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Roberto Kuhnert

AfD 02.05.2024 Sitzungen 7/87

So ein Quatsch!) Doch nun zum eigentlichen Thema. Wir wollen mit dem Gesetzesentwurf Integration und Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen verbessern. Um das zu erreichen, werden wir heute den ersten Gesetzentwurf für ein Integrations- und Teilhabegesetz in Ostdeutschland beschließen. Genau dieses Thema war auch ein sehr zentraler Punkt in unseren Koalitionsverhandlungen, in unserem Koalitionsvertrag. Wir haben damals festgehalten, dass wir Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft sehen wollen. Ziel war es, den Gesetzesentwurf bis zum Jahr 2021 zu beschließen. Dass wir nun drei Jahre später erst dazu kommen, hat viele Gründe. Einer davon war sicherlich ein langer und nicht immer leichter Prozess der Aushandlung. Die Arbeit zum Gesetz startete gut. Wir hatten einen breiten Beteiligungsprozess. Wir haben von Trägern, Initiativen und Beteiligten viele interessante und wichtige Anhaltspunkte und Ideen bekommen, die in das Gesetz hineinmüssen. Der erste Entwurf, der daraus entstand, war ein umfassender und aus meiner Sicht guter Entwurf. Wir BÜNDNISGRÜNE haben damals noch weitere umfassende Änderungs- und Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Wir wollten zum Beispiel die Erweiterung des Gesetzes um den Aspekt der Antidiskriminierung. Uns war wichtig, dass Migranten- und Migrantinnenbeiräte gestärkt werden und dass Kommunen dazu verpflichtet werden, Migranten- und Migrantinnenbeiräte einzurichten. Und uns war besonders wichtig, dass es keinen Fokus auf Fordern gibt, sondern nur auf Fördern. Der heute vorliegende Entwurf ist, wie gesagt, das Ergebnis eines langen und nicht immer leichten Kompromissprozesses, und es ist unser kleinster, um nicht zu sagen einziger gemeinsamer Nenner. Dass wir in dieser Koalition sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem haben, was Integration ist und wie sie umgesetzt werden soll, ist kein Geheimnis. Dennoch ist mir der heutige Beschluss sehr wichtig. Ich habe es zu Anfang gesagt: Ich bin selbst Kind einer Familie mit Migrationsgeschichte und weiß, was es bedeutet, wenn man einen Spagat zwischen verschiedenen Kulturen, verschiedenen Nationalitäten, verschiedenen Sprachen und Religionen machen muss. Ich weiß, was dieser Spagat für Kinder, für Angehörige und für die Zugewanderten selbst bedeutet. Es ist wichtig, dass ein Integrations- und Teilhabegesetz genau hier ansetzt, dass es da ansetzt, wo sich Menschen in der Gesellschaft gut aufgehoben fühlen können, wo wir uns zugehörig fühlen können; denn nur wer sich zugehörig fühlt, kann auch gut mitmachen. Sich zugehörig zu fühlen ist ein zentrales Bedürfnis von Menschen, und es wird immer dann auf die Probe gestellt, wenn man zum Beispiel seinen Wohnort oder sein soziales Umfeld wechselt. Ich möchte ein sehr naheliegendes Beispiel nennen: Stellen Sie sich einmal vor, Sie ziehen aus Sachsen in ein anderes Bundesland, vielleicht aufs Land nach Bayern oder nach Berlin. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind geht dort in eine andere Schule. Möchten Sie dann, dass die Kinder in der neuen Klasse mit verschränkten Armen vor Ihrem Kind sitzen, dass sie vielleicht über den Dialekt Ihres Kindes lachen oder Sprüche über den Osten machen? Wie würde es Ihrem Kind dann gehen? Würde Ihr Kind, auch wenn es vielleicht ganz kommunikativ und lustig ist, nicht erst einmal einsam werden, sich zurückziehen und Schwierigkeiten haben, sich einzubringen? Genau dieses Bild beobachten wir leider auch hier bei uns, wenn es darum geht, dass Menschen zu uns nach Sachsen zuwandern. Viel zu oft beobachten wir verschränkte Arme und eine Haltung, die zugewanderte Person müsste sich sofort assimilieren, sie müsste sofort eine Leitkultur – was auch immer das ist – annehmen. Aber genau das ist nicht der richtige Weg, weder für Schulklassen noch für eine Gesellschaft; denn wer gut aufgenommen wird, ist bereit, Neues anzunehmen und umzusetzen, und nicht anders. Genau dafür brauchen wir ein Gesetz. Wir brauchen ein Gesetz, damit wir uns Regeln setzen, wie wir Menschen aufnehmen, wie wir gemeinsam leben und wie wir Hilfe und Unterstützung anbieten wollen. Das soll nicht heißen, dass Integration nur die Arbeit der Mehrheitsgesellschaft ist, nein. Natürlich sind die Einhaltung von Gesetzen, Spracherwerb und Bemühungen, sich in die Gesellschaft einzubringen, wichtig, aber sie geschehen automatisch, wenn man gut aufgenommen wird. Der heute zum Beschluss vorliegende Gesetzentwurf setzt da an, geht aber leider nicht weit genug. Er konzentriert sich größtenteils auf geflüchtete Menschen und vergisst, dass es auch andere Arten der Migration gibt. Er setzt bei Leistungen an, die zu erbringen sind, und lässt die Leistungen, die Menschen mitbringen, größtenteils aus. Er setzt an mit Beiträgen zur gemeinsamen migrationsgesellschaftlichen Kompetenz, geht aber nicht weit genug, damit diese in allen alltagsrelevanten Bereichen Fuß fassen kann. Er spricht von einer besseren migrationsgesellschaftlichen Repräsentanz, schränkt den Bereich aber stark ein. Er setzt Regeln für Kommunen, für kommunale Integrationsarbeit, macht aber Integrationsarbeit nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute zwei Entwürfe zum gleichen Thema vorliegen. Um ganz ehrlich zu sein: Es fällt mir schwer, den Entwurf abzulehnen, der eigentlich sehr viel umfangreicher ist und dem entspricht, was ich von einem Integrationsgesetz halte und erwarten würde. Aber auf der anderen Seite, wie ich bereits anfangs betont habe, ist das, was wir heute beschließen, was wir von der Staatsregierung vorliegen haben, das Ergebnis eines gemeinsamen Kompromisses, des Kompromisses einer Koalition, die sehr unterschiedliche Vorstellungen hat. Genau deshalb ist es gut, dass wir zu diesem Kompromiss gekommen sind und ihn heute beschließen, dass wir uns ein Gesetz für Integration und Teilhabe geben und dass wir diesen ersten wichtigen Schritt machen, dem noch sehr viele weitere Schritte folgen können und sollen; denn es ist an uns, dass wir das Gesetz begleiten, seine Wirkungskraft beobachten und evaluieren und dass wir es verbessern. Nur so können wir ein gutes Gesetz für ein gemeinsames Sachsen schaffen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Bitte schön.

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