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Geert Mackenroth

CDU 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE will mit dem vorgelegten Gesetzentwurf das geltende Petitionsausschussgesetz im Freistaat Sachsen modernisieren und verbessern. Das Anliegen ist in Ordnung. Auch wir als Koalition glauben, dass mittlerweile nach der langen Zeit eine Novellierung dieses Gesetzes hilfreich sein kann. Der Gesetzentwurf der LINKEN enthält Punkte, die aus Sicht der Koalitionsfraktionen bedenkenswert sind, namentlich die Regelung zur Veröffentlichung von öffentlichen Petitionen und deren Mitzeichnung. Allerdings entspricht die Anzahl der erforderlichen Unterschriften mit 1 500 der des Thüringer Gesetzentwurfes, obwohl Sachsen nahezu doppelt so viele Einwohner hat. Hier sollten wir über eine Anpassung nach oben nachdenken. Grundsätzlich prüfen wir in der Koalition noch, ob das Ziel des Gesetzentwurfes, die Novellierung, nicht auch ohne gesetzgeberische Aktivitäten erreichbar wäre. Das könnte aus unserer Sicht vorzugswürdig sein. Eine Änderung der Grundsätze des Petitionsausschusses könnte möglicherweise ausreichen. Der Ausschuss hat sich nämlich bereits darauf verständigt, sich intensiv über das Verfahren des Landtags von Schleswig-Holstein zu informieren und gegebenenfalls wäre eine haushaltsneutrale Übernahme des dortigen Verfahrens auf den Sächsischen Landtag möglich. Auch die Koalition ist also dran. Ergänzend in der Anhörung ist deutlich geworden, dass und welche Schwierigkeiten die Einführung einer Petitionsplattform mit sich bringt. Ferner – das haben Sie bereits gesagt, Frau Kollegin – ist es aus Gründen der Gewaltenteilung unzulässig, dem Petitionsausschuss die Befugnis zu geben, Entscheidungen der Gerichte und/oder der Verwaltung aufzuheben. Wenn jemand den Rechtsweg aus finanziellen Gründen nicht bestreiten kann, dann kann ihm Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Abschließend scheint uns auch die kürzere Frist für die Stellungnahmen der Staatsregierung nicht vollständig praxisorientiert. Damit könnten sogenannte Berufspetenten, die innerhalb weniger Tage zahlreiche, manchmal bis zu 100 Petitionen einreichen, ganze Staatsministerien lahmlegen. Das ist nicht der Regelfall, aber wir haben es immer wieder erlebt, dass Namen dann teilweise 50, 60, 70-mal in einem Bericht auftauchen. Deshalb wollen wir das alles noch genauer bedenken, bieten aber in der nächsten Legislaturperiode gern weiteren Dialog an, weil einige Ansätze bedenkenswert sind. Weiteres wird für die Koalition – so ist es abgesprochen – gleich die Kollegin Hammecke vortragen. Den Gesetzentwurf lehnt meine Fraktion ab. Unsere Ablehnung gilt damit auch für die Änderungsanträge. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Mackenroth. Kollege Kuppi spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

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