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Sandra Gockel

CDU 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Ja, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Tagesordnungspunkt Bestimmung eines Verbands oder Amtsperiode des ZDF-Fernsehrates Doppelbuchstabe mm des ZDF-Staatsvertrags zur Durchführung des Gemäß § 21 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages ist ein Vertreter aus dem Bereich ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz aus dem Freistaat Sachsen Mitglied im nächsten ZDF-Fernsehrat. Das weitere Verfahren zur Entsendung dieses Vertreters regelt das Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen. Nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes konnten sich interessierte Verbände oder Organisationen aus dem Bereich ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, beim Landtag um diesen Sitz im ZDF-Fernsehrat bewerben. Zwei Verbände haben diese Gelegenheit nach einer entsprechenden Bekanntmachung genutzt und sich um den Sitz im ZDF-Fernsehrat beworben. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen bestimmt der Landtag nun mit der Mehrheit seiner Mitglieder, ob einem dieser Verbände in der Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Die Würde des Menschen ist Rechtsstaat, entschlossen für unsere Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, an Frau Katja Meier. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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