Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meinen beiden Vorrednern aus der Koalition dankbar, dass sie so detailreich auf den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs eingegangen sind. Das gibt mir nämlich die Möglichkeit, das nicht wiederholen zu müssen, sondern mich den grundsätzlicheren Aspekten des Dienstrechts und der Personalpolitik in diesem Freistaat widmen zu können. Das möchte ich gerne tun und bitte um Verständnis, dass ich ein klein wenig aushole, bevor ich zum Gesetzentwurf zurückkomme. Zuallererst möchte ich aber den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die ja oft Ziel von Polemik und populistischen Äußerungen sind, den Dank der SPD-Fraktion aussprechen für ihre Arbeit, denn ohne sie würde dieser Freistaat, würde dieses Land nicht funktionieren. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) – Ich glaube, sie haben auch einmal einen Applaus verdient; so ist das. Nun, ich möchte ein bisschen ausholen. Thema Personalpolitik: Ein früherer Ministerpräsident hat in einer schwarz-gelben Regierung einmal das Ziel ausgegeben, dass wir im Freistaat maximal 70 000 Personalstellen haben sollten. Also wurde damals beim Personal rabiat gekürzt – mit der Brechstange oder mit dem Rasenmäher, je nachdem, welches sprachliche Bild man sich gern zu eigen machen möchte. Die Folgen haben wir seit Mitte der seit 2010er-Jahre schmerzlich gespürt. Wir haben zu wenige Lehrerinnen und Lehrer, zu wenige Polizistinnen und Polizisten, wir hatten zu wenig Personal in Behörden, um selbst einfachste Aufgaben zügig zu bearbeiten. Darüber haben wir schon oft gesprochen. Dieser Politik haben auch wir als SPD ein Ende gesetzt, als wir im Jahr 2014 wieder Teil der Landesregierung wurden. Aber bis heute kehren wir die Scherben auf. Das starre Ziel „Niemals mehr als 70 000 Beschäftigte!“ ist genauso falsch wie die Forderung, immer mehr und mehr Personal einzustellen. In der Debatte zum Bericht der Personalkommission hat meine Kollegin Sabine Friedel im Februar 2021 gesagt: Personal ist an sich nicht gut oder schlecht – es kommt darauf an, was es macht. Das ist völlig richtig. Das ist leider Gottes noch nicht überall angekommen. In der letzten Woche gab es Meldungen, wonach die Ministerien im neuen Doppelhaushalt mehr als 6 000 neue Stellenanmeldungen abgegeben haben, womit wir über 100 000 Personalstellen im Freistaat hätten, würde dies realisiert. Die Ablehnung kam dann prompt: Das wird verhindert werden, das darf es nicht geben. So weit, so gut. Ein differenzierter Blick würde trotzdem helfen, gerade wenn man auch einmal in Richtung CDU schaut. 5 100 dieser Stellenanmeldungen kamen aus CDU-Häusern. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Nun will ich das gar nicht irgendjemandem unterschieben, denn der differenzierte Blick ist das, was zählt. Es ging bei der Anmeldung hauptsächlich um Polizistinnen und Polizisten, um pädagogisches Personal, da vor allem Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulassistenten, genauso wie um Beschäftigte in der Justiz und in den Finanzämtern. Darüber gilt es zu diskutieren. Es geht nicht um weniger oder mehr Personal, sondern darum, kritisch zu hinterfragen, welche Aufgaben dieses Personal hat, welche Aufgaben es haben soll. Auch wir selbst in diesem Parlament oder in der Regierung müssen uns kritisch damit auseinandersetzen, welche gesetzlichen Grundlagen wir eigentlich auf den Weg bringen und welche Aufgaben dieses Personal am Ende zu bewältigen hat bzw. wie viel Personal wir dafür brauchen. Ich glaube, es gibt einiges, worauf wir kritisch schauen können, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass wir das eine oder andere vielleicht nicht brauchen und dass damit an der einen oder anderen Stelle weniger Personal in diesem Freistaat nötig ist. Ich bin sicher, dass wir eine solche Debatte führen müssen. Jetzt komme ich aber wieder zurück auf den Gesetzentwurf. Wir haben damit ein weiteres Problem: Kollege Lippmann hat gerade sehr detailreich und richtig ausgeführt, dass Abstandsgebote und Alimentation in diesem gesamten Paket, über das wir heute sprechen, dazu führen, dass wir fast eine Milliarde Euro zusätzliche Personalkosten im Jahr haben werden. Der Gesetzentwurf, wie er vorliegt, ist richtig; wir versuchen damit, den Tarifabschluss zügig, zügiger als in der Vergangenheit, anzunehmen und auch auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, und natürlich auf die Tarifbeschäftigten. Das alles ist richtig. Die Belastungen sind aber trotzdem sehr hoch. Deshalb ist es unserer Meinung nach extrem wichtig, dass wir eine ordentliche Aufgabenkritik durchführen und schauen, an welchen Stellen dieses Land mehr Personal braucht, wo also Aufgaben sind, sei es im Bereich Bildung, Inneres etc., sodass es einen Personalaufwuchs braucht. Aber genauso müssen wir kritisch darauf schauen, wo wir in Zukunft weniger Personal brauchen, denn die finanziellen Belastungen werden enorm sein. Wir werden in diesem Land auch für andere Bereiche enorm viele Finanzmittel brauchen, um dieses Land zukunftsfest zu machen. Deshalb gilt es, sich einer wirklichen Aufgabenkritik zu stellen, nach dem Grundsatz: Das Personal folgt der Aufgabe. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) – Danke schön, Kollege Löffler. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Damit komme ich zum Schluss. Es wurde schon erwähnt: Wir haben beim Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz einen Entschließungsantrag beschlossen und haben der Staatsregierung aufgegeben, dass bis zum 30. Juni 2025 ein Vorschlag für ein neues Besoldungsrecht gemacht werden soll. Ich glaube, der 30. Juni 2025 wird im Rahmen dieses Jahres und der Wahlen, die anstehen, sowie der Haushaltsverhandlungen, die sich daran anschließen werden, vielleicht ein klein wenig zu ambitioniert sein. Das ändert aber nichts an dem völlig richtigen Ziel, das Besoldungsrecht auf neue Füße zu stellen, damit wir in diesem Land einerseits gutes Personal gut bezahlen können, und gleichzeitig die Aufgaben, die wir in Zukunft haben werden, ordentlich bewältigen können. Insofern bitte ich heute um Zustimmung zum Fünften Dienstrechtsänderungsgesetz, damit wir dem Anspruch, den wir haben, nachkommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Barth.
