landtag.sachsen.de ↗

Hanka Kliese

SPD 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Gründe, unser Grundgesetz zu feiern: Frauen und Männer sind gleichgestellt, Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden, Pressefreiheit wird geschützt – das und vieles mehr sind die Grundlage und der Rahmen eines geregelten Zusammenlebens in Freiheit und Achtung voreinander. Am 23. August 1990 sagte die Volkskammer Ja zur deutschen Einheit. Sie beschloss damals aktiv den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Grundgesetz. Damit haben wir hier im Osten eine ganz eigene, aktive Zustimmung zum Grundgesetz gegeben. So ist es eine rechtliche Grundlage eines Zusammenlebens in Freiheit und Achtung, der wir bewusst zugestimmt haben, die wir bewusst angenommen haben. Das hat etwas ganz Besonderes. Das gegenwärtige Erstarken von rechtsextremen Kräften in unserem Land zeigt allerdings, dass eine Aneignung, eine Verinnerlichung des Grundgesetzes in manchen Gruppen der Bevölkerung noch nicht erfolgt ist; einige davon sind auch im Sächsischen Landtag vertreten. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben, während sie die Erfahrung des Nationalsozialismus noch frisch in Erinnerung hatten, Schutzmechanismen eingebaut, um das Grundgesetz robust zu machen und dieses gegen Angriffe von Verfassungsfeinden zu schützen. Kollege Martin Modschiedler hat bereits erwähnt, dass die Vorerfahrung der Weimarer Republik sehr bestimmend war. An dieser Stelle möchte ich aber – und das mache ich sehr gern und sehr häufig – zur Ehrenrettung der Weimarer Verfassung sagen, dass die Weimarer Verfassung sehr wohl Mechanismen zu ihrem Schutz hatte – spätestens im Jahr 1922 durch das Republikschutzgesetz. Es lag vielmehr an denen, die sie hätten ausüben, die sie hätten kontrollieren müssen. Wir kennen das: Die Republik ohne die Republikaner, die nicht in der Lage waren, die Republik mit den durchaus vorhandenen Mechanismen der Verfassung zu schützen. Es ist mir sehr wichtig, auf diesen Aspekt der Weimarer Verfassung aufmerksam zu machen, da wir sie (Beifall bei der SPD und der CDU) – Danke – sonst zu stark als unvollständig lesen, was sie nicht in jedem Fall war. Dennoch: Eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, ist aktuell notwendig. Wir sollten ein starkes Signal für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie setzen und das Bundesverfassungsgericht noch besser schützen. Es ist die Herzkammer unserer Republik, denn das Gericht ist einerseits oberste juristische Instanz, jedoch auch Hüter unserer Verfassung. Bürgerinnen und Bürger können sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihre individuellen Grundrechte, ihre Menschenwürde verletzt sehen. Das Gericht wahrt das Zusammenleben in Freiheit und Achtung voreinander. Wir sollten daher zentrale Regelungen zur Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und ihrer Amtszeit ins Grundgesetz aufnehmen. Bisher sind diese nur einfach geregelt, künftig bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages, um hier Änderungen vorzunehmen. Eine deutlich höhere Hürde, die Verfassungsfeinde nehmen müssten, bevor sie Hand an die oberste Gerichtsbarkeit unseres Landes legen könnten. Doch nicht nur unsere demokratischen Institutionen brauchen besonderen Schutz. Wir müssen gerade auch für Menschen eintreten, die täglich für den Erhalt unserer Demokratie kämpfen. Ich denke dabei besonders – und das hat auch mein Vorredner bereits angesprochen – an Ehrenamtliche in der Politik, besonders auf kommunaler Ebene, die sich für ein aktives demokratisches Miteinander, ein Zusammenleben in Freiheit und Achtung einsetzen, die mit Haltung in die politische Diskussion und inhaltliche Auseinandersetzung gehen. Ich denke dabei zum Beispiel an eine Frau, die neulich bei mir im Bürgerbüro war. Sie ist selbstständig, hat vier Kinder und sagte mir, sie würde sich sehr gern mehr in die Kommunalpolitik einbringen, aber sie traut sich nicht: Sie hat Angst davor. Sie hat auch Angst um ihre Kinder, weil sie weiß, dass auch der Wohnraum inzwischen ein verletzliches Gut geworden ist. Sie weiß, dass rechte Kräfte versuchen, Politikerinnen und Politiker durch Aufmärsche vor ihren Privathäusern einzuschüchtern, und das allein bewegt sie, dass sie sich nicht traut, in die Kommunalpolitik zu gehen. Das ist ein unhaltbarer Zustand und ich bin sehr dankbar – auch nicht zuletzt unserer Ministerin –, dass dagegen nun aktiv vorgegangen wird. Aufgrund solcher Entwicklungen wurde nun auch die Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus – kurz ZORA – bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingerichtet. In unseren Städten und auch auf dem Land stehen Amtsund Mandatsträgerinnen und -trägern der Kommunen dank ZORA nun direkte Ansprechpartner aus den Staatsanwaltschaften zur Verfügung. Das ist neu und sehr hilfreich. Ich glaube, viele Kandidatinnen und Kandidaten, die in den letzten Jahrzehnten Wahlkampf gemacht haben und mit entsprechenden Angriffen konfrontiert waren, hätten sich schon eher eine solche Anlaufstelle gewünscht, und wir sind froh, dass es sie nun gibt. Es ist traurige Realität, dass es gerade in Sachsen starke Bemühungen gibt, unseren Rechtsstaat zu unterlaufen und an den Festen unserer Demokratie zu rütteln. Staatsministerin Katja Meier hat in ihrer Fachregierungserklärung ausführlich dargestellt, mit welchen Maßnahmen sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Ministeriums diesen Entwicklungen entgegensteuern. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Das möchten offenbar auch andere, das ist schön. Wir haben es bereits gehört: Sachsen wird eine Bundesratsinitiative zum politischen Stalking einbringen, damit es künftig justiziabel ist, wenn ein rechter Mob meint, Politikerinnen und Politiker zu Hause bedrohen zu können. Unser Rechtsstaat ist und bleibt wehrhaft, daran werden wir alles setzen: für ein dauerhaftes Zusammenleben in Achtung und Freiheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eingangs erwähnt, sind etliche Bestandteile unserer Verfassung eine Reaktion auf das tragische Scheitern unserer ersten Demokratie: der Weimarer Republik. Ein Mann, der diese in besonderer Weise prägte und nicht zuletzt aufgrund der zahllosen verbalen Angriffe auf ihn und seine Integrität zu zeitig aus dem Leben schied, war Friedrich Ebert. Ich habe mich gefragt: Hätte diese Gesetzesänderung Friedrich Ebert geholfen? Ja, das hätte sie. Über 200 Mal musste Friedrich Ebert gegen die rechte Presse Hugenbergs juristisch vorgehen. Die Urteile sprachen Richter, die sich mehr einem monarchistischen Obrigkeitsstaat als der jungen Demokratie verpflichtet fühlten. Als Vaterlandsverräter beschimpft, was in einem historischen Tendenzurteil nicht revidiert wurde, prozessierte Ebert weiter, verschob dafür einen wichtigen medizinischen Eingriff und verstarb. Schon zu Beginn seiner Amtszeit musste er Spott und Hohn über sich ergehen lassen, da die Presse ein Bild von ihm in Badehose lancierte. Dazu muss man wissen: Diese Bademode war damals noch nicht überall üblich und das Bild diente ausschließlich zur Herabwürdigung des Präsidenten. Warum ich das heute – 100 Jahre später – erzähle? Weil es eines zeigt: Verächtlichmachung und Boshaftigkeit sind keine Auswüchse moderner – vermeintlich – sozialer Medien. Die Neigung dazu wohnt dem Menschen inne und sie kann schwere Folgen haben. Ein besonders trauriges Beispiel sahen wir in der jüngeren Geschichte in Großschirma. Nicht alles können wir über Gesetze regeln und verbieten. Auch nach Immanuel Kants 300. Geburtstag ist der kategorische Imperativ durch nichts zu ersetzen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung –

Alle Reden von Hanka Kliese Protokoll ↗