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Armin Schuster

02.05.2024 Sitzungen 7/87

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir modernisieren mit dem Gesetzentwurf das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Das wird eine große Erleichterung, zum Beispiel für diejenigen, die ihren Wohnsitz verlagern und sich ummelden müssen. Der nach dem Einzug notwendige Weg zur Meldebehörde, den manche sehr spät vornehmen – einige auch zu spät –, soll in Zukunft digital möglich sein, also ohne Gang zur Behörde. Für das und noch vieles mehr kann das geänderte Bundesmeldegesetz die Grundlage bieten und so echte Vereinfachung möglich machen. Konkret geht es dabei zum einen um die notwendigen Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – kurz: OZG –, und zum anderen werden die Möglichkeiten der Übermittlung von Meldedaten an andere öffentliche Stellen im automatisierten Verfahren verbessert. Das klingt technisch – ist es auch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir jedenfalls die sächsischen Regelungen den Änderungen des Bundesmeldegesetzes an. Uns war dabei eines wichtig: Kommunen sind im Rahmen des OZG verpflichtet, die vom Bundesmeldegesetz vorgesehenen digitalen Leistungen länderübergreifend anzubieten. Wir haben hier, wo es möglich und sinnvoll ist, für Entlastung gesorgt, und zwar, indem ein Bündel von Leistungen von der zentralen Meldebehörde in Sachsen angeboten wird, also von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung SAKD. Meine Damen und Herren! Wir sorgen mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs für eine deutliche Entlastung der Kommunen und gleichzeitig für eine wesentlich bürgerfreundlichere digitale Servicedienstleistung. Ich danke allen, die an dem Gesetz mitgearbeitet haben. Die Zusammenarbeit war konstruktiv, das Ergebnis dementsprechend gut. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes mit der Drucksache 7/16199, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/16282 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, dass wir im Block abstimmen. – Würde mir jemand antworten? Ist es in Ordnung, dass wir im Block abstimmen? (Zurufe aus allen Fraktionen: Ja!) – Prima, danke schön. Ich will nur sagen, ich bin noch da. Tagesordnungspunkt Lehrkräftesicherung in den Drucksache 7/16133, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie üblich Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Frau Kollegin Firmenich. Bitte schön.

Protokoll ↗