Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine moderne Demokratie braucht eine moderne Fehlerkultur; denn sie unterscheidet sich von Autokratien und despotischen Systemen auch in ihrem Umgang mit Fehlern. Namen wie Edward Snowden, Chelsea Manning oder auch Julian Assange sind jedem mittlerweile ein Begriff. So sehr ihre Informationen von der Öffentlichkeit goutiert wurden, sie alle waren deshalb auch staatlichen Repressalien ausgesetzt, (Sebastian Wippel, AfD: Sind es!) obwohl sie größtenteils – und sind es noch – nicht aus Eigennutz handelten, sondern teils, um die Werte der Demokratie zu verteidigen. Seit vielen Jahren wird eine Debatte geführt, wie der Staat Menschen schützt, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über erhebliche Verstöße erlangt haben. Der staatliche Schutz des Geheimnisverrats klingt sehr paradox, er ist aber doch elementar für die Selbstkorrekturmöglichkeiten einer Demokratie. Meine Fraktion hat deshalb schon in der letzten Legislaturperiode einen Vorschlag für ein Hinweisgeberschutzgesetz unterbreitet – leider ohne Erfolg. Umso mehr freuen wir uns jetzt darüber, dass wir durch die Umsetzung von EURechten in die Lage versetzt werden, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber in Sachsen besser zu schützen. Die benannte EU-Richtlinie ist ein großer Schritt für die Demokratie, für die Meinungsfreiheit, für den Journalismus und für eine progressive Fehlerkultur. Künftig sollen Hinweisgeber geschützt werden, wenn sie sich an Meldestellen wenden oder Entsprechendes offenlegen. Im beruflichen Zusammenhang nimmt man häufig als Erstes eine Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses wahr und schreckt gleichzeitig noch am ehesten vor Meldungen zurück, aus Angst vor genannten Repressalien. Der Schutz von sogenannten Whistleblowerinnen und Whistleblowern liegt nicht allein im individuellen Interesse der Betroffenen, sondern birgt einen gesellschaftlichen und gegebenenfalls auch ökonomischen Mehrwert. Unternehmen können Fehler bereinigen, bevor sie zum Skandal werden, und die demokratische Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, davon zu erfahren, wenn Fehler nicht behoben werden. Kurzum: Ich halte diese Rechtsetzung der Europäischen Union für einen wichtigen Meilenstein für unsere Demokratie. Vor allen Dingen, weil gemäß Art. 84 Abs. 1, Satz 7 Grundgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben durch Bundesgesetz direkt übertragen werden dürfen, erfolgt die Umsetzung des Bundesgesetzes ohne die Verpflichtung der Kommunen. Das Sächsische Hinweisgebermeldestellengesetz soll diese Lücke nun schließen und verpflichtet Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und mindestens 50 000 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen. (Sebastian Wippel, AfD: 50 000 Beschäftigte?) Die gleiche Verpflichtung trifft kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten. Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle kann ich es sagen: Es ist kein Geheimnis, dass wir BÜNDNISGRÜNE uns bei diesem Gesetz eine weitergehende Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen hätten vorstellen, diese beispielsweise an die Hauptamtlichkeit der Bürgermeister knüpfen oder über gemeinsame Meldestellen der Kommunen unter der entsprechenden Schwelle von 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hätten nachdenken können. Gerade im Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung finden sich sehr viele sensible Bereiche, die für das Gemeinwohl unerlässlich sind. Das gilt für den Datenschutz und für eine korruptionsfreie Vergabe. Es gilt auch für die Sicherheit der Informationstechnik; wir alle erinnern uns, was passiert, wenn das IT-System eines Landkreises lahmgelegt wird. Ein internes Alarmsystem kann dabei helfen, Schaden von der Gemeinde und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern abzuwenden, bevor er entsteht. Auch wenn hier aus unserer Sicht noch einiges an ungenutztem Potenzial schlummert, kann das ein Weg für die Zukunft sein; denn dieser Gesetzentwurf ist auf dem Weg dorthin: ein Baustein zu mehr Transparenz und einer besseren Fehlerkultur und damit eine Chance für mehr Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen, aber bei Weitem nicht der letzte Stein beim Thema Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Von daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht erneut Albrecht Pallas. Bitte schön.
