Mehr oder wenig geneigte, aber juristisch interessierte Leserinnen und Leser können sich dann der Begründung zuwenden, um den Willen des potenziellen Gesetzgebers zu ergründen, und werden doch jämmerlich enttäuscht. Denn dort findet sich nichts außer die stumpfe Reproduktion längst wissenschaftlich überholter Annahmen, die damit nur noch Behauptungen sind. Wenn nun als Arbeitsschritt davon ausgegangen werden soll, dass es sich um eine Sprachregelung für Bedienstete des Freistaates Sachsen handeln soll, wird allerdings vollkommen beiseitegelassen, dass es sich hierbei um einen wesentlichen Grundrechtseingriff handelt. Denn nicht nur was ich sage, sondern auch wie ich es sage, ist selbstverständlich Teil der Meinungsfreiheit; und diese gilt im Rahmen des Treueverhältnisses – auch wenn das die AfD überraschen mag – auch für Beamtinnen und Beamte. Hierbei sieht man jene Sprechverbote durchblicken, die die Rechtsextremen so gern für die Gegenseite herbeiformulieren, Wort für Wort aufgeschrieben. Übrigens: Bei manchen Reden der AfD bin ich mir nicht sicher, ob das Gesagte gesprochene Sparschreibweise oder nur Genuschel ist. Stets ist es aber intellektuell spärlich, wie letztendlich auch dieser Gesetzentwurf zeigt. Der einreichenden Fraktion dürfte die eigene Unstimmigkeit ihres Gesetzentwurfs dabei wohl bewusst gewesen sein, weswegen sie als salvatorische Klausel eine Verordnungsermächtigung eingefügt hat, die das Ganze konkretisieren soll, nach dem Motto: Soll sich doch bitte die Staatsregierung die Aufgabe machen, die die AfD selbst nicht hinbekommt! Auch diesbezüglich wäre wohl ein Blick in die Verfassung angemessen gewesen. Dann wäre Ihnen aufgefallen, dass von Verfassungs wegen Zweck und Ausmaß der erteilten Verordnung im Gesetz bestimmt sein müssen. Das gilt umso mehr, wenn die Verordnung Grundlage für Grundrechtseingriffe darstellt. Das ist sowieso nur in einem begrenzten Maße zulässig; ich werfe an dieser Stelle einmal den Begriff des Wesentlichkeitsgrundsatzes in den Raum – doch in den Reihen der AfD sehe ich niemanden, der sich halbwegs juristisch damit auskennen könnte. Das scheint bekanntermaßen nur noch etwas für Connaisseure des Rechtsstaates zu sein. In der Folge, dass Sie diesen aber grundsätzlich ablehnen, ist es nicht verwunderlich, dass Sie der Überzeugung sind, dass man für solche juristischen Feinheiten kein Händchen haben müsse. Übrigens möchte ich auf eines hinweisen, was ich wirklich sehr interessant fand. Während Herr Dr. Dringenberg sich heute Morgen hinstellte und die Justizministerin dafür kritisierte, dass sie sich aus seiner Sicht viel zu viel in die Unabhängigkeit der Justiz einmische, ist Ihnen jetzt nebenbei herausgerutscht, Herr Kirste, dass Sie auch den Gerichten vorschreiben wollen, wie sie sprechen sollen. Sie haben gerade dezidiert gesagt, dass Sie in die Unabhängigkeit der sächsischen Justiz eingreifen wollen. Das wäre Verfassungsbruch par excellence mit diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Jörg Urban, AfD: Das wurde nicht gesagt!) – Natürlich. Ach, Herr Urban, nur weil Sie Ihrem eigenen Redner, weil es so peinlich ist, nicht mehr zuhören, heißt das nicht, dass Herr Kirste das nicht gesagt hat. Also bitte. (Widerspruch von der AfD –

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Thomas Kirste AfD

Nee, Sie erzählen hier irgendwelche Sachen! – Jörg Urban, AfD: Hören Sie auf, zu hetzen!) – Natürlich, Sie haben das Sozialgericht zitiert, ich habe doch zugehört. (Jörg Urban, AfD: Zitiert, jawohl! –

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Thomas Kirste AfD

Zitiert!) Werte Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt kann ich Ihnen nicht ersparen, Ihnen Ihre wirren Ausführungen zur Verfassungstreue im letzten Plenum nochmals in Erinnerung zu rufen. Damals wurde so getan, als wäre die Beamtin oder der Beamte nicht in der Lage zu erkennen, was man darf, weil diese angeblich so ominöse freiheitliche demokratische Grundordnung viel zu unbestimmt und viel zu kompliziert sei. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist blanker Hohn. Ihr Leitbild ist der wertfreie Beamte, der schlussendlich auch gern Verfassungsfeind sein darf – Hauptsache, er gendert nicht. Unser Leitbild ist der verfassungstreue Beamte, der sprechen kann, wie er will. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD, des Abg. Sören Voigt, CDU, und der Staatsministerin Katja Meier – Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann in dieser ersten Rederunde. Nun frage ich die Fraktionen, ob es in dieser ersten Rederunde noch Redebedarf gibt. – Das sehe ich nicht. Dann frage ich, ob Interesse an einer zweiten Rederunde besteht. – Es besteht offenbar kein Interesse an einer zweiten Rederunde. Dann übergebe ich der Staatsregierung das Wort. Das Wort hat Herr Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Armin Schuster

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist die Pflicht von Regierung und Verwaltung, alle Menschen sensibel geschlechtergerecht zu adressieren und dabei präzise zu kommunizieren. So steht es im Koalitionsvertrag. So sieht es das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes vor, an das wir uns halten. Und so empfiehlt es auch der deutsche Rechtschreibrat, wenn er, wie zuletzt Ende 2023, also hochaktuell, eindeutig festlegt: Natürlich soll allen Menschen geschlechtergerecht begegnet werden. Aber die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten, von Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen gehört weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie (Thomas Kirste, AfD: Genau!) und entspricht daher nicht den aktuellen Festlegungen des für die Anwendung der deutschen Sprache verbindlichen amtlichen Regelwerks. Soweit der Rat für deutsche Rechtschreibung. (Thomas Kirste, AfD: Ist Herr Lippmann jetzt rausgerannt, oder?) An unserer Handhabung genau dieser Regeln hat sich deshalb in der Staatsregierung nichts geändert. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Meine Damen und Herren, der politische Grund dafür ist ebenfalls klar: Eine ganz überwältigende Mehrheit der Menschen in Sachsen gendert, bewusst oder unbewusst, nicht. Man könnte auch sagen – das ist vermutlich präziser –: Eine ganz überwältigende Mehrheit der Menschen in Sachsen lehnt das Gendern ab. (Sabine Friedel, SPD: Nee!) Man könnte vielleicht sogar sagen, krass ab. (Beifall bei der CDU – Sabine Friedel, SPD: Fehlschluss!) Weil es Unbehagen verursacht, weil es irgendwie falsch klingt, (Beifall bei der CDU –

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Sabine Friedel SPD

Das ist ein Fehlschluss! – Gegenruf von der AfD) ungenau ist und häufig irgendwie besserwisserisch herüberkommt. (Gelächter bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Sachsen haben dafür ein sehr gutes Gespür. Meine Damen und Herren, Sprache gehört zum gesellschaftlichen Grundvertrauen – ein Vertrauen, das man nicht leichtfertig gefährden sollte, weshalb sich all diejenigen, die dennoch gendern, nicht wundern sollten, wenn sie hin und wieder nicht ganz ernst genommen werden. (Zuruf von der AfD) Meine Damen und Herren, der Weg, den wir als Staatsregierung bei der Anwendung der deutschen Sprache gehen, ist daher aus meiner Sicht genau richtig. Erstens stellen wir die klare Haltung der sächsischen Bevölkerung nicht infrage. Zweitens lassen wir uns von dieser gesellschaftlichen Klarheit in unserer behördlichen Praxis leiten. Ich kann nur für meinen Ressortbereich sagen: Dieses Thema spielt im gesamten Geschäftsbereich des Innenministeriums keine Rolle im Alltag. Keine! Es findet einfach nicht statt. (Zustimmung des Abg. Sören Voigt, CDU) Der Gedanke ist eher: Ich hätte dabei gern einmal ein Problem. Aber wir haben es nicht. Drittens. Da, wo es nötig ist, zu regulieren, also spezifische Regeln aufzustellen, handeln die Ressortchefs. Da ist das Beispiel unseres Kulturministers, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wollen Sie jetzt Frau Klepsch entlassen?) der schließlich mit seiner Schule den Ort der Vermittlung orthografischer Normen sicherstellen muss. (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Dort lernen Schülerinnen und Schüler die Einhaltung geltender Rechtschreibregeln. Auch hierzu hat der Rechtschreibrat klargestellt: Hier muss Sicherheit gelten. Genau das hat der Kultusminister mit seiner Vorgehensweise klargestellt. Meine Damen und Herren, ich verstehe diese parlamentarische Debatte, da sie auch in der Gesellschaft vorkommt; das kann ich nachvollziehen. Doch hinsichtlich des behördlichen Gebrauchs der deutschen Sprache sehe ich aktuell wirklich keinen Bedarf daran, im Freistaat Sachsen ein pauschales Genderverbot per Gesetz durchsetzen zu müssen. Wir als Staatsregierung brauchen das einfach nicht. Wir tun es sowieso. Wir haben unser Commitment. Wo nötig, handeln wir zielgenau. (Thomas Kirste, AfD: Das stimmt nicht!) Aus meiner Sicht ist das ein viel klügerer sächsischer Weg in der Praxis unseres Behördenhandelns, als mit der pauschalen Keule eines Verbots zu arbeiten. Wir bitten Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz über den behördlichen Gebrauch der deutschen Sprache (Sächsisches Behördensprachgesetz), Drucksache 7/15580, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf die Grundlage für die Abstimmung. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD in der Drucksache 7/16362 vor. Dieser wurde von Herrn Kirste bereits eingebracht. Wenn keine Fraktion Redebedarf zum Änderungsantrag hat, würden wir gleich zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag schreiten. – Redebedarf zum Änderungsantrag sehe ich nicht, deshalb stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag ab. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz Drucksache 7/15882, Drucksache 7/16280, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wippel, ob er das Wort wünscht. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, Herr Präsident!) Das Wort wünscht er nicht, somit gehen wir jetzt in die allgemeine Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Es spricht zuerst für die CDU-Fraktion Kollege Wähner. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Hinweisgebermeldestellengesetz als Beschlussvorlage vorliegen. Dies ist Ausfluss aus der Whistleblower-Richtlinie der EU, wonach wir als Bundesland verpflichtet sind, diese umzusetzen. Hauptinhalt ist, Personen Schutz zu gewähren, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen. Wir – dafür sind wir als Bundesland zuständig – verpflichten mit diesem Gesetz die kommunale Ebene, unsere Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände Wer stimmt dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, viele FürStimmen, aber eine Mehrheit an Gegenstimmen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, § 1 Anwendungsbereich, § 2 Behördliche Kommunikation und § 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Es gab viele Für-Stimmen, aber eine Mehrheit an Gegenstimmen. Damit ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die AfD eine Schlussabstimmung? – Sie wünscht keine Schlussabstimmung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs (SächsHinMeldG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport bzw. auch Zweckverbände, entsprechende Meldestellen einzurichten. Uns als CDU war bei diesem Verfahren wichtig, dass wir uns an die Vorgaben der EU halten und keine zusätzlichen Verschärfungen in das Gesetzesvorhaben einbringen. Deshalb haben wir uns an der von der EU vorgegebenen Einwohnergröße von 10 000 Einwohnern orientiert, dass nur für Gemeinden oder kommunale Zusammenschlüsse mit mehr als 10 000 Einwohnern die Pflicht besteht, entsprechende Meldestellen einzurichten. Die Befreiung, die die EU explizit für kleinere Kommunen vorsieht, haben wir übernommen. Bedienstete in diesen Gemeinden können sich an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden. Es war uns als CDU letztendlich wichtig, zu einer Eins-zueins-Umsetzung von Unionsrecht kommen. Dazu sind wir verpflichtet. Dem kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach und ich bitte um Zustimmung. Danke. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Wähner. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung für die Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern und 50 Beschäftigten sowie Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich die Einwohner und Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes mitzuteilen. Das ist richtig und gut und findet unsere Zustimmung. Ein Manko bleibt dennoch im Inhalt des Gesetzes, allerdings kein großes. Ich frage mich nämlich, warum der Freistaat Sachsen auf die Errichtung einer externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz verzichtet. Damit bleibt für kleinere Verwaltungseinheiten nur die Möglichkeit, auf externe Meldestellen zurückzugreifen, im konkreten Fall auf die externe Meldestelle des Bundes. Hier stelle ich mir die Frage: Was passiert nach der Verabschiedung des Gesetzes im Rahmen der Kommunikation mit den Adressaten des Gesetzes? Wer kennt das Prozedere der externen Meldestelle beim Bund überhaupt, welchen Aufwand und welche Kosten verursacht die notwendige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit? Das ist immer mit dem Hinweis verbunden: Große Verwaltungsbereiche haben interne Meldestellen, und für alle anderen gilt, dass sie die externe Meldestelle des Bundes nutzen müssen. Da wäre als Erstes der Hinweis für die Betroffenen wichtig: Werte Einwohner und Beschäftigte, vergesst bitte nicht, in eurer Gemeinde oder in den Verwaltungsverbänden, Zweckverbänden oder bei sonstigen kommunalen Beschäftigungsgebern die genaue Einwohneranzahl abzufragen bzw. die Frage zu klären, wie viele Beschäftigte eigentlich vorhanden sind. Die Frage, ob das bereits modern und bürgerfreundlich für den betroffenen eher ländlichen Raum ist, lasse ich einmal im Raum stehen. Aus Sicht der AfD-Fraktion hätte man es ein wenig optimaler gestalten können. Das ist aber nicht schlimm, die Vorteile überwiegen. Wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Kerstin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf für ein Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz werde ich erst gar nicht versuchen, ein Haar in der Suppe zu finden. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung von EU-Recht und mir scheint, dass die Umsetzung gelungen ist. Im Innenausschuss war die Zustimmung daher einhellig. Die AfD hat auch keinen Verbesserungsvorschlag eingereicht. (Sebastian Wippel, AfD: Den hätten Sie sowieso abgelehnt!) Das Thema illustriert zum einen, wie die Verzahnung politischer Ebenen von der EU über den Bund und die Länder bis zu den Kommunen gelingen kann, wenn auch nicht bruchlos. Im vorliegenden Fall hat es beim Bund gehakt, zum anderen zeigt sich der positive Sinn, auch wenn er auf den ersten Blick nicht auf der Hand liegt. Im Gesetzentwurf wird nämlich der entscheidende Begriff gar nicht genannt. Bereits innerhalb der EU-Richtlinie tauchte er nur einmal auf. Es geht um die Ermöglichung und den Schutz von Whistleblowern. Das bedeutet, Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über bestimmte Verstöße erlangt haben, können sich an Meldestellen wenden. Dafür wird nun die noch ausstehende landesrechtliche Regelung geschaffen. Für Sachsen – die Zahlen sind genannt worden – bedeutet es diese Regelung. Aus der Verbändeanhörung ergibt sich, dass der kommunale Versorgungsverband Sachsen hierbei unterstützen wird. Damit ist die Sache beinahe rund. Zu wünschen wäre aber, dass die Staatsregierung künftig darauf hinwirkt, dass die Möglichkeit für Beschäftigte, sich an Meldestellen zu wenden, hinreichend bekannt gemacht wird. Dazu ist die Aussprache im Plenum ein gewisser Beitrag. Das beste Meldesystem wird nichts bringen, wenn kaum jemand davon weiß. Dem Gesetzentwurf stimmen wir selbstverständlich zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine moderne Demokratie braucht eine moderne Fehlerkultur; denn sie unterscheidet sich von Autokratien und despotischen Systemen auch in ihrem Umgang mit Fehlern. Namen wie Edward Snowden, Chelsea Manning oder auch Julian Assange sind jedem mittlerweile ein Begriff. So sehr ihre Informationen von der Öffentlichkeit goutiert wurden, sie alle waren deshalb auch staatlichen Repressalien ausgesetzt, (Sebastian Wippel, AfD: Sind es!) obwohl sie größtenteils – und sind es noch – nicht aus Eigennutz handelten, sondern teils, um die Werte der Demokratie zu verteidigen. Seit vielen Jahren wird eine Debatte geführt, wie der Staat Menschen schützt, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über erhebliche Verstöße erlangt haben. Der staatliche Schutz des Geheimnisverrats klingt sehr paradox, er ist aber doch elementar für die Selbstkorrekturmöglichkeiten einer Demokratie. Meine Fraktion hat deshalb schon in der letzten Legislaturperiode einen Vorschlag für ein Hinweisgeberschutzgesetz unterbreitet – leider ohne Erfolg. Umso mehr freuen wir uns jetzt darüber, dass wir durch die Umsetzung von EURechten in die Lage versetzt werden, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber in Sachsen besser zu schützen. Die benannte EU-Richtlinie ist ein großer Schritt für die Demokratie, für die Meinungsfreiheit, für den Journalismus und für eine progressive Fehlerkultur. Künftig sollen Hinweisgeber geschützt werden, wenn sie sich an Meldestellen wenden oder Entsprechendes offenlegen. Im beruflichen Zusammenhang nimmt man häufig als Erstes eine Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses wahr und schreckt gleichzeitig noch am ehesten vor Meldungen zurück, aus Angst vor genannten Repressalien. Der Schutz von sogenannten Whistleblowerinnen und Whistleblowern liegt nicht allein im individuellen Interesse der Betroffenen, sondern birgt einen gesellschaftlichen und gegebenenfalls auch ökonomischen Mehrwert. Unternehmen können Fehler bereinigen, bevor sie zum Skandal werden, und die demokratische Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, davon zu erfahren, wenn Fehler nicht behoben werden. Kurzum: Ich halte diese Rechtsetzung der Europäischen Union für einen wichtigen Meilenstein für unsere Demokratie. Vor allen Dingen, weil gemäß Art. 84 Abs. 1, Satz 7 Grundgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben durch Bundesgesetz direkt übertragen werden dürfen, erfolgt die Umsetzung des Bundesgesetzes ohne die Verpflichtung der Kommunen. Das Sächsische Hinweisgebermeldestellengesetz soll diese Lücke nun schließen und verpflichtet Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und mindestens 50 000 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen. (Sebastian Wippel, AfD: 50 000 Beschäftigte?) Die gleiche Verpflichtung trifft kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten. Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle kann ich es sagen: Es ist kein Geheimnis, dass wir BÜNDNISGRÜNE uns bei diesem Gesetz eine weitergehende Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen hätten vorstellen, diese beispielsweise an die Hauptamtlichkeit der Bürgermeister knüpfen oder über gemeinsame Meldestellen der Kommunen unter der entsprechenden Schwelle von 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hätten nachdenken können. Gerade im Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung finden sich sehr viele sensible Bereiche, die für das Gemeinwohl unerlässlich sind. Das gilt für den Datenschutz und für eine korruptionsfreie Vergabe. Es gilt auch für die Sicherheit der Informationstechnik; wir alle erinnern uns, was passiert, wenn das IT-System eines Landkreises lahmgelegt wird. Ein internes Alarmsystem kann dabei helfen, Schaden von der Gemeinde und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern abzuwenden, bevor er entsteht. Auch wenn hier aus unserer Sicht noch einiges an ungenutztem Potenzial schlummert, kann das ein Weg für die Zukunft sein; denn dieser Gesetzentwurf ist auf dem Weg dorthin: ein Baustein zu mehr Transparenz und einer besseren Fehlerkultur und damit eine Chance für mehr Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen, aber bei Weitem nicht der letzte Stein beim Thema Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Von daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht erneut Albrecht Pallas. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Thema Hinweisgeberschutz sprechen, also Whistleblowing, dann brauchen wir gar nicht nach Großbritannien oder in die USA und zu deren militärischen und zivilen Geheimdiensten schauen. Kennen Sie noch Margrit Herbst? Margrit Herbst hätte ein solches Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes und das uns heute vorliegende Hinweisgebermeldestellengesetz geschützt. Sie war als Veterinärmedizinerin für die Aufdeckung des BSE-Skandals im Jahr 1994 verantwortlich. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fleischhygieneärztin im Kreis Segeberg hatte sie bei der Untersuchung von Schlachtrindern mehrere Verdachtsfälle festgestellt. Die Beanstandungen, die sie an ihre Vorgesetzten weitergab, wurden ignoriert. Kranke Tiere gelangten somit in die Schlachtung und anschließend in den Handel. Margrit Herbst gab dazu im November 1994 ein Interview, in dem sie das fehlerhafte Verhalten der zuständigen Behörden öffentlich machte. Der BSE-Skandal war eine mediale Explosion. Der Rest ist Geschichte und das Whistleblowing blieb nicht ohne Folge für sie. Schon im Dezember 1994 wurde Margrit Herbst mit der Begründung fristlos gekündigt, dass sie mit dem Interview gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen habe. Margrit Herbst selbst setzte sich unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Risiken für das Gemeinwohl ein. Deshalb wurde sie im Jahr 2001 mit dem Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. ausgezeichnet. Verantwortungsbewusste, aufmerksame und mutige Menschen wie Margrit Herbst wollen wir künftig auch im öffentlichen Dienst in Sachsen und in den sächsischen Kommunen schützen. Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige Beschäftigungsgeber, die im kommunalen Eigentum oder unter kommunaler Kontrolle stehen, werden mit dem Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz verpflichtet, Stellen einzurichten, an die sich Beschäftigte wenden können, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden. Das gilt auch für kommunale und kommunal kontrollierte Unternehmen, denn der Hinweisgeberschutz spielt im öffentlichen Sektor eine besondere Rolle. Viele öffentliche Stellen erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, etwa im Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr, bei den Polizeibehörden oder bei der kommunalen Energieversorgung. Verstöße und Missstände können hier gravierende Folgen haben. Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes hat bereits die Staatsverwaltungen – also auch den Freistaat Sachsen – verpflichtet, solche Stellen einzurichten. Sie müssen schriftlich, telefonisch oder auch persönlich für die Hinweisgeber erreichbar und vor allem unabhängig sein. Warum wir ein sächsisches Gesetz für die kommunale Ebene brauchen, hat Kollege Lippmann schon ausgeführt. Der Bundesgesetzgeber durfte keine Regelungen schaffen, die bis auf die kommunale Ebene durchgreifen. Dem kommt die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf nach Beschlussfassung. Bevor ich jedoch für die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf werbe, gestatten Sie mir zwei Anmerkungen als Sozialdemokrat. Wir sind beim Hinweisgeberschutz noch nicht beim Optimum in ganz Deutschland. Der Sachverständige David Werdermann kritisierte in der Anhörung im Deutschen Bundestag zu Recht, dass Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht durch das Gesetz geschützt werden, wenn sie noch keinen strafbaren Bereich erreichen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund legt den Finger in die Wunde, wenn er moniert, dass der Kündigungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern noch nicht ausreichend effektiv ist. Hinweisgeber, denen gekündigt wird, sollten während des laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben. Auch für die Beschäftigten in den Meldestellen braucht es einen Sonderkündigungsschutz, damit sie ihre Aufgabe tatsächlich unabhängig und unparteiisch erfüllen können. Die SPD-Fraktion wird heute dem Hinweisgebermeldestellengesetz zustimmen, denn es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Bitte schön, Herr Staatsminister Schuster.

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Armin Schuster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der sogenannten Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 die Rechte von hinweisgebenden Personen gestärkt. Wer über rechtswidrige Handlungen in der eigenen Organisation diese selbst, externe Behörden oder die Öffentlichkeit informiert, genießt mithin seit vier Jahren hohen Schutz. Hinweisgebende Personen decken Bedrohungen auf, vermeiden Schäden und helfen, das öffentliche Interesse zu wahren. Zu solchen Bedrohungen zählen zum Beispiel Verstöße gegen EU-Recht, Rechtsmissbrauch, Korruption, Betrug, Fehlverhalten, Fahrlässigkeit. Einen plastischen Fall hat der Abg. Pallas eben skizziert. Ohne hinweisgebende Personen würden diese Verstöße immer wieder unentdeckt bleiben und später noch größere Schäden auf nationaler und europäischer Ebene anrichten. Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht leicht zugängliche Meldekanäle, die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, das Verbot von Vergeltung gegenüber den hinweisgebenden Personen und Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis vor. Allerdings hat sich in Deutschland der Bund mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Zeit gelassen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist erst am 2. Juli des letzten Jahres in Kraft getreten, und deshalb konnten wir es erst jetzt umsetzen. Wir müssen es umsetzen, weil der Bund keine Aufgaben unmittelbar an Gemeinden und Kommunen übertragen kann. Das müssen wir Länder jetzt tun, und das tun wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Auch wir wollen Whistleblowern ermöglichen, rechtswidrige Handlungen zu melden, ohne sich vor Verfolgung, Bestrafung oder Vergeltung fürchten zu müssen. Wir schaffen jetzt den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern und mindestens 50 Beschäftigten sowie Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einrichten und betreiben. An sie können sich Beschäftigte künftig wenden und Verstöße mitteilen. Für uns war es aber wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Kommunen nicht über Gebühr belasten. Der beste Weg zum Bürokratieabbau ist, meine Damen und Herren, der Verzicht auf Bürokratieaufbau. Und das tun wir, indem wir in Sachsen die Möglichkeiten der EURichtlinie nutzen und kleine Kommunen von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ausnehmen. Damit belasten wir diese Kommunen nicht noch weiter, da sie jetzt schon enorme Herausforderungen meistern müssen. Auch verzichten wir als Land darauf, eine externe Meldestelle einzurichten. Wer sich an eine externe Meldestelle wenden will, kann die Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz in Anspruch nehmen. Sie ist als externe Meldestelle, Herr Abg. Wippel, aus unserer Sicht gut geeignet. Die Kommunen könnten gar keine eigenen einrichten, so wie Sie es in den Raum gestellt haben. (Sebastian Wippel, AfD: Nur das Land!) Nur wir als Land könnten es. Das ist ein sächsischer Weg, der effizient und effektiv ist, wenn es das Bundesministerium der Justiz für uns mit regelt. Ich bin, meine Damen und Herren, der Interministeriellen Arbeitsgruppe deshalb dankbar, dass sie sich für die Einrichtung von internen und nicht von externen Meldestellen auch in der Staatskanzlei und in den Staatsministerien ausgesprochen hat. Mit diesem Gesetz gewinnen wir die Bürgerinnen und Bürger dafür, mit uns gemeinsam den Staat und die Öffentlichkeit zu schützen. Diese Beteiligungsmöglichkeit der Bürger ist für unsere freiheitliche demokratische Ordnung wichtig. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die breite Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz, Drucksache 7/15882. Es ist ein Gesetzentwurf der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz Drucksache 7/15907, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16272, Beschlussempfehlung Ich frage, ob Herr Barth als Berichterstatter das Wort wünscht. (André Barth, AfD: Nein, danke!) – Das ist nicht der Fall. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen in der ersten Runde mit der CDU-Fraktion; Herr Kollege Löffler, bitte schön.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Verabschiedung des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes ist noch nicht einmal ein Jahr vergangen, doch nun ist es schon wieder erforderlich, besoldungsrechtliche Anpassungen und versorgungsrechtliche Regelungen neu zu treffen. Maßgeblich dafür sind zum einen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom Dezember 2023 und die deutliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 um 12 %. Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/16280. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Deswegen schlage ich Ihnen aufgrund einer Zeitersparnis, wenn Sie einverstanden sind, vor, dass wir darüber im Block abstimmen. Wäre das in Ordnung? – Wunderbar, dann machen wir das. Wir stimmen ab über die Überschrift, § 1 – Einrichtung interner Meldestellen –, § 2 – Betrieb der internen Meldestellen – und § 3 – Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist das so einstimmig beschlossen. Ich stelle den Gesetzentwurf der Staatsregierung als Ganzes zur Abstimmung: Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem so einstimmig entsprochen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zu des Entwurfs dienstrechtlicher Vorschriften – 5. DRÄndG) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Einige, die nicht so tief in der Materie stecken, werden sich jetzt fragen: Was hat die Anpassung des Bürgergeldes durch die Ampelregierung in Berlin mit den Beamten des Freistaates zu tun? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Immer noch der Deutschen Bundestag, Herr Kollege!) Aber der Reihe nach. Die Tarifpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den Ländern haben sich am 9. Dezember 2023 im Wesentlichen auf eine Entgeltsteigerung in Höhe von 200 Euro zum 1. November 2024 und um weitere 5,5 % zum 1. Februar 2025 geeinigt. Vorab erhalten die Beschäftigten Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich in Höhe von bis zu 3 000 Euro. Nun sind die Besoldungen der Beamten und der Richter sowie die Bezüge der Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Grundgesetz und zum anderen aus dem Sächsischen Besoldungsgesetz und dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Dementsprechend sollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch die Bezüge der Besoldung der Versorgungsempfänger dieser Tarifeinigung vom Dezember angepasst werden. Viel Gestaltungsspielraum blieb uns bei dem Gesetz nicht. Darüber waren wir uns auch im Haushalts- und Finanzausschuss relativ einig. Ab dem 1. November 2024 werden somit die Bezüge der Beamten, der Richter und der Versorgungsempfänger um 4,76 % angehoben. Ab dem 1. Februar 2025 werden die Bezüge dann um weitere 5,5 % angehoben. Zudem soll wie bei den Tarifbeschäftigten eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von bis zu 3 000 Euro gezahlt werden. Diese Zahlung ist gerechtfertigt, weil die zurückliegende Besoldungserhöhung im Vierten Gesetz mit lediglich 2,8 % zum 1. Dezember 2022 mitten in die Zeit der höheren Preissteigerung gefallen ist. Nicht gesondert erwähnt habe ich hierbei die Anpassung der Anwärtergrundbeträge. Diese finden Sie ebenfalls im Gesetzentwurf inklusive deren Begründung. Der eben benannte Teil der Bezügeanpassung aufgrund der erfahrungsgemäß steigenden Lebenshaltungskosten fällt unter die Rubrik „ständig wiederkehrend“. Nun lege ich aber noch ein besonderes Augenmerk auf den Teil der Besoldungserhöhung, der nicht ständig wiederkehrend sein sollte; denn der Gesetzentwurf enthält auch Besoldungsanpassungen, die aus diskretionären Entscheidungen des Bundesgesetzgebers – Herr Kollege, Sie hatten recht: Das ist der Deutsche Bundestag – auf einem ganz anderen Gebiet folgen. Damit bin ich wieder beim Bürgergeld. Die Erhöhung des Bürgergeldes, also der Sozialtransferleistung um 12 %, hat Folgen für die Beamtenbesoldung und das nicht nur für den Freistaat Sachsen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip weiter konkretisiert. Es hat ein Mindestabstandsgebot zwischen der Höhe der Grundsicherung, also dem Bürgergeld, und der Höhe der Alimentation, also den Bezügen der Beamten, unter der untersten Besoldungsgruppe in einer typischen Familienkonstellation in Höhe von 15 % festgestellt. Wenn also das Grundsicherungsniveau steigt, dann müssen zur Einhaltung des Abstandsgebotes automatisch die Beamtenbesoldungen angepasst werden. Zum Teil gelingt das vorliegend durch mittelbare Besoldungsbestandteile, zum Beispiel die Erhöhung des Familienzuschlags oder die Erstattung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Eine weitere Anhebung dieser oder ähnlicher Besoldungsbestandteile würde aber zu einer nicht weiter zulässigen Verschiebung von Besoldungsbestandteilen führen. Die Besoldung wäre damit immer mehr vom Familienstand abhängig und immer weniger von der Verantwortung aus dem übertragenen Amt. Folglich muss vorliegend auch die Grundbesoldung angepasst werden. Dies soll in Form einer monatlichen Zahlung in Höhe von 4,1 % des Grundgehaltes erfolgen. Diese Zahlungen erhalten alle Bezügeempfänger unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe. Das ist letztlich auch auf eine Ausprägung des verfassungsrechtlich bedingten beamtenrechtlichen Abstandsgebots gestützt. Um dem unterschiedlichen Umfang der Verantwortung von Beamten unterschiedlicher Besoldungsgruppen und den damit verbundenen Leistungsanforderungen Rechnung zu tragen, darf der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht sukzessive nivelliert werden, also nicht nur die unterste Besoldungsgruppe, sondern auch jede darüberliegende Besoldungsgruppe ist mittelbar von diesen Erhöhungen betroffen. Der Landesgesetzgeber, also wir, die Abgeordneten des Sächsischen Landtags, haben hierbei gar keinen maßgeblichen Entscheidungsspielraum, wollen wir nicht Verfassungsklagen unserer Beamtinnen und Beamten wegen nicht ausreichender Alimentation riskieren. Im Ergebnis führen die Entscheidungen auf Bundesebene zu signifikanten Belastungen des Haushalts des Freistaates und schränken den Gestaltungsspielraum von uns allen hier in den künftigen Jahren maßgeblich ein. Ich werte das heute nicht, sondern stelle das nur fest, erlaube mir aber trotzdem eine rhetorische Frage an dieser Stelle: Hat der Bundesgesetzgeber eigentlich bei der Erhöhung der Grundsicherung diese Wirkungen auf die Länder und Kommunen mit im Blick gehabt? (Sabine Friedel, SPD: Rhetorische Frage zurück: Hat die CDU nicht zugestimmt?) Der Gesetzentwurf enthält weitere Neuregelungen, unter anderem zu einem Nachteilsausgleich bei den Rentenversicherungen für ausgeschiedene frühere Beamte des Freistaates. Auf diese werde ich im Redebeitrag nicht näher eingehen. Sie sehen sie im Gesetzentwurf. Auf eine weitere Neuregelung würde ich dennoch kurz hinweisen. Sie hat sich erst im Nachgang zur Lesung des ursprünglichen Gesetzentwurfs ergeben und ist in die vorliegende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses schon eingeflossen. Wir wollen heute auch eine Regelung beschließen, die es der Mitteldeutschen Rentenversicherung ermöglicht, für die Beamten eine Versorgungsrücklage in Form eines Sondervermögens zu bilden. Das ist der neue Artikel 10. Die Rentenversicherung Mitteldeutschland folgt damit dem Freistaat Sachsen mit seinem bewährten Generationenfonds, könnte man auch sagen. Diese Regelung hat, wie das Sozialministerium versichert hat, keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beiträge der Versicherten, weil diese Rückstellungsanteile im Beamtenversorgungsrecht bei den Rentenversicherern ohnehin schon eingerechnet worden sind. Damit komme ich zum Schluss. Der Landtag hat im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz die Staatsregierung ersucht, bis Mitte des Jahres 2025 einen Vorschlag für eine Reform des Besoldungssystems zu entwickeln. Kollegen aus dem Haushaltsund Finanzausschuss mahnten dies auch schon an. Das Staatsministerium der Finanzen hat sich auch schon auf den Weg gemacht und ist um eine solche gesetzliche Neuordnung bestrebt, die dann dem Landtag zum genannten Zeitpunkt mit Eckpunkten einer möglichen Reform vorgelegt werden soll, in dem dann diese Gesichtspunkte auch mit Beteiligten der entsprechenden Interessengruppen abgewogen sein sollen, worüber dann hier an getrennter Stelle beraten werden wird. Diese Erwägungen nachgeschoben, bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den vorliegenden Gesetzesentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses zu bestätigen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Löffler für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Lippmann. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist nicht die erste Rede, die ich in diesem Hohen Hause zum Thema Besoldung und Besoldungsrecht halte, aber es wird voraussichtlich die letzte für diese Legislaturperiode sein. Die angemessene Alimentation, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtenschaft und die Besoldung ganz allgemein sind Dauerbrenner nicht nur im Parlament, sondern auch vor den Gerichten, vor allem vor dem Bundesverfassungsgericht. Das kann und darf uns als Gesetzgeber eigentlich nicht zufriedenstellen. Eine amtsangemessene Alimentation ist kein Selbstzweck und gehört nicht ohne Grund zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Sie begründet sich aus der Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten zum Dienstherrn und soll auch die Unempfänglichkeit für Korruption und Bestechung sichern. Als solche ist sie elementar für einen funktionierenden Rechtsstaat und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen. Das sollte für uns Grund genug sein, ein funktionierendes Besoldungssystem dauerhaft zu etablieren, um nicht mit ständigen Nachbesserungen nur Erste Hilfe leisten zu müssen und die Betroffenen dazu zu bringen, gegebenenfalls wieder vor Gericht zu ziehen. Ich nehme vorweg: Das dürfte mit diesem Gesetzentwurf vollständig gelungen sein. Eine gute und amtsangemessene Besoldung ist kein Niceto-Have, sondern etwas, das wir allen Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen schuldig sind. Doch auch dieser Gesetzentwurf zeigt erneut, dass sich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inzwischen allerlei Hürden und Maßstäbe ergeben haben, die selbst eine bloße Nachzeichnung des Tarifergebnisses zu einer wahren Herausforderung für Regierung und Gesetzgeber machen. Die Übertragung ist so lange kein Problem, wie auch bei der Tarifeinigung nicht mit Fixbeträgen gearbeitet wird. Doch letztes Jahr wurde der Schwierigkeitsgrad für die Umsetzung der Tarifergebnisse maßgeblich erhöht; denn diese hatte feste Sockelbeträge bei der Erhöhung zum Inhalt. Das treibt denjenigen, die für die beamtenrechtliche Umsetzung der Tarifergebnisse zuständig sind, wohl regelmäßig Schweißperlen auf die Stirn – zumindest bei mir war es damals so. Das endogene Abstandsgebot, das in Karlsruhe gleichsam fast im Vorbeigehen im Jahr 2017 höchstrichterlich in Beton gegossen wurde, besagt verkürzt, dass der Abstand zwischen der Grundbesoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen stets relativ gleich sein und stets gleich bleiben muss. Diese in dieser Absolutheit mittlerweile durchaus im Schrifttum umstrittene Entscheidung verhindert seitdem nicht nur, dass gezielt niedrig besoldete Beamtinnen und Beamte zur Wahrung des Abstandes von der Grundsicherung eine stärkere Erhöhung ihrer Besoldung bekommen, sondern macht auch die Umsetzung von nichtprozentualen Erhöhungsbeträgen herausfordernd bis nahezu unmöglich; zumindest verlangt es eine erhebliche Rechenoperation. Gleichzeitig besagt das exogene Abstandsgebot, dass es angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten dringend geboten ist, bei den Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen nachzubessern. Der am schlechtesten besoldete alleinverdienende Beamte mit zwei Kindern – egal, ob es den in der Praxis überhaupt gibt –, soll am Schluss mindestens 15 % mehr haben, als ihm nach der Grundsicherung zustehen würde. Dieses Mindestabstandsgebot wurde in den letzten Jahren regelmäßig dadurch gewahrt, dass gerade die nicht leistungsbezogenen Besoldungsbestandteile immer weiter aufgewertet wurden. Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Frage muss man es dann doch einmal etwas zuspitzen. Nimmt man beide Maßstäbe, also das exogene und das endogene Abstandsgebot zusammen, muss man konstatieren, dass es eigentlich nicht das Ziel sein kann, als Gesetzgeber regelmäßig die Frage beantworten zu müssen, ob man entweder zur Vergoldung nicht leistungsbezogener Bestandteile schreiten muss, wie zum Beispiel beim Kinderzuschlag, oder ob sich ein Beamter der Besoldungsgruppe A 16 demnächst übermäßig darüber freuen kann, dass zur Wahrung des Abstandsgebots zur Grundsicherung getroffene Maßnahmen bei ihm in einem vielfachen Faktor durch die Erhöhung der Besoldung nachgezeichnet werden. Beides sind verständliche Grundsätze. Übereinstimmend ist es aber mittlerweile ein durchaus großes Problem. Das Besoldungssystem hat somit Mühe, mit der Rechtsprechung mitzuhalten. Es müssen immer mehr Verrenkungen vorgenommen werden, wie sich auch an diesem Gesetzentwurf anhand der Vielzahl an Stellschrauben, die wir bewegen müssen, um am Ende eine verfassungskonforme Alimentation hinzubekommen, zeigt. Der Tarifabschluss hatte mit den Sockelerhöhungsbeträgen vor allem die Teuerung des täglichen Lebens in den Blick genommen. Diese Teuerung trifft alle gleichermaßen, unabhängig von ihrem übrigen Lebensstandard. Besoldungsrechtlich wird daraus jedoch ein proportionaler Anspruch für alle. Im Ergebnis lässt sich die Tarifanpassung nicht anders umsetzen, als in diesem Gesetzentwurf beschrieben. Ich halte ihn auch in großen Teilen für gelungen. Weil ich schon wieder die Unkenrufe höre, warum wir, wie andere Länder, nicht einfach das Tarifergebnis eins zu eins umsetzen und den Sockelbetrag nicht nach oben skalieren, sondern über verschiedene Rechenmodelle proportional umsetzen, sei an dieser Stelle gesagt: weil das mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig wäre. Den entsprechenden Bundesländern, die diesen Weg gehen, wünsche ich gute Reise auf der rauen See in Karlsruhe. Wir brauchen uns diese Sorgen ausnahmsweise nicht zu machen. Dass ausgerechnet der nicht für Freigiebigkeit bekannte sächsische Finanzminister an dieser Stelle den sicherlich nicht billigsten, gleichwohl aber verfassungskonformen Weg geht, spricht Bände. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir an dieser Stelle als Hohes Haus das Signal setzen, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke dennoch, dass der bisherige Redebeitrag wieder einmal gezeigt hat, dass es im Freistaat Sachsen mittlerweile einer ganz grundsätzlichen Reform unseres Besoldungssystems bedarf, denn der Gesetzgeber hat hier – das Bundesverfassungsgericht hat das durchaus betont – weiten Spielraum. Einerseits wird man der Verantwortung als Dienstherr nicht gerecht, wenn man seine Beamten immer wieder vor Gericht ziehen lässt, damit sie eine amtsangemessene Alimentation einklagen. Deswegen haben wir als Koalitionsfraktion mit unserem Entschließungsantrag bereits letztes Jahr gefordert, dass die Staatsregierung mit wesentlichen Akteuren Eckpunkte für eine grundlegende Überarbeitung des Besoldungssystems vorlegt. Auf der anderen Seite werde ich nicht müde zu sagen, dass unsere Beamtinnen und Beamten jeden Tag das Grundgesetz, die sächsische Landesverfassung und das Recht im Freistaat Sachsen mit Leben erfüllen und dabei nicht nur unser Vertrauen und unsere entsprechende Anerkennung verdienen, sondern dafür auch entsprechend besoldet werden müssen. Wir müssen den Freistaat Sachsen zu einem attraktiven Arbeitgeber machen und ihn auch als attraktiven Arbeitgeber sehen. Gleichwohl gestatte ich mir zu guter Letzt noch die Frage, ob so manche althergebrachte Grundüberlegung des Beamtentums tatsächlich der Realität entspricht. Die Frage, wie viele nach A 5 besoldete Beamtinnen und Beamte – die dann Berechnungsgrundlage sind, um das exogene Abstandsgebot zu gewährleisten –, die alleinverdienend sind und zwei Kinder haben, im Freistaat Sachsen tatsächlich real existent sind, ist eine, die sich von der verfassungsrechtlichen Bewertung dieses Gesetzentwurfs vollkommen abkoppelt. Das kann man als Problem sehen, lässt sich aber nicht ändern. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meinen beiden Vorrednern aus der Koalition dankbar, dass sie so detailreich auf den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs eingegangen sind. Das gibt mir nämlich die Möglichkeit, das nicht wiederholen zu müssen, sondern mich den grundsätzlicheren Aspekten des Dienstrechts und der Personalpolitik in diesem Freistaat widmen zu können. Das möchte ich gerne tun und bitte um Verständnis, dass ich ein klein wenig aushole, bevor ich zum Gesetzentwurf zurückkomme. Zuallererst möchte ich aber den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die ja oft Ziel von Polemik und populistischen Äußerungen sind, den Dank der SPD-Fraktion aussprechen für ihre Arbeit, denn ohne sie würde dieser Freistaat, würde dieses Land nicht funktionieren. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) – Ich glaube, sie haben auch einmal einen Applaus verdient; so ist das. Nun, ich möchte ein bisschen ausholen. Thema Personalpolitik: Ein früherer Ministerpräsident hat in einer schwarz-gelben Regierung einmal das Ziel ausgegeben, dass wir im Freistaat maximal 70 000 Personalstellen haben sollten. Also wurde damals beim Personal rabiat gekürzt – mit der Brechstange oder mit dem Rasenmäher, je nachdem, welches sprachliche Bild man sich gern zu eigen machen möchte. Die Folgen haben wir seit Mitte der seit 2010er-Jahre schmerzlich gespürt. Wir haben zu wenige Lehrerinnen und Lehrer, zu wenige Polizistinnen und Polizisten, wir hatten zu wenig Personal in Behörden, um selbst einfachste Aufgaben zügig zu bearbeiten. Darüber haben wir schon oft gesprochen. Dieser Politik haben auch wir als SPD ein Ende gesetzt, als wir im Jahr 2014 wieder Teil der Landesregierung wurden. Aber bis heute kehren wir die Scherben auf. Das starre Ziel „Niemals mehr als 70 000 Beschäftigte!“ ist genauso falsch wie die Forderung, immer mehr und mehr Personal einzustellen. In der Debatte zum Bericht der Personalkommission hat meine Kollegin Sabine Friedel im Februar 2021 gesagt: Personal ist an sich nicht gut oder schlecht – es kommt darauf an, was es macht. Das ist völlig richtig. Das ist leider Gottes noch nicht überall angekommen. In der letzten Woche gab es Meldungen, wonach die Ministerien im neuen Doppelhaushalt mehr als 6 000 neue Stellenanmeldungen abgegeben haben, womit wir über 100 000 Personalstellen im Freistaat hätten, würde dies realisiert. Die Ablehnung kam dann prompt: Das wird verhindert werden, das darf es nicht geben. So weit, so gut. Ein differenzierter Blick würde trotzdem helfen, gerade wenn man auch einmal in Richtung CDU schaut. 5 100 dieser Stellenanmeldungen kamen aus CDU-Häusern. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Nun will ich das gar nicht irgendjemandem unterschieben, denn der differenzierte Blick ist das, was zählt. Es ging bei der Anmeldung hauptsächlich um Polizistinnen und Polizisten, um pädagogisches Personal, da vor allem Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulassistenten, genauso wie um Beschäftigte in der Justiz und in den Finanzämtern. Darüber gilt es zu diskutieren. Es geht nicht um weniger oder mehr Personal, sondern darum, kritisch zu hinterfragen, welche Aufgaben dieses Personal hat, welche Aufgaben es haben soll. Auch wir selbst in diesem Parlament oder in der Regierung müssen uns kritisch damit auseinandersetzen, welche gesetzlichen Grundlagen wir eigentlich auf den Weg bringen und welche Aufgaben dieses Personal am Ende zu bewältigen hat bzw. wie viel Personal wir dafür brauchen. Ich glaube, es gibt einiges, worauf wir kritisch schauen können, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass wir das eine oder andere vielleicht nicht brauchen und dass damit an der einen oder anderen Stelle weniger Personal in diesem Freistaat nötig ist. Ich bin sicher, dass wir eine solche Debatte führen müssen. Jetzt komme ich aber wieder zurück auf den Gesetzentwurf. Wir haben damit ein weiteres Problem: Kollege Lippmann hat gerade sehr detailreich und richtig ausgeführt, dass Abstandsgebote und Alimentation in diesem gesamten Paket, über das wir heute sprechen, dazu führen, dass wir fast eine Milliarde Euro zusätzliche Personalkosten im Jahr haben werden. Der Gesetzentwurf, wie er vorliegt, ist richtig; wir versuchen damit, den Tarifabschluss zügig, zügiger als in der Vergangenheit, anzunehmen und auch auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, und natürlich auf die Tarifbeschäftigten. Das alles ist richtig. Die Belastungen sind aber trotzdem sehr hoch. Deshalb ist es unserer Meinung nach extrem wichtig, dass wir eine ordentliche Aufgabenkritik durchführen und schauen, an welchen Stellen dieses Land mehr Personal braucht, wo also Aufgaben sind, sei es im Bereich Bildung, Inneres etc., sodass es einen Personalaufwuchs braucht. Aber genauso müssen wir kritisch darauf schauen, wo wir in Zukunft weniger Personal brauchen, denn die finanziellen Belastungen werden enorm sein. Wir werden in diesem Land auch für andere Bereiche enorm viele Finanzmittel brauchen, um dieses Land zukunftsfest zu machen. Deshalb gilt es, sich einer wirklichen Aufgabenkritik zu stellen, nach dem Grundsatz: Das Personal folgt der Aufgabe. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) – Danke schön, Kollege Löffler. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Damit komme ich zum Schluss. Es wurde schon erwähnt: Wir haben beim Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz einen Entschließungsantrag beschlossen und haben der Staatsregierung aufgegeben, dass bis zum 30. Juni 2025 ein Vorschlag für ein neues Besoldungsrecht gemacht werden soll. Ich glaube, der 30. Juni 2025 wird im Rahmen dieses Jahres und der Wahlen, die anstehen, sowie der Haushaltsverhandlungen, die sich daran anschließen werden, vielleicht ein klein wenig zu ambitioniert sein. Das ändert aber nichts an dem völlig richtigen Ziel, das Besoldungsrecht auf neue Füße zu stellen, damit wir in diesem Land einerseits gutes Personal gut bezahlen können, und gleichzeitig die Aufgaben, die wir in Zukunft haben werden, ordentlich bewältigen können. Insofern bitte ich heute um Zustimmung zum Fünften Dienstrechtsänderungsgesetz, damit wir dem Anspruch, den wir haben, nachkommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im ersten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs wird der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2023 auf die Beamten des Landes und der Kommunen des Freistaates Sachsen übertragen. Im Gegensatz zu Tarifübertragungen im Jahr davor sind wir dieses Jahr tatsächlich zeitiger dran und können den Tarifabschluss dann eher übertragen, können damit auch den Inflationsausgleich von insgesamt bis zu 3 000 Euro zeitnaher auszahlen. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Wir begrüßen auch die Besoldungserhöhung ab 1. November dieses Jahres um 4,76 % und um weitere 5,5 % ab 1. Februar 2025. Damit wird die Tariferhöhung auf die Beamtenbesoldung ausgeweitet. Wenn ich allerdings in Richtung Finanzminister schaue, muss ich sagen: Das ist ein sehr teurer Gesetzentwurf, den wir hier beschließen wollen. Ich sage auch: Es ist das erste Mal in fünf Jahren – ich stehe hier als vierter Redner in dieser Rederunde –, dass ich sagen muss: Alles, was die drei vorhergehenden Redner gesagt haben, ist richtig, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) weil erstmals auch die SPD-Fraktion von Aufgabenkritik redet. (Dirk Panter, SPD: Also jetzt! „Erstmals“!) Das entspricht einem AfD-Antrag, den wir hier vor drei oder vier Jahren eingebracht haben. Wir wollten schon eine Enquetekommission und all das hier einführen. (Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn das Problem hier im Haus jetzt allseits erkannt worden ist, (Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dann muss ich sagen: Die Haushalts- und Finanzpolitiker können sich in der nächsten Legislaturperiode wahrscheinlich freuen, dass das, was Haushalts- und Finanzpolitik betrifft, hier wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung treten wird. Insofern sage ich, Herr Panter, dass das ein richtiger Ansatz ist, aber Sie hatten in dieser Regierungskoalition viereinhalb Jahre Zeit, sich daran messen zu lassen, welche Stellen Sie neu geschaffen haben. Kollege Dringenberg hat es heute ganz deutlich gesagt. Wenn wir uns das Ministerium für Justiz und die hoch bezahlten Stellen dort anschauen, dann kann man sich schon fragen, ob das alles notwendig ist. Es ist so, je höher die Beamtenbesoldungen werden und je weniger unsere Steuereinnahmen in der Zukunft aufgrund wirtschaftlicher Probleme, die wir in unserem Land haben, steigen, desto weniger haben wir Möglichkeiten zu investieren. Das dürfte jedem klar sein. Aber danke, wenn Sie da alle den Ansatz, den wir als AfD-Fraktion hier seit mehreren Jahren verfolgen, jetzt grundsätzlich auch so sehen. (Widerspruch der Abg. Sören Voigt, CDU, und Dirk Panter, SPD) Der zweite Teil des Gesetzentwurfes zeigt uns auf, wie berechtigt unsere Kritik des vergangenen Jahres war. Damals hatte uns nämlich die Staatsregierung eine schwer verdauliche Lösung zur Herstellung des Mindestabstandes zwischen Besoldung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende serviert. Die Streichung der untersten Besoldungsgruppen A 4 und A 5 und Überführung der Beamten dieser Gruppe in die Besoldungsgruppen mag für die Betroffenen in der A 5 sogar vorteilhaft gewesen sein. Diese verfügten jedoch als Justizwachtmeister nur über eine dreimonatige Ausbildung. Die Beamten der Besoldungsgruppe A 6 und A 7 haben dagegen eine dreijährige Ausbildung hinter sich. Ob für diese Gruppen der Mindestabstand zum Bürgergeld und zur Besoldungsgruppe A 5 noch gegeben ist, hat große Zweifel in meiner Fraktion hervorgerufen. Die Begründung zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz setzt sich mit dieser Problematik nicht auseinander und auch im fünften Änderungsgesetz sehen wir keine Begründung. Und wie uns der Finanzminister letztes Jahr erklärte, wollte das Finanzministerium keine prozentuale Erhöhung über alle Besoldungsgruppen hinweg. Aufgrund der zwischenzeitlich vom Bund vorweggenommenen weiteren Anhebungen des Bürgergeldes schlägt uns das Finanzministerium sozusagen gezwungenermaßen eine monatliche Sonderzahlung über alle Besoldungsgruppen von 4,1 % vor. Was Sie damals unter allen Umständen vermeiden wollten, Herr Finanzminister, müssen Sie jetzt dank des Bundestages und dessen Beschlüssen – ich habe es jetzt richtig formuliert (Sabine Friedel, SPD: Und des Bundesrates!) – und des Bundesrates, Frau Friedel, da haben Sie recht, umsetzen. Die weiterhin vorgesehene Erhöhung des Familienzuschlages und die Einführung einer Erstattung von Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung sind weitere Flickschusterei, um den Mindestabstand zum Bürgergeld herzustellen. Da müssen wir uns ganz ehrlich machen, das überzeugt uns nicht. Nötig – und das sagen alle Redner hier – wäre eine umfassende Besoldungsreform gewesen, die ein schlüssiges Besoldungssystem mit den notwendigen Abständen zum Bürgergeld und den einzelnen Besoldungsgruppen entwickelt. Im Rahmen einer Besoldungsreform ist darauf zu achten, dass sich die Besoldung in Sachsen auch im Rahmen dessen hält, was andere Bundesländer und der Bund ihren Beamten bezahlen. Dazu hat der Landespersonalausschuss beispielsweise errechnet, dass ein sächsischer Beamter in der Endstufe der Gruppe A13 nach der jetzt vorgesehenen Erhöhung der Grundbesoldung vergleichbarer Beamter anderer Bundesländer sowie des Bundes den Wert um 2,4 bis 12 % überschreitet. Wir haben also ein Personalhaushalt, der nach der Stellenzahl überdimensioniert ist. Eine hinzutretende Überalimentation können wir uns bei der angespannten Haushaltslage in bestimmten Besoldungsgruppen einfach nicht leisten. Anscheinend benötigt die Regierung für eine durchdachte Regelung jedoch mehr Zeit. In Übereinstimmung mit dem Entschließungsantrag der Koalition aus dem vergangenen Jahr wollen wir der Regierung dafür noch ein weiteres Jahr einräumen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf trotz unserer Bedenken zum zweiten Teil des Gesetzes unsere Zustimmung erklären. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Nico Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schwierig, wenn man als letzter Redner in einer Runde dran ist, wo es doch bei dem Gesetzentwurf schon im Ausschuss keine wirklich ernsthafte Kontroverse gab. Deshalb haben wir im Ausschuss auf eine Anhörung verzichtet und haben gesagt, dass wir das zügig über die Bühne bringen wollen, damit wir nicht wie in den Vorjahren der Entwicklung viele Monate hinterherhinken. Von daher, meine Damen und Herren, ist es schwierig, überhaupt noch etwas Neues zu sagen, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist kein ganz großer Wurf mit revolutionären strukturellen Neuerungen. Das – und auch darauf wurde schon eingegangen – ist ein Teil des Problems, was wir haben. Kollege Barth, zu Ihnen möchte ich nur noch sagen: Sie täuschen sich, wenn Sie die Sache mit der Aufgabenkritik für sich in Anspruch nehmen. Ich kann mich daran erinnern, dass in der letzten Legislatur mein ehemaliger Kollege Tischendorf das schon immer gefordert hat. Das waren Zeiten, in denen Sie noch pauschal von notwendigen Kürzungen des Personals geredet haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Aber das sei dahingestellt. Ich kann nichts dafür, dass Sie da Erinnerungslücken haben. Der vorliegende Gesetzentwurf, das wurde bereits mehrfach gesagt, entspricht der Übernahme einer Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der zwingenden Übernahme einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, und ist noch eine Reaktion auf die Anpassung des Bürgergeldes. Und, Kollege Löffler, ich finde den Zungenschlag, den Sie hatten, etwas unredlich, wenn Sie sagen, dass die Anpassung einer Grundsicherung eine Art Angriff auf den sächsischen Haushalt sei. Zumindest haben Sie das durch die Blume so ausgedrückt. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Besoldung in den unteren Gruppen weit weniger üppig ist, als das, was das gängige Vorurteil anzeigt; denn 15 % Mindestabstand zum Bürgergeld sind noch lange kein Reichtum. Meine Vorredner sind auf Details sehr ausführlich eingegangen, das will ich jetzt nicht noch einmal tun. Es gibt, wie schon gesagt, nicht viel zu ergänzen und der Erkenntnisgewinn steigt nicht unbedingt, wenn man es wiederholt. Selbstverständlich stimmen wir als LINKE heute dem Gesetzentwurf zu. Einer Tarifübernahme können wir uns schlicht nicht verweigern, wollen wir auch nicht. Deswegen, wie gesagt, stimmen wir dem zu. Auch wenn das schon mehrfach gesagt wurde, das Gesetz steht nicht für sich allein. Am 05.07.2023 haben wir im Landtag das Vierte Dienstrechtsänderungsgesetz beschlossen, wenn man so will, den Vorgänger des heutigen Gesetzes. Damals war es ein sehr langer Kampf. Das Gesetz wurde immer wieder abgesetzt, bis es überhaupt im Ausschuss beschlossen wurde. Der ursprüngliche Entwurf ist in der Anhörung – sagen wir es einmal besonders vorsichtig – nicht besonders gut weggekommen, sodass wir dieses Mal – das muss man schon begrüßen – deutlich schneller sind. Ein Grund, sich intensiv auf die Schulter zu klopfen, besteht trotzdem nicht, denn das vorliegende Gesetz ist nur ein unabweisbares Minimum. Auch damals hatte der Landtag einen Entschließungsantrag verabschiedet, aus dem ich gern zitieren möchte. Darin heißt es, dass „die gegenwärtige Besoldungsstruktur, insbesondere die Besoldungsgruppe A auch unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes und der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zunehmend in einen Zielkonflikt mit der Notwendigkeit gerät, als Freistaat als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten“. Das wiederum war die Begründung für die eigentliche Forderung des Entschließungsantrages, dass die Staatsregierung bis spätestens Juni 2025 unter Einbeziehung der Gewerkschaften, Berufsverbände sowie der kommunalen Ebene einen Vorschlag zur grundlegenden Reform des Besoldungssystems vorlegen soll. Hier liegt der eigentliche Schlüssel, wenn wir über Abstandsgebote sprechen, von denen alle Besoldungsgruppen profitieren. Wenn wir über die gleichmäßige prozentuale Steigerung reden, profitieren die oberen Besoldungsgruppen deutlich stärker davon als die unteren. Es sind auch die oberen Besoldungsgruppen, die sich dann im Landeshaushalt niederschlagen. Nun kann man sagen, bis zur Frist im Juni 2025 ist noch Zeit. Das stimmt, auch wenn Kollege Löffler da sehr optimistisch klang. Vielleicht erfahren wir vom Staatsminister dann noch Neues, aber zumindest auf Nachfrage sagte er, bisher gäbe es noch nichts Greifbares, weil es sehr komplex sei. (Zuruf) – Ja, das glaube ich Ihnen. Aber das heißt, dass wir an dem Grundproblem bis jetzt nichts geändert haben, sondern uns mit Stückwerken irgendwie durchschlagen. Womöglich haben wir als Parlament eine zu großzügige Frist gesetzt. Wir werden es sehen. Ich hoffe, dass es noch passiert. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den Sachverständigen Schlimbach aus der Anhörung zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz zitieren, der für den DGB Folgendes angemahnt hat: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine umfassende Besoldungsreform anzugehen, eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, die den notwendigen Abstand gewährleistet, die mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und die Unwuchten in unserem System der Besoldungstabelle beseitigt.“ Es gibt also noch viel zu tun. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Herr Kollege Löffler; bitte schön.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe einen kurzen Beitrag und spreche gleich von hier. Ich habe es vorhin vergessen zu erwähnen. Ich möchte noch einmal herzlich danke an die Kollegen der Opposition sagen, dass wir in diesem schlanken Verfahren das Aussetzen der Anhörung auf diesem Weg erreichen konnten, um das heute zum Schluss zu bringen. Ich möchte es nicht unerwähnt lassen, Herr Kollege Brünler: Meine Kritik bezüglich dieses Bürgergeldniveaus ist vor allem der dahinterstehende Mechanismus. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir damit mit der untersten Besoldungsstufe im Land auf ungefähr 44 000 Euro zielen. Diesbezüglich kann ich die Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben, nicht ganz nachvollziehen, dass das nicht durchaus ein entsprechendes Einkommen ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war ein erneuter Redebeitrag des Kollegen Löffler für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es heute nicht in die Länge ziehen. Die Regierungsfraktionen haben hier den Entwurf eines Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die Tarifeinigung zu übertragen. Diesbezüglich durfte ich mitverhandeln, um das Thema amtsangemessene Alimentation entsprechend in die Beamtenbesoldung umzusetzen. Herr Löffler und Herr Lippmann haben das sehr schön beschrieben. Insbesondere Herr Lippmann hat beschrieben, wie wir inzwischen vom Verfassungsgericht – wenn ich diesen Begriff einmal benutzen darf – eingemauert sind. Uns bleibt also nicht viel übrig. Deshalb habe ich als Finanzminister gesagt: Es ist teuer, keine Frage, aber wenn wir verfassungskonform besolden wollen, dann müssen wir es so umsetzen. Die Staatsregierung unterstützt diesen Gesetzentwurf und empfiehlt Zustimmung. Letzter Satz: So sehr ich es nachvollziehen kann, dass wir hier in der verfassungsgemäßen Besoldung bleiben müssen – ob es die Bürgerinnen und Bürger so verstehen und so viel Verständnis dafür haben, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt. Aber die verfassungskonforme Besoldung wird hiermit hergestellt und darum wird es gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz), Drucksache 7/15907, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksache 7/16272. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Ist es in Ordnung, wenn wir im Block abstimmen? – Sehr gut, das ist in Ordnung, das ist wunderbar. Wir stimmen ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. November 2024, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Februar 2025, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum ersten Tag des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. November 2024, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. Februar 2025, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Januar 2023, neu eingefügt Artikel 10 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 11 Inkrafttreten, Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit haben wir die Einstimmigkeit hergestellt. Ich stelle nun den Entwurf in Gänze in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Ich sehe zur Dringlichkeit keinen Widerspruch. Damit ist beschlossen, dass eilausgefertigt wird. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Aufhebung des Drucksache 7/15948, Gesetzentwurf Drucksache 7/16281, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage zuerst Frau Kollegin Kliese, ob sie als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann erhalten die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt als einreichende Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt; bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der etwas schwierigen Materie der Beamtenbesoldung etwas Einfacheres und Schlichteres. Hierbei kann man auch zustimmen. Wir wollen heute abschließend über unseren Gesetzentwurf „Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen“ beraten. Obwohl wir das Ergebnis der Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf bereits kennen, möchte ich noch einmal den Versuch unternehmen, einige Argumente vorzutragen. Die CDU will den Gesetzentwurf nicht annehmen, weil ihr die Freizeit der Sächsinnen und Sachsen nicht so sehr am Herzen liegt. Die sollen lieber mehr arbeiten, sagt der Ministerpräsident. Tanzen lenkt nur ab. Wenn schon Karfreitag ein Feiertag ist, dann sollen die Menschen lieber büßen und beten. Aber die CDU glaubt ja auch, dass, wenn ein C in ihrem Namen steckt, alles, was sie tun, von Gott abgesegnet ist. SPD und BÜNDNISGRÜNE können sich nicht anschließen, weil sie finden, dass sich durch das Tanzverbot jemand bevormundet fühlt. Verordnete Ruhezeit ist eine prima Sache. Ich rate Ihnen, vielleicht gehen Sie doch lieber mal mehr tanzen. Die AfD erzählt etwas von der historischen Bedeutung des Karfreitags, scheint aber von der historischen Bedeutung anderer Ereignisse der Geschichte nichts wissen zu wollen. Im Prinzip ist also alles wie immer. Ich könnte jetzt an dieser Stelle einen Punkt setzen. Dennoch möchte ich noch einmal auf einige wesentliche Punkte eingehen, die für unseren Gesetzentwurf sprechen. Erstens. Die Aufhebung des Tanzverbotes hat für uns etwas mit der Herstellung und Anerkennung von Realitäten zu tun. Ich rede vom fortschreitenden gesellschaftlichen und kulturellen Wandel, den einige im Hohen Hause konsequent zu ignorieren versuchen. Diesbezüglich wird gern an der antiquierten Praxis festgehalten, während sich die Gesellschaft um sie herum modernisiert oder weiterdreht – wie beim Tanzen. Zweitens. Ich habe es bereits in meiner Eingangsrede betont: Wir leben in einer Gesellschaft, die auf religiöser des Entwurfs Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Neutralität beruht. Wir leben in einem säkularen Staat. Insbesondere Sachsen gehört zu einer der am wenigsten religiösen Regionen der Bundesrepublik, und daran hat sich in den letzten Jahrzehnten auch nichts geändert. Ein religiös begründetes gesetzliches Tanzverbot ist also völlig fehl am Platz. Um auf Frau Klieses Argumente im Ausschuss zu reagieren, dass das alles wenig stichhaltig sei und es eine große allgemeine Akzeptanz von Feiertagen gebe, stimme ich Frau Kliese zu. Wir reden überhaupt nicht davon, dass wir den Karfreitag als Feiertag abschaffen, sondern das Tanzverbot aufheben wollen. Wenn es denn eine solche Akzeptanz gibt – und das ist ja auch schön –, dann frage ich mich natürlich, warum sich alle so vehement gegen den Vorschlag meiner Fraktion gewehrt haben, einen Kinder- und Familienfeiertag als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Aber Feiertage sollen ja in den Augen der Koalitionäre vordergründig als Tage der Ruhe dienen. Das geht natürlich bei Familien mit Kindern – da geht es manchmal auch laut zu – wahrscheinlich schlecht. Im Übrigen passt so ein nicht konfessioneller Feiertag zu einer Gesellschaft, die zu drei Vierteln nicht religiös ist, sich aber an humanistischen Werten des Zusammenlebens orientiert, viel besser. In einer Zeit, in der es immer um höher, schneller, weiter geht, wäre also ein solcher Feiertag eigentlich genau das Richtige gewesen. Wir verteidigen konsequent die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Jede und jeder sollte das Recht haben, sich selbst zu entscheiden, wie er oder sie den Feiertag verbringen möchte. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen schränkt diese persönliche Freiheit unnötig ein. Viertens. Außerdem geht es uns auch um kulturelle Vielfalt. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass man Vielfalt respektieren und fördern muss, anstatt sie durch gesetzliche Einschränkungen zu unterdrücken. Im Ausschuss wurde gesagt, dass wir immer auf Frankreich als Beispiel verweisen würden, was aber nicht stimmt. In meiner letzten Rede zu dem Thema habe ich vor allem auf eine Stimme aus der Kirche verwiesen. Aber im Ausschuss wurde gleichlautend auf eine Rede des französischen Präsidenten hingewiesen, in der er darlegt, dass die Religion „ein natürliches Bedürfnis von Menschen“ sei und „zum Leben dazugehört“. Auch hier gilt für mich: Erstens. Macron ist nicht Frankreich. Er selbst ist ein religiöser Mensch, dennoch gilt bisher in Frankreich die strikte Trennung von Staat und Kirche. Zweitens. Ich habe gar nicht in Abrede gestellt, dass Religion für Menschen zu ihrem Leben gehört. Dabei brauchen wir nicht auf andere Länder zu schauen. Da reicht ein Blick auf andere Bundesländer zum Beispiel Bremen und Berlin, wo man zumindest ab 21 Uhr wieder feiern kann. Egal, ob Tanzveranstaltung oder stilles Gebet, die verschiedenen Bedürfnisse sollten nicht im Widerspruch zueinander stehen. Daher macht unser Gesetzentwurf Sinn. Ich bitte nochmals um Zustimmung dafür. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Modschiedler.

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Martin Modschiedler CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE möchte – ich bringe das mal wieder ins Juristische, es war ja im VREA gewesen – § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage ändern. Damit soll das Verbot öffentlicher Tanzund Sportveranstaltungen am Karfreitag und am Buß- und Bettag – das sind übrigens zwei verschiedene Tage – aufgehoben werden. Herr Gebhardt, ich nehme jetzt einmal den ganzen Zynismus vom Anfang heraus und versuche es auf zwei Punkte herunterzubrechen. Sie sind der Auffassung, das Tanzverbot an diesen christlichen Feiertagen sei bevormundend für die Gesellschaft und die Jugend. Außerdem glaube das ja sowieso kaum noch einer, deshalb sei das kulturell nicht mehr wichtig. Wir haben uns im Verfassungs- und Rechtsausschuss dazu juristisch kurzgefasst. Aber ich sage dazu gleich noch etwas. Zum einen geht es hierbei nicht um die Bevormundung. Es geht darum, dass wir am Karfreitag und am Bußund Bettag einfach einmal innehalten sollten. Insbesondere am Karfreitag gedenken viele Menschen auf der ganzen Welt – sowohl außerhalb als auch innerhalb Sachsens – der Kreuzigung Jesu. Das ist für sehr viele Menschen ein besonderer und vor allem ein stiller Tag. Dabei soll es bleiben. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Ich zitiere einen philosophischen Satz von Lars Castellucci von der SPD, der in einer Debatte jüngst sagte: „Wenn wir es irgendwann geschafft haben, dass jeder Tag ist wie der andere, werden die Menschen wieder beginnen, nach Rhythmus, Einteilung, Pausen, Unterbrechungen und Struktur zu suchen.“ Deshalb plädiert er in seiner Debatte für die Beibehaltung des Tanzverbots. Ich glaube, er hat recht damit. Aber – und jetzt kommen wir zu der anderen Thematik – am Ende geht es um eine rein rechtliche Abwägung. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ein Tag im Jahr!) Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung – jetzt wird es ein wenig Hochrecht – mit Artikel 140 Grundgesetz – das ist ein vollgültiges Verfassungsrecht – bestimmt, dass der Sonntag und die anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt sind, Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit unserem Grundgesetz. Das Grundrecht aus Artikel 4 Abs. 1 und 2 – Religionsgesetz und Religionsausübung – wird in seiner Bedeutung als Schutzverpflichtung des Gesetzgebers durch diesen Schutzauftrag für Sonn- und Feiertage aus der Weimarer Reichsverfassung konkretisiert, der wegen seiner weltlich-sozialen Bedeutung auch in einer religiöschristlichen Tradition wurzelt. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Wir merken uns jetzt einfach das Wort „wurzeln“. Auf diese Verwurzelung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Ladenöffnung ausdrücklich hingewiesen. Für die rechtliche Begründung, Herr Gebhardt, kommt es nicht darauf an, dass hier nur noch 20 % in der Kirche sind und die anderen nicht, sondern es kommt auf seine verwurzelte Tradition an. Das ist etwas grundsätzlich anderes. Das müssen wir beachten. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Diesen Schutzauftrag müssen wir in seinen Schranken sehen. Sie spielen gerade mit dem Verfassungsrecht, weil es Ihnen in den Kram passt. Das ist kein normales Gesetz, keine Verordnung, sondern eine Grundrechtsnorm aus Artikel 4. Das Grundrecht kann man nicht schrankenlos sehen. Das ist okay. Es soll beschränkt werden können. Da wird diskutiert über die Glaubensfreiheit, die die am Feiertag praktizierenden Gläubigen haben. Diese fließt ebenfalls in die Abwägung ein, und zwar als kollidierendes Verfassungsrecht. Das ist ein wichtiges Grundrecht, wie die Versammlungsfreiheit. Hier haben wir den Kontext mit der Meinungsfreiheit und dem Prozess der demokratischen Willensbildung. Das sind alles Abwägungsprozesse. Ja, das ist verfassungsrechtliches Hochrecht. Das muss so sein, weil wir hier über unsere Verfassung reden. In der Abwägung kommen wir dazu, dass wir sagen: Zur allgemeinen Handlungsfreiheit im Einzelnen für wenige Stunden auf öffentliche Tanzveranstaltungen zu verzichten, hat als Verbot weiter seine Berechtigung. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Da geht es nicht um 21 Uhr, sondern um den ganzen Tag. Niemand verbietet, dass Sie im privaten Raum Feiern veranstalten. Es geht nur um öffentliche Veranstaltungen. Private Feiern sind jedem möglich. Das ist die Konkordanz zur öffentlichen Stille des Tages. Die ist durchaus möglich. In der Zusammenfassung heißt das: Rechtlich wäre die Idee gar nicht so einfach umzusetzen. Tatsächlich – dazu habe ich meine Ausführungen gemacht – spricht die Abwägung für eine Beibehaltung. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. (Beifall bei der CDU –

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Rico Gebhardt Die Linke

Ihre Abwägung!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Kühne.

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Jörg Kühne AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Christ glaube ich fest daran, dass Jesus am Karfreitag gestorben ist, und zwar für die Sünden und das Heil der ganzen Menschheit. Deshalb begehe ich den Karfreitag im Gedenken und in Stille. Ausgelassene Vergnügungen haben für mich an diesem Tag keinen Platz. Auch der Gesetzgeber stellt den Karfreitag unter besonderen Schutz. Musik- und Tanzveranstaltungen haben an diesem Tag ausnahmsweise einmal zu unterbleiben. Das ist für die LINKEN offenbar Grund genug, einen kleinen Feldzug vom Zaun zu brechen. Sie legen gleich an mehreren Landtagen Gesetzentwürfe vor, um das sogenannte Tanzverbot aufzuheben, so auch hier in Sachsen. Meine Damen und Herren! Der Karfreitag ist nicht nur einer der wichtigsten Feiertage der Christenheit, er ist auch integraler Bestandteil unserer abendländischen Kultur. Dass das der Linkspartei nicht passt, ist kaum verwunderlich, schließlich haben schon ihre Brüder im Geiste dem Christentum den Kampf angesagt. Ich spreche da von Marx, von Lenin, von Figuren wie Ulbricht und Honecker. Dabei hat das Christentum im Gegensatz zum Kommunismus wirklich etwas für die Arbeiterschaft und die Bedürftigen dieser Welt getan. Es ist dem Christentum und seiner Kultur zu verdanken, dass man am Karfreitag – und nicht nur da – etwas Ruhe finden darf. Das betrifft nicht nur den Karfreitag, sondern etliche weitere Feiertage und sämtliche Sonntage im Jahr. Auch die LINKEN profitieren von diesen Feiertagen. Aber sie nehmen vor allem das mit, was Spaß macht, die Freizeit. Vom eigentlichen Sinn dieser Feiertage wollen Sie nichts hören, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion. Ich kann und will Sie nicht zum Glauben zwingen. Aber, wäre es zu viel verlangt, wenn Sie sich einmal oder in Sachsen dreimal – zum Totensonntag, zum Volkstrauertag und zum Buß- und Bettag – im Jahr am Innehalten der Gesellschaft beteiligen würden? Wenn Sie einmal auf einen Tanzbesuch verzichten müssten? Hierzu müssen Sie nicht unbedingt gläubig sein. Wie wäre es, wenn Sie den Karfreitag einfach als einen Tag der Stille und Dankbarkeit akzeptieren? (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Nicht unbedingt als einen Tag im Zeichen des Glaubens, sondern als einen Tag des stillen Gedenkens an all das, was wir unserer christlichen Kultur zu verdanken haben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank für das Zuhören. (Beifall bei der AfD –

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Antje Feiks Die Linke

Mein Gott! Also wirklich!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kühne für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Lucie Hammecke.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Karfreitag – das haben bereits viele gesagt – ist ein stiller Feiertag und geht in Deutschland mit einem sogenannten gesetzlichen Stilleschutz sowie besonderen Auflagen, die an ihn gebunden sind, einher. Diese Auflagen, insbesondere das ganztägige Verbot von öffentlichen Tanz- und Musikveranstaltungen sowie anderen Vergnügungen, werden durch den Gesetzentwurf der LINKEN – meiner Meinung nach auch zu Recht – hinsichtlich ihrer Zeitmäßigkeit hinterfragt. Aber um eines ganz klar vorwegzustellen: Es darf in dieser Debatte nicht darum gehen, Religion oder ihrer Ausübung eine weniger wichtige Bedeutung zuzusprechen. So habe ich die LINKEN auch nicht verstanden. Deshalb sind martialische Formulierungen wie „Feldzug“, wie von der AfD genutzt, in dieser Debatte nicht ganz angemessen. Denn Religion vermittelt vielen Menschen Halt. Religion gibt vielen Menschen Gemeinschaft, auch im Jahr 2024, und sie ist zu Recht sowohl im Grundgesetz als auch in der Sächsischen Verfassung besonders geschützt. Es geht mir und uns BÜNDNISGRÜNEN vielmehr darum, einen Ausgleich zu finden. Es muss darum gehen, die sächsische Gesellschaft und den gesellschaftlichen Wandel im Lauf der Zeit näher und besser abzubilden. DIE LINKE ist genügend darauf eingegangen – ich muss es gar nicht weiter erwähnen –: sowohl mit Blick auf die Statistik der Kirchenaustritte als auch mit Blick auf die geringe Anzahl der Konfessionsgebundenen in Sachsen, auch wenn – und das gehört zur Wahrheit dazu und muss immer erwähnt werden – dies hier sehr konkret mit der repressiven Vorgehensweise in der DDR gegen Mitglieder christlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften zu tun hat. Trotz alledem hat Religion in Sachsen im Jahr 2024 mittlerweile eine veränderte Bedeutung für viele Menschen. Nun wird jedoch an Karfreitag mit einem ganztägigen – und das möchte ich betonen: ganztägigen – Verbot der Durchführung von öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht gläubigen Menschen eine gesellschaftlich anerkannte und geschätzte Freizeitaktivität quasi genommen, obwohl diese gar keinen religiösen Glauben innehaben, auf den dieses Verbot aufbaut. Werte Kolleg(inn)en! Ein solch striktes, allgemeines ganztägiges Verbot am Karfreitag wird heutzutage von immer mehr Menschen – das zeigen Umfragen – als Relikt empfunden. Dabei möchte ich aber betonen: Die Rücksichtnahme auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen steht der Rücksichtnahme auf religiöse Praxis, dem Respekt und der Achtung vor dem stillen Feiertag Karfreitag nicht entgegen. Vielmehr möchten wir BÜNDNISGRÜNE für die gegenseitige Rücksichtnahme, den gegenseitigen Respekt werben; denn nein, es gibt kein Grundrecht auf Feiern. Das möchte auch niemand behaupten. Doch es gibt ein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit, und dieses wird durch das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen, die dem ernsten Charakter des Karfreitags zuwiderlaufen, eingeschränkt. Dabei wird – und dafür gibt es den Passus in § 5 des Sächsischen Feiertagsgesetzes – dem Schutz von religiösen Veranstaltungen und dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung bereits Rechnung getragen. Werte Abgeordnete! Eine komplette Abschaffung des Tanzverbots am Karfreitag, wie sie der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorschlägt, ist, wie Sie wissen, nicht mehrheitsfähig. Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen; denn wir möchten eigentlich für etwas anderes werben. Wir möchten grundsätzlich für eine stärkere Abwägung zwischen den Rechten der christlichen Gläubigen und denen der Konfessionslosen und Andersgläubigen werben. Wir möchten für eine Liberalisierung in diesem Bereich plädieren, um sowohl der gesellschaftlichen Entwicklung – und damit einhergehend auch anderen Blickwinkeln auf gewisse Weise – als auch historisch gewachsenen Regelungen Rechnung zu tragen. Hierfür gehen andere Bundesländer bereits Schritte, die auch wir machen können. Berlin und Brandenburg wurden genannt, Schleswig-Holstein und Hamburg gehören auch dazu. Sie sind Kompromisse eingegangen, zum Beispiel im Sinne einer Verständigung über eine Verkürzung des Zeitfensters des Verbots. Praktisch könnte das bedeuten, dass das Verbot erst in den frühen Morgenstunden greift oder irgendwann abends endet. Diese Kompromisse sind durchaus möglich, gesellschaftlich sicherlich unproblematischer und in der Abwägung für uns zu bevorzugen. Dafür möchten wir in dieser Debatte werben. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frank Richter; bitte.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – besonders Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion! Ja, über das, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen, kann und muss man offensichtlich diskutieren. Dafür gibt es sehr viel Für und Wider. Auch sollte man die Zustimmung oder die Ablehnung Ihres Antrags nicht allzu hoch hängen. Würde das Tanzverbot am Karfreitag aufgehoben, dann wäre das ganz gewiss nicht der Untergang des Abendlandes. Die Kirche würde nicht untergehen und auch die Christen würden nicht vom Glauben abfallen. Wahrscheinlich würden sie in ihrem Glauben noch bestärkt werden, weil man im Allgemeinen den Wert einer Sache umso deutlicher erkennt, wenn sie einem weggenommen wird. Ebenso kann man sagen: Wenn das Tanzverbot am Karfreitag aufgehoben werden würde, dann wäre das wahrscheinlich auch nicht der entscheidende Durchbruch des von angeblich klerikaler Bevormundung gefesselten Volkes hin zur Freiheit und zu lang unterdrückter individueller Selbstverwirklichung. Man kann Ihren Antrag unaufgeregt diskutieren und man wird das, meiner Meinung nach, in Zukunft immer einmal wieder tun. Wenn Ihr Antrag heute abgelehnt wird, dann müssen Sie ganz bestimmt nicht verzagen, Herr Gebhardt. (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Gesellschaft verändert sich weiter. Auch die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus können sich verändern; womöglich in eine Richtung, wie es weder Ihnen noch mir gefallen kann. Ich bitte Sie lediglich, drei Argumente zu beherzigen: Erstens. Ich argumentiere nicht als Jurist. Herr Modschiedler hat diesbezüglich sehr viel und für mich Erhellendes vorgetragen. Ich argumentiere als Kulturpolitiker, auch als Theologe. Es kann einer Gesellschaft nicht schaden – wahrscheinlich nützt es ihr –, wenn ihr Betrieb ab und zu unterbrochen wird von Tagen und Momenten des Innehaltens, des Aufhörens – wir beide haben beim Vortrag von Herrn Hartmut Rosa gesessen –, von Momenten der kulturellen Irritation, der Pazifizierung angesichts des ständigen Kampfmodus, in dem wir uns als Gesellschaft offenbar befinden, angesichts einer auch immer lauter und unbeherrschter werdenden Kriegsrhetorik und Kriegslogik. Zweitens. Es kann auch dem einzelnen Menschen, jedem und jeder von uns prinzipiell nicht schaden, einmal etwas nicht zu dürfen, was er oder sie gerade gern tun möchte, nur aus Rücksicht auf andere. Was heißt denn schon „nur“? Gesellschaft basiert nicht nur auf Selbstverwirklichung, Gesellschaft basiert auch auf Rücksichtnahme. Das Gemeinwohl ist nicht die Summe der Einzelinteressen. Und über das Gemeinwohl haben wir hier zu entscheiden. Drittens. Ich vermute und unterstelle, dass Sie Ihren Antrag nicht als Scharmützel eines Kirchenkampfes von links, den Sie ohnehin schon lange für beendet erklärt haben sollten, verstehen wollen. Doch Ihr Antrag wird von vielen – wir haben es hier gerade gehört – fälschlicherweise als ein aus der Zeit gefallenes Scharmützel empfunden. Bitte vollziehen Sie mit mir einmal folgenden Perspektivwechsel: Das Christentum hat sich über viele Jahrhunderte in Deutschland, in Europa weit entfaltet. Und diese Entfaltung brachte – nicht nur, aber auch – Überdehnungen, Verabsolutierungen, einen zum Teil unerträglichen und auch lächerlichen Wildwuchs und auch Terror. Das Christentum erfährt in diesem Jahrhundert, jedenfalls in Europa, eine guttuende Phase der Einfaltung, der Zurückführung, der Fokussierung auf ihren Kern. Zu diesem Kern gehört der Karfreitag. Er markiert das grausame Sterben und den Tod des Juden Jesus von Nazareth, eines Liberalen, eines Humanisten, eines Sozialreformers, dem alle Zeitgenossen etwas irgendwie Außergewöhnliches und nur einige Wenige etwas Göttliches nachsagten. Sein Tod war die Folge von Willkürherrschaft, von Feigheit, von der Verbreitung von Fake News und von Volksverhetzung. Es schadet niemandem, wenn der Karfreitag zurzeit – jedenfalls im Stadium dieser gesellschaftlichen Entwicklung – auch bei uns ein besonderer Tag im Kalender bleibt. Ich bedauere, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Ihre Partei macht eine Politik, die ich persönlich in vielen Teilen als christlich bezeichnen möchte. (Oh-Rufe der AfD) – Jawohl, meine Damen und Herren! Ihre Politik unterscheidet sich Gott sei Dank von der Politik anderer, die sich in ihrer ideellen Bedürftigkeit selbst als christlich bezeichnen. Ihr Antrag ist nicht klug, er ist auch gar nicht nötig. Im Namen meiner Fraktion lehne ich ihn ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frank Richter für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann die Staatsregierung; Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

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Armin Schuster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor anderthalb Jahren sollte an dieser Stelle ein Ersatzfeiertag für Feiertage beschlossen werden, die auf ein Wochenende fallen. Jetzt soll das Tanzverbot an Karfreitag gekippt werden. Feiertage waren und sind wichtig. Sie sind es aber nicht, weil Feiertage Tage zum Feiern sind, sondern weil Feiertage feierliche Tage sind. Unsere Kultur ist maßgeblich beeinflusst vom Christentum. Und das trifft auf die meisten Feiertage in Sachsen und in ganz Deutschland zu. Und gerade der Karfreitag ist für Christen nun wirklich ein ganz besonders sensibler Tag. Er gilt der Trauer um den Tod Jesu. Der Karfreitag ist aus gutem Grund ein stiller Gedenktag. Nähme man ihm diese Stille, gäbe es gar keinen Anlass, den Tag in besonderer Weise zu begehen und freizustellen. Meine Damen und Herren, hiermit sind wir beim Kern unserer Ablehnung Ihres Antrags: Der eigentliche Feiertag wird durch Ihre Ideen sinnentleert und entwertet. Ihr Gesetzentwurf bricht den inneren Zusammenhang zwischen der Einrichtung von Feiertagen und ihrer Ausgestaltung. Das Ergebnis wäre Beliebigkeit, zu der wir Nein sagen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung zur Ausführung des Drucksache 7/16199, Drucksache 7/16282, Beschlussempfehlung Ich frage, ob Herr Lippmann als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags hat erst jüngst, im Jahr 2023, zu einem vergleichbaren Anliegen pointiert formuliert: „Wer den Vorteil dieser freien Tage in Anspruch nehmen will, hat auch die in ihrer Eigenart liegenden Beschränkungen hinzunehmen.“ Die Staatsregierung schließt sich dem an und empfiehlt deshalb, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/15948, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde auch hier vorschlagen, im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Können wir gerne machen!) – Gut, sehr schön. Dann stimmen wir jetzt ab über: Überschrift, Artikel 1, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen und keinen Stimmenenthaltungen ist dem somit nicht entsprochen. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das sehe ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, danke!) – Wunderbar. Dann ist die zweite Beratung hiermit abgeschlossen und diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu des Entwurfs des Sächsischen Gesetzes Bundesmeldegesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion als Erstes Herr Kollege Wähner, bitte.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz als Beschlussvorlage vorliegen. Wir setzen hierbei als Freistaat Bundesrecht um. Hauptziel ist, dass Leistungen des Melderechts zukünftig auch online angeboten werden können. Ich denke, das spricht für eine moderne Verwaltung, was auch unser Ziel ist. Im Konkreten erweitern wir die Aufgabenzuständigkeit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung dahin gehend, dass die Daten zur elektronischen Wohnsitzanmeldung zukünftig auch online bereitgestellt werden können; ebenso dass die Meldedaten für Anfragen aus dem öffentlichen oder privaten Bereich bestätigt werden können und darüber hinaus auch eine Statistik für die Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Das alles sind wichtige Bausteine, um eine Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen. Das wollen wir mit diesem Gesetzesvorhaben tun und ich bitte um entsprechende Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist bereits im April 2021 verabschiedet worden. Heute, nach über drei Jahren, erfolgt endlich die notwendige Anpassung an die Landesgesetzgebung. Die Änderungen, gerade im Bereich der Aufgabenzuständigkeit der SAKD, finden wir zielführend und notwendig, weil damit der Weg hin zu einer dringend notwendigen digitalen Verwaltung weiter beschritten werden kann. Ich nehme es vorweg: Wir werden als AfDFraktion dem Gesetz zustimmen. Gleichwohl bedauern wir, dass Inhalte aus dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag damals keine Beachtung im Bundesmeldegesetz gefunden haben. Das ist leider immer noch unverständlich, wenn man immer wieder die Rufe der Koalition im Bund, aber ebenso im Land hört, den Schutz von politischen Mandatsträgern zu verbessern. Den ebenso schutzwürdigen Kreis der Richter, Soldaten, ehrenamtlichen Richter und Schöffen, zivil Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hätte diesen Schritt erheblich verbessert. Die bisherige Regelung erweist sich heute als nicht mehr zeitgemäß, indem bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre eine konkrete Gefahr im Sinne des Gesetzes vorliegen muss. Hierbei sehen wir in der Zukunft noch einigen Handlungsbedarf, der sicherlich zur gegebenen Zeit umgesetzt werden wird. Dies entzieht sich jedoch der Zuständigkeit des Sächsischen Landtags. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Antje Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick scheint die Ausführung des Bundesmeldegesetzes in Sachsen technisch und harmlos, für die Öffentlichkeit vielleicht sogar uninteressant. Das klang auch in den Redebeiträgen, die wir soeben gehört haben, etwas an. Ich sage, weit gefehlt. In dem Gesetzentwurf geht es zum einen um die Frage des Schutzes eines Grundrechts in Sachsen, nämlich über personenbezogene Daten selbst bestimmen zu können. Zum anderen deutet die bisherige Behandlung der Gesetzesvorlage durch die Staatsregierung bzw. des SMI darauf hin, dass wir das Thema Meldedaten und Datenschutz nicht ausreichend ernst nehmen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen, um zu zeigen, dass auch ein solches Umsetzungsgesetz nicht einfach durchgewinkt werden kann, sondern ausreichend behandelt und diskutiert werden muss. In der Gesetzesbegründung wird auf Seite 7 festgestellt: „Für § 7 Abs. 2 besteht kein Regelungsbedarf mehr.“ Es geht hierbei um die im bestehenden sächsischen Ausführungsgesetz des Bundesmeldegesetzes geregelte Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. In diesem § 7 Abs. 2, den wir heute streichen, steht, dass das Staatsministerium für Kultus im Einvernehmen mit der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten dafür zuständig ist, Feststellungen zu treffen, ob der Empfänger der Meldedaten in Gestalt öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften ausreichende Maßnahmen zum Datenschutz getroffen hat. Das bedeutet in einfachen Worten: eine Kontrolle durchzuführen. Die noch gültige Formulierung „Feststellung ausreichender Maßnahmen zum Datenschutz“ beschränkt sich nicht lediglich auf den Verweis der Geltung datenschutzrechtlicher Normen, sondern fordert darüber hinaus auch die Kontrolle der in Umsetzung dieser Norm getroffenen ausreichenden Maßnahmen. Für uns bleibt an dieser Stelle die Frage offen: Würde mit dem Wegfall dieser Bestimmung des § 7 Abs. 2 Sächsisches Ausführungsgesetz – alt –, mit bloßem Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung und darauf, dass eine anstehende Novellierung des Bundesmeldegesetzes den entsprechenden Passus im § 42 Bundesmeldegesetz ändern würde, nicht das Datenschutzniveau faktisch abgesenkt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … alles im Ausschuss…!) Denn wir stufen doch von einer tatsächlichen Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung von Datenschutz auf die formelle Geltung von bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen herunter. Das wäre dann in etwa so, als wenn nach der Erteilung einer Fahrerlaubnis und Feststellung der Kenntnis der Verkehrsregeln, auf tatsächliche Verkehrskontrollen verzichtet und nur noch bei Unfällen die Verletzung von Verkehrsrecht geprüft würde. Ehrlich gesagt bin ich, sind wir nicht bereit dazu, Änderungen im Bereich der Meldedaten und deren Schutz einfach so im Sächsischen Landtag durchzuwinken, die Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten abzubauen, wenn andererseits keine Transparenz hergestellt wird. Damit komme ich auf unsere Große Anfrage zum Abruf von Meldedaten zu sprechen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Heiterkeit der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE) Die Antworten wären an dieser Stelle hilfreich gewesen und hätten vieles einordnen können, weil wir wüssten, über wie viele Datenabrufe von Meldedaten wir eigentlich sprechen, wie die Datenschutz-Grundverordnung bei den einzelnen abrufenden Stellen umgesetzt wird. Doch Herr Minister Schuster hat entschieden, dass dies nicht im Interesse des Parlaments und der Öffentlichkeit sei und meint, dass die Beantwortung die Staatsregierung lahmlege. Nun ja, an die die Meldedaten verarbeitenden Stellen einen Fragenkatalog mit jeweils 35 bis 42 Fragen zu verschicken und einige Fragen selbst zu beantworten, schlägt offenbar schon über die Stränge. In jedem Fall lässt die Intransparenz alle ganz wunderbar im Dunkeln. Aber zurück zum Gesetz. Natürlich sehen auch wir den möglichen Konflikt zwischen Entbürokratisierung und Überkontrolle auf der einen Seite und Verlust von Effektivität durch Auflösung normativer Bestimmtheit zur Erreichung bestimmter Ziele auf der anderen Seite. Das Kind mit dem Bade auszuschütten, kann dennoch nicht die Lösung sein. Wir leben in Zeiten rasanter Digitalisierung und grenzüberschreitender Informationsflüsse. Wir erzählen uns das im Plenum immer wieder. Wie kann es sein, dass wir dann beim Umgang mit Meldedaten und Datenschutz eine nicht notwendige Geschwindigkeit an den Tag legen? Zusammengenommen mit der Intransparenz seitens des SMI, welche wir in der Nichtbeantwortung unserer Großen Anfrage sehen, muss die Frage gestellt werden, ob das SMI überhaupt an inhaltlicher oder öffentlicher Debatte interessiert ist. Nach dem Motto: Was ich nicht sehe, das existiert nicht, also besteht kein Handlungsbedarf. Noch einmal: Wir reden über ein Gesetz, welches jede und jeden in Sachsen betrifft, denn es geht um persönliche Daten. Und wenn Sie sich die Beantwortung unserer Kleinen Anfrage 7/13501 ansehen, sehen Sie in der Spalte „Bearbeitete Anfragen 2022“, dass im Jahr 2022 fast 10,5 Millionen Mal auf ebendiese Daten zugegriffen wurde, das bedeutet 25 000 Mal am Tag. Nicht allein durch Verwaltung, Justiz, Polizei oder Verfassungsschutz, sondern zum Beispiel auch durch Beschäftigte in Unternehmen oder Landvermesser(innen). Und nein, hierbei geht es nicht um einen Generalverdacht gegen alle. Es geht um die Einhaltung von Datenschutz und darum, Transparenz in Vorgängen systemisch zu sichern und der Öffentlichkeit darzulegen. Wir sehen nicht, dass die Behandlung des Gesetzes unter diesen und anderen Gesichtspunkten mit der erforderlichen Gründlichkeit erfolgen konnte. Dazu fehlen Daten und Fakten. Deshalb werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Seitens der BÜNDNISGRÜNEN besteht kein Redebedarf. – Auch von der SPD-Fraktion sehe ich keinen Redebedarf. Gibt es von den anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir modernisieren mit dem Gesetzentwurf das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Das wird eine große Erleichterung, zum Beispiel für diejenigen, die ihren Wohnsitz verlagern und sich ummelden müssen. Der nach dem Einzug notwendige Weg zur Meldebehörde, den manche sehr spät vornehmen – einige auch zu spät –, soll in Zukunft digital möglich sein, also ohne Gang zur Behörde. Für das und noch vieles mehr kann das geänderte Bundesmeldegesetz die Grundlage bieten und so echte Vereinfachung möglich machen. Konkret geht es dabei zum einen um die notwendigen Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – kurz: OZG –, und zum anderen werden die Möglichkeiten der Übermittlung von Meldedaten an andere öffentliche Stellen im automatisierten Verfahren verbessert. Das klingt technisch – ist es auch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir jedenfalls die sächsischen Regelungen den Änderungen des Bundesmeldegesetzes an. Uns war dabei eines wichtig: Kommunen sind im Rahmen des OZG verpflichtet, die vom Bundesmeldegesetz vorgesehenen digitalen Leistungen länderübergreifend anzubieten. Wir haben hier, wo es möglich und sinnvoll ist, für Entlastung gesorgt, und zwar, indem ein Bündel von Leistungen von der zentralen Meldebehörde in Sachsen angeboten wird, also von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung SAKD. Meine Damen und Herren! Wir sorgen mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs für eine deutliche Entlastung der Kommunen und gleichzeitig für eine wesentlich bürgerfreundlichere digitale Servicedienstleistung. Ich danke allen, die an dem Gesetz mitgearbeitet haben. Die Zusammenarbeit war konstruktiv, das Ergebnis dementsprechend gut. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes mit der Drucksache 7/16199, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/16282 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, dass wir im Block abstimmen. – Würde mir jemand antworten? Ist es in Ordnung, dass wir im Block abstimmen? (Zurufe aus allen Fraktionen: Ja!) – Prima, danke schön. Ich will nur sagen, ich bin noch da. Tagesordnungspunkt Lehrkräftesicherung in den Drucksache 7/16133, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie üblich Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Frau Kollegin Firmenich. Bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie oft wir an dieser Stelle schon über die Herausforderungen der Lehrkräfteabsicherung in unserem sächsischen Bildungssystem diskutiert haben. Es ist seit Jahren ein Thema, das uns gehörig auf den Nägeln brennt. Natürlich ist uns die bestmögliche Unterrichtsversorgung wichtig. Dabei genießen die sogenannten Kernfächer in den allgemeinbildenden Schulen Priorität. Dabei reden wir über Mathe, Deutsch, Sachunterricht und in den höheren Klassen auch über Naturwissenschaften und Sprachen. Wer als Lehrer im sächsischen Schuldienst eingestellt werden will, sollte in der Regel eine Qualifikation für zwei Fächer besitzen. Dafür gibt es gute Gründe. Erstens wollen wir gern, dass Lehrer vollzeitbeschäftigt werden, und zweitens ermöglicht das eine Flexibilität bei ihrem Einsatz. Das ist durchaus im Sinne einer guten Unterrichtsversorgung. Wenn allerdings das Zweitfach Kunst oder Musik ist, führt das in der Praxis leider oft dazu, dass solche Lehrkräfte vorrangig in einem der sogenannten Kernfächer eingesetzt werden – zulasten von Musik oder Kunst. In der Konsequenz heißt das, dass damit diese beiden Fächer als Nebenfächer und wahrscheinlich als weniger wichtig angesehen werden. Nun frage ich: Was ist unser Bildungsanspruch? Ist es nicht unser Anspruch, jungen Menschen eine ganzheitliche Bildung mit dem Ziel angedeihen zu lassen, ihnen nicht nur (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich nicke lautstark!) Dann stimmen wir jetzt über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen, meine Damen und Herren. Wir stellen jetzt den Entwurf in Gänze zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, einer Mehrheit an Stimmen dafür und keinen Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf entsprochen und dieser Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Fächern Musik und Kunst CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Wissen zu vermitteln, sondern auch Eigenschaften wie Kreativität, Sensibilität, Empathie, Respekt, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft und darüber hinaus auch das Demokratieverständnis zu fördern? Ist es nicht wichtig, dass junge Menschen über die Beschäftigung mit Kunst und Musik ein Verständnis für unsere Kultur entwickeln, dass sie darüber hinaus auch offen für andere Kulturen werden, dass sie ein Gespür für Ästhetik und Harmonie entwickeln? Kunst und Musik, die Kultur im Allgemeinen sind der Humus, auf dem junge Menschen mit einem christlichen oder auch humanistischen Wertekompass sowie essenziellen Kernkompetenzen heranwachsen und gedeihen können. Für eine ganzheitliche Bildung sind die kreativen Fächer und der Sport – den möchte ich dabei nicht ausnehmen – deshalb genauso wichtig wie die sogenannten Kernfächer. Dazu brauchen wir ausreichend und gut ausgebildete Lehrkräfte, die den Unterricht in den Fächern Kunst und Musik in allen Schularten und darüber hinaus absichern können. Kulturelle Bildung ist für uns ein wichtiges Thema, doch sie beschränkt sich nicht auf die Unterrichtsfächer in der Schule; denn es gibt noch eine ganze Reihe anderer Akteure im außerschulischen Bereich, die sich der Vermittlung von Kunst und Musik verschrieben haben. Ich denke dabei an unsere Musik- und Jugendkunstschulen. Dass nach der Coronapandemie jetzt das Interesse an einer Instrumentalausbildung wieder zunimmt, ist ein ermutigendes Signal. Doch dafür benötigen wir ebenfalls Musikschullehrer, und zwar solche, die nicht nur die entsprechende Ausbildung mitbringen, sondern auch gewillt sind, an einer Musikschule im ländlichen Raum zu arbeiten. In Leipzig, Dresden oder auch in Chemnitz ist es für die Musikschulen noch verhältnismäßig einfach, diese Musikschullehrkräfte zu finden, aber versuchen Sie das einmal in der Lausitz oder in Mittelsachsen. Es mag sein, dass es dafür mehrere Gründe gibt. Der Personalmangel ist einer davon, die bescheidenen Einkommensmöglichkeiten und das Honorarvertragsdilemma kann man gleich noch anfügen. Hier könnte zum Beispiel eine Teilzeitanstellung an einer Schule am Vormittag und nachmittags eine Aufgabe als Instrumentallehrer an einer Musikschule Abhilfe schaffen. Wenn ich in unsere Runde schaue, sehe ich zwei Protagonistinnen, die sich ehrenamtlich und mit sehr viel Herzblut für die Musik einsetzen. Ich meine Susan Leithoff – normalerweise sehe ich sie hier – als Präsidentin des Sächsischen Blasmusikverbandes und Luise NeuhausWartenberg als Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Was uns verbindet, ist der Wille, das gemeinsame Musizieren und Singen in Orchestern und Chören zu fördern. Doch auch für Orchester und Chöre braucht es engagierte Musikpädagogen. Warum also nicht Musikschullehrkräfte bzw. Musiklehrkräfte dafür gewinnen, am Nachmittag nach dem Unterricht ein Orchester oder einen Chor zu leiten? Um hier Unterstützung zu geben, gibt es unseren Antrag. Unter I. unseres Antrags haben wir einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt, dessen Beantwortung uns in die Lage versetzen soll, ein detailliertes Bild von der Situation der Lehrkräfte für die Fächer Kunst und Musik zu gewinnen, um dann die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können. Mit II. fordern wir die Staatsregierung zum konkreten Handeln auf. Wir wollen als Erstes eine Evaluation der Studiengänge, die für ein Lehramt als Musik- bzw. Musikschullehrer und Kunstlehrer befähigen, vor allem mit Blick auf eine gute Studienerfolgsquote. Wir wollen planen können, wie viele Musiklehrkräfte und Musikpädagogen wir zukünftig brauchen. Für diese benötigen wir Studienplätze, und wir müssen bei den jungen Menschen für ein Studium als Lehrkraft in diesen Fächern offensiv werben. Von der Staatsregierung erwarten wir deshalb ein Handlungskonzept zu folgenden Themen: Vermeidung von Unterrichtsausfall oder fachfremder Vertretung in Kunst und Musik, Einstellung von sogenannten Ein-Fach- und Doppelfachlehrkräften auch in Teilzeit, um eine weitere Beschäftigung an einer Musikschule oder als Kirchenmusiker zu ermöglichen. Ganztagsangebote wollen wir nutzen, um Angebote wie Chöre oder Instrumentalensembles zu ermöglichen und Kooperationen mit außerschulischen Kulturanbietern zu befördern. Leistungsstarke Musikschülerinnen und Musikschüler sind zu unterstützen, um ein Studium an einer Musik- oder Kunsthochschule zu ermöglichen, und Referendariatsstellen für das Doppelfach Musik möchten wir gern an allen allgemeinbildenden Schulen ermöglichen – über § 4-Schulen hinaus. Wenn das alles zu Beginn der kommenden Wahlperiode vorliegen würde, hätten wir eine ganz solide Basis für zukünftige politische Entscheidungen. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Danke. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Christin Melcher. Bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die künstlerische, ästhetische Bildung – oder anders: die kulturelle Bildung – gehört zur Allgemeinbildung. Sie ist unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung und für die kulturelle Teilhabe. Deshalb gehören Kunst und Musik mit gleicher Selbstverständlichkeit auf den Stundenplan wie Mathematik oder Deutsch. Was in der Theorie unstrittig ist, erweist sich aber in der Praxis mitunter als schwierig. Dort dominiert die Einteilung in Haupt- und Nebenfächer. Wenn nicht genug Lehrkräfte da sind – das ist bekanntlich häufiger der Fall, als uns manchmal lieb ist –, wird zuerst dort gekürzt, wo es zunächst weniger weh tut. Ich beobachte, dass der Aufschrei aus den Schulen und den Elternhäusern eher ausbleibt, wenn der Kunstunterricht ausfällt als wenn der Matheunterricht ausfällt. Das ist auch nachvollziehbar; denn das eine ist unmittelbar relevant dafür, ob ein Schüler oder eine Schülerin versetzt wird, das andere ist nur ein Randfach. Lücken in Mathe wiegen im Zweifelsfall schwerer. Das kann man bedauern oder falsch finden, ist aber in unserem System so angelegt. Für mich steht deshalb zunächst fest: Die beste Lehrkräftesicherung für die Fächer Musik und Kunst ist eine umfassende Lehrkräftesicherung für alle Fächer. Die Unwucht bei der Zuschreibung von Relevanz bekommen wir anders nicht aufgelöst. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir aber mit dem Antrag erreichen? Warum soll – trotz meiner Vorrede – der Fokus auf die Lehrkräftesicherung in Musik und Kunst gerichtet werden? Zunächst bitten wir mit dem Antrag die Staatsregierung um einen Bericht: Wie steht es um die Unterrichtsversorgung in den Fächern Musik und Kunst? Wie viele Lehrkräfte werden überhaupt gebraucht, und wie viele werden derzeit ausgebildet? Stimmt der Eindruck, dass der musisch-künstlerische Bereich häufiger von Unterrichtsausfall und fachfremder Vertretung betroffen ist als andere Bereiche? Hinzu kommt die individuelle Perspektive; denn die Musik- und Kunstlehrkräfte teilen ein Spezifikum: Es gibt deutlich mehr sogenannte EinFach-Lehrkräfte als in anderen Fächern und bei Musik zusätzlich die sogenannten Doppelfach-Musiklehrkräfte. Diese Lehrkräfte haben an Kunst- und Musikhochschulen studiert, sind damit aber im Schuldienst in nur einem Fach einsetzbar. Wie viele Lehrkräfte mit einer solchen Qualifikation sind an unseren sächsischen Schulen tätig? Wie viele Studierende gibt es? Wie ist der Zugang zum Studium geregelt, und wie werden die Lehrkräfte mit dieser Qualifikation vergütet? Absolventinnen und Absolventen von Musik- und Kunsthochschulen haben häufig mehr als ein berufliches Standbein. Wenn sie überhaupt im sächsischen Schuldienst ankommen, sind sie in aller Regel nicht ausschließlich dort tätig. Sie arbeiten ebenso an Musik- und Jugendkunstschulen als freischaffende(r) Künstler(in) oder als Kirchenmusiker(innen). Auch an Schulen sind sie nicht nur im Unterricht tätig. Oftmals findet man sie auch als Leiterin oder Leiter eines Ganztagsangebotes oder eines Schulprojektes. Das Herzstück des Antrags ist, Perspektiven zu schaffen. Auf der einen Seite geht es darum, den Absolventinnen und Absolventen von Musik- und Kunsthochschulen eine bessere Perspektive im sächsischen Schuldienst zu eröffnen; das gilt ebenso für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Fächern Musik und Kunst. Wenn jemand Englisch oder Biologie auf Lehramt studiert, ist die Sache einigermaßen klar. Nicht ganz so reibungslos läuft mitunter die Einstellung von Ein-Fach- bzw. Doppel-Fach-Musiklehrkräften. Das gilt umso mehr, wenn es um eine Teilzeitanstellung geht, weil die betreffende Lehrkraft einer weiteren Tätigkeit nachgeht, wie zum Beispiel in der Musikschule – ich sagte das bereits. Auf der anderen Seite wollen wir bessere Perspektiven für die Einrichtungen schaffen. Wir wollen den Lehrkräftemangel an sächsischen Schulen lindern, ohne die personellen Bedarfe von Musik- und Jugendkunstschulen zu ignorieren. Wenn man es klug anstellt und flexible Lösungen zulässt, ist die Einstellung von Ein-Fach- bzw. Doppelfach-Musiklehrkräften ein Gewinn für alle Seiten. Es ist ein Gewinn für die Schulen, weil der Kunst- und Musikunterricht abgesichert ist und weil gut ausgebildete Lehrkräfte die künstlerische, ästhetische Bildung durch weitere musikalische Angebote, wie Chöre oder Instrumentalensembles, stärken können. Es ist ein Gewinn für die außerschulischen Einrichtungen und Betätigungsfelder von Musiker(inne)n und Künstler(inne)n, weil diese für zehn oder mehr Wochenstunden auf Teilzeitbasis Personal beschäftigen können, das gleichermaßen künstlerisch wie pädagogisch qualifiziert ist. Es ist ein Gewinn für die musisch-künstlerischen Fach- bzw. Lehrkräfte, weil der sächsische Schuldienst eine gute und vergleichsweise sichere Anstellung bietet. Ich bin überzeugt: Hier schlummert ein eigenes Potenzial. Der Antrag soll dabei helfen, dieses Potenzial zu heben, und ich bitte ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Abg. Friedel für die SPD-Fraktion, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen meiner Vorrednerinnen, Frau Firmenich und Frau Melcher, tragen dazu bei, dass ich mir viele Worte sparen kann und nur noch ein, zwei Ergänzungen machen möchte. Sie haben ausführlich über die Wichtigkeit von künstlerischer, musischer, ästhetischer Bildung gesprochen, dass sie hilft, Kreativität zu entwickeln, dass sie hilft, Sozialverhalten auszubilden. Ich möchte noch einen dritten Punkt hinzufügen, weil auch das immer eine große Debatte in der Bildungspolitik ist. Musische, künstlerische, ästhetische Bildung – kurz gesagt: kulturelle Bildung – hilft auch in der emotionalen Entwicklung von Menschen. Wir wissen alle selbst, wie es uns geht, wenn wir Musik hören, wie wir Musik mit bestimmten Emotionen verbinden, wie es auch hilft, sich mit Kunstwerken auseinanderzusetzen. Wenn wir relativ oft die Klage hören, dass eine ganze Reihe von Kindern nicht in der Lage wäre, sich emotional zu regulieren, dann liegt das vielleicht auch daran, dass sie nicht genügend Anknüpfungs- und Berührungspunkte mit kulturellen Sinneseindrücken haben. Deshalb ist es völlig richtig, was Frau Firmenich schon sagte: Wenn wir ganzheitliche Bildung wollen, dann gehören Fächer wie Musik, Kunst und Sport ganz klar dazu und auch fest in die Stundentafeln. Ich bin ebenfalls sehr froh, dass wir in Sachsen bei aller Debatte um die basalen Kompetenzen und um die Kernfächer nicht den Weg gehen, der in Bayern diskutiert wird, und in der Stundentafel Musik und Kunst weiter hintanstellen, um Mathematik und Deutsch zu stärken, sondern, dass wir deutlich machen: Das sind Fächer, die einen festen Platz haben. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass wir – Frau Melcher hat es als Kernstück des Antrags betrachtet – überlegen, wie wir es schaffen, den Unterricht sicherzustellen. Das heißt auch, sicherzustellen, dass die theoretisch in der Stundentafel verankerten Stunden praktisch auch wirklich gehalten werden. Dabei ist das Stichwort Ein-Fach-Lehramt das Stichwort für die Lösung der Probleme. Ich möchte den Schirm ein wenig größer spannen, und ich sage das hier nicht zum ersten Mal: Deutschland geht nicht nur in der Frage des gegliederten Schulsystems einen Sonderweg. Weltweit lernen Kinder von der 1. bis zur 10. Klasse zusammen und gehen danach entweder ins Abitur oder in die Berufsausbildung. Nur in Deutschland, in Österreich und der Schweiz trennt man bereits nach der 4. Klasse. Aber das ist nicht die einzige Besonderheit dieser drei Länder. Die zweite Besonderheit ist, dass nur in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz Lehrkräfte zwei Fächer haben müssen. Überall sonst auf der Welt gibt es Mathelehrer oder Chemielehrer oder Musiklehrer, aber keine Lehrer für Mathe-Bio oder Chemie-Physik. Natürlich können Lehrkräfte auch in anderen Ländern der Welt zwei, manchmal drei oder sogar vier Fächer unterrichten, weil sie sich das Wissen in diesen Fächern angeeignet haben. Aber die Erstausbildung als Lehrkraft konzentriert sich auf ein Fach und auf das pädagogische Wissen. Der Sonderweg, den Deutschland seit vielen Jahrzehnten gemeinsam mit Österreich und mit der Schweiz wählt, führt auch dazu, dass wir einen solchen Lehrermangel haben. Nicht umsonst empfehlen Institutionen wie die Bertelsmann Stiftung bereits seit vielen Jahren, sich der Ausbildung Ein-Fach-Lehramt – also, nur einem Fach – zuzuwenden, weil das auch die Möglichkeit bietet, den bildungswissenschaftlichen Bereich im Lehramtsstudium zu stärken. Das ist dringend notwendig, damit Lehrkräfte sich besser mit Kindern auseinandersetzen und individuelle Förderung auch wirklich leisten können. Insofern ist es eine tolle Sache, dass die Kultusministerkonferenz seit ein paar Wochen etwas gemacht hat, was man vorher nie für möglich gehalten hätte: Sie hat sich dafür ausgesprochen, den Weg ins Ein-Fach-Lehramt zu nehmen. Ich kann mich noch erinnern, als ich vor vielen Jahren hier mit Bildungspolitik anfing. Ich hatte lange Diskussionsrunden, in denen es immer – selbst wenn mein Gesprächsgegenüber manchmal sagte, dass es vielleicht sinnvoll mit nur einem Fach sei – am Ende darum ging, dass die Kultusministerkonferenzvorgaben das nicht zulassen. Nun hat sich der Wind gedreht, und deshalb ist der Punkt II 2 b in unserem Antrag Ein-Fach-Lehrkräfte einzustellen, wirklich ernst gemeint. Sachsen sollte Vorreiter werden. Wenn die Kultusministerkonferenz schon eine Reform auf den Weg bringt, dann sollten wir auch die Ersten sein, die diese guten Möglichkeiten nutzen und damit auch den Mut haben, dasselbe wie bei den Seiteneinsteigern zu machen. Darin waren wir bundesweit Vorreiter. Wir haben als eines der ersten Bundesländer nicht nur Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt, sondern wir haben sie vorher qualifiziert, bevor wir sie in die Schulen geschickt haben. Wir haben ihnen eine berufliche Qualifizierung im Laufe ihrer Lehrtätigkeit angeboten. Dieses Vorreiterdasein, das Sachsen sich damit erworben hat, könnten wir auch im Bereich Ein-Fach-Lehrämter machen. Musik und Kunst sollten dabei der erste Schritt sein; dem dient der Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die AfD Herr Kühne, bitte.

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Jörg Kühne AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Musik, Theater, Tanz oder Malerei gehören ganz selbstverständlich zur Bildung eines jeden Menschen. Bereits ungeborene Kinder nehmen im Bauch ihrer Mutter Töne und Geräusche wahr. Es ist quasi ihr erstes Konzert im Leben. Kinder singen, tanzen, musizieren oder malen spontan und ohne Zwang, wenn ihnen der Raum dafür gegeben wird. Da gibt es zum Beispiel die Kreativ-Kita, in welcher Kinder verschiedene Techniken der Malerei ausprobieren können. Am Ende findet eine Ausstellung mit Vernissage für Eltern, für Erzieher oder auch für Anwohner statt. Sie würden staunen, wie gut die kleinen Künstler sind. Der positive Effekt des Ganzen ist: Kinder können ihre Fantasie und Kreativität ausleben. Sie lernen unbeschwert den Umgang mit Farben und Materialien und sie trainieren ganz nebenbei ihre Fein- und Grobmotorik. Aber das Wichtigste ist: Sie stärken ihr Selbstwertgefühl und sind stolz auf sich. Sehr geehrte Damen und Herren! In der Schule lernen Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen. Später kommen weitere Naturwissenschaften, Technik, Geschichte, Geografie oder Sprachen hinzu. Wie Sie natürlich alle wissen, ist uns das sehr wichtig. Dennoch gehört für uns die musischkünstlerische Bildung ebenso dazu wie Sport und Bewegung. Es ist also ganz in unserem Sinne, wenn Sie mit Ihrem Antrag nun dafür Sorge tragen möchten, dass es – erstens – genug Lehrer für den regulären Musik- und Kunstunterricht gibt und – zweitens – außerschulische Angebote, wie Chöre und Orchester, besser gefördert werden. Besser spät als nie, kann ich da nur sagen. Auch wenn wir Ihrem Antrag zustimmen, möchte ich daran erinnern, dass es bisher schon in Ihren Händen lag, etwas zu ändern. Ich nenne ein Beispiel: die Förderung der Musikschulen. Die Musikschulen bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, um besonders Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu Musik, zu Tanz oder zu bildender Kunst zu schaffen. Mit dem Programm „Jedem Kind ein Instrument“ sollen Grundschüler die Möglichkeit bekommen, in der 1. und 2. Klasse ein Instrument zu erlernen. Dazu kommt ein Musikschullehrer direkt in die Schule. Das ist auch gut so; denn insbesondere in ländlichen Regionen ist das Bildungsangebot oft begrenzt oder mit langen Fahrzeiten verbunden. Wir kritisieren aber seit Jahren, dass das zweite Jahr im Gegensatz zum ersten Jahr nicht mehr kostenfrei ist. 120 Euro im Jahr klingen für Sie vielleicht nicht viel, meine Damen und Herren. Aber da ist in der einen oder anderen Familie auch noch der Sportverein oder die Tanzschule, die das Kind besucht. Dann müssen sich die Eltern am Ende doch entscheiden, eines davon nicht mehr zu finanzieren. Ich finde, unsere Kinder sollten es uns doch wert sein, insbesondere dann, wenn man weiß, wofür der Freistaat sonst so alles Geld ausgibt. (Beifall bei der AfD) Wir haben uns in den Haushaltsverhandlungen dafür ausgesprochen, dass die Förderung von Musikschulen erhöht wird. Mit einer Million Euro mehr im Jahr sollen vor allem die Lehrkräfte angemessen bezahlt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, meine Damen und Herren; denn wie Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, wollen Sie auch Musikschullehrer in Teilzeit gewinnen, um den Unterricht abzusichern. Damit möchte ich zu einem letzten Hinweis kommen: Angesichts der gestiegenen Kosten sollte die Staatsregierung für den kommenden Haushaltsentwurf ausreichend Mittel für die Musikschulen einplanen. Sehr geehrte Damen und Herren! Musik und Kunst sind in der Schule für eine umfassende Bildung genauso wichtig wie Mathematik und Deutsch. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Es ist aus unserer Sicht wichtig, einen Weg zu finden, wie Musik- und Kunstlehrer, die nur ein Fach studiert haben, an allen Schulformen tätig werden können. Wir müssen angesichts des akuten Lehrermangels über alle Fächer und Schularten hinweg neue Wege ausprobieren. Das heißt aber nicht, an der Qualität zu sparen. Für uns sind noch immer grundständig ausgebildete Lehrer die erste Wahl; wohlwissend, dass es natürlich auch sehr gute Seiteneinsteiger gibt. Mit den Fächern Musik und Kunst einen Anfang zu machen, begrüßen wir sehr. Möglicherweise kann man aus den gewonnenen Erkenntnissen auch einen Weg für die Absicherung des Sportunterrichts finden. Letztendlich muss es das Ziel sein, allen Kindern eine umfassende Bildung zu ermöglichen; denn in einem sind wir uns sicherlich alle einig: Eine gute Bildung für unsere Kinder ist der Schlüssel für eine bessere Zukunft. Ich danke fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die Linksfraktion Frau Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gleich vorweg will ich sagen, dass wir diesen Antrag begrüßen und ihm auch zustimmen werden. Warum tun wir das? Auch wir haben im Zusammenhang mit dem Lehrkräftemangel immer wieder darauf hingewiesen, dass vor allem die Fächer, die die Kreativität und musischen Fähigkeiten fördern, nicht unter die Räder geraten dürfen. Das wäre bei den gesellschaftlichen Entwicklungen im Land eine Katastrophe. Das liegt daran, dass wir einen Bildungsbegriff verfolgen, der allen jungen Menschen die Chance gibt, ihre Persönlichkeit und ihre Talente zu entfalten. Für uns ist die soziale, die kulturelle und die politische Bildung nicht weniger wichtig als die technische und die naturwissenschaftliche Bildung. Nur aufgeklärte und mündige Menschen werden den wirtschaftlichen Erfolg Sachsens in der Zukunft sichern und zugleich – darin bin ich sicher – für eine demokratische und weltoffene Kultur im Land streiten. Nun zu Ihrem Antrag. Das eine ist der Berichtsteil. Natürlich muss man erst einmal eine Analyse vornehmen. Das ist völlig klar. Dennoch muss ich sagen, dass der aktuelle Zustand nicht völlig unerwartet kam, da wir jahrelang zu sehr auf die MINT-Fächer gesetzt und die sogenannten kreativen Fächer zu wenig gefördert haben. Deshalb braucht man sich am Ende nicht zu wundern. In Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem die Evaluation der Studiengänge für ein Lehramt in den Fächern Musik und Kunst. Dabei soll zum Beispiel auf die Aufnahmebedingungen, die Studienerfolgsquote und die berufliche Orientierung nach Studienabschluss eingegangen werden. Gleichzeitig soll ein Handlungskonzept gegen den Unterrichtsausfall entwickelt werden, indem für ein entsprechendes Lehramtsstudium bzw. eine entsprechende Lehrkraft geworben werden soll. Dabei kann ich gleich hinterherschieben, dass es vielleicht klug wäre, das nicht nur für diese Fächer zu tun, sondern sich ein solches Konzept für mehrere andere Fächer zu überlegen. Das wäre schlau, finde ich. Jenseits davon vermissen wir die eine oder andere konkrete Idee, wie das Anwerben von Kunst- und Musiklehrkräften aussehen soll. Die Einstellung von Ein-Fach- und DoppelFach-Lehrkräften für die Fächer Musik und Kunst an allen Schularten halten wir ebenfalls für sehr sinnvoll. Zumindest ist es eine Idee, um zügig Lehrkräfte zu gewinnen. Sabine Friedel ist bereits darauf eingegangen. Wenn nun – ich glaube, seit dem 15. März – die Kultusministerkonferenz genau das empfohlen hat – ich war ähnlich positiv überrascht wie Sabine Friedel –, dann finde ich, sollten wir in Sachsen schnell dazu kommen, das umzusetzen. In meiner Welt gehört es aber dazu, dass eine Lehramtsausbildung in einem Fach grundsätzlich auch für Quereinsteiger(innen) möglich sein muss. Das gilt für alle Fächer. Gegen die Forderung nach einer Teilzeitanstellung haben wir erst recht nichts, weil wir unbedingt alles versuchen und probieren müssen, was möglich ist und was geht. Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass Sie erneut eine unserer Forderungen aufgegriffen haben. Sie erinnern sich, wie oft ich hier gestanden und dafür geworben habe, mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern zusammenzuarbeiten. Nicht nur, was den Lehrkräftemangel angeht, sondern ganz prinzipiell bin ich der festen Überzeugung, dass diese Art des Unterrichts eine absolute Bereicherung wäre. Das gilt im Übrigen für alle Fächer, aber ganz besonders für den künstlerischen und musikalischen Bereich. Ja, Frau Firmenich hat es angesprochen und ich kann es nur zurückgeben, dass wir mit dem Herzen dabei sind und dabei Frau Kollegin Firmenich und Frau Kollegin Leithoff an unserer Seite wissen. Als Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes kann ich ein Lied davon singen, was es bedeutet. Es ist vor allem die Möglichkeit, in eine andere Welt und über den Tellerrand hinaus zu blicken. Auch das muss Bildung leisten, heutzutage noch mehr, als wir es in der Vergangenheit gewohnt waren. Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Jede Kooperation braucht Ressourcen, um die genannten Stellen zusammenzubringen und um eine Zusammenarbeit zu verstetigen. Im Handlungskonzept, welches mit dem Antrag entwickelt werden soll, müssen also finanzielle und personelle Ressourcen mitgedacht werden, damit diese Aufgaben auch umgesetzt werden können. Anders wird es nicht gehen. Was uns fehlt, sind sofortige Lösungen wie die bessere Anbindung des Referendariats an den Schuldienst. Zurzeit können angehende Musiklehrkräfte im Doppelfach-Studium nur an fünf Gymnasien in Sachsen ihr Referendariat ablegen. Damit das für alle allgemeinbildenden Schulen geöffnet wird, braucht es keine Entwicklung eines Handlungskonzepts; das kann doch eigentlich sofort umgesetzt werden. Selbst in Bayern – Sabine Friedel hat auch das schon gesagt – ist das Doppelfach besser an den Schuldienst angebunden, obwohl dort der Musik- und Kunstunterricht an den Grundschulen gerade massiv gekürzt wird bzw. gekürzt werden soll. Grundsätzlich müssen wir das Studium nicht nur inhaltlich anpassen – also Lehrinhalte, Lehrmethoden und Studieninhalte –, sondern auch strukturell schauen, was man verändern kann und vor allem auch verändern muss. Dafür brauchen insbesondere die Kommunen dringend Unterstützung, gerade im Hinblick auf das – ich sage das schlimme Wort – Herrenberg-Urteil. Was nicht geht, ist, dass wir im Jahr 2022 knapp 3 600 junge Menschen auf der Warteliste für einen Musikschulplatz haben, die Hälfte davon im ländlichen Raum. Die urbanen Zentren können möglicherweise ihre Bildungseinrichtungen halten. Aber was ist denn dann mit dem ländlichen Raum? Wir haben vor Kurzem darüber diskutiert. Ich muss nur in meinen Landkreis – Nordsachsen – schauen. Wenn sich nicht dringend und bald etwas ändert, dann brauchen wir kaum noch Musikschullehrkräfte auszubilden, weil es vermutlich gar keine Arbeitsplätze mehr dafür geben könnte. Auch darüber hat sich meine Fraktion bereits Gedanken gemacht. Im nächsten Wissenschaftsausschuss werden wir zu einem von uns gestellten Antrag anhören. Ohne die Förderung von Kreativität und ohne die Möglichkeit, eigene Ideen zu entwickeln und auszuprobieren, wird auch das Bild, welches junge Menschen von der Welt malen, immer pessimistischer. Das dürfen wir keinesfalls zulassen. Es geht natürlich auch um Wertschätzung in der Kunst- und Kulturszene. Gerade während der Coronapandemie haben wir gemerkt, dass dieser wertvolle Bereich unseres Lebens zu wenig beachtet worden ist. Leider scheint das an Stellen auch heute noch so zu sein. Was bleibt, ist, dass sich immer weniger junge Leute für einen sogenannten perspektivlosen Beruf entscheiden. Wir als Linksfraktion und insbesondere mein Kollege Franz Sodann kämpfen seit Jahren darum, dass wir in Sachsen endlich eine faire Vergütung in der Kunst- und Kulturszene haben. Im Übrigen kämpft er auch morgen schon wieder darum. Das Hohe Haus hätte die Gelegenheit, bei der Abstimmung über unseren Antrag zur fairen Vergütung mit Ja zustimmen. Ich finde, so schwer wäre das eigentlich gar nicht. Ich sage es noch einmal: Wir stimmen Ihrem Antrag zu. Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Christian Piwarz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was gehört eigentlich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag an unseren sächsischen Schulen? Wie viele und welche Jahreszahlen müssen Schülerinnen und Schüler parat haben? Wie detailliert müssen heute noch die chemischen Prozesse der Fotosynthese unterrichtet werden? (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das waren noch Zeiten!) Gehört künftig die Fähigkeit, eine Steuererklärung fehlerfrei auszufüllen, auch dazu? Vieles wurde im Rahmen des Strategieprozesses „Bildungsland Sachsen 2030“ angesprochen. Über vieles wurde teils kontrovers diskutiert. Unbestritten war hingegen, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag für die sächsischen Schulen weiterhin ein ganzheitlicher sein soll – ja, ein ganzheitlicher sein muss –, dass also selbstverständlich auch künstlerisch-musische Fähigkeiten in der Schule entwickelt werden sollen, und dies nicht nur im Rahmen von Fachunterricht, sondern auch unter Berücksichtigung außerschulischer Lernorte oder entsprechender Ganztagsangebote. Schule ist mehr als Unterricht und Unterricht ist mehr als Wissensvermittlung. Um diesem hohen Anspruch an die schulische Bildung gerecht werden zu können, sind gut qualifizierte Lehrkräfte unerlässlich. Das gilt in allen Fächern. Das gilt gerade in den kreativen Fächern Kunst und Musik. Diese Fachlehrerinnen und Fachlehrer müssen ausgebildet bzw. gewonnen werden, um den hohen fachlichen Standard im jeweiligen Unterricht zu sichern, in allen Schularten sowie in allen Regionen Sachsens – eine Aufgabe, die in allen Fächern große Anstrengungen erfordert. Die Ausbildung in den Fächern Musik und Kunst und die spezifische Arbeitsmarktsituation für potenzielle Lehrkräfte ist aber eine besondere. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher sehr sinnvoll, genauer hinzuschauen, wo besondere Bedarfe bestehen und ob – und wenn ja, welche – spezifische Maßnahmen zur Sicherung des Kunst- und Musikunterrichts zielführend sein können. Genau dort setzt der Antrag der Koalitionsfraktionen richtigerweise an. Unser Hauptaugenmerk ist darauf gerichtet, im Rahmen der grundständigen Lehrkräfteausbildung dem Bedarf entsprechend Absolventinnen und Absolventen in den Fächern Musik und Kunst zu gewinnen. Hierbei gelingt in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, mit den lehrkräftebildenden Universitäten und mit den Musikhochschulen schon sehr viel. Grundlage des gemeinsamen Agierens sind unter anderem die Zielvereinbarungen, die durch das Wissenschaftsministerium mit den Hochschulen geschlossen werden. Insbesondere den Musikhochschulen sind wir dankbar dafür, dass sie sich trotz oft schwieriger Konstellationen der besonderen Gruppe der Lehramtsstudierenden im Fach Musik gut annehmen. Durch ihre Werbung, Beratung und Begleitung gewähren Sie eine große Unterstützung, um Studierende zu gewinnen und dann auch erfolgreich zum Abschluss zu führen. Diesen grundständigen Weg müssen wir aber weiter flankieren. Eine Option dabei ist der Studiengang im Doppelfach Musik. Dieser ist inzwischen akkreditierungsfähig. Für die Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich dadurch weitere Perspektiven. Im Rahmen eines – wenn auch begrenzten – Zugangs zum Vorbereitungsdienst kann dieser direkt absolviert werden. Mit der zweiten Staatsprüfung kann die Lehramtsbefähigung erworben werden. Um in den kreativen Fächern den Unterricht abzudecken, sehen wir auch die Möglichkeit der Beschäftigung in Teilzeit vor, um weitere Personengruppen für den Schuldienst in Sachsen zu gewinnen. So können Künstler bzw. Musiklehrer eingestellt werden, die weiterhin auch in anderen Institutionen aktiv sind. Das ist nicht nur für die ländlichen Regionen ein für alle gewinnbringendes Modell, um musisch-künstlerische Bildung abzusichern und individuelle Lösungen vor Ort zu ermöglichen. Für die nächsten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ist unser Anliegen deshalb, die Studienplätze im Doppelfach Musik deutlich aufzustocken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine weitere Option eröffnen wir mit den schon bestehenden Einstellungsangeboten über den Seiteneinstieg. Auf diesem Weg gewinnen wir Absolventinnen und Absolventen fachwissenschaftlicher Bachelor- und/oder Masterstudiengänge für den Schuldienst. Für den Seiteneinstieg gelten die von der KMK verabschiedeten Mindestanforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. Gemeinsam mit den Hochschulen gilt es, entsprechende Qualifikationswege zu finden, die diese Standards über berufsbegleitende Wege erreichbar machen. Es muss gelingen, für die jeweiligen Vorqualifikationen möglichst angepasste Weiterbildungen zu ermöglichen. Sachsen hat hierzu seit dem Jahr 2015 ein kompaktes Modell, dass wir kontinuierlich weiterentwickeln und ausbauen. Wir nutzen als Kultusministerium alle Ihnen bekannten Kanäle: Print, Social Media und zielgruppenspezifische Veranstaltungen. Erst vor zwei Wochen war ich selbst bei der Schulmesse an der Uni Leipzig dabei. Wir haben Studentinnen und Studenten direkt mit Schulen aus den Bedarfsregionen zusammengebracht. Für die Fächer Musik und Kunst informieren wir über die beschriebenen Möglichkeiten zielgruppenspezifisch. So brachte sich das SMK zum Beispiel im November 2023 beim 2. Symposium Sächsische Schulchöre ein. Erst im Februar dieses Jahres folgten wir der Einladung des Sächsischen Musikrats zu einem Austausch in der Sache. Der hier zur Abstimmung stehende Antrag ordnet sich gut in diese Bemühungen ein. Im empfehle daher die Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Christian Piwarz. Meine Damen und Herren, gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf? – Frau Firmenich, vermutlich schon das Schlusswort? – Ja. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf; dann bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir uns hier weitestgehend einig sind, und bedanke mich sehr für die konstruktive Diskussion. Ja, das Lehramt Musik – ich glaube, es geht schon eher los, und zwar an den Musikschulen im Land, an denen wir die Begabten unter den Musikschülerinnen und -schülern besser fördern müssen, damit sie die Aufnahmeprüfung an den Musikhochschulen schaffen. Das ist zum Beispiel ein Weg. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Lösungen, diese innovativen, konstruktiven Lösungen schaffen, dass wir das Lehramt an einer Schule mit dem Instrumentallehrer an einer Musikschule verbinden, dass wir auch die außerschulischen Angebote aufrechterhalten oder ausbauen. Ich denke, dieser gesamte Komplex ist notwendig, wenn wir das erreichen wollen, was wir uns als Bildungsziel vorgenommen haben. Ich bedanke mich bei Christian Piwarz und seinem Haus. Ich weiß, dass es dieses Antrags nicht bedurft hätte, sondern dass ihr euch schon auf den Weg gemacht habt nach den ersten Besprechungen und Gesprächen, die es dazu gegeben hat. Ich denke auch, das SMWK wird uns auf diesem Weg sehr konstruktiv unterstützen. Lassen Sie uns also die Türen an unseren Schulen für diese Lehrkräfte weit öffnen und Perspektiven schaffen. Das ist gut für unser Land, gut für unsere Kinder. Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Debatte. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie des Staatsministers Christian Piwarz) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Firmenich mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/16133 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist diese Drucksache ohne Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt „Verhandeln“ ist ein mutiges Wort Drucksache 7/16059, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen, meine Damen und Herren. Für die einreichende Fraktion, die AfD-Fraktion, beginnt wer? – Herr Schreyer, alles klar. Bitte schön. Es sah aus, als seien Sie sich nicht ganz einig, wer zuerst spricht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Bitte schön.

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Timo Schreyer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Verhandeln ist ein mutiges Wort“, mit diesen Worten hat Papst Franziskus vor Kurzem eine internationale Debatte ausgelöst. Und er hat recht: Verhandeln ist ein mutiges Wort. Das können wir bereits daran erkennen, dass derjenige, der sich offen für Friedensverhandlungen ausspricht, hierzulande leicht als PutinVersteher, als Extremist oder als vermeintlich Irrer abgestempelt wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Puh!) Sich für den Frieden einzusetzen, dazu gehört im politischen Klima unserer Tage wahrhaftig viel Mut. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Unsinn! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Staatsregierung ermutigen, ein Zeichen für den Frieden zu setzen, und zwar nicht nur für die Ukraine, sondern ganz grundsätzlich. Wir fordern eine gemeinsame diplomatische Initiative mit dem Heiligen Stuhl. (Lachen der Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Papst hat einen Vorstoß gewagt, dem sich möglichst viele Regierungen anschließen sollten. An dieser Stelle möchte ich Herrn Ministerpräsident Kretschmer meine Anerkennung dafür aussprechen, dass er sich auf die Seite der Stimme der Vernunft gestellt hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Sachsen kann nun mit gutem Beispiel voranschreiten. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und beantragen, die gemeinsame Bemühung um den Frieden auch vertraglich festzuhalten. Uns ist natürlich klar, dass ein Zutun des Heiligen Stuhls notwendig ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Uns ist auch klar, dass die Möglichkeiten eines solchen Bündnisses begrenzt sind. Trotzdem sollten wir nichts un-– Gemeinsam für den Frieden AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung versucht lassen, Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen, die auch uns direkt oder indirekt betreffen, auf diplomatischem Wege entgegenzutreten. (Beifall bei der AfD) Andernfalls werden wir uns den Vorwurf gefallen lassen müssen, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben – wenn nicht in naher Zukunft, dann von unseren Kindern und Enkelkindern. Die kleine Außenpolitik endet nicht dort, wo sich unser Ministerpräsident in einem Interview zu den Konflikten in der Welt äußert. Sie endet auch nicht auf internationalen Friedenskonferenzen, die vom Kultusministerium unterstützt werden. Sie endet erst dort, wo wir nichts unversucht gelassen haben. Darum geht es in unserem Antrag. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Auch die Staatsregierung bringt in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck, dass sie den Wunsch nach einem schnellen Ende des sinnlosen Sterbens teilt. (Sabine Friedel, SPD: Wer nicht?) Sie verweist auf einen Friedensgipfel, der im Juni dieses Jahres in der Schweiz stattfinden soll. Dort sind aktuell 160 Länder eingeladen, nur Russland nicht. Anstatt mit Russland zu sprechen, spricht man über Russland. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Inwieweit eine solche Veranstaltung helfen soll, den Krieg zeitnah zu beenden, verrät die Staatsregierung nicht. Aber sie wird später ja noch zu unserem Antrag sprechen können; vielleicht erfahren wir ja da mehr. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Friedensgipfel steht schon vorab unter keinem guten Licht; denn der ukrainische Präsident behauptet, dass Russland aktiv daran arbeite, die Konferenz zu stören. Genauere Angaben macht er nicht. Wenn es schon so losgeht, liegt es außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einer einvernehmlichen Lösung kommen kann. Deshalb setzt unser Antrag auch nicht auf punktuelle Ereignisse, sondern auf kooperative Prozesse – sowohl zwischen den Vertrags- als auch zwischen den Friedensparteien. Meine Damen und Herren! Letzte Woche wurde ein Bericht veröffentlicht, demzufolge die weltweiten Militärausgaben aktuell so hoch sind wie noch nie: 2,3 Billionen Euro geben die Länder dieser Erde für Rüstung aus – nebenbei bemerkt: die USA achtmal so viel wie Russland. Als AfD haben wir immer den Standpunkt vertreten, dass ein Land in der Lage sein muss, sich selbst zu verteidigen. Dazu stehen wir auch weiterhin. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns an Wettrüsten für Kriege in fernen Ländern beteiligen sollten – egal ob mit Flakpanzern, Munition oder Handgranaten. (Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Jede Waffenlieferung verlängert den Krieg und schafft damit neues Leid. Deshalb sagen wir mit den Worten des Ministerpräsidenten, dass die Logik von Gewalt und Sterben unterbrochen werden muss. Deshalb beantragen wir die Friedensinitiative zwischen Sachsen und dem Heiligen Stuhl. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb sind wir auf der Seite von Papst Franziskus und aller angeblich Irren, die sich trauen zu sagen: „Verhandeln ist ein mutiges Wort“. Ich hoffe, dass auch Sie heute den Mut aufbringen, für den Frieden einzutreten und dem Antrag die Zustimmung zu geben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Entschuldigung, Frau Friedel, ich habe Sie nicht zur Kenntnis genommen. – Jetzt kommen wir zum nächsten Redebeitrag. Für die CDU-Fraktion bitte Frau Kollegin Dombois.

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Andrea Dombois CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das war ein etwas merkwürdiger Vortrag unseres Kollegen von der AfD. (Heiterkeit bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD ist von dem Wunsch geprägt, einen Weg zum Frieden zwischen Russland und der Ukraine zu weisen. So edel das auch scheinen mag, so wenig fällt dies in die Zuständigkeit des Sächsischen Landtags; denn das Feld der Außenpolitik gehört bekanntlich nun einmal in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, der Bundesregierung. Die Pflege der diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl ist ebenfalls Aufgabe des Bundes, wie es auch aus der Stellungnahme der Staatsregierung ersichtlich ist. Aber ich denke, das wissen Sie alles. Auch in der Sache lehnen wir Ihren Antrag entschieden ab. (Zuruf von der AfD: Aha!) Es ist bezeichnend, dass Sie als AfD die Forderung nach Frieden allein an die Ukraine richten und nicht an den Angreifer Russland. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, das zeigt ganz einfach Ihr verschobenes Weltbild. Die Forderung nach Frieden hat sich zuerst an den Aggressor – das heißt, an Russland – zu richten, (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) der sich bisher nicht als verhandlungsfähig gezeigt hat. Auch der Vatikan hat durch Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin deutlich gemacht, dass „erste Bedingung für Verhandlungen zur Beendigung des Krieges […] sei, dass Russland seine Aggression einstelle“. Mit der Einstellung aller Kampfhandlungen seitens der Russischen Föderation und der Herstellung der territorialen Integrität der Ukraine wäre sofort Frieden. Dies ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Legt die Ukraine die Waffen nieder und kapituliert – wie es Ihnen offenbar, sehr verehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, vorschwebt –, gibt es keine Ukraine mehr. Schon deshalb ist der Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Widerspruch des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Und, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, erlauben Sie mir noch ein Wort zur namentlichen Abstimmung. Sie ist die Nagelprobe im parlamentarischen Verfahren. Sie ist nur dann berechtigt, wenn der Bürger ein unabweisbares Interesse am Abstimmungsverhalten seines Abgeordneten haben sollte oder essenzielle Fragen des Freistaates Sachsen abzustimmen sind. Es geht um Fragen, zu denen eine vertiefende Debatte und nicht nur eine Meinung oder ein Gefühl, sondern profunde Sachkenntnis erforderlich ist. Über diese dürften wir alle im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht verfügen. Ich sage Ihnen aber ganz deutlich, was ich von dieser namentlichen Abstimmung halte und was Sie damit bezwecken: Sie wissen schon sehr genau, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. Das ist dann wieder Ihr Fundus, in Ihren Netzwerken mitzuteilen, dass die Abgeordneten des Sächsischen Landtags – vielleicht schreiben Sie so etwas – gegen Frieden oder Verhandlungen oder was auch immer sind. Ich denke, das ist ein Vorführen und eine Respektlosigkeit gegenüber den Abgeordneten hier im Sächsischen Landtag. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie selbst auch Abgeordnete des Sächsischen Landtags sind. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion lehne ich aus all diesen Gründen, die ich vorgetragen habe, den Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, der Staatsregierung und vereinzelt bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Andrea Dombois für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Rico Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um Frieden in der Ukraine zu erreichen, braucht es nur die Entscheidung eines Mannes und der sitzt in Moskau. Dieser befahl seinen Truppen, in die Ukraine einzumarschieren. Dem könnte er ein einfaches Ende setzen, genauso dem sinnlosen Sterben sowohl ukrainischer als auch russischer Soldaten: Er befiehlt seine Truppen zurück nach Moskau. Danach kann man gern verhandeln, was mit den sogenannten Separatistengebieten und auch mit der Krim wird. Die AfD-Fraktion will nach ihrem Antrag den sächsischen Ministerpräsidenten beauftragen, in Gespräche mit dem Papst zu treten, um Frieden in der Ukraine zu erreichen. Ich bin ja überrascht, dass Sie dem Ministerpräsidenten so viel Kompetenz zutrauen, was Sie ja sonst nie machen. Ich will mich mal mit der Frage beschäftigen: Ist die AfD eine Friedenspartei, wie sie sich selbst seit Beginn des Ukrainekrieges inszeniert und sogar die Behauptung aufstellt, sie wäre die einzige Friedenspartei im Deutschen Bundestag? (Roberto Kuhnert, AfD: Ausgesprochen!) Auf den ersten Blick könnte zurzeit tatsächlich der Eindruck entstehen, die AfD sei eine friedenspolitische Kraft. Eigenbegründung: Die AfD setzt sich für Verhandlungen mit Russland und gegen Waffenlieferungen und Sanktionen gegen die russische Wirtschaft ein. Selbst einem zweiten flüchtigen Blick hält die Inszenierung als Friedenspartei noch stand: Schließlich vertritt die AfD seit Jahren zwar keine generelle Ablehnung, aber doch eine grundlegende Skepsis gegenüber Interventionskriegen außerhalb des NATO-Bündnisgebietes. Betrachtet man allerdings sicherheits- und außenpolitische Positionen der AfD als Ganzes, entpuppt sich die angebliche Friedenspartei als Partei der deutschnationalen Militarisierung. Während die Ampelregierung und die CDU die Militarisierung der Bundesrepublik entweder im Kontext von NATO bzw. CDU vorantreibt, fordert die AfD offen die Wiederherstellung der militärischen Stärke Deutschlands als Basis einer selbstbewussten Außenpolitik. Mehr Geld für die Bundeswehr, die nationale Rüstungsindustrie stärken, die Wehrpflicht wieder aktivieren und den deutschen Interessen dienliche Auslandeinsätze, das sind die Positionen der AfD. Das hat mit Frieden nichts zu tun. (Beifall bei den LINKEN) Die AfD setzt also auf militärische Schlagkraft. Die deutsche Nation zu erhalten und zu stärken ist zentrales Ziel der AfD. Sie sieht die Notwendigkeit, Deutschland gegen Vereinnahmung von außen und die vermeintliche Zersetzung von innen zu verteidigen. Weder ihre Position in der Ukraine noch ihre Skepsis gegenüber Auslandseinsätzen kommt aus einem friedenspolitischen Impuls. Anti-Amerikanismus und Rassismus sind die Triebfedern der AfD-Außenpolitik. Auch die Kritik der AfD an den Kriegstreibereien der Regierung, sei es unter Merkel oder Scholz, ist nichts als Heuchelei. Wäre es der AfD ernst mit dem Frieden, dann würden sie die kriegsvorbereitenden Aufrüstungsmaßnahmen der Regierung nicht mittragen, wie sie es seit Jahren tut. Bei der AfD träumt man nicht von Frieden, die AfD steht für ein militärisches, eigenständiges, aus der Abhängigkeit von der einstigen Siegermacht USA befreites Deutschland. Wer mit der AfD bei Friedensdemonstrationen marschiert, marschiert für ein rassistisches Deutschland, ein Deutschland, dass sich endlich wieder die militärische Stärke zurückerobert, das seinen Überlegenheitsfantasien und seinem Größenwahn gerecht wird, (Beifall bei den LINKEN) damit die bedeutende deutsche Nation als Träger der europäischen Zivilisation – alle Zitate von Ihnen – endlich wieder eine Armee habe, die sie von der Weltmacht Deutschland träumen lasse. Die AfD betreibt keine Friedenspolitik, sondern nationalistische Machtpolitik. Deswegen ist Ihr Antrag verlogen und heuchlerisch. Sie missbrauchen das Leid von Tausenden Toten und von Millionen Vertriebenen, um Ihre eigene Agenda voranzutreiben, mit billigen russischen Ressourcen und der neuen militärischen Stärke, raus aus der Abhängigkeit von den USA. (Roberto Kuhnert, AfD: Und das aus dem Munde eines Linken!) Es geht der AfD um eine militärische Stärkung, diese – und jetzt hören Sie zu – „Voraussetzung dafür, dass NATO, EU und die internationale Staatengemeinschaft Deutschland als gleichberechtigten Partner wahrnimmt“. Und weiter heißt es im Grundsatzprogramm der AfD: Eine „orientierungslose Anpassungspolitik“ habe dazu geführt, „dass zunehmend andere Staaten und Institutionen die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik beeinflussen und steuern.“ AfD-Grundsatzprogramm! Es besteht eine sehr hohe Militäraffinität bei der AfD. Deswegen ist die AfD eine Militärpartei und keine Friedenspartei, wie sie es selbst aktuell gern darstellt. (Lachen bei der AfD) Genau deswegen ist der Antrag auch nicht zustimmungswürdig. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN –

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Roberto Kuhnert AfD

4 %, Herr Gebhardt!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Dr. Gerber, bitte.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorweg zu nehmen: Ich spreche nicht so häufig vom Heiligen Stuhl, ich halte Papst Franziskus für einen sehr ehrenwerten Menschen. In meinen Augen versucht er zwar sehr vorsichtig, aber dennoch die Weltkirche zu reformieren, ohne dass ihm der Laden auseinanderfliegt. Trotzdem halte ich diese Aussage „Mut zur weißen Fahne“ – ähnlich, wie es Friedrich Merz als Mitglied der katholischen Kirche gesagt hat – für grundfalsch. Die weiße Fahne oder auch Parlamentärsflagge gilt seit der Antike als unmissverständliches Zeichen für Kapitulation, also einer einseitigen Unterwerfungserklärung. Völkerrechtlich ist es in der Haager Landkriegsordnung Artikel 32 von 1899 festgeschrieben, dass derjenige, der kapitulieren will, sich durch jene weiße Fahne kennzeichnet. Eine solche Wortwahl des Papstes kann also nicht nachträglich durch einen Vatikansprecher wieder eingefangen werden. Dass das auch innerhalb der katholischen Kirche zu Irritationen geführt hat, zeigt die Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz, die sich fragt, wo folgende Aspekte bei der Aussage des Papstes bleiben: Ist es sinnvoll, die Ukraine und nicht im gleichen Atemzug Russland zu Verhandlungen aufzurufen? Ist eine echte Verhandlungsbereitschaft Moskaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt zu erkennen? Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit der schreckliche Krieg, ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands gegen das Nachbarland, auf dem Verhandlungsweg ein Ende finden kann? Wie diese Botschaft in der Ukraine angekommen ist, wurde auch klar, als Selenskyj von den ukrainischen Geistlichen sprach, die an der Front unterstützen und nicht tausende Kilometer entfernt in einer Videokonferenz sitzen und versuchen zu helfen. Es ist auch klar, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat dem ukrainischen Volk seit dem 24.02.2022 und dem Angriff auf die Krim 2014 enormes Leid zugefügt. Selbstverständlich teilen auch wir BÜNDNISGRÜNE den Wunsch nach einem schnellstmöglichen Ende dieses sinnlosen Sterbens. Die schnellstmögliche Lösung zur Beendigung dieses sinnlosen Sterbens – das wurde gerade gesagt – ist die unmittelbare Beendigung der russischen Aggression und der Rückzug der russischen Armee aus der Ukraine. Eine Veränderung des Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und Sachsen hat keinen Einfluss auf dieses Ergebnis und ist außerdem – das wurde auch schon gesagt – ausschließlich Aufgabe des Bundes. Demzufolge werden wir diesen Antrag ablehnen. Aber warum bringt die AfD immer wieder einen solchen Blödsinn ein? Warum werden wir nicht durch den Papst selbst aufgefordert – die Aggressoren sind ja in der Einbringung wieder ausgelassen worden –, ihre Hetze und die Kriegstreiberei zu unterlassen? Warum wird nicht Kyrill I als Patriarch der Russisch-Orthodoxen Kirche verurteilt, wenn er meint, die Menschen im Donbass wollten keine Schwulenparade, und weil sie sich widersetzen, werde ihr Widerstand gewaltsam unterdrückt? Warum wird nicht Dmitri Medwedew verurteilt, der offen darüber spricht, Kiew einzunehmen und von „blutsaugenden Parasiten“ und „schamlosen Bettlern“ spricht, die sich an den von „Arthritis geplagten Hals der verdorrten Europäischen Union setzen“? In seinen Augen sei die Ukraine überhaupt kein Land, sondern ein „zerfledderter, schäbiger, schmieriger und völlig unzulänglicher Flickenteppich“, geführt von einem Naziregime. Das sind Dinge, die man auch einmal ansprechen kann. Man muss nicht immer nur auf die falsche Seite schimpfen. Warum – diese Frage stelle ich mir sehr eindringlich – scheint für die Grenzen der Ukraine nicht genau das für die AfD zu gelten, was sie in ihrem vermeintlichen EU-Wahlprogramm propagiert: dass sie Schutz vor Angriff und Vereinnahmung, Unterscheidung von Eigenen und Fremden und Voraussetzung für die souveräne Staatlichkeit ist? Das kann ich nicht verstehen. Der Antrag und die Aussagen des Papstes sind ein typisches Beispiel für eine Täter-Opfer-Umkehr. Immer wieder wird fälschlicherweise behauptet, dass die Ukraine und der Westen selbst schuld an dem Krieg seien. Das Opfer – in diesem Fall die Ukraine – wird aufgefordert, sich zu unterwerfen. Der Täter wird nicht angesprochen und aufgefordert, sein Verhalten zu ändern. Putin wird nicht einmal mit dem Namen genannt – weder vom Papst noch von der AfD. Aber weder die AfD noch Sahra Wagenknecht, der Papst oder der Ministerpräsident entscheiden, wann die Ukraine verhandeln soll. Die Ukraine entscheidet das selbst. Sie entscheidet selbst, wann sie sich verteidigen will und wann und unter welchen Umständen sie verhandeln möchte. Im Übrigen hat die Ukraine entschieden zu verhandeln. Deshalb wird im Juni die besagte Friedenskonferenz in der Schweiz mit 80 bis 100 teilnehmenden Ländern stattfinden. Darunter sind vermutlich China, Indien und Brasilien auf Wunsch der Ukraine. Russland hat dazu erklärt, dass sie auch mit einer Einladung zu dieser Konferenz nicht kommen würden und parallel dazu nicht einmal eine Feuerpause in der Ukraine einrichten würden. Das wäre „sinnlos“. Ich verstehe nicht, warum die AfD nicht ihre guten Drähte nach China, Russland oder Belarus nutzt, um die Aggressoren aufzufordern, diesen Krieg zu beenden, wenn ihnen der Frieden angeblich so wichtig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eingangs der Rede die Frage gestellt, warum die AfD immer wieder solche Anträge oder Debatten anstößt und lieber den Westen verunglimpft, als Putin als das zu bezeichnen, was er ist: ein Diktator und Kriegstreiber eines autoritären Regimes. Der Grund dafür ist – das verrate ich Ihnen gleich –, dass sowohl die AfD als auch Putin die gleichen Ziele verfolgen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist ihnen ein Dorn im Auge. Demokratie im Sinne von Partizipation und Mitbestimmung, insbesondere von Minderheiten, gilt es zu überwinden, und sie kämpft offen gegen die EU und NATO. Dem gilt es, sich heute und in Zukunft mit aller Kraft entgegenzustellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion bitte ich Herrn Abg. Richter.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Reden der Vorredner, die sich, abgesehen von der AfD-Fraktion, mit einer großen Ernsthaftigkeit dieses Antrages gewidmet haben. Deshalb bin ich dankbar, weil – ich gestehe es ehrlich – mein erster Impetus diesem Antrag gegenüber Sarkasmus war. Das ehemalige Königreich Sachsen entwickelt sich also erneut zu einem Hotspot der deutschen Außenpolitik, um nicht zu sagen der Weltpolitik nach dem Antrag der AfD. Es ist in der Geschichte zwar schon öfter schiefgegangen, aber man kann es ja noch einmal versuchen. Heute steht der Antrag der AfD zur Diskussion, eine sächsische Initiative in Richtung des Heiligen Stuhles vorzuschlagen und durchzuführen. Dieser Antrag dürfte – so vermute ich – vom Papst und von den weltweit 1,4 Milliarden katholischen Christen sehnsüchtig erwartet worden zu sein. Endlich, nach vielen Jahren entdeckt die AfDFraktion ihre Sympathie für Papst Franziskus. Sie stehen jetzt allerdings vor einer großen Anstrengung, von der ich nicht glaube, ob Sie diese Anstrengung stemmen können. Wenn Sie irgendwann einmal – vielleicht Herr Urban, der ja tagträumt, einmal Ministerpräsident zu werden – vom Papst eingeladen werden wollen, dann müssten Sie all Ihre nationalistischen und völkischen Fantasien abschwören. Sie müssten irgendwie eine menschenrechtspolitische Wende um 180 Grad hinbekommen. Sie müssten aufhören, Flüchtlinge als Kulturfremde zu beschimpfen und die Kirche, deren Oberhaupt der Papst nun einmal ist, als Teil der Asylindustrie zu bezeichnen, so wie es Herr Urban getan hat. Sie müssten sich einer inhaltlichen Beschäftigung unterziehen, mit dem, was in der Kirche – und hier widerspreche oder ergänze ich, zumindest das, was Herr Dr. Gerber gesagt hat – die Farbe Weiß bedeutet. Weiß bedeutet sehr viel mehr als bedingungslose Kapitulation, und Franziskus hat genau in diesem Sinne von der weißen Farbe gesprochen. Sie müssten mit dem Begriff des Friedens einmal in Klausur gehen; der meint nämlich viel mehr als das, was Sie hier insinuieren. In der christlichen Theologie legt er, ausgehend von dem jüdischen Begriff „Schalom“, einen umfassenden Frieden zugrunde: einen Frieden mit Gott, einen Frieden mit dem eigenen Gewissen, einen Zustand der Gerechtigkeit und des Ausgleichs mit allen Mitmenschen – wohlgemerkt mit allen Menschen und nicht mit den von Ihren sogenannten „Bio-Deutschen“ –, einen Frieden mit der Natur und mit der Schöpfung. Das ist der Friede, von dem der Papst spricht. Ich darf bei dieser Gelegenheit einmal darauf hinweisen, dass wir heute, fast auf den Tag genau, an den 35-jährigen Abschluss der ökumenischen Versammlung in der DDR erinnern. Damals ist eine sehr kluge Formulierung gefunden worden. Es geht um Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung als umfassenden Friedensbegriff. Dort heißt es: Der Frieden ist das Werk der Gerechtigkeit. Kein Frieden ohne Gerechtigkeit. Das, was jetzt in der Ukraine geschieht, ist alles andere als gerecht. Sie liegen also mit dem, was Sie anzielen, daneben. (Beifall bei der SPD) Aber, meine Damen und Herren, der Sarkasmus ist überhaupt nicht nötig. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Wir brauchen keine Gründe herbeizuführen oder herbeizuzitieren, weshalb dieser Antrag keinen Erfolg auf Aussicht hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die katholischen Bischöfe, deren die Diözesen nun einmal auf dem Gebiet Sachsens liegen – und das wären die ersten Ansprechpartner, wenn es um Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl geht –, dem widmen würden, ist gleich null. Ich zitiere aus dem gemeinsamen Wort der katholischen Bischöfe Ost: „Die Orientierung an den christlichen Wurzeln unserer Gesellschaft […] hat unserem Land Frieden und Wohlstand gebracht. Krude Ausweisungsfantasien für Migranten und Unterstützer, die Ablehnung von Schutzangeboten für Geflüchtete, die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung, der alleinige Fokus auf Leistungsfähigkeit, die Leugnung des menschengemachten Klimawandels und die pauschale Verächtlichmachung von politischen Akteuren und Institutionen sind mit den Grundwerten unserer Gesellschaft unvereinbar. Wir Bischöfe bringen ganz klar zum Ausdruck, dass wir vor dem Hintergrund unseres eigenen Gewissens die Positionen extremer Parteien […], auch der AfD, nicht akzeptieren können.“ Alle Bischöfe des Ostens haben das unterschrieben, meine Damen und Herren. Kommen Sie doch einmal zu den Empfängen, auch des evangelischen Bischofs, des katholischen Bischofs. Ich habe Sie dort noch nie gesehen. Wenn Sie dort zunächst einmal das Gespräch suchen würden, dann wäre Ihr Antrag auch nur in einem Minimum glaubwürdig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt ist die AfD wieder an der Reihe. Herr Abg. Wendt; bitte.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit 5 000 Helmen fing es an, und mittlerweile ist die Liste, die Auskunft darüber gibt, was die Bundesrepublik Deutschland an Kriegsmaterial an die Ukraine geliefert hat, sehr lang. Diese Liste kann jeder auf der Seite der Bundesregierung abrufen. Ich möchte nur ein paar wenige Dinge herausstellen. Bis dato wurde Folgendes geliefert: 100 Schützenpanzer Marder, 48 Leopard-Kampfpanzer, 52 Flak-Panzer, 25 Raketenwerfer, 14 Panzerhaubitzen, 146 000 Schuss Flakmunition, 81 500 Schuss Artilleriemunition 155 mm, 13 000 Panzerabwehrhandwaffen, 282 000 Schuss Munition 40 mm, 3 000 Patronen für die Panzerfaust 3, 14 900 Panzerabwehrminen, 100 000 Handgranaten, 48,85 Millionen Schuss Handwaffenmunition und vieles andere mehr. Ich habe es schon angesprochen: Weitere 105 Kampfpanzer und 40 Schützenpanzer und anderes Kriegsmaterial in großem Umfang sind in Vorbereitung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Soldat habe ich im Rahmen meiner Auslandseinsätze auf dem Balkan und in Afghanistan sehr viel erlebt. Die große Anspannung und die Frage, ob man am Abend lebend und unversehrt ins Feldlager zurückkehrt, waren bestimmend für mich und die mir unterstellten Soldaten, da wir fast jeden Tag das Lager verlassen mussten, um militärische Aufträge zu erfüllen. Ich möchte aber nicht von meinen Erfahrungen im Kriegseinsatz berichten. Heute geht es ausschließlich um das Erlebte einiger Bundeswehrkameraden und anderer Soldaten, die in einen Krieg geschickt worden sind und diesen hautnah miterlebt haben. Ich habe diese Erfahrungen und das Erlebte dieser Soldaten zusammengefasst und möchte Ihnen als Berufssoldat in den nächsten Minuten schildern, wie sich Krieg aus Sicht eines Soldaten anfühlen kann: „Ich erinnere mich noch genau an den Tag, an dem wir angegriffen wurden. Es war ein sonniger Tag. Wir hatten gerade unser Mittagessen beendet. Auf einmal prasselte hartes Artilleriefeuer auf uns hernieder. Ich rannte zum Schützengraben und wusste: Heute wird es brenzlig, heute geht es um Leben und Tod. Im Graben angekommen bereiteten wir uns auf den Kampf vor. In Deckung auf den Angriff wartend, schlug auf einmal eine Rakete unweit meiner Stellung im Schützengraben ein. Die Explosion war ohrenbetäubend, und der Boden bebte unter unseren Füßen. Der Rauch war noch nicht verzogen, da setzte auf einmal herzzerreißendes Geschrei ein. Mit meinem Kameraden, der mich schon seit mehreren Monaten begleitete, mit dem ich auch schon Todesängste durchlebte, kroch ich zur Einschlagstelle. Was wir dort jedoch sahen, war grauenhaft. Diese furchtbaren Bilder lassen mich bis heute nicht los. Wir sahen aufgerissene und zerfetzte Leiber, abgerissene Beine und Arme voller Blut, die nicht mehr zuordenbar waren und verstreut im Graben lagen. Und wir hörten das erschütternde Geschrei der verstümmelt Überlebenden, die voller Schmerz und Todesangst ihre Arme nach uns ausstreckten und um Hilfe flehten: Söhne, Väter, Brüder und Ehemänner, die nie wieder oder kaum wiedererkennbar nach Hause kommen würden. Wir konnten das viele Blut nicht stoppen. Wir konnten das Geschrei nicht beenden. Wir konnten die Zerrissenen nicht mehr heilen. Aber wir zogen drei blutjunge Kameraden aus dem Berg von Tod und Verderben und schleppten diese unter dem Feuer der feindlichen Artillerie zum Sanitätspunkt. Viel war nicht mehr übrig von ihnen. Aber ein Hauch von Leben und damit von Hoffnung war noch zu spüren. Völlig ausgelaugt und voll von schrecklichen Bildern krochen wir zurück in unseren Schützengraben. Der Feind, bereits zum Angriff übergegangen, stand unmittelbar vor unseren Stellungen. Wir feuerten unsere Waffen ab und konnten die Gesichter derer sehen, die durch unsere Waffen zusammensackten, verletzt wurden oder starben. Es waren auch Söhne, Väter, Brüder und Ehemänner, die ebenfalls nie wieder oder kaum wiedererkennbar nach Hause kommen würden. Plötzlich traf eine Kugel meinen besten Freund. Thomas wurde nach hinten geschleudert und fiel zu Boden. Seine aufgerissene Brust war voller Blut. Thomas sah mich noch einmal kurz an. Er hatte Tränen in den Augen, bevor er niedersank. Ich konnte nichts mehr für ihn tun. Er war tot, gefallen, unwiederbringlich. Die Explosionen und das Feuer waren überall um uns herum. Ich sah, wie Gebäude in Flammen aufgingen und Menschen um ihr Leben rannten. Ich war verzweifelt. Ich war bereit zu sterben. Ich war bereit loszulassen. Doch der Wunsch, meine Frau, meine Kinder und Eltern wiederzusehen, eröffnete in mir neuen Lebensmut, und ich kämpfte weiter, ich tötete weiter. Der Kampf dauerte Stunden. Als er endlich vorbei war, war ich erschöpft und verletzt. Ich hatte eine Kugel in meinem Bauch und konnte kaum laufen. Ich hatte keinen Blick mehr für das Elend um mich herum. Ich erinnere mich noch, wie ich im Feldlazarett aufwachte und wusste, dass ich Glück hatte, am Leben zu sein. Aber ich wusste auch, dass ich nie wieder in den Krieg ziehen wollte. Ich hatte genug Leid und Schmerz gesehen und wollte nur noch nach Hause zu meiner Familie.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Berufssoldat bin ich natürlich kein Pazifist. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Aber ich bin der Meinung, dass man sich stets für den Frieden einsetzen sollte. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Deshalb geht mein Appell an beide Seiten, an die russische und die ukrainische Seite: Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass der Krieg zwischen der Ukraine und Russland nicht auf dem Schlachtfeld, sondern am Verhandlungstisch beendet wird. Vielen Dank. (Starker Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, möchten Sie noch im Rahmen der Redezeit sprechen oder eine Kurzintervention machen?

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Frank Richter SPD

Ich würde gerne eine Kurzintervention vortragen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Wendt, abgesehen von der Frage, die ich mir gestellt habe, was Ihr Beitrag mit der inhaltlichen und sachlichen Substanz des Antrages von Ihnen zu tun hatte, berührt so eine Schilderung natürlich immer. Ihr Antrag bezieht sich auf den Vorschlag, dass der Freistaat Sachsen mit dem Heiligen Stuhl in Verhandlungen tritt. Wir haben festgestellt, dass das auf rechtlicher Ebene gar nicht möglich ist, weil die Außenpolitik Sache des Bundes und nicht des Freistaates ist. Emotionale Vorträge in der Art, wie Sie sie vorgetragen haben, berühren jeden. Falls der Eindruck entstanden sein sollte, dass es irgendjemanden hier im Raum gibt, der das nicht nachempfinden könnte, was Sie vorgetragen haben, dann möchte ich für alle allgemein diesen Eindruck zurückweisen. Natürlich ist das emotional nachvollziehbar. Gleichwohl sind wir hier in diesem Hause gehalten, inhaltlich-sachlich Entscheidungen zu treffen, wie Sie das in Ihrem Antrag vorgetragen haben. Zum Zweiten – es ist schon als Zuruf gekommen – habe ich mich gefragt: Ist – nach dem, was Sie vorgetragen haben – jetzt die AfD eine Partei, die dem Pazifismus zuneigt, oder ist es eine Partei, die nach wie vor der Meinung ist, dass der Frieden auch durch gerechte Verteidigung eines Volkes gegen den Aggressor erreicht werden kann? (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wendt?

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André Wendt AfD

Frau Präsidentin! Ich möchte eine Erwiderung darauf machen, wenn das geht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja.

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André Wendt AfD

Herr Richter, vielen Dank für die Kurzintervention. Natürlich weiß ich, dass niemand in diesem Raum, im Hohen Haus, einen Krieg möchte und Kriegshandlungen unterstützt. Das ist ganz klar. Das steht außer Frage. Das möchte keiner von uns allen. Natürlich – ich habe es angesprochen – bin ich als Berufssoldat kein Pazifist, weil ich diesen Beruf aus Überzeugung ausgeübt habe. Auch die AfD ist keine pazifistisch geprägte Partei. Natürlich sagen wir: Wir brauchen trotzdem eine starke Armee, die aber hauptsächlich der Landesverteidigung dient. (Sabine Friedel, SPD: Nichts anderes macht die Ukraine! – Weitere Zurufe) Und was das Thema Ukraine und Russland angeht: Wir als AfD haben den Angriffskrieg Russlands kritisiert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein! – Zuruf der AfD: Selbstverständlich!) Wir haben ihn nicht nur kritisiert, wir haben ihn sogar verurteilt. Doch trotzdem setzen wir uns mit Vehemenz für Verhandlungen ein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ihr setzt euch für die Kapitulation ein! –

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Jörg Kühne AfD

Halt dich doch einmal zurück! Kann er nicht einmal seine Klappe halten?) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage nun die Fraktionen: Gibt es weiteren Redebedarf? – Mir liegt noch ein Wortbeitrag von Herrn Urban vor. Ist das noch so? (Jörg Urban, AfD: Eine neue Rederunde? Ja!) Gut, wenn sich sonst niemand meldet, gebe ich Ihnen jetzt das Wort.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den bisherigen Redebeiträgen muss ich leider entnehmen, dass viele Abgeordnete des Sächsischen Landtags offensichtlich weder den Papst noch den Ministerpräsidenten Herrn Kretschmer und deren Bemühungen um eine friedliche Lösung, um ein baldiges Kriegsende ernst nehmen. (Sören Voigt, CDU: Quatsch!) Ich beginne einmal mit der SPD und Helmut Schmidt. Ihm wird dieser Ausspruch zugeschrieben: „Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln, als eine Minute schießen.“ In der SPD scheint diese Haltung schon lange nicht mehr mehrheitsfähig zu sein. (Albrecht Pallas, SPD: So ein Blödsinn! –

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Dirk Panter SPD

Was Sie erzählen!) Heute schießt sogar der SPD-Verteidigungsminister gegen die eigenen Leute, wenn diese ein Einfrieren des Krieges fordern. (Zuruf der AfD: Genau! – Zurufe von den LINKEN) Pazifismus war gestern. Statt auf Friedenstüchtigkeit setzen SPD und CDU heute auf Kriegstüchtigkeit, statt auf Friedensdividende auf Kriegsdividende, statt auf Verhandlungen auf Waffenlieferungen. Und es sind solche Haltungen der Kompromisslosigkeit – wie sie auch heute hier von Ihnen anklangen –, die zu allen Zeiten der Geschichte die Eskalationsspirale nach oben geschraubt haben. Kompromisslosigkeit legt auch die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen an den Tag, wenn sie mitten in Kriegszeiten den EU-Beitritt der Ukraine vorbereitet. (Thomas Thumm, AfD: Ja!) Es ist ebenso kompromisslos, wenn NATO-Generalsekretär Stoltenberg mehr und schnellere Aufträge für Europas Rüstungsunternehmen fordert und damit die NATO-Staaten immer weiter in diesen Krieg verstrickt. Kompromisslos ist die Erklärung von Präsident Andrzej Duda, der bereit wäre, Atomwaffen zur Abschreckung Russlands in Polen zu stationieren, oder wenn Emmanuel Macron den Einsatz von ausländischen Bodentruppen in der Ukraine ins Spiel bringt. Was für eine Geringschätzung der Diplomatie, was für ein Konfrontationswille, was für ein Wahnsinn! (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Seit nunmehr zehn Jahren verhängen CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE auf Bundesebene, natürlich mit Folgen für die Landesebene, gegen Russland eine Sanktion nach der anderen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Sanktionen, die vor allem uns selbst schaden. Schaden durch Umsatzeinbrüche im Außenhandel: (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Im Jahr 2013 wurden aus Sachsen noch Waren im Wert von 1,3 Milliarden Euro nach Russland exportiert. Im letzten Jahr lag der Export bei nur noch 213 Millionen – ein Minus von 80 %. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Wer ist der Aggressor, Herr Urban? – Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Schaden durch Hunderte, wenn nicht gar Tausende verlorene Arbeitsplätze in Sachsen: Über Jahrzehnte aufgebaute Geschäftsbeziehungen unserer sächsischen Unternehmen wurden von CDU und SPD zerstört. Schaden durch horrende Energiepreise: Sachsen und Thüringen waren in den letzten Jahren die beiden Bundesländer, in denen die Haushalte den größten Teil ihres Einkommens für Energie aufbringen mussten; 7,7 % sind es bereits in Sachsen. Es gibt Unternehmen, die aufgrund gestiegener Energiepreise ins Ausland abwandern oder einfach schließen müssen. (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Denken Sie an UNION Chemnitz, denken Sie an Sachsen Guss. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Urban AfD

– Nein. Schaden durch Wohlstandsvernichtung: Allein durch die sanktionsgetriebene Veränderung (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) der Handelsströme und höhere Handelskosten entstehen finanzielle Schäden von mehreren Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen Kriegskosten in Höhe von circa 5 % des Bruttoinlandproduktes. Das heißt, jeder sächsische Bürger muss inzwischen auf 2 600 Euro verzichten. Alles in allem ist das ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden, der sich heute noch gar nicht abschließend einschätzen lässt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer ist denn eigentlich daran schuld?) Dem Frieden bringen uns diese Sanktionen aber keinen Millimeter näher. Das Sterben in der Ukraine geht weiter und weiter. Kein Frieden, aber die Wirtschaft und den Wohlstand des eigenen Landes ruiniert – das sind die Ergebnisse einer völlig falschen und sinnlosen Sanktionspolitik von SPD, von GRÜNEN und insbesondere auch von der CDU. (Beifall bei der AfD) Es wird höchste Zeit, dass wir diesen Irrsinn mit neuen parlamentarischen Mehrheiten verändern. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es auch anders geht, zeigt uns Papst Franziskus. Nachdem der Ukraine-Krieg ausgebrochen war, nahm er unverzüglich Kontakt zur russischen Botschaft im Vatikan auf. Er suchte also sofort die diplomatische Verständigung – von Säbelrasseln keine Spur. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Wie weit ist er gekommen?) Immer wieder rief er zu ergebnisoffenen Verhandlungen auf. Die deutschen Medien kritisierten ihn dafür, überzogen ihn regelrecht mit Schmähungen. Eine von Kriegsgeschrei begeisterte Frau Strack-Zimmermann meinte sogar, als Katholikin schäme sie sich für den Papst. Dabei versuchte der Papst nichts anderes, als mit Diplomatie Menschenleben zu retten. Der Papst versuchte zu vermitteln, und zwar in beide Richtungen. (Sabine Friedel, SPD: Was hat das gebracht?) Er forderte Russland auf, sich an Jesus zu orientieren, um Wege für den Frieden zu finden, um das Töten zu beenden. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Wie viele Menschen hat er damit gerettet?) Zugleich wandte er sich an den Westen. Das Bellen der NATO an der Grenze Russlands bezeichnete er öffentlich als maßgeblichen Auslöser des Krieges. Statt einseitig Partei zu ergreifen hat er stets beide Seiten zu Kompromissen aufgefordert. (Dirk Panter, SPD: Und was hat es gebracht? –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja, genau!) Hunderttausende sind in den letzten Jahren getötet worden, und ohne Kompromisse werden weitere Hunderttausende sterben. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Und wer ist der Aggressor, Herr Urban? – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD – Weitere Zurufe) Ich habe bereits gesagt, dass Medien und Politiker über den Papst hergefallen sind, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und man stieß sich auch heute wieder an dem Begriff – der bewusst fehlinterpretiert wird –, an dem Aufruf des Papstes zur weißen Fahne. Dabei bedeutet die weiße Fahne nichts anderes als die Bereitschaft, offen zu verhandeln. Die Betonung liegt auf offen. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Kapitulation heißt das! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Und, sehr geehrte Damen und Herren, offen heißt nicht, die Ergebnisse solcher Verhandlungen vorwegzunehmen, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag getan hat. Demnach wird die sächsische Regierung nur solche Verhandlungen unterstützen, die die Wahrung der Souveränität der Ukraine in den Grenzen vom Februar 2014 zum Ziel hätten. (Sabine Friedel, SPD: Das ist bestehendes Recht! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was sonst?! Damit sagen Sie …! – Dirk Panter, SPD: Sie wollen Kapitulation! – Zuruf der AfD: Einfach mal zuhören! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE – Weitere Zurufe – Unruhe im Saal) Das – – Alles gut. Hören Sie mir zu. (Weitere Zurufe – Unruhe im Saal) Dass diese Verhandlungen nicht ergebnisoffen sind, das ist genau die Kompromisslosigkeit, mit der die Herren Selenskyj, Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren!

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Jörg Urban AfD

Johnson, Biden und Scholz diesen Krieg führen. (Sabine Friedel, SPD: Das ist Recht!) Das ist die Kompromisslosigkeit, die in den letzten beiden Jahren nicht zum Sieg der Ukraine geführt hat, sondern die dazu geführt hat, dass Hunderttausende Väter, Männer und Söhne sinnlos gestorben sind und weiter sterben. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Wer setzt denn Streumunition ein? – Gegenruf von der AfD: Die Ukraine auch!) Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Herr Kretschmer, die Logik von Gewalt und Sterben müsse durchbrochen werden. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Und er teilte – leider ist er nicht da – den Aufruf des Papstes – – (Zuruf: Doch!) – Doch, Herr Kretschmer, Sie sind da. Sehr schön. – Herr Kretschmer teilte den Aufruf des Papstes, Mut zu Verhandlungen zu haben. Das sind schöne und das sind richtige Worte. In der Stellungnahme der Staatskanzlei heißt es jetzt aber, dass man die Friedensverhandlungen in der Schweiz ohne Russland begrüße – Friedensverhandlungen, denen Selenskyjs Friedensformel zugrunde liegt. Und das ist nun genau das Gegenteil von dem, was Papst Franziskus vorschlägt. Präsident Selenskyjs Friedensformel nimmt das Verhandlungsergebnis vorweg, und sie schließt den wichtigsten Konfliktbeteiligten – Russland – von den Verhandlungen aus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aggressor! – Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE) Genau deshalb gibt es seit 2022 kein Ergebnis. Genau deshalb sterben weiter jeden Tag Menschen, ohne Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation. (Sören Voigt, CDU: Herr Urban, wer hat denn wen überfallen?) Genau deshalb ruft Papst Franziskus zu ergebnisoffenen Verhandlungen auf. (Beifall bei der AfD) Wir haben also zwei widersprüchliche Aussagen aus Sachsen. (Dirk Panter, SPD: Das kann doch gar nicht gehen!) Wir haben die Aussage von Ministerpräsident Kretschmer, der den Aufruf des Papstes teilt. Der Chef der Staatskanzlei, Herr Schenk, begrüßt im Namen der Staatsregierung die Friedensformel von Präsident Selenskyj. Mit solchen widersprüchlichen Botschaften wird die Sächsische Staatsregierung und damit der Freistaat Sachsen keinen wirksamen Beitrag für ein Ende der Logik von Gewalt und Sterben leisten. Wir sagen: Papst Franziskus hat Recht. Schuldzuweisungen bringen keinen Frieden. Ein Weiter-so darf es nicht geben. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Wer ist denn der Aggressor?) Die Ukraine verliert auf dem Schlachtfeld, trotz milliardenschweren Waffenlieferungen aus dem Westen. (Sabine Friedel, SPD: Sollen die am Verhandlungstisch verlieren oder was?) Präsident Selenskyj zwingt ukrainische Männer in den Krieg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hören Sie auf zu erzählen!) Die Grenzen sind geschlossen. Auf den Straßen der Ukraine, in den Städten und Dörfern finden Verhaftungen und Zwangsrekrutierungen von Männern, die nicht in diesem Krieg kämpfen wollen, statt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: In Russland nicht oder wie?) Menschen ertrinken beim Versuch, aus der Ukraine und vor dem Kriegsdienst zu fliehen. (Albrecht Pallas, SPD: Kompletter Blödsinn!) In einigen EU-Staaten beginnen Vorbereitungen zur Rückführung von ukrainischen Kriegsdienstverweigerern, damit die ukrainische Armee ihre Personalverluste wieder auffüllen kann. Das ist die traurige Realität. Das ist es, was nicht nur Papst Franziskus nicht mehr schlafen lässt. (Dirk Panter, SPD: Die AfD… Russlands Arm im Parlament!) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Friedensformel von Präsident Selenskyj sieht den vollständigen Rückzug Russlands aus allen eroberten Gebieten vor. (Staatsministerin Barbara Klepsch: Null zu Russland!) Das wird Russland erklärtermaßen nicht tun. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Auch nach der Einschätzung vieler westlicher Militärexperten hat die Ukraine heute keine realistische Chance auf die Rückeroberung ihrer verlorenen Gebiete. (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) Wer heute die Friedensformel von Präsident Selenskyj begrüßt, der begrüßt eine Fortsetzung der Logik von Gewalt und Sterben. Da unser Ministerpräsident Herr Kretschmer bei seiner Unterstützung der Initiative von Papst Franziskus nicht die Rückendeckung der Staatsregierung hat, fordern wir heute mit unserem Antrag das sächsische Parlament auf, sich der Friedensinitiative von Papst Franziskus anzuschließen: Der Mut zur weißen Fahne. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Wer hat denn den Krieg begonnen?) Der Mut zur weißen Fahne, der Mut zu ergebnisoffenen Verhandlungen – das ist ein ehrlicher und realistischer Ansatz für einen Waffenstillstand. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie sagen es doch selbst, Russland wird sich nie ändern!) Das ist ein Ansatz. (Dirk Panter, SPD: Das ist das Recht des Stärkeren, nichts anderes!) Das ist ein Ansatz, der das Leid und die Nöte der Menschen wieder in den Mittelpunkt der Politik rückt und nicht geopolitische Ambitionen oder die gegenseitigen Schuldzuweisungen von Politikern. (Nico Brünler, DIE LINKE: Aber genau das passiert doch!) Sie können weiterhin kompromisslos fordern, dass der Krieg weitergehen soll, oder Sie können tatsächlich zeigen, dass die gewählten Repräsentanten des Freistaates Sachsen einen ehrlichen Beitrag zum Frieden leisten wollen. Zeigen wir, zeigen Sie, dass Sachsen tatsächlich die Logik von Gewalt und Sterben beenden will. Stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Dirk Panter, SPD: Nein!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach in dieser dritten Rederunde für die AfD. Nun gibt es offenbar eine Kurzintervention an Mikrofon 4 durch Herrn Kollegen Lippmann. Bitte schön. (Dirk Panter, SPD: Die Bienchen von Putin!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja, Vielen Dank Herr Präsident! Es lässt einen in gewisser Weise sprachlos zurück, (Zuruf von der AfD: Na dann!) wenn ein Kollege dieses Hohen Hauses hier astreine Propagandareden des Kremls in diesem Hohen Hause zu Tage fördern darf und dafür auch noch stehenden Applaus seiner eigenen Fraktion bekommt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich glaube spätestens jetzt nach dieser Rede, Herr Urban, ist klar: Ihr Ziel ist die Kapitulation der Ukraine. (Jens Oberhoffner, AfD: Nein, das haben Sie nicht verstanden! –

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Lars Kuppi AfD

Setzen Sie sich einfach wieder hin!) Das Sterben weiterer Menschen, die Bedrohung weiterer Länder, die nicht Halt machen wird nach der Kapitulation der Ukraine, sondern Russland das geben wird, was es will (Zuruf von der AfD: Sie sind ein Verschwörungstheoretiker! Dann gehen Sie an die Ostfront! – Glocke des Präsidenten) und noch darin bestärken wird, weiterzumachen mit dem Baltikum, mit anderen europäischen Staaten. Ich möchte Sie hier stehen sehen, wenn es um Polen geht, wenn es irgendwann auch um die Frage geht: Wann macht Putin Halt und an welcher Grenze? Das können Sie nicht beantworten, weil Sie offenbar mittlerweile vollkommen – vollkommen! – der russischen Propaganda frönen und diese hier auch noch breittragen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Glocke des Präsidenten) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Etwas Ruhe, bitte!

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Valentin Lippmann GRÜNE

Wer heute Putin nachgibt und die Kapitulation der Ukraine fordert, der wird sich in zehn Jahren die Frage stellen müssen, (Zurufe von der AfD – Timo Schreyer, AfD: Wer hat das denn gefordert?) wie wir mit der Bedrohung durch Putin unmittelbar an unseren Landesgrenzen umgehen müssen. (Sebastian Wippel, AfD: Wo sollen die herkommen? – Weitere Zurufe von der AfD) Dann möchte ich diese wohlfeilen, schmerzvollen Reden von Herrn Wendt hier noch einmal vorgetragen bekommen; denn dann geht es darum, wie wir möglicherweise unser Land oder die Europäische Union verteidigen müssen. (Timo Schreyer, AfD: Wehrdienstverweigerer! – Zuruf von der AfD: Setzen, sechs!) Deshalb muss es jetzt heißen: Wir unterstützen die Ukraine bis zum Letzten; (Glocke des Präsidenten) denn nur, wenn die Ukraine Stärke zeigt, wird sie eines Tages am Verhandlungstisch das bekommen, was ihr zusteht, (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD – Weitere Zurufe von der AfD) nämlich ihr Territorium, wie es im Jahr 2014 war. (Oh-Rufe und weitere Zurufe von der AfD – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zu guter Letzt gestatte ich mir die Frage – nach dieser astreinen Kreml-Propagandarede, (Starkes, anhaltendes Gelächter bei der AfD – Glocke des Präsidenten) die Ihnen wahrscheinlich Ihre Führungsoffiziere aus Russland in den Block diktiert haben –: (Gelächter bei der AfD) Wie viel Geld haben Sie dafür bekommen, sich hier vorne nicht als Abgeordnete des Landtags, sondern als Marionetten Russlands zu präsentieren? Das sollten Sie den Sachsen beantworten! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Lippmann auf den Redebeitrag von Herrn Urban. Herr Urban möchte an Mikrofon 5 erwidern. Ich bitte während der Kurzintervention um Ruhe. Vielen Dank. – Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Lippmann, Sie haben einmal mehr bewiesen, dass Sie und Ihre Partei Politiker sind, die ohne Bedenken fremde Menschen in den Krieg schicken und sterben lassen und sich niemals selbst die Finger schmutzig machen. (Beifall bei der AfD –

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Susanne Schaper Die Linke

Wer hat denn den Krieg angefangen? Das ist doch unfassbar!) Und Sie haben natürlich deutlich gezeigt, was Sie von einer Friedensinitiative des Papstes halten – nämlich gar nichts. (Zuruf des Staatsministers Sebastian Gemkow) Sie sind die Partei, die bedingungslos auf Krieg besteht, ohne zu fragen, wer am Ende das Gewehr in der Hand hält, wer erschossen wird und wer nicht mehr nach Hause kommt. Sie sind schon lange keine Pazifisten mehr. Die GRÜNEN sind zur schlimmsten Kriegstreiber-Partei in Deutschland geworden. (Starker Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawoll! – Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 5. Es folgt eine weitere Kurzintervention, vermutlich auf den Redebeitrag von Herrn Urban. Frau Kollegin Kliese, bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Was ich sehr gern gefragt hätte: Sie sprechen in vielen Plenarsitzungen über unsere Freiheit und wie Sie die Freiheit gefährdet sehen. Sie sehen Ihre Freiheit gefährdet, weil es Menschen gibt, die kein Schnitzel mehr essen wollen. (Gelächter bei der AfD – Thomas Thumm, AfD: Es zwingt Sie doch niemand, ein Schnitzel zu essen!) Sie sehen Ihre Freiheit gefährdet, weil es Menschen gibt, die ein Gendersternchen benutzen. All das sehen Sie als Züge einer aufkommenden Diktatur. Und im Hintergrund gibt es eine Diktatur – nämlich Russland –, die versucht, ein Volk – die Ukrainerinnen und Ukrainer – seiner Freiheit zu berauben, (Carsten Hütter, AfD: Was hat das denn mit dem Schnitzel zu tun?) und die diese Menschen überfallen hat. Und, Herr Wendt, diese Menschen, die dort sitzen, diese Männer, die dort auf andere schießen müssen, die haben sich das nicht ausgesucht, die müssen das machen. (Sabine Friedel, SPD: Genau!) Die haben gar keine andere Wahl. Die müssen sich verteidigen, weil sie von Wladimir Putin angegriffen worden sind. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Widerspruch von der AfD) Ich frage Sie: Warum ist unsere Freiheit, die zu erlangen uns viele Völker unterstützt haben 1989, (Zuruf von der AfD: Was?) mehr wert als die der Menschen, die auf dem Majdan demonstriert haben, als die der Menschen in der Ukraine? Warum ist das weniger wert? (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Kliese. Nun folgt die Erwiderung an Mikrofon 5; bitte schön, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegin Kliese, Sie stellen die falschen Fragen. (Gelächter bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die Frage ist nicht: Wer ist schuld, wer ist gut, wer ist besser? (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE – Zurufe von der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Zuruf: Das war eine Kurzintervention und keine Frage!) – Doch, Sie hat eine Frage gestellt. Diese Frage stellen wir seit zwei Jahren und seit zwei Jahren sterben Menschen. Der Papst macht genau das nicht. Er sagt nicht: Der ist schuld. Oder: Der ist weniger und der ist mehr schuld. Oder: Der ist alleine schuld und der andere gar nicht. Der Papst macht das einzig Richtige. Er sagt; Das Sterben muss beendet werden und wenn man etwas tun kann, um beide Seiten an einen Tisch zu bekommen, dann ist jeder Frieden am Ende besser als der Krieg, der Jahre und Jahre weitergeht und mehr und mehr Menschen sterben lässt. Die richtige Frage ist: Wie bekomme ich beide Seiten in Friedensverhandlungen? (Marco Böhme, DIE LINKE: Warum reden Sie dann nie von Russland?) Die Frage ist nicht: Wer ist schuld oder wer ist besser und wer ist schlechter? (Beifall bei der AfD –

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Marco Böhme Die Linke

Sie wollen doch keinen Frieden!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 5 durch Herrn Kollegen Urban. Nun spricht für die CDU-Fraktion der Fraktionsvorsitzende. (Sabine Friedel, SPD: Herr Kollege Hartmann!) – Herr Kollege Hartmann; ja, jetzt ist er da. Bitte schön, Herr Kollege.

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Christian Hartmann CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe mir lange überlegt, ob ich mich in dieser Debatte zu Wort melde, aber ich glaube, die letzten Wortmeldungen machen das durchaus notwendig. (Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf von der AfD: Weise Entscheidung!) Als Erstes möchte ich in Ergänzung zu meiner hochgeschätzten Kollegin Andrea Dombois auf den Antrag eingehen. Ich halte es, mit Verlaub, schon für ein starkes Stück, den Vatikan und den Papst als Kronzeugen für eine russlandfreundliche Interpretation zu bemühen. Zumal – und das möchte ich deutlich sagen – der Vatikan in allen kriegerischen Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte eine deutliche Position zur Mäßigung und zur friedsuchenden Weise gefunden hat. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Er hat das in allen Konflikten der Vergangenheit immer wieder deutlich gesagt und versucht, diese Verhandlungswege zu öffnen. Er tat das beispielsweise auch zum Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens am 8. Dezember 2022 oder auch im Jahr 2023 mittels der Entsendung des Kardinals Matteo Zuppi in die Ukraine. Das ist Ihnen aber offensichtlich entgangen. (Jörg Kühne, AfD: Nö, ist es nicht!) Sie bedienen den Papst als Kronzeugen. Ich halte das in der Tat für anmaßend. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dass es in irgendeiner Form Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine geben muss, steht aus unserer Sicht völlig außer Frage. (Zuruf von der AfD: Ah!) Dennoch geht diese Forderung als Erstes an den Aggressor und nicht an den Angegriffenen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Und wenn Russland diese Verhandlungsbereitschaft zeigt, dann besteht die Basis für Verhandlungen zwischen zwei souveränen Staaten, nämlich der Russischen Föderation und der Ukraine. Im Übrigen ist es weder die AfD-Fraktion noch irgendeine Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, die abschließend die Frage beantworten wird, wann beide Gegner an einen Tisch treten. (Zuruf von der AfD: Nee, das macht Joe Biden!) Es ist nicht unsere Entscheidung, wann diese Verhandlungen stattfinden, sondern es ist die Entscheidung zwischen zwei souveränen Staaten. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Sie irren übrigens auch in Ihrer Interpretation zum Papst: Erste Bedingung für Friedensverhandlungen ist die Beendigung der Aggression – so Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in der Aussage zu dem Thema, wann Verhandlungen stattfinden. Das gehört übrigens als Ergänzung zu Ihrer Darstellung dazu: Erste Bedingung für die Friedensverhandlungen ist die Beendigung der Aggression. (Dirk Panter, SPD: Hört, hört! – Andrea Dombois, CDU: Genau!) Ich will außerdem deutlich sagen, dass zwischen der Aussage des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und der des Vatikans aus meiner Sicht kein Unterschied besteht. Es ist völlig unstrittig – das sei nochmals klar gesagt –, dass ein solcher Konflikt letztlich im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Zivilbevölkerung, an einem Verhandlungstisch enden muss. Dazu muss es jedoch die Verhandlungsbereitschaft geben. Dabei nehme ich Sie gern auf einen leichten Exkurs mit, wie es so ist mit Diktaturen und deren Sichtweisen zu Kompromissen. Ich glaube, es braucht an dieser Stelle beides: Es braucht eine starke Verteidigungsfähigkeit auf der einen Seite, mit dem Willen zum Frieden, um gegenüber Aggressoren eine deutliche Position zu beziehen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Es hat der Tschechischen Republik 1938 nichts geholfen, und es hat in der Folge nichts geholfen, kompromissfähig zu sein, um eine der größten kriegerischen, barbarischen Entwicklungen in Europa erleben zu müssen. (Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD) Es hat in der letzten Zeit bei vielen Konflikten nichts geholfen, einfach nur tolerant zu sein. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Ich glaube, es braucht beides: die Ernsthaftigkeit der Verteidigungsfähigkeit und die Bereitschaft aller Beteiligten, zum Frieden zu finden. An dieser Stelle will ich ganz einfach Wilhelm Busch – Fuchs und Igel – bemühen: „Ganz unverhofft, an einem Hügel, Sind sich begegnet Fuchs und Igel. ‚Halt‘, rief der Fuchs, ‚du Bösewicht! Kennst du des Königs Ordre nicht? Ist nicht der Friede längst verkündigt, Und weißt du nicht, daß jeder sündigt, Der immer noch gerüstet geht? – Im Namen Seiner Majestät, Geh her und übergib dein Fell!‘ Der Igel sprach: ‚Nur nicht so schnell! Laß dir erst deine Zähne brechen, Dann wollen wir uns weitersprechen.‘ Und alsogleich macht er sich rund, Schließt seinen dichten Stachelbund Und trotzt getrost der ganzen Welt, Bewaffnet, doch als Friedensheld.“ (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Einseitig zu fordern, dass jemand bereit ist zu verhandeln, ohne zu erkennen, ob der andere diese Verhandlungsbereitschaft hat, das ist – mit Verlaub – zumindest eine recht naive Sichtweise auf die Dinge. Im Übrigen möchte ich auch erklären, dass, wenn Sie sich einmal bemühen, in das Jahr 1994, in das Budapester Memorandum zurückzuschauen – – Das ist nämlich der Zeitpunkt, als die Ukraine den Bestand der Atomwaffen, die auf ihrem Gebiet standen, an die Russische Föderation übergeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten Russland, die Vereinigten Staaten und Großbritannien der Ukraine eine Garantie der staatlichen Souveränität und Integrität gegeben. Das wurde von China und Frankreich mit eigenen Erklärungen ergänzt. Im Übrigen muss man deutlich sagen, dass es schon eine Fragestellung gibt, wenn eine Föderation, die eine Garantie für die Souveränität dieses Landes im damaligen und bis heute unveränderten Zustand gegeben hat, dann in dieses Land einmarschiert. Ich denke, allein diese Tatsache sollte uns alle hellhörig werden lassen, um die Frage zu beantworten, wie wir in Europa mit der eigenen Verteidigungsfähigkeit aufgestellt sind. Ich meine, das ist wichtig. Wir sind Teil der NATO und der Europäischen Union. Mir fallen noch Bündnispartner und Freunde im Baltikum, in Polen, im Osten dieser Europäischen Union ein, die einen Blick darauf haben, sich Sorgen machen und die Frage beantworten, wie wir gemeinsam eine Verteidigungsfähigkeit halten. Noch einmal ganz klar: Unbenommen muss es Verhandlungen geben. Ich bin mir sehr sicher, dass es eine sichere Zukunft in Europa, in der Perspektive auch nicht ohne Russland geben kann. Aber das erste, worum es jetzt geht, ist, deutlich zu zeigen, dass es die Europäische Union nicht hinnimmt, wenn mitten im Frieden ein Land überfallen wird, dass Europa nicht zuschaut und einfach akzeptiert, wenn andere Nationen in diesem Europa angegriffen werden. Das bedingt doch eine klare Position. Herr Wendt, mich würde einmal die Quelle Ihres Zitats interessieren, das Sie so lange vorgetragen haben. Ich möchte auch sagen, dass Waffenlieferungen ein durchaus legitimes Recht sind, dass wir nie davon gesprochen haben, dass wir deutsche Truppen in die Ukraine entsenden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber dass ich einem angegriffenen Land in Europa Hilfe leiste, ist kein Verbrechen, das ist auch kein Kriegstreiben, das ist eine moralische Verpflichtung. Noch einmal: Wir stehen am Ende klar dazu, eine Verhandlungslösung zu finden. Wir wollen so schnell wie möglich, dass dieser Krieg endet. Die Voraussetzung dafür ist aber ganz klar die Beendigung der Aggression durch den Aggressor, durch die Russische Föderation. Dann kann man in Friedensverhandlungen darüber sprechen, was eine Kompromisslinie ist. Sie können doch nicht ernsthaft verlangen, dass wir alle mitten in der militärischen Auseinandersetzung, in laufenden Angriffen zuschauen und sagen: Dann beuge dich. Danach kannst du mit denen sprechen, die bei dir eingefallen sind, was noch möglich ist. So werden die Verhandlungen nicht vernünftig funktionieren. (Sebastian Wippel, AfD: Aber so werden sie laufen! Genauso werden sie laufen!) Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Auch die Frage von Friedensdividenden und von Haltung ist eine Frage, die sich darauf konzentriert, wie ernst sie eigentlich das Gegenüber nimmt. Diese Ernsthaftigkeit gegenüber der Russischen Föderation werden wir nicht mit der Friedenstaube zeigen, sondern nur dann, wenn wir eine militärische Selbstverteidigungsfähigkeit haben und nicht bereit sind, zuzuschauen, wie andere Völker einfach überrollt werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hartmann sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – (Andreas Nowak, CDU: Da fällt denen nichts mehr ein! – Lachen bei der CDU-Fraktion) Das sehe ich nicht. Dann frage ich die Staatsregierung, ob es Redebedarf gibt. – Herr Staatssekretär Popp für die Staatsregierung, bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung drei Dinge klarzustellen: Erstens. Die Einstellung der Sächsischen Staatsregierung zu Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eindeutig. Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig, er bringt großes Leid für die Ukrainerinnen und Ukrainer und er wirkt sich weltweit negativ aus. Wir, die Sächsische Staatsregierung, verurteilen daher Russlands Aggression auf das Schärfste. Sie muss sofort beendet werden. Die Waffen müssen schweigen und Russland muss seine Armee vom Territorium der Ukraine zurückziehen. Wir wollen selbstverständlich, dass Frieden herrscht. Daran kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Zweitens. Auch der Papst ist für Frieden. Er fordert zu Recht, dass das sinnlose Leiden und Sterben enden muss. Er fordert zu Recht, dass das ukrainische Volk wieder in Frieden leben kann. Der Papst, meine Damen und Herren, sucht nach Wegen, wie man den Krieg beenden kann. Der Papst hat auch Verhandlungen über ein Ende des Krieges angesprochen. Verhandlungen gehören auf dem Weg zu Frieden dazu, jedoch unter der klaren Bedingung, dass die Souveränität der Ukraine in den Grenzen von Februar 2014 wiederhergestellt wird. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Absicht der ukrainischen Regierung, im Sommer 2024 in der Schweiz einen Friedensgipfel abzuhalten. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Rund 80 bis 100 Länder sollen an diesem Friedensgipfel teilnehmen. Wir hoffen, dass dieser Gipfel ein wichtiges Element für eine friedliche Lösung in der Zukunft sein wird. Wir wissen auch: Erfolgreich kann der Gipfel nur sein, wenn Russland einlenkt und sich auf Gespräche einlässt, wenn Russland erkennt, dass sein Krieg ungerecht ist und nur ein gerechter Frieden für beide Länder und beide Völker in die Zukunft führt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Staatsregierung wird weiterhin selbstverständlich alles in ihrer Macht Stehende tun, um Frieden und Stabilität in der Ukraine und darüber hinaus zu fördern. Zu diesem Zweck haben wir über die vergangenen zwei Jahre mehrere humanitäre Hilfslieferungen auf den Weg gebracht. Mit Lebensmitteln, Hygieneprodukten, Generatoren wollen wir dazu beitragen, das Leid im Alltag etwas zu lindern. Mit der Lieferung von Schultafeln unterstützen wir, dass die Kinder eine Grundlage für ihre Zukunft haben – Kinder, von denen viele in U-Bahnschächten zur Schule gehen müssen, weil Herr Putin entschieden hat, ihnen die Zukunft zu rauben. Wir verurteilen dies zutiefst. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Durch unsere Regionalpartnerschaft mit Charkiw wollen wir mithelfen, dass einzelne Regionen eine gute Zukunft haben. Wir nehmen schon jetzt den Wiederaufbau und die europäische Integration der Ukraine als Ganzes in den Blick. Drittens. Was den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Heiligen Stuhl anbelangt, scheint bei der antragstellenden Fraktion ein tiefsitzendes Missverständnis vorzuliegen. Der Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Heiligen Stuhl regelt die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche in Sachsen und dem Freistaat im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. In Deutschland gibt es das verfassungsrechtlich verbriefte Trennungsgebot von Staat und Kirche. Verträge zwischen Staat und Kirche regeln Themen, die Zuständigkeiten auf beiden Seiten berühren. Dazu gehört etwa der Religionsunterricht oder die Besetzung von Bischofsämtern. Der Vertrag sieht vor, dass sich die Staatsregierung und die Vertreter der katholischen Kirche in Sachsen regelmäßig und bei Bedarf zu Gesprächen über solche Fragen treffen. Es geht dabei um Kultusangelegenheiten in der traditionellen Bedeutung des Wortes. Fragen der Außenpolitik, meine Damen und Herren, gehören hier nicht dazu. Daher sieht die Sächsische Staatsregierung keine Veranlassung, in diesbezügliche Gespräche mit dem Heiligen Stuhl einzutreten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatssekretär Prof. Popp sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich, wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, für das Schlusswort an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Urban. Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es überrascht Sie sicherlich nicht, wenn ich sage, dass mich die Diskussion zu unserem Antrag enttäuscht hier stehenlässt. Was wir jetzt im Sächsischen Landtag erlebt haben, ist leider der Wille gewesen, nicht den Mut zu haben, zu sagen: Wir sind ergebnisoffen. Ich habe wieder die Argumente gehört, die diesen Krieg seit zwei Jahren am Laufen halten. Ich habe wieder die Schuldzuweisungen gehört. Ja, sicherlich ist es ungerecht, was der Ukraine gerade geschieht. Die Frage für uns ist aber nicht, ob wir diese Ungerechtigkeit mit Krieg lösen können, ob wir dafür sorgen können, dass dieser Krieg am Ende gewonnen wird. Ich habe es Ihnen vorhin gesagt: Viele, auch westliche Militärexperten geben heute der Ukraine keine Chance auf die Rückeroberung der verlorenen Gebiete. Wer das fordert – wie Sie, meine Damen und Herren –, will kein Ende von Gewalt und Sterben. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Der will, dass dieser Krieg weitergeht, dass weitere Menschen sterben müssen. Die Chance, die uns Papst Franziskus gegeben hat, ist die, zu sagen: Nein, wir wollen an dieser Stelle nicht Schuld aufrechnen. Wir wollen nicht sagen, was militärisch möglich ist oder nicht. Wir wollen möglichst schnell das Sterben beenden. Diese Chance, die uns Papst Franziskus gegeben hat, wollten wir heute dem sächsischen Parlament geben. Wir wollten dem sächsischen Parlament heute die Chance geben, ohne Schuldzuweisungen ein Signal für das Ende des Sterbens zu setzen. (Sören Voigt, CDU: Was? – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Zurufe von der CDU) Leider ist die Logik des Krieges immer noch bei Ihnen aktuell. (Unruhe – Glocke des Präsidenten – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Immer noch wollen Sie keine ergebnisoffenen Verhandlungen, die ein schnelles Ende des Sterbens möglich machen. Gehen Sie in sich. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Sie haben noch eine letzte Chance: Die Abstimmung ist noch nicht durch. Wer unserem Antrag folgen will, wer am Ende dem Vorschlag von Papst Franziskus folgen will, der stimmt heute für die weiße Fahne und der stimmt heute für unseren Antrag. (Andreas Nowak, CDU: Niemals! – Zurufe von der CDU – Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte um etwas Ruhe. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/16059 zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die beiden Schriftführer, diese nun durchzuführen und übergebe das Wort an Herrn Kollegen Richter, bitte schön. (Marko Schiemann, CDU: Wie bei den Kommunisten ist das! – Zurufe von der AfD)

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Frank Richter SPD

Ich verlese die Aufrufliste zur 2. Mai 2024 über die Drucksache 7/16059. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich bitte um etwas Ruhe, danke schön.

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Frank Richter SPD

Wir beginnen mit dem Buchstaben U wie Ukraine. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Habe ich jemanden in diesem Saal nicht aufgerufen? – Das sehe ich nicht. Damit ist die namentliche Abstimmung beendet. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Kollege Richter. Wir werden das Ergebnis der Abstimmung feststellen und danach verkünden. (Kurze Unterbrechung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich das Abstimmungsergebnis verkünde, vorab eine kleine Info. Es kam heute erstmals Zähltechnik zum Einsatz. Wir haben einmal technisch und einmal händisch ausgezählt. Spätestens mit Beginn einer neuen Legislaturperiode werden wir nur mit Zählgeräten – ich nenne sie einmal so – die Stimmen auszählen. Dann geht das Ganze auch schneller vonstatten. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Ich möchte das Ergebnis bekannt geben. Über die Drucksache 7/16059 wurde wie folgt abgestimmt: Es gab 32 Jastimmen, 72 Neinstimmen, eine Enthaltung. 14 Abgeordnete haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Somit ist der Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/16059 nicht beschlossen worden, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Sebastian Wippel, AfD: Herr Präsident!) – Jetzt war ich zu schnell. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wieso? – Sebastian Wippel, AfD: Ich stand ja schon!) – Weil ich den Tagesordnungspunkt schon beendet hatte. – Herr Wippel, Sie wollten bestimmt zum Abstimmungsverhalten eine Erklärung abgeben. (Sebastian Wippel, AfD: Ja!) Ich war zu schnell und bitte, das zu entschuldigen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, was denn nun?) Weil ich zu schnell war – der Fehler lag bei mir –, gebe ich Ihnen jetzt die Gelegenheit, Ihr Abstimmungsverhalten zu artikulieren; bitte schön, Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Tatsächlich möchte ich mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe die ganze Zeit hier gestanden und nur noch auf das Ende der Auszählung gewartet. Ich habe für diesen Antrag gestimmt, und zwar nicht deshalb, weil ich die Argumente der Gegenseite nicht verstehe – ich verstehe sie –, sondern weil dieser Angriffskrieg absolut zu verurteilen ist. Aber die Art und Weise derer, wie es heute vorgetragen worden ist, und die Überheblichkeit vonseiten derer, die den Antrag abgelehnt haben – besonders auf der linken Seite –, hat es an dieser Stelle nicht geschafft, mich zu überzeugen. Sie zeigen mir, dass Sie unverantwortlich mit dem menschlichen Leben umgehen. Es gab nur zwei Möglichkeiten: Entweder man hätte zeitnah die Ukraine mit den neusten und besten Waffen in Größenordnungen auf gut Deutsch zugeschissen, damit sie mit einem Gegenangriff diese Ziele, die sie formuliert haben – nämlich die Rückeroberung der Krim –, hätten schaffen können, oder man tut es nicht. Man hat es nicht getan, auch vonseiten der Amerikaner nicht. Damit ist dieses Ziel, das Sie postuliert haben, überhaupt nicht möglich. Wenn man in der jetzigen Situation weitermacht und dieses Ziel erreichen möchte – nämlich die Rückeroberung der Krim die Rückeroberung sämtlicher Gebiete –, dann geht es nur mit einer massiven Aufrüstung, die zu einer Eskalation des Krieges in einer Größenordnung mit unvorhersehbaren Folgen führen würde, und zwar nicht nur für Russland und die Ukraine, sondern für ganz Europa und vielleicht sogar für die gesamte Menschheit. Ich denke, es ist an der Zeit, die Realitäten anzuerkennen, so bitter sie sind, und Menschenleben zu schonen, die Sache einzufrieren und für einen Frieden zu verhandeln, auch wenn es für die Ukraine nachteilig wird. Es wird Menschenleben retten. Die Verlängerung des Krieges kostet nur Hektoliter Blut und wird uns nicht helfen. Deshalb konnte ich diesem Antrag nur zustimmen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wippel mit seiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Jetzt gibt es eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten; Kollegin Friedel an Mikrofon 2, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Dann möchte auch ich die Gelegenheit nutzen und mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe gegen diesen Antrag gestimmt, und zwar aus folgendem Grund: Ich halte es für eine große zivilisatorische Errungenschaft, dass es die Menschheit in vielen Bereichen geschafft hat, die Macht des Stärkeren durch die Macht des Rechts zu ersetzen. Ich habe den Eindruck, dass die AfD-Fraktion das rückgängig machen will. (Zuruf von der AfD: Was?) Dieser Antrag hat zum Inhalt, die Macht des Rechts wieder durch eine Anerkennung der Macht des Stärkeren zu ersetzen. Ein Angriff auf das Völkerrecht wiegt hier weniger schwer als das Hinnehmen einer Situation, wie sie jetzt nun mal ist. Dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein. Deshalb haben wir darüber unterschiedlich abgestimmt. Nicht in Ordnung finde ich, Herr Kollege Wippel, dass Sie denjenigen, die hier mit Nein gestimmt haben, unterstellen – und auch wörtlich hier gesagt haben –, dass ihnen ein Menschenleben nichts wert sei. Sie werden in der Debatte nicht gehört haben, dass wir Ihnen das unterstellt hätten. Alle Rednerinnen und Redner – sowohl von der CDU, der SPD, den GRÜNEN als auch von den LINKEN – haben deutlich gemacht, wie schlimm, wie abzulehnen dieser Krieg ist. Sie haben deutlich gemacht, wie schlimm sie es finden, dass Menschen sterben. Niemand hat gesagt, dass dieser Krieg gewollt ist. (Sebastian Wippel, AfD: Sie nehmen es billigend in Kauf!) Niemand hat gesagt, dass einem Menschenleben nichts wert sind. Dass Sie das hier all denen vorwerfen, die bei der Abstimmung über den Antrag mit Nein gestimmt haben, das halte ich für einen sehr unangemessenen Umgang. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Friedel mit ihrer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ich weise darauf hin, wenn es um das Abstimmungsverhalten geht, dann muss gemäß unserer Geschäftsordnung das Abstimmungsverhalten natürlich auch begründet werden. Man sollte nicht noch einmal auf die Redebeiträge zuvor eingehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Tagesordnungspunkt Schutz der Tiere an der verfassungsmäßigen ausrichten. Notstand in den Tierheimen Drucksache 7/15944, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: die Fraktionen DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNEN und SPD; fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Schaper. Bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stecke viel mehr Mensch im Tier, als wir uns vor wenigen Jahren noch vorstellen konnten, (Sören Voigt, CDU: Jetzt ist‘s gut!) sagte der Biologe Norbert Sachser, ein Wegbereiter der Verhaltensbiologie. Regelmäßig überrascht uns die Wissenschaft mit Neuigkeiten über die Fähigkeiten unserer tierischen Mitgeschöpfe. Tiere sind uns weitaus ähnlicher, als wir dachten. Doch spiegelt sich das in unserem Handeln wieder? – Nein. Dabei ist das Staatsziel Tierschutz sowohl in der Sächsischen Verfassung als auch im Grundgesetz verankert. Doch die Realität sieht anders aus. Realität ist, dass der illegale Tierhandel eine Milliardenindustrie und ein attraktives Geschäft für Kriminelle ist. Laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten wurden im Jahr 2021 1 839 Tiere entdeckt. Im Jahr 2022 waren es dann 1 017. Im Jahr 2023 waren es 848. Hinter den Bildern niedlicher Hundewelpen steckt eine grausame Maschinerie skrupelloser Zuchtfabriken und unsägliches Leid der Elterntiere, die ihr kurzes Leben in Zwingern und Käfigen ohne Sonnenlicht, ohne Kontakt zu Artgenossen, ohne medizinische Versorgung und ohne soziale Ansprache verbringen, um möglichst schnell viele Welpen zu produzieren. Die viel zu früh von der Mutter getrennten Welpen sind dann kaum sozialisiert, schwach und leiden oft an Parasiten oder schweren Infektionskrankheiten. Sicherheitsmaßnahmen einzelner Plattformbetreiber sind unzureichend. Das Internet darf aber kein rechtsfreier Raum sein. Wir fordern eine Zentralstelle von Bund und Ländern zur Überwachung des Internethandels mit Tieren, Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt und wenn es auch keine Erklärung zum Abstimmungsverhalten mehr gibt, dann beende ich jetzt den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Bedeutung als Staatsziel beenden – Ursachen bekämpfen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung eine detaillierte Dokumentation, gesetzliche Regelungen für die Ahndung von Verstößen und Regulierungen von Online-Plattformen. Was wir als Land außerdem tun sollten, ist, mehr zu kontrollieren und die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten zu verstärken. Spezifische Ermittlungsstrukturen bei der Polizei, wie die Soko „Welpen“ bei der Polizeidirektion Dresden, sollten zwingend ausgeweitet werden. Realität ist nämlich auch, dass Qualzuchten trotz der vielfältigen gesundheitlichen Probleme der Tiere sehr beliebt sind. Obwohl das Tierschutzgesetz deren Zucht verbietet, belegen Rassen wie die Französische Bulldogge oder der Chihuahua seit Jahren vordere Plätze in der Welpenstatistik. Solange Menschen ihre Kaufentscheidung von optischen Kriterien und Modetrends abhängig machen, müssen betroffene Tiere das vermeintlich niedliche Erscheinungsbild mit ihrer Gesundheit bezahlen. Es wird Zeit, das Qualzuchtverbot endlich umzusetzen – und zwar konsequent –, und vielleicht auch präventiv vorzugehen und aufzuklären. Realität ist auch, dass jedes Jahr allein in Deutschland zwischen 50 000 und 80 000 Hunde, Katzen, Exoten, Kaninchen und andere Haustiere einfach ausgesetzt werden. Im Gegensatz zu fast allen anderen EU-Staaten gibt es in Deutschland keine einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Diese würde Behörden und Tierheimen bei der Rückverfolgung ausgesetzter und entlaufener Tiere sehr entlasten. Realität ist auch, dass die Anzahl der wegen Beißvorfällen in Tierheimen abgegebenen oder eingewiesen Hunde deutlich gestiegen ist. Nicht die Hunde haben sich verändert, sondern es gibt immer mehr Möglichkeiten, sie sich anzuschaffen, egal, welche Rasse, vor allen Dingen auch die exotischen Rassen. Ob Hund zu Mensch und dessen Lebensumständen passt, spielt dabei überhaupt keine Rolle, zum Beispiel der Schäferhund in der kleinen Stadtwohnung. Corona war für viele ein Einstieg in ein neues Hobby. Die Anschaffung eines Hundes stand für viele dabei ganz oben auf der Hitliste. Das führte zu einer Welle an leider oft unüberlegten Anschaffungen. Nicht selten heißt es dann Endstation Tierheim. Dort hat man in der Regel weder die personellen noch zeitlichen Ressourcen, um diese Tiere vor einem Dasein als Langzeitinsassen zu bewahren. Was braucht es also? – Wie in Niedersachsen die Pflicht zu einem Befähigungsnachweis für Neuhundehalterinnen und -halter. So könnten Spontankäufe verhindert und das Risiko falscher oder fehlender Erziehung reduziert werden. Ganz wesentlich ist die regelmäßige und kompetente Aus-, Fort- und Weiterbildung der Menschen, die sich in den Tierheimen und ähnlichen Tierschutzeinrichtungen um die verhaltensauffälligen Hunde kümmern. Letztlich braucht es Kontrollen und Reglementierungen für den Import von Hunden aus dem Ausland. Tierschutzvereine, die Hunde aus dem Ausland importieren, sollten sich nicht aus der Verantwortung ziehen können, wenn es Probleme gibt. Realität ist auch, dass in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Tierschutz oft als Bagatelle abgehandelt wird und dass Tierquäler kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Auch in Sachsen haben sie kaum Konsequenzen zu fürchten. Nur in der Hälfte der angezeigten Fälle von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz konnten Tatverdächtige überhaupt ermittelt werden. Im Jahr 2023 kamen in Sachsen von insgesamt 272 registrierten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz lediglich zehn als Straftaten vor Gericht. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Tierschutz könnten mit Veterinären als Tierschutzdezernenten besetzt werden und Defizite in Vollzug und Gerichtsbarkeit verkleinern. Realität ist auch, dass Städte und Kommunen oft mit dem Tierschutz überfordert sind. Weil Geld und Personal fehlen, können Kontrollen nicht oder nur selten stattfinden. Um das Tierschutzrecht durchzusetzen, brauchen Vollzugsbehörden qualifiziertes Personal. Die sächsischen Kommunen nehmen in den verschiedenen Bereichen des Schutzes von Tieren auch Aufgaben wahr, für die eigentlich der Freistaat verantwortlich ist. Wir reden hierbei auch über eine Pflichtaufgabe. Daher sollte die auskömmliche Finanzierung artgemäßer Unterbringung, Betreuung, Ernährung, tiermedizinischer Behandlung und Pflege von Fundtieren und herrenlosen und beschlagnahmten Tieren von Landesseite her eine Selbstverständlichkeit sein. Realität ist auch, dass die Tierheime immer häufiger die Aufnahme von Tieren, vor allen Dingen von Hunden ablehnen müssen. Weil sie chronisch unterfinanziert sind, arbeiten die Beschäftigen meist auf Mindestlohnbasis und/ oder ehrenamtlich. Dafür sind sie quasi rund um die Uhr im Einsatz. Im Jahr 2023 verfasste ein Bündnis von Aktiven aus dem Tierschutz einen Brandbrief an die Bundesregierung: „Wir haben gemahnt, appelliert, aufgefangen und jetzt brechen wir unter der Last der in Not geratenen Tiere zusammen.“ Sie fordern die Politik auf, dem Staatsziel Tierschutz endlich nachzukommen. Viele Tierheime und Tierschutzvereine schlossen sich an, auch in Sachsen. „Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit“ hat Albert Schweitzer gesagt. Die Zeit einer Politik des Wegschauens, die Gesetze ignoriert, verwässert oder gar nicht erst beschließt, sollte eigentlich vorbei sein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE, die diesen Antrag eingereicht hat. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Frau Kollegin Saborowski.

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Ines Saborowski CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nicht weil mir bzw. uns das Thema nicht wichtig wäre, sondern in Anbetracht der mir zugeordneten Redezeit und dass wir uns heute besonders kurzfassen sollten, werde ich mein Redeskript nach einigen wenigen Sätzen zu Protokoll geben. Darin ist ausführlich begründet, warum wir den Antrag ablehnen werden, obwohl durchaus sehr sinnvolle Vorschläge enthalten sind. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Ich nehme in meiner Stellungnahme zum einen Bezug auf den Tierschutzbericht der Bundesregierung, welcher Ende letzten Jahres erschienen ist, und auf den daraus resultierenden Referentenentwurf. Diese Ergebnisse sollten wir abwarten und die Koalition daran messen – und wenn nötig und möglich, nachsteuern. Zum anderen erwähne ich, dass der neue Tierschutzbeauftragte seine Arbeit aufgenommen hat. Sachsens Tierheime haben mehr Unterstützung und eine höhere Förderung für Personal- und Betriebsausgaben erhalten. Mehr ist natürlich immer möglich, aber wir haben eine Aufstockung vorgenommen. Den Rest der Rede – darin in aller Ausführlichkeit auch zu den Zuständigkeiten hinsichtlich des illegalen Hunde- und Welpenhandels, wobei der Freistaat nur ein Akteur neben anderen ist, und dazu, dass Staatsanwaltschaften regional bereits mit entsprechenden Vertiefungen für den Schwerpunkt Tierschutz eingesetzt worden sind – gebe ich zu Protokoll. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Saborowski. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Prantl. Bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Tierschutz ist als unsere moralische Verpflichtung auch ein Maßstab für Menschlichkeit und für unser Verständnis für das Leben an sich. Wir können froh sein, dass wir in Deutschland wirksame Gesetze und Vorschriften zum Tierschutz haben, müssen jedoch sicherstellen – da haben Sie recht –, dass diese konsequent durchgesetzt werden. Das ist beim Handel mit jungen Hunden, wie Sie beschrieben haben, leider nicht immer der Fall, was der illegale Welpenhandel tragisch zeigt. Er geht oft mit Misshandlungen und mit der Vernachlässigung der Jungtiere einher. Illegaler Welpenhandel findet meist im Verborgenen statt. Hinter einer sympathischen Verkaufsanzeige verbirgt sich in der Regel ein wohlorganisiertes Netzwerk. Es ist richtig, die Welpen werden oft unter schlechten Bedingungen gezüchtet, unter fragwürdigen Umständen transportiert und von Zwischenhändlern an gutgläubige Käufer übergeben. Die Tiere werden nicht wie fühlende Wesen behandelt, sondern als Ware betrachtet. Rücksicht auf das Wohlergehen der Welpen nehmen die Händler oftmals nicht. Die Tiere leiden daher oft unter Krankheiten und auch unter genetischen Defekten. Werte Kollegen, der illegale Welpenhandel ist aber nicht nur eine Tierrechtsfrage, er ist auch eine Gefahr für das Gesundheitswesen, wenn mangelnde Kontrollen über die Herkunft und den Gesundheitszustand der Welpen das Risiko von Krankheitsausbrüchen mit sich bringen und erhöhen. Wir finden die Zielsetzung des Antrags daher grundsätzlich richtig, den illegalen Handel mit Welpen endlich wirksam zu unterbinden. Aus unserer Sicht verkennt der Antrag aber leider in einigen wesentlichen Punkten die Handlungsmöglichkeiten und auch die Regelungskompetenzen und Befugnisse, die wir hier auf Landesebene haben. Es gibt bereits umfassende Regelungen auf europäischer Ebene, insbesondere den gewerblichen Handel mit Tieren betreffend. Innerhalb der EU wird bereits an Lösungen gearbeitet, zum Beispiel an einer Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde. Schauen wir mal, ob etwas kommt; schauen wir mal, in welcher Qualität das kommt. Wir müssen zunächst trotzdem erst einmal abwarten, was da kommt, bevor wir hier in Sachsen eigene Vorschriften erlassen. Hinsichtlich effektiver Grenzkontrollen ist erst einmal der Bund zuständig. Eine internationale Zusammenarbeit zwischen sächsischer Polizei und den Polizei- und Zollbehörden von Polen und Tschechien erfolgt bereits. Sicherlich geht an dieser Stelle noch mehr. Aus den genannten Gründen werden wir uns bei dieser Abstimmung enthalten. Dennoch, werte Linksfraktion, erinnere ich Sie erneut daran, dass wir auf Landesebene mehr Tierschutz hätten unterstützen können und auch unterstützen müssen, nämlich durch die Bereitstellung angemessener Mittel und Ressourcen für den Tierschutz, insbesondere für die hier in Rede stehenden Tierheime. (Nico Brünler, DIE LINKE: Haben wir beantragt! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Hierzu hat auch die AfD-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen umfassende Anträge vorgelegt. Im Gegensatz – – (Susanne Schaper, DIE LINKE: Unser Antrag war besser!) – Nein, nein, der war viel schlechter. Trotzdem haben wir zugestimmt, obwohl Sie unseren abgelehnt hatten. So herum wird ein Schuh daraus, ja. (Zuruf von der AfD: So sind wir!) Den Tierheimen wollten wir eine bessere Finanzbasis geben und gewährleisten, nämlich 25 % der Personalkosten durch den Freistaat bis zu einer Höhe von 25 000 Euro pro Einrichtung. Weiterhin haben wir zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Energiekosten beantragt. Frau Schaper, es ist und bleibt doch ein klein wenig unehrlich, wenn Sie jetzt wiederholt vorgeben, Tierwohl fördern zu wollen. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Gleichzeitig haben Sie aber wirksame, sinnvolle und bezahlbare Tierschutzmaßnahmen mit abgewürgt, nur weil Ihnen der Absender der Haushaltsanträge nicht gepasst hat. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Weil wir eigene Anträge hatten!) Sie wollen heute wieder den „Notstand in den Tierheimen beenden – Ursachen bekämpfen!“, wie das dick gedruckt in der Überschrift steht. Diese Gelegenheit hatten Sie. Wir haben Ihren Anträgen zugestimmt, Sie unseren nicht. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Wir haben die Gelegenheit genutzt. Sie haben diese Gelegenheit nicht genutzt. Die Leidtragenden sind aber nicht Sie, sondern die Tierheime und die Tiere. Kein Ruhmesblatt für die LINKEN! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Susanne Schaper Die Linke

Weil Sie sich für den Nabel der Welt halten! So eine Arroganz!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht bitte Frau Kollegin Kummer.

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Ines Kummer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede die Gelegenheit nutzen und danke sagen: Danke an die engagierten Tierschützerinnen und Tierschützer, danke an die Tierschutzvereine und die Tierheime, an die vielen Päpplerinnen und Päppler, zum Beispiel die Initiative Igelhilfe Radebeul, die Eichhörnchen-Auffangstation in Dresden oder die Aktivistinnen und Aktivisten der Wildtierhilfe in Sachsen. Vielen Dank für ihr Engagement in Sachen Tierschutz! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Vielen Dank auch an Sie, liebe Fraktion DIE LINKE, für diesen Antrag. Illegaler Welpenhandel und die Situation der Tierheime im Freistaat sind Themen, die leider viel zu wenig Beachtung finden. Klar, das muss geändert werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, illegaler Welpenhandel ist ein Geschäft, das boomt, ein Geschäft, in dem einzig der Gewinn zählt, aber der Schutz der Tiere auf der Strecke bleibt. Stellvertretend für die vielen Fälle steht für mich der Fund von 14 Welpen in Ostsachsen im Dezember letzten Jahres. Die Welpen wurden von der Bundespolizei im Kofferraum eines Wagens gefunden. Beim Öffnen der Heckklappe lief die Suppe heraus, hat der Bundespolizeisprecher berichtet. Die Suppe, das waren tierische Exkremente. Die 14 Hunde waren in Boxen gestapelt, dicht an dicht im Kofferraum. Das Tierheim, das die Tiere aufgenommen hat, berichtete, dass die Tiere chronisch unternährt gewesen seien, spindeldürr. Zwei von ihnen waren an einer hochansteckenden Virusinfektion erkrankt, die unbehandelt zum Tod der Tiere führen kann. Viele Tiere aus illegalem Welpenhandel sind krank oder verhaltensgestört und landen früher oder später im Tierheim. Auch hier legen Sie, liebe Fraktion DIE LINKE, den Finger in die Wunde. Die Situation in vielen Tierheimen ist angespannt. Neben den Tieren aus illegalem Welpenhandel wurden in der Vergangenheit viele Tiere abgegeben, die während der Coronapandemie angeschafft wurden. Als das normale Leben wieder in Gang kam, hatte keiner mehr Zeit für sie. Steigende Energie- und Futtermittelpreise kommen hinzu. Insbesondere Tiere aus illegalem Handel haben einen hohen medizinischen Behandlungsaufwand und verursachen hohe Kosten – wie auch die zwei Welpen aus meinem Beispiel am Anfang. Ebenso ist die Zahl von Fundtieren gestiegen sowie die Zahl schwer oder überhaupt nicht mehr vermittelbarer Hunde. Ich komme aus Freital; das Tierheim dort kämpft wegen der steigenden Kosten gegen die Schließung. Das Tierheim hat Verträge mit meiner Kommune und den umliegenden Kommunen, aber nicht alle Kommunen sind bereit, die erforderliche Pro-Kopf-Pauschale von 1,50 Euro – besser wären natürlich 1,80 Euro – zu zahlen. Dabei ist die Aufnahme von Fundtieren nach wie vor eine kommunale Pflichtaufgabe. Es ist also auch eine Frage, wie der Tierschutz in den Gemeinderäten bewertet wird. Inwieweit können Gemeinderäte mitentscheiden, wie hoch die Pauschale für die Tierheime ausfallen wird? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen Maßnahmen ergreifen, ohne Frage. Wir müssen auch abschichten: Was ist auf europäischer Ebene, im Bund, im Land oder in der Kommune wirkmächtig? Was ist nur blinder Aktionismus? Auf EU-Ebene werden aktuell neue Regelungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Hunden und Katzen diskutiert. Neben einer Registrierungspflicht für Züchterinnen und Züchter geht es um Mindeststandards für Haltung und Pflege. Ich finde, es ist richtig und wichtig, das EU-weit zu machen, da viele Tiere aus illegalem Handel nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern der EU geboren werden. Es liegt auch ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Beabsichtigt ist unter anderem eine verstärkte Regulierung des Onlinehandels mit Tieren. Kontrollen sind elementar, um den illegalen Welpenhandel einzudämmen. Hierzu ist in erster Linie die Bundespolizei in Grenznähe zuständig, ansonsten sind die Veterinärämter in Sachsen, also die Kommunen, zuständig. Zu prüfen wäre hier, inwieweit man die Veterinärämter bei Kontrollen noch stärker unterstützt, zum Beispiel durch passgenaue Schulungen zu Tiertransporten oder bei Tiereinfuhrkontrollen. Das hat unsere Landestierschutzbeauftragte bereits auf der Tagesordnung. Ich bin froh, dass der Freistaat mit der Förderrichtlinie Tierschutz seinen finanziellen Beitrag zur Unterstützung der Tierheime leistet. Es war besonders meine Fraktion, die sich dafür starkgemacht hat, dass in dieser Legislatur die Mittel dafür erhöht werden. Was mir aber trotzdem an dem Antrag fehlt, ist zum Beispiel die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für illegalen Welpenhandel und das damit verbundene Tierleid. Ich denke, es ist vielen Menschen, die sich einen Hund anschaffen wollen, gar nicht bewusst, dass sie unter Umständen eine Straftat begehen, wenn sie auf dem Parkplatz aus dem Kofferraum heraus einen Welpen kaufen. Sie wissen gar nicht, ob das eine illegale Welpenzucht oder ein zertifizierter Züchter ist. Deshalb: Hände weg vom Hundekauf auf einem Parkplatz! Und noch einmal: Das kann unter Umständen eine Straftat sein. Viele lassen sich von den süßen Bildern der Tiere animieren. Wir hatten vorhin schon darüber gesprochen. Hier stelle ich mir eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne vor. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe Kollegin Schaper! Liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN! Der Antrag enthält viele diskussionswürdige Ansätze, aber auch etliche Forderungen, für die das Land nicht zuständig ist bzw. die auf anderen Ebenen verankert sind. Auch wenn unsere Fraktion aus diesen Gründen dem Antrag nicht zustimmen wird, bin ich mir sicher – sehr sicher sogar –, dass wir weiter konstruktiv gemeinsam daran arbeiten werden, dass illegaler Welpenhandel eingedämmt wird, dass Tierheime besser finanziert werden und dass wir dem Staatsziel Tierschutz näherkommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Kummer für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Frau Simone Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Zum illegalen Welpenhandel haben meine Vorredner schon viel ausgeführt, deshalb würde ich meinen Redetext zu Protokoll geben. Ich möchte nur ergänzen, was wir als Koalition getan haben, damit die Tierheime, die zusätzlich belastet sind, entsprechend entlastet werden. Natürlich kann ich auch diesen Antrag oder den Hintergrund dazu nachvollziehen. Als Koalition haben wir die Zuschüsse an die Tierheime im letzten Doppelhaushalt erhöht und damit deren Arbeit von Landesseite stärker unterstützt als jemals zuvor. Die Förderrichtlinie, das hatte meine Vorrednerin gesagt, wurde Ende letzten Jahres vom Sozialministerium überarbeitet, sodass nun auch Personal- und Betriebsausgaben gefördert werden können. Das SMS führt regelmäßig Schulungen zum Thema Tierschutz durch und kommt damit einem Punkt des Antrages bereits regulär nach. In der Stellungnahme führt das Sozialministerium zudem aus, dass es Pläne im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Errichtung einer gemeinsamen Zentralstelle Online-Überwachung Tierhandel gibt, deren Ziel es ist, Anbieter zu identifizieren, Rechercheergebnisse mit den zuständigen Behörden zu teilen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzugsbehörden zu schulen und ein Konzept zur Überwachung des Internethandels zu entwickeln. Das wäre ein wichtiger Schritt, um das Thema flächendeckend anzugehen. Viele Punkte des Antrages können jedoch nur bedingt vonseiten des Freistaates gelöst werden. Das betrifft unter anderem die Kontrollen an den Grenzen und die Reglementierung des Imports von Tieren. Bei anderen Punkten sehen wir Bewegung, vor allem bei der Europäischen Union, wenn es um das Thema Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen geht, oder aufseiten der Bundesländer, wie am Beispiel der Arbeitsgruppe Tierschutz deutlich wird. Diese soll Leitlinien zum Vollzug des Ausstellungsverbotes von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen erarbeiten. Klar ist, dass illegaler Tierhandel ein großes Problem ist, das wir flächendeckend angehen müssen. Das haben nicht nur die Bundesländer erkannt, sondern auch die Europäische Union. Mit Blick auf die bereits laufenden Prozesse werden wir diesen Antrag deshalb ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann möchte ich Ihnen gern mitteilen, dass der Staatsminister die Rede dazu schon zu Protokoll gegeben hat. Das bedeutet, dass wir gleich zum Schlusswort der Fraktion DIE LINKE kommen können. Bitte schön, Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke denen, die uns zugehört haben, und denen, die auch darauf eingegangen sind. Ich finde es allerdings bedenklich, dass der Staatsminister seine Rede zu Protokoll gegeben hat und auch andere Abgeordnete Teile ihrer Rede zu Protokoll gegeben haben. Wir haben es kurz nach 20 Uhr; eigentlich war die Sitzung viel länger geplant. Bei Frau Saborowski von der CDU-Fraktion weiß ich, dass sie als Hundehalterin selbst sehr im Tierschutz engagiert ist und sicher Gründe für das Zu-Protokoll-Geben hat. Frau Lang, bei Ihnen bin ich ein bisschen traurig und bei Frau Kummer weiß ich es nicht genau. Sie haben alles richtig hergeleitet und aus meiner Sicht für die Koalition die Defizite mit angesprochen. Dafür sind wir sehr dankbar. Das macht hoffnungsfroh, dass es weiter Bewegung gibt. Bei diesem Thema, bei dem es ganz offensichtlich ist, dass vieles noch brachliegt – was sicher auch seine Gründe hat –, geht es trotzdem um Lebewesen. Wir sind im Dreiländereck in einer besonderen Verantwortung beim Thema illegaler Welpenhandel. Da hätte ich mir schon mehr Enthusiasmus und Engagement gewünscht. Ich werde dieses Zu-Protokoll-Geben mal nicht werten, aber es ist enttäuschend. Eigentlich werte ich es doch. Es ist überhaupt keine Wertung, aber das ist echt enttäuschend. (Lachen und Zuruf von der SPD) Es ist dann immer so ein Totschlagargument, auf den Tierschutz könne man verzichten, zuerst komme der Mensch. Ich meine, ich kann vieles nachvollziehen, aber das finde ich jetzt so richtig Mist, weil wir darüber diskutieren und uns ehrlich machen müssten, dass wir hier mit der Grenze zu beiden Nachbarländern ein Riesenproblem haben und mitverantwortlich sind, wenn diese kleine Welpen, ob nun Hund oder Katze, im Kofferraum elendig verrotten, die Tierheime mit dem was sie brauchen nicht ausgestattet werden, obwohl das eine staatliche Pflichtaufgabe ist, und dann hier so getan wird, als wäre das alles nichts, aber wahrscheinlich zu Hause ein Selfie mit dem eigenen Hund gemacht wird, wo die Welt in Ordnung ist. Unsere Tierheime laufen über, und da kann man nicht so tun, als ob es das Problem überhaupt nicht gebe. Es ist ein Nischenthema, und das ist wirklich, wirklich traurig. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Das regt mich jetzt wirklich auf. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/15944 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, Stimmenenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Erklärungen

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Ines Saborowski CDU

Es handelt sich beim Antrag der Fraktion DIE LINKE um einen sehr umfangreichen Antrag. Die Antragssteller sehen die Umsetzung des Staatsziels Tierschutz (Artikel 20 a GG), welches bereits im Jahr 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde, nur unzureichend umgesetzt. Ziel des Antrages. Folgende Maßnahmen müssen etabliert werden, um dem Staatsziel gerecht zu werden: Umsetzung: wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen zur Eindämmung und Überwachung des illegalen Welpenund Hundehandels auf Landesebene, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde auf Landesebene und die Pflicht für einen Befähigungsnachweis für Neuhundehalter, Umsetzung Qualzuchtverbot, Einrichtung Schwerpunktstaatsanwaltschaft Tierschutz, existenzsichernde Finanzierungsmodelle zur Unterstützung der im Bereich des Tierschutzes und der Unterbringung von Tieren tätigen Einrichtungen sowie deren Träger, Regelung Onlinehandel. Begründung der Ablehnung des Antrages: Hinsichtlich des Eindämmens des illegalen Handels ist der Freistaat nur ein Akteur neben weiteren; es gilt, stärker im Vorfeld aufzuklären. Eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde ist auf europäischer Ebene mittelfristig geplant. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht eine Verschärfung des Qualzuchtverbotes vor. Die Staatsanwaltschaften sind regional bereits mit entsprechenden Vertiefungen für den Schwerpunkt Tierschutz untersetzt. Der Freistaat unterstützt bereits sächsische Tierheime bzw. den Tierschutz; eine weitere Aufgabenübertragung von den Kommunen auf das Land wird kritisch gesehen, da kommunale Aufgabe. Der Bundesrat hat in einer Entschließung im Februar 2024 gefordert, dass der Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementiert wird, Punkte des Antrages finden sich bereits in der Entschließung. Wir haben in dieser Legislatur bereits über das eine oder andere Anliegen gesprochen. Der neue Tierschutzbeauftragte hat seine Arbeit aufgenommen und Sachsens Tierheime erhalten mehr Unterstützung und höhere Förderung für Personal- und Betriebsausgaben. Bisher war die Fördersumme auf bis zu 5 800 Euro jährlich pro Tierheim begrenzt. Künftig ist eine Förderung bis zu einer Gesamtsumme von 10 000 Euro pro Jahr pro Tierschutzverein möglich. Die entsprechende Änderung der Tierschutz-Förderrichtlinie wurde grundlegend überarbeitet. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für die Förderrichtlinie Tierschutz jährlich 1,32 Millionen Euro zur Verfügung – zu Protokoll 400 000 Euro für Investitionen und 920 000 Euro für Sachkosten. Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz im Freistaat Sachsen, die insgesamt 55 Tierheime betreiben. Schwerpunkt der Förderrichtlinie Tierschutz ist im Bereich der Sachkosten die Kastration und das Chippen von herrenlosen Katzen sowie die Ausgaben für Futtermittel und Tierbedarfsgegenstände. Wie bereits gesagt, wurde das Staatsziel Tierschutz bereits 2002 im Grundgesetz verankert. Wenn man jedoch zurückund genauer hinschaut, bestehen in einigen Bereichen Defizite. Die Bundesregierung hat herausgearbeitet: Notwendig bei den Haustieren ist die Verbesserung des Tierschutzes beim Anbieten von Tieren auf Online-Plattformen; die Schaffung der Grundlagen für die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden; die Regelung eines Verbotes, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen in der Werbung und in Ausstellungen zu zeigen sowie die Reduzierung nicht kurativer Eingriffe. Um Verstöße gegen das Tierschutzrecht effektiver ahnden zu können, sind erforderliche Maßnahmen: Einführung eines bundesweiten Registers zur Überwachung von Tierhaltungsverboten und höhere Bußgelder und höhere Strafen beim Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Und sie möchte einen Bundesbeauftragten für Tierschutz auf gesetzlicher Ebene einsetzen und ergänzend zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes sollen weitere Änderungen des Tierschutzrechtes auf dem Weg gebracht werden. Grundlage bildet der Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung, der am 13. Dezember 2023 beschlossen wurde. Auszüge aus dem Tierschutzbericht, welche die Themen des Antrages berühren: Heimtiere; illegaler Welpenhandel: Der „illegale Welpenhandel" ist ein komplexes Problem, bei dem es zu in Art, Zahl und Schwere unterschiedlichen Verstößen gegen das Tierschutz- und das Tiergesundheitsrecht, das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz sowie das Verbraucherschutzrecht kommt. Der illegale Welpenhandel kann damit von einem einzelnen Verstoß (zum Beispiel gegen Dokumentationspflichten) über rechtswidrige Transportbedingungen bis hin zu mehrfachen gleichzeitigen Verstößen in unterschiedlichen Rechtsgebieten reichen. Zudem tragen auch zum Teil tierschutzwidrige Aufzuchtbedingungen in den Ursprungsländern der Welpen zu der Problematik bei. Begünstigt wird der illegale Welpenhandel durch die Möglichkeit des Internets, Tiere auf Kleinanzeigenportalen einem breiten Publikum anzubieten. Dabei nutzen illegale Anbieter unter anderem die Möglichkeit, als Privatanbieter aufzutreten und die Hunde auf diese Weise anonym anbieten zu können. Anders als im Versandhandel dient das Internet beim Hundekauf allerdings nur der Vermittlung. Besichtigung und Kauf finden in der Regel vor Ort statt. Informationskampagne: Im Berichtszeitraum hat das BMEL dem illegalen Welpenhandel mit verschiedenen Maßnahmen entgegengewirkt. Eine wichtige Maßnahme stellt dabei die Sensibilisierung der Bevölkerung für betrügerische Praktiken dar, um entsprechende Käufe zu verhindern und die Nachfrage zu reduzieren. So hat das BMEL im Mai 2021 gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz die Informationskampagne „Stopp dem illegalen Welpenhandel" durchgeführt. Die Informationen wurden unter anderem in Kleintierpraxen/-kliniken sowie auf Plakatwänden und verschiedenen Internetplattformen angezeigt. Mit einer Checkliste wurden dabei Menschen, die sich für den Kauf eines Welpen interessieren, Informationen an die Hand gegeben, wie sie unseriöse Angebote erkennen können. Identitätsprüfung beim Onlinehandel: Der Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 sieht vor, dass für Anbieter lebender Heimtiere im Internet eine verpflichtende Identitätsüberprüfung eingeführt wird (vgl. S. 10). Dadurch könnten illegale Anbieter abgeschreckt und eine Rückverfolgbarkeit zum Anbieter für die Behörden ermöglicht werden. In den Verhandlungen zum „Digital Services Act" (DSA) der EU, der im November 2022 in Kraft getreten ist, hatte sich Deutschland daher dafür eingesetzt, dass sich sämtliche Anbieter von lebenden Tieren identifizieren lassen müssen, das heißt ihre Kontaktdaten bei den Plattformen zu hinterlegen haben. Eine Verpflichtung der Plattformen, hierfür Sorge zu tragen, mit der Konsequenz, anderenfalls ihr Haftungsprivileg zu verlieren, erfuhr in den Verhandlungen auf Ebene der EU jedoch nicht die erforderliche Zustimmung. Damit fallen lediglich als Unternehmen auftretende Anbieter in den Anwendungsbereich des DSA-Grundsatzes „know your business customer" (KYBC). Derzeit arbeitet die Bundesregierung daran, auf nationaler Ebene eine uneingeschränkt geltende Identifizierungspflicht beim Onlinehandel von Tieren einzuführen. Zentralstelle zur Online-Überwachung: Zur Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten, die den zuständigen Landesbehörden hinsichtlich des Onlinehandels mit Wirbeltieren zur Verfügung stehen, arbeiten Bund und Länder daran, eine behördliche Zentralstelle einzurichten. Für Lebensmittel und für Pflanzenschutzmittel sind Recherchestellen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt, denen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zugrunde liegt. Bezüglich des Onlinehandels mit Wirbeltieren wird eine entsprechende Vereinbarung derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Mit Hilfe einer Zentralstelle könnten Internetanzeigen von Tieren zukünftig systematisch und gezielt nach Verstößen gegen das Tierschutz- oder auch das Tiergesundheitsrecht durchsucht sowie die Ergebnisse den zuständigen Landesbehörden technisch aufbereitet übermittelt werden. Arbeitsgruppe der EU-Tierschutzplattform: Deutschland war im Berichtszeitraum Mitglied einer informellen Arbeitsgruppe aus mehreren Mitgliedstaaten und Tierschutzorganisationen zum Thema Tierschutz und Tiergesundheit beim Handel mit Hunden und Katzen, die sich im Jahr 2018 im Rahmen der EU-Tierschutzplattform (vgl. S. 16 bis 17) konstituiert hatte. Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe mehrere Empfehlungsdokumente erarbeitet, die von der EU-Tierschutzplattform beschlossen und veröffentlicht wurden. Dazu zählen: Leitlinien für die verantwortungsvolle Zucht von Hunden; Leitlinien für die verantwortungsvolle Zucht von Katzen; Leitlinien für den gewerbsmäßigen Transport von Hunden und Katzen; Leitlinien für die Sozialisation von Hunde- und Katzenwelpen; Leitlinien für Onlineplattformen, auf denen Hunde angeboten werden sowie Leitlinien für Hundekäufer. Die Europäische Kommission hat die Arbeitsgruppe Anfang 2022 beauftragt, Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften zu erarbeiten, um den Tierschutz bei Hunden zu verbessern. Die Vorschläge sollen in die Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts einfließen (vgl. S. 14 ff.). Der Erlass von EU-einheitlichen Regelungen zu Hundezucht und -handel ist wünschenswert und dürfte für Verbesserungen sorgen. Koordinierte Bekämpfungsmaßnahmen: Von Juli 2022 bis einschließlich Juli 2023 haben die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten eine koordinierte Aktion zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Heimtieren durchgeführt. Die Aktion knüpfte an den zwischen Oktober 2018 und April 2019 durchgeführten „Koordinierten Kontrollplan" an und geht auf die Mitteilung der Kommission „über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025" zurück. Darin wird der illegale Handel mit Heimtieren als Umweltdelikt bezeichnet, das „oft in großem Umfang und manchmal mit potenziell verheerenden Folgen" verübt wird. Der Mitteilung vorausgegangen war eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu den „negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren", in der die Kommission zu einem Aktionsplan aufgefordert worden war. Die Aktion zielte darauf ab, Unregelmäßigkeiten und Fälschungen bei Dokumenten (Heimtierausweise, TollwutTestberichte) sowie als private Verbringungen verschleierten gewerblichen Handel aufzudecken, auch durch verstärkte Kontrollen innerhalb der EU und an ihren Außengrenzen. Dementsprechend stand auch die Stärkung der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden auf nationaler und europäischer Ebene im Fokus. Die innerhalb der Mitgliedstaaten für Tiergesundheit und Tierschutz jeweils zuständigen Behörden waren nachdrücklich aufgefordert, zusammenzuarbeiten und die Unterstützung der Strafverfolgungs- und Finanzbehörden in Anspruch zu nehmen. An der Aktion beteiligten sich auch Tierschutzverbände, die verdächtige Inserate identifizierten und die Öffentlichkeit für die mit dem Heimtierhandel verbundenen Gefahren sensibilisierten. Verdachtsmeldungen tauschten die EU-/EFTA-Staaten über das „Rapid Alert System for Food and Feed" (iRASFF) aus (2021: 114; 2022: 276; Januar bis Juli 2023: 283 Meldungen). Den Informationsaustausch mit Nicht-EU/EFTA-Staaten übernahm die Europäische Kommission. Die Kommission hat einen Abschlussbericht vor Ende des Jahres 2023 angekündigt. Für Deutschland koordinierte das BVL die Aktion. Das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt unterstützten die Maßnahmen in Bezug auf den Nachrichtenaustausch mit Europol und den Strafverfolgungsbehörden der teilnehmenden europäischen Staaten. Aus der Aktion ist eine fortdauernde internationale Kooperation im Rahmen der „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats" (EMPACT) hervorgegangen: Unter Führung Spaniens werden seit dem Jahr 2022 unter dem Dach der EMPACT-Bekämpfungspriorität Umweltkriminalität jährliche Operationen gegen den illegalen Heimtierhandel durchgeführt, an denen sich unter anderem Europol und Deutschland beteiligen. Tiergesundheitsrecht: Das seit April 2021 anzuwendende „Tiergesundheitsrecht" der EU enthält Registrierungspflichten für Betriebe, die unter anderem Tiere im Rahmen eines Unternehmens züchten. Ebenso stellt es ab April 2026 anzuwendende Regeln auf, unter welchen Bedingungen Verbringungen bzw. Einfuhren von Heimtieren als nichtkommerziell gelten können (siehe auch S. 57 bis 58). Auch dies verbessert die Möglichkeiten der zuständigen Landesbehörde, gegen illegalen Welpenhandel vorzugehen. Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung: Am 1. Januar 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten. Für die einzelnen Anforderungen werden zum Teil Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2023 bzw. bis zum 1. Januar 2024 vorgesehen, um erforderliche Umbauten zu ermöglichen. Sozialisierung: Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung wurden unter anderem die Anforderungen an die Hundezucht erhöht, um Tierschutzdefizite bei der Aufzucht zu verhindern. Insbesondere soll eine ausreichende Sozialisierung der Welpen gegenüber Menschen, Artgenossen und anderen Tieren sowie die Gewöhnung an Umweltreize gewährleistet werden. Die Sozialisierungsphase, in der die Welpen den Umgang mit Sozialpartnern lernen, beginnt bei Hundewelpen etwa ab der 4. Lebenswoche. Der Höhepunkt liegt in Lebenswoche 6 bis 8, also während des Aufenthalts beim Züchter. Die Sozialisation ist entscheidend für ein späteres artgemäßes Sozialverhalten gegenüber Artgenossen und Menschen. Daher sollte in dieser Phase möglichst häufiger und vielfältiger Kontakt zu Menschen und Artgenossen bestehen. Außerdem sollte eine Gewöhnung der Welpen an unterschiedliche Umweltreize stattfinden. Reizarm aufgezogene Hunde, die keine ausreichenden Erfahrungen mit Artgenossen, Menschen und der Umwelt sammeln konnten, leiden häufig lebenslang unter Verhaltensstörungen. Eine erfolgreiche Agentur der EU für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist zu finden auf: https://www.europol.europa.eu/crime-areas-and-statistics/ empact SEITE 36 VON 126 SEITE 37 VON 126. Sozialisierung ist nur durch regelmäßigen und länger dauernden Umgang einer Betreuungsperson mit den Welpen zu erreichen. Aus diesem Grund wurde mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung eine Mindestzeit von vier Stunden pro Tag für den Umgang einer Betreuungsperson mit den Welpen vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für das gewerbsmäßige als auch für das private Züchten. Unterbringung und Betreuung der Hündin und Welpen: Gefordert wird für die Hundezucht nun außerdem unter anderem eine Wurfkiste, die Temperierung des Liegebereichs der Welpen sowie der Auslauf für die Welpen im Freien ab der 5. Lebenswoche. Bei Zwingerhaltung wurde die Mindestbodenfläche des Zwingers für eine Hündin mit Welpen auf das Doppelte der Maße eines Einzelhundes vergrößert. Auch diese Vorgaben gelten sowohl für gewerbsmäßige als auch für private Züchter. In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf daneben eine Betreuungsperson maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Hundehaltung: Auch die Anforderungen an die Hundehaltung wurden mit der Änderung konkretisiert und verschärft. So wurde die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zudem wurden Anforderungen an die Gruppenhaltung von Hunden festgelegt. Daneben wurde klargestellt, dass eine Haltung von Hunden in Raumeinheiten wie Transportboxen nur zulässig ist, wenn die Box die Anforderungen an die Zwingerhaltung, auch im Hinblick auf die Mindestbodenfläche, erfüllt. Damit ist es zum Beispiel unzulässig, einen Hund aus erzieherischen Gründen über einen längeren Zeitraum innerhalb der Wohnung in eine Transportbox einzusperren. Herdenschutzhunde: Für die Haltung von Herdenschutzhunden, die Tiere in der Landwirtschaft vor Wolfsangriffen schützen, wurden spezielle Regelungen getroffen, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen. So wurde unter anderem klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht. Qualzucht: Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt nun ein Ausstellungsverbot. Durch das Verbot entfällt der Anreiz, Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, auszustellen und dabei gegebenenfalls auch Preise zu gewinnen. Gleichzeitig wird verhindert, dass solche Hunde von einem Publikum wahrgenommen werden und dadurch die Nachfrage nach ihnen steigt. Das Ausstellungsverbot ist – im Gegensatz zum Zuchtverbot in § 11 b des Tierschutzgesetzes – nicht von einer Zukunftsprognose auf die Merkmalsausprägung bei den Nachkommen abhängig. Aufgrund der sehr unterschiedlichen und teils fließenden Ausprägung von Qualzuchtmerkmalen bei Hunden besteht gleichwohl Bedarf, eine Arbeitshilfe für die zuständigen Behörden zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat zu diesem Zweck eine Projektgruppe eingerichtet. Von dem Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen erfasst werden auch Hunde, die nach Deutschland verbracht oder eingeführt worden sind und Qualzuchtmerkmale aufweisen. Es gilt jedoch nicht für Hunde, die eine (zum Beispiel rezessive) Erbanlage tragen, die bei ihnen selbst nicht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt. Das Verbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie zum Beispiel auch Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits zuvor in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wurde auf derartige Veranstaltungen ausgedehnt. Ausbildung, Training und Erziehung: Im Rahmen des Bundesratsverfahrens wurden Änderungen an dem ursprünglichen Verordnungsentwurf vorgenommen. So hat der Bundesrat das Verbot ergänzt, Stachelhalsbänder oder andere für Hunde schmerzhafte Mittel bei der Ausbildung, dem Training und der Erziehung von Hunden zu verwenden. Bisher war in § 3 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich geregelt, dass es verboten ist, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Bereits von diesem Verbot wurde der Einsatz von Stachelhalsbändern als erfasst angesehen. Durch die Maßgabe des Bundesrates wird diese Anforderung in § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung konkretisiert, indem bei Ausbildung, Training oder Erziehung der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als verbotene Erziehungsmittel explizit aufgeführt werden. Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung: Eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 sieht vor, bestimmte Erlaubnisverfahren per Rechtsverordnung zu regeln. Dies betrifft erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren wie die Hundeausbildung für Dritte, das Züchten von Versuchstieren, das Betreiben eines Tierheims und den gewerbsmäßigen Handel mit Heimtieren. Bislang ist hiervon lediglich im Versuchstierbereich Gebrauch gemacht worden. Vorgesehen war, auch das Erlaubnisverfahren für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren per Rechtsverordnung zu regeln. Als Konsequenz aus den Ergebnissen der „EXOPET-Studie" sollten in diesem Zuge auch die Anforderungen an die Sachkunde des Personals beim gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren erhöht und damit insbesondere die Haltung der Tiere im Zoofachhandel sowie die Beratung der Tierkäufer verbessert werden. Fehlund Spontankäufe sollten dadurch vermieden werden. Der Entwurf einer Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung wurde im Oktober 2020 an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Das Vorhaben konnte jedoch in der 19. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Assistenzhunde-Verordnung: Das Behindertengleichstellungsgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Einzelheiten zu Beschaffenheit, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Da dabei der Tierschutz berührt ist, wurde in einer Sachverständigen-Arbeitsgruppe das BMEL beteiligt. Die daraus entstandene Assistenzhundeverordnung wurde im Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nach Ende des Berichtszeitraums in Kraft getreten (am 1. März 2023). Neben Anforderungen an den Hund sind unter anderem auch Anforderungen an Ausbildung und Ausbildungsstätte geregelt. Tierheime: Im Berichtszeitraum waren Tierheime infolge der Coronapandemie und des Krieges in der Ukraine besonderen Belastungen ausgesetzt. Diesbezüglich wurden auf EU-und Bundesebene spezielle Maßnahmen ergriffen. Coronapandemie: Während der Coronapandemie erschwerten die Coronaschutzmaßnahmen den Tierheimen, Spenden zu sammeln und Tiere zu vermitteln. Zudem haben Tierheime darüber berichtet, dass mit dem Auslaufen der Maßnahmen, insbesondere der Rückkehr aus dem Homeoffice, vermehrt Tiere im Tierheim abgegeben wurden, die während der Pandemie angeschafft worden waren. Zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen und zur Gewährleistung des Tierwohls bei der Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Deutsche Bundestag Ausgaben für Zuschüsse im Gesamtumfang von 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt. Über einer Förderrichtlinie des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurden diese Mittel vollständig ausgezahlt. Heimtiere aus der Ukraine: Durch den Krieg in der Ukraine kam es ebenfalls zu einer Mehrbelastung der Tierheime in Deutschland, weil die Tierheime Tiere von Geflüchteten zeitweilig untergebracht haben, zum Beispiel wenn die Tiere nicht in die Unterkünfte mitgenommen werden konnten. Zudem wurden „unbegleitete" Tiere aus dem Kriegsgebiet durch deutsche Tierheime versorgt. Neben der eigentlichen Versorgung ging es dabei auch um Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen und Zoonosen (zum Beispiel durch eine Quarantäne) und um tiergesundheitliche Maßnahmen wie zum Beispiel Impfungen. Auf EU-Ebene wurden erleichterte Bedingungen für die Einreise von Heimtieren aus der Ukraine beschlossen, um Geflüchteten die Mitnahme von Heimtieren aus der Ukraine in die EU zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit Belastungen aufgrund von Tieren aus der Ukraine stellte der Deutsche Bundestag für das Jahr 2022 insgesamt 5 Millionen Euro zur Unterstützung der Tierheime in Deutschland zur Verfügung. Zur Verausgabung der Mittel veröffentlichte das BMEL eine Richtlinie. Je Tierheim oder ähnlicher Einrichtung konnte einmalig ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Antragszeitraum begann am 27. September 2022 und endete am 1. November 2022. Bewilligungsbehörde war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), auf deren Internetseite die Antragsformulare und weitere wesentliche Informationen veröffentlicht waren, und die auch eine Hotline zur Beantwortung von Fragen eingerichtet hatte. Die Summe der abgeflossenen Mittel beträgt rund 1,2 Millionen Euro. Im Ergebnis des Berichtes wurde ein Referentenentwurf vorgelegt, der unter anderem Forderungen des Antrages der LINKEN beinhaltet: Das grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten; die Reduzierung der Durchführung nicht kurativer Eingriffe; die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Onlinehandel mit Heimtieren; die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen; das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen; das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten und die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens. Die Umsetzungsergebnisse sollten wir abwarten und wenn nötig und möglich nachsteuern. Zum Schluss, weil es mir wichtig ist: Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer in Tierheimen und Tierschutzorganisationen! Ihre unermüdliche Arbeit und Hingabe machen einen enormen Unterschied im Leben von Tieren, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie kümmern sich um verlassene, vernachlässigte und misshandelte Tiere, bieten ihnen Liebe, Pflege und ein sicheres Zuhause und setzen sich täglich für das Wohl von Tieren ein. Ihre Arbeit ist unermesslich und wertvoll. Sie kämpfen Tag für Tag in den Einrichtungen mit Überbelegung, begrenzten Ressourcen und einer schier endlosen Flut von Tieren, die Hilfe und Zuflucht suchen. Tiere haben Rechte, und es liegt an uns, sicherzustellen, dass diese Rechte respektiert und geschützt werden. Es bedeutet, Ressourcen bereitzustellen, um Tierheime angemessen auszustatten und zu unterstützen.

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Simone Lang SPD

Für viele Menschen sind Haustiere fester Bestandteil ihrer Familien. Gerade während der Coronapandemie haben sich mehr Menschen als sonst für einen tierischen Begleiter entschieden. Dabei kommen die Tiere oftmals nicht aus einem Tierheim vor Ort, sondern werden ganz bequem im Internet ausgesucht. Das Problem ist nur: Hinter vielen Anzeigen verbirgt sich illegaler Welpenhandel, der kaum von Angeboten professioneller Züchterinnen und Züchter zu unterscheiden ist. Stattdessen stammen die illegal gehandelten Tiere aus Welpenfabriken, in denen Tierschutz und artgerechter Umgang keine Rolle spielen. Jungtiere werden zu früh von ihren Müttern getrennt, müssen lange Transportwege unter unwürdigen Bedingungen überstehen und erfahren nicht die notwendige medizinische Vorsorge. Das hinterlässt bei vielen Tieren tiefe Spuren, die ihr Verhalten nachhaltig beeinflussen. Daher landen viele von ihnen kurze Zeit später in Tierheimen – was die Tierheime zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund kann ich die Intention des Antrags nachvollziehen. Als Koalition haben wir die Zuschüsse an die Tierheime im letzten Doppelhaushalt erhöht und damit die Arbeit der Tierheime von Landesseite stärker unterstützt als je zuvor. Die Förderrichtlinie Tierschutz wurde Ende letzten Jahres vom Sozialministerium überarbeitet, so dass nun auch Personal- und Betriebsausgaben gefördert werden können. Das SMS führt zudem regelmäßig Schulungen zum Thema Tierschutz durch und kommt damit einem Punkt des Antrags bereits regulär nach. In der Stellungnahme führt das Sozialministerium zudem aus, dass es Pläne im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einrichtung einer gemeinsamen Zentralstelle „Online-Überwachung Tierhandel" gibt. Deren Ziel ist es, Anbieter zu identifizieren, Rechercheergebnisse mit den zuständigen Behörden zu teilen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzugsbehörden zu schulen oder ein Konzept zur Überwachung des Internethandels zu entwickeln. Es wäre ein wichtiger Schritt, um das Thema des illegalen Tierhandels flächendeckend anzugehen. Viele Punkte des Antrags können jedoch nur bedingt vonseiten des Freistaates gelöst werden. Das betrifft unter anderem die Kontrollen an den Grenzen oder die Reglementierung des Imports von Tieren. Bei anderen Punkten sehen wir Bewegung aufseiten der Europäischen Union, zum Beispiel beim Thema Registrier- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen. Oder aufseiten der Bundesländer, wie am Beispiel der Arbeitsgruppe Tierschutz deutlich wird. Diese soll Leitlinien zum Vollzug des Ausstellungsverbots von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen erarbeiten. Klar ist, illegaler Tierhandel ist ein großes Problem, das wir flächendeckend angehen müssen. Das haben nicht nur die Bundesländer erkannt, sondern auch die Europäische Union. Mit Blick auf bereits laufende Prozesse werden wir den Antrag ablehnen.

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Wolfram Günther

Am 1. August 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Artikel 20 a soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Was bedeutet das konkret? Hier hilft ein Blick in die Sächsische Verfassung, die die aus einem Staatsziel resultierende Verpflichtungen wie folgt formuliert: „Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die […] niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“ Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind gehalten, den Tierschutz als wesentliches Verfassungsgut zu berücksichtigen. Diesem Staatsziel ist die Staatsregierung bei ihrem Handeln verpflichtet. Daher war und ist der vorliegende Antrag genau unter diesem Gesichtspunkt zu beleuchten. Der Antrag selbst enthält einige Ansätze, die man von ihrer Zielrichtung her grundsätzlich unterschreiben kann. Aber ein Wesensmerkmal eines Staatsziels ist: Es hat keinen absoluten Vorrang. Die im Antrag vorgetragenen Überlegungen müssen im Gesamtzusammenhang beurteilt werden. In unserer komplexen Welt muss differenziert und abgewogen werden. Lassen Sie mich deshalb auf die einzelnen Aspekte des Antrags eingehen: Der illegale Welpen- und Hundehandel muss eingedämmt werden. Diesen Ansatz kann man nur unterstützen. Eine Erhöhung der Kontrolldichte an den Grenzübergängen, wie vom Antrag gefordert, kann nur durch die Bundespolizei erfolgen. Natürlich sind wir mit unseren polnischen und tschechischen Nachbarn im Gespräch. Erfolgversprechender erscheint, die Rückverfolgbarkeit der Tiere sicherzustellen. Deshalb hat sich Sachsen im Rahmen des „Koordinierten Kontrollprogrammes Handel mit Hunden und Katzen“ an der datenbasierten Basisarbeit beteiligt, damit die EU den Verordnungsentwurf über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit vorlegen konnte, der sich aktuell im Bundesratsverfahren befindet. Reglementierungen für den Import von Hunden aus dem Ausland einzuführen ist ein richtiger Ansatz. Nur muss man sagen, dass es solche Regelungen schon gibt. Die bestehenden Regelungen sind bereits so weitreichend, dass auf nationaler Ebene kaum Spielraum gegeben ist. Die Forderung der Einführung einer Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und eines entsprechenden Befähigungsnachweises für Hundehalter ist ebenfalls nichts Neues. In dem bereits erwähnten EU-Verordnungsentwurf über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit ist eine Identifizierung und Registrierung mit einem subkutanen Transponder bereits statuiert. An dieser Stelle ist eine EU-weite einheitliche Registrierung notwendig. Sie ist zugleich eine geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels. Auf die Einführung eines Befähigungsnachweises für private Hundehalter hat die EU aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichtet. Dieser Auffassung schließt sich die Staatsregierung an. Eine Beauflagung aller Hundehalter oder gar aller Tierhalter wäre eine Überregulierung und nicht kontrollierbar. Eine berechtigte Ausnahme gilt indes für die Sachkunde von Haltern gefährlicher Hunde. Das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden schreibt zu Recht einen Sachkundenachweis vor. Das ist hinreichend. Das Qualzucht-Verbot konsequent umzusetzen, ist dagegen ein sehr berechtigtes Anliegen. Bislang fehlt es an einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz. Auch das neu geschaffene Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen ist noch auslegungsbedürftig. Der sogenannte Qualzuchtparagraf im Tierschutzgesetz ist nicht hinreichend bestimmt. Es muss unbedingt nachgebessert werden und der aktuelle Entwurf des Tierschutzänderungsgesetzes sieht eine Konkretisierung vor. Klar ist: Die Gesundheit und Vitalität der Tiere muss im Vordergrund stehen, das Aussehen muss zurückstehen. Hunde mit kurzen Nasen mögen vielleicht süß aussehen. Wenn die Nasen so kurz sind, dass sie zu Atemnot führen, dann handelt es sich um Qualzucht. Das Staatsziel Tierschutz gebietet den Schutz des Tieres vor vermeidbaren Leiden. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Tierschutz“ schießt über das Ziel hinaus. Effektive Strafverfolgung im Tierschutz ist notwendig. Dazu wurden bei den sächsischen Staatsanwaltschaften die Tierschutzverfahren bereits konzentriert und spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zugewiesen, die über das notwendige Fachwissen verfügen oder – wenn die Expertise von Tierärzten benötigt wird – Sachverständigengutachten einholen. Die Finanzierung der Tierheime dagegen bleibt ein wichtiges Anliegen. Der Landtag hat im letzten Doppelhaushalt so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt: 920 000 Euro für Sachmittel und 400 000 Euro für Investitionen je Haushaltsjahr. Zudem hat die im November 2023 erfolgte letzte Änderung der Förderrichtlinie Tierschutz des Sozialministeriums die Fortbildungen von Tierheimmitarbeitern als förderfähige Leistung aufgenommen. Genauso ist die Förderung der Personal- und Betriebskosten für die Arbeit der Tierheime enorm wichtig. Diese Menschen versorgen die aufgenommenen Tiere, wo andere Menschen ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind. Tierheime leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Richtig ist, dass die Kommunen ihren Beitrag für die Finanzierung der Tierheime leisten müssen. Sie sind für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren zuständig. Soweit sie die Fundtiere in Tierheime unterbringen, müssen sie die im Tierheim angefallenen Versorgungskosten in angemessenem Umfang begleichen. Die Einrichtung einer „Zentralstelle Online-Überwachung Tierhandel“ hat das Sozialministerium im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz verfolgt und an Konzeption und entsprechender Ländervereinbarung mitgearbeitet. Noch haben einige Länder in Bezug auf die Kostentragung nach Königsteiner Schlüssel einen Haushaltsvorbehalt angemeldet. Sachsen wird weiterhin für die Bundeszentralstelle werben, da eine Überwachung des Onlinehandels auf regionaler Ebene nicht zielführend ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/15862, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/16283, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob Herr Löffler – ich sehe ihn gerade nicht – als Berichterstatter das Wort wünscht. – Nein. Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/16283 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag mit der Drucksache 7/14774, Thema „Ärztliche Versorgung sichern, Weiterentwicklung des 20-Punkte-Programms medizinischer Versorgung 2030“, sowie zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag mit der Drucksache 7/14991, Thema „Taten statt Worte – Schulen in Sachsen entlasten, Qualität der Bildung retten“, angekündigt. Sie kennen sich aus: Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung festgelegt. Zur Drucksache 7/14774 erteile ich der AfD zuerst das Wort. Bitte, Herr Schaufel, Sie haben das Wort.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vornweg ein Zitat: „Die zukunftsfeste Sicherstellung einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Stadt und Land sehen wir als eine zentrale Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode an.“ Das war das Ziel der Koalition für den Zeitraum 2019 bis 2024, welches man sich im Koalitionsvertrag selbst gesetzt hat. Wir sehen aber, wie die Realität aussieht. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, keinen Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses dementsprechend zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/16284 – Wie sieht die Realität aus, Frau Friedel? Über 500 Kassenarztstellen, vor allem im hausärztlichen Bereich, sind unbesetzt. In zwei Dritteln der sächsischen Planungsregionen herrscht oder droht hausärztliche Unterversorgung. Sieht so für Sie eine hochwertige medizinische Versorgung aus? Ich meine nein und stelle fest, dass Sie an der Erreichung Ihres selbst gesetzten Zieles kläglich gescheitert sind. Daher gibt es noch viel zu tun, und eine Weiterentwicklung und Fortführung des 20-Punkte-Programms ist dringend notwendig. Eine zentrale Forderung richtet sich an die Einrichtung eines Gremiums zur Steuerung sowie Koordination von Maßnahmen gegen den Ärztemangel. Wir finden, dass nicht nur mehr getan werden muss, sondern auch, dass mehr Gemeinsamkeit gebraucht wird. In der Vergangenheit gab es diese gemeinsamen Strukturen zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Das war das Bündnis „Wir versorgen Sachsen“, welches 2019 von der CDU-Gesundheitsministerin ins Leben gerufen wurde. Leider hat dieses Bündnis die Landtagswahl 2019 nicht überlebt – und das, obwohl im Koalitionsvertrag die Fortführung dieses Bündnisses festgeschrieben wurde. Insoweit kann ich die in den Ausschussberatungen vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen, dass ein Austausch mit den Institutionen erfolge und es das Bündnis überhaupt nicht brauche. Es ist etwas anderes, ob man sich einmal trifft und etwas beredet oder ob man ein Gremium schafft, in dem man regelmäßig und nach festen Rahmenbedingungen Absprachen treffen kann. Genau das hatten Sie mit dem Koalitionsvertrag im Blick, indem Sie dies mit der Fortführung des Bündnisses festgeschrieben haben. Wenn Sie dies jetzt kritisieren, ist das nicht nur unehrlich, sondern sie kritisieren damit Ihren Koalitionsvertrag. Ich hoffe, das ist Ihnen bewusst. Wir wollen in unserem Antrag die Festschreibung verschiedener Maßnahmen, die in einem neuen 20-PunktePlan umgesetzt werden sollen. Das sind: Erstens. Schaffung von 200 weiteren Medizinstudienplätzen. Zweitens. Ausweitung des Studienprogramms in Ungarn. Drittens. Verbesserung der Ausbildungsförderung von Medizinstudenten im ländlichen Raum. Viertens. Erhöhung der Landarztquote von 6,5 auf 7,3 %. Fünftens. Erweiterung der Landarztquote auf andere Facharztbereiche und Zahnärzte. Sechstens. Einrichtung von Eigeneinrichtungen der KVS in unterversorgten Regionen, die es schon längst hätte geben müssen. Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die derzeit nicht umgesetzt wird. Siebentens. Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Bleibequote nach dem Medizinstudium und die Verringerung der Abwanderung von Ärzten in andere Bundesländer bzw. das Ausland. Achtens. Steigerung der Attraktivität des Arztberufes und die Beendigung der Budgetierung. Neuntens. Unterstützung von Kommunen, die sich in der Gesundheitsversorgung engagieren wollen. Zehntens. Etablierung mobiler Arztpraxen und Patientenfahrdienste. Sie sehen, dass es noch viele unbenutzte Ansatzpunkte gibt. Ich bitte also um Ablehnung der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss und um Zustimmung zu unserem Antrag, damit die Weiterentwicklung des 20-Punkte-Programms ein Erfolg wird. Ich bedanke mich. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Wer möchte jetzt noch sprechen? – Herr Kollege Scholz für die BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert mit ihrem Antrag die Weiterentwicklung des 20- Punkte-Programms „Medizinische Versorgung 2030“. Diese Forderung unterstützen wir unbedingt. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die AfD die Presseveröffentlichung des SMS insgesamt verfolgt oder nur, wie es Ihnen passt. Ende Januar dieses Jahres hat das SMS im Kabinett über den Stand und die Weiterentwicklung dieses Programms berichtet und dies mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Im Übrigen erfahren wir im Ausschuss regelmäßig über die Entwicklungen des Programms. Die Veröffentlichung vom SMS, auf die sich die AfD in ihrem Antrag bezieht, ist vom Juni 2023. Sie sind also – wie so oft – zu spät. Trotzdem möchte ich auf einige Punkte eingehen. Sie fordern ein Steuerungs- und Koordinierungsgremium, um eine Gesamtstrategie zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu entwickeln. Es soll das Bündnis „Wir versorgen Sachsen“ wiederbelebt werden. In Sachsen wurde im Jahr 2013 jedoch ein gemeinsames Landesgremium eingerichtet. Dieses Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Freistaates, der Verbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer und der Patientenvertretungen zusammen. Außerdem gibt es beratende Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bereits seit der dritten Amtsperiode beschäftigt sich dieses Gremium mit dem vertragsärztlichen Versorgungs- und Ärztinnen- und Arztbedarf in Sachsen. Aufgrund von Bevölkerungsprognosen und Prognosen zu einer möglichen Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung wurden Empfehlungen zu Handlungsbedarfen erarbeitet. Ein Bündnis „Wir versorgen Sachsen“, wie Sie es gern wiederbeleben wollen, wäre hier eine Doppelstruktur. Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum dieses Bündnis wiederbelebt werden sollte. Das Bündnis, welches 2019 gegründet wurde und im Wesentlichen die gleichen Akteurinnen und Akteure vereinte, hatte als Hauptforderung die Erhöhung der Medizinstudienplätze. Diese Forderung wurde umgesetzt, und es wurden 90 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin geschaffen. Eine weitere Erhöhung sehen wir als notwendig an, und zwar auch in der Zahnmedizin, um den Bedarf an Medizinerinnen- und Medizinernachwuchs sicherzustellen. Auch hier hat das SMS bereits angekündigt, das nachzuvollziehen. Weiterhin wird von der AfD ein Konzept für die Umsetzung von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nach § 105 Abs. 1 c SGB V gefordert. Auf der Grundlage von Satz 3 dieser Rechtsgrundlage bedarf es keines Konzeptes, da die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schon jetzt dazu verpflichtet ist, bei Unterversorgung Eigeneinrichtungen zu errichten. Außerdem können Kooperationen mit Krankenhäusern oder/und mobile und telemedizinische Versorgungsangebote initiiert werden. Es ist Aufgabe der Selbstverwaltung, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Dies ist im Sozialgesetzbuch § 75 SGB V verankert. Das SMS hat in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit, auf die Errichtung von Eigeneinrichtungen zu bestehen, wie Sie es gern hätten. Des Weiteren ist es bei einem bestehenden Fachkräftemangel für die Kassenärztliche Vereinigung sehr schwierig, Ärztinnen und Ärzte für ihre Eigeneinrichtungen zu gewinnen. Da ist es oft sinnvoller, auf alternative Versorgungsformen zurückzugreifen. Unter Beteiligung der Akteure im sächsischen Gesundheitswesen hat das SMS Vorschläge für die Weiterentwicklung des 20-Punkte-Programms aufgenommen. Dazu zählen: die Erweiterung der Studienplätze, eine Landzahnarztquote, die Stärkung der Weiterbildung von Ärzten in ländlichen Regionen, Gesundheitszentren in ländlichen Regionen zu verankern, die Delegation von ärztlichen Leistungen und der Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin. Das sind alles Dinge, die Sie jetzt fordern, die aber schon umgesetzt werden. Außerdem müssen wir der Tatsache in die Augen schauen, dass wir uns Medizinerinnen und Mediziner nicht von heute auf morgen backen können. Ihre Ausbildung, das Studium und die Facharztausbildung dauern mindestens elf Jahre. Fakt bleibt auch: Eine umfassende Willkommenskultur ist wichtig, um beispielsweise medizinisches Fachpersonal anzulocken. Dabei ist es egal, ob es in- oder ausländische Fachkräfte sind. Man braucht immer gute Lebens- und Arbeitsbedingungen. Dazu gehört nicht nur die Infrastruktur mit Schulen und Kitas in den Kommunen, sondern auch eine offene Gesellschaft, die neue Mitbürgerinnen und Mitbürger, seien sie aus Köln oder Kairo, willkommen heißt. Der Antrag der AfD ist schlichtweg überholt und inhaltlich fehlerhaft. Wir lehnen diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Scholz für die BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Drucksache 7/14991. Auch hier hat die AfD Redebedarf angemeldet. Herr Peschel, bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Was ist an unseren Schulen los? PISA 2022 offenbarte einen beispiellosen Rückgang der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler in allen Bereichen. Im ersten Halbjahr des aktuellen Schuljahres wurden eine Million Ausfallstunden gezählt. Regelklassen wurden geteilt und mit ukrainischen Schülern aufgefüllt. Integrations- und Förderstunden fallen aus, weil Lehrer Regelunterricht vertreten müssen. Jeder sechste Seiteneinsteiger wirft nach kurzer Zeit das Handtuch. Die Anzahl an Straftaten an den Schulen nimmt erschreckende Ausmaße an. Werte Abgeordnete! Migrantenanteile von weit über 50 % sind an Sachsens Schulen leider keine Seltenheit mehr. Integration funktioniere bei einem Migrantenanteil von circa 35 % in den Schulen einfach nicht mehr – diese Aussage ist von Heinz-Peter Meidinger, dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes. Mit unserem Antrag streben wir ergebnisorientierte Lösungen an. Unser Antrag zielt darauf ab, alle illegal eingewanderten Jugendlichen bis zur baldigen Abschiebung separat zu beschulen. Erste Priorität ist und bleibt die Abschiebung. Wir fordern nichts weniger als die Abschiebung aller Ausreisepflichtigen. Seit 2020 sind fast 400 ausländische Lehrer mit einem breiten Sprachspektrum nach Sachsen gekommen. Sie sprechen unter anderem arabisch, türkisch, albanisch. Unser Bestreben ist es daher, dass diese Kinder in ihrer Sprache unterrichtet und optimal auf die Rückkehr in ihre Heimatländer und ihre Familien vorbereitet werden. Das kann auch in der Asylunterkunft geschehen, wie das im Spreehotel in Bautzen stattfand. Werte Abgeordnete! Wer die Stellungnahme der Staatsregierung gelesen hat, kann daher unserem Antrag nur zustimmen. Bildungsminister Piwarz erklärte darin, die irreguläre Migration aus Drittstaaten habe ein Ausmaß angenommen, das zu grundlegenden Problemen führte. Es bedarf einer grundlegenden Wende in der Migrationspolitik, sodass der irreguläre Migrationsdruck unverzüglich begrenzt werde. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Wir wollen die Qualität der Bildung in Sachsen retten und unsere Schulen von der falschen Asylpolitik entlasten. Werte Abgeordnete! Mit Blick auf die Ausbildung an Berufsschulen, gerade für ausreisepflichtige Ausländer, möchte die Staatsregierung in diesem Jahr einiges unternehmen. Sie möchte ungebildete zugewanderte junge Menschen in ausbildungsähnliche Verhältnisse bringen. Da stellen sich mir folgende Fragen: Welche Unternehmen stehen zur Verfügung, um diese Maßnahme zu begleiten? Wie sieht es an den Berufsschulen aus? Sind diese vorbereitet? Ich kann Ihnen sagen, dass es bei meinem letzten Besuch im Asylbewerberheim Spreehotel Bautzen zu Gesprächen kam, die deutlich machten, dass die Probleme bekannt sind, aber die Staatsregierung nichts tut, um IHKs, Innungs- und Handwerkskammern mit diesen jungen Menschen zusammenzuführen, die – so glaubt man – eines Tages Berufe erlernen sollen. Es findet nicht statt. Die Leute werden mit den Problemen allein gelassen. Ob ein geduldeter Flüchtling eine Ausbildung aufnehmen kann, entscheidet immer noch die Ausländerbehörde. Zudem muss die Passpflicht erfüllt und die Identität geklärt sein. Ohne eindeutig geklärte Identität verweigern sich die Behörden einer Ausbildungsduldung. Werte Abgeordnete! Wir wollen mit unserem Vorschlag die Schulen entlasten, den Schulalltag wieder auf normale Füße stellen und für unsere Kinder wieder ein hohes Bildungsniveau sichern, welches internationale Vergleiche nicht scheuen muss. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Peschel für die AfD-Fraktion. Gibt es von den anderen Fraktionen Redebedarf? – Herr Gasse für die CDU-Fraktion, bitte.

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Holger Gasse CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegen von der AfD, ich habe es Ihnen bereits im Ausschuss für Schule und Bildung deutlich gemacht, aber ich wiederhole mich gern an dieser Stelle: Unterlassen Sie es bitte, Ihr fremdenfeindliches Gedankengut unter dem Deckmäntelchen eines Bildungsantrages und eines Bildungsthemas zu verbreiten. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Eine weitere Bitte: Diskreditieren Sie bitte dadurch nicht unsere sächsischen Oberschulen und das Engagement im Sinne einer gelingenden schulischen Integration. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll. Es wurde alles schon im Ausschuss für Schule und Bildung diskutiert. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gasse für die CDU-Fraktion. Gibt es zu dieser Drucksache noch weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann frage ich die AfD-Fraktion, ob sie über die Beschlussempfehlung zu ihren Anträgen Einzelabstimmung wünscht. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, sehr gern!) Erklärung

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Holger Gasse CDU

Ich habe es Ihnen bereits in der Beratung des Ausschusses für Schule und Bildung deutlich gemacht und wiederhole mich an dieser Stelle gern noch einmal: Unterlassen Sie es bitte, ihr fremdenfeindliches Gedankengut unter dem Deckmäntelchen eines Bildungsthemas zu verbreiten und diskreditieren Sie dadurch nicht unsere sächsischen Oberschulen und das Engagement im Sinne einer gelingenden schulischen Integration. Sie machen die hohe Zahl an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund für eine unterstellte Überlastung des sächsischen Bildungssystems verantwortlich. Das ist realitätsfern. Sie fordern im Antrag die sofortige Abschiebung illegal eingereister Migranten und weitere Maßnahmen im Bereich der schulischen Bildung, solange die Grenzen nicht gesichert sind, was immer das aus ihrer Sicht auch heißen mag. Das hat mit Bildungspolitik nichts zu tun. Ich verweise an dieser Stelle nochmals auf das Sächsische Schulgesetz: Gemäß § 1 Abs. 2 wird der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule durch das „Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht – Alles klar. Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/16284 unter Ziffer 13 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14774. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür wurde der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/16284 unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14991. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür wurde der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 4 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt 16 ist damit beendet. zu Protokoll auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage" bestimmt. Gemäß § 1 Abs. 8 SächsSchuIG sollen Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch zusätzliche Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache gefördert werden. Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden und aktiv am gemeinsamen Schulalltag teilnehmen. Aus den gesetzlichen Regelungen leitet sich daher auch der Auftrag ab, die betroffenen Schülerinnen und Schüler integrativ im sächsischen Schulsystem zu beschulen und ihnen auch die deutsche Sprache entsprechend zu vermitteln. Es ist vor allem organisatorisch nicht möglich, für alle Herkunftssprachen von nach Sachsen eingereisten Schülerinnen und Schülern Lehrpersonen in deren Sprache zur Verfügung zu stellen; ebenso wenig können sämtliche Lehrpläne von Unterrichtsfächern in den Herkunftsländern beschafft werden, auf deren Basis dann hier mit uns unbekannten Inhalten unterrichtet werden soll. Da die eingereisten Schülerinnen und Schüler auf Sachsen verteilt sind, könnten auch entsprechende Klassen nicht sinnvoll gebildet werden. Geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche werden infolge des andauernden Krieges und des damit verbundenen längeren Verbleibs in Deutschland auch gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten an sächsischen Schulen integriert. Die Teilnahme am Online-Unterricht nach ukrainischem Lehrplan ist eine persönliche Entscheidung der Geflüchteten und kann nur zusätzlich zum verpflichtenden Schulbesuch an einer sächsischen Schule stattfinden. Die Schulpflicht gilt entsprechend. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zum Bericht zur Mehrfachpetition – nicht wundern, es sind zwei Nummern, deshalb Mehrfachpetition – 07/01410/7 und 07/01472/7 mit dem Titel „Die Kunstsammlungen in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnung zurückgeben“. Weiterhin hat die AfD-Fraktion Aussprachebedarf zum Bericht zur Petition 07/02189/6 mit dem Titel „Coronapolitik aufarbeiten – jetzt!“ angemeldet. Die Redezeit je Fraktion und für die Staatsregierung beträgt, wie üblich, 10 Minuten. Die antragstellende Fraktion beginnt zur Mehrfachpetition – die Kunstsammlungen in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnung zurückgeben – zu sprechen. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Zickler.

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Hans-Jürgen Zickler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir müssen uns zu dieser späten Stunde mit einer Petition befassen, die bereits im Jahr 2021 den Landtag erreicht und bereits umfassend beschäftigt hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wollen, Sie müssen nicht!) Der Petent wendet sich gegen die Umbenennung von Kunstwerken in den Dresdner Kunstsammlungen. Aufgeschreckt durch Zeitungsberichte über sprachliche Überarbeitungen von historischen Bezeichnungen bekam er bestätigt, dass ein derartiges Projekt in den SKD betrieben wird. Das Wort „Mohr“ wurde durch vier Sterne ersetzt. Eine Kunstsammlung, deren Sicherheitskonzept mangelhaft ist, die unseren Staatsschatz nicht bewachen kann, beschäftigt also mehrere Wissenschaftler und wahrscheinlich auch Wissenschaftlerinnen, um alle erfassten Objektbezeichnungen daraufhin zu überprüfen, ob sie diskriminierende Begriffe enthalten. – Aber dazu später. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag auch an dieser Stelle ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/16266 Der Petent fühlt sich als sächsischer Bürger – und damit Miteigentümer – der Kunstwerke nicht gefragt, nicht wertgeschätzt und in seinen Traditionen verletzt. So wie ihm ging es vielen Sachsen, und so kamen innerhalb kürzester Zeit über 8 000 Unterschriften von Bürgern zusammen, die forderten, den Kunstwerken ihre früheren Namen zurückzugeben. (Sören Voigt, CDU: Zickzack, Zickler!) Ich bin mir sicher: Der überwiegende Teil unserer Bevölkerung würde sich dieser Forderung anschließen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema findet nicht statt. (Sören Voigt, CDU: Natürlich! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh je! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Warten Sie doch ab, Herr Lippmann! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Um dem Thema noch etwas Öffentlichkeit zu geben, beantragte ich als Mitberichterstatter dieser Petitionen einen Ortstermin im Sächsischen Landtag, bei dem Gutachter ihre Sicht der Dinge darlegen sollten. Der von der AfD benannte Kunsthistoriker legte kenntnisreich dar, dass zum Beispiel das Wort „Mohr“ zu keiner Zeit negativ besetzt war und Fürsten stolz waren, auch Gelehrte aus fernen Ländern an ihrem Hof zu haben. Wer würde seine Apotheke auch mit einem Begriff schmücken, der abwertend gemeint ist? Die Stadt Coburg führte über Jahrhunderte – bis 1934 – einen Mohrenkopf im Wappen. Dann kamen ideologisch verblendete Traditionsänderer und ersetzten es durch (Sören Voigt, CDU: … einen Negerkuss!) ein Schwert mit Hakenkreuz. Das fand man damals zeitgemäß. Der Spuk war 1945 vorbei und Coburg bekam wieder sein altes Wappen, den Mohrenkopf. Der Mohr im Grünen Gewölbe mit Smaragdstufe heiße weiter so, auch wenn wir heute wissen, dass es wohl einen Indianer darstellt oder, exakt gesagt, einen Indigenen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, was denn nun?) So sollte trotzdem der Ursprungstitel erhalten bleiben. Zum Termin hatte auch die SPD eine Gutachterin geladen, eine Migrationsforscherin, die zur Einleitung erklärte, dass sie nicht besonders gut über den Kunstbereich informiert sei. Das sei nicht ihr Feld und sie gehe auch nicht häufig ins Museum. Sie versuchte uns dann zu erklären: Bei den Umbenennungen gehe es um Wissenschaft. Auch das für die SKD zuständige Ministerium meinte, die sächsische Kultur wegen der Wissenschaftsfreiheit nicht vor Umbenennungen schützen zu können. Wir von der AfD-Fraktion schätzen die Freiheit der Wissenschaft und sehen es als notwendig an, zu Kunstwerken auch zu forschen, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) zur Geschichte der Entstehung derartiger Kunstwerke. Hier geht es um den Schutz von Kulturgütern in ihrer Gesamtheit. Eine Grundsatzfrage tut sich hierbei auf, die ich gern hätte juristisch klären lassen wollen, aber dazu war der Ausschuss nicht bereit. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Es ist wie so oft, meine Damen und Herren von der CDU: Sie haben nicht die Kraft, sich einem Minderheitenprojekt in den Weg zu stellen, und opfern dafür sächsische Traditionen. Wie immer: Der Schwanz wedelt mit dem Hündchen. So wurde im Petitionsausschuss meine Empfehlung, den Petitionsbericht der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, abgelehnt und der Schlussfolgerung von Herrn Richter gefolgt, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann. Meine umfassende Darstellung als Mitberichterstatter können Sie gern in den Parlamentsdokumenten nachlesen. Das würde jetzt hier zu weit führen. Ich konzentriere mich in diesem Fall auf die Fehler der nun beschlossenen Antwort an den Petenten. Herr Richter schreibt in seinem Bericht, die SKD verschließe sich nicht der Beteiligung der Bürger und es werde in Zukunft verstärkt öffentliche Diskussionen geben. Eine Aussage, die eigentlich gar nicht in eine Petition hineingehört. Was die Zukunft bringt, wissen wir alle nicht. Aber die Aussage ist falsch und es stellt sich die Frage: Müsste eine derartige Diskussion in einer Demokratie nicht am Anfang stehen? Alle Versuche, auch des Petenten, die SKD zu einer öffentlichen Diskussion zu bewegen, blieben bisher erfolglos. Auch unsere Landeszentrale für politische Bildung, in deren Kuratorium ich sitze und den Vorschlag gemacht habe, fand keinen Weg, dieses Thema, das viele Bürger bewegt, zu diskutieren. Des Weiteren wird von Herrn Richter behauptet, es hätte nur einen einzigen Fall einer Umbenennung gegeben. Das ist einfach unwahr. Selbst die SKD bestätigen, sie haben mit Stand September 2022 die Titel von 223 Werken im Hinblick auf diskriminierende Begriffe überarbeitet. So kann man sich natürlich in Spitzfindigkeiten darüber verlieren, ob ein Werk, das heute mit vier Sternchen versehen, aber in einer Datenbank noch mit altem Namen zu finden ist – nach mehreren Klicks –, umbenannt wurde. Der Blick auf die Realität zeigt aber – das konnte jeder Interessierte feststellen, der die Ausstellung von Herrn Pamuk in der Gemäldegalerie besuchte –: Der Künstler bezieht sich auf ein Werk, das von den SKD nicht mehr mit dem Ursprungstitel „Hund, Zwerg, Knabe“, sondern mit „Hund, kleinwüchsiger Mensch, Junge“ benannt wurde. Wie gesagt, auf eine Überwachungskamera kann man schon verzichten, aber ein Junge darf nicht Knabe heißen. Selbst wenn solche Begriffe heute überholt sind, sind sie doch Zeugnisse ihrer Zeit. Die Aufgabe von Museen ist das Bewahren der Kulturgüter und dieses Bewahren bedeutet gerade Schutz vor dem Zeitgeist; denn auch die Bilderstürmer wollten die Kirchen nur ihrem Geschmack anpassen. Bei diesen Umbenennungen handelt es sich nicht um Wissenschaft, sondern um Ideologie. Aber ich habe es schon einmal erlebt, dass mir eine Ideologie als wissenschaftlich bewiesen erklärt wurde, und zwar von den Kollegen der SED. Es war ja auch eine Wissenschaft, dass uns der Kommunismus garantiert mal ereilen wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Reden Sie noch zu uns? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zurück zum Thema. Sprache entwickelt sich unbestreitbar, aber aus dem Volke heraus – (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) natürlich von unten, nicht von einer kleinen, abgehobenen Elite beschlossen. Auch das alles haben wir im Osten schon einmal erlebt. Ein Engel war die Jahresendflügelfigur. In der JuMo gab es Nietenhosen und keine Jeans. Nach bestandener Prüfung erhielt ich keinen Surfschein, sondern ein Testat im Stehsegeln. Dann kam die Wende und der ganze Zauber war zu Ende. (Marco Böhme, DIE LINKE: Dann kam die Wende!) Der Zeitgeist kann sich immer ändern. Schlecht, wenn man die ganze Zeit auf der falschen Seite der Brandmauer gestanden hat. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zickler für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Kollege Mackenroth.

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Geert Mackenroth CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausschussempfehlung ist auch in diesem Fall wohlüberlegt und gut abgestimmt. Die Koalition wird dafür stimmen. Ich gebe zu, auch wir waren zunächst mit Teilen der Medien kritisch bis teilweise empört. Wir haben uns gefragt: Handelt es sich bei dem Vorgehen der SKD um blinde Political Correctness? Warum tauscht man die beim Museumsbesucher eingefahrenen Namen „Mohr“, „Zigeuner“, „Zwerg“ und anderes aus? Wir haben uns daraufhin allerdings nicht der populistischen und allgemeinen Empörungswelle angeschlossen, auf die Sie sofort aufgesprungen sind, sondern – und das ist die Aufgabe eines Parlaments – wir haben nachgefragt, uns informiert, eine Anhörung im Landtag durchgeführt, schließlich die SKD besucht und uns vor Ort ein Bild gemacht. Danach stellte sich der Sachverhalt völlig anders dar. Neue Erkenntnisse werden sich mitunter auch in der Umbenennung, Neubetitelung oder Kontextualisierung von Werken niederschlagen. Die meisten Kunstwerke der SKD tragen keine Originaltitel von Künstlern, sondern Zu- und Beschreibungen, die ihnen in späterer Zeit zugeordnet wurden. Die SKD eliminieren daher Begriffe vergangener Epochen nicht; die ursprünglichen Titel sind weiterhin verfügbar. Jede undifferenzierte und nicht kontextualisierte Umbenennung lehnen auch die SKD ab. Außerdem: Einmal getroffene Entscheidungen sind nicht für die Ewigkeit. Wenn neue Erkenntnisse gewonnen werden, sind Veränderungen immer möglich. Es kam im Rahmen des Petitionsverfahrens im März zu einer umfangreichen Anhörung. Bei dieser wurde deutlich, dass es überhaupt nur in ganz wenigen Fällen eine richtige Umbenennung eines Kunstwerkes gab. Auch in diesem Fall waren das nicht die SKD, sondern mehrere Museumsmitarbeiter auf der ganzen Welt hatten sich angesichts neuer Erkenntnisse für eine leichte Modifizierung des Titels ausgesprochen. Im Ergebnis – und das Weitere gebe ich gleich zu Protokoll – hat uns das überzeugt und wir haben zur Klarstellung der Beschlussempfehlung an das Hohe Haus den wunderbaren Schlusssatz angefügt – ich zitiere –: Der Petitionsausschuss erwartet, „dass die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden bei Umbenennung aus wissenschaftlicher oder museumspädagogischer Begründung die bisherigen, beim Publikum eingeführten alten Namen der Kunstwerke benennen und mit anführen, um eine Wiedererkennung dieser Kunstwerke für das Publikum zu ermöglichen, […].“ Das haben die SKD zugesagt. Damit hat eigentlich auch die AfD ihr Ziel erreicht – jedenfalls das Ziel, das sie im Petitionsausschuss immer wieder vorgetragen hat. In Ihrem Vorschlag findet sich nämlich der Schlusssatz – ich referiere –: Die Umbenennungen seien nicht gerechtfertigt. Die von der Petentin beanstandeten Titel sollten daher so belassen werden, wie die sächsischen Bürger sie seit Langem als ihr kulturelles Erbe kennen. Es solle den SKD freistehen, Ergänzungen der historischen Titel und weitere Erläuterungen vorzunehmen, wenn die SKD sich von bestimmten Begriffen distanzieren oder neue Erkenntnisse zu den Werken kundtun möchte. Nicht mehr und nicht weniger sagt die Beschlussempfehlung aus. Die AfD hat bekommen, was sie wollte, und wir bleiben bei der Wahrheit. Ich bitte der Beschlussempfehlung zu folgen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Mackenroth. Nun habe ich eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Hösl; bitte. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Herr Hösl, was Neues!)

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Stephan Hösl fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zur Verzögerung bei der Petition bin ursächlich auch ich verantwortlich, weil ich bis vor Kurzem Hauptberichterstatter der ganzen Thematik war. Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt, was der Inhalt der Thematik ist, ich habe mich selbstverständlich auch mit dem Anliegen des Petenten auseinandergesetzt. Schlussendlich war ich auch bei den Besuchen in den SKD dabei, ich habe es mir deutlich angehört und bin zum Teil zu einem anderen Bild gekommen, als es Geert Mackenroth hier geschildert hat. Nichtsdestotrotz möchte ich den Hinweis darauf geben, dass man diese Thematiken nicht einfach in den Kunstsammlungen umbenennen kann. Rassistische und rechtswidrige Ausdrücke sollen natürlich gestrichen werden. Das ist ohne Frage auch mein Ansinnen. Dennoch: Kunstwerke, die 100 Jahre lang, auch wenn sie vom Künstler nicht benannt worden sind, einen Namen hatten, sollte man den Namen einfach lassen. Den Wert, den die Wissenschaft aus der Nachforschung heraus begründet hat, soll sie einfach mit dazuschreiben. Das ist nicht so gewesen. Schlussendlich war ich der Meinung, dass man dem Petenten der Petition teilweise abhelfen konnte. Somit finde ich die Beschlussempfehlung, dass man nicht abhelfen kann, nicht gerade sehr sinnvoll. Noch dazu gesagt: Das Petitionswesen ist ein zahnloser Tiger, das musste ich in den letzten 9,5 Jahren feststellen. Egal, welche Beschlussempfehlung wir als Petitionswesen zur Staatsregierung geben, die Staatsregierung ist nicht gehalten, dem Petitionswesen Folge zu leisten. Vielleicht findet man in der nächsten Legislaturperiode die Möglichkeit, das Petitionsrecht zu überarbeiten und dem Petitionswesen mehr Rechte gegenüber der Staatsregierung, den Ministerien zu erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Hösl. Nun hat noch Kollege Richter um das Wort gebeten; bitte.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann es gleich hier vom Mikrofon aus machen. Herr Hösl, das Petitionswesen ist kein zahnloser Tiger. Das Petitionswesen kann verbessert werden, darüber haben wir heute diskutiert. Auf eine so völlig abwegige Formulierung war ich nicht vorbereitet. Wäre ich vorbereitet gewesen, hätte ich Ihnen vielleicht 15 bis 20 Petitionen nennen können, die ich bearbeitet habe und die zu einem Ergebnis geführt haben. Erzählen Sie hier bitte nicht solches Zeug. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Im Übrigen gibt mir das die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass circa 88 % der von AfD-Abgeordneten abgelieferten Berichte in der Sache tatsächlich so gut waren, dass wir mehrheitlich zugestimmt haben. Das ist die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Ihre Mär, dass wir grundsätzlich immer ablehnen würden, eine Mär und falsch ist. Wenn es um die Sache geht, können wir auch gern – wenigstens im Petitionsausschuss – mit Ihnen stimmen. Ich würde gern insgesamt vorgetragen und die – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Das war ein Redebeitrag! – Zuruf der AfD: Es gibt keine Brandmauer!) – Das war ein Redebeitrag. Ich bin als Obmann durchaus hier bestellt, auch etwas zu sagen. Der vielleicht wichtigste Punkt. Herr Zickler, Herr Mackenroth hat es, glaube ich, nicht so präzise ausgeführt. (Oh-Rufe der AfD) Er hat vieles präzise ausgeführt, diesen Punkt aber möglicherweise nicht. Das Ministerium hat den SKD gegenüber eine Dienstaufsicht und von dieser Dienstaufsicht macht es Gebrauch. Das Ministerium – das ist der Wissenschafts- und Kunstfreiheit geschuldet – hat gegenüber den SKD keine Fachaufsicht. Wenn Sie das nicht akzeptieren, kann ich Ihnen nicht helfen. Aber das ist die rechtliche Grundlage dazu, warum wir im Petitionsausschuss so entschieden haben, wie wir entschieden haben. Das Nächste. Ich habe, Herr Zickler, sehr wohl von dem von Ihnen im Ausschuss bestellten Experten in der Anhörung viel gelernt. (Stephan Hösl, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Das war ein vernünftiger Beitrag und einiges davon konnte ich auch mitnehmen. Sie haben ihrerseits die Expertise der von uns beigebrachten Expertin offenbar überhaupt nicht erkennen können, obwohl sie genau zu dem gesprochen hat, was Sachlage war, nämlich zu der Frage: Wie vermittelt man heutzutage in einer veränderten Gesellschaft Werke, die aus dem 17. oder 18. Jahrhundert stammen?

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Frank Richter SPD

Ich würde gern zu Ende führen und danach antworten. Was ist Ihr Traditionsbegriff? Ihr Traditionsbegriff scheint ein festgelegter zu sein. In Traditionen wird aber etwas weitergegeben, und es verändert sich auch etwas. Ich behaupte, dass die SKD heute mit neuen Formulierungen arbeiten, um das Werk erlebbar zu machen. Das entspricht genau einer modernen sächsischen Tradition und nicht einer festgelegten aus dem 18. Jahrhundert. Ich denke, Sie sollten den Eigentumsbegriff und den Traditionsbegriff einmal grundsätzlich überdenken; es ist noch Luft nach oben. Zeitgeist ist nicht besser als der Geist früherer Jahre und Jahrhunderte. Darüber kann man diskutieren. Aber Zeitgeist ist doch nicht einfach das Gleiche wie Ideologie. Vielleicht brauchen Sie an dieser Stelle ein Nachdenken, da Sie sonst die Wissenschaftsfreiheit, die Technologiefreiheit bei jeder Gelegenheit einklagen. Wenn es um die Vermittlung von Kunstwerken geht, scheinen Sie im 18. Jahrhundert stehengeblieben zu sein, und dabei können wir natürlich nicht mitgehen. Ich würde noch eine kleine Korrektur anbringen. Meine geschätzte Kollegin hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Mackenroth fälschlicherweise formuliert hat, dass der Sächsische Landtag „erwarten würde“, dass die SKD bei der Umbenennung aus wissenschaftlicher und museumspädagogischer Begründung die bisherigen Namen weiter erkennbar machten; so ungefähr sagte er das. „Er erwartet es“, heißt es nicht in unserer Petition, sondern „er erkennt es an“; denn es war nämlich auch in der Vergangenheit schon so. Das scheint mir doch ein substanzieller Unterschied zu sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt bleibt natürlich noch das Instrument der Kurzintervention.. Gibt es jetzt zu dieser Mehrfachpetition weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Bericht zur Petition mit dem Titel Coronapolitik aufarbeiten – Jetzt! Auch hier ist Redebedarf angemeldet. – Herr Zickler? – Herr Kumpf, bitte.

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Mario Kumpf AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich mach es ganz kurz. Die vorliegende Petition hatte das Ziel, die Ungereimtheiten der Coronawirren aufzuarbeiten. In Anbetracht der vorangeschrittenen Zeit würde ich meine Rede gern zu Protokoll geben. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Scheint ja nicht so wichtig gewesen zu sein!)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Kumpf. Gibt es zu dieser Petition Coronapolitik aufarbeiten – Jetzt! weiteren Aussprachebedarf? – Frau Kollegin Lang, bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mitberichterstattung beantragen, hohe Erwartungen an den Petenten wecken, wenn möglich auch noch eine Anhörung, wie in diesem Fall selbst ja auch zugegeben wurde, Show-Veranstaltungen obendrauf. Und am Ende ist es ein völlig unmotiviert abgefasster Bericht, der übrigens überhaupt nichts zur Sache beiträgt und der auch hier im Hohen Hause fortlaufenden, mantraartig vorgetragenen Positionen völlig zuwiderläuft. Die hier herausgelöste Petition zeigt wieder einmal sehr deutlich, worum es der AfD-Fraktion bei dieser und bei vielen anderen Petitionen wirklich geht – nicht darum, dass sich ernsthaft mit dem Petitionsanliegen beschäftigt wird und das Verfahren zu einem sinnvollen Abschluss geführt wird, sondern darum, eine Show zu veranstalten und politischen Profit daraus zu schlagen. Das ist schade; denn gerade der Petitionsausschuss hat es immer als eine Institution in diesem Hohen Hause verstanden, fraktionsübergreifend und kollegial an den für den Petenten besten Lösungen zu arbeiten. Zumal auch der Bericht, welcher im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, wenig detailliert ist und viel weniger konkrete Formulierungen enthält als der letztlich vom Ausschuss beschlossene. Eigentlich sollten Sie doch froh sein, dass wir einen deutlich weitergehenden Bericht beschlossen haben, als Sie es ursprünglich vorhatten. Wir haben uns auf vier Seiten ausführlich und gegliedert mit den einzelnen Anliegen der Petenten auseinandergesetzt und auch klargemacht, wo nicht abgeholfen werden kann. Sie hingegen haben gerade einmal auf anderthalb Seiten kurz und knapp die gesamte Petition für teilweise abgeholfen erklärt, was nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch viel oberflächlicher ist; genauso wenig lösungsorientiert waren Ihre Beiträge in dieser Anhörung. Ich wünsche mir, dass wir im Ausschuss wieder stärker zur eigentlichen Sacharbeit im Sinne der Petenten zurückkehren und Sie die Show, die Sie genießen wollen, nicht im parlamentarischen Rahmen abhalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erklärung

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Mario Kumpf AfD

Die hier zu behandelnde Petition zielt auf die Anamnese und Aufarbeitung der Coronapandemie, mit all ihren Ungereimtheiten ab. Es ist keine zwei Jahre her, da befanden wir uns noch mitten in den Wirren einer sogenannten Pandemie. Rigide „Schutz"-Maßnahmen – oder anders gesagt: massive Ein-

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es zu dieser Petition weiteren Aussprachebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache zu den Berichten der Petitionen beendet. Wünschen die Fraktionen Einzelabstimmung zu den Beschlussempfehlungen der Petitionen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sehr gern! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö! Warum das? – Jan-Oliver Zwerg, AfD: So viel Zeit muss sein! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da sind zu wenig Leute da, das kostet zu viel Geld!) – Ja, Einzelabstimmung ist verlangt. Zu welchen Beschlussempfehlungen wurden die Einzelabstimmungen verlangt, für alle? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Zwei!) Mehrfachpetition 07/01410/7 und 07/01472/7 mit dem Titel: Die Kunstsammlung in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnungen zurückgeben. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl an Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt. Petition 07/02189/6 mit dem Titel: Coronapolitik aufarbeiten – jetzt!. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl an Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Informationen, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegen Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll schränkung der Grundrechte sowie eine beinahe in staatlichen Zwang mündende, zum Teil perfide Impfkampagne – standen damals täglich auf der Tagesordnung. Es wurde Todesangst geschürt, wirtschaftliche Existenzen zerstört, die Alten weggesperrt, die Bevölkerung gespalten. Es sind Risse entstanden, die sogar Familien entzweit haben – bis heute. Allein aus diesen Gründen können, werden und dürfen wir diese Zeit nicht vergessen. Speziell für diejenigen, die am meisten unter den Repressalien gelitten haben, oder durch Ausgrenzung, weil man es wagte, Kritik an den „Schutz"-Maßnahmen oder dem als Allheilmittel angepriesenen Impfung zu üben. Es gibt mittlerweile zahlreiche Studien, auf die sich der Grünen Rings mit der Petition bezieht und somit belegt. Die hoch gelobte Wirksamkeit der Maßnahmen als auch der Impfung werden widerlegt, so wie es auch zahlreiche Wissenschaftler und Mediziner gibt, die schon zu Pandemiezeiten fundierte Kritik übten und warnten. Für ihren öffentlichen Ruf war das allerdings weniger zuträglich. Nicht selten wurden diese in der Presse, aber auch von Teilen der hier vor mir Sitzenden als „Scharlatane" verunglimpft. Heute weiß man es besser: Die „Covidioten" hatten in den meisten Punkten recht. Dass die politisch Verantwortlichen und Ausführenden sich jetzt darauf berufen, es nicht besser gewusst zu haben und alle Maßnahmen nur dem Schutze der Bevölkerung dienten, grenzt an Hohn und Spott gegenüber all jenen, die heute noch an den Folgen dieser Maßnahmen leiden – wirtschaftlich, seelisch, familiär. Und da gestatte ich mir die Frage: Ist es denn zu viel verlangt, sich für politische Fehlentscheidungen und unverhältnismäßige Maßnahmen zu entschuldigen? Sein Bedauern auszudrücken? Die Bereitschaft zu Wiedergutmachung und Versöhnung zu signalisieren, auch um die bis heute gespaltene Bevölkerung wieder ins Reine zu bringen? Dies wäre eine symbolisch überaus wertvolle Geste. Doch darauf wird auch hier mit der Stellungnahme bewusst verzichtet. Und wieder frage ich: Warum? Was ist daran so verwerflich, Fehler einzuräumen und sich zu entschuldigen, auch als „nur" ausführendes Organ? Jeder Mensch trägt die Verantwortung für sein Handeln. Dazu zählt auch die Umsetzung von „gut gemeinten" Maßnahmen, die sich als schädlich für so viele Menschen erwiesen haben. Es ist eine bittere Enttäuschung, dass Versöhnung Ihnen weniger wichtig ist, als das Gesicht zu wahren. Aber eins sage ich Ihnen: Unrecht bleibt Unrecht, da können Sie noch so viel Zeit verstreichen lassen. Vergessen werden wir und die Bürger es nie.

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und HerLandtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. sen. (Schluss der Sitzung: 21:12 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/16059 Namensaufruf durch den/die Abg. Frank Richter, SPD, beginnend Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Barth, André x Lupart, Beger, Mario x Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Brünler, Nico x Mayer, Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Clemen, Robert x Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Nagel, Dombois, Andrea x Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Otto, Firmenich, Iris x Pallas, Fischer, Sebastian x Panter, Flemming, Ingo x Patt, Friedel, Sabine x Penz, Fritzsche, Oliver x Gahler, Torsten x Gasse, Holger x Pfeil, Gebhardt, Rico x Piwarz, Gemkow, Sebastian x Pohle, Gerber, Dr. Daniel x Prantl, Gockel, Sandra x Gorskih, Anna x Ritter, Hahn, Christopher x Rößler, Hammecke, Lucie x Rost, Hartmann, Christian x Hein, René x Heinz, Andreas x Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Scholz, Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Unger, Köditz, Kerstin x Urban, Kretschmer, Michael x Voigt, Kuge, Daniela x Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Wendt, Kummer, Ines x Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Wissel, Leithoff, Susan x Wöller, Liebscher, Gerhard x Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Zwerg, Löser, Thomas x Jastimmen: 32 Neinstimmen: 72 Stimmenthaltungen: 1 Gesamtstimmen: 105 Anlage Abstimmung am 02.05.2024 mit dem Buchstaben U Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Ulrich x Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Juliane x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Markus x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Tom x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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