Juliane Nagel
Wenn ich positiv gewogen bin, lege ich mir die Definition zugrunde. Ich habe schon darüber nachgedacht und bin auch zu dem Schluss gekommen: Wenn ich ein Asylverfahren durchführe, mich mit einem Asylverfahren in einer Aufenthaltsgestattung befinde, dann mag das sein. Sieht das die Ausländerbehörde in Bautzen auch so? Ich weiß nicht, ob sie das wirklich so auslegt. Des Weiteren komme ich zu der Gruppe, die ausgeschlossen ist. Hierzu gibt es sicher einen großen Dissens: Was ist mit den langjährig Geduldeten, die sich in Sachsen aufhalten, deren Zustand die vollziehbare Ausreisepflicht ist und die nur eine Aussetzung der Abschiebung haben? Sind sie berechtigt, hierzubleiben? Wir müssen jetzt kein juristisches Seminar machen; ich möchte nur darauf hinweisen, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) dass die Auslegung in den Landkreisen sehr verschieden sein wird und dass das Gesetz nicht dazu beiträgt, hierzu Klarheit zu schaffen – allein wir können uns lange mit Fragen und Zweifeln bombardieren. Ich erwarte von einem guten Integrationsgesetz, dass es einen klaren Rahmen schafft und eine klare Definition hinlegt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Genau. – Das ist der erste Punkt. Ich möchte, zweitens, diesen Punkt nochmals starkmachen. Hier ist über den Beteiligungsprozess gesprochen worden. Wir erleben es zum wiederholten Mal, dass über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen relativ breit Stellungnahmen eingeholt werden, aus zivilgesellschaftlichen Gremien, von kommunaler Ebene usw. Wir erleben bei diesem Gesetz, dass der Beteiligungsprozess stattfindet, viele Stellungnahmen eingehen, aber sich kaum etwas in dem Gesetzentwurf wiederfindet. Hier ist es auch so. Es fanden Beteiligungskonferenzen statt, es wurden – ich weiß nicht, wie hoch die Zahl ist – über 100 Stellungnahmen eingepflegt. Eingeflossen ist kaum etwas in dieses Gesetz. Das hemmt den Willen zur Beteiligung und erzeugt auch Enttäuschung. Wie ich aus den Beteiligungskonferenzen, aus der Zivilgesellschaft und von den Trägern, die Integrationsarbeit leisten, gehört habe, widersprechen viele Formulierungen und Regelungen, die im Gesetz formuliert sind, dem, was besprochen und vereinbart wurde. Das war mein Beitrag. Wir enthalten uns und sind auch nach den Redebeiträgen nicht besonders überzeugt, dass das Gesetz der Staatsregierung im Gegensatz zu unserem Gesetz etwas an der Situation in Sachsen verändert. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth.
