Sebastian Wippel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung für die Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern und 50 Beschäftigten sowie Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich die Einwohner und Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes mitzuteilen. Das ist richtig und gut und findet unsere Zustimmung. Ein Manko bleibt dennoch im Inhalt des Gesetzes, allerdings kein großes. Ich frage mich nämlich, warum der Freistaat Sachsen auf die Errichtung einer externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz verzichtet. Damit bleibt für kleinere Verwaltungseinheiten nur die Möglichkeit, auf externe Meldestellen zurückzugreifen, im konkreten Fall auf die externe Meldestelle des Bundes. Hier stelle ich mir die Frage: Was passiert nach der Verabschiedung des Gesetzes im Rahmen der Kommunikation mit den Adressaten des Gesetzes? Wer kennt das Prozedere der externen Meldestelle beim Bund überhaupt, welchen Aufwand und welche Kosten verursacht die notwendige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit? Das ist immer mit dem Hinweis verbunden: Große Verwaltungsbereiche haben interne Meldestellen, und für alle anderen gilt, dass sie die externe Meldestelle des Bundes nutzen müssen. Da wäre als Erstes der Hinweis für die Betroffenen wichtig: Werte Einwohner und Beschäftigte, vergesst bitte nicht, in eurer Gemeinde oder in den Verwaltungsverbänden, Zweckverbänden oder bei sonstigen kommunalen Beschäftigungsgebern die genaue Einwohneranzahl abzufragen bzw. die Frage zu klären, wie viele Beschäftigte eigentlich vorhanden sind. Die Frage, ob das bereits modern und bürgerfreundlich für den betroffenen eher ländlichen Raum ist, lasse ich einmal im Raum stehen. Aus Sicht der AfD-Fraktion hätte man es ein wenig optimaler gestalten können. Das ist aber nicht schlimm, die Vorteile überwiegen. Wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Kerstin Köditz.
