Armin Schuster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor anderthalb Jahren sollte an dieser Stelle ein Ersatzfeiertag für Feiertage beschlossen werden, die auf ein Wochenende fallen. Jetzt soll das Tanzverbot an Karfreitag gekippt werden. Feiertage waren und sind wichtig. Sie sind es aber nicht, weil Feiertage Tage zum Feiern sind, sondern weil Feiertage feierliche Tage sind. Unsere Kultur ist maßgeblich beeinflusst vom Christentum. Und das trifft auf die meisten Feiertage in Sachsen und in ganz Deutschland zu. Und gerade der Karfreitag ist für Christen nun wirklich ein ganz besonders sensibler Tag. Er gilt der Trauer um den Tod Jesu. Der Karfreitag ist aus gutem Grund ein stiller Gedenktag. Nähme man ihm diese Stille, gäbe es gar keinen Anlass, den Tag in besonderer Weise zu begehen und freizustellen. Meine Damen und Herren, hiermit sind wir beim Kern unserer Ablehnung Ihres Antrags: Der eigentliche Feiertag wird durch Ihre Ideen sinnentleert und entwertet. Ihr Gesetzentwurf bricht den inneren Zusammenhang zwischen der Einrichtung von Feiertagen und ihrer Ausgestaltung. Das Ergebnis wäre Beliebigkeit, zu der wir Nein sagen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung zur Ausführung des Drucksache 7/16199, Drucksache 7/16282, Beschlussempfehlung Ich frage, ob Herr Lippmann als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags hat erst jüngst, im Jahr 2023, zu einem vergleichbaren Anliegen pointiert formuliert: „Wer den Vorteil dieser freien Tage in Anspruch nehmen will, hat auch die in ihrer Eigenart liegenden Beschränkungen hinzunehmen.“ Die Staatsregierung schließt sich dem an und empfiehlt deshalb, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/15948, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde auch hier vorschlagen, im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Können wir gerne machen!) – Gut, sehr schön. Dann stimmen wir jetzt ab über: Überschrift, Artikel 1, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen und keinen Stimmenenthaltungen ist dem somit nicht entsprochen. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das sehe ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, danke!) – Wunderbar. Dann ist die zweite Beratung hiermit abgeschlossen und diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu des Entwurfs des Sächsischen Gesetzes Bundesmeldegesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion als Erstes Herr Kollege Wähner, bitte.
