Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche noch einmal für Petra Köpping. Aktive Integrationspolitik mit Leidenschaft wird im Freistaat Sachsen erst seit wenigen Jahren betrieben. Die integrationspolitischen Herausforderungen – bedingt durch Krieg und Verfolgung, aber auch durch eine nötige Fachkräftezuwanderung – sind enorm. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Staatsregierung ist unser Signal. Die Chancen und Möglichkeiten der Zuwanderung stehen im Mittelpunkt und nicht die belastungsorientierte Perspektive. Es freut mich, dass wir als zweites ostdeutsches Bundesland einen gesetzlichen Rahmen für das gesamtgesellschaftliche Thema der Integration setzen. Über diesen Gesetzentwurf wurde schon viel gesprochen. Dem Entwurf des Gesetzes vorausgegangen ist ein umfangreicher Beteiligungsprozess der integrationspolitischen Akteure im Freistaat Sachsen, die uns viele Impulse mit auf den Weg gegeben haben. Daraus ist – auch in Abstimmung mit den Koalitionsparteien – ein sehr guter Kompromiss entstanden. Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein Meilenstein auf unserem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt der Menschen wertschätzt und fördert. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie geht uns alle an und bildet sich in vielen fachpolitischen Themen als Aufgabenstellung ab: in den Kitas, in den Schulen und am Arbeitsplatz. Das Gesetz gibt uns die Chance, im Bereich Zuwanderung, Integration und Teilhabe Politik aus einem Guss zu machen und uns dabei zum einen an den Bedürfnissen der Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu orientieren, zum anderen die Kompetenzen bei Kommunen und Behörden zu stärken. Letztlich verankern wir damit Integration in den Grundstrukturen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens vor Ort. Sachsen ist ein Zuwanderungsland. Der Bevölkerungsmonitor zeigt: Der Ausländeranteil in Sachsen hat sich zwischen den Jahren 1990 und 2021 verfünffacht. Zum 31. Januar 2024 lebten 349 257 Menschen aus 180 Staaten in Sachsen. Das sind 8 % der sächsischen Bevölkerung. Es leben zahlreiche weitere Menschen mit Migrationshintergrund, die nach der Einbürgerung nicht gesondert erfasst worden sind, mit uns in Sachsen. All diese Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Für ihre Integration gibt das vorliegende Gesetz den Rahmen und die Grundlage. An dieser Stelle möchte ich die Ausführungen von rechts weit zurückweisen, die einen großen Teil unserer Bevölkerung pauschal mit irgendwelcher Kriminalität in Verbindung bringt. Das schlichtweg beleidigend. Diese Menschen sind aktiver Teil unserer Gesellschaft. Sie sind damit auch eine aktive Basis unseres Wohlstandes, den wir Tag für Tag erwirtschaften. (Martina Jost, AfD: Die brauchen kein Integrationsgesetz, diese Menschen!) Ich möchte Sie aus Dresdner Perspektive einmal auf Folgendes hinweisen: So viele Mikrochips könnten wir ohne diese Menschen in Dresden gar nicht herstellen. Es ist unserer Grundlage, dass wir für Menschen weltoffen sind. (Martina Jost, AfD: Aber die brauchen kein Integrationsgesetz!) Davon leben wir hier. Nehmen Sie das bitte mal zur Kenntnis. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dabei fördern wir nicht nur, sondern fordern auch Eigenverantwortlichkeit der Migrantinnen und Migranten, sei es durch Spracherwerb oder die Wahrnehmung anderer Bildungs- und Arbeitsangebote. Das Gesetz adressiert aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats Sachsens, das Land und die Kommunen, die Behörden des Freistaats Sachsen, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und weitere gemeinnützige Organisationen und nicht zuletzt die sächsische Wirtschaft. Warum die sächsische Wirtschaft, könnte man sich fragen? – Weil Zuwanderung einen Beitrag dazu leisten kann, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Fachkräftemangel auszugleichen und wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Zuwanderung hat das Potenzial dazu, die sächsische Wirtschaft zu erhalten und zu stärken und damit entscheidend zu unserem Wohlstand beizutragen. Auch das zeigt uns: Integration geht uns alle an. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Kommen wir zu den Kerninhalten des Gesetzes. Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene. Es unterstützt die kommunalen Integrationsbehörden bei der Erfüllung ihrer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, insbesondere beim Integrationsmanagement und bei der Integrationsberatung, bei der Flüchtlingssozialarbeit, bei der Rückkehrberatung und nicht zuletzt bei der Bestellung hauptamtlicher kommunaler Beauftragter für Integration und Teilhabe. Ich bin überzeugt davon: Erfolgreiche Integrationspolitik wird vor Ort gemacht. Die Landespolitik muss deshalb daran ansetzen, an der Förderung von Bildung, Sprache, Teilhabe, Arbeit und Wohnen vor Ort. Dafür fördert das Land auch künftig die kommunale Integrationsarbeit als pauschalierte, zweckgebundene Zuwendung mittels einer Rechtsverordnung. Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Aufgabenbereich des Sächsischen Ausländerbeauftragten und benennt ihn, um auch seinen neuen Aufgaben Rechnung tragen zu können, künftig als Sächsischer Integrationsbeauftragter. Der Sächsische Integrationsbeauftragte hat damit die Möglichkeit, aktiv an der migrationsgesellschaftlichen Öffnung mitzuwirken. Nicht zuletzt wird durch das Gesetz auch die migrationspolitische Kompetenz der Behörden in Sachsen gestärkt. Dies geschieht zum einen durch Qualifizierungsmaßnahmen des bestehenden Personals und zum anderen durch die Erhöhung des Migrationsanteils in sächsischen Behörden bei der Personalgewinnung. Somit werden die Teilhabemöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in Sachsen gestärkt und ihre beruflichen Perspektiven verbessert. Dieses Gesetz wird uns helfen, Barrieren abzubauen, Vorurteile zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Sachsen muss für alle lebens- und liebenswert sein; denn unsere Gesellschaft hat keinen Platz für Diskriminierung, Antisemitismus, Antiziganismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Ein respekt- und friedvolles Zusammenleben in Vielfalt – dazu leistet das vorliegende Gesetz einen fundamentalen Beitrag. Vielen Dank, auch im Namen der Sozialministerin. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Günther sprach für die Staatsregierung. Jetzt sehe ich Frau Kollegin Jost an Mikrofon 7 mit einer Kurzintervention oder einem eigenen Redebeitrag. (Martina Jost, AfD: Kurzintervention!) – Auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister. Bitte schön.
