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Markus Scholz

GRÜNE 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert mit ihrem Antrag die Weiterentwicklung des 20- Punkte-Programms „Medizinische Versorgung 2030“. Diese Forderung unterstützen wir unbedingt. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die AfD die Presseveröffentlichung des SMS insgesamt verfolgt oder nur, wie es Ihnen passt. Ende Januar dieses Jahres hat das SMS im Kabinett über den Stand und die Weiterentwicklung dieses Programms berichtet und dies mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Im Übrigen erfahren wir im Ausschuss regelmäßig über die Entwicklungen des Programms. Die Veröffentlichung vom SMS, auf die sich die AfD in ihrem Antrag bezieht, ist vom Juni 2023. Sie sind also – wie so oft – zu spät. Trotzdem möchte ich auf einige Punkte eingehen. Sie fordern ein Steuerungs- und Koordinierungsgremium, um eine Gesamtstrategie zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu entwickeln. Es soll das Bündnis „Wir versorgen Sachsen“ wiederbelebt werden. In Sachsen wurde im Jahr 2013 jedoch ein gemeinsames Landesgremium eingerichtet. Dieses Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Freistaates, der Verbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer und der Patientenvertretungen zusammen. Außerdem gibt es beratende Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bereits seit der dritten Amtsperiode beschäftigt sich dieses Gremium mit dem vertragsärztlichen Versorgungs- und Ärztinnen- und Arztbedarf in Sachsen. Aufgrund von Bevölkerungsprognosen und Prognosen zu einer möglichen Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung wurden Empfehlungen zu Handlungsbedarfen erarbeitet. Ein Bündnis „Wir versorgen Sachsen“, wie Sie es gern wiederbeleben wollen, wäre hier eine Doppelstruktur. Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum dieses Bündnis wiederbelebt werden sollte. Das Bündnis, welches 2019 gegründet wurde und im Wesentlichen die gleichen Akteurinnen und Akteure vereinte, hatte als Hauptforderung die Erhöhung der Medizinstudienplätze. Diese Forderung wurde umgesetzt, und es wurden 90 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin geschaffen. Eine weitere Erhöhung sehen wir als notwendig an, und zwar auch in der Zahnmedizin, um den Bedarf an Medizinerinnen- und Medizinernachwuchs sicherzustellen. Auch hier hat das SMS bereits angekündigt, das nachzuvollziehen. Weiterhin wird von der AfD ein Konzept für die Umsetzung von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nach § 105 Abs. 1 c SGB V gefordert. Auf der Grundlage von Satz 3 dieser Rechtsgrundlage bedarf es keines Konzeptes, da die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schon jetzt dazu verpflichtet ist, bei Unterversorgung Eigeneinrichtungen zu errichten. Außerdem können Kooperationen mit Krankenhäusern oder/und mobile und telemedizinische Versorgungsangebote initiiert werden. Es ist Aufgabe der Selbstverwaltung, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Dies ist im Sozialgesetzbuch § 75 SGB V verankert. Das SMS hat in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit, auf die Errichtung von Eigeneinrichtungen zu bestehen, wie Sie es gern hätten. Des Weiteren ist es bei einem bestehenden Fachkräftemangel für die Kassenärztliche Vereinigung sehr schwierig, Ärztinnen und Ärzte für ihre Eigeneinrichtungen zu gewinnen. Da ist es oft sinnvoller, auf alternative Versorgungsformen zurückzugreifen. Unter Beteiligung der Akteure im sächsischen Gesundheitswesen hat das SMS Vorschläge für die Weiterentwicklung des 20-Punkte-Programms aufgenommen. Dazu zählen: die Erweiterung der Studienplätze, eine Landzahnarztquote, die Stärkung der Weiterbildung von Ärzten in ländlichen Regionen, Gesundheitszentren in ländlichen Regionen zu verankern, die Delegation von ärztlichen Leistungen und der Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin. Das sind alles Dinge, die Sie jetzt fordern, die aber schon umgesetzt werden. Außerdem müssen wir der Tatsache in die Augen schauen, dass wir uns Medizinerinnen und Mediziner nicht von heute auf morgen backen können. Ihre Ausbildung, das Studium und die Facharztausbildung dauern mindestens elf Jahre. Fakt bleibt auch: Eine umfassende Willkommenskultur ist wichtig, um beispielsweise medizinisches Fachpersonal anzulocken. Dabei ist es egal, ob es in- oder ausländische Fachkräfte sind. Man braucht immer gute Lebens- und Arbeitsbedingungen. Dazu gehört nicht nur die Infrastruktur mit Schulen und Kitas in den Kommunen, sondern auch eine offene Gesellschaft, die neue Mitbürgerinnen und Mitbürger, seien sie aus Köln oder Kairo, willkommen heißt. Der Antrag der AfD ist schlichtweg überholt und inhaltlich fehlerhaft. Wir lehnen diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Scholz für die BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Drucksache 7/14991. Auch hier hat die AfD Redebedarf angemeldet. Herr Peschel, bitte schön.

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