Juliane Nagel
Vielen Dank. Ich möchte kurz das Wort ergreifen und insbesondere auf den Kollegen Pallas reagieren. Wir haben im Sozialausschuss bei der finalen Bearbeitung des Gesetzes explizit nach der rechtlichen Definition des „berechtigten Aufenthalts“ gefragt. Die Antwort, die wir erhalten haben, hat uns nicht zufriedengestellt. Wir haben die Befürchtung, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff im Gesetz verankert wird, der sehr viel Interpretationsspielraum bietet. Sie interpretieren das so; eine Mehrheit in diesem Haus interpretiert das anders; in den Landkreisen, in denen das Gesetz angewendet wird, wird das vielleicht wieder anders ausgelegt, weil „vielleicht, weil kann“. Wenn viele KannInstrumente enthalten sind, wird es negativ oder der berechtigte Aufenthalt sehr eng gefasst. Damit tragen Sie nicht dazu bei, dass dieses Gesetz einen breiten Begriff von Integration ins Land trägt oder verbindlich gestaltet und dass eine breite Gruppe von Menschen auch garantiert gemeint ist. Das ist uns nicht genug, und es ist ein fataler Fehler, wenn im Gesetz ein so interpretierbarer Begriff steht. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein und ein Land, das ich vergessen habe – RheinlandPfalz, glaube ich –, machen es uns vor und definieren die Gruppe sehr breit. Sie beziehen die Menschen, die hier sind, ohne Einschränkung dessen, was sie für einen Aufenthaltstitel haben, ein. Das ist der erste Punkt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
