André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im ersten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs wird der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2023 auf die Beamten des Landes und der Kommunen des Freistaates Sachsen übertragen. Im Gegensatz zu Tarifübertragungen im Jahr davor sind wir dieses Jahr tatsächlich zeitiger dran und können den Tarifabschluss dann eher übertragen, können damit auch den Inflationsausgleich von insgesamt bis zu 3 000 Euro zeitnaher auszahlen. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Wir begrüßen auch die Besoldungserhöhung ab 1. November dieses Jahres um 4,76 % und um weitere 5,5 % ab 1. Februar 2025. Damit wird die Tariferhöhung auf die Beamtenbesoldung ausgeweitet. Wenn ich allerdings in Richtung Finanzminister schaue, muss ich sagen: Das ist ein sehr teurer Gesetzentwurf, den wir hier beschließen wollen. Ich sage auch: Es ist das erste Mal in fünf Jahren – ich stehe hier als vierter Redner in dieser Rederunde –, dass ich sagen muss: Alles, was die drei vorhergehenden Redner gesagt haben, ist richtig, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) weil erstmals auch die SPD-Fraktion von Aufgabenkritik redet. (Dirk Panter, SPD: Also jetzt! „Erstmals“!) Das entspricht einem AfD-Antrag, den wir hier vor drei oder vier Jahren eingebracht haben. Wir wollten schon eine Enquetekommission und all das hier einführen. (Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn das Problem hier im Haus jetzt allseits erkannt worden ist, (Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dann muss ich sagen: Die Haushalts- und Finanzpolitiker können sich in der nächsten Legislaturperiode wahrscheinlich freuen, dass das, was Haushalts- und Finanzpolitik betrifft, hier wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung treten wird. Insofern sage ich, Herr Panter, dass das ein richtiger Ansatz ist, aber Sie hatten in dieser Regierungskoalition viereinhalb Jahre Zeit, sich daran messen zu lassen, welche Stellen Sie neu geschaffen haben. Kollege Dringenberg hat es heute ganz deutlich gesagt. Wenn wir uns das Ministerium für Justiz und die hoch bezahlten Stellen dort anschauen, dann kann man sich schon fragen, ob das alles notwendig ist. Es ist so, je höher die Beamtenbesoldungen werden und je weniger unsere Steuereinnahmen in der Zukunft aufgrund wirtschaftlicher Probleme, die wir in unserem Land haben, steigen, desto weniger haben wir Möglichkeiten zu investieren. Das dürfte jedem klar sein. Aber danke, wenn Sie da alle den Ansatz, den wir als AfD-Fraktion hier seit mehreren Jahren verfolgen, jetzt grundsätzlich auch so sehen. (Widerspruch der Abg. Sören Voigt, CDU, und Dirk Panter, SPD) Der zweite Teil des Gesetzentwurfes zeigt uns auf, wie berechtigt unsere Kritik des vergangenen Jahres war. Damals hatte uns nämlich die Staatsregierung eine schwer verdauliche Lösung zur Herstellung des Mindestabstandes zwischen Besoldung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende serviert. Die Streichung der untersten Besoldungsgruppen A 4 und A 5 und Überführung der Beamten dieser Gruppe in die Besoldungsgruppen mag für die Betroffenen in der A 5 sogar vorteilhaft gewesen sein. Diese verfügten jedoch als Justizwachtmeister nur über eine dreimonatige Ausbildung. Die Beamten der Besoldungsgruppe A 6 und A 7 haben dagegen eine dreijährige Ausbildung hinter sich. Ob für diese Gruppen der Mindestabstand zum Bürgergeld und zur Besoldungsgruppe A 5 noch gegeben ist, hat große Zweifel in meiner Fraktion hervorgerufen. Die Begründung zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz setzt sich mit dieser Problematik nicht auseinander und auch im fünften Änderungsgesetz sehen wir keine Begründung. Und wie uns der Finanzminister letztes Jahr erklärte, wollte das Finanzministerium keine prozentuale Erhöhung über alle Besoldungsgruppen hinweg. Aufgrund der zwischenzeitlich vom Bund vorweggenommenen weiteren Anhebungen des Bürgergeldes schlägt uns das Finanzministerium sozusagen gezwungenermaßen eine monatliche Sonderzahlung über alle Besoldungsgruppen von 4,1 % vor. Was Sie damals unter allen Umständen vermeiden wollten, Herr Finanzminister, müssen Sie jetzt dank des Bundestages und dessen Beschlüssen – ich habe es jetzt richtig formuliert (Sabine Friedel, SPD: Und des Bundesrates!) – und des Bundesrates, Frau Friedel, da haben Sie recht, umsetzen. Die weiterhin vorgesehene Erhöhung des Familienzuschlages und die Einführung einer Erstattung von Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung sind weitere Flickschusterei, um den Mindestabstand zum Bürgergeld herzustellen. Da müssen wir uns ganz ehrlich machen, das überzeugt uns nicht. Nötig – und das sagen alle Redner hier – wäre eine umfassende Besoldungsreform gewesen, die ein schlüssiges Besoldungssystem mit den notwendigen Abständen zum Bürgergeld und den einzelnen Besoldungsgruppen entwickelt. Im Rahmen einer Besoldungsreform ist darauf zu achten, dass sich die Besoldung in Sachsen auch im Rahmen dessen hält, was andere Bundesländer und der Bund ihren Beamten bezahlen. Dazu hat der Landespersonalausschuss beispielsweise errechnet, dass ein sächsischer Beamter in der Endstufe der Gruppe A13 nach der jetzt vorgesehenen Erhöhung der Grundbesoldung vergleichbarer Beamter anderer Bundesländer sowie des Bundes den Wert um 2,4 bis 12 % überschreitet. Wir haben also ein Personalhaushalt, der nach der Stellenzahl überdimensioniert ist. Eine hinzutretende Überalimentation können wir uns bei der angespannten Haushaltslage in bestimmten Besoldungsgruppen einfach nicht leisten. Anscheinend benötigt die Regierung für eine durchdachte Regelung jedoch mehr Zeit. In Übereinstimmung mit dem Entschließungsantrag der Koalition aus dem vergangenen Jahr wollen wir der Regierung dafür noch ein weiteres Jahr einräumen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf trotz unserer Bedenken zum zweiten Teil des Gesetzes unsere Zustimmung erklären. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Nico Brünler.
